Aufgabenbereiche Inspektorat

DEPARTEMENT
BILDUNG, KULTUR UND SPORT
Abteilung Volksschule
Sektion Aufsicht und Beratung
1. August 2015
HANDREICHUNG
Aufgabenbereiche des Inspektorats Volksschule
Hinweis:
Die Kontakte in den meisten der unten stehenden Bereiche laufen direkt über die Schulleitungspersonen.
Abkürzungen: SPF – Schulpflege, SL – Schulleitung, Lp – Lehrperson/Lehrpersonen
Bereich
Unterstützung in Qualitätsentwicklung
Unterstützung in Personalfragen
Inhalt
• Unterstützung von
Leitungspersonen auf
deren Ersuchen zu
Fragen des schulinternen Qualitätsmana-
Vorgehen
Auf Anfrage
Siehe auch:
www.schulen-aargau.ch
Bemerkungen
• Auskünfte: Sektion
Entwicklung,
[email protected]
> Schulqualität & Aufsicht
• Unterstützung und
§ 51 SchG
gements gemäss Be-
§ 20 V geleitete Schule:
wertungsraster zum
Siehe auch:
FHNW, Institut Bera-
1
schulinternen Quali-
www.schulen-aargau.ch
tung und Weiterbil-
tätsmanagement
> Schulqualität & Aufsicht
dung, www.fhnw.ch/ph
Die Inspektorinnen und
Inspektoren beraten und
unterstützen die Schulleitungen und Schulpflegen
a) bei der Organisations-,
Unterrichts- und Personalentwicklung,
• Unterstützung von
Leitungspersonen auf
deren Ersuchen zu
Fragen der Personalführung
Begleitung: PH
www.schulen-aargau.ch
> Organisation & Struktur
> Schulführung > Personalführung
Beispiele:
• Entlassung oder Freistellung von Lp
und/oder SL
• Q-Defizite von Lp
und/oder SL
Unterstützung in
schwierigen Situationen
§ 51 SchG
§ 20 V geleitete Schule:
b) bei der Bewältigung
schwieriger Situationen.
• Unterstützung zu Vorgehensweisen oder
Hinweise auf zusätzliche Beratungs- und
Informationsstellen
Auf Anfrage
Siehe auch:
www.schulen-aargau.ch
> Schwierige Situationen
Beispiele:
• Massive Vorwürfe von
Eltern gegen Lp
• Gerüchte über sexuelle Handlungen
• Gewalt an der Schule
• Neutrale Leitung von
Gesprächen zwischen
SPF - SL - Lp - Eltern
Bereich
Inhalt
Vorgehen
Unterstützung in schulrechtlichen Fragen
§ 51 SchG:
2
Sie stehen den Schulbehörden als Berater zur
Verfügung.
• Mündliche oder schrift- Auf Anfrage
Standortgespräch mit
Schulpflege und Schulleitung
• Inspektor / Inspektorin
§ 14 V geleitete Schule:
2
Sie (die Inspektorinnen
und Inspektoren) treffen
Schulpflege und Schulleitung der ihnen zugeteilten
Schulen mindestens einmal jährlich zu einem
Standortgespräch.
Bemerkungen
Beispiele:
liche Auskünfte zu
• Laufbahnentscheide
schulrechtlichen Fra-
• Disziplinarmassnahmen
gen
Inspektor / Inspektorin
• Themen: schulinternes
trifft SPF und SL jähr-
vereinbart mit Schule
Qualitätsmanagement,
lich zu Standortge-
Gesprächstermin und
Schul- und Unter-
spräch.
Gesprächsinhalt.
richtsentwicklung,
Entwicklungsvorhaben
bzw. Mehrjahresplanung im Zusammenhang mit ESE, schulspezifische Themen
• Inspektor / Inspektorin
erhält Protokoll oder
Protokollauszug.
Unterstützung von
Lehrpersonen
§ 51 SchG:
1
…; sie beraten die Lehrer.
• Unterstützung zu Vorgehensweisen oder
Hinweise auf zusätzliche Beratungs- und
Informationsstellen
Auf Anfrage
Siehe auch:
www.schulen-aargau.ch
> Schulqualität & Aufsicht
§ 18 V geleitete Schule:
Die Inspektorinnen und
Inspektoren können in
begründeten Fällen
b) im Einvernehmen mit
der zuständigen Anstellungsbehörde beim Departement Bildung, Kultur
und Sport besondere
Massnahmen beantragen;
1
• Zeitlich limitierte, fördernde, stützende
(nicht qualifizierende!)
