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Seminarkatalog
ServiceCenter Siegen
Termin- und Preisübersicht 2016
Inhalt
1
2
3
4
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6
7
8
2 Transport/Verkehr
4
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Module 1–5
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Module 1–5
Digitales Kontrollgerät
Simulationsgestütztes Fahrertraining „ProFahrT“
Ladungssicherung Lkw/Transporter
Ladungssicherung (VDI 2700a)
Ladungssicherung Container
Beschleunigte Grundqualifikation (Güter-/Personenverkehr)
Berufskraftfahrer – Vorbereitung auf die Externenprüfung
Lkw-Ladekran
Geprüfter Meister für Kraftverkehr (IHK)
Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik (IHK)
Fachkunde für den Güterkraftverkehr/Verkehrsleiter (IHK) – Vorbereitung auf die Prüfung
5
11
17
18
20
21
22
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24
25
26
27
28
Lagerlogistik
29
Gabelstapler bedienen (mit und ohne Vorkenntnisse)
Gabelstapler bedienen – Jährliche Unterweisung (BGV A1)
Ladungssicherung für Verlader
Regalanlagen prüfen
Leitern und Tritte Prüfen
Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK)
Fachlagerist oder Fachkraft für Lagerlogistik – Vorbereitung auf die Prüfung
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32
33
34
36
38
39
Gefahrgut
40
Gefahrgutfahrer – Erstschulung: Basiskurs und Aufbaukurs Tank
Gefahrgutfahrer – Auffrischungsschulung
Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 1 mit Fachkunde nach Sprengstoffrecht
Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 7
Gefahrgut – Mitarbeiterschulung nach 1.3 ADR
Gefahrgutbeauftragter: Allgemeiner Teil und Erster Verkehrsträger Straße/Schiene sowie Prüfungsvorbereitung
41
42
43
44
45
46
Umwelt/Arbeitsschutz
48
Vorbereitungslehrgang a. d. eingeschränkte Sachkundeprüfung für MDI-haltige Bau-/Montageschäume
Betriebsbeauftragte/-r für Abfall – Erstschulung und Aufbaukurs
Betriebliches Gefahrstoffmanagement
Neuerungen im Gefahrstoffrecht
Umweltmanagementbeauftragter und Umweltauditor
Sicherheitsbeauftragter – Basisseminar und Fortbildung
Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer
Neuerungen im Arbeitsschutzrecht
49
50
52
53
54
56
58
60
Industrie/Baugewerbe
61
Flurgesteuerte Hallenkrane
Erdbaumaschinenführer
Hubarbeitsbühnen bedienen – (mit und ohne Vorkenntnisse)
Baustellensicherung
Baumaschinen und Krane bedienen – Jährliche Unterweisung
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Basis-/Praxismodul und Fortbildung
Elektrotechnisch unterwiesene Person
62
63
64
66
67
68
70
Kaufmännische/IT-Angebote
71
Europäischer Computer-Führerschein (ECDL) – inklusive Zertifizierung
SAP© Kompakt Basics
Business Englisch
72
73
74
Gesundheit/Pflege
75
Betreuungsassistent – Pflichtfortbildung
Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Erste Hilfe
76
77
78
Allgemeines
79
Seminaranmeldung/Teilnahmebedingungen
Allgemeine Hinweise/Standorte/Impressum
80
82
Vorwort
Mit diesem Katalog stellt Ihnen die DEKRA
Akademie das umfangreiche Angebot an
Seminaren und Lehrgängen an den Standorten Bad Berleburg, Bergisch Gladbach,
Gießen, Gummersbach, Leverkusen, Olpe,
Siegburg, Siegen und Waldbröl vor.
Das Wissen muss regelmäßig aufgefrischt
werden, da sich nationale und internationale Vorschriften immer wieder ändern.
Gleichzeitig sehen sich Unternehmer und
Entscheider mit immer neuen Herausforderungen konfrontiert. Mit dieser Auswahl
sichern sich Unternehmen aller Branchen
und Größen Jahr für Jahr mit unserem
Know-how ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die
Resultate sind in Form und Produktivität,
Gewinn und Kundenzufriedenheit messbar,
denn Qualifizierung muss Nutzen bringen.
Von der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation für Berufskraftfahrer, Weiterbildungen im Bereich Lager, den Schulungen
für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte bis hin zu EDV- und SAP-Anwenderschulungen sowie Firmenseminaren
zum spezifischen Erfolgstraining: DEKRA
Akademie Siegen bietet Ihnen ein breit
gefächertes Spektrum.
Regelmäßige Schulungen helfen, Gefahren
für Mensch und Umwelt zu vermindern.
Unsere von den Behörden anerkannten
Seminare eröffnen Ihnen aber auch neue
Aufgabenfelder. Ein Arbeitsplatz hängt
mehr denn je von einer gezielten Aus- und
Weiterbildung ab. Mit dem Bildungskonzept der DEKRA Akademie lernt jeder
genau das, was wirklich weiterhilft.
Profitieren Sie von unseren flexiblen Systemen. Einzelne Module unserer Seminare
sind miteinander kombinierbar und lassen
sich so individuell an die Ansprüche Ihres
Unternehmens anpassen. Der modulare
Aufbau der Seminare im Weiterbildungsbereich ermöglicht eine passgenaue Qualifizierung.
Gefahrgut, Handwerk/Industrie, Büro und
Kommunikation. Und bei allem gilt:
Qualität steht bei uns an erster Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Mannsperger
Geschäftsführer DEKRA Akademie
GmbH
Seit über 80 Jahren steht DEKRA für die
Sicherheit von Mensch und Technik. Die
Spezialisten der DEKRA Akademie gewährleisten Schulungen auf höchstem
Niveau – an über 100 Standorten in ganz
Deutschland oder auch bei Ihnen vor Ort.
Die DEKRA Akademie Siegen ist zertifiziert für die Entwicklung und Durchführung von Seminaren für Transport, Lager,
3
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Transport/Verkehr
1. Transport/Verkehr
2. Lagerlogistik
3. Gefahrgut
4. Umwelt/Arbeitsschutz
5. Industrie/Baugewerbe
6. Kaufmännische/IT-Angebote
7. Gesundheit/Pflege
8. Allgemeines
1. Transport/Verkehr
4 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw –
Modul 1: Wirtschaftlich fahren
Die Anforderungen an Kraftfahrer steigen
stetig. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der
Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten
erlassen.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die
diese vor dem 10.09.2009 erworben haben,
besteht eine Besitzstandsregelung, das
heißt, diese Personen fallen nicht unter
die Nachweispflicht einer Grundqualifi-
kation, jedoch aber unter die Pflicht zur
regelmäßigen Weiterbildung. Diese musste
erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens
2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der
Fahr-erlaubnis) absolviert werden.
Die Pflicht zur Weiterbildung besteht alle
fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der
Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009
für alle Neuerwerber C1, C1E, C oder CE
verpflichtend wird. Die Weiterbildung
umfasst 35 Stunden in vorgeschriebenen
Kenntnisbereichen, so dass an allen fünf
Modulen teilgenommen werden muss.
Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich
der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten
steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an
Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung
hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden und
sich auf unvorhersehbare Verkehrssituationen besser einstellen zu können. Somit
trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur
Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei.
Titel
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw –
Modul 1: Wirtschaftlich fahren
Termine
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht
unterliegen
Montag
Dauer
1 Tag/08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
Voraussetzung
Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE
Abschluss/rüfung
Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV
Gültigkeit
5 Jahre (Eintrag im Führerschein)
Preis
105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand.
Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer
befreit.
Inhalt
-- Physikalische Rechtl. Grundlagen
-- Ausstattung und Auslegung des Fahrzeugs
-- Wirtschaftliches Fahren durch Wartung und Pflege
-- Fahrzeugtechnik und Kraftstoffersparnis
-- Abgasnachbehandlungssysteme
-- Alternative Kraftstoffe
-- Eco-Prinzipien
29.02.2016
11.04.2016
30.05.2016
11.07.2016
29.08.2016
24.10.2016
05.12.2016
Samstag
16.01.2016
20.02.2016
09.04.2016
04.06.2016
20.08.2016
01.10.2016
19.11.2016
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
Ihr Vorteil
Besonderheiten
Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std.
Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Mit der Teilnahme an diesem Modul
weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren
nach.
5
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Transport/Verkehr
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw –
Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Die Anforderungen an Kraftfahrer steigen
stetig. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der
Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten
erlassen.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die
diese vor dem 10.09.2009 erworben haben,
besteht eine Besitzstandsregelung, das heißt,
diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch
aber unter die Pflicht zur regelmäßigen
Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis
zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahr-erlaubnis)
absolviert werden.
Die Pflicht zur Weiterbildung besteht alle
fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der
Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009
für alle Neuerwerber C1, C1E, C oder CE
verpflichtend wird. Die Weiterbildung
umfasst 35 Stunden in vorgeschriebenen
Kenntnisbereichen, so dass an allen fünf
Seminaren teilgenommen werden muss.
Titel
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw –
Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Termine
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht
unterliegen
Dienstag
Dauer
1 Tag/08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
Voraussetzung
Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE
Abschluss/rüfung
Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV
Gültigkeit
5 Jahre (Eintrag im Führerschein)
Preis
105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand.
Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer
befreit.
Inhalt
-- Gesetzliche Regelungen und Verordnungen
-- Lenk- und Ruhezeiten
-- Kontrolle der Fahrzeiten
-- Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr
-- Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
-- Zollrecht
-- Besondere Transporte
01.03.2016
12.04.2016
31.05.2016
12.07.2016
30.08.2016
25.10.2016
06.12.2016
Samstag
23.01.2016
27.02.2016
16.04.2016
11.06.2016
27.08.2016
08.10.2016
26.11.2016
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
Ihr Vorteil
Besonderheiten
6 Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std.
Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Mit der Teilnahme an diesem Modul
weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren
nach.
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw –
Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
Die Anforderungen an Kraftfahrer steigen
stetig. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der
Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten
erlassen.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die
diese vor dem 10.09.2009 erworben haben,
besteht eine Besitzstandsregelung, das heißt,
diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch
aber unter die Pflicht zur regelmäßigen
Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis
zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahr-erlaubnis)
absolviert werden.
Die Pflicht zur Weiterbildung besteht alle
fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der
Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009
für alle Neuerwerber C1, C1E, C oder CE
verpflichtend wird. Die Weiterbildung
umfasst 35 Stunden in vorgeschriebenen
Kenntnisbereichen, so dass an allen fünf
Seminaren teilgenommen werden muss.
Titel
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw –
Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und
Sicherheitstechnik
Termine
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht
unterliegen
Mittwoch
Dauer
1 Tag/08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
Voraussetzung
Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE
Abschluss/rüfung
Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV
Gültigkeit
5 Jahre (Eintrag im Führerschein)
Preis
105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand.
Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer
befreit.
Inhalt
-- Gefahrenpotenzial im Berufsalltag
-- Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen
-- Vermeiden von Gefahrensituationen
-- Assistenzsysteme
-- Verhalten bei Not- und Zwischenfällen
02.03.2016
13.04.2016
01.06.2016
13.07.2016
31.08.2016
26.10.2016
07.12.2016
Samstag
30.01.2016
05.03.2016
23.04.2016
18.06.2016
03.09.2016
29.10.2016
03.12.2016
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
Ihr Vorteil
Besonderheiten
Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std.
Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Mit der Teilnahme an diesem Modul
weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren
nach.
7
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Transport/Verkehr
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw –
Modul 4: Fahrer und Image
Die Anforderungen an Kraftfahrer steigen
stetig. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der
Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten
erlassen.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die
diese vor dem 10.09.2009 erworben haben,
besteht eine Besitzstandsregelung, das heißt,
diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch
aber unter die Pflicht zur regelmäßigen
Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis
zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahr-erlaubnis)
absolviert werden.
Die Pflicht zur Weiterbildung besteht alle
fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der
Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009
für alle Neuerwerber C1, C1E, C oder CE
verpflichtend wird. Die Weiterbildung
umfasst 35 Stunden in vorgeschriebenen
Kenntnisbereichen, so dass an allen fünf
Seminaren teilgenommen werden muss.
Titel
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw –
Modul 4: Fahrer und Image
Termine
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht
unterliegen
Donnerstag
Dauer
1 Tag/08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
Voraussetzung
Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE
Abschluss/rüfung
Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV
Gültigkeit
5 Jahre (Eintrag im Führerschein)
Preis
105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand.
Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer
befreit.
Inhalt
-- Die Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs
-- Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und
der Beitrag der Fahrer dazu
-- Die Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag
-- Gesundheitsbelastungen minimieren, körperliche Verfassung
verbessern
-- Schleusung und Kriminalität vorbeugen
03.03.2016
14.04.2016
02.06.2016
14.07.2016
01.09.2016
27.10.2016
08.12.2016
Samstag
06.02.2016
12.03.2016
30.04.2016
25.06.2016
10.09.2016
05.11.2016
10.12.2016
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
Ihr Vorteil
Besonderheiten
8 Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std.
Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Mit der Teilnahme an diesem Modul
weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren
nach.
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw –
Modul 5: Ladung sichern
Die Anforderungen an Kraftfahrer steigen
stetig. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der
Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten
erlassen.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die
diese vor dem 10.09.2009 erworben haben,
besteht eine Besitzstandsregelung, das heißt,
diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch
aber unter die Pflicht zur regelmäßigen
Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis
zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahr-erlaubnis)
absolviert werden.
Die Pflicht zur Weiterbildung besteht alle
fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der
Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009
für alle Neuerwerber C1, C1E, C oder CE
verpflichtend wird. Die Weiterbildung
umfasst 35 Stunden in vorgeschriebenen
Kenntnisbereichen, so dass an allen fünf
Seminaren teilgenommen werden muss.
Die Ladungssicherung von Waren ist aus
zweierlei Gründen wichtig: Zum einen soll
die Ware in einwandfreiem Zustand beim
Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf
die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs
Rücksicht zu nehmen.
Eine Ordnungsgemäße Ladungssicherung
führt zur Reduzierung von Transport- und
Unfallschäden sowie zur Vermeidung von
Bußgeldern.
Titel
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw –
Modul 5: Ladung sichern
Termine
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht
unterliegen
Freitag
Dauer
1 Tag/08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
Voraussetzung
Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE
Abschluss/rüfung
Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV
Gültigkeit
5 Jahre (Eintrag im Führerschein)
Preis
105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand.
Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer
befreit.
Inhalt
-- Gefahrenpotenzial und gesetzliche Regelungen
-- Physikalische Kräfte
-- Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung
-- Zurr- und Hilfsmittel
-- Arten der Ladungssicherung
-- Berechnungen zur Ladungssicherung
-- Verschiedene Arten der Ladungssicherung
04.03.2016
15.04.2016
03.06.2016
15.07.2016
02.09.2016
28.10.2016
09.12.2016
Samstag
13.02.2016
19.03.2016
14.05.2016
02.07.2016
17.09.2016
12.11.2016
17.12.2016
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
Ihr Vorteil
Besonderheiten
Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std.
Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Mit der Teilnahme an diesem Modul
weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren
nach.
9
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Transport/Verkehr
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw –
Wochenschulung: Module 1 bis 5
Die Anforderungen an Kraftfahrer steigen
stetig. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der
Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten
erlassen.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die
diese vor dem 10.09.2009 erworben haben,
besteht eine Besitzstandsregelung, das
heißt, diese Personen fallen nicht unter
die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur
regelmäßigen Weiterbildung. Diese musste
erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens
2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der
Fahr-erlaubnis) absolviert werden.
die Ware in einwandfreiem Zustand beim
Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf
die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen.
Die Pflicht zur Weiterbildung besteht alle
fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der
Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009
für alle Neuerwerber C1, C1E, C oder CE
verpflichtend wird. Die Weiterbildung
umfasst 35 Stunden in vorgeschriebenen
Kenntnisbereichen, so dass an allen fünf
Seminaren teilgenommen werden muss.
Die Ladungssicherung von Waren ist aus
zweierlei Gründen wichtig: Zum einen soll
Eine Ordnungsgemäße Ladungssicherung
führt zur Reduzierung von Transport- und
Unfallschäden sowie zur Vermeidung von
Bußgeldern.
Titel
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw –
Wochenschulung: Module 1 bis 5
Termine
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht
unterliegen
Montag bis Freitag
Dauer
5 Tage/08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
Voraussetzung
Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE
Abschluss/rüfung
Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV
Gültigkeit
5 Jahre (Eintrag im Führerschein)
Preis
480,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand.
Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer
befreit.
Inhalt
-- Modul 1: Wirtschaftlich fahren
-- Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr
-- Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
-- Modul 4: Fahrer und Image
-- Modul 5: Ladung sichern
29.02.–04.03.2016
11.04.–15.04.2016
30.05.–03.06.2016
11.07.–15.07. 2016
29.08.–02.09.2016
24.10.–28.10.2016
05.12.–09.12.2016
Ihr Vorteil
Besonderheiten
10 Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std.
Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Mit der Teilnahme an der Wochenschulung weisen Sie alle Stunden
der neuen gesetzlich geforderten
35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach.
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus –
Modul 1: Wirtschaftlich fahren
Die Anforderungen an Kraftfahrer im
Personen- und Güterverkehr sind stetig
gestiegen, so dass allein der Besitz der
Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes
nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der
Qualitätssicherung, der Verbesserung der
Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die
Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer
gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die
diese vor dem 10.09.2008 erworben haben,
besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das
heißt, diese Personen fallen nicht unter die
Nachweispflicht einer Grundqualifikation,
jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2013
(spätestens 2016 bei Angleichung an die
Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht
ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend
nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab
dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der
Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE
verpflichtend ist.
Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich
der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten
steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an
Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung
hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden und
sich auf unvorhersehbare Verkehrssituationen besser einstellen zu können. Somit
trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur
Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei.
Titel
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus –
Modul 1: Wirtschaftlich fahren
Termine
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht
unterliegen
Montag
Dauer
1 Tag/08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
Voraussetzung
Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE
Abschluss/rüfung
Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV
Gültigkeit
5 Jahre (Eintrag im Führerschein)
Preis
105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand.
Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer
befreit.
Inhalt
-- Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege
-- Physikalische Rechtl. Grundlagen
-- Ausstattung und Auslegung
-- Fahrzeugtechnik und Kraftstoffersparnis
-- Abgasnachbehandlungssysteme
-- Alternative Kraftstoffe
-- Eco-Prinzipien
29.02.2016
11.04.2016
30.05.2016
11.07.2016
29.08.2016
24.10.2016
05.12.2016
Samstag
16.01.2016
20.02.2016
09.04.2016
04.06.2016
20.08.2016
01.10.2016
19.11.2016
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
Ihr Vorteil
Besonderheiten
Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std.
Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Mit der Teilnahme an diesem Modul
weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren
nach.
