08-25_Februar_2016

AMTSBLATT
DES KANTONS GLARUS
Glarus, 25. Februar 2016
Nr. 8, 170. Jahrgang
Stellenausschreibung
Gemeinde Glarus
Glarus ist einzigartig vielseitig. Wir sind eine dynamische, weltoffene und kulturell interessante
Gemeinde, in der es sich gut leben, arbeiten und
geniessen lässt. Die Oberstufe Buchholz fördert
die Jugendlichen fachlich, persönlich und sozial.
Neu betreiben wir seit diesem Schuljahr auch ein
Förderzentrum: Jugendliche mit besonderem Bedarf
werden im Förderzentrum und in den Klassen in
interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Schulischer Heilpädagogik, Klassen- und Fachlehrpersonen, Berufswahlcoach, Lehrperson für DaZ und
anderen Fachstellen unterstützt und gefördert. Als
Ergänzung unseres Kollegiums sind auf Beginn
des Schuljahres 2016/17 folgende zwei Stellen
zur Neubesetzung ausgeschrieben:
Lehrperson für Schulische Heilpädagogik
(40 bis 60%, nieder- und hochschwelliger
Bereich, verstärkte Massnahmen)
und
Lehrperson für DaZ
(30 bis 40%)
Sie sind engagiert, motiviert, flexibel und verfügen über Erfahrung in der Förderung von Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen. Oder Sie sind
eine erfahrene Lehrperson mit der Bereitschaft,
die entsprechende(n) Ausbildung(en) berufsbegleitend zu absolvieren.
Gesamtschulisches Denken, ein hohes Mass an
Teamfähigkeit sowie eine ausgewiesene Begeisterungsfähigkeit und Freude im Umgang mit Jugendlichen sind für uns selbstverständlich.
Wir sind eine mittelgrosse, innovative und lebendige Schule und bieten Unterstützung durch das
Fachteam Förderzentrum und die Schulleitung.
Weitere Informationen zu unserer Schule finden
Sie auf www.oberstufe-glarus.ch. Auskünfte erteilt
Ihnen gerne Thomas Hämmerli, Schulleiter Buchholz, Telefon 058 611 82 31, E-Mail: schulleitung@
oberstufe-glarus.ch. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde Glarus, Leiter
Personal und Ausbildung, Jürg Bernold, Postfach 367, Glarus; E-Mail: [email protected].
Weitere Infos zu Glarus und offene Stellen unter
www.gemeinde.glarus.ch
Lehrstellenausschreibung
Gemeinde Glarus Süd
Ihre Chance in Glarus Süd. Mit knapp 430 km2 ist
Glarus Süd flächenmässig eine der grössten Gemeinden der Schweiz und Heimat für rund 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Ab August 2016
haben wir folgende Lehrstelle zu besetzen:
Kaufmann/-frau
Profil E oder M
Stelle:
Wir bieten lernfreudigen, aufgestellten und zuverlässigen Jugendlichen einen spannenden, vielseitigen und interessanten Ausbildungsplatz im Bereich
der öffentlichen Verwaltung. Während der Lehre
lernen Sie verschiedene Bereiche kennen und
bauen so ein vielseitiges Wissen auf.
Anforderungsprofil:
Haben Sie die Sekundarschule oder das 10. Schuljahr absolviert und gute Noten erzielt? Sprachen
und Zahlen bereiten Ihnen Freude und Sie sind
bereit, drei Jahre Ihr Bestes zu geben? Sind Sie
zudem ehrgeizig, teamfähig und vielseitig interessiert und mögen Sie den Kontakt mit den Menschen? Dann möchten wir Sie gerne kennenlernen.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Tsultim Chogye, Ausbildungsverantwortliche, Telefon
058 611 97 62. Bitte senden Sie Ihre vollständigen
Bewerbungsunterlagen inklusive Schulzeugnissen,
Multicheck-Test und Passfoto an die Gemeinde
Glarus Süd, Personal und Ausbildung, Alte Landstrasse 25, Ratsherrenhaus, Postfach 17, Mitlödi.
Bekanntmachung
Frau Maja Lea Luchsinger, geb. 1. Januar 1971
von Wohlen bei Bern, ist im Besitz des Eidgenössischen Diploms als Physiotherapeutin FH. Ihr
wird eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung
zur selbstständigen Berufsausübung als Physiotherapeutin im Kanton Glarus sowie die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung erteilt.
8750 Glarus, 15. Februar 2016
Departement Finanzen und Gesundheit
Rolf Widmer, Landesstatthalter
Bekanntmachung
Der Physiowerkstatt GmbH mit den Standorten
Alte Bahnhofstrasse 10, Näfels und Neubauquartier 9, Ennenda wird befristet bis zum 15. Mai
Herausgegeben von der
Staatskanzlei des Kantons Glarus
8750 Glarus
Telefon 055 646 60 12
Fax 055 646 60 19
E-Mail: [email protected]
Verlag:
Südostschweiz Presse und Print AG
8750 Glarus
2026 die Betriebsbewilligung gemäss Artikel 23
des Gesetzes über das Gesundheitswesen erteilt.
Die fachtechnische Leitung am Standort Näfels
obliegt der Inhaberin, Frau Jolanda Fauster-Küng,
diplomierte Physiotherapeutin FH. Die fachtechnische Leitung am Standort Ennenda obliegt Frau
Maja Lea Luchsinger, diplomierte Physiotherapeutin FH.
8750 Glarus, 18. Februar 2016
Departement Finanzen und Gesundheit
Rolf Widmer, Landesstatthalter
An folgenden zusätzlichen Sonntagen dürfen die
Verkaufsgeschäfte örtlich offen gehalten werden:
Näfelser Fahrt: Verkaufsgeschäfte dürfen nur
in Näfels offen gehalten werden.
Kirchweih:Verkaufsgeschäfte dürfen örtlich offen gehalten werden.
Landsgemeinde:Verkaufsgeschäfte dürfen nur in
Glarus offen gehalten werden.
Das Offenhalten von Garagen- und Zweiradbetrieben an maximal zwei weiteren Sonntagen ist
bewilligungsfähig bzw. -pflichtig. Das Gesuch
ist beim Arbeitsinspektorat einzureichen.
Blumengeschäfte, Bäckereien und Tankstellenshops
dürfen an öffentlichen Ruhetagen offen gehalten
werden, nicht aber an hohen Feiertagen.
Bäckereien mit integriertem Restaurant dürfen
auch an hohen Feiertagen offen gehalten werden.
Hohe Feiertage sind: Karfreitag, Ostersonntag,
Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und
Bettag und Weihnachten.
Verkaufsgeschäfte an Orten mit erheblicher touristischer Bedeutung (Elm, Braunwald und Filzbach):
Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe
dürfen während der Saison an allen Sonntagen
(inkl. hohe Feiertage) offen halten.
