DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Sektion Aufsicht und Beratung 1. August 2015 HANDREICHUNG Aufgabenbereiche des Inspektorats Volksschule Hinweis: Die Kontakte in den meisten der unten stehenden Bereiche laufen direkt über die Schulleitungspersonen. Abkürzungen: SPF – Schulpflege, SL – Schulleitung, Lp – Lehrperson/Lehrpersonen Bereich Unterstützung in Qualitätsentwicklung Unterstützung in Personalfragen Inhalt • Unterstützung von Leitungspersonen auf deren Ersuchen zu Fragen des schulinternen Qualitätsmana- Vorgehen Auf Anfrage Siehe auch: www.schulen-aargau.ch Bemerkungen • Auskünfte: Sektion Entwicklung, [email protected] > Schulqualität & Aufsicht • Unterstützung und § 51 SchG gements gemäss Be- § 20 V geleitete Schule: wertungsraster zum Siehe auch: FHNW, Institut Bera- 1 schulinternen Quali- www.schulen-aargau.ch tung und Weiterbil- tätsmanagement > Schulqualität & Aufsicht dung, www.fhnw.ch/ph Die Inspektorinnen und Inspektoren beraten und unterstützen die Schulleitungen und Schulpflegen a) bei der Organisations-, Unterrichts- und Personalentwicklung, • Unterstützung von Leitungspersonen auf deren Ersuchen zu Fragen der Personalführung Begleitung: PH www.schulen-aargau.ch > Organisation & Struktur > Schulführung > Personalführung Beispiele: • Entlassung oder Freistellung von Lp und/oder SL • Q-Defizite von Lp und/oder SL Unterstützung in schwierigen Situationen § 51 SchG § 20 V geleitete Schule: b) bei der Bewältigung schwieriger Situationen. • Unterstützung zu Vorgehensweisen oder Hinweise auf zusätzliche Beratungs- und Informationsstellen Auf Anfrage Siehe auch: www.schulen-aargau.ch > Schwierige Situationen Beispiele: • Massive Vorwürfe von Eltern gegen Lp • Gerüchte über sexuelle Handlungen • Gewalt an der Schule • Neutrale Leitung von Gesprächen zwischen SPF - SL - Lp - Eltern Bereich Inhalt Vorgehen Unterstützung in schulrechtlichen Fragen § 51 SchG: 2 Sie stehen den Schulbehörden als Berater zur Verfügung. • Mündliche oder schrift- Auf Anfrage Standortgespräch mit Schulpflege und Schulleitung • Inspektor / Inspektorin § 14 V geleitete Schule: 2 Sie (die Inspektorinnen und Inspektoren) treffen Schulpflege und Schulleitung der ihnen zugeteilten Schulen mindestens einmal jährlich zu einem Standortgespräch. Bemerkungen Beispiele: liche Auskünfte zu • Laufbahnentscheide schulrechtlichen Fra- • Disziplinarmassnahmen gen Inspektor / Inspektorin • Themen: schulinternes trifft SPF und SL jähr- vereinbart mit Schule Qualitätsmanagement, lich zu Standortge- Gesprächstermin und Schul- und Unter- spräch. Gesprächsinhalt. richtsentwicklung, Entwicklungsvorhaben bzw. Mehrjahresplanung im Zusammenhang mit ESE, schulspezifische Themen • Inspektor / Inspektorin erhält Protokoll oder Protokollauszug. Unterstützung von Lehrpersonen § 51 SchG: 1 …; sie beraten die Lehrer. • Unterstützung zu Vorgehensweisen oder Hinweise auf zusätzliche Beratungs- und Informationsstellen Auf Anfrage Siehe auch: www.schulen-aargau.ch > Schulqualität & Aufsicht § 18 V geleitete Schule: Die Inspektorinnen und Inspektoren können in begründeten Fällen b) im Einvernehmen mit der zuständigen Anstellungsbehörde beim Departement Bildung, Kultur und Sport besondere Massnahmen beantragen; 1 • Zeitlich limitierte, fördernde, stützende (nicht