11
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Transport/Verkehr
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus –
Modul 2: Fahrer und Image
Die Anforderungen an Kraftfahrer im
Personen- und Güterverkehr sind stetig
gestiegen, so dass allein der Besitz der
Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes
nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der
Qualitätssicherung, der Verbesserung der
Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die
Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer
gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die
diese vor dem 10.09.2008 erworben haben,
besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das
heißt, diese Personen fallen nicht unter die
Nachweispflicht einer Grundqualifikation,
jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2013
(spätestens 2016 bei Angleichung an die
Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht
ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend
nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab
dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der
Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE
verpflichtend ist.
Titel
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus –
Modul 2: Fahrer und Image
Termine
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht
unterliegen
Dienstag
Dauer
1 Tag/08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
Voraussetzung
Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE
Abschluss/rüfung
Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV
Gültigkeit
5 Jahre (Eintrag im Führerschein)
Preis
105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand.
Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer
befreit.
Inhalt
-- Die wirtschaftliche Bedeutung des Personenverkehrs
-- Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und
der Beitrag der Fahrer dazu
-- Die Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag
-- Gesundheitsbelastungen minimieren, körperliche Verfassung
verbessern
-- Schleusung und Kriminalität vorbeugen
03.03.2016
14.0420.16
02.06.2016
14.07.2016
01.09.2016
27.10.2016
08.12.2016
Samstag
06.02.2016
12.03.2016
30.04.2016
25.06.2016
10.09.2016
05.11.2016
10.12.2016
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
Ihr Vorteil
Besonderheiten
12 Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std.
Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Mit der Teilnahme an diesem Modul
weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren
nach.
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus –
Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
Die Anforderungen an Kraftfahrer im
Personen- und Güterverkehr sind stetig
gestiegen, so dass allein der Besitz der
Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes
nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der
Qualitätssicherung, der Verbesserung der
Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die
Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer
gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die
diese vor dem 10.09.2008 erworben haben,
besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das
heißt, diese Personen fallen nicht unter die
Nachweispflicht einer Grundqualifikation,
jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2013
(spätestens 2016 bei Angleichung an die
Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht
ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend
nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab
dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der
Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE
verpflichtend ist.
Titel
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus –
Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
Termine
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht
unterliegen
Mittwoch
Dauer
1 Tag/08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
Voraussetzung
Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE
Abschluss/rüfung
Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV
Gültigkeit
5 Jahre (Eintrag im Führerschein)
Preis
105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand.
Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer
befreit.
Inhalt
-- Gefahrenpotenzial im Berufsalltag
-- Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen
-- Vermeiden von Gefahrensituationen
-- Assistenzsysteme
-- Verhalten bei Not- und Zwischenfällen
02.03.2016
13.04.2016
01.06.2016
13.07.2016
31.08.2016
26.10.2016
07.12.2016
Samstag
30.01.2016
05.03.2016
23.04.2016
18.06.2016
03.09.2016
29.10.2016
03.12.2016
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
Ihr Vorteil
Besonderheiten
Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std.
Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Mit der Teilnahme an diesem Modul
weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren
nach.
13
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Transport/Verkehr
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus –
Modul 4: Sozial- und Rechtsvorschriften
Die Anforderungen an Kraftfahrer im
Personen- und Güterverkehr sind stetig
gestiegen, so dass allein der Besitz der
Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes
nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der
Qualitätssicherung, der Verbesserung der
Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die
Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer
gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die
diese vor dem 10.09.2008 erworben haben,
besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das
heißt, diese Personen fallen nicht unter die
Nachweispflicht einer Grundqualifikation,
jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2013
(spätestens 2016 bei Angleichung an die
Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht
ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend
nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab
dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der
Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE
verpflichtend ist.
Titel
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus –
Modul 4: Sozial- und Rechtsvorschriften
Termine
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht
unterliegen
Donnerstag
Dauer
5 Tage/08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
Voraussetzung
Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE
Abschluss/rüfung
Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV
Gültigkeit
5 Jahre (Eintrag im Führerschein)
Preis
105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand.
Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer
befreit.
Inhalt
- Sozialrechtliche Vorschriften
- Lenk- und Ruhezeiten
- Kontrolle der Fahrzeiten
- Vorschriften und Dokumente im Personenkraftverkehr
01.03.2016
12.04.2016
31.05.2016
12.07.2016
30.08.2016
25.10.2016
06.12.2016
Samstag
23.01.2016
27.02.2016
16.04.2016
11.06.2016
27.08.2016
08.10.2016
26.11.2016
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
Ihr Vorteil
Besonderheiten
14 Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std.
Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Mit der Teilnahme an diesem Modul
weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren
nach.
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus –
Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Die Anforderungen an Kraftfahrer im
Personen- und Güterverkehr sind stetig
gestiegen, so dass allein der Besitz der
Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes
nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der
Qualitätssicherung, der Verbesserung der
Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die
Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer
gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die
diese vor dem 10.09.2008 erworben haben,
besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das
heißt, diese Personen fallen nicht unter die
Nachweispflicht einer Grundqualifikation,
jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der
Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE
verpflichtend ist.
Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2013
(spätestens 2016 bei Angleichung an die
Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht
ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend
nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab
Titel
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus –
Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Termine
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht
unterliegen
Freitag
Dauer
1 Tag/08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
Voraussetzung
Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE
Abschluss/rüfung
Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV
Gültigkeit
5 Jahre (Eintrag im Führerschein)
Preis
105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand.
Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer
befreit.
Inhalt
-- Verkehrsarten und Sicherheitsausstattung
-- Sorgfaltspflicht des Fahrers
-- Fahrgastfreundliche Fahrweise
-- Fahrgastsicherheit
-- Umgang mit Fahrgästen
04.03.2016
15.04.2016
03.06.2016
15.07.2016
02.09.2016
28.10.2016
09.12.2016
Samstag
13.02.2016
19.03.2016
14.05.2016
02.07.2016
17.09.2016
12.11.2016
17.12.2016
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
Ihr Vorteil
Besonderheiten
Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std.
Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Mit der Teilnahme an diesem Modul
weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren
nach.
15
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Transport/Verkehr
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus –
Wochenschulung: Module 1 bis 5
Die Anforderungen an Kraftfahrer im
Personen- und Güterverkehr sind stetig
gestiegen, so dass allein der Besitz der
Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes
nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der
Qualitätssicherung, der Verbesserung der
Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die
Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer
gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die
diese vor dem 10.09.2008 erworben haben,
besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das
heißt, diese Personen fallen nicht unter die
Nachweispflicht einer Grundqualifikation,
jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der
Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE
verpflichtend ist.
Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2013
(spätestens 2016 bei Angleichung an die
Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht
ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend
nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab
Titel
EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus –
Wochenschulung: Module 1 bis 5
Termine
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht
unterliegen
Montag bis Freitag
Dauer
5 Tage/08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
Voraussetzung
Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE
Abschluss/rüfung
Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV
Gültigkeit
5 Jahre (Eintrag im Führerschein)
Preis
480,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand.
Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer
befreit.
Inhalt
-- Modul 1: Wirtschaftlich fahren
-- Modul 2: Fahrer und Image
-- Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
Modul 4: Sozial- und Rechtsvorschriften
-- Modul 5: Der Fahrgast
29.02.–04.03.2016
11.04.–15.04.2016
30.05.–03.06.2016
11.07.–15.07. 2016
29.08.–02.09.2016
24.10.–28.10.2016
05.12.–09.12.2016
Ihr Vorteil
Besonderheiten
16 Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std.
Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Mit der Teilnahme an der Wochenschulung weisen Sie alle Stunden
der neuen gesetzlich geforderten
35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach.
Digitales Kontrollgerät
Bundesweit wird ein Großteil aller Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die
Vorschriften über Kontrollmittel und andere
Tätigkeitsnachweise vergeben.
In diesem Seminar erläutern wir Ihnen die
RechtsRechtl. Grundlagen für den Einsatz
des digitalen Kontrollgerätes.
Obwohl die aktuelle Verordnung bereits in
2006 in Kraft getreten ist, besteht häufig der
Bedarf einer spezifischen Unterweisung. Die
Nutzung eines digitalen Tachographen ist
seit seitdem in Neufahrzeugen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5
Tonnen sowie in Bussen mit mehr als neun
Sitzen vorgeschrieben.
Vorteil
–Sichere und korrekte Bedienung
des Digitalen Kontrollgerätes
durch die Fahrer
–Aktuelles Know-how zu den Lenku. Ruhezeiten sowie zum Kontrollgerät
(Verordnung EWG-Nr. 3821/85)
Titel
Digitales Kontrollgerät DTCO –
Seminar für Fahrpersonal
Termine
Zielgruppe
Kraftfahrer im Güter- und Personenverkehr
Dienstag
Ziel
- Kompetente und sichere Bedienung des Digitalen Kontrollgerätes durch den Fahrer
- Aktuelles Know-how zu den Lenk- und Ruhezeiten
Dauer
0,5 Tage/4 Unterrichtseinheiten
Rechtl. Grundlage
Verordnung EWG-Nr. 3821/85
Voraussetzung
Keine
19.01.2016
01.03.2016
12.04.2016
31.05.2016
12.07.2016
30.08.2016
25.10.2016
06.12.2016
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Samstag
Preis
95,20 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Rechtliche Rechtl. Grundlagen
-- Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal
-- Aufbau und Bedienung des digitalen Kontrollgerätes
-- Tätigkeiten zu Schichtbeginn, unterwegs und beim Schichtende
-- Dokumentation und Speicherung
-- Mitführpflichten und Kontrolle
-- Vermeidung von Bußgeldern und Strafen
-- Praktische Übungen
23.01.2016
27.02.2016
16.04.2016
11.06.2016
27.08.2016
08.10.2016
26.11.2016
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
17
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Transport/Verkehr
ysidie ph
u
d
t
s
r
rfäh
s Lkw.