Familienbetriebe: Verkaufsgeschäfte mit Waren
des täglichen Bedarfs* dürfen sonntags (jedoch
nicht an hohen Feiertagen) offen halten, jedoch
keine Arbeitnehmenden beschäftigen.
4. Das Gesuch der klagenden Partei um unentgeltliche Rechtspflege wird separat im Verfahren ZG.2015.00725 behandelt.
5. Die Gerichtsgebühr (inklusive Auslagen) wird
festgesetzt auf Fr. 3600.–. Falls der Entscheid
nicht begründet wird, reduziert sich die Gerichtsgebühr (inklusive Auslagen) auf Fr. 2000.–.
6. Die Gerichtskosten werden den Parteien je
zur Hälfte auferlegt und entsprechend bezogen. Vorbehalten bleibt der Entscheid im Verfahren ZG.2015.00725.
7. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
8.[…]
Bekanntmachung
Dr. med. Julius Unrau, geb. 1. Februar 1975, von
Omsk, Russland, ist im Besitz des Diploms Doktor der Medizin, ausgestellt durch die Regierung
von Unterfranken am 10. Januar 2005 sowie der
Anerkennung des Facharzttitels Urologie, ausgestellt durch die Bayrische Landesärztekammer am
22. September 2009. Er verfügt über die entsprechenden Anerkennungsausweise des leitenden Ausschusses für die eidgenössischen Medizinalprüfungen. Ihm wird eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Arzt,
Fachrichtung Urologie im Kanton Glarus sowie
die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erteilt.
8750 Glarus, 18. Februar 2016
Departement Finanzen und Gesundheit
Rolf Widmer, Landesstatthalter
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann binnen 30 Tagen seit
deren Eröffnung beim Regierungsrat des Kantons
Glarus, Rathaus, Glarus, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Verfahrensakten können durch Vertreter von beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12
Absatz 1 lit. b des Bundesgesetzes über den Naturund Heimatschutz (NHG) beim Departement Bau
und Umwelt eingesehen werden.
8750 Glarus, 23. Februar 2016
Departement Bau und Umwelt
Röbi Marti, Landammann
Sonntagsverkauf im Detailhandel/
Auflagen Arbeitnehmerschutz
Bedingungen/Auflagen, die den beteiligten Arbeitnehmern bekannt zu geben sind:
–Der Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit beträgt
50 Prozent. (Art. 19 ArG). Der Lohnzuschlag
ist zwingend und ist unabhängig von einer
Kompensation durch Freizeit auszurichten,
d. h. die Arbeitnehmer/-in hat sowohl Anspruch
auf Lohnzuschlag als auch auf Ersatzruhe.
–Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmer/-innen
nur mit ihrem Einverständnis zu vorübergehender Sonntagsarbeit heranziehen (Art. 19
ArG).
–Innert zwei Wochen muss wenigstens einmal
ein ganzer Sonntag als wöchentlicher Ruhetag unmittelbar vor oder nach der täglichen
Ruhezeit freigegeben werden (Art. 20 ArG).
–Der/die Arbeitnehmer/-in darf an nicht mehr
als sechs aufeinanderfolgenden Tagen beschäftigt werden (Art. 21 ArGV1).
–Sonntagsarbeit bis zu fünf Stunden ist innert
vier Wochen durch Freizeit auszugleichen.
Dauert sie länger als fünf Stunden, so ist während der vorhergehenden oder nachfolgenden
Woche ein auf einen Arbeitstag fallenden
Ersatzruhetag von 35 Stunden zu gewähren,
der die Zeit von 6 bis 20 Uhr umfassen muss
(Art. 21 ArGV1).
–Der/dem Arbeitnehmer/-in ist vor und nach
dem Einsatz am Sonntag eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden
Stunden zu gewähren (Art. 15a ArG).
–Die Arbeit ist durch Pausen von folgender
Mindestdauer zu unterbrechen:
– eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden.
– eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden.
– eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit
von mehr als neun Stunden.
Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die
Arbeitnehmer/-innen ihren Arbeitsplatz nicht
verlassen dürfen (Art. 15 ArG).
–Die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäss
Arbeitsgesetz beträgt 50 Stunden (Art. 9 Abs. 1
ArG). Achtung: Abweichende Regelung bei
Betrieben mit Gesamtarbeitsverträgen.
–Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, von vertraglichen Vereinbarungen abzuweichen, die
für den/die Arbeitnehmer/-in günstiger sind.
Sonntagsverkäufe für das Jahr 2016
*Waren des täglichen Bedarfs sind namtlich Lebensmittel, nicht
alkoholische Getränke, Wein und Bier, Wasch- und Putzmittel, Körperpflege- und Toilettenartikel sowie Blumen.
Departement Bau und Umwelt
Publikation Ausnahmebewilligung
Das Departement Bau und Umwelt hat am 23.
Februar 2016 nachfolgende Ausnahmebewilligung
nach Artikel 12 Absatz 2 des Bundesgesetzes über
die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere
und Vögel (JSG) und Artikel 3 der kantonalen Verordnung über die Verhütung und Vergütung von
Wildschäden (Wildschadenverordnung) erteilt:
1. Die Ausnahmebewilligung zum Abschuss von
einzelnen schadensverursachenden Hirschstieren im Gebiet Gfell-Keist oberhalb Niederurnen, Glarus Nord, wird erteilt.
2. Die Ausnahmebewilligung zum Abschuss
wird auf maximal fünf Hirschstiere beschränkt.
3. Die Ausnahmebewilligung zum Abschuss
hat nur so lange Gültigkeit, als die schadensverursachenden Hirschstiere ihr Geweih im
Winter 2015/2016 noch nicht abgeworfen
haben und wird auf längstens bis zum 15. April
2016 befristet.
4. Der für das Gebiet Gfell-Keist oberhalb Niederurnen, Glarus Nord, zuständige Wildhüter resp. dessen Stellvertreter wird angewiesen, den Abschuss unverzüglich vorzunehmen.
Der Abschuss ist der Abteilung Jagd und Fischerei zu melden.
5. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese
Verfügung wird die aufschiebende Wirkung
entzogen.