qualifizierende!) Begleitmassnahme für Lp • förderndunterstützende Feedbacks zum Unterricht • Fachberatung § 19 V geleitete Schule: b) Die Inspektorinnen und Inspektoren beraten und unterstützen die Lehrpersonen auf deren Ersuchen. Mentorat Beispiele: Auf Anfrage Siehe auch: www.schulen-aargau.ch > Schulqualität & Aufsicht > Inspektorat • Idealerweise besteht Konsens zw. Lp, SL und SPF. • Kosten zu Lasten Kanton • Antrag durch zuständige Schulbehörde an BKS gemäss Vorgaben Inspektorat ESE, Externe Schulevaluation Funktionsfähigkeit Auf Anfrage: Vorgehens- Weitere Links: beratung www.schulen-aargau.ch > Schulqualität & Aufsicht > Externe Schulevaluation Siehe auch: www.schulen-aargau.ch > Schulqualität & Aufsicht www.schulevaluationag.ch > Inspektorat § 24 V geleitete Schule: Schulpflege und Schulleitung setzen die zustän3 • Kenntnisnahme / Besprechung der Ent- SPF und SL setzen Inspektor / Inspektorin über • Ampel grün: Funktionsfähigkeit 2 von 6 Bereich dige Inspektoratsperson im Standortgespräch in Kenntnis über die von ihnen geplanten und beschlossenen Massnahmen. Inhalt Vorgehen Bemerkungen • Ampel gelb: Gefähr- wicklungsvorhaben die geplanten und be- bzw. der Mehrjahres- schlossenen Entwick- dung Funktionsfähig- planung lungsvorhaben anlässlich keit einer Sitzung in Kenntnis. Rückmeldung Inspektor / • Inspektor / Inspektorin Inspektorin an Schule: erhält Protokoll oder > Alle Ampeln grün: Protokollauszug. Rückmeldung mündlich (auf Anfrage schriftlich) > Ampel/Ampeln gelb: Rückmeldung schriftlich § 16 V geleitete Schule: Die Inspektorinnen und Inspektoren überprüfen die Umsetzung von Massnahmen, die aus den Empfehlungen der externen Schulevaluationsteams abgeleitet und von der Schulpflege beschlossen worden sind. 1 • Überprüfung / Bespre- Schulführung gibt Inspek- • Inspektor / Inspektorin chung der Entwick- tor / Inspektorin anlässlich erhält Protokoll oder lungsvorhaben, die des jährlichen Standort- Protokollauszug. nach der externen gesprächs mit SPF und Schulevaluation von SL Auskunft über Stand Schule abgeleitet und der Entwicklungsvorhaben beschlossen worden gemäss Mehrjahrespla- sind. nung. ESE, Externe Schulevaluation Funktionsstörung § 26 V geleitete Schule: Werden gravierende Qualitätsmängel festgestellt, legen Schulpflege und Schulleitung ihre aufgrund des detaillierten Evaluationsberichts geplanten Massnahmen dem Inspektorat zur Genehmigung vor. 1 2 Das Inspektorat kann zusätzliche Massnahmen anordnen, wenn Schulpflege und Schulleitung die festgestellten Qualitätsmängel nicht von sich aus zu beheben vermögen. 3 Das Departement Bildung, Kultur und Sport kann auf Antrag der Schulevaluationskommission, des Inspektorats oder der betreffenden Schulpflege selber eine ausserordentliche Schulevaluation zur Siehe auch: Weitere Links: www.schulen-aargau.ch www.schulen-aargau.ch > Schulqualität & Aufsicht > Schulqualität & Aufsicht > Inspektorat > Externe Schulevaluation Genehmigung, An- www.schulevaluationlädt Schulführung (gesam- ag.ch passung, Anordnung, te SPF und SL) zu Ge- Rückweisung sprächen ein. • Massnahmen: Leitung des Inspektorats • Ampel rot: Funktionsstörung Überprüfung der Umsetzung von Massnahmen • Nachevaluation • Nachevaluation, in der Regel nach 2 Jahren, beschränkt sich auf beanstandete Ampelbereiche. 