AMTSBLATT DES KANTONS GLARUS Glarus, 25. Februar 2016 Nr. 8, 170. Jahrgang Stellenausschreibung Gemeinde Glarus Glarus ist einzigartig vielseitig. Wir sind eine dynamische, weltoffene und kulturell interessante Gemeinde, in der es sich gut leben, arbeiten und geniessen lässt. Die Oberstufe Buchholz fördert die Jugendlichen fachlich, persönlich und sozial. Neu betreiben wir seit diesem Schuljahr auch ein Förderzentrum: Jugendliche mit besonderem Bedarf werden im Förderzentrum und in den Klassen in interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Schulischer Heilpädagogik, Klassen- und Fachlehrpersonen, Berufswahlcoach, Lehrperson für DaZ und anderen Fachstellen unterstützt und gefördert. Als Ergänzung unseres Kollegiums sind auf Beginn des Schuljahres 2016/17 folgende zwei Stellen zur Neubesetzung ausgeschrieben: Lehrperson für Schulische Heilpädagogik (40 bis 60%, nieder- und hochschwelliger Bereich, verstärkte Massnahmen) und Lehrperson für DaZ (30 bis 40%) Sie sind engagiert, motiviert, flexibel und verfügen über Erfahrung in der Förderung von Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen. Oder Sie sind eine erfahrene Lehrperson mit der Bereitschaft, die entsprechende(n) Ausbildung(en) berufsbegleitend zu absolvieren. Gesamtschulisches Denken, ein hohes Mass an Teamfähigkeit sowie eine ausgewiesene Begeisterungsfähigkeit und Freude im Umgang mit Jugendlichen sind für uns selbstverständlich. Wir sind eine mittelgrosse, innovative und lebendige Schule und bieten Unterstützung durch das Fachteam Förderzentrum und die Schulleitung. Weitere Informationen zu unserer Schule finden Sie auf www.oberstufe-glarus.ch. Auskünfte erteilt Ihnen gerne Thomas Hämmerli, Schulleiter Buchholz, Telefon 058 611 82 31, E-Mail: schulleitung@ oberstufe-glarus.ch. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde Glarus, Leiter Personal und Ausbildung, Jürg Bernold, Postfach 367, Glarus; E-Mail: [email protected]. Weitere Infos zu Glarus und offene Stellen unter www.gemeinde.glarus.ch Lehrstellenausschreibung Gemeinde Glarus Süd Ihre Chance in Glarus Süd. Mit knapp 430 km2 ist Glarus Süd flächenmässig eine der grössten Gemeinden der Schweiz und Heimat für rund 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Ab August 2016 haben wir folgende Lehrstelle zu besetzen: Kaufmann/-frau Profil E oder M Stelle: Wir bieten lernfreudigen, aufgestellten und zuverlässigen Jugendlichen einen spannenden, vielseitigen und interessanten Ausbildungsplatz im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Während der Lehre lernen Sie verschiedene Bereiche kennen und bauen so ein vielseitiges Wissen auf. Anforderungsprofil: Haben Sie die Sekundarschule oder das 10. Schuljahr absolviert und gute Noten erzielt? Sprachen und Zahlen bereiten Ihnen Freude und Sie sind bereit, drei Jahre Ihr Bestes zu geben? Sind Sie zudem ehrgeizig, teamfähig und vielseitig interessiert und mögen Sie den Kontakt mit den Menschen? Dann möchten wir Sie gerne kennenlernen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Tsultim Chogye, Ausbildungsverantwortliche, Telefon 058 611 97 62. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusive Schulzeugnissen, Multicheck-Test und Passfoto an die Gemeinde Glarus Süd, Personal und Ausbildung, Alte Landstrasse 25, Ratsherrenhaus, Postfach 17, Mitlödi. Bekanntmachung Frau Maja Lea Luchsinger, geb. 1. Januar 1971 von Wohlen bei Bern, ist im Besitz des Eidgenössischen Diploms als Physiotherapeutin FH. Ihr wird eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Physiotherapeutin im Kanton Glarus sowie die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erteilt. 8750 Glarus, 15. Februar 2016 Departement Finanzen und Gesundheit Rolf Widmer, Landesstatthalter Bekanntmachung Der Physiowerkstatt GmbH mit den Standorten Alte Bahnhofstrasse 10, Näfels und Neubauquartier 9, Ennenda wird befristet bis zum 15. Mai Herausgegeben von der Staatskanzlei des Kantons Glarus 8750 Glarus Telefon 055 646 60 12 Fax 055 646 60 19 E-Mail: [email protected] Verlag: Südostschweiz Presse und Print AG 8750 Glarus 2026 die Betriebsbewilligung gemäss Artikel 23 des Gesetzes über das Gesundheitswesen erteilt. Die fachtechnische Leitung am Standort Näfels obliegt der Inhaberin, Frau Jolanda Fauster-Küng, diplomierte Physiotherapeutin FH. Die fachtechnische Leitung am Standort Ennenda obliegt Frau Maja Lea Luchsinger, diplomierte Physiotherapeutin FH. 8750 Glarus, 18. Februar 2016 Departement Finanzen und Gesundheit Rolf Widmer, Landesstatthalter An folgenden zusätzlichen Sonntagen dürfen die Verkaufsgeschäfte örtlich offen gehalten werden: Näfelser Fahrt: Verkaufsgeschäfte dürfen nur in Näfels offen gehalten werden. Kirchweih:Verkaufsgeschäfte dürfen örtlich offen gehalten werden. Landsgemeinde:Verkaufsgeschäfte dürfen nur in Glarus offen gehalten werden. Das Offenhalten von Garagen- und Zweiradbetrieben an maximal zwei weiteren Sonntagen ist bewilligungsfähig bzw. -pflichtig. Das Gesuch ist beim Arbeitsinspektorat einzureichen. Blumengeschäfte, Bäckereien und Tankstellenshops dürfen an öffentlichen Ruhetagen offen gehalten werden, nicht aber an hohen Feiertagen. Bäckereien mit integriertem Restaurant dürfen auch an hohen Feiertagen offen gehalten werden. Hohe Feiertage sind: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag und Weihnachten. Verkaufsgeschäfte an Orten mit erheblicher touristischer Bedeutung (Elm, Braunwald und Filzbach): Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe dürfen während der Saison an allen Sonntagen (inkl. hohe Feiertage) offen halten. Familienbetriebe: Verkaufsgeschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs* dürfen sonntags (jedoch nicht an hohen Feiertagen) offen halten, jedoch keine Arbeitnehmenden beschäftigen. 