Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für europäische Angelegenheiten DEA Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU März 2016 B. I B. II Bilaterale Abkommen Schweiz–EU Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 2 Die ersten bilateralen Abkommen 1972 Freihandel von Industrieprodukten Abschaffung von Handelshemmnissen (Zölle, Kontingente) für Industrieprodukte 1989 Versicherungen Gleiche Niederlassungsrechte für Versicherungsgesellschaften (Lebensversicherungen ausgenommen) 1990 (vollständig revidiert 2009) Zollerleichterungen und Zollsicherheit Regelung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr (24-Stunden-Regel) Bedeutung: Gegenseitiger Marktzugang Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 3 Freihandel Inhalt • Schafft eine Freihandelszone Schweiz–EU für ausschliesslich industrielle Erzeugnisse. • Verbietet Zölle und ähnliche Massnahmen für Industriewaren mit Ursprung im Gebiet der beiden Vertragsparteien sowie mengenmässige Handelsbeschränkungen (Kontingente). Bedeutung Zentral für die Schweizer Wirtschaft: 2014 gingen 55% der Schweizer Exporte (rund 114 Mrd. CHF) in den EU-Raum. Umgekehrt stammen 73% der Schweizer Importe (rund 131 Mrd. CHF) aus der EU. Inkrafttreten: 1973 Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 4 Versicherungen Inhalt Gewährt gegenseitige und gleichberechtigte Niederlassungsfreiheit für Unternehmen im Bereich der direkten Schadensversicherung (Hausrats-, Kraftfahrzeug-, Reise-, Haftpflichtversicherungen usw.). Bedeutung • Zentral für international tätige Versicherungsgesellschaften • Wichtig für die Schweizer Wirtschaft: Der Schweizer Versicherungssektor bot 2014 47’832 Menschen in der Schweiz und 69’236 im Ausland eine Arbeitsstelle. Inkrafttreten: 1993 Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 5 Zollerleichterungen und Zollsicherheit Inhalt • Das Güterverkehrsabkommen von 1990 regelt die Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr zwischen der Schweiz und der EU. • Ziele: Vereinfachung der Zollabfertigung der Waren und Verbesserung der Zusammenarbeit an den Grenzstellen • Revidiertes Abkommen 2009: Verhindert die Voranmeldepflicht (24-Stunden-Regel) im Warenverkehr und regelt die Modalitäten der Sicherheitszusammenarbeit. Bedeutung Täglich überqueren 20’000 Lastwagen die Schweizer Grenze. Inkrafttreten: 1991; revidiertes Abkommen 2011 Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 6 Die Bilateralen I (1999) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Personenfreizügigkeit Technische Handelshemmnisse Öffentliches Beschaffungswesen Landwirtschaft Forschung Luftverkehr Landverkehr Bedeutung: Erleichterter Zugang zu den Arbeits-, Waren- und Dienstleistungsmärkten © Flughafen Zürich AG © Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 7 Personenfreizügigkeit Inhalt • Berechtigt Schweizer und EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen, Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. • Führt zur gegenseitigen, schrittweisen und kontrollierten Öffnung der Arbeitsmärkte mittels Übergangsregelungen. • Flankierende Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden (Sicherung der Schweizer Lohn- und Arbeitsstandards) Bedeutung • Wichtiger Wachstumseffekt: Die Schweizer Wirtschaft ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. • Bessere Chancen für Schweizer in der EU Inkrafttreten: 2002 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 8 Initiative «Gegen Masseneinwanderung» • Annahme der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) am 9.2.2014 mit 50,3% Ja-Stimmen und Mehrheit der Stände • Kernelemente gemäss dem neuen Art. 121a BV: 1. Schweiz steuert Zuwanderung eigenständig. 2. a) Begrenzung der Anzahl Aufenthaltsbewilligungen durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente b) Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen kann beschränkt werden 3. a) Jährliche Höchstzahlen und Kontingente auf gesamtwirtschaftliche Interessen der Schweiz ausrichten b) Berücksichtigung Inländervorrang 4. Keine völkerrechtlichen Verträge, die gegen den Artikel verstossen 5. Gesetz regelt Einzelheiten. Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 9 Lösungssuche Personenfreizügigkeit • Der neue Verfassungsartikel 121a ist nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) vereinbar. • Das FZA ist innert 3 Jahren neu zu verhandeln und dem neuen schweizerischen Zuwanderungssystem anzupassen. • Bundesrat verabschiedet Mandat für Verhandlungen mit der EU – Ziel: Bessere Steuerung der Zuwanderung und Sicherung der bilateralen Abkommen (BR 11.2.15). • Konsultationen CH–EU: Einvernehmliche Lösung mit EU zur Schutzklausel wird angestrebt / Einseitige Schutzklausel nur falls keine einvernehmliche Lösung mit der EU gefunden wird (BR 4.12.2015). • Falls nach 3 Jahren keine Umsetzung auf Gesetzesstufe, müsste der Bundesrat die neuen Bestimmungen zur Zuwanderung per Verordnung umsetzen. Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 10 Technische Handelshemmnisse Inhalt • Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für die meisten Industrieprodukte • Prüfung der Einhaltung von Produktvorschriften, damit ein Produkt auf den Markt gebracht werden darf Bedeutung • Schweizer Hersteller wird in den jeweiligen Bereichen Zugang zum Markt gewährt, der demjenigen ihrer EU-Konkurrenten weitgehend gleichkommt. • Unternehmer sparen Geld und gewinnen Zeit bei der Vermarktung neuer Produkte. Inkrafttreten: 2002 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 11 Öffentliches Beschaffungswesen Inhalt • Legt Kriterien fest, gemäss denen bestimmte Beschaffungen international öffentlich ausgeschrieben werden müssen. • Dehnt den Anwendungsbereich des WTO-Übereinkommens aus: Er gilt nun auch bei Beschaffungen von Bezirken und Gemeinden, bei Beschaffungen öffentlicher und privater Auftraggeber – u.a. in den Sektoren Schienenverkehr, Gas- und Wärmeversorgung. Bedeutung • Weniger Ausgaben für Bund, Kantone und Gemeinden dank mehr Wettbewerb • Gleichberechtigter Zugang für Schweizer Firmen zu EU-Milliardenmarkt Inkrafttreten: 2002 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 12 Landwirtschaft Inhalt Erleichtert den Handel mit Agrarprodukten zwischen der Schweiz und der EU durch den Abbau von: • Zöllen: Käse, Früchte und Gemüse, Gartenbau sowie Fleisch und Wein • Nicht-tarifären Handelshemmnissen: u.a. Wein und Spirituosen, biologische Landwirtschaft, Pflanzenschutz, Futtermittel und Saatgut Bedeutung • Die EU ist im Landwirtschaftsbereich die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz (2014: 60% der CH-Exporte in EU, 74% der CH-Importe aus EU). • Schafft Exportwachstum: Käseexport +2,8% pro Jahr zwischen 2004–2014 Inkrafttreten: 2002; 2011 Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben (GGA) Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 13 Forschung Inhalt • Beteiligung der Schweizer Forschung (Universitäten, Unternehmen, Einzelpersonen) an EU-Forschungsrahmenprogrammen (FRP) • «Horizon 2020»: Neue Programmgeneration Bedeutung • Technologischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Nutzen • Beitragszahlungen flossen zu über 100% in Form von Projektunterstützungen in die Schweiz zurück. Stand der Verhandlungen • Verhandlungen über vollständige Assoziierung der CH nach dem 9.2.2014 durch Europäische Kommission suspendiert • Der Bundesrat stimmte am 7.3.2014 einer Übergangslösung für 2014 zu. • Am 5.12.2014 unterzeichneten die Schweiz und die EU ein Abkommen zur Teilassoziierung der CH an Horizon 2020 (Inkrafttreten am 8.10.2015). Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 14 Luftverkehr Inhalt • Gegenseitiger Zugang der Fluggesellschaften zu den Luftverkehrsmärkten • Schweizer Fluggesellschaften erhalten nahezu dieselben Wettbewerbsbedingungen wie EU-Konkurrenz. Keine Diskrimination bei Landerechten. Bedeutung Zentral für den Erfolg Schweizer Fluggesellschaften. Ermöglicht Schweizer Konsumenten tiefere Preise und grössere Auswahl an Flugverbindungen. Inkrafttreten 2002; seit November 2011: Verhandlungen über Inlandflüge durch ausländische Luftverkehrsunternehmen (8. und 9. Freiheit) Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 15 Landverkehr Inhalt • Mobilität: Öffnet den Strassen- und Schienenverkehrsmarkt für den Transport