„Hier e Grenzen de .“
en
nix
kalisch assiert halt
p
s
ehmer
Aber e ter Seminarteiln
rzeug
Ein übe
Simulationsgestütztes Fahrertraining „ProFahrT“
Fahrer von Lkw oder Einsatzfahrzeugen tragen große Verantwortung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Sie müssen in der Lage sein,
ihr Fahrzeug auch unter erschwerten Verkehrs-, Straßen- oder Witterungsbedingungen sicher zu beherrschen. Doch häufig sind sie nur unzureichend darauf vorbereitet. Viele kritische Situationen lassen sich nun einmal nicht vorab real trainieren – weder im Fahrzeug, noch auf der
Straße.
Mit dem Einsatz des DEKRA eigenen
mobilen Lkw-Fahrsimulators und dem
Qualifizierungsprogramm „ProFahrT“,
können Fahrer nun wertvolle Erfahrungen
im Umgang mit Fahr- und Gefahrsituationen sammeln, ohne sich oder andere zu
gefährden. Um den Lernerfolg zu erhöhen,
sind die Situationen beliebieg variier-, replizier- und zweifelsfrei auswertbar.
Die Sicherheitsphilosophie von DEKRA
zielt stets auf Prävention durch umsichtige
und vorausschauende Fahrweise:
Gefahren rechtzeitig erkennen
Gefahren vermeiden
QQ Gefahren nötigenfalls bewältigen
QQ QQ 18 Das simulationsgestütztes Fahrertraining
„ProFahrT“ ermöglicht die Darstellung
verschiedenster Fahr- und Gefahrensituationen. Dabei kann der Instruktor durch Verändern der Witterungsbedingungen oder
Erzeugen technischer Mängel und typischer
Zwischenfälle jederzeit unmittelbar in den
Trainingsablauf eingreifen.
Und weil der Fahrsimulator zu Ihnen kommt,
müssen Sie dazu nicht einmal Ihr Firmengelände verlassen.
“ProFahrT“ ist ausgezeichnet mit dem
Qualitätssiegel „Verkehrssicherheit“ des
Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
und damit förderungsfähig durch Berufsgenossenschaften.
Vorteile und Nutzen
QQ Situationen sind beliebig variier- und
replizierbar, dadurch hoher Lernerfolg
durch Konzentration auf das Nötigste
QQ QQ QQ Hohe Fahrer-Motivation durch einen
optimalen Mix abwechslungsreicher und
moderner Trainingsmethoden
QQ QQ Hohe Akzeptanz durch zweifelsfrei auswert- und vergleichbare Fahrten
QQ QQ Sensibilisierung durch Einüben des
richtigen Verhaltens in schwierigen
Grenzsituationen
Training von Fahrten mit Sondersignal
sind ohne Risiko möglich
Individuelles Training kann unabhängig
von den realen örtlichen Gegebenheiten
durchgeführt werden
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.dekra-fahrsimulator.de
Es fallen keine Kosten für Kraftstoff,
Reifen und sonstigen Verschleiß an
Verbesserung der ökologischen Bilanz
durch Verringerung der CO2-Emissionen
Titel
Simulatorgestütztes Fahrertraining „ProFahrT“
Termine
Zielgruppe
(Berufs-)Kraftfahrer, Fahranfänger, Fuhrparkverantwortliche,
Nutzfahrzeugführer im Auftrag von Behörden (z. B. Feuerwehr,
THW, Rettungsdienste, Militär, Polizei) – insbesondere Einsatzfahrer
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
Ziel
Unfallvermeidung, Reduzierung von Bagatell- und Versicherungsschäden, Reduzierung von Kraftstoffkosten, Senkung von
CO2 Emmisionen
Dauer
Nach Absprache
Voraussetzung
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
(Weiterbildungen gem. BKrFQG sind fünf Jahre gültig)
Preis
auf Anfrage
Inhalt
Folgende Modulauswahl steht zur Verfügung:
-- Einsatzfahrten-Training
-- EcoSafe: Kombitraining mit dem Fokus auf Wirtschaftlichkeit
und Fahrsicherheit (unabhängig von BKrFQG)
-- EU-Kraftfahrer Weiterbildung Modul 1: Wirtschaftlich fahren
-- EU-Kraftfahrer Weiterbildung Modul 3: Fahrsicherheit,
Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
Die Module und Einsatzmöglichkeiten lassen sich individuell
nach den Qualifikationen der Fahrer und den Erfordernissen
der Unternehmen gestalten. Wir erarbeiten gemeinsam mit
Ihnen ein Konzept.
Um einen optimalen Lernerfolg zu erzielen basiert das Ausbildungskonzept auf einer Kombination von:
-- Simulatorausbildung
-- Computerbased Training (CBT-Ausbildung)
-- Theoretische Unterweisung
* = auch im Rahmen der EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung gem. BKrFQG (Modul 1 „Wirtschaftlich Fahren“ und
Modul 3 „Fahrsicherheit, Gefahrenlehre“)
Ihr Vorteil
Nutzen Sie die Möglichkeit der
Förderung des Bundesamtes für
Güterverkehr (www.bag.bund.de)
oder fragen Sie Ihre Berufsgenossenschaft nach Förderung.
19
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Transport/Verkehr
Ladungssicherung Lkw/Transporter
Die Ladungssicherung von Waren ist aus
zweierlei Gründen wichtig: Zum einen soll
die Ware in einwandfreiem Zustand beim
Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf
die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen.
Über die RechtsRechtl. Grundlagen hinaus,
ist es zwingend erforderlich, die physikalisch-technischen Rechtl. Grundlagen zu
kennen und die richtigen Sicherungsmittel
für die unterschiedlichen Arten der
Ladungssicherung einsetzen zu können.
Bei der Beförderung von Gefahrgut müssen
zusätzlich haftungsrechtliche Aspekte beachtet
werden. Ordnungsgemäße Ladungssicherung
führt zur Reduzierung von Transportschäden,
Reduzierung von Unfall- und Folgekosten
sowie Vermeidung von Bußgeldern.
20 Vorteil
-- Verringerung von Transportschäden an Fahrzeugen und
Speditionsgut
-- Höhere Sicherheit durch bessere
Ladungssicherung
Titel
Ladungssicherung Lkw/Transporter –
Seminar für Fahrpersonal
Termine
Zielgruppe
Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche
Ziel
Reduzierung von Transportschäden, Reduzierung von Unfallund Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern
Dauer
1 Tag
Rechtl. Grundlage
DIN EN-Normen, §22 StVo
13.02.2016
19.03.2016
14.05.2016
02.07.2016
17.09.2016
12.11.2016
17.12.2016
Voraussetzung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Preis
214,20 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Rechtliche Rechtl. Grundlagen der Ladungssicherung
-- Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung
-- Physikalische Rechtl. Grundlagen
-- Fahrzeugaufbau und -fahrverhalten
-- Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt
-- Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
-- Belade-Technologien
-- Möglichkeiten zur Ladungssicherung
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
Ladungssicherung (VDI 2700a)
Untersuchungen haben gezeigt, dass rund
ein Viertel der Lkw-Unfälle auf Mängel bei
der Ladungssicherung zurückzuführen sind.
Mit dem Anstieg des Straßengüterverkehrs
wachsen auch die Sicherheitsanforderungen
zur Vermeidung von Unfällen.
Leider wird bei der Beladung eines Lkw– häufig aus Zeitgründen oder um Preis zu sparen–
auf eine korrekte Sicherung der Ladung
verzichtet. Unkenntnis und Fehleinschätzung
der physikalischen Zusammenhänge, wie
z. B. Beschleunigung, Trägheit, Reibung oder
Standsicherheit haben oft fatale Folgen.
Vorteil
-- Verringerung von Transportschäden an Fahrzeugen und
Speditionsgut
-- Höhere Sicherheit durch bessere
Ladungssicherung
Titel
Ladungssicherung –
Qualifizierung gem. VDI 2700a
Termine
Zielgruppe
Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche
Ziel
Reduzierung von Transportschäden, Reduzierung von Unfallund Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern
Dauer
2 Tage
Rechtl. Grundlage
§ 22 Straßenverkehrsordnung (StVO)
13.02.2016 und 20.02.2016
19.03.2016 und 02.04.2016
14.05.2016 und 21.05.2016
02.07.2016 und 09.07.2016
17.09.2016 und 24.09.2016
12.11.2016 und 19.11.2016
17.12.2016 und 19.12.2016
Voraussetzung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Abschluss/Prüfung
Ausbildungsnachweis gemäß VDI 2700a.
Preis
452,20 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
1. Tag Grundschulung
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
- Rechtliche Rechtl. Grundlagen der Ladungssicherung STVO,
STVZO, VDI 2700 und folgende
- Auswirkungen der physikalischen Kräfte, Reibungskraft, Massekraft, Fliehkraft, usw.
- Fahrzeugaufbau, Zurrpunkte, Lastverteilungsplan
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung, Kombinationsmöglichkeiten, Berechnung der Sicherungskraft (Beispiel)
- Zurrgurte, -ketten, -drahtseile, Ablegereife von Zurrmitteln
2. Tag Aufbauschulung inklusive Praxis
- Vertiefende Kenntnisse, DIN Normen, VDI 2968, BGI 649
- Auswirkungen der Kräfte im Bereich Schiene/See, Berechnung
der Sicherungskräfte, Besonderheiten (Stützweiten, Stützhöhen,
Keilwinkel), Berechnung des Gesamtschwerpunktes, Beispiele
zur richtigen Beladung (Lastverteilungsplan)
- Ermitteln der erforderlichen Sicherungskräfte (Berechnungen
für die verschiedenen Ladungen)
- Praktische Übungen: Ladungssicherung, Fahrversuche zur
Überprüfung, Messung der aufgebrauchten Vorspannkräfte
21
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Transport/Verkehr
Ladungssicherung Container
Die Ladungssicherung von Waren, die in
Frachtcontainern transportiert werden,
ist aus zweierlei Gründen unabdingbar:
Zum einen soll die Ware in einwandfreiem
Zustand beim Empfänger eintreffen, zum
anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse
des Transporteurs Rücksicht zu nehmen.