4. Das Gesuch der klagenden Partei um unentgeltliche Rechtspflege wird separat im Verfahren ZG.2015.00725 behandelt. 5. Die Gerichtsgebühr (inklusive Auslagen) wird festgesetzt auf Fr. 3600.–. Falls der Entscheid nicht begründet wird, reduziert sich die Gerichtsgebühr (inklusive Auslagen) auf Fr. 2000.–. 6. Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt und entsprechend bezogen. Vorbehalten bleibt der Entscheid im Verfahren ZG.2015.00725. 7. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 8.[…] Bekanntmachung Dr. med. Julius Unrau, geb. 1. Februar 1975, von Omsk, Russland, ist im Besitz des Diploms Doktor der Medizin, ausgestellt durch die Regierung von Unterfranken am 10. Januar 2005 sowie der Anerkennung des Facharzttitels Urologie, ausgestellt durch die Bayrische Landesärztekammer am 22. September 2009. Er verfügt über die entsprechenden Anerkennungsausweise des leitenden Ausschusses für die eidgenössischen Medizinalprüfungen. Ihm wird eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Arzt, Fachrichtung Urologie im Kanton Glarus sowie die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erteilt. 8750 Glarus, 18. Februar 2016 Departement Finanzen und Gesundheit Rolf Widmer, Landesstatthalter Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann binnen 30 Tagen seit deren Eröffnung beim Regierungsrat des Kantons Glarus, Rathaus, Glarus, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Verfahrensakten können durch Vertreter von beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 lit. b des Bundesgesetzes über den Naturund Heimatschutz (NHG) beim Departement Bau und Umwelt eingesehen werden. 8750 Glarus, 23. Februar 2016 Departement Bau und Umwelt Röbi Marti, Landammann Sonntagsverkauf im Detailhandel/ Auflagen Arbeitnehmerschutz Bedingungen/Auflagen, die den beteiligten Arbeitnehmern bekannt zu geben sind: –Der Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit beträgt 50 Prozent. (Art. 19 ArG). Der Lohnzuschlag ist zwingend und ist unabhängig von einer Kompensation durch Freizeit auszurichten, d. h. die Arbeitnehmer/-in hat sowohl Anspruch auf Lohnzuschlag als auch auf Ersatzruhe. –Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmer/-innen nur mit ihrem Einverständnis zu vorübergehender Sonntagsarbeit heranziehen (Art. 19 ArG). –Innert zwei Wochen muss wenigstens einmal ein ganzer Sonntag als wöchentlicher Ruhetag unmittelbar vor oder nach der täglichen Ruhezeit freigegeben werden (Art. 20 ArG). –Der/die Arbeitnehmer/-in darf an nicht mehr als sechs aufeinanderfolgenden Tagen beschäftigt werden (Art. 21 ArGV1). –Sonntagsarbeit bis zu fünf Stunden ist innert vier Wochen durch Freizeit auszugleichen. Dauert sie länger als fünf Stunden, so ist während der vorhergehenden oder nachfolgenden Woche ein auf einen Arbeitstag fallenden Ersatzruhetag von 35 Stunden zu gewähren, der die Zeit von 6 bis 20 Uhr umfassen muss (Art. 21 ArGV1). –Der/dem Arbeitnehmer/-in ist vor und nach dem Einsatz am Sonntag eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden Stunden zu gewähren (Art. 15a ArG). –Die Arbeit ist durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen: – eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden. – eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden. – eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer/-innen ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen (Art. 15 ArG). –Die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz beträgt 50 Stunden (Art. 9 Abs. 1 ArG). Achtung: Abweichende Regelung bei Betrieben mit Gesamtarbeitsverträgen. –Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, von vertraglichen Vereinbarungen abzuweichen, die für den/die Arbeitnehmer/-in günstiger sind. Sonntagsverkäufe für das Jahr 2016 *Waren des täglichen Bedarfs sind namtlich Lebensmittel, nicht alkoholische Getränke, Wein und Bier, Wasch- und Putzmittel, Körperpflege- und Toilettenartikel sowie Blumen. Departement Bau und Umwelt Publikation Ausnahmebewilligung Das Departement Bau und Umwelt hat am 23. Februar 2016 nachfolgende Ausnahmebewilligung nach Artikel 12 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) und Artikel 3 der kantonalen Verordnung über die Verhütung und Vergütung von Wildschäden (Wildschadenverordnung) erteilt: 1. Die Ausnahmebewilligung zum Abschuss von einzelnen schadensverursachenden Hirschstieren im Gebiet Gfell-Keist oberhalb Niederurnen, Glarus Nord, wird erteilt. 2. Die Ausnahmebewilligung zum Abschuss wird auf maximal fünf Hirschstiere beschränkt. 3. Die Ausnahmebewilligung zum Abschuss hat nur so lange Gültigkeit, als die schadensverursachenden Hirschstiere ihr Geweih im Winter 2015/2016 noch nicht abgeworfen haben und wird auf längstens bis zum 15. April 2016 befristet. 4. Der für das Gebiet Gfell-Keist oberhalb Niederurnen, Glarus Nord, zuständige Wildhüter resp. dessen Stellvertreter wird angewiesen, den Abschuss unverzüglich vorzunehmen. Der Abschuss ist der Abteilung Jagd und Fischerei zu melden. 5. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 6.[…] 7.[…] 8.