6.[…]
7.[…]
8.[…]
Gestützt auf das Arbeitsgesetz sowie das kantonale Ruhetagsgesetz dürfen im Kanton Glarus die
Verkaufsgeschäfte an folgenden vier Sonntagen
bewilligungsfrei offen gehalten werden:
Glarus Süd:
1. August 2016
Nationalfeiertag
27. November 2016
1. Adventssonntag
11. Dezember 2016
3. Adventssonntag
18. Dezember 2016
4. Adventssonntag
Glarus:
3. April 2016
4. Dezember 2016
2. Adventssonntag
11. Dezember 2016
3. Adventssonntag
18. Dezember 2016
4. Adventssonntag
Glarus Nord:
20. März 2016
1. August 2016
Nationalfeiertag
20. November 2016
18. Dezember 2016
4. Adventssonntag
8750 Glarus, im Februar 2016
Arbeitsinspektorat des Kantons Glarus
Bruno Giger
Urteilspublikation
Das Kantonsgericht Glarus, II. Zivilkammer, hat
in seiner Sitzung vom 16. Februar 2016 in Sachen
Jasmin Tekin, Dorfstrasse 102, Haslen (klagende
Partei), gegen Zeki Tekin, zurzeit unbekannten
Aufenthaltes (beklagte Partei), betreffend Ehescheidung entschieden:
1. Die von den Eheleuten Tekin am 26. Oktober
2004 in Zürich eingegangene Ehe wird in
Anwendung von Artikel 114 ZGB geschieden.
2. Die Parteien werden als ehegüterrechtlich auseinandergesetzt erklärt.
3. Auf die Teilung von Vorsorgeanwartschaften
der 2. Säule wird verzichtet.
Rechtsmittelbelehrung
Jede Partei kann innert zehn Tagen seit der Mitteilung dieses Entscheids schriftlich eine Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung
des Entscheides. Eine Berufung kann innert 30
Tagen seit der Mitteilung des begründeten Entscheides schriftlich und begründet beim Obergericht des Kantons Glarus eingereicht werden. Die
Berufungsschrift hat die Änderungsbegehren zu
enthalten. Sie ist dem Gericht in Papierform im
Doppel einzureichen und zu unterzeichnen. Der
angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 130
ff. ZPO). Neue Tatsachen und Beweismittel werden nur noch berücksichtigt, wenn sie ohne Verzug vorgebracht werden und trotz zumutbarer
Sorgfalt nicht schon vor erster Instanz eingebracht werden konnten (Art. 317 Abs. 1 ZPO).
8750 Glarus, 17. Februar 2016
Kantonsgericht Glarus
Der Kantonsgerichtspräsident:
lic. iur. Daniel Anrig
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. Jan Dolder
Anwaltskommission des Kantons
Glarus
Die Eintragung von Rechtsanwältin MLaw Livia
Bernet im Anwaltsregister des Kantons Glarus wird
per 29. Februar 2016 gelöscht.
8750 Glarus, den 25. Februar 2016
Anwaltskommission des Kantons Glarus
Der Präsident: lic. iur. Andreas Hefti
Der Aktuar: lic. iur. Oliver Knakowski
Gemeindeparlament Glarus Nord
12. ausserordentliche Sitzung,
Donnerstag, 3. März 2016,
17.30 Uhr, im Jakobsblick, Niederurnen
Die Sitzung ist öffentlich.
Traktanden:
1. Verkauf Liegenschaft Frohenweg 1, Niederurnen
2. Genehmigung des Generellen Wasserversorgungsprojekts 2012 Mollis bis Bilten
3. Bericht der GPK
4. Genehmigung Gemeindeordnung Glarus Nord,
1. Lesung
5.Umfrage
8867 Niederurnen, 23. Februar 2016
Gemeindeparlament Glarus Nord
Margrit Neeracher, Parlamentspräsidentin
Ausschreibung
Gemeinde Glarus
Erd- und Tiefbauarbeiten
1.Auftraggeber
1.1
Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers:
Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Glarus.
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde
Glarus, Fachstelle Freizeit, Sport, Sicherheit, Poststrasse 2a, Ennenda, Telefon 058
611 86 92.
1.2
Angebote sind an folgende Adresse zu schicken: Gemeinde Glarus, Fachstelle Freizeit,
Sport, Sicherheit, Poststrasse 2a, Ennenda,
Telefon 058 611 86 92.
1.3
Gewünschter Termin für schriftliche Fragen:
Bemerkungen: Fragen zum Angebot sind
schriftlich über simap einzureichen bis 7. März
2016. Die Beantwortung der anonymisierten
Fragen erfolgt über www.simap.ch bis am
21. März 2016.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes:
15. April 2016.
1.5
Datum der Offertöffnung: 20. April 2016,
10.00 Uhr, Gemeindehaus, Ennenda.
1.6 Art des Auftraggebers: Gemeinde/Stadt.
1.7 Verfahrensart: Offenes Verfahren.
1.8 Auftragsart: Bauauftrag.
2 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 8, 25. Februar 2016
1.9
Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: Nein.
2.Beschaffungsobjekt
2.1 Art des Bauauftrages: Ausführung.
2.2 Projekttitel der Beschaffung: Erd- und Tiefbauarbeiten.
2.4 Gemeinschaftsvokabular:
CPV:
45221250 – Tiefbauarbeiten, ausser Tunneln,
Schächten und Unterführungen
2.5
Detaillierter Projektbeschrieb: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
2.6 Ort der Ausführung: Glarus.
2.7 Aufteilung in Lose? Nein.
2.8 Werden Varianten zugelassen? Nein.
2.9 Werden Teilangebote zugelassen? Ja.
Bemerkungen: Nach Angebot Nr. 10/20/30
gemäss Ausschreibungsunterlagen.
2.10Ausführungstermin: Bemerkungen:
Der Arbeitsbeginn ist der 13. Juni 2016.
3.Bedingungen
3.1
Generelle Teilnahmebedingungen: Siehe Ausschreibung.
3.2
Kautionen/Sicherheiten: Siehe Ausschreibung.
3.3
Zahlungsbedingungen: Siehe Ausschreibung.
3.4
Einzubeziehende Kosten: Siehe Ausschreibung.
3.5 Bietergemeinschaft: Siehe Ausschreibung.
3.6
Subunternehmer: Siehe Ausschreibung.
3.7 Eignungskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien.
3.8
Geforderte Nachweise: Aufgrund der in den
Unterlagen geforderten Nachweise.
3.9 Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien.
3.10Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Kosten: Keine.
3.11Sprachen für Angebote: Deutsch.
3.13Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen:
Unter www.simap.ch, Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 25. Februar 2016.
Sprache der Ausschreibungsunterlagen:
Deutsch.
4. Andere Informationen
4.1
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Siehe Ausschreibung.
4.2 Geschäftsbedingungen: Siehe Ausschreibung.
4.3 Verhandlungen: Siehe Ausschreibung.
4.4 Verfahrensgrundsätze: Siehe Ausschreibung.
4.5 Sonstige Angaben: Siehe Ausschreibung.
4.6
Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des
Kantons Glarus.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen
seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des
Kantons Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die
Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat
Begehren, deren Begründung mit Angabe der
Beweismittel sowie die rechtsgültige Unterschrift
zu enthalten.