Bei der Beförderung von Gefahrgut in
Frachtcontainern müssen zusätzlich haftungsrechtliche Aspekte beachtet werden.
Die international eingeführten CTUPackrichtlinien betonen ausdrücklich den
Schulungsaspekt.
22 Vorteil
-- Verringerung von Transportschäden an Fahrzeugen und
Speditionsgut
-- Höhere Sicherheit durch bessere
Ladungssicherung
Titel
Ladungssicherung Container
Termine
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die Frachtcontainer (auch mit Gefahrgut)
packen bzw. dafür verantwortlich sind
Ziel
Sachkunde über die speziellen Belastungen von Containern im
Seetransport
06.02.2016
30.04.2016
09.07.2016
08.10.2016
03.12.2016
Dauer
1 Tag/08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
§ 3, 5 GGVSee, CTU-Packrichtlinie
Voraussetzung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet
Preis
214,20 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
- Einführung: Container
- Belastungen für Container und Ladung
- Verantwortlichkeiten, Sanktionen und Zuständigkeiten
- Anforderungen an den Container: Bauteile, Baumuster
- Kennzeichnung
- Wiederkehrende Prüfungen
- Ladungssicherung im Container: CTU-Packrichtlinien
- Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Staupläne
- Praxis der Ladungssicherung im Frachtcontainer
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
Beschleunigte Grundqualifikation (Güter-/Personenverkehr)
Die Anforderungen an Kraftfahrer im Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein
der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung
des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den
Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und
der Sicherheit der Fahrer hat das EUParlament die Richtlinie 2003/59/EG für
alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die
Umsetzung der Vorschriften geregelt ist.
Das bedeutet u.a., dass alle Personen, die
ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E,
C oder CE nach dem 10.09.2009 erworben
haben und die diese gewerblich für die
Güterbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren
müssen. Das gilt ebenso für den Bereich der
Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und
DE bei Neuerwerb ab dem 10.09.2008.
Die erforderlichen Kenntnisse können im
Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und
Prüfung, wobei der Besitz einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erworben werden.
Titel
Beschleunigte Grundqualifikation
zum Busfahrer/-in oder zum Lkw-Fahrer/-in (IHK)
Termine
Zielgruppe
Kraftfahrer die ihren Führerschein nach dem 10.09.2009
(C1E/C/CE) oder 10.09.2008 (D/DE) erworben haben
Vollzeit
Ziel
Gewerbliche Fahrerlaubnis durch IHK Prüfung
Der Einstieg ist montags nach
Absprache möglich.
Dauer
256 Unterrichtseinheiten in Vollzeit oder 192 UE in Teilzeit
Termine auf Anfrage.
Rechtl. Grundlage
BKrFQG
Voraussetzung
Besitz einer Fahrerlaubnis
Abschluss/Prüfung
IHK Prüfung
Mittwoch/Freitag: 17.30–20.45 Uhr
Samstag: 08.00–15.15 Uhr
Gültigkeit
5 Jahre
Termine auf Anfrage.
Preis
2.600,– €
Der Lehrgang ist von der Mehrwertsteuer befreit.
Inhalt
- Perfektionsfahrten
- Wirtschaftliche Fahrweise
- Sozialvorschriften
- Fachkunde
- Kundenorientiertes Verhalten
- Unfallprävention/Schadensreduzierung
- Nutzfahrzeugtechnik 1- 3
Teilzeit
23
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Transport/Verkehr
Berufskraftfahrer –
Vorbereitung auf die Externenprüfung
Die Anforderungen an (Berufs-)Kraftfahrer
steigen stetig. Allein der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist schon lange nicht
mehr ausreichend, um diesen Beruf den
Anforderungen entsprechend ausüben zu
können. Alle gewerblich tätigen Busfahrer,
die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008
erworben haben und alle gewerblich tätigen
LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach
dem 10.09.2009 erworben haben, müssen
zusätzlich eine sog. „Grundqualifikation“
nachweisen.
24 Der Abschluss als „Berufskraftfahrer“
ersetzt diese Pflicht und bleibt als staatlich
anerkannter Ausbildungsberuf erhalten.
Vorteil
Gerade das flexible Ausund Weiterbildungskonzept
der DEKRA Akademie bereitet
Kraftfahrer optimal auf die
Externenprüfung vor.
Titel
Vorbereitung auf die Externenprüfung
zum Berufskraftfahrer (IHK)
Termine
Zielgruppe
Fahrer, die im Bereich Güter- oder Personentransport einen
anerkannten Berufsabschluss anstreben
Teilzeit
Ziel
Erlernen von Kenntnissen und Fähigkeiten, um den Abschluss als
„Berufskraftfahrer“ vor der IHK erfolgreich bestehen zu können
Dauer
ca. 4–5 Monate (berufsbegleitend)
Rechtl. Grundlage
BBIG, Berufskraftfahrer-AusbildungsVO
Voraussetzung
-- Nachweis von mind. 4,5 Jahren Berufserfahrung als Kraftfahrer auf Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht o. Kraftomnibussen
-- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C/CE oder D
Abschluss/Prüfung
-- Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie
-- Berufsabschluss „Berufskraftfahrer“ mit IHK-Prüfung
Preis
1.975,— € (Bei 240 UE in Teilzeit)
Inhalt
-- Unternehmenspräsentation
-- Kfz-Technik, Wartung und Pflege von Nutzfahrzeugen
-- Güter lagern und befördern
-- Rechtsvorschriften
-- Beförderungsabläufe (Vorbereitung, Planung, Kalkulation,
Verkehrsgeografie)
-- Verkehrssicherheitslehre
-- Spezialtransporte
-- Elektrische Geräte (Digitaler Tachograph, Mautsystem, OBU,
EG-Kontrollgerät)
-- Umgang mit Kunden
-- Wirtschafts- und Sozialkunde
-- Abfahrtskontrolle
-- Störungssuche
-- Straßenfahrt, Parcours fahren
-- Fahrpraktische Übungen
22.01.2016–25.06.2016
09.09.2016–21.01.2017
Fr: 17.30–20.45 Uhr
Sa: 08.00–16.00 Uhr
Vollzeit auf Anfrage
Lkw-Ladekran
Lkw-Ladekrane werden in unterschiedlichstem Gelände eingesetzt, sodass eine
hohe Unfallgefahr durch unsachgemäße
Aufstellung und Bedienung besteht. Die
Vorschriften und Hinweise der Kranhersteller und der Berufsgenossenschaften sind
daher strikt einzuhalten.
Durch die Berufsgenossenschaften ist
festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer
Prüfung nachzuweisen hat. Lkw-Ladekrane
im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift
BGV D6 sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche
des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind,
deren Lastmoment 30 mt und deren Auslegerlänge 15 m nicht überschreitet.
Die DEKRA Akademie hat langjährige
Erfahrung in der Ausbildung von Kranführern. Wir sind behördlich anerkannt,
zertifiziert nach DIN ISO 9001 und
zugelassen nach AZAV.
Titel
Lkw-Ladekran bedienen –
Unterweisung für Kranführer und Instandhaltungspersonal
Termine
Zielgruppe
Alle Personen, die Ladekrane bedienen oder bedienen werden
Ziel
Sicherer Umgang mit Lkw-Ladekranen
Dauer
3 Tage (1 Tag Theorie und 2 Tage Praxis)
Bei kleinen Gruppen und unter Einbeziehung von Selbststudium
kann die Seminardauer bei Firmenseminaren bis auf 2 Tage
reduziert werden.
15.02.–17.02.2016
25.04.–27.04.2016
04.07.–06.07.2016
26.09.–28.09.2016
28.11.–30.11. 2016
Rechtl. Grundlage
BGV D6, BGG 921, BGV A1, Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV
Voraussetzung
-- Mindestalter 18 Jahre
-- Gesundheitliche Eignung
-- Führerschein (mind. Klasse C)
-- Kenntnisse der deutschen Sprache
Abschluss/Prüfung
Krantyp- und personenbezogener Kranführerausweis mit interner Prüfung durch DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch)
Preis
583,10 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
-- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
-- Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
-- Bauarten und Baugruppen von Lkw-Ladekranen
-- Sicherheitseinrichtungen an Lkw-Ladekranen
-- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
-- Einweisung/Handzeichengebung
-- Krantransport, Kranaufstellung und -abstützung,
Unterbauung
-- Anforderungen an die Kranabnahme und -prüfung
-- Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
-- Verhalten bei Störungen
-- Praktische Übungen
-- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
25
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Transport/Verkehr
Geprüfter Meister für Kraftverkehr (IHK)
Wer in Bildung investiert, profitiert langfristig.
Fachkräften bieten sich attraktive Arbeitsplätze und gute berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Einerseits profitieren Sie persönlich
von der Weiterbildung, andererseits können
die Unternehmen auf engagierte und qualifizierte Mitarbeiter bauen.
Die Fortbildungsprüfung im Bereich Kraftverkehr (Kraftverkehrsmeister) ist neu geordnet worden: der Abschluss lautet nun
„Geprüfter Meister für Kraftverkehr“.
Aspekte wie Fuhrparktechnik und Fuhr-
26 parkmanagement nehmen ab sofort einen
größeren Stellenwert ein.