[…] Gestützt auf das Arbeitsgesetz sowie das kantonale Ruhetagsgesetz dürfen im Kanton Glarus die Verkaufsgeschäfte an folgenden vier Sonntagen bewilligungsfrei offen gehalten werden: Glarus Süd: 1. August 2016 Nationalfeiertag 27. November 2016 1. Adventssonntag 11. Dezember 2016 3. Adventssonntag 18. Dezember 2016 4. Adventssonntag Glarus: 3. April 2016 4. Dezember 2016 2. Adventssonntag 11. Dezember 2016 3. Adventssonntag 18. Dezember 2016 4. Adventssonntag Glarus Nord: 20. März 2016 1. August 2016 Nationalfeiertag 20. November 2016 18. Dezember 2016 4. Adventssonntag 8750 Glarus, im Februar 2016 Arbeitsinspektorat des Kantons Glarus Bruno Giger Urteilspublikation Das Kantonsgericht Glarus, II. Zivilkammer, hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 2016 in Sachen Jasmin Tekin, Dorfstrasse 102, Haslen (klagende Partei), gegen Zeki Tekin, zurzeit unbekannten Aufenthaltes (beklagte Partei), betreffend Ehescheidung entschieden: 1. Die von den Eheleuten Tekin am 26. Oktober 2004 in Zürich eingegangene Ehe wird in Anwendung von Artikel 114 ZGB geschieden. 2. Die Parteien werden als ehegüterrechtlich auseinandergesetzt erklärt. 3. Auf die Teilung von Vorsorgeanwartschaften der 2. Säule wird verzichtet. Rechtsmittelbelehrung Jede Partei kann innert zehn Tagen seit der Mitteilung dieses Entscheids schriftlich eine Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides. Eine Berufung kann innert 30 Tagen seit der Mitteilung des begründeten Entscheides schriftlich und begründet beim Obergericht des Kantons Glarus eingereicht werden. Die Berufungsschrift hat die Änderungsbegehren zu enthalten. Sie ist dem Gericht in Papierform im Doppel einzureichen und zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 130 ff. ZPO). Neue Tatsachen und Beweismittel werden nur noch berücksichtigt, wenn sie ohne Verzug vorgebracht werden und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht schon vor erster Instanz eingebracht werden konnten (Art. 317 Abs. 1 ZPO). 8750 Glarus, 17. Februar 2016 Kantonsgericht Glarus Der Kantonsgerichtspräsident: lic. iur. Daniel Anrig Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Jan Dolder Anwaltskommission des Kantons Glarus Die Eintragung von Rechtsanwältin MLaw Livia Bernet im Anwaltsregister des Kantons Glarus wird per 29. Februar 2016 gelöscht. 8750 Glarus, den 25. Februar 2016 Anwaltskommission des Kantons Glarus Der Präsident: lic. iur. Andreas Hefti Der Aktuar: lic. iur. Oliver Knakowski Gemeindeparlament Glarus Nord 12. ausserordentliche Sitzung, Donnerstag, 3. März 2016, 17.30 Uhr, im Jakobsblick, Niederurnen Die Sitzung ist öffentlich. Traktanden: 1. Verkauf Liegenschaft Frohenweg 1, Niederurnen 2. Genehmigung des Generellen Wasserversorgungsprojekts 2012 Mollis bis Bilten 3. Bericht der GPK 4. Genehmigung Gemeindeordnung Glarus Nord, 1. Lesung 5.Umfrage 8867 Niederurnen, 23. Februar 2016 Gemeindeparlament Glarus Nord Margrit Neeracher, Parlamentspräsidentin Ausschreibung Gemeinde Glarus Erd- und Tiefbauarbeiten 1.Auftraggeber 1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers: Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Glarus. Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Glarus, Fachstelle Freizeit, Sport, Sicherheit, Poststrasse 2a, Ennenda, Telefon 058 611 86 92. 1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken: Gemeinde Glarus, Fachstelle Freizeit, Sport, Sicherheit, Poststrasse 2a, Ennenda, Telefon 058 611 86 92. 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: Bemerkungen: Fragen zum Angebot sind schriftlich über simap einzureichen bis 7. März 2016. Die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt über www.simap.ch bis am 21. März 2016. 1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes: 15. April 2016. 1.5 Datum der Offertöffnung: 20. April 2016, 10.00 Uhr, Gemeindehaus, Ennenda. 1.6 Art des Auftraggebers: Gemeinde/Stadt. 1.7 Verfahrensart: Offenes Verfahren. 1.8 Auftragsart: Bauauftrag. 2 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 8, 25. Februar 2016 1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: Nein. 2.Beschaffungsobjekt 2.1 Art des Bauauftrages: Ausführung. 2.2 Projekttitel der Beschaffung: Erd- und Tiefbauarbeiten. 2.4 Gemeinschaftsvokabular: CPV: 45221250 – Tiefbauarbeiten, ausser Tunneln, Schächten und Unterführungen 2.5 Detaillierter Projektbeschrieb: Siehe Ausschreibungsunterlagen. 2.6 Ort der Ausführung: Glarus. 2.7 Aufteilung in Lose? Nein. 2.8 Werden Varianten zugelassen? Nein. 2.9 Werden Teilangebote zugelassen? Ja. Bemerkungen: Nach Angebot Nr. 10/20/30 gemäss Ausschreibungsunterlagen. 2.10Ausführungstermin: Bemerkungen: Der Arbeitsbeginn ist der 13. Juni 2016. 3.Bedingungen 3.1 Generelle Teilnahmebedingungen: Siehe Ausschreibung. 3.2 Kautionen/Sicherheiten: Siehe Ausschreibung. 3.3 Zahlungsbedingungen: Siehe Ausschreibung. 3.4 Einzubeziehende Kosten: Siehe Ausschreibung. 3.5 Bietergemeinschaft: Siehe Ausschreibung. 3.6 Subunternehmer: Siehe Ausschreibung. 3.7 Eignungskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien. 3.8 Geforderte Nachweise: Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise. 3.9 Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien. 3.10Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Kosten: Keine. 3.11Sprachen für Angebote: Deutsch. 3.13Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen: Unter www.simap.ch, Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 25. Februar 2016. Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch. 4. Andere Informationen 4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Siehe Ausschreibung. 4.2 Geschäftsbedingungen: Siehe Ausschreibung. 4.3 Verhandlungen: Siehe Ausschreibung. 4.4 Verfahrensgrundsätze: Siehe Ausschreibung. 4.5 Sonstige Angaben: Siehe Ausschreibung. 4.6 Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Glarus. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. 