3 von 6 Bereich Inhalt Vorgehen Bemerkungen Überprüfung der Massnahmenumsetzung anordnen. ESE, Externe Schulevaluation Regelkonformität § 22 V geleitete Schule 2 Sie kann bei Bedarf das Inspektorat oder weitere Personen zuziehen. § 23 V geleitete Schule Die Mitglieder des Evaluationsteams haben das Recht, unmittelbar von Schulpflegen, Schulleitungen und vom Lehrerkollegium die für ihre Tätigkeit erforderlichen Auskünfte zu verlangen sowie Einblick in die einschlägigen Unterlagen zu nehmen. 1 Private Schulung • Überprüfung Regelkonformität: Schul- Externe Schulevaluation rechtliche Bestimmun- (FES), FHNW PH Regelungen, welche gelkonformität Weitere Links: für Funktionsfähigkeit www.schulen-aargau.ch der Schule Bedeutung > Schulqualität & Aufsicht haben > Externe Schulevaluation www.schulevaluationag.ch • Überprüfung des ge- §§ 58, 58a SchG § 34 V Volksschule: 3 Eine vom Departement Bildung, Kultur und Sport beauftragte Person überprüft mindestens einmal jährlich den Leistungsstand des Kinds in Bezug auf dessen Sach-, Selbstund Sozialkompetenzen. Erweist sich der Unterricht als ungenügend, beantragt sie der zuständigen Schulpflege die Zuweisung des Kinds in die öffentliche Schule. privat geschulter § 58a SchG 1 Privatschulen und private Schulung stehen unter staatlicher Aufsicht. 2 Bestehen begründete Zweifel, ob die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt werden, kann die Bewilligungsbehörde Anordnungen zur Klärung und Behebung von Missständen treffen. Sind die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr oder nicht mehr vollständig erfüllt, kann die Bewilligungsbehörde die notwendigen Massnahmen treffen und allenfalls die • Ampelkriterium 8: Re- gen, kantonale nügenden Unterrichts Privatkindergarten und Privatschulen Im Auftrag der Fachstelle Gemäss Auftrag • Vereinbarung zwischen Eltern und Schulpflege Schülerinnen und • Überprüfung: Termin Schüler und Vorgehensweise • Nachweis des genü- mit Eltern absprechen genden Unterrichts • Prüfung der Bewilli- Auf Anfrage • Merkblatt: gungsvoraussetzun- Antrag zur Führung gen eines Privatkindergar- • Aufsicht der Privat- Siehe auch: tens bzw. einer Privat- www.ag.ch/bks schule schulen bzw. Privat- Kindergarten & Volks- kindergärten schule > Struktur & Organisation > Privatkindergär- • Bewilligung durch Erziehungsrat ten/Privatschulen 4 von 6 Bereich Inhalt Vorgehen a) Schulausschluss bis Siehe Leitfaden BKS vom Bemerkungen Bewilligung entziehen. § 33 V Volksschule Schulausschluss § 38c lit. f und g SchG § 38d Abs. 1 und 2 SchG • Dem Inspektorat müs- höchstens 6 Wochen: 11.08.2011: sen die getroffenen Meldepflicht an In- Umsetzung Disziplinar- Massnahmen (Vorge- massnahmen, Leitfaden schichte Ausschluss, für Behörden Begleitung, Wieder- spektorat, Einsicht§ 17 V Volksschule: 1 Die Schulpflege hat dem nahme in Akten. Inspektorat im Zeitpunkt b) Schulausschluss von eines geplanten Schul7 – 12 Wochen: Anausschlusses Meldung zu erstatten und demselben trag an BKS. Einbezug die Akten über die SchüleInspektorat verbindrin beziehungsweise den lich. Schüler zur Einsichtnahme zur Verfügung zu c) Schulausschluss für stellen. Dauer eines Verfah- eingliederung) zur Kenntnis gebracht Formular: Meldung von Schulausschlüssen bis 6 Wochen werden. • Verhältnismässigkeit und Sinn der getroffenen