Begleitmassnahme für
Lp
• förderndunterstützende Feedbacks zum Unterricht
• Fachberatung
§ 19 V geleitete Schule:
b) Die Inspektorinnen und
Inspektoren beraten und
unterstützen die Lehrpersonen auf deren Ersuchen.
Mentorat
Beispiele:
Auf Anfrage
Siehe auch:
www.schulen-aargau.ch
> Schulqualität & Aufsicht
> Inspektorat
• Idealerweise besteht
Konsens zw. Lp, SL
und SPF.
• Kosten zu Lasten Kanton
• Antrag durch zuständige Schulbehörde an
BKS gemäss Vorgaben Inspektorat
ESE, Externe Schulevaluation
Funktionsfähigkeit
Auf Anfrage: Vorgehens-
Weitere Links:
beratung
www.schulen-aargau.ch
> Schulqualität & Aufsicht
> Externe Schulevaluation
Siehe auch:
www.schulen-aargau.ch
> Schulqualität & Aufsicht
www.schulevaluationag.ch
> Inspektorat
§ 24 V geleitete Schule:
Schulpflege und Schulleitung setzen die zustän3
• Kenntnisnahme / Besprechung der Ent-
SPF und SL setzen Inspektor / Inspektorin über
• Ampel grün: Funktionsfähigkeit
2 von 6
Bereich
dige Inspektoratsperson
im Standortgespräch in
Kenntnis über die von
ihnen geplanten und beschlossenen Massnahmen.
Inhalt
Vorgehen
Bemerkungen
• Ampel gelb: Gefähr-
wicklungsvorhaben
die geplanten und be-
bzw. der Mehrjahres-
schlossenen Entwick-
dung Funktionsfähig-
planung
lungsvorhaben anlässlich
keit
einer Sitzung in Kenntnis.
Rückmeldung Inspektor /
• Inspektor / Inspektorin
Inspektorin an Schule:
erhält Protokoll oder
> Alle Ampeln grün:
Protokollauszug.
Rückmeldung mündlich
(auf Anfrage schriftlich)
> Ampel/Ampeln gelb:
Rückmeldung schriftlich
§ 16 V geleitete Schule:
Die Inspektorinnen und
Inspektoren überprüfen
die Umsetzung von Massnahmen, die aus den
Empfehlungen der externen Schulevaluationsteams abgeleitet und von
der Schulpflege beschlossen worden sind.
1
• Überprüfung / Bespre-
Schulführung gibt Inspek-
• Inspektor / Inspektorin
chung der Entwick-
tor / Inspektorin anlässlich
erhält Protokoll oder
lungsvorhaben, die
des jährlichen Standort-
Protokollauszug.
nach der externen
gesprächs mit SPF und
Schulevaluation von
SL Auskunft über Stand
Schule abgeleitet und
der Entwicklungsvorhaben
beschlossen worden
gemäss Mehrjahrespla-
sind.
nung.
ESE, Externe Schulevaluation
Funktionsstörung
§ 26 V geleitete Schule:
Werden gravierende
Qualitätsmängel festgestellt, legen Schulpflege
und Schulleitung ihre
aufgrund des detaillierten
Evaluationsberichts geplanten Massnahmen
dem Inspektorat zur Genehmigung vor.
1
2
Das Inspektorat kann
zusätzliche Massnahmen
anordnen, wenn Schulpflege und Schulleitung
die festgestellten Qualitätsmängel nicht von sich
aus zu beheben vermögen.
3
Das Departement Bildung, Kultur und Sport
kann auf Antrag der Schulevaluationskommission,
des Inspektorats oder der
betreffenden Schulpflege
selber eine ausserordentliche Schulevaluation zur
Siehe auch:
Weitere Links:
www.schulen-aargau.ch
www.schulen-aargau.ch
> Schulqualität & Aufsicht
> Schulqualität & Aufsicht
> Inspektorat
> Externe Schulevaluation
Genehmigung, An-
www.schulevaluationlädt Schulführung (gesam- ag.ch
passung, Anordnung,
te SPF und SL) zu Ge-
Rückweisung
sprächen ein.
• Massnahmen:
Leitung des Inspektorats
• Ampel rot: Funktionsstörung
Überprüfung der Umsetzung von Massnahmen
• Nachevaluation
• Nachevaluation, in der
Regel nach 2 Jahren,
beschränkt sich auf
beanstandete Ampelbereiche.