8755 Ennenda, 25. Februar 2016 Gemeinde Glarus Fachstelle Freizeit, Sport, Sicherheit Bauausschreibung Gemeinde Glarus Süd Technische Betriebe Glarus Süd Werkleitungen Weinbergstrasse, Schwanden Gemäss Submissionsgesetz des Kantons Glarus werden folgende Arbeiten zur öffentlichen Konkurrenz ausgeschrieben: 1. Verfahren: Offenes Verfahren. Verkürzte Frist nach Artikel 13 Absatz 1 lit. c SubV. 2. Gegenstand: Neubau Schmutzabwasserkanalisation, Regenabwasserkanalisation, Wasserversorgung und Kabelrohrblock mit Strassenbau inkl. Begleitmassnahmen in der Weinbergstrasse in Schwanden. 3. Arbeitsumfang: Baumeister- und Tiefbauarbeiten – Grabenaushub Werk – leitungen zirka 2000 m3 – Kabelrohrblock für EW zirka 280 m – PP Leitungen DN200-400 zirka 550 m – Hüllbeton zirka 220 m3 – Kontrollschächte Beton – DN 1000/600 zirka 14 Stück – Bettung Gussrohre – GD 125 zirka 180 m – Bettung Kunststoffrohre – DN 80 zirka 55 m – Leitungskies zirka170 m3 – Auffüllung Kiesgemisch – 0/45 zirka 750 m3 – Fundationsschichten Kies – gemisch 0/45 zirka 950 m3 – Trag- und Deckschichten – aus Asphalt zirka 650 to 4. Arbeitsausführung: Juli bis Dezember 2016 (vorbehaltlich der Genehmigung des Kredites durch die Gemeindeversammlung) 5. Sprache: Deutsch. 6. Eignungskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien. 7. Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien. 8. Bezug der Offertunterlagen: Die Submissionsunterlagen können ab Donnerstag, 25. Februar 2016, bei der Bauleitung bestellt werden per E-Mail: [email protected], schriftlich: tbf-marti ag, Sernftalstrasse 2, Schwanden. Die Bestellung muss folgende Angaben enthalten: Name und Adresse, E-Mail-Adresse und Angaben ob Bauunternehmer oder Händler. Versand der Unterlagen in elektronischer Form ab Freitag, 26. Februar 2016. 9. Auskunft und Planauflage: tbf-marti ag, Ingenieurbüro, Herr Patrick Egger, Telefon 055 647 40 58. 10.Begehung: Eine Baustellenbegehung findet nicht statt. 11.Eingabeadresse: Gemeinde Glarus Süd, Abteilung Hoch- und Tiefbau, Gemeindehaus Schwanden, Bahnhofstrasse 7, Schwanden. 12.Offerteingabe: Bis Dienstag, 29. März 2016 (A-Post-Stempel). Vermerk: Offerte «Werkleitungen Weinbergstrasse» – bitte nicht öffnen. 13.Offertöffnung: Donnerstag, 31. März 2016, 13.30 Uhr, im Gemeindehaus Schwanden, Bahnhofstrasse 7, Schwanden. 14.Arbeitsgemeinschaften: Sind zugelassen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. 8762 Schwanden, 25. Februar 2016 Gemeinde Glarus Süd Abteilung Hoch- und Tiefbau Geburten Gemeinde Glarus Nord Mühlehorn 15.Februar: Page Skyla Maliyah Roca, von Zürich und St. Ursen FR, der Page, Vanessa Nadine und des Baumberger, Philip John. Niederurnen 10.Februar: Ricottone Melissa, von Einsiedeln SZ, des Ricottone, Francesco und der Ricottone, Martina Daniela. Mollis 12.Februar: Gallati Emely Ailani, von Glarus Nord, des Gallati, Dominic Matthias und der Gallati, Julia Raphaela. Gemeinde Glarus Ennenda 12.Februar: Schneider Fabian, von Glarus, des Schneider, Hannes Erich und der Schneider, Rosa America. Gemeinde Glarus Süd Haslen 11.Februar: Freuler Jael, von Glarus und Glarus Süd, des Freuler, Hans Rudolf und der Freuler, Barbara. Elm 18.Februar: Erb Loana Ella, von Neftenbach ZH, des Erb, Jonas und der Feketitsch, Serena. Die Staatskanzlei Todesfälle Gemeinde Glarus Nord Näfels 13.Februar: Müller Wilhelm Walter, von Glarus Nord, geb. 30. Dezember 1941, wohnhaft gewesen in Näfels, Ehemann der Müller, Luise Katharina Marie. 15.Februar: Fischli Alois, von Glarus Nord, geb. 13. Oktober 1934, wohnhaft gewesen in Näfels, Ehemann der Fischli, Rosa. Gemeinde Glarus Netstal 12.Februar: Weber Ruth, von Glarus, geb. 18. November 1921, wohnhaft gewesen in Netstal. 14.Februar: Seifritz Martin, von Auenstein AG, geb. 26. September 1964, wohnhaft gewesen in Netstal, Ehemann der Seifritz, Heidi. Glarus 12.Februar: Spörri Walter, von Bäretswil ZH, geb. 29. Dezember 1932, wohnhaft gewesen in Glarus, Ehemann der Spörri, Alice. Die Staatskanzlei Erbenruf Im Sinne von Artikel 108 Absatz 2 EG ZGB und Artikel 555 ZGB Am 11. März 2015 ist in Äthiopien, Edaga Arbi, Lettesgù Baumgartner geb. Kidane, geb. 13. August 1955, von Glarus Süd, wohnhaft gewesen in Engi, Städtli 25, verstorben. Aufgerufen werden alle Erben, sich innerhalb der Jahresfrist seit Erstveröffentlichung vom 9. Juli 2015 bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Glarus, Asylstrasse 30, Glarus, zu melden und sich über die Erbberechtigung urkundlich auszuweisen. Erfolgt während dieser Frist keine Anmeldung, so werden die der Behörde bekannten Erben unter Vorbehalt der Erbschaftsklage in den Besitz der Erbschaft eingewiesen. 8750 Glarus, 25. Februar 2016 Kindes- und Erwachsenen schutzbehörde Glarus Handelsregistereintragungen Im Handelsregister sind folgende Eintragungen gemacht worden: 9. Februar 2016 Ehrler Gastro GmbH, in Glarus Süd, CHE-291. 358.755, Restaurant Hütten, Auenstrasse 12, Linthal, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 8. 2. 2016. Zweck: Betrieb eines Restaurants mit Übernachtungsmöglichkeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: Fr. 20 000. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung des Grün-ders vom 8. 2. 2016 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Person: Ehrler, Alois Martin, von Küssnacht SZ, in Emmetten, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je Fr. 1000. 9. Februar 2016 Gesundheitspraxis Rangger GmbH, in Glarus Süd, CHE-112.266.485, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 247 vom 20. 12. 2011, Publ. 6468376). Eingetragene Person neu oder mutierend: Rangger-Werdath, Elisabeth, österreichische Staatsangehörige, in Mitlödi (Glarus Süd), Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von Fr. 1000 (bisher: Gesellschafterin mit Einzelunterschrift). 