Folien "Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz-EU"

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Direktion für europäische Angelegenheiten DEA
Die wichtigsten bilateralen
Abkommen Schweiz–EU
März 2016
B. I
B. II
Bilaterale Abkommen Schweiz–EU
Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, März 2016
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Die ersten bilateralen Abkommen
1972 Freihandel von Industrieprodukten
Abschaffung von Handelshemmnissen
(Zölle, Kontingente) für Industrieprodukte
1989 Versicherungen
Gleiche Niederlassungsrechte für
Versicherungsgesellschaften
(Lebensversicherungen ausgenommen)
1990 (vollständig revidiert 2009)
Zollerleichterungen und Zollsicherheit
Regelung der Kontrollen und Formalitäten
im Güterverkehr (24-Stunden-Regel)
 Bedeutung: Gegenseitiger Marktzugang
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Freihandel
Inhalt
• Schafft eine Freihandelszone Schweiz–EU für ausschliesslich industrielle
Erzeugnisse.
• Verbietet Zölle und ähnliche Massnahmen für Industriewaren mit Ursprung
im Gebiet der beiden Vertragsparteien sowie mengenmässige Handelsbeschränkungen (Kontingente).
Bedeutung
Zentral für die Schweizer Wirtschaft: 2014 gingen 55% der Schweizer Exporte
(rund 114 Mrd. CHF) in den EU-Raum. Umgekehrt stammen 73% der
Schweizer Importe (rund 131 Mrd. CHF) aus der EU.
Inkrafttreten: 1973
Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung EZV
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Versicherungen
Inhalt
Gewährt gegenseitige und gleichberechtigte Niederlassungsfreiheit für
Unternehmen im Bereich der direkten Schadensversicherung (Hausrats-,
Kraftfahrzeug-, Reise-, Haftpflichtversicherungen usw.).
Bedeutung
• Zentral für international tätige Versicherungsgesellschaften
• Wichtig für die Schweizer Wirtschaft: Der Schweizer Versicherungssektor
bot 2014 47’832 Menschen in der Schweiz und 69’236 im Ausland eine
Arbeitsstelle.
Inkrafttreten: 1993
Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV
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Zollerleichterungen und Zollsicherheit
Inhalt
• Das Güterverkehrsabkommen von 1990 regelt die Kontrollen und
Formalitäten im Güterverkehr zwischen der Schweiz und der EU.
• Ziele: Vereinfachung der Zollabfertigung der Waren und Verbesserung
der Zusammenarbeit an den Grenzstellen
• Revidiertes Abkommen 2009: Verhindert die Voranmeldepflicht
(24-Stunden-Regel) im Warenverkehr und regelt die Modalitäten der
Sicherheitszusammenarbeit.
Bedeutung
Täglich überqueren 20’000 Lastwagen die Schweizer
Grenze.
Inkrafttreten: 1991; revidiertes Abkommen 2011
Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung EZV
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Die Bilateralen I (1999)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Personenfreizügigkeit
Technische Handelshemmnisse
Öffentliches Beschaffungswesen
Landwirtschaft
Forschung
Luftverkehr
Landverkehr
 Bedeutung: Erleichterter Zugang zu
den Arbeits-, Waren- und Dienstleistungsmärkten
© Flughafen Zürich AG
© Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP
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Personenfreizügigkeit
Inhalt
• Berechtigt Schweizer und EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen,
Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen.
• Führt zur gegenseitigen, schrittweisen und kontrollierten Öffnung der
Arbeitsmärkte mittels Übergangsregelungen.
• Flankierende Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden
(Sicherung der Schweizer Lohn- und Arbeitsstandards)
Bedeutung
• Wichtiger Wachstumseffekt: Die Schweizer Wirtschaft
ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen.
• Bessere Chancen für Schweizer in der EU
Inkrafttreten: 2002
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Initiative «Gegen Masseneinwanderung»
• Annahme der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) am
9.2.2014 mit 50,3% Ja-Stimmen und Mehrheit der Stände
• Kernelemente gemäss dem neuen Art. 121a BV:
1. Schweiz steuert Zuwanderung eigenständig.
2. a) Begrenzung der Anzahl Aufenthaltsbewilligungen durch
jährliche Höchstzahlen und Kontingente
b) Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und
Sozialleistungen kann beschränkt werden
3. a) Jährliche Höchstzahlen und Kontingente auf
gesamtwirtschaftliche Interessen der Schweiz ausrichten
b) Berücksichtigung Inländervorrang
4. Keine völkerrechtlichen Verträge, die gegen den Artikel verstossen
5. Gesetz regelt Einzelheiten.
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Lösungssuche Personenfreizügigkeit
• Der neue Verfassungsartikel 121a ist nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) vereinbar.