3 von 6
Bereich
Inhalt
Vorgehen
Bemerkungen
Überprüfung der Massnahmenumsetzung anordnen.
ESE, Externe Schulevaluation
Regelkonformität
§ 22 V geleitete Schule
2
Sie kann bei Bedarf das
Inspektorat oder weitere
Personen zuziehen.
§ 23 V geleitete Schule
Die Mitglieder des Evaluationsteams haben das
Recht, unmittelbar von
Schulpflegen, Schulleitungen und vom Lehrerkollegium die für ihre
Tätigkeit erforderlichen
Auskünfte zu verlangen
sowie Einblick in die einschlägigen Unterlagen zu
nehmen.
1
Private Schulung
• Überprüfung Regelkonformität: Schul-
Externe Schulevaluation
rechtliche Bestimmun-
(FES), FHNW PH
Regelungen, welche
gelkonformität
Weitere Links:
für Funktionsfähigkeit
www.schulen-aargau.ch
der Schule Bedeutung
> Schulqualität & Aufsicht
haben
> Externe Schulevaluation
www.schulevaluationag.ch
• Überprüfung des ge-
§§ 58, 58a SchG
§ 34 V Volksschule:
3
Eine vom Departement
Bildung, Kultur und Sport
beauftragte Person überprüft mindestens einmal
jährlich den Leistungsstand des Kinds in Bezug
auf dessen Sach-, Selbstund Sozialkompetenzen.
Erweist sich der Unterricht
als ungenügend, beantragt sie der zuständigen
Schulpflege die Zuweisung des Kinds in die
öffentliche Schule.
privat geschulter
§ 58a SchG
1
Privatschulen und private Schulung stehen
unter staatlicher Aufsicht.
2
Bestehen begründete
Zweifel, ob die Bewilligungsvoraussetzungen
weiterhin erfüllt werden,
kann die Bewilligungsbehörde Anordnungen zur
Klärung und Behebung
von Missständen treffen.
Sind die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr
oder nicht mehr vollständig erfüllt, kann die Bewilligungsbehörde die notwendigen Massnahmen
treffen und allenfalls die
• Ampelkriterium 8: Re-
gen, kantonale
nügenden Unterrichts
Privatkindergarten und
Privatschulen
Im Auftrag der Fachstelle
Gemäss Auftrag
• Vereinbarung zwischen Eltern und
Schulpflege
Schülerinnen und
• Überprüfung: Termin
Schüler
und Vorgehensweise
• Nachweis des genü-
mit Eltern absprechen
genden Unterrichts
• Prüfung der Bewilli-
Auf Anfrage
• Merkblatt:
gungsvoraussetzun-
Antrag zur Führung
gen
eines Privatkindergar-
• Aufsicht der Privat-
Siehe auch:
tens bzw. einer Privat-
www.ag.ch/bks
schule
schulen bzw. Privat-
Kindergarten & Volks-
kindergärten
schule > Struktur & Organisation > Privatkindergär-
• Bewilligung durch Erziehungsrat
ten/Privatschulen
4 von 6
Bereich
Inhalt
Vorgehen
a) Schulausschluss bis
Siehe Leitfaden BKS vom
Bemerkungen
Bewilligung entziehen.
§ 33 V Volksschule
Schulausschluss
§ 38c lit. f und g SchG
§ 38d Abs. 1 und 2 SchG
• Dem Inspektorat müs-
höchstens 6 Wochen:
11.08.2011:
sen die getroffenen
Meldepflicht an In-
Umsetzung Disziplinar-
Massnahmen (Vorge-
massnahmen, Leitfaden
schichte Ausschluss,
für Behörden
Begleitung, Wieder-
spektorat, Einsicht§ 17 V Volksschule:
1
Die Schulpflege hat dem
nahme in Akten.
Inspektorat im Zeitpunkt
b) Schulausschluss von
eines geplanten Schul7 – 12 Wochen: Anausschlusses Meldung zu
erstatten und demselben
trag an BKS. Einbezug
die Akten über die SchüleInspektorat verbindrin beziehungsweise den
lich.
Schüler zur Einsichtnahme zur Verfügung zu
c) Schulausschluss für
stellen.
Dauer eines Verfah-
eingliederung) zur
Kenntnis gebracht
Formular: Meldung von
Schulausschlüssen bis 6
Wochen
werden.
