4 Stadt Spremberg MĚSTO GRODK Die Bürgermeisterin šołtowka Am Markt 1 03130 Spremberg Telefon: Telefax: Email: Internet: 03563 / 340-101 03563 / 2506 [email protected] www.stadt-spremberg.de Presseinformation Nr. 042/2016 03.02.2016 Bürgerversammlung zur Wahl des Ortsbeirates Cantdorf am 28. Februar 2016 Im Amtsblatt für die Stadt Spremberg erfolgt am 12. Februar 2016 die öffentliche Bekanntmachung zur Einberufung einer Bürgerversammlung zur Wahl des Ortsbeirates Cantdorf am 28. Februar 2016: 1. Die erstmalige Wahl des Ortsbeirates Cantdorf für die verbleibende Zeit der Kommunalwahlperiode 2014 bis 2019 findet entsprechend § 11 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Spremberg (Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 20/2015) im Rahmen einer Bürgerversammlung statt. Termin: Beginn: Ort: Sonntag, 28. Februar 2016 10:00 Uhr Gaststätte „Zur Linde“, Lindenplatz, 03130 Spremberg Das Wahlverfahren für Ortbeiräte im Rahmen einer Bürgerversammlung richtet sich nach § 12 der Hauptsatzung der Stadt Spremberg. 2. Diese Bürgerversammlung besteht aus den nach § 86 Abs. 1 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz wahlberechtigten Personen des Ortsteiles Cantdorf. Demnach ist wahlberechtigt, wer am Wahltag I. II. III. IV. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (Deutscher) oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, (alle vor dem 29.02.2000 Geborenen) im Wahlgebiet (Ortsteil Cantdorf) a. seinen ständigen Wohnsitz hat oder b. sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bunderepublik Deutschland hat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist Zum Nachweis der Wahlberechtigung ist zur Bürgerversammlung ein gültiges Personendokument mit Lichtbild vorzulegen. Die Bürgerversammlung kommt zustande, wenn mindestens 15 % der wahlberechtigten Personen bei der Bürgerversammlung anwesend sind. Die Feststellung erfolgt durch den Versammlungsleiter. 3. Das Wahlgebiet umfasst folgende Straßen: Am Bach Berliner Str. Nr. 11 bis 39 Buckower Weg Nr. 1 bis 5 Friedrich-Ebert-Str. Lindenplatz Märkersruh Nr. 6a Spinnerweg Teschnitzweg Nr. 1-6 Waidmannslust Waldfrieden Wiesental Wilhelmstaler Weg Nr. 3 4. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Es werden 3 Mitglieder des Ortsbeirates Cantdorf im Rahmen einer Mehrheits- und Persönlichkeitswahl gewählt. Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Ortsbeirates Cantdorf können nach Bekanntgabe des Termins der Bürgerversammlung schriftlich, durch einfache Bereitschaftserklärung der/s Kandidatin/Kandidaten, beim Wahlleiter der Stadt Spremberg, Am Markt 1 in 03130 Spremberg eingereicht oder von jeder/m wahlberechtigten Anwesenden in der Bürgerversammlung mündlich unterbreitet werden. Im letzteren Fall werden nur diejenigen vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten zugelassen, die gegenüber dem Versammlungsleiter ihr Einverständnis zur Kandidatur erklärt haben. Wählbar sind alle Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 5. Wahlgrundsätze Gewählt wird in geheimer Wahl mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Das Wahlrecht kann ausschließlich durch die anwesenden wahlberechtigten Personen ausgeübt werden. Jede wahlberechtigte Person darf ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Jede wahlberechtigte Person hat 3 Stimmen. Die Stimmabgabe erfolgt durch ankreuzen in dem dafür vorgesehen Feld hinter den gewünschten Bewerberinnen/Bewerbern. Es ist darauf zu achten, dass zwar insgesamt 3 Stimmen auf die Bewerberinnen/Bewerber verteilt werden können, aber einer/m einzelnen Bewerberin/Bewerber nicht mehr als eine Stimme gegeben werden darf. Werden mehr als 3 Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel insgesamt ungültig. 6. Ergebnisfeststellung Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt im unmittelbaren Anschluss an die öffentliche Auszählung der Stimmen während der Bürgerversammlung durch den Versammlungsleiter. Gewählt sind die 3 Bewerberinnen/Bewerber mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das durch den Versammlungsleiter zu ziehende Los. Nicht gewählte Bewerberinnen/Bewerber werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmenzahlen Ersatzpersonen, die im Fall des Ausscheidens eines gewählten Mitgliedes des Ortsbeirates nachrücken. 7. Tagesordnung für die Versammlung Beginn 10:00 Uhr (Einlass ab 09:30 Uhr) Hinweis: Bitte beim Einlass ein gültiges Personendokument mit Lichtbild zur Feststellung der Wahlberechtigung bereithalten. 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Versammlungsleiter 2. Formalien 3. Feststellung des erforderlichen Quorums 4. Allgemeine Informationen zur Wahl des Ortsbeirates Cantdorf 5. Bildung eines Wahlvorstandes 6. Zulassung der Wahlvorschläge 7. Vorstellung der Kandidaten 8. Durchführung der Wahl einschließlich Ergebnisermittlung 9. Ergebnisfeststellung durch den Versammlungsleiter 10. Abschlussworte der gewählten Bewerber 11. Beendigung der Versammlung
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