• Das FZA ist innert 3 Jahren neu zu verhandeln und dem neuen
schweizerischen Zuwanderungssystem anzupassen.
• Bundesrat verabschiedet Mandat für Verhandlungen mit der EU –
Ziel: Bessere Steuerung der Zuwanderung und Sicherung der
bilateralen Abkommen (BR 11.2.15).
• Konsultationen CH–EU: Einvernehmliche Lösung mit EU zur
Schutzklausel wird angestrebt / Einseitige Schutzklausel nur falls
keine einvernehmliche Lösung mit der EU gefunden wird (BR 4.12.2015).
• Falls nach 3 Jahren keine Umsetzung auf Gesetzesstufe, müsste
der Bundesrat die neuen Bestimmungen zur Zuwanderung per
Verordnung umsetzen.
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Technische Handelshemmnisse
Inhalt
• Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für die meisten
Industrieprodukte
• Prüfung der Einhaltung von Produktvorschriften, damit ein Produkt auf den
Markt gebracht werden darf
Bedeutung
• Schweizer Hersteller wird in den jeweiligen Bereichen Zugang zum Markt
gewährt, der demjenigen ihrer EU-Konkurrenten weitgehend gleichkommt.
• Unternehmer sparen Geld und gewinnen Zeit bei der Vermarktung neuer
Produkte.
Inkrafttreten: 2002
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Öffentliches Beschaffungswesen
Inhalt
• Legt Kriterien fest, gemäss denen bestimmte Beschaffungen international
öffentlich ausgeschrieben werden müssen.
• Dehnt den Anwendungsbereich des WTO-Übereinkommens aus:
Er gilt nun auch bei Beschaffungen von Bezirken und Gemeinden,
bei Beschaffungen öffentlicher und privater Auftraggeber – u.a. in
den Sektoren Schienenverkehr, Gas- und Wärmeversorgung.
Bedeutung
• Weniger Ausgaben für Bund, Kantone und Gemeinden dank mehr
Wettbewerb
• Gleichberechtigter Zugang für Schweizer Firmen
zu EU-Milliardenmarkt
Inkrafttreten: 2002
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Landwirtschaft
Inhalt
Erleichtert den Handel mit Agrarprodukten zwischen der Schweiz und der EU
durch den Abbau von:
• Zöllen: Käse, Früchte und Gemüse, Gartenbau sowie Fleisch und Wein
• Nicht-tarifären Handelshemmnissen: u.a. Wein und Spirituosen,
biologische Landwirtschaft, Pflanzenschutz, Futtermittel und Saatgut
Bedeutung
• Die EU ist im Landwirtschaftsbereich die wichtigste Handelspartnerin der
Schweiz (2014: 60% der CH-Exporte in EU, 74% der CH-Importe aus EU).
• Schafft Exportwachstum: Käseexport +2,8% pro Jahr zwischen 2004–2014
Inkrafttreten: 2002; 2011 Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der
geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen
Angaben (GGA)
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Forschung
Inhalt
• Beteiligung der Schweizer Forschung (Universitäten, Unternehmen,
Einzelpersonen) an EU-Forschungsrahmenprogrammen (FRP)
• «Horizon 2020»: Neue Programmgeneration
Bedeutung
• Technologischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Nutzen
• Beitragszahlungen flossen zu über 100% in Form von
Projektunterstützungen in die Schweiz zurück.
Stand der Verhandlungen
• Verhandlungen über vollständige Assoziierung der CH nach dem 9.2.2014
durch Europäische Kommission suspendiert
• Der Bundesrat stimmte am 7.3.2014 einer Übergangslösung für 2014 zu.
• Am 5.12.2014 unterzeichneten die Schweiz und die EU ein Abkommen zur
Teilassoziierung der CH an Horizon 2020 (Inkrafttreten am 8.10.2015).
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Luftverkehr
Inhalt
• Gegenseitiger Zugang der Fluggesellschaften zu den Luftverkehrsmärkten
• Schweizer Fluggesellschaften erhalten nahezu dieselben Wettbewerbsbedingungen wie EU-Konkurrenz. Keine Diskrimination bei Landerechten.
Bedeutung
Zentral für den Erfolg Schweizer Fluggesellschaften. Ermöglicht Schweizer
Konsumenten tiefere Preise und grössere Auswahl an Flugverbindungen.