8755 Ennenda, 25. Februar 2016
Gemeinde Glarus
Fachstelle Freizeit, Sport, Sicherheit
Bauausschreibung
Gemeinde Glarus Süd
Technische Betriebe Glarus Süd
Werkleitungen Weinbergstrasse,
Schwanden
Gemäss Submissionsgesetz des Kantons Glarus
werden folgende Arbeiten zur öffentlichen Konkurrenz ausgeschrieben:
1. Verfahren: Offenes Verfahren. Verkürzte
Frist nach Artikel 13 Absatz 1 lit. c SubV.
2. Gegenstand: Neubau Schmutzabwasserkanalisation, Regenabwasserkanalisation, Wasserversorgung und Kabelrohrblock mit Strassenbau inkl. Begleitmassnahmen in der Weinbergstrasse in Schwanden.
3. Arbeitsumfang: Baumeister- und Tiefbauarbeiten
– Grabenaushub Werk – leitungen
zirka 2000 m3
– Kabelrohrblock für EW
zirka 280 m
– PP Leitungen DN200-400 zirka 550 m
– Hüllbeton
zirka 220 m3
– Kontrollschächte Beton
– DN 1000/600
zirka 14 Stück
– Bettung Gussrohre
– GD 125
zirka 180 m
– Bettung Kunststoffrohre
– DN 80
zirka 55 m
– Leitungskies
zirka170 m3
– Auffüllung Kiesgemisch
– 0/45
zirka 750 m3
– Fundationsschichten Kies – gemisch 0/45
zirka 950 m3
– Trag- und Deckschichten
– aus Asphalt
zirka 650 to
4. Arbeitsausführung: Juli bis Dezember 2016
(vorbehaltlich der Genehmigung des Kredites durch die Gemeindeversammlung)
5. Sprache: Deutsch.
6. Eignungskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien.
7. Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien.
8. Bezug der Offertunterlagen: Die Submissionsunterlagen können ab Donnerstag, 25. Februar
2016, bei der Bauleitung bestellt werden per
E-Mail: [email protected], schriftlich: tbf-marti ag, Sernftalstrasse 2, Schwanden. Die Bestellung muss folgende Angaben
enthalten: Name und Adresse, E-Mail-Adresse
und Angaben ob Bauunternehmer oder Händler. Versand der Unterlagen in elektronischer
Form ab Freitag, 26. Februar 2016.
9. Auskunft und Planauflage: tbf-marti ag, Ingenieurbüro, Herr Patrick Egger, Telefon 055
647 40 58.
10.Begehung: Eine Baustellenbegehung findet
nicht statt.
11.Eingabeadresse: Gemeinde Glarus Süd, Abteilung Hoch- und Tiefbau, Gemeindehaus Schwanden, Bahnhofstrasse 7, Schwanden.
12.Offerteingabe: Bis Dienstag, 29. März 2016
(A-Post-Stempel). Vermerk: Offerte «Werkleitungen Weinbergstrasse» – bitte nicht öffnen.
13.Offertöffnung: Donnerstag, 31. März 2016,
13.30 Uhr, im Gemeindehaus Schwanden, Bahnhofstrasse 7, Schwanden.
14.Arbeitsgemeinschaften: Sind zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen
seit der Publikation beim Verwaltungsgericht
des Kantons Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6,
Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden.
Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und
hat Begehren, deren Begründung mit Angabe der
Beweismittel sowie die rechtsgültige Unterschrift zu enthalten.
8762 Schwanden, 25. Februar 2016
Gemeinde Glarus Süd
Abteilung Hoch- und Tiefbau
Geburten
Gemeinde Glarus Nord
Mühlehorn
15.Februar: Page Skyla Maliyah Roca, von Zürich
und St. Ursen FR, der Page, Vanessa Nadine
und des Baumberger, Philip John.
Niederurnen
10.Februar: Ricottone Melissa, von Einsiedeln SZ,
des Ricottone, Francesco und der Ricottone,
Martina Daniela.
Mollis
12.Februar: Gallati Emely Ailani, von Glarus
Nord, des Gallati, Dominic Matthias und der
Gallati, Julia Raphaela.
Gemeinde Glarus
Ennenda
12.Februar: Schneider Fabian, von Glarus, des
Schneider, Hannes Erich und der Schneider,
Rosa America.
Gemeinde Glarus Süd
Haslen
11.Februar: Freuler Jael, von Glarus und Glarus
Süd, des Freuler, Hans Rudolf und der Freuler, Barbara.
Elm
18.Februar: Erb Loana Ella, von Neftenbach ZH,
des Erb, Jonas und der Feketitsch, Serena.
Die Staatskanzlei
Todesfälle
Gemeinde Glarus Nord
Näfels
13.Februar: Müller Wilhelm Walter, von Glarus
Nord, geb. 30. Dezember 1941, wohnhaft gewesen in Näfels, Ehemann der Müller, Luise
Katharina Marie.
15.Februar: Fischli Alois, von Glarus Nord, geb.
13. Oktober 1934, wohnhaft gewesen in Näfels,
Ehemann der Fischli, Rosa.
Gemeinde Glarus
Netstal
12.Februar: Weber Ruth, von Glarus, geb. 18. November 1921, wohnhaft gewesen in Netstal.
14.Februar: Seifritz Martin, von Auenstein AG,
geb. 26. September 1964, wohnhaft gewesen
in Netstal, Ehemann der Seifritz, Heidi.
Glarus
12.Februar: Spörri Walter, von Bäretswil ZH,
geb. 29. Dezember 1932, wohnhaft gewesen
in Glarus, Ehemann der Spörri, Alice.
Die Staatskanzlei
Erbenruf
Im Sinne von Artikel 108 Absatz 2
EG ZGB und Artikel 555 ZGB
Am 11. März 2015 ist in Äthiopien, Edaga Arbi,
Lettesgù Baumgartner geb. Kidane, geb. 13. August
1955, von Glarus Süd, wohnhaft gewesen in Engi,
Städtli 25, verstorben. Aufgerufen werden alle
Erben, sich innerhalb der Jahresfrist seit Erstveröffentlichung vom 9. Juli 2015 bei der Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde Glarus, Asylstrasse 30,
Glarus, zu melden und sich über die Erbberechtigung urkundlich auszuweisen. Erfolgt während
dieser Frist keine Anmeldung, so werden die der
Behörde bekannten Erben unter Vorbehalt der Erbschaftsklage in den Besitz der Erbschaft eingewiesen.
8750 Glarus, 25. Februar 2016
Kindes- und Erwachsenen
schutzbehörde Glarus
Handelsregistereintragungen
Im Handelsregister sind folgende Eintragungen
gemacht worden:
9. Februar 2016
Ehrler Gastro GmbH, in Glarus Süd, CHE-291.