von Personen und Gütern. • Umweltschutz: Trägt zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene bei. • Einführung einer Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und Erhöhung der maximalen LKW-Gewichtslimite auf 40 Tonnen Bedeutung • 20‘000 Lastwagen überqueren täglich Schweizer Grenze • 67,3% des alpenquerenden Güterverkehrs auf Schienen (2014) • Der Erlös der LSVA (2014: 1,493 Mrd. CHF) wird für den Ausbau der Bahninfrastruktur verwendet. Inkrafttreten: 2002; Transitabkommen ab 1992 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 16 Die Bilateralen II (2004) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Schengen/Dublin Zinsbesteuerung Betrugsbekämpfung Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte MEDIA Umwelt Statistik Ruhegehälter Bildung, Berufsbildung, Jugend Bedeutung: Vertiefte Zusammenarbeit in weiteren Bereichen, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 17 Schengen Inhalt • Erleichtert den Reiseverkehr durch die Aufhebung der Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen. • Gewährleistet Sicherheit dank verstärkter grenzüberschreitender Polizeiund Justizzusammenarbeit, u.a. mittels Schengen-Informationssystem SIS (seit 9. April 2013: SIS II). • Die Schweiz nimmt an gemeinsamer Visumspolitik für Kurzaufenthalte von maximal 3 Monaten (Schengen-Visum) teil. Bedeutung Zugang zu Instrumenten der internationalen Kriminalitätsbekämpfung und wirtschaftliche Vorteile für Tourismus Operatives Inkrafttreten: 12. März 2008; Aufhebung der Binnengrenzkontrollen an den Flughäfen am 29. März 2009 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 18 Schengen-Raum Schengen-Mitgliedstaaten Nicht-Schengen-Mitgliedstaaten mit speziellem Status Schengen-Mitgliedstaat mit speziellem Status Zukünftige Mitgliedstaaten Assoziierte Staaten Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 19 Dublin Inhalt • Koordiniert die nationale Zuständigkeit für Asyl-Verfahren • Der Zugang zur Fingerabdruck-Datenbank EURODAC erlaubt die Identifizierung von missbräuchlichen Mehrfachasylgesuchen. Bedeutung • Verhindert kostspielige und ineffiziente Zweit- und Mehrfachgesuche («Asylshopping» oder «Asyltourismus») • Entlastet die nationalen Asylwesen durch Lastenteilung Operatives Inkrafttreten: 12. Dezember 2008 (wie Schengen) Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 20 Zinsbesteuerung Inhalt • Erlaubt eine grenzüberschreitende Besteuerung von Zinserträgen von Personen mit Steuersitz in der EU • Seit Juli 2011 beträgt der Steuerrückbehalt 35% (davon gehen 75% an die EU-Staaten und 25% an die Schweiz). Er kann durch eine freiwillige Meldung der Zinszahlung an den Fiskus des Wohnsitzstaats ersetzt werden. • Verpflichtet die Vertragsparteien zu Amtshilfe auf Verlangen • Die Parteien verzichten auf eine Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen. Bedeutung Steuerertrag 2014: 317 Mio. CHF, davon 237,8 Mio. an die EU-Mitgliedstaaten und 79,2 Mio. an CH Inkrafttreten: 2005, Verhandlungen Revision/AIA Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 21 Automatischer Informationsaustausch (AIA) • Neuer globaler Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) der OECD soll grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern. • 27. Mai 2015: Unterzeichnung des AIA-Abkommens (noch nicht ratifiziert) • 25. November 2015: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum AIAAbkommen zuhanden des Parlaments. • Abkommen ersetzt das seit 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU und gilt für alle 28 EU-Mitgliedländer. • Schweiz und EU-28 beabsichtigen ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 auszutauschen. Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 22 Betrugsbekämpfung Inhalt Verbessert die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schmuggel und anderen Deliktformen in den Bereichen indirekte Steuern (Zoll, Mehrwerts-/ Verbrauchssteuern), Subventionen und öffentliche Beschaffungswesen. Bedeutung Senkt das Risiko für die Schweiz, als Drehscheibe für illegale Geschäfte missbraucht zu werden. Inkrafttreten: Noch nicht in Kraft getreten. Vorzeitige Anwendung (seit 8. April 2009) durch die Schweiz gegenüber denjenigen EU-Mitgliedstaaten, die das Abkommen ratifiziert haben (alle ausser Irland). Notifikation durch Kroatien noch ausstehend. Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 23 Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Inhalt • Regelt den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten (Nahrungsmittel wie Schokolade, Biskuits, Teigwaren, u.a.) • Revidiert Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens von 1972 • Erlaubt den zollfreien Export der Schweizer Nahrungsmittelindustrie Bedeutung • Erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Nahrungsmittelindustrie • Sichert einen Teil der 37’000 Jobs der Schweizer Nahrungsmittelindustrie • Der Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten mit der EU nahm seit 2005 um über 70% zu und liegt 2014 bei 7,0 Mrd. CHF. Inkrafttreten: 30. März 2005 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 24 MEDIA Inhalt Teilnahme der Schweiz am Filmförderungsprogramm «MEDIA 2014–2020» als Teil des EU-Rahmenprogramms «Kreatives Europa» Bedeutung Förderbeiträge an Schweizer Filmbranche, bessere Chancen für Schweizer Filme in Europa, vielfältigeres Filmangebot in der Schweiz Stand der Verhandlungen • Der Bundesrat hat am 19.9.2013 ein Verhandlungsmandat verabschiedet. Dasjenige der EU steht noch aus. • Die informellen Gespräche wurden nach dem 9.2.2014 durch die Europäische Kommission suspendiert und nach dem 30.4.2014 wieder aufgenommen. • Der Bundesrat hat am 7.3.2014 einer Übergangslösung für 2014 zugestimmt. Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 25 Umwelt Inhalt • Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur (EUA) • Die EUA sammelt und analysiert Daten über die Umweltlage, sorgt für eine Datenerhebung nach verbindlichen Kriterien, verfügt über ein Informationsund Umweltbeobachtungsnetz (Eionet) und berät die EU-Kommission in der Umweltpolitik. Bedeutung • Zugang zu europaweiter Umweltdatenbank mit ihren zahlreichen Bereichen • Mitwirkung an der Ausrichtung von Projekten und Forschungstätigkeiten • Bessere Vergleichbarkeit und Abstimmung der eigenen Tätigkeiten mit denjenigen der Nachbarstaaten dank intensivem Informationsaustausch Inkrafttreten: 1. April 2006 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 26 Statistik Inhalt • Passt die statistische Datenerhebung der Schweiz an die Standards des Statistischen Amts der EU (Eurostat) an. • Schafft Zugang zu einer europaweiten Basis vergleichbarer Daten zu wirtschaftlichen, politischen und sozialen Fragen. Bedeutung • Breite statistische Grundlagen bilden eine Voraussetzung für fundierte Entscheidungen in Politik und Wirtschaft. • Stärkung der Verhandlungsposition: Die Schweiz kann sich bei Verhandlungen auf statistische Daten nach europäischem Standard stützen. Inkrafttreten: 1. Januar 2007 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 27 Ruhegehälter Inhalt Beseitigt die Doppelbesteuerung von Pensionen ehemaliger EU-Beamtinnen und Beamter, die in der Schweiz wohnen. Bedeutung Von dieser Regelung sind nur ehemalige Beamte der EU-Organe (Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Rat der EU, Gerichtshof der Europäischen Union) mit Wohnsitz in der Schweiz betroffen. Inkrafttreten: 31. Mai 2005 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 28 Bildung, Berufsbildung, Jugend Inhalt • Beteiligung der Schweiz an Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU • «Erasmus+»: Neue Programmgeneration 2014-2020 Bedeutung • Verbessert Angebot und Mobilität in der Aus-/Weiterbildung, steigert Ausbildungsqualität und verbessert Chancen auf dem Arbeitsmarkt. • Rund 6000 Studenten nutzten die Austauschmöglichkeit Schweiz-EU pro Jahr (je ca. die Hälfte CH→EU/EU→CH). Stand der Verhandlungen • Verhandlungen wurden nach dem 9.2.2014 durch die Europäische Kommission suspendiert. • Der Bundesrat verabschiedete am 16.4.2014 eine Übergangslösung für 2014, die er am 19.9.2014 um zwei Jahre verlängerte. Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 29 Europol Inhalt • Abkommen der Schweiz mit Europol, der EU-Strafverfolgungsbehörde • Verbessert die Polizeizusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung schwerer und organisierter internationaler Kriminalität sowie Terrorismus. • Erleichtert den Informationsaustausch und die Analyse-Zusammenarbeit. • Ermöglicht den Austausch von Expertenwissen, die Teilnahme an Ausbildungsaktivitäten sowie die Beratung und Unterstützung bei Ermittlungen. Bedeutung Der Informationsaustausch nimmt stetig zu und beläuft sich derzeit auf etwa 500 operative Meldungen im Monat. Inkrafttreten: 1. März 2006; Ausweitung Anwendungsbereich: 1. Januar 2008 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 30 Eurojust Inhalt • Abkommen der Schweiz mit Eurojust, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der EU • Baut die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der schweren Kriminalität aus. • Koordiniert Ermittlungen und Strafverfolgungen der einzelnen Mitgliedstaaten und leistet einen Beitrag zur Klärung von Zuständigkeitsfragen. • Fördert den Informationsaustausch und erleichtert die internationale Rechtshilfe und die Erledigung von Auslieferungsersuchen. Bedeutung Die Zahl der an Eurojust herangetragenen Fälle hat stetig zugenommen (2014: 1804, +14,5% gegenüber 2013). Inkrafttreten: 22. Juli 2011 © Eurojust Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 31 Zusammenarbeit EVA Inhalt • Rechtlich nicht bindende Vereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) zur Rüstungszusammenarbeit • Ermöglicht der Schweiz die frühzeitige Erkennung rüstungspolitischer Entwicklungen und den Zugang zur multilateralen Rüstungskooperation in Europa, v.a. in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Beschaffung und Instandhaltung. • Die Schweiz entscheidet weiterhin selber, welche Informationen sie in diesem Rahmen austauschen und an welchen konkreten Projekten und Programmen sie teilnehmen will. Bedeutung Das Abkommen stärkt den Wirtschafts-, Forschungsund Technologiestandort Schweiz. Inkrafttreten: 16. März 2012 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 32 Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden Inhalt • Kooperationsabkommen der Schweiz mit der EU zur effizienten Bekämpfung grenzübergreifender Wettbewerbsbeschränkungen • Soll den Austausch vertraulicher Informationen und die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden ermöglichen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Bedeutung • Zentral wegen enger wirtschaftlicher Verflechtung der CH mit der EU • Soll eine grössere Kohärenz bei Entscheiden ermöglichen, die den gleichen Sachverhalt zum Gegenstand haben. • Soll die Schlagkraft der schweizerischen Wettbewerbskommission (WEKO) dank einschlägigen Informationen der EU-Kommission verbessern. Inkrafttreten: 1. Dezember 2014 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 33 Satellitennavigation (Galileo, EGNOS) Inhalt • Teilnahme der Schweiz an EU-Satellitennavigationsprogrammen Galileo und EGNOS mit gewissen Einsitz- und Mitspracherechten • Galileo: Zuverlässiges und präzises Satellitennavigationssystem • EGNOS: Regionales Navigationssystem, das globale Satellitensignale punkto Genauigkeit und Zuverlässigkeit verbessert Bedeutung • Galileo und EGNOS stärken Unabhängigkeit vis-à-vis US-GPS. • Datenverfügbarkeit in Friedens- und in Krisenzeiten • Verbesserte Ausgangslage für CH-Raumfahrtsund Dienstleistungsindustrie bei Auftragsvergabe Unterzeichnung: 18. Dezember 2013, vorläufige Anwendung seit 1. Januar 2014 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 34 Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) Inhalt • Beteiligung der Schweiz an Aktivitäten von EASO • EASO unterstützt Schengenstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind. • EASO erleichtert, koordiniert und fördert die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Asylfragen. Bedeutung • Ausdruck Schweizer Solidarität • Stärkung des Dublinsystems und Beitrag an effizienteres und gerechteres Asylsystem innerhalb der beteiligten Staaten • Nutzung von Expertenwissen anderer Schengenstaaten Inkrafttreten: 1. März 2016 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 35
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