Inkrafttreten
2002; seit November 2011: Verhandlungen über Inlandflüge durch
ausländische Luftverkehrsunternehmen (8. und 9. Freiheit)
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Landverkehr
Inhalt
• Mobilität: Öffnet den Strassen- und Schienenverkehrsmarkt für den Transport von Personen und Gütern.
• Umweltschutz: Trägt zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs
von der Strasse auf die Schiene bei.
• Einführung einer Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und Erhöhung der
maximalen LKW-Gewichtslimite auf 40 Tonnen
Bedeutung
• 20‘000 Lastwagen überqueren täglich Schweizer Grenze
• 67,3% des alpenquerenden Güterverkehrs auf Schienen (2014)
• Der Erlös der LSVA (2014: 1,493 Mrd. CHF) wird
für den Ausbau der Bahninfrastruktur verwendet.
Inkrafttreten: 2002; Transitabkommen ab 1992
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Die Bilateralen II (2004)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Schengen/Dublin
Zinsbesteuerung
Betrugsbekämpfung
Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
MEDIA
Umwelt
Statistik
Ruhegehälter
Bildung, Berufsbildung, Jugend
 Bedeutung: Vertiefte Zusammenarbeit
in weiteren Bereichen, verbesserte
wirtschaftliche Rahmenbedingungen
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Schengen
Inhalt
• Erleichtert den Reiseverkehr durch die Aufhebung der Personenkontrollen
an den Schengen-Binnengrenzen.
• Gewährleistet Sicherheit dank verstärkter grenzüberschreitender Polizeiund Justizzusammenarbeit, u.a. mittels Schengen-Informationssystem SIS
(seit 9. April 2013: SIS II).
• Die Schweiz nimmt an gemeinsamer Visumspolitik für Kurzaufenthalte von
maximal 3 Monaten (Schengen-Visum) teil.
Bedeutung
Zugang zu Instrumenten der internationalen Kriminalitätsbekämpfung und wirtschaftliche Vorteile für Tourismus
Operatives Inkrafttreten: 12. März 2008;
Aufhebung der Binnengrenzkontrollen an den Flughäfen
am 29. März 2009
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Schengen-Raum
Schengen-Mitgliedstaaten
Nicht-Schengen-Mitgliedstaaten mit speziellem Status
Schengen-Mitgliedstaat
mit speziellem Status
Zukünftige Mitgliedstaaten
Assoziierte Staaten
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Dublin
Inhalt
• Koordiniert die nationale Zuständigkeit für Asyl-Verfahren
• Der Zugang zur Fingerabdruck-Datenbank EURODAC erlaubt
die Identifizierung von missbräuchlichen Mehrfachasylgesuchen.
Bedeutung
• Verhindert kostspielige und ineffiziente Zweit- und Mehrfachgesuche
(«Asylshopping» oder «Asyltourismus»)
• Entlastet die nationalen Asylwesen durch Lastenteilung
Operatives Inkrafttreten: 12. Dezember 2008
(wie Schengen)
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Zinsbesteuerung
Inhalt
• Erlaubt eine grenzüberschreitende Besteuerung von Zinserträgen von
Personen mit Steuersitz in der EU
• Seit Juli 2011 beträgt der Steuerrückbehalt 35% (davon gehen 75% an die
EU-Staaten und 25% an die Schweiz). Er kann durch eine freiwillige
Meldung der Zinszahlung an den Fiskus des Wohnsitzstaats ersetzt werden.
• Verpflichtet die Vertragsparteien zu Amtshilfe auf Verlangen
• Die Parteien verzichten auf eine Besteuerung von Dividenden, Zinsen und
Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen.
Bedeutung
Steuerertrag 2014: 317 Mio. CHF, davon 237,8 Mio.
an die EU-Mitgliedstaaten und 79,2 Mio. an CH
Inkrafttreten: 2005, Verhandlungen Revision/AIA
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Automatischer Informationsaustausch
(AIA)
• Neuer globaler Standard für den automatischen Informationsaustausch
(AIA) der OECD soll grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern.
• 27. Mai 2015: Unterzeichnung des AIA-Abkommens (noch nicht ratifiziert)
• 25. November 2015: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum AIAAbkommen zuhanden des Parlaments.
• Abkommen ersetzt das seit 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen mit
der EU und gilt für alle 28 EU-Mitgliedländer.
• Schweiz und EU-28 beabsichtigen ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab
2018 auszutauschen.
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Betrugsbekämpfung
Inhalt
Verbessert die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schmuggel und
anderen Deliktformen in den Bereichen indirekte Steuern (Zoll, Mehrwerts-/
Verbrauchssteuern), Subventionen und öffentliche Beschaffungswesen.