358.755, Restaurant Hütten, Auenstrasse 12, Linthal, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 8. 2. 2016. Zweck:
Betrieb eines Restaurants mit Übernachtungsmöglichkeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und
Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle
Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit
ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann
im In- und Ausland Grundeigentum erwerben,
belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch
Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung
vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften
für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Stammkapital: Fr. 20 000. Publikationsorgan: SHAB.
Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax
an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen.
Gemäss Erklärung des Grün-ders vom 8. 2. 2016
untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen
Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte
Revision. Eingetragene Person: Ehrler, Alois Martin, von Küssnacht SZ, in Emmetten, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit
20 Stammanteilen zu je Fr. 1000.
9. Februar 2016
Gesundheitspraxis Rangger GmbH, in Glarus Süd,
CHE-112.266.485, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 247 vom 20. 12. 2011, Publ.
6468376). Eingetragene Person neu oder mutierend: Rangger-Werdath, Elisabeth, österreichische Staatsangehörige, in Mitlödi (Glarus Süd),
Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung,
mit einem Stammanteil von Fr. 1000 (bisher: Gesellschafterin mit Einzelunterschrift).
9. Februar 2016
Luxury Diamond Cars AG, bisher in Vorderthal,
CHE-266.986.109, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 212 vom 2. 11. 2015, Publ. 2457217). Gründungsstatuten: 26. 10. 2015, Statutenänderung: 27. 1.
2016. Sitz neu: Glarus. Domizil neu: Landstrasse 2,
Netstal. Ausgeschiedene Person und erloschene
Unterschrift: Eberle, Daniel Max, von Amden, in
Niederurnen (Glarus Nord), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Person
neu oder mutierend: Verrino, Lorenzo, italienischer
Staatsangehöriger, in Lachen, Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: in Reichenburg, Präsident
mit Einzelunterschrift).
9. Februar 2016
Walhalla Kaffeeautomaten AG, in Glarus Nord,
CHE-142.625.548, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 104 vom 3. 6. 2015, Publ. 2184001). Statutenänderung: 5. 2. 2016. Aktien neu: 300 Namenaktien zu Fr. 500 (bisher: 300 Inhaberaktien zu
Fr. 500). Mitteilungen neu: Mitteilungen an die
Aktionäre erfolgen per Brief, Telefax oder E-Mail
an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.
Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.
Eingetragene Person neu oder mutierend: Landolt,
Josef, von Glarus Nord, in Netstal (Glarus), Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: Landolt-Hidber, Josef, in Näfels [Glarus Nord]).
10. Februar 2016
Milchi Gisler & Müller, in Glarus Süd, CHE-405.
718.354, Poststrasse 3, Linthal, Kollektivgesellschaft (Neueintragung). Beginn: 1. 2. 2016. Zweck:
Führung und Betrieb der Milchi Linthal als Lebensmittelgeschäft; die Gesellschaft kann damit verbundene Dienstleistungen abschliessen sowie alle
Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar dienen. Eingetragene
Personen: Gisler, Doris, von Glarus Süd, in Linthal (Glarus Süd), Gesellschafterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Müller, Elisabeth Karolina, von Glarus Süd, in Linthal (Glarus Süd),
Gesellschafterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
10. Februar 2016
Ingenieurbüro Wickli und Hösli AG, bisher in
Amden, CHE-105.889.089, Aktiengesellschaft
(SHAB Nr. 137 vom 18. 7. 2011, Publ. 6260284).
Gründungsstatuten: 23. 12. 1982, Statutenänderung:
8. 2. 2016. Sitz neu: Glarus Nord. Domizil neu:
Mühlebachweg 4, Niederurnen. Zweck neu: Führung eines Ingenieurbüros für Hoch- und Tiefbau.
Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. Im Rahmen des Gesellschaftszweckes kann sie insbesondere auch Liegenschaften erwerben und veräussern. Mitteilungen neu: Sofern das Gesetz nicht zwingend etwas
anderes bestimmt, erfolgen die Mitteilungen an
die Aktionäre brieflich. Vinkulierung neu: Die
Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Mit Erklärung vom
8. 2. 2016 wurde auf die eingeschränkte Revision
verzichtet (gestrichen: weiteres Geschäftslokal:
Hof, 9643 Krummenau). Ausgeschiedene Person
und erloschene Unterschrift: Mattle, in Weesen,
Revisionsstelle. Zweigniederlassung neu: (folgende Zweigniederlassungen sind aufgehoben worden: gestrichen: Glarus Nord [CH-160.9.002.
960-4]).
10. Februar 2016
Ingenieurbüro Wickli und Hösli AG, in Glarus
Nord, CHE-488.034.879, Zweigniederlassung
(SHAB Nr. 131 vom 8. 7. 2011, Publ. 6244752),
mit Hauptsitz in: Amden. Infolge Verlegung des
Hauptsitzes an den Sitz der Zweigniederlassung
in Niederurnen (Glarus Nord) wurde diese Zweigniederlassung aufgehoben. Der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister wird gelöscht.
11. Februar 2016
Aqua-Terra Holding AG, in Glarus, CHE-102.
689.329, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 240 vom
9. 12. 2010, S. 10, Publ. 5932306). Statutenänderung: 9. 2. 2016. Qualifizierte Tatbestände neu: Die
Bestimmung über die Sacheinlage bei der Kapitalerhöhung vom 27. 12. 2000 ist aus den Statuten
gestrichen worden (bisher: Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Kapitalerhöhung vom
27. 12. 2000 vom M. Böhi-Scheitlin-Verein, in Bürglen TG und von Hans Ulrich Böhi, von Schönholzerswilen, in Bürglen TG, die in den zwei Sacheinlageverträgen vom 27. 12. 2000 näher umschriebenen Wertpapiere, zum Preise von Fr. 903 045,
wofür 4225 Namenaktien zu Fr. 100 ausgegeben
werden; 25 Namenaktien zu Fr. 100 wurden
durch Bareinzahlung liberiert. Fr. 480 545 werden
als Agio den Gesellschaftsreserven zugewiesen).
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hefti,
Dr. Thomas, von Glarus Süd, in Schwanden
(Glarus Süd), Mitglied, mit Einzelunterschrift
(bisher: von Schwanden, in Schwanden); KPMG
AG (CHE-106.084.881), in Zürich, Revisionsstelle
(bisher: KPMG AG [CH-020.3.001.933-8]).
11. Februar 2016
FoodWiz (Food Wizard) GmbH, in Glarus, CHE439.301.667, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 192 vom 4. 10. 2011, Publ. 6360642).
Firma neu: FoodWiz (Food Wizard) GmbH in
Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss
der Gesellschafterversammlung vom 29. 1. 2016
aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Noser Consulting GmbH (CHE-463.098.194),
in Glarus, Liquidatorin.