9. Februar 2016 Luxury Diamond Cars AG, bisher in Vorderthal, CHE-266.986.109, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 212 vom 2. 11. 2015, Publ. 2457217). Gründungsstatuten: 26. 10. 2015, Statutenänderung: 27. 1. 2016. Sitz neu: Glarus. Domizil neu: Landstrasse 2, Netstal. Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Eberle, Daniel Max, von Amden, in Niederurnen (Glarus Nord), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Person neu oder mutierend: Verrino, Lorenzo, italienischer Staatsangehöriger, in Lachen, Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: in Reichenburg, Präsident mit Einzelunterschrift). 9. Februar 2016 Walhalla Kaffeeautomaten AG, in Glarus Nord, CHE-142.625.548, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 104 vom 3. 6. 2015, Publ. 2184001). Statutenänderung: 5. 2. 2016. Aktien neu: 300 Namenaktien zu Fr. 500 (bisher: 300 Inhaberaktien zu Fr. 500). Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, Telefax oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Eingetragene Person neu oder mutierend: Landolt, Josef, von Glarus Nord, in Netstal (Glarus), Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: Landolt-Hidber, Josef, in Näfels [Glarus Nord]). 10. Februar 2016 Milchi Gisler & Müller, in Glarus Süd, CHE-405. 718.354, Poststrasse 3, Linthal, Kollektivgesellschaft (Neueintragung). Beginn: 1. 2. 2016. Zweck: Führung und Betrieb der Milchi Linthal als Lebensmittelgeschäft; die Gesellschaft kann damit verbundene Dienstleistungen abschliessen sowie alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Eingetragene Personen: Gisler, Doris, von Glarus Süd, in Linthal (Glarus Süd), Gesellschafterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Müller, Elisabeth Karolina, von Glarus Süd, in Linthal (Glarus Süd), Gesellschafterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien. 10. Februar 2016 Ingenieurbüro Wickli und Hösli AG, bisher in Amden, CHE-105.889.089, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 137 vom 18. 7. 2011, Publ. 6260284). Gründungsstatuten: 23. 12. 1982, Statutenänderung: 8. 2. 2016. Sitz neu: Glarus Nord. Domizil neu: Mühlebachweg 4, Niederurnen. Zweck neu: Führung eines Ingenieurbüros für Hoch- und Tiefbau. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. Im Rahmen des Gesellschaftszweckes kann sie insbesondere auch Liegenschaften erwerben und veräussern. Mitteilungen neu: Sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, erfolgen die Mitteilungen an die Aktionäre brieflich. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Mit Erklärung vom 8. 2. 2016 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet (gestrichen: weiteres Geschäftslokal: Hof, 9643 Krummenau). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Mattle, in Weesen, Revisionsstelle. Zweigniederlassung neu: (folgende Zweigniederlassungen sind aufgehoben worden: gestrichen: Glarus Nord [CH-160.9.002. 960-4]). 10. Februar 2016 Ingenieurbüro Wickli und Hösli AG, in Glarus Nord, CHE-488.034.879, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 131 vom 8. 7. 2011, Publ. 6244752), mit Hauptsitz in: Amden. Infolge Verlegung des Hauptsitzes an den Sitz der Zweigniederlassung in Niederurnen (Glarus Nord) wurde diese Zweigniederlassung aufgehoben. Der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister wird gelöscht. 11. Februar 2016 Aqua-Terra Holding AG, in Glarus, CHE-102. 689.329, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 240 vom 9. 12. 2010, S. 10, Publ. 5932306). Statutenänderung: 9. 2. 2016. Qualifizierte Tatbestände neu: Die Bestimmung über die Sacheinlage bei der Kapitalerhöhung vom 27. 12. 2000 ist aus den Statuten gestrichen worden (bisher: Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Kapitalerhöhung vom 27. 12. 2000 vom M. Böhi-Scheitlin-Verein, in Bürglen TG und von Hans Ulrich Böhi, von Schönholzerswilen, in Bürglen TG, die in den zwei Sacheinlageverträgen vom 27. 12. 2000 näher umschriebenen Wertpapiere, zum Preise von Fr. 903 045, wofür 4225 Namenaktien zu Fr. 100 ausgegeben werden; 25 Namenaktien zu Fr. 100 wurden durch Bareinzahlung liberiert. Fr. 480 545 werden als Agio den Gesellschaftsreserven zugewiesen). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hefti, Dr. Thomas, von Glarus Süd, in Schwanden (Glarus Süd), Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: von Schwanden, in Schwanden); KPMG AG (CHE-106.084.881), in Zürich, Revisionsstelle (bisher: KPMG AG [CH-020.3.001.933-8]). 11. Februar 2016 FoodWiz (Food Wizard) GmbH, in Glarus, CHE439.301.667, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 192 vom 4. 10. 2011, Publ. 6360642). Firma neu: FoodWiz (Food Wizard) GmbH in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29. 1. 2016 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Noser Consulting GmbH (CHE-463.098.194), in Glarus, Liquidatorin. 11. Februar 2016 Obsil Holding AG, in Glarus, CHE-102.687.224, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 137 vom 20. 7. 2015, Publ. 2277939). Firma neu: Obsil Holding AG in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 3. 2. 2016 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Müller, Peter, von Schaffhausen, in Genf, Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Verrey, Henry, von Lausanne, in Genf, Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien. 12. Februar 2016 booksandbytes GmbH, in Glarus Nord, CHE-105. 490.801, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 69 vom 7. 4. 2011, Publ. 6112340). Domizil neu: Turbinenweg 6, Ziegelbrücke. Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Aebli, Anahita Gabriela, von Glarus, in Glarus, Gesellschafterin, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je Fr. 1000. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Baeschlin Bücher AG (CHE-112.403.279), in Glarus, Gesellschafterin, mit 20 Stammanteilen zu je Fr. 1000. 12. Februar 2016 Gazi Druck, Krasniqi, bisher in Lachen, CHE-423. 822.245, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 58 vom 23. 3. 2011, Publ. 6089186). Sitz neu: Glarus Nord. Domizil neu: Luchswiesenstrasse 12, Bilten. Eingetragene Person neu oder mutierend: Krasniqi, Gazmend, kosovarischer Staatsangehöriger, in Bilten (Glarus Nord), Inhaber, mit Einzelunterschrift (bisher: kosovarischer Staatsangehöriger, in Lachen). 12. Februar 2016 Mountainstevie GmbH, in Glarus, CHE-115.543. 161, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 73 vom 13. 4. 2011, Publ. 6120426). Statutenänderung: 9. 2. 2016. Sitz neu: Glarus Süd. Domizil neu: Thonerstrasse 3, Schwanden. Eingetragene Person neu oder mutierend: Leuzinger, Stefan, von Glarus, in Schwanden (Glarus Süd), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je Fr. 1000 (bisher: in Ennenda [Glarus]). 12. Februar 2016 Pro Infirmis Kanton Glarus, in Glarus, CHE-422. 171.304, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 159 vom 19. 8. 2015, Publ. 2328351), mit Hauptsitz in: Zürich. Neue Identifikationsnummer Hauptsitz: CHE-103.189.584. Bemerkungen zum Hauptsitz neu: (bisher: Identifikationsnummer Hauptsitz: CH-020.6.900.440-8). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Schiesser, Franz, von Schwändi, in Schwändi, mit Kollektivprokura zu zweien. Eingetragene Person neu oder mutierend: Luchsinger, Fridolin, von Glarus Süd, in Schwanden (Glarus Süd), mit Kollektivprokura zu zweien. 15. Februar 2016 Apollo Garage GmbH, in Glarus Nord, CHE418.033.797, Industriestrasse 4, Näfels, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 11. 2. 2016. Zweck: Betrieb einer Autogarage mit Reparaturstätte sowie einer AutoMietwerkstatt, Anbieten und Durchführen von Servicedienstleistungen an Fahrzeugen aller Art, Vermietung, Leasing sowie Handel mit Neuwagen und Occasionen aller Art, Import, Export und Handel von Fahrzeugzubehör sowie Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Finanzierungen übernehmen und alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Stammkapital: Fr. 20 000. Nebenleistungspflichten gemäss Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Stammanteile ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung des Gründers vom 11. 2. 2016 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Person: Stipcic, Mario, kroa- Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 8, 25. Februar 2016 3 tischer Staatsangehöriger, in Netstal (Glarus), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je Fr. 1000. 15. Februar 2016 Schöne Zähne Glarnerland AG, in Glarus, CHE202.570.870, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123 vom 28. 6. 2011, Publ. 6224594). Eingetragene Person neu oder mutierend: Schaarschmidt, Dr. med. Rainer, deutscher Staatsangehöriger, in Steinheim (D), Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: in Glarus). 16. Februar 2016 CFS Immobilien AG, in Glarus, CHE-116.073. 896, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 201 vom 15. 10. 2010, S. 7, Publ. 5854482). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Seliner, Alphons genannt Alfons, von Schänis, in Mollis (Glarus Nord), Präsident, mit Einzelunterschrift (bisher: in Schwanden); Wermelinger, Sandra Jolanda, von Mauensee, in Mollis (Glarus Nord), mit Einzelunterschrift. 16. Februar 2016 Feldmann AG, Bauunternehmung Bilten, in Glarus Nord, CHE-101.822.287, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 1 vom 3. 1. 2012, Publ. 6486578). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Marti, Werner, von Glarus Süd, in Sool (Glarus Süd), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lenz, Christina Blanka, von Vaz/Obervaz, in Galgenen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Hörler, Michael Philipp, von Appenzell, in Altendorf, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Revidas Revisionsgesellschaft AG (CHE-100.680. 719), in St. Gallen, Revisionsstelle (bisher: Revidas Revisionsgesellschaft AG [CH-320.3.024. 151-6]). 16. Februar 2016 Feldmann Bau Holding AG, in Glarus Nord, CHE419.825.855, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 1 vom 3. 1. 2012, Publ. 6487116). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Baitella, Jürg, von Glarus, in Netstal (Glarus), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Revidas Revisionsgesellschaft AG (CHE-100.680.719), in St. Gallen, Revisionsstelle (bisher: Revidas Revisionsgesellschaft AG [CH-320.3.024.151-6]). 16. Februar 2016 Feldmann Holding AG, in Glarus Nord, CHE113.703.672, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 1 vom 3. 1. 2012, Publ. 6487120). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lenz, Christina Blanka, von Vaz/Obervaz, in Galgenen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Hörler, Michael Philipp, von Appenzell, in Altendorf, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Revidas Revisionsgesellschaft AG (CHE-100.680.719), in St. Gallen, Revisionsstelle (bisher: Revidas Revisionsgesellschaft AG [CH-320.3.024.151-6]). 16. Februar 2016 Feldmann Pneukran + Transport AG, in Glarus Nord, CHE-101.514.414, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 93 vom 13. 5. 2011, Publ. 6160864). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Baitella, Jürg, von Glarus, in Netstal (Glarus), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hörler, Michael Philipp, von Appenzell, in Altendorf, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Glaronia Treuhand AG (CHE-106.897.016), in Glarus, Revisionsstelle (bisher: Glaronia Treuhand AG [CH-160.3.003.020-4]). 