Bedeutung
Senkt das Risiko für die Schweiz, als Drehscheibe für illegale Geschäfte
missbraucht zu werden.
Inkrafttreten: Noch nicht in Kraft getreten. Vorzeitige Anwendung
(seit 8. April 2009) durch die Schweiz gegenüber denjenigen
EU-Mitgliedstaaten, die das Abkommen ratifiziert haben
(alle ausser Irland). Notifikation durch Kroatien noch
ausstehend.
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Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
Inhalt
• Regelt den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten
(Nahrungsmittel wie Schokolade, Biskuits, Teigwaren, u.a.)
• Revidiert Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens von 1972
• Erlaubt den zollfreien Export der Schweizer Nahrungsmittelindustrie
Bedeutung
• Erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Nahrungsmittelindustrie
• Sichert einen Teil der 37’000 Jobs der Schweizer Nahrungsmittelindustrie
• Der Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten
mit der EU nahm seit 2005 um über 70% zu und liegt
2014 bei 7,0 Mrd. CHF.
Inkrafttreten: 30. März 2005
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MEDIA
Inhalt
Teilnahme der Schweiz am Filmförderungsprogramm «MEDIA 2014–2020»
als Teil des EU-Rahmenprogramms «Kreatives Europa»
Bedeutung
Förderbeiträge an Schweizer Filmbranche, bessere Chancen für Schweizer
Filme in Europa, vielfältigeres Filmangebot in der Schweiz
Stand der Verhandlungen
• Der Bundesrat hat am 19.9.2013 ein Verhandlungsmandat verabschiedet.
Dasjenige der EU steht noch aus.
• Die informellen Gespräche wurden nach dem 9.2.2014
durch die Europäische Kommission suspendiert
und nach dem 30.4.2014 wieder aufgenommen.
• Der Bundesrat hat am 7.3.2014 einer Übergangslösung
für 2014 zugestimmt.
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Umwelt
Inhalt
• Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur (EUA)
• Die EUA sammelt und analysiert Daten über die Umweltlage, sorgt für eine
Datenerhebung nach verbindlichen Kriterien, verfügt über ein Informationsund Umweltbeobachtungsnetz (Eionet) und berät die EU-Kommission in
der Umweltpolitik.
Bedeutung
• Zugang zu europaweiter Umweltdatenbank mit ihren zahlreichen Bereichen
• Mitwirkung an der Ausrichtung von Projekten und Forschungstätigkeiten
• Bessere Vergleichbarkeit und Abstimmung der eigenen
Tätigkeiten mit denjenigen der Nachbarstaaten dank
intensivem Informationsaustausch
Inkrafttreten: 1. April 2006
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Statistik
Inhalt
• Passt die statistische Datenerhebung der Schweiz an die Standards des
Statistischen Amts der EU (Eurostat) an.
• Schafft Zugang zu einer europaweiten Basis vergleichbarer Daten zu
wirtschaftlichen, politischen und sozialen Fragen.
Bedeutung
• Breite statistische Grundlagen bilden eine Voraussetzung für fundierte
Entscheidungen in Politik und Wirtschaft.
• Stärkung der Verhandlungsposition: Die Schweiz kann sich bei Verhandlungen auf statistische Daten nach europäischem Standard stützen.
Inkrafttreten: 1. Januar 2007
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Ruhegehälter
Inhalt
Beseitigt die Doppelbesteuerung von Pensionen ehemaliger EU-Beamtinnen
und Beamter, die in der Schweiz wohnen.
Bedeutung
Von dieser Regelung sind nur ehemalige Beamte der EU-Organe
(Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Rat der EU, Gerichtshof
der Europäischen Union) mit Wohnsitz in der Schweiz betroffen.
Inkrafttreten: 31. Mai 2005
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Bildung, Berufsbildung, Jugend
Inhalt
• Beteiligung der Schweiz an Bildungs-, Berufsbildungs- und
Jugendprogrammen der EU
• «Erasmus+»: Neue Programmgeneration 2014-2020
Bedeutung
• Verbessert Angebot und Mobilität in der Aus-/Weiterbildung, steigert
Ausbildungsqualität und verbessert Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
• Rund 6000 Studenten nutzten die Austauschmöglichkeit Schweiz-EU
pro Jahr (je ca. die Hälfte CH→EU/EU→CH).
Stand der Verhandlungen
• Verhandlungen wurden nach dem 9.2.2014 durch die Europäische
Kommission suspendiert.