11. Februar 2016
Obsil Holding AG, in Glarus, CHE-102.687.224,
Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 137 vom 20. 7. 2015,
Publ. 2277939). Firma neu: Obsil Holding AG in
Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss
der Generalversammlung vom 3. 2. 2016 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Müller, Peter, von Schaffhausen, in Genf, Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Verrey, Henry, von Lausanne, in Genf, Liquidator,
mit Kollektivunterschrift zu zweien.
12. Februar 2016
booksandbytes GmbH, in Glarus Nord, CHE-105.
490.801, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(SHAB Nr. 69 vom 7. 4. 2011, Publ. 6112340).
Domizil neu: Turbinenweg 6, Ziegelbrücke. Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift:
Aebli, Anahita Gabriela, von Glarus, in Glarus,
Gesellschafterin, mit Einzelunterschrift, mit 20
Stammanteilen zu je Fr. 1000. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Baeschlin Bücher AG
(CHE-112.403.279), in Glarus, Gesellschafterin,
mit 20 Stammanteilen zu je Fr. 1000.
12. Februar 2016
Gazi Druck, Krasniqi, bisher in Lachen, CHE-423.
822.245, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 58 vom
23. 3. 2011, Publ. 6089186). Sitz neu: Glarus Nord.
Domizil neu: Luchswiesenstrasse 12, Bilten. Eingetragene Person neu oder mutierend: Krasniqi,
Gazmend, kosovarischer Staatsangehöriger, in
Bilten (Glarus Nord), Inhaber, mit Einzelunterschrift (bisher: kosovarischer Staatsangehöriger,
in Lachen).
12. Februar 2016
Mountainstevie GmbH, in Glarus, CHE-115.543.
161, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB
Nr. 73 vom 13. 4. 2011, Publ. 6120426). Statutenänderung: 9. 2. 2016. Sitz neu: Glarus Süd. Domizil neu: Thonerstrasse 3, Schwanden. Eingetragene
Person neu oder mutierend: Leuzinger, Stefan,
von Glarus, in Schwanden (Glarus Süd), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je Fr. 1000 (bisher: in Ennenda [Glarus]).
12. Februar 2016
Pro Infirmis Kanton Glarus, in Glarus, CHE-422.
171.304, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 159 vom
19. 8. 2015, Publ. 2328351), mit Hauptsitz in:
Zürich. Neue Identifikationsnummer Hauptsitz:
CHE-103.189.584. Bemerkungen zum Hauptsitz
neu: (bisher: Identifikationsnummer Hauptsitz:
CH-020.6.900.440-8). Ausgeschiedene Person und
erloschene Unterschrift: Schiesser, Franz, von
Schwändi, in Schwändi, mit Kollektivprokura zu
zweien. Eingetragene Person neu oder mutierend:
Luchsinger, Fridolin, von Glarus Süd, in Schwanden (Glarus Süd), mit Kollektivprokura zu zweien.
15. Februar 2016
Apollo Garage GmbH, in Glarus Nord, CHE418.033.797, Industriestrasse 4, Näfels, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).
Statutendatum: 11. 2. 2016. Zweck: Betrieb einer
Autogarage mit Reparaturstätte sowie einer AutoMietwerkstatt, Anbieten und Durchführen von
Servicedienstleistungen an Fahrzeugen aller Art,
Vermietung, Leasing sowie Handel mit Neuwagen und Occasionen aller Art, Import, Export
und Handel von Fahrzeugzubehör sowie Waren
aller Art. Die Gesellschaft kann Grundstücke
erwerben, halten und veräussern, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und
Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Finanzierungen übernehmen und alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche
direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Stammkapital:
Fr. 20 000. Nebenleistungspflichten gemäss Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter
erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Stammanteile ist
nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss
Erklärung des Gründers vom 11. 2. 2016 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Person: Stipcic, Mario, kroa-
Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 8, 25. Februar 2016 3
tischer Staatsangehöriger, in Netstal (Glarus),
Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je Fr. 1000.
15. Februar 2016
Schöne Zähne Glarnerland AG, in Glarus, CHE202.570.870, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123
vom 28. 6. 2011, Publ. 6224594). Eingetragene
Person neu oder mutierend: Schaarschmidt, Dr.
med. Rainer, deutscher Staatsangehöriger, in Steinheim (D), Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: in Glarus).
16. Februar 2016
CFS Immobilien AG, in Glarus, CHE-116.073.
896, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 201 vom 15. 10.
2010, S. 7, Publ. 5854482). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Seliner, Alphons genannt
Alfons, von Schänis, in Mollis (Glarus Nord),
Präsident, mit Einzelunterschrift (bisher: in Schwanden); Wermelinger, Sandra Jolanda, von Mauensee, in Mollis (Glarus Nord), mit Einzelunterschrift.
16. Februar 2016
Feldmann AG, Bauunternehmung Bilten, in Glarus Nord, CHE-101.822.287, Aktiengesellschaft
(SHAB Nr. 1 vom 3. 1. 2012, Publ. 6486578). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift:
Marti, Werner, von Glarus Süd, in Sool (Glarus
Süd), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lenz,
Christina Blanka, von Vaz/Obervaz, in Galgenen,
Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Hörler, Michael Philipp, von Appenzell, in Altendorf, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Revidas Revisionsgesellschaft AG (CHE-100.680.
719), in St. Gallen, Revisionsstelle (bisher: Revidas Revisionsgesellschaft AG [CH-320.3.024.
151-6]).
16. Februar 2016
Feldmann Bau Holding AG, in Glarus Nord, CHE419.825.855, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 1
vom 3. 1. 2012, Publ. 6487116). Eingetragene
Personen neu oder mutierend: Baitella, Jürg, von
Glarus, in Netstal (Glarus), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Revidas Revisionsgesellschaft AG (CHE-100.680.719), in St. Gallen,
Revisionsstelle (bisher: Revidas Revisionsgesellschaft AG [CH-320.3.024.151-6]).
16. Februar 2016
Feldmann Holding AG, in Glarus Nord, CHE113.703.672, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 1
vom 3. 1. 2012, Publ. 6487120). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lenz, Christina Blanka,
von Vaz/Obervaz, in Galgenen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Hörler, Michael Philipp, von Appenzell, in Altendorf, Mitglied, mit
Kollektivunterschrift zu zweien; Revidas Revisionsgesellschaft AG (CHE-100.680.719), in St. Gallen, Revisionsstelle (bisher: Revidas Revisionsgesellschaft AG [CH-320.3.024.151-6]).
16. Februar 2016
Feldmann Pneukran + Transport AG, in Glarus
Nord, CHE-101.514.414, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 93 vom 13. 5. 2011, Publ. 6160864). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift:
Baitella, Jürg, von Glarus, in Netstal (Glarus),
Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hörler, Michael Philipp, von Appenzell, in Altendorf,
Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Glaronia Treuhand AG (CHE-106.897.016), in
Glarus, Revisionsstelle (bisher: Glaronia Treuhand AG [CH-160.3.003.020-4]).
