Stadt Spremberg

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Stadt Spremberg
MĚSTO GRODK
Die Bürgermeisterin
šołtowka
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Presseinformation
Nr. 042/2016
03.02.2016
Bürgerversammlung zur Wahl des Ortsbeirates Cantdorf am
28. Februar 2016
Im Amtsblatt für die Stadt Spremberg erfolgt am 12. Februar 2016 die öffentliche Bekanntmachung
zur Einberufung einer Bürgerversammlung zur Wahl des Ortsbeirates Cantdorf am 28. Februar
2016:
1. Die erstmalige Wahl des Ortsbeirates Cantdorf für die verbleibende Zeit der
Kommunalwahlperiode 2014 bis 2019 findet entsprechend § 11 Abs. 5 der Hauptsatzung
der Stadt Spremberg (Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.2015, veröffentlicht im
Amtsblatt Nr. 20/2015) im Rahmen einer Bürgerversammlung statt.
Termin:
Beginn:
Ort:
Sonntag, 28. Februar 2016
10:00 Uhr
Gaststätte „Zur Linde“, Lindenplatz, 03130 Spremberg
Das Wahlverfahren für Ortbeiräte im Rahmen einer Bürgerversammlung richtet sich nach
§ 12 der Hauptsatzung der Stadt Spremberg.
2. Diese Bürgerversammlung besteht aus den nach § 86 Abs. 1 Brandenburgisches
Kommunalwahlgesetz wahlberechtigten Personen des Ortsteiles Cantdorf.
Demnach ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
I.
II.
III.
IV.
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (Deutscher) oder
Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
(Unionsbürger) ist,
das 16. Lebensjahr vollendet hat, (alle vor dem 29.02.2000 Geborenen)
im Wahlgebiet (Ortsteil Cantdorf)
a. seinen ständigen Wohnsitz hat oder
b. sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bunderepublik
Deutschland hat
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Zum Nachweis der Wahlberechtigung ist zur Bürgerversammlung ein gültiges
Personendokument mit Lichtbild vorzulegen.
Die Bürgerversammlung kommt zustande, wenn mindestens 15 % der wahlberechtigten
Personen bei der Bürgerversammlung anwesend sind. Die Feststellung erfolgt durch den
Versammlungsleiter.
3. Das Wahlgebiet umfasst folgende Straßen:
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Am Bach
Berliner Str. Nr. 11 bis 39
Buckower Weg Nr. 1 bis 5
Friedrich-Ebert-Str.
Lindenplatz
Märkersruh Nr. 6a
Spinnerweg
Teschnitzweg Nr. 1-6
Waidmannslust
Waldfrieden
Wiesental
Wilhelmstaler Weg Nr. 3
4. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Es werden 3 Mitglieder des Ortsbeirates Cantdorf im Rahmen einer Mehrheits- und
Persönlichkeitswahl gewählt.
Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Ortsbeirates Cantdorf können nach
Bekanntgabe des Termins der Bürgerversammlung schriftlich, durch einfache
Bereitschaftserklärung der/s Kandidatin/Kandidaten, beim Wahlleiter der Stadt Spremberg,
Am Markt 1 in 03130 Spremberg eingereicht oder von jeder/m wahlberechtigten
Anwesenden in der Bürgerversammlung mündlich unterbreitet werden. Im letzteren Fall
werden nur diejenigen vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten zugelassen, die
gegenüber dem Versammlungsleiter ihr Einverständnis zur Kandidatur erklärt haben.
Wählbar sind alle Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit
mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
5. Wahlgrundsätze
Gewählt wird in geheimer Wahl mit amtlich hergestellten Stimmzetteln.
Das Wahlrecht kann ausschließlich durch die anwesenden wahlberechtigten Personen
ausgeübt werden. Jede wahlberechtigte Person darf ihr Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben.
Jede wahlberechtigte Person hat 3 Stimmen. Die Stimmabgabe erfolgt durch ankreuzen in
dem dafür vorgesehen Feld hinter den gewünschten Bewerberinnen/Bewerbern. Es ist
darauf zu achten, dass zwar insgesamt 3 Stimmen auf die Bewerberinnen/Bewerber verteilt
werden können, aber einer/m einzelnen Bewerberin/Bewerber nicht mehr als eine Stimme
gegeben werden darf.
Werden mehr als 3 Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel insgesamt ungültig.
6. Ergebnisfeststellung
Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt im unmittelbaren Anschluss an die öffentliche
Auszählung der Stimmen während der Bürgerversammlung durch den Versammlungsleiter.
Gewählt sind die 3 Bewerberinnen/Bewerber mit den meisten Stimmen. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das durch den Versammlungsleiter zu ziehende Los. Nicht
gewählte Bewerberinnen/Bewerber werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenen
Stimmenzahlen Ersatzpersonen, die im Fall des Ausscheidens eines gewählten Mitgliedes
des Ortsbeirates nachrücken.
7. Tagesordnung für die Versammlung
Beginn 10:00 Uhr (Einlass ab 09:30 Uhr)
Hinweis: Bitte beim Einlass ein gültiges Personendokument mit Lichtbild zur Feststellung
der Wahlberechtigung bereithalten.
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Versammlungsleiter
2. Formalien
3. Feststellung des erforderlichen Quorums
4. Allgemeine Informationen zur Wahl des Ortsbeirates Cantdorf
5. Bildung eines Wahlvorstandes
6. Zulassung der Wahlvorschläge
7. Vorstellung der Kandidaten
8. Durchführung der Wahl einschließlich Ergebnisermittlung
9. Ergebnisfeststellung durch den Versammlungsleiter
10. Abschlussworte der gewählten Bewerber
11. Beendigung der Versammlung