Förderung durch Meister-BAföG
möglich!
Geprüfte Meister für Kraftverkehr übernehmen Fach-, Führungs- und Organisationsaufgaben in Transportunternehmen. Sie
gewährleisten die Einsatzbereitschaft des
Fuhrparks und planen Transportvorgänge
und Beförderungsdienstleistungen.
Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.
Titel
Geprüfter Meister für Kraftverkehr (IHK)
Termine
Zielgruppe
Personen aus der Transportlogistik, die sich nach einer Berufsausbildung auf die Fortbildungsprüfung vorbereiten möchten
Grundlegende Qualifikation
Ziel
Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als
„Geprüfter Meister Kraftverkehr“ in Unternehmen
Dauer
24 Monate berufsbegleitend
Handlungsspezifische Qualifikation
Rechtl. Grundlage
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr vom 9. Februar
2012 (BGBl. I Nr. 10, S. 286ff.)
15.11.2017–24.11.2018
(606 UE berufsbegleitend)
Voraussetzung
-- Erfolgreiche Abschlussprüfung in e. anerk. Ausbildungsberuf
(Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb) oder
-- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mind.
einjährige Berufspraxis oder
-- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Abschluss/Prüfung
-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH
-- IHK-Zeugnis „Geprüfter Meister für Kraftverkehr“
Preis
4.783,61 € zzgl. Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühr.
Der Lehrgang ist von der MwSt. befreit.
Inhalt
Grundlegende Qualifikationen:
-- Rechtsbewusstes Handeln
-- Betriebswirtschaftliches Handeln
-- Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
-- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen:
-- I. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement
-- II. Organisation und Kommunikation: Betriebliches Kostenwesen und Controlling; Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;
Qualitätsmanagement
-- III. Personalführung und Personalentwicklung
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
(Ausbilder-Eignung/AEVO)
08.02.2017–04.11.2017
(462 UE berufsbegleitend)
Berufs- und Arbeitspädagogik
Teilzeit : 30.11.2016–04.02.2017
(119 UE berufsbegleitend)
Vollzeit: 12.09.2016–24.09.2016
(108 UE in Vollzeit)
Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik (IHK)
Die Weiterbildung zum Verkehrsfachwirt
stellt die klassische Aufstiegsfortbildung der
Logistik- und Verkehrsbranche dar. Hier
werden die in der Ausbildung und Praxis
erworbenen Kenntnisse erweitert und vertieft. Der Lehrgang bereitet die Teilnehmer
auf den Einstieg in das mittlere Management und auf die damit verbundenen
Leitungs- und Führungsverantwortungen in
Logistik- und Speditionsunternehmen vor.
Verkehrsfachwirte übernehmen qualifizierte
Fach- und Führungsaufgaben in Betrieben
des Transport- und Verkehrsgewerbes.
Hauptsächlich arbeiten sie in Betrieben des
Transport- und Verkehrsgewerbes, z. B. bei
Speditionen, öffentlichen Verkehrsbetrieben, Schifffahrts- und Busreiseunternehmen oder Luftverkehrsbetrieben. Darüber
hinaus können sie auch in Reisebüros und
bei Reiseveranstaltern tätig sein.
Auf Ihr kaufmännisches Fachwissen verlassen sich Unternehmen der Verkehrswirtschaft: Im Güterverkehr, Personenverkehr
oder in der Verkehrsinfrastruktur treffen
Sie Entscheidungen, die mit über den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Arbeitgebers ent-
scheiden. Damit Sie diese Aufgabe erfüllen
können, besitzen Sie ein umfassendes Fachwissen über die rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen
Ihrer Branche. Die betriebswirtschaftlichen
Steuerungsinstrumente, die Ihr Unternehmen zum erfolgreichen Dienstleister
machen, beherrschen Sie souverän.
Förderung durch Meister-BAföG
möglich!
Titel
Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik
(IHK)
Termine
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Bereich Verkehrswirtschaft, die eine
branchen- und fachübergreifende Weiterbildung absolvieren
wollen
09.05.–11.11.2016
Ziel
Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit
als „Verkehrsfachwirt“ in Unternehmen unterschiedlichster
Branchen
Dauer
Etwa 620 Unterrichtseinheiten
Rechtl. Grundlage
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Voraussetzung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Abschluss/Prüfung
- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
- IHK Zeugnis
Preis
3.250,— € zzgl. Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühr.
Der Lehrgang ist von der MwSt. befreit.
Inhalt
Grundlegende Qualifikationen:
-- Kaufmännische Steuerung und Personalwirtschaft
-- Verkehrswirtschaft und Verkehrsdienstleistungen
-- Führung, Kommunikation und Kooperation
Spezifische Qualifikationen, aus denen Geprüfte
Verkehrsfachwirte einen Prüfungsbereich wählen:
-- Güterverkehr
-- Personenverkehr
27
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Transport/Verkehr
Fachkunde für den Güterkraftverkehr/Verkehrsleiter (IHK) –
Vorbereitung auf die Prüfung
Der Marktzugang zum Beruf des Güterkraft-verkehrsunternehmers ist EU-weit
einheitlich geregelt. Eine der Voraussetzungen, die nach der Berufszugangsverordnung erbracht werden müssen, ist die
fachliche Eignung. Die fachliche Eignung
wird unter anderem durch eine Prüfung vor
der IHK nachgewiesen.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Berufszugangsverordnung am 4. Dezember 2011 ist
in Güterkraftverkehrs- und Busunternehmen mindestens ein Verkehrsleiter zu bestellen, der die fachliche Eignung besitzen
muss.
28 Vorteil
–Erlernen von Kenntnissen und
Fähigkeiten, um als Transportunternehmer tätig zu werden
–Rechtl. Grundlage für das erfolgreiche Ablegen der IHK Prüfung
Titel
Fachkunde für den Güterkraftverkehr/
Verkehrsleiter (IHK) –
Vorbereitung auf die Prüfung
Termine
Zielgruppe
Künftige Unternehmer im Güterkraftverkehr/Verkehrsleiter
Ziel
Erlernen von Kenntnissen und Fähigkeiten um als Transportunternehmer tätig zu werden
Samstag
(8 Samstage und 2 Freitage)
Dauer
10 Tage
Rechtl. Grundlage
Berufzugangsverordnung; §3 Abs. 2 GüKG
Voraussetzung
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung
Preis
940,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Die IHK-Prüfungsgebühr ist separat bei der IHK zu bezahlen.
Inhalt
-- Berufsbezogene gesetzliche Rechtl. Grundlagen
-- Gesetze und Vorschriften im Straßengüterverkehr
-- Finanzwirtschaftliche Betriebsführung
-- Fuhrparkleitung und technische Vorschriften
-- Besonderheiten im grenzüberschreitenden Verkehr
-- Versicherungswesen
-- Umwelt- und Unfallschutz
-- Arbeits- und Sozialrecht
13.02.–16.04.2016
10.0 9.–19.11. 2016
Wochenlehrgang
(8 Wochentage und 2 Samstage)
06.04.–16.04.2016
0 9.11.–19.11. 2016
1. Transport/Verkehr
2. Lagerlogistik
3. Gefahrgut
4. Umwelt/Arbeitsschutz
5. Industrie/Baugewerbe
6. Kaufmännische/IT-Angebote
7. Gesundheit/Pflege
8. Allgemeines
2. Lagerlogistik
29
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Lagerlogistik
Gabelstapler bedienen (mit und ohne Vorkenntnisse)
Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine
entscheidende Rolle. Allerdings verlangt
der Umgang mit dem Gabelstapler Können,
Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Etwa 15.000 Arbeitsunfälle
jährlich belegen, dass die Kenntnisse der
Gabelstaplerfahrer den hohen Anforderungen
nicht ausreichend gerecht werden. Nach den
Grundsätzen der Berufsgenossenschaften
benötigt aber jeder, der gelegentlich oder
regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet,
eine entsprechende Unterweisung sowie
eine theoretische und praktische Prüfung.
30 Vorteil
–Umsichtigeres Fahren hilft Unfallrisiken zu reduzieren
–Bessere Fahrtechnik hilft Schäden
zu vermeiden
–Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt
Titel
Gabelstapler­bedienen –
Ausbildung für Fahrpersonal
(mit Vorkenntnissen)
Termine
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem
Gabelstapler arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen
1. Halbjahr
Ziel
Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher fahren
Dauer
2 Tage: 1
. Tag 10 Unterrichtseinheiten Theorie,
2. Tag Praktische Einweisung und Fahrprüfung
Rechtl. Grundlage
BGV D27/BGG 925
Voraussetzung
-- Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung
-- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Abschluss/Prüfung
Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge mit
interner schriftlicher und praktischer Prüfung durch die
DEKRA Akademie
Gültigkeit
Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet
Preis
249,90 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Rechtliche Rechtl. Grundlagen
-- Unfallgeschehen
-- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
-- Antriebsarten
-- Standsicherheit
-- Betrieb allgemein
-- Regelmäßige Prüfungen
-- Umgang mit Last
-- Sondereinsätze
-- Verkehrsregeln/Verkehrswege
-- Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001
(alt BGG 925)
-- Theoretische und praktische Prüfung
Besonderheiten
Die schriftliche Prüfung wird in folgenden Sprachen angeboten:
Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch,
Portugiesisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch
16.01.
13.02.
05.03.
09.04.
14.05.
11.06.
und
und
und
und
und
und
23.01.2016
20.02.2016
12.03.2016
16.04.2016
21.05.2016
18.06.2016
2. Halbjahr
09.07.
13.08.
10.09.
08.10.
12.11.