• Der Bundesrat verabschiedete am 16.4.2014 eine Übergangslösung für
2014, die er am 19.9.2014 um zwei Jahre verlängerte.
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Europol
Inhalt
• Abkommen der Schweiz mit Europol, der EU-Strafverfolgungsbehörde
• Verbessert die Polizeizusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung
schwerer und organisierter internationaler Kriminalität sowie Terrorismus.
• Erleichtert den Informationsaustausch und die Analyse-Zusammenarbeit.
• Ermöglicht den Austausch von Expertenwissen, die Teilnahme an Ausbildungsaktivitäten sowie die Beratung und Unterstützung bei Ermittlungen.
Bedeutung
Der Informationsaustausch nimmt stetig zu und beläuft sich derzeit auf
etwa 500 operative Meldungen im Monat.
Inkrafttreten: 1. März 2006;
Ausweitung Anwendungsbereich: 1. Januar 2008
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Eurojust
Inhalt
• Abkommen der Schweiz mit Eurojust, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der EU
• Baut die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der schweren
Kriminalität aus.
• Koordiniert Ermittlungen und Strafverfolgungen der einzelnen Mitgliedstaaten und leistet einen Beitrag zur Klärung von Zuständigkeitsfragen.
• Fördert den Informationsaustausch und erleichtert die internationale
Rechtshilfe und die Erledigung von Auslieferungsersuchen.
Bedeutung
Die Zahl der an Eurojust herangetragenen Fälle hat stetig
zugenommen (2014: 1804, +14,5% gegenüber 2013).
Inkrafttreten: 22. Juli 2011
© Eurojust
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Zusammenarbeit EVA
Inhalt
• Rechtlich nicht bindende Vereinbarung zwischen der Schweiz und der
Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) zur Rüstungszusammenarbeit
• Ermöglicht der Schweiz die frühzeitige Erkennung rüstungspolitischer
Entwicklungen und den Zugang zur multilateralen Rüstungskooperation in
Europa, v.a. in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Beschaffung und
Instandhaltung.
• Die Schweiz entscheidet weiterhin selber, welche Informationen sie in
diesem Rahmen austauschen und an welchen konkreten Projekten und
Programmen sie teilnehmen will.
Bedeutung
Das Abkommen stärkt den Wirtschafts-, Forschungsund Technologiestandort Schweiz.
Inkrafttreten: 16. März 2012
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Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden
Inhalt
• Kooperationsabkommen der Schweiz mit der EU zur effizienten
Bekämpfung grenzübergreifender Wettbewerbsbeschränkungen
• Soll den Austausch vertraulicher Informationen und die Zusammenarbeit der
Wettbewerbsbehörden ermöglichen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
Bedeutung
• Zentral wegen enger wirtschaftlicher Verflechtung der CH mit der EU
• Soll eine grössere Kohärenz bei Entscheiden ermöglichen, die den gleichen
Sachverhalt zum Gegenstand haben.
• Soll die Schlagkraft der schweizerischen Wettbewerbskommission (WEKO) dank einschlägigen Informationen
der EU-Kommission verbessern.
Inkrafttreten: 1. Dezember 2014
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Satellitennavigation (Galileo, EGNOS)
Inhalt
• Teilnahme der Schweiz an EU-Satellitennavigationsprogrammen Galileo
und EGNOS mit gewissen Einsitz- und Mitspracherechten
• Galileo: Zuverlässiges und präzises Satellitennavigationssystem
• EGNOS: Regionales Navigationssystem, das globale Satellitensignale
punkto Genauigkeit und Zuverlässigkeit verbessert
Bedeutung
• Galileo und EGNOS stärken Unabhängigkeit vis-à-vis US-GPS.
• Datenverfügbarkeit in Friedens- und in Krisenzeiten
• Verbesserte Ausgangslage für CH-Raumfahrtsund Dienstleistungsindustrie bei Auftragsvergabe
Unterzeichnung: 18. Dezember 2013, vorläufige
Anwendung seit 1. Januar 2014
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Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)
Inhalt
• Beteiligung der Schweiz an Aktivitäten von EASO
• EASO unterstützt Schengenstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme
besonderem Druck ausgesetzt sind.
• EASO erleichtert, koordiniert und fördert die zwischenstaatliche
Zusammenarbeit in Asylfragen.
Bedeutung
• Ausdruck Schweizer Solidarität
• Stärkung des Dublinsystems und Beitrag an effizienteres und gerechteres
Asylsystem innerhalb der beteiligten Staaten
• Nutzung von Expertenwissen anderer Schengenstaaten
Inkrafttreten: 1. März 2016
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