17. Februar 2016 Berichtigung des im SHAB Nr. 30 vom 12. 2. 2016, S. 10, publizierten TR-Eintrags Nr. 90 vom 9. 2. 2016 Walhalla Kaffeeautomaten AG, in Glarus Nord, CHE-142.625.548, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 30 vom 12. 2. 2016, Publ. 2663579). Sitz neu: Glarus. Der Registerführer: A. Hajas es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach dem Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden bei Straffolgen (Art. 324 Ziff. 2 StGB) im Unterlassungsfalle. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB) hingewiesen und darauf, dass das Vollzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiter verpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist dem Konkursamt einzureichen. Den Gläubigerversammlungen können auch Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie Gewährspflichtige beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen. 1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4. Konkurse Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der Eingabefrist dem betreffenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinslauf auf. Für pfandgesicherte Forderungen läuft der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger haben ihre Forderungen in Kapital, Zinsen und Kosten zerlegt anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte innert einem Monat beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkeiten am G rundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit 1. 2. 3. 4. Konkurspublikation/Schuldenruf SchKG 231, 232 Schuldnerin: PEBO Bau GmbH in Liquidation, Baumgartenstrasse 8, Mollis. Datum der Konkurseröffnung: 24. November 2015. Konkursverfahren: Summarisch. Eingabefrist: 28. März 2016. Bemerkungen: Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller Aktiven beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert zehn Tagen beim Konkursamt schriftlich Einspruch erhebt, gilt dieser Antrag als genehmigt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Kaufofferten von Gläubigern sind innert zehn Tagen ebenfalls schriftlich dem Konkursamt einzureichen. Eigentumsansprachen sind innert der gleichen Frist anzu melden. Konkurspublikation/Schuldenruf SchKG 231, 232 Schuldner: van der Putten Erick Johan, ausgeschlagene Erbschaft, niederländischer Staatsangehöriger, geboren am 22. September 1966, gestorben am 15. Dezember 2015, wohnhaft gewesen Geissgasse 16, Schwanden. Datum der Konkurseröffnung: 8. Februar 2016. Konkursverfahren: Summarisch. Eingabefrist: 28. März 2016. Bemerkungen: Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller Aktiven beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert zehn Tagen beim Konkursamt schriftlich Einspruch erhebt, gilt dieser Antrag als genehmigt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Kaufofferten von Gläubigern sind innert zehn Tagen ebenfalls schriftlich dem Konkursamt einzureichen. Eigentumsansprachen sind innert der gleichen Frist anzu melden. Kollokationsplan und Inventar SchKG 221, 249–250 Schuldnerin: Aerni Maria Florentina, ausgeschlagene Erbschaft, von Neuchâtel NE und Hilterfingen BE, geboren am 29. April 1926, gestorben am 13. August 2015, wohnhaft gewesen Oberdorfstrasse 42, Glarus. Auflagefrist Kollokationsplan: 26. Februar 2016 bis 16. März 2016. Anfechtungsfrist Inventar: 26. Februar 2016 bis 7. März 2016. Bemerkungen: Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, schrift lich und im Doppel einzureichen. Innert zehn Tagen seit der Bekanntmachung sind Beschwerden auf Anfechtung des Inventars ebenfalls beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, und Abtretungsbegehren nach Artikel 260 SchKG (Drittansprachen) beim unterzeichneten Konkursamt einzureichen. Andern falls gelten Kollokationsplan und Inventar als anerkannt. Kollokationsplan und Inventar SchKG 221, 249–250 Schuldner: Borando Erwin, Erbschaft, von Glarus Nord, geboren am 7. März 1952, gestorben am 28. November 2015, wohnhaft gewesen Bahnhofstrasse 19, Mollis. Auflagefrist Kollokationsplan: 26. Februar 2016 bis 16. März 2016. Anfechtungsfrist Inventar: 26. Februar 2016 bis 7. März 2016. Bemerkungen: Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, schrift lich und im Doppel einzureichen. Innert zehn Tagen seit der Bekanntmachung sind Beschwerden auf Anfechtung des Inventars ebenfalls beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, und Abtretungsbegehren nach Artikel 260 SchKG (Drittansprachen) beim unter- zeichneten Konkursamt einzureichen. Andern falls gelten Kollokationsplan und Inventar als anerkannt. 1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. Kollokationsplan und Inventar SchKG 221, 249–250 Schuldnerin: Luchsinger Heidi, ausgeschlagene Erbschaft, von Glarus Süd, geboren am 26. Februar 1938, gestorben am 6. Dezember 2015, wohnhaft gewesen Christiansgasse 5, Glarus. Auflagefrist Kollokationsplan: 26. Februar 2016 bis 16. März 2016. Anfechtungsfrist Inventar: 26. Februar 2016 bis 7. März 2016. Bemerkungen:Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, schrift lich und im Doppel einzureichen. Innert zehn Tagen seit der Bekanntmachung sind Beschwerden auf Anfechtung des Inventars ebenfalls beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, und Abtretungsbegehren nach Artikel 260 SchKG (Drittansprachen) beim unterzeichneten Konkursamt einzureichen. Andern falls gelten Kollokationsplan und Inventar als anerkannt. Kollokationsplan und Inventar SchKG 221, 249–250 Schuldner: Würms Eugen, ausgeschlagene