17. Februar 2016
Berichtigung des im SHAB Nr. 30 vom 12. 2.
2016, S. 10, publizierten TR-Eintrags Nr. 90 vom
9. 2. 2016 Walhalla Kaffeeautomaten AG, in Glarus Nord, CHE-142.625.548, Aktiengesellschaft
(SHAB Nr. 30 vom 12. 2. 2016, Publ. 2663579).
Sitz neu: Glarus.
Der Registerführer: A. Hajas
es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach
dem ­
Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das
Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen
haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen
der Eingabefrist als solche anzumelden bei Straffolgen (Art. 324 Ziff. 2 StGB) im Unterlassungsfalle. Personen, die Sachen des Schuldners als
Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem
­betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung
(Art. 324 Ziff. 3 StGB) hingewiesen und darauf,
dass das Vollzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf
den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiter­
verpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und
Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist
dem Konkursamt einzureichen. Den Gläubigerversammlungen können auch ­Mitschuldner und
Bürgen des Schuldners sowie Gewährspflichtige
beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen,
gilt das Konkursamt als ­Zustellungsort, solange
sie nicht einen anderen Zustellungsort in der
Schweiz bezeichnen.
1.
2.
3.
4.
5.
1.
2.
3.
4.
5.
1.
2.
3.
4.
Konkurse
Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen,
die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt
­Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.)
innert der Eingabefrist dem betreffenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinslauf auf. Für pfandgesicherte Forderungen läuft
der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der
Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis
zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger
haben ihre Forderungen in Kapital, Zinsen und
Kosten zerlegt anzumelden und gleichzeitig auch
anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig
oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag
und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen
Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher
entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte
innert einem Monat beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder
Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt
diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkeiten am G
­ rundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem
gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit
1.
2.
3.
4.
Konkurspublikation/Schuldenruf
SchKG 231, 232
Schuldnerin: PEBO Bau GmbH in Liquidation, Baumgartenstrasse 8, Mollis.
Datum der Konkurseröffnung: 24. November 2015.
Konkursverfahren: Summarisch.
Eingabefrist: 28. März 2016.
Bemerkungen: Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller Aktiven beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert zehn Tagen beim Konkurs­amt schriftlich Einspruch erhebt, gilt dieser
Antrag als genehmigt. Stillschweigen gilt als
Zustimmung. Kaufofferten von Gläubi­gern
sind innert zehn Tagen ebenfalls schriftlich
dem Konkursamt einzureichen. Eigentumsansprachen sind innert der gleichen Frist anzu­
melden.
Konkurspublikation/Schuldenruf
SchKG 231, 232
Schuldner: van der Putten Erick Johan, ausgeschlagene Erbschaft, niederländischer Staatsangehöriger, geboren am 22. September 1966,
gestorben am 15. Dezember 2015, wohnhaft
gewesen Geissgasse 16, Schwanden.
Datum der Konkurseröffnung: 8. Februar 2016.
Konkursverfahren: Summarisch.
Eingabefrist: 28. März 2016.
Bemerkungen: Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller Aktiven beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert zehn Tagen beim Konkurs­amt schriftlich Einspruch erhebt, gilt dieser
Antrag als genehmigt. Stillschweigen gilt als
Zustimmung. Kaufofferten von Gläubi­gern
sind innert zehn Tagen ebenfalls schriftlich
dem Konkursamt einzureichen. Eigentumsansprachen sind innert der gleichen Frist anzu­
melden.
Kollokationsplan und Inventar
SchKG 221, 249–250
Schuldnerin: Aerni Maria Florentina, ausgeschlagene Erbschaft, von Neuchâtel NE
und Hilterfingen BE, geboren am 29. April
1926, gestorben am 13. August 2015, wohnhaft gewesen Oberdorfstrasse 42, Glarus.
Auflagefrist Kollokationsplan: 26. Februar 2016
bis 16. März 2016.
Anfechtungsfrist Inventar: 26. Februar 2016
bis 7. März 2016.
Bemerkungen: Kollokationsplan und Inventar
liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20
Tagen seit der Bekanntmachung beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, schrift­
lich und im Doppel einzureichen. Innert zehn
Tagen seit der Bekanntmachung sind Beschwerden auf Anfechtung des Inventars ebenfalls
beim Kantons­gericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, und Abtretungs­begehren nach Artikel
260 SchKG (Drittansprachen) beim unterzeichneten Konkursamt einzureichen. Andern­
falls gelten Kollokationsplan und Inventar als
anerkannt.
Kollokationsplan und Inventar
SchKG 221, 249–250
Schuldner: Borando Erwin, Erbschaft, von
Glarus Nord, geboren am 7. März 1952, gestorben am 28. November 2015, wohnhaft gewesen Bahnhofstrasse 19, Mollis.
Auflagefrist Kollokationsplan: 26. Februar 2016
bis 16. März 2016.
Anfechtungsfrist Inventar: 26. Februar 2016
bis 7. März 2016.
Bemerkungen: Kollokationsplan und Inventar
liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20
Tagen seit der Bekanntmachung beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, schrift­
lich und im Doppel einzureichen. Innert zehn
Tagen seit der Bekanntmachung sind Beschwerden auf Anfechtung des Inventars ebenfalls
beim Kantons­gericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, und Abtretungs­begehren nach Artikel
260 SchKG (Drittansprachen) beim unter-
zeichneten Konkursamt einzureichen. Andern­
falls gelten Kollokationsplan und Inventar als
anerkannt.
1.
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4.
1.
2.
3.
4.
Kollokationsplan und Inventar
SchKG 221, 249–250
Schuldnerin: Luchsinger Heidi, ausgeschlagene Erbschaft, von Glarus Süd, geboren am
26. Februar 1938, gestorben am 6. Dezember
2015, wohnhaft gewesen Christiansgasse 5,
Glarus.
Auflagefrist Kollokationsplan: 26. Februar 2016
bis 16. März 2016.
Anfechtungsfrist Inventar: 26. Februar 2016
bis 7. März 2016.
Bemerkungen:Kollokationsplan und Inventar
liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20
Tagen seit der Bekanntmachung beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, schrift­
lich und im Doppel einzureichen. Innert zehn
Tagen seit der Bekanntmachung sind Beschwerden auf Anfechtung des Inventars ebenfalls
beim Kantons­gericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, und Abtretungs­begehren nach Artikel
260 SchKG (Drittansprachen) beim unterzeichneten Konkursamt einzureichen. Andern­
falls gelten Kollokationsplan und Inventar als
anerkannt.
Kollokationsplan und Inventar
SchKG 221, 249–250
Schuldner: Würms Eugen, ausgeschlagene
Erbschaft, von Glarus Süd, geboren am
26. August 1929, gestorben am 12. September
2015, wohnhaft gewesen Buchen 33, Schwanden.