10.12.
und
und
und
und
und
und
16.07.2016
20.08.2016
17.09.2016
15.10.2016
19.11.2016
17.12.2016
Termine Gießen
29.01.
18.03.
20.05.
08.07.
16.09.
18.11.
und
und
und
und
und
und
30.01.2016
19.03.2016
21.05.2016
09.07.2016
17.09.2016
19.11.2016
Titel
Gabelstapler­bedienen –
Ausbildung für Fahrpersonal
(ohne Vorkenntnisse)
Termine
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem
Gabelstapler arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen
1. Halbjahr
Ziel
Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher fahren
Dauer
1 Tag Theorie und bis zu 8 UE Praxis, verteilt auf zwei Tage
Rechtl. Grundlage
BGV D27/BGG 925
Voraussetzung
-- Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung
-- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Abschluss/Prüfung
Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge mit
interner schriftlicher und praktischer Prüfung durch die
DEKRA Akademie
Gültigkeit
Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet
Preis
351,05 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss mit praktischer
Ausbildung)
Inhalt
-- Rechtliche Rechtl. Grundlagen
-- Unfallgeschehen
-- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
-- Antriebsarten
-- Standsicherheit
-- Betrieb allgemein
-- Regelmäßige Prüfungen
-- Umgang mit Last
-- Sondereinsätze
-- Verkehrsregeln/Verkehrswege
-- Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001
(alt BGG 925)
-- Theoretische und praktische Prüfung
Besonderheiten
Die schriftliche Prüfung wird in folgenden Sprachen angeboten:
Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch,
Portugiesisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch
16.01.2016
13.02.2016
05.03.2016
09.04.2016
14.05.2016
11.06.2016
2. Halbjahr
09.07.2016
13.08.2016
10.09.2016
08.10.2016
12.11.2016
10.12.2016
Praxistermine nach Absprache
31
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Lagerlogistik
Gabelstapler bedienen –
Jährliche Unterweisung (BGV A1)
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle
Unternehmen, ihr Personal über die bei
ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie
über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes
mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge.
Vorteil
–Umsichtigeres Fahren hilft Unfallrisiken zu reduzieren
–Bessere Fahrtechnik hilft Schäden
zu vermeiden
–Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt
32 Titel
Gabelstapler bedienen –
Jährliche Unterweisung (BGV A1)
Termine
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine
entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen
absolviert haben.
1. Halbjahr
Dauer
0,5 Tage (4 Unterrichtseinheiten)
Rechtl. Grundlage
BGV D27/BGV A1, BGG 925, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das
Steuern von Flurförderzeugen.
Abschluss/Prüfung
-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH
-- Eintrag in den Fahrausweis
Preis
95,20 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Gültigkeit
1 Jahr
Inhalt
- Rechtliche Rechtl. Grundlagen
- Unfälle mit Flurförderzeugen
- Betriebsanweisung für Flurförderzeuge
- Musterbetriebsanweisung
- Sicherheitszeichen
- Haftung des Flurförderzeugführers
- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
- Fahrprobe
16 . 01. 2016
13.02. 2016
05.03. 2016
09.04 . 2016
14 .05. 2016
11. 0 6 . 2016
2. Halbjahr
09.07.2016
13.08.2016
10.09.2016
08.10.2016
12.11.2016
10.12.2016
Ladungssicherung für Verlader
Die Ladungssicherung von Waren ist aus
zweierlei Gründen wichtig: zum einen soll
die Ware in einwandfreiem Zustand beim
Empfänger eintreffen, zum anderen ist
auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der
Beförderung von Gefahrgut müssen zusätzlich haftungsrechtliche Aspekte beachtet
werden.
Vorteil
–Reduzierung von Transportschäden
–Reduzierung von Unfall- und
Folgekosten
–Vermeidung von Bußgeldern
Titel
Ladungssicherung für Verlader
Termine
Zielgruppe
Verlader, Fuhrparkverantwortliche
1. Halbjahr
Ziel
Kenntnisse über die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung
Dauer
1 Tag
13.02.2016
19.03.2016
14.05.2016
Rechtl. Grundlage
§ 22 StVo
Voraussetzung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Preis
214,20 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
- Rechtliche Rechtl. Grundlagen der Ladungssicherung
- Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung
- Physikalische Rechtl. Grundlagen
- Fahrzeugaufbau und -fahrverhalten
- Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt
- Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Belade-Technologien
- Möglichkeiten zur Ladungssicherung
2. Halbjahr
02.07.2016
17.09.2016
12.11.2016
17.12.2016
33
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Lagerlogistik
Regalanlagen prüfen
Die neue Norm DIN EN 15635 ist seit
dem 01.08.2009 gültig und definiert durchzuführende Überprüfungen für ortsfeste
Regalsysteme aus Stahl sowie verstellbare
Palettenregale. Eine Beschädigung des
Regalsystems kann die maximale Tragfähigkeit eines Lagersystems reduzieren
und somit Unfälle im Lager verursachen.
Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten
und Unfälle durch beschädigte Regalanlagen
zu minimieren ist eine systematische und
regelmäßige Überprüfung der Lagereinrichtung Voraussetzung.
34 Die Überprüfung wird durch Befähigte
Personen (Sachkundige) in regelmäßigen
Abständen übernommen. Die Personen
müssen über Kenntnisse zum Stand der
Technik hinsichtlich des zu prüfenden
Arbeitsmittels und der zu betrachtenden
Gefährdung verfügen und diese aufrechterhalten. Diese Kenntnisse können
erworben werden durch einen Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe
berufliche Tätigkeiten. Sie muss mit der
Betriebssicherheitsverordnung und deren
technischem Regelwerk sowie mit weiteren
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für
den betrieblichen Arbeitsschutz und deren
technischen Regelwerken sowie Vorschriften
mit Anforderungen an die Beschaffenheit
mit Regelungen der Unfallversicherungsträger und anderen Regelungen (z. B. Normen,
annerkannte Prüfgrundsätze) soweit vertraut sein, dass sie den sicheren Zustand des
Arbeitsmittels beurteilen kann.
Die DEKRA Akademie steht für über 30
Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen
nach AZWV.
Titel
Regalanlagen prüfen –
Qualifizierung zur sachkundigen Person
Termine
Zielgruppe
Mitarbeiter aus den Bereichen Lagerlogistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung
1. Halbjahr
Ziel
Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes
der Arbeitsmittel
Dauer
1 Tag
Rechtl. Grundlage
-- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
-- DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl
(Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen)
-- TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit)
-- BGR 234 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für
Lagereinrichtungen und -geräte)
Voraussetzung
-- Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss,
Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten)
-- Vertrautheit mit der Betriebssicherheitsverordnung und deren
technischem Regelwerk sowie mit weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen für
sachkundige Personen gegeben sind
Preis
249,90 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Rechtliche Rechtl. Grundlagen
-- Anforderungen an die Person für die wöchentliche
Sichtprüfung
-- Regalarten, Regalanlagen und deren Betrieb
-- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager
-- Kontrolle von Regalanlagen
-- Sicherheitsmanagement und Dokumentation
13.02.2016
30.04.2016
2. Halbjahr
03.09.2016
03.12.2016
Titel
Regalanlagen prüfen –
Qualifizierung zur befähigten Person
(Regalinspekteur)
Termine
Zielgruppe
Mitarbeiter aus den Bereichen Lagerlogistik, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter aus den
Bereichen Wartung und Instandhaltung
05.03.2016 und 12.03.2016
24.09.2016 und 01.10.2016
Ziel
Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes
der Arbeitsmittel
Dauer
2 Tage
Rechtl. Grundlage
-- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
-- DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl
(Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen)
-- TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit)
-- BGR 234 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für
Lagereinrichtungen und -geräte)
Voraussetzung
-- Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss,
Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten)
-- Vertrautheit mit der Betriebssicherheitsverordnung und deren
technischem Regelwerk sowie mit weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz
Abschluss/Prüfung
Zertifikat der DEKRA Akademie mit schriftlicher interner Prüfung
Gültigkeit
Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen für
befähigte Personen gegeben sind
Preis
499,80 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Rechtliche Rechtl. Grundlagen
-- Anforderungen an die befähigte Person für Regalanlagen
sowie an den Betrieb
-- Regalarten
-- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager
-- Gefährdungsbeurteilung / Schadensbewertung
-- Prüfung von Regalanlagen
-- Sicherheitsmanagement und Dokumentation
35
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Lagerlogistik
Leitern und Tritte prüfen
Gewerblich genutzte Leitern und Tritte
müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in
der Regel jährlich) wiederkehrend durch
eine befähigte Person auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. In der
Ausbildung der DEKRA Akademie stehen
der Erwerb von Rechtl. Grundlagen- und
Spezialwissen im Bereich Leitern und Tritte,
sowie deren Einbindung in die Prüftätigkeit
im Vordergrund.
Im speziellen werden Kenntnisse vermittelt,
die für eine jährliche Prüfung von Leitern
und Tritten erforderlich sind.
36 Die DEKRA Akademie steht seit über
30 Jahren für Qualität und Innovation bei
Schulungen und Qualifikationen in der
Erwachsenenbildung.
Wir sind Spezialisten moderner Aus- und
Weiterbildungsmethodik und decken ein
umfangreiches Themenspektrum für alle
Branchen mit individuellen Bildungsbedürfnissen unserer Kunden ab. Und bei
allem gilt: Sicherheit und Qualität steht an
erster Stelle. Wir sind behördlich anerkannt,
zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV.
Befähigte Personen/Sachkundige,
die gewerblich genutzte Leitern
und Tritte regelmäßig prüfen,
sind zur Weiterbildung verpflichtet.
Dieses Seminar erfüllt die Anforderungen nach TRBS 1203 sowie
VDI 4068.