Erbschaft, von Glarus Süd, geboren am 26. August 1929, gestorben am 12. September 2015, wohnhaft gewesen Buchen 33, Schwanden. Auflagefrist Kollokationsplan: 26. Februar 2016 bis 16. März 2016. Anfechtungsfrist Inventar: 26. Februar 2016 bis 7. März 2016. Bemerkungen:Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, schrift lich und im Doppel einzureichen. Innert zehn Tagen seit der Bekanntmachung sind Beschwerden auf Anfechtung des Inventars ebenfalls beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, und Abtretungsbegehren nach Artikel 260 SchKG (Drittansprachen) beim unterzeichneten Konkursamt einzureichen. Andern falls gelten Kollokationsplan und Inventar als anerkannt. Schluss des Konkursverfahrens SchKG 268 1. Schuldnerin: Braun Josefa, ausgeschlagene Erbschaft, österreichische Staatsangehörige, geboren am 11. November 1932, gestorben am 27. Mai 2015, wohnhaft gewesen Bühli 30, Ennenda. 2. Datum des Schlusses: 9. Februar 2016. 8750 Glarus, 25. Februar 2016 Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus: Heiri Elmer Baugesuch Baugesuchspublikation gestützt auf Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sowie Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft. Gemeinde Glarus Süd Matt Gemeinde Glarus Süd, Departement Wald und Landwirtschaft, Bahnhofstrasse 7, Schwanden Ersatz Brücke, Parzellen Nr. 1 und 277, Berglibach, Landwirtschaftszone und Gewässer, gemäss den eingereichten Unterlagen (ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform, Ausnahmebewilligung für das Überdecken oder Eindolen von Fliessgewässern gemäss Art. 38 Abs. 2 GSchG). Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Süd, Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7, Schwanden, zur Einsichtnahme auf. 8762 Schwanden, 23. Februar 2016 Der Gemeinderat Niederurnen Benjamin Bucher und Veronica Eberle Bucher, Bachdörfli 6, Niederurnen Anbau an Einfamilienhaus, Bachdörfli 6, Niederurnen, Parzelle Nr. 858, LB-Nr. 1059, Wohnzone 2, wie durch Profile bezeichnet. Oberurnen Ruth und Fridolin Stucki-Joos, Kapellenstrasse 3, Oberurnen Umbau und Sanierung Wohnhaus, Kapellenstrasse 3, Oberurnen, Parzelle Nr. 197, LB-Nr. 128, Kernzone, wie durch Profile bezeichnet. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, Näfels, zur Einsichtnahme auf. 8752 Näfels, 23. Februar 2016 Der Gemeinderat Gemeinde Glarus Netstal Walhalla Immobilen AG, Zaunweg 8, Netstal Neugestaltung des Eingangsbereichs am Geschäftsgebäude, Zaunweg 8, Parzelle Nr. 1510, gemäss den eingereichten Unterlagen (Bewilligung für Bauvorhaben in besonders gefährdeten Bereichen, Art. 19 Abs. 2 GschG; Art 32 GschV) Glarus Anton und Jolanda Coevoets-Outshoorn, Bleichestrasse 21, Glarus Anbringen einer Aussenwärmdämmung am Wohnund Geschäftshaus, Bleichestrasse 21, Parzelle Nr. 1651, gemäss den eingereichten Unterlagen. Ennenda Tridonic AG, Obere Allmeind 2, Ennenda Untergrundbeprobung durch Rammkernsondierungen, Obere Allmeind, Parzellen Nrn. 389 und 1563, gemäss den eingereichten Unterlagen. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus, Bau und Umwelt, Poststrasse, Ennenda, zur Einsichtnahme auf. 8755 Ennenda, 23. Februar 2016 Der Gemeinderat Gemeinde Glarus Süd Leuggelbach Barbara Hösli, Dorfstrasse 74, Haslen An- und Umbau des bestehenden Einfamilienhauses, Parzelle Nr. 150, Stegerboden 8, Wohnzone 2a, gemäss den eingereichten Unterlagen und Profilierung. Betschwanden Willi und Maya Hunziker, Dörfli 6, Betschwanden Sitzplatzüberdachung, Parzelle Nr. 225, Dörfli 6, Dorfkernzone, gemäss den eingereichten Unterlagen und Profilierung. Linthal Kraftwerke Linth Limmern AG, Parkstrasse 23, Baden Rückbau Installationsplatz, Parzelle Nr. 779, Ochsenstäfeli, übriges Gemeindegebiet, gemäss den eingereichten Unterlagen (ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform). Kraftwerke Linth Limmern AG, Parkstrasse 23, Baden Erstellen einer Hilfsseilbahn, Rückbau Bauseilbahn 2 und Rückbau weiterer Anlageteile aus der Bauzeit des PWS Limmern, Parzellen Nrn. 772 und 779, Mutten, gemäss den eingereichten Unterlagen ( ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform). Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Süd, Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7, Schwanden, zur Einsichtnahme auf. 8762 Schwanden, 23. Februar 2016 Der Gemeinderat Baugesuche Baugesuchspublikationen gestützt auf Artikel 71 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes. Gemeinde Glarus Nord Bilten Marco und Gordana Meleleo-Gatic, Fronalpstrasse 12 , Bilten Erstellung Gartenpool, Fronalpstrasse 12, Bilten, Parzelle Nr. 1246, Wohnzone 2 Geschosse, gemäss den eingereichten Unterlagen. Filzbach Hansjürg Süssli, Kerenzerbergstrasse 64, Filzbach Neubau Einfamilienhaus mit Garagenanbau, Kerenzerbergstrasse, Filzbach, Parzelle Nr. 485, Wohnund Gewerbezone, wie durch Profile bezeichnet. Gemäss Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sind die vorerwähnten Baugesuchsunterlagen während 30 Tagen bei der zuständigen Gemeindebehörde zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gemäss Artikel 73 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert der Auflagefrist bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache wegen Verletzung öffentlichrechtlicher Bestimmungen einreichen. Wer die Verletzung privater Rechte geltend machen will, kann gemäss Artikel 74 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes auf dem zivilrechtlichen Weg Klage einreichen. Eine allfällige privatrechtliche Klage hat keine aufschiebende Wirkung, vorbehalten bleiben vorsorgliche Anordnungen der Zivilgerichte.
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