Massnahmen werden beurteilt. rens um Einweisung in Siehe auch: ein Erziehungsheim: www.schulen-aargau.ch verfasst Inspektor / In- Kindes- und Erwach- > Schulqualität & Aufsicht spektorin schriftliche senenschutzbehörde > Inspektorat Stellungnahme zu- (KESB) oder Jugend- • In den Fällen b) und c) handen Schule. anwaltschaft müssen involviert sein. Antrag an BKS. Einbezug Inspektorat verbindlich. Krisenassistenz §§ 14 und 15 Ressourcenverordnung • Situationsanalyse, Siehe Umsetzungshilfe • Krisenassistenz, wenn Beizug SPD bei Be- BKS, Assistenzen bei die der Schule zur darf sehr schwierigen Klas- Verfügung stehenden sensituationen an Real- Ressourcen für Schü- dingungen und Unter- und Sekundarschulen lerinnen und Schüler stützung des Antrags (Krisenassistenzen) sowie Unterstützungs- • Klärung Rahmenbe- • Standortgespräch (Zwischenfazit) • Abschlussgespräch mit Protokoll Antrag SL mit entsprechendem Formular an: [email protected] angebote für Lp ausgeschöpft sind. • Einsatz für maximal 1 Semester (20 Schulwochen) • Kosten zu Lasten Kanton • Protokoll zuhanden Inspektor / Inspektorin und Sektion Ressourcen UME (Unterstützende • Prüfung Antrag auf Massnahmen im Einzelfall Vollständigkeit und bei erheblichen gesund- Richtigkeit heitlicher Beeinträchtigung und bei Schulausschluss). • Prüfung ILV auf Qualität und Konsistenz Auf Anfrage Antrag Schule per Mail an zuständigen Inspektor / zuständige Inspektorin • Antrag Schule enthält: Antragsformular BKS 70-3 und ILV mit Förderbedarf, bei gesundheitlicher Beeinträchtigung medizinischer Fachbe- 5 von 6 Bereich Inhalt Vorgehen Bemerkungen § 26 V besondere schuli- richt, bei Schulaus- sche Bedürfnisse schluss Verfügung SPF VM (verstärkte Massnahmen) § 15 SchG § 1 - 9 V Sonderschulung • Prüfung Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit • Prüfung ILV auf Qualität und Konsistenz Auf Anfrage Beratung bei Erstellung ILV auf Anfrage • Antrag Schule enthält: Bei Erstantrag und Überprüfung Antragsformular BKS 70-3 Antrag Schule per Mail an und ILV mit Förderbe- zuständigen Inspektor / darf, bei Verlängerung zuständige Inspektorin Antragsformular BKS Siehe auch: www.schulen-aargau.ch > Besondere Förderung > Verstärkte Massnahmen > Verstärkte Massnahmen beantragen 70-3 • Lektionen dienen betroffenen Schülerinnen / Schülern zur individuellen Förderung. www.ag.ch/shw > Kinder & Jugendliche Zusatzstunden § 11 Abs. 3 Ressourcenverordnung • Vorort-Abklärungen Schriftliches Gesuch SL und Beurteilung der zusammen mit Stellung- Ressourcen basiert Situation durch In- nahme Inspektor / Inspek- auf Klassengrösse torin an: (Verordnung Schüler- [email protected] zahlen) und auf päda- spektor / Inspektorin • Entscheid Sektion gogischen Aspekten (z.B. Klassenstruktur). Weitere Angebote auf Anfrage bei: • Integrierte Heilpädagogik (IHP), siehe auch: www.schulen-aargau.ch > Besondere Förderung • Begabungsförderung (BF), siehe auch: www.schulen-aargau.ch > Besondere Förderung • Schulsozialarbeit (SSA), siehe auch: www.schulen-aargau.ch > Unterstützung & Beratung Departement BKS Sektion Aufsicht und Beratung Bachstrasse 15 5001 Aarau 062 825 21 05 [email protected] www.schulen-aargau.ch > Schulqualität & Aufsicht > Inspektorat www.ag.ch/inspektorat 6 von 6
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