• Verhältnismässigkeit
und Sinn der getroffenen Massnahmen
werden beurteilt.
rens um Einweisung in
Siehe auch:
ein Erziehungsheim:
www.schulen-aargau.ch
verfasst Inspektor / In-
Kindes- und Erwach-
> Schulqualität & Aufsicht
spektorin schriftliche
senenschutzbehörde
> Inspektorat
Stellungnahme zu-
(KESB) oder Jugend-
• In den Fällen b) und c)
handen Schule.
anwaltschaft müssen
involviert sein. Antrag
an BKS. Einbezug Inspektorat verbindlich.
Krisenassistenz
§§ 14 und 15
Ressourcenverordnung
• Situationsanalyse,
Siehe Umsetzungshilfe
• Krisenassistenz, wenn
Beizug SPD bei Be-
BKS, Assistenzen bei
die der Schule zur
darf
sehr schwierigen Klas-
Verfügung stehenden
sensituationen an Real-
Ressourcen für Schü-
dingungen und Unter-
und Sekundarschulen
lerinnen und Schüler
stützung des Antrags
(Krisenassistenzen)
sowie Unterstützungs-
• Klärung Rahmenbe-
• Standortgespräch
(Zwischenfazit)
• Abschlussgespräch
mit Protokoll
Antrag SL mit entsprechendem Formular an:
[email protected]
angebote für Lp ausgeschöpft sind.
• Einsatz für maximal 1
Semester (20 Schulwochen)
• Kosten zu Lasten Kanton
• Protokoll zuhanden
Inspektor / Inspektorin
und Sektion Ressourcen
UME (Unterstützende
• Prüfung Antrag auf
Massnahmen im Einzelfall
Vollständigkeit und
bei erheblichen gesund-
Richtigkeit
heitlicher Beeinträchtigung und bei Schulausschluss).
• Prüfung ILV auf Qualität und Konsistenz
Auf Anfrage
Antrag Schule per Mail an
zuständigen Inspektor /
zuständige Inspektorin
• Antrag Schule enthält:
Antragsformular BKS
70-3 und ILV mit Förderbedarf, bei gesundheitlicher Beeinträchtigung
medizinischer Fachbe-
5 von 6
Bereich
Inhalt
Vorgehen
Bemerkungen
§ 26 V besondere schuli-
richt, bei Schulaus-
sche Bedürfnisse
schluss Verfügung
SPF
VM (verstärkte Massnahmen)
§ 15 SchG
§ 1 - 9 V Sonderschulung
• Prüfung Antrag auf
Vollständigkeit und
Richtigkeit
• Prüfung ILV auf Qualität und Konsistenz
Auf Anfrage
Beratung bei Erstellung
ILV auf Anfrage
• Antrag Schule enthält:
Bei Erstantrag und
Überprüfung Antragsformular BKS 70-3
Antrag Schule per Mail an
und ILV mit Förderbe-
zuständigen Inspektor /
darf, bei Verlängerung
zuständige Inspektorin
Antragsformular BKS
Siehe auch:
www.schulen-aargau.ch
> Besondere Förderung >
Verstärkte Massnahmen >
Verstärkte Massnahmen
beantragen
70-3
• Lektionen dienen betroffenen Schülerinnen
/ Schülern zur individuellen Förderung.
www.ag.ch/shw
> Kinder & Jugendliche
Zusatzstunden
§ 11 Abs. 3 Ressourcenverordnung
• Vorort-Abklärungen
Schriftliches Gesuch SL
und Beurteilung der
zusammen mit Stellung-
Ressourcen basiert
Situation durch In-
nahme Inspektor / Inspek-
auf Klassengrösse
torin an:
(Verordnung Schüler-
[email protected]
zahlen) und auf päda-
spektor / Inspektorin
• Entscheid Sektion
gogischen Aspekten
(z.B. Klassenstruktur).
Weitere Angebote auf Anfrage bei:
• Integrierte Heilpädagogik (IHP), siehe auch: www.schulen-aargau.ch > Besondere Förderung
• Begabungsförderung (BF), siehe auch: www.schulen-aargau.ch > Besondere Förderung
• Schulsozialarbeit (SSA), siehe auch: www.schulen-aargau.ch > Unterstützung & Beratung
Departement BKS
Sektion Aufsicht und Beratung
Bachstrasse 15
5001 Aarau
062 825 21 05
[email protected]
www.schulen-aargau.ch > Schulqualität & Aufsicht > Inspektorat
www.ag.ch/inspektorat
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