Auflagefrist Kollokationsplan: 26. Februar 2016
bis 16. März 2016.
Anfechtungsfrist Inventar: 26. Februar 2016
bis 7. März 2016.
Bemerkungen:Kollokationsplan und Inventar
liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20
Tagen seit der Bekanntmachung beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, schrift­
lich und im Doppel einzureichen. Innert zehn
Tagen seit der Bekanntmachung sind Beschwerden auf Anfechtung des Inventars ebenfalls
beim Kantons­gericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, und Abtretungs­begehren nach Artikel
260 SchKG (Drittansprachen) beim unterzeichneten Konkursamt einzureichen. Andern­
falls gelten Kollokationsplan und Inventar als
anerkannt.
Schluss des Konkursverfahrens
SchKG 268
1. Schuldnerin: Braun Josefa, ausgeschlagene
Erbschaft, österreichische Staatsangehörige,
geboren am 11. November 1932, gestorben am
27. Mai 2015, wohnhaft gewesen Bühli 30,
Ennenda.
2. Datum des Schlusses: 9. Februar 2016.
8750 Glarus, 25. Februar 2016
Betreibungs- und Konkursamt
des Kantons Glarus:
Heiri Elmer
Baugesuch
Baugesuchspublikation gestützt auf Artikel 71 des
kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes
sowie Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft.
Gemeinde Glarus Süd
Matt
Gemeinde Glarus Süd, Departement Wald und
Landwirtschaft, Bahnhofstrasse 7, Schwanden
Ersatz Brücke, Parzellen Nr. 1 und 277, Berglibach, Landwirtschaftszone und Gewässer, gemäss
den eingereichten Unterlagen (ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform, Ausnahmebewilligung
für das Überdecken oder Eindolen von Fliessgewässern gemäss Art. 38 Abs. 2 GSchG).
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus Süd, Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7,
Schwanden, zur Einsichtnahme auf.
8762 Schwanden, 23. Februar 2016
Der Gemeinderat
Niederurnen
Benjamin Bucher und Veronica Eberle Bucher,
Bachdörfli 6, Niederurnen
Anbau an Einfamilienhaus, Bachdörfli 6, Niederurnen, Parzelle Nr. 858, LB-Nr. 1059, Wohnzone 2,
wie durch Profile bezeichnet.
Oberurnen
Ruth und Fridolin Stucki-Joos,
Kapellenstrasse 3, Oberurnen
Umbau und Sanierung Wohnhaus, Kapellenstrasse 3, Oberurnen, Parzelle Nr. 197, LB-Nr. 128,
Kernzone, wie durch Profile bezeichnet.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, Näfels,
zur Einsichtnahme auf.
8752 Näfels, 23. Februar 2016
Der Gemeinderat
Gemeinde Glarus
Netstal
Walhalla Immobilen AG, Zaunweg 8, Netstal
Neugestaltung des Eingangsbereichs am Geschäftsgebäude, Zaunweg 8, Parzelle Nr. 1510, gemäss
den eingereichten Unterlagen (Bewilligung für Bauvorhaben in besonders gefährdeten Bereichen,
Art. 19 Abs. 2 GschG; Art 32 GschV)
Glarus
Anton und Jolanda Coevoets-Outshoorn,
Bleichestrasse 21, Glarus
Anbringen einer Aussenwärmdämmung am Wohnund Geschäftshaus, Bleichestrasse 21, Parzelle
Nr. 1651, gemäss den eingereichten Unterlagen.
Ennenda
Tridonic AG, Obere Allmeind 2, Ennenda
Untergrundbeprobung durch Rammkernsondierungen, Obere Allmeind, Parzellen Nrn. 389 und
1563, gemäss den eingereichten Unterlagen.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus, Bau und Umwelt, Poststrasse, Ennenda,
zur Einsichtnahme auf.
8755 Ennenda, 23. Februar 2016
Der Gemeinderat
Gemeinde Glarus Süd
Leuggelbach
Barbara Hösli, Dorfstrasse 74, Haslen
An- und Umbau des bestehenden Einfamilienhauses, Parzelle Nr. 150, Stegerboden 8, Wohnzone 2a,
gemäss den eingereichten Unterlagen und Profilierung.
Betschwanden
Willi und Maya Hunziker,
Dörfli 6, Betschwanden
Sitzplatzüberdachung, Parzelle Nr. 225, Dörfli 6,
Dorfkernzone, gemäss den eingereichten Unterlagen und Profilierung.
Linthal
Kraftwerke Linth Limmern AG,
Parkstrasse 23, Baden
Rückbau Installationsplatz, Parzelle Nr. 779, Ochsenstäfeli, übriges Gemeindegebiet, gemäss den
eingereichten Unterlagen (ausserhalb der Bauzone,
nicht zonenkonform).
Kraftwerke Linth Limmern AG,
Parkstrasse 23, Baden
Erstellen einer Hilfsseilbahn, Rückbau Bauseilbahn 2 und Rückbau weiterer Anlageteile aus der
Bauzeit des PWS Limmern, Parzellen Nrn. 772
und 779, Mutten, gemäss den eingereichten Unterlagen ( ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform).
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus Süd, Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7,
Schwanden, zur Einsichtnahme auf.
8762 Schwanden, 23. Februar 2016
Der Gemeinderat
Baugesuche
Baugesuchspublikationen gestützt auf Artikel 71
des Raumentwicklungs- und Baugesetzes.
Gemeinde Glarus Nord
Bilten
Marco und Gordana Meleleo-Gatic,
Fronalpstrasse 12 , Bilten
Erstellung Gartenpool, Fronalpstrasse 12, Bilten,
Parzelle Nr. 1246, Wohnzone 2 Geschosse, gemäss
den eingereichten Unterlagen.
Filzbach
Hansjürg Süssli,
Kerenzerbergstrasse 64, Filzbach
Neubau Einfamilienhaus mit Garagenanbau, Kerenzerbergstrasse, Filzbach, Parzelle Nr. 485, Wohnund Gewerbezone, wie durch Profile bezeichnet.
Gemäss Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sind die vorerwähnten
Baugesuchsunterlagen während 30 Tagen bei der
zuständigen Gemeindebehörde zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann
gemäss Artikel 73 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert der Auflage­frist bei
der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich und
begründet Einsprache wegen Verletzung öffentlichrechtlicher Bestimmungen einreichen. Wer die
Verletzung privater Rechte geltend machen will,
kann gemäss Artikel 74 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes auf dem zivilrechtlichen Weg Klage einreichen. Eine allfällige
privat­rechtliche Klage hat keine aufschiebende
Wirkung, vorbehalten bleiben vorsorgliche Anordnungen der Zivilgerichte.