Titel
Leitern und Tritte prüfen –
Qualifizierung zur befähigten Person
Termine
Zielgruppe
Personen, die zukünftig gewerblich genutzte Leitern und Tritte
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und warten sollen
1. Halbjahr
Ziel
Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes
der Arbeitsmittel
Dauer
1 Tag
2. Halbjahr
Rechtl. Grundlage
-- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
-- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
-- Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) 694
-- Verein Deutscher Ingenieure (VDI) 4068
-- VDI 4068 Blatt 3
27.08.2016
26.11.2016
Voraussetzung
Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im
technischen Bereich
Abschluss/Prüfung
Zertifikat „Befähigte Person zum prüfen von Leitern und Tritten“
der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch)
Gültigkeit
Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen für
befähigte Personen gegeben sind
Preis
357,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Rechtliche Rechtl. Grundlagen
-- Leitern und Tritte
-- Sinn und Zweck von Leitern und Tritten
-- Handhabung von Leitern und Tritten (BGI 694)
-- Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten
-- DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183
-- Wartung und Prüfung
-- Dokumentation (Prüfbuch)
-- Befähigte bzw. Sachkundige Person
30.01.2016
23.04.2016
Titel
Leitern und Tritte prüfen –
Qualifizierung zur befähigten Person
(Fortbildung)
Termine
Zielgruppe
Befähigte Personen/Sachkundige, die nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 im Rahmen ihrer Tätigkeit mit
Prüfaufgaben betraut sind
1. Halbjahr
Ziel
Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes
der Arbeitsmittel
Dauer
½ Tag
Rechtl. Grundlage
-- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
-- DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl
(Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen)
-- TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit)
-- BGR 234 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für
Lagereinrichtungen und -geräte)
Voraussetzung
-- Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im
technischen Bereich
-- Schriftliche Benennung durch den Arbeitgeber zur
„Befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten“
-- Regelmäßige Ausübung der Prüftätigkeit
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen für
befähigte Personen gegeben sind
Preis
238,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Überblick über aktuelle Vorschriften und technische Regeln
-- Betriebssicherheitsverordnung
-- Arbeitsstättenverordnung/Arbeitsstättenrichtlinie
-- Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung
-- Anforderung und Risiken im betrieblichen Alltag
-- Aktuelle Änderungen im Regelwerk
-- Sicherheitstechnische Bewertung
-- Prüfpraxis
-- Erfahrungsaustausch
06.02.2016
30.04.2016
2. Halbjahr
10.09.2016
10.12.2016
37
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Lagerlogistik
Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK)
Der Bereich der Lagerwirtschaft und der
Logistik hat in den letzten Jahren einen
rasanten Umschwung erlebt. Dadurch sind
auch die Anforderungen an die Führungskräfte im Lagerbereich erheblich gestiegen.
Um diesen Veränderungen gerecht zu
werden, wurde die Verordnung über die
Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Logistikmeister“ geschaffen.
Der Logistikmeister ist zuständig für Förder- und Verkehrstechniken sowie für die
Energieversorgung in seinem Lager-, Transport- und Versandbereich. Ebenso fällt die
Organisation einer reibungslosen Lagerung
und Beladung in seinen Aufgabenbereich.
Diese wichtige Führungsfunktion verlangt
eine gründliche und zukunftsorientierte
Weiterbildung.
Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Meister im
Bereich der Material- und Lagerwirtschaft
von Unternehmen unterschiedlichster
Branchen ist Ziel der Aufstiegs-Fortbildung.
Sie werden auf die Abschlussprüfung vor
der IHK vorbereitet.
Förderung durch Meister-BAföG
möglich!
Titel
Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK)
Termine
Zielgruppe
Personen aus dem Bereich Material- und Lagerwirtschaft, die
sich in diesem Bereich fortbilden möchten.
Grundlegende Qualifikation
Ziel
Erwerb des anerkannten Abschlusses als Führungskraft in der
Planung, Organisation, Koordination der Lagerhaltung
Dauer
24 Monate berufsbegleitend
Handlungsspezifische Qualifikation
Voraussetzung
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich Logistik oder
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen
anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens
einjährige Berufspraxis oder
- Eine mindestens 4-jährige einschlägige Berufspraxis
15.11.2017–14.11.2018
(606 UE berufsbegleitend)
Abschluss/Prüfung
- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
- IHK Zeugnis „Geprüfter Logistikmeister“
Preis
4.783,61 € zzgl. Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühr.
Der Lehrgang ist von der MwSt. befreit.
Inhalt
Grundlegende Qualifikationen
-- Rechtsbewusstes Handeln
-- Betriebswirtschaftliches Handeln
-- Anwendung von Methoden der Information,
Kommunikation und Planung
-- Zusammenarbeit im Betrieb
-- Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
-- Logistikprozesse
- Logistikkonzepte
- Leistungserstellung
- Prozesssteuerung und -optimierung
-- Betriebliche Organisation und Kostenwesen
-- Führung und Personal
Berufs- und Arbeitspädagogik (AdA)
38 Geprüfter Logistikmeister ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Meisterprüfung ist
bundesweit einheitlich geregelt.
08.02.–04.11.2017
(462 UE berufsbegleitend)
Berufs- und Arbeitspädagogik
Teilzeit: 30.11.2016–04.02.2017
(119 UE berufsbegleitend)
Vollzeit: 12.09.2016–24.09.2016
(108 UE in Vollzeit)
Fachlagerist oder Fachkraft für Lagerlogistik –
Vorbereitung auf die Prüfung
Die Anforderungen an die Mitarbeiter in
der Lagerwirtschaft sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Der Umgang mit
moderner Umschlagtechnik, das Arbeiten
mit neuen Informationstechnolgien und die
Möglichkeit des flexiblen Einsatzes in den
verschiedenen Bereichen eines Lagers sind
selbstverständlich geworden.
Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, gibt es die Möglichkeit,
sich extern auf die Berufsabschlussprüfung
„Fachlagerist“ oder „Fachkraft für Lagerlogistik“ vorzubereiten.
Holen Sie Ihren Berufsabschluss als „Fachlagerist“ oder „Fachkraft für Lagerlogistik“
nach, ohne jahrelange Ausbildung. Wir
bereiten Sie auf die Externen-Prüfung vor
der IHK vor.
Es ist nicht zu spät, sich eine berufliche
Perspektive aufzubauen und die Chance auf
höhere Entlohnung und einen sichereren
Arbeitsplatz zu bekommen.
Titel
Fachlagerist oder Fachkraft für Lagerlogistik –
Vorbereitung auf die Prüfung
Termine
Zielgruppe
Personen aus dem Bereich Lagerlogistik mit Berufserfahrung
Teilzeit
Ziel
Nachholen des IHK-Abschlusses Fachlagerist oder Fachkraft für
Lagerlogistik
22.01.2016 – 25.06.2016
03.09.2016 – 21.01.2017
Dauer
240 Unterrichtseinheiten berufsbegleitend
Voraussetzung
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Lagerlogistik
- Fachlagerist (mindestens 3 Jahre Berufserfahrung)
- Fachkraft für Lagerlogistik (mind. 4,5 Jahre Berufserfahrung)
Fr: 17.30–20.45 Uhr
Sa: 08.00–16.00 Uhr
Abschluss/Prüfung
- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
- Berufsabschluss „Fachlagerist/in“ oder „Fachkraft für Lagerlogistik“ mit Prüfung vor der IHK
Preis
1.464,— € zzgl. Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühr.
Der Lehrgang ist von der MwSt. befreit.
Inhalt
-- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
-- Rechtl. Grundlagen des Wirtschaftens
-- Arbeits- und Sozialrecht
-- Verkehrsgeografie, Verkehrsträger vergleichen – Güterverkehr
-- Tabellenkalkulation mit Excel – Teil 1
-- Elementares Fachrechnen, Rechnen mit Prozenten
-- Wirtschaftlichkeit im Lager
-- Umweltschutz im Lager
-- Rechtl. Grundlagen der Lagerhaltung
-- Logistik und Beschaffung
-- Zeitgemäße Lagerhaltung
-- Auftragsbearbeitung und Logistik mit iPAS 10.0
-- Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
-- Praxisausbildung im TrainingCenter Logistik
-- Versandvorbereitung und Zoll, Deutsche Post- und Paketdienste
-- Umgang und Lagerung gefährlicher Stoffe
-- Prüfungsvorbereitung Fachkraft für Lagerlogistik
-- Buchhaltung in der Lagerwirtschaft Teil 1 + 2
-- Beladen von Transportmitteln
-- Kostenrechnung – Teil 1
Vollzeit auf Anfrage
39
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Gefahrgut
1. Transport/Verkehr
2. Lagerlogistik
3. Gefahrgut
4. Umwelt/Arbeitsschutz
5. Industrie/Baugewerbe
6. Kaufmännische/IT-Angebote
7. Gesundheit/Pflege
8. Allgemeines
3. Gefahrgut
40 Gefahrgutfahrer –
Erstschulung: Basiskurs und Aufbaukurs Tank
Transportvolumen und wirtschaftliche
Bedeutung im Bereich Gefahrgut haben
in den letzten Jahren stark zugenommen.
Fahrer, die sich für die in den Vorschriften
definierten Gefahrguttransporte weiterqualifizieren möchten, benötigen eine
Schulung.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie
eine auf fünf Jahre befristete „ADR-Schulungsbescheinigung“. Der Basiskurs ist die
für alle Fahrer vorgeschriebene Grundschulung. Wer Tanktransporte durchführen
möchte, benötigt den Aufbaukurs Tanktransporte.
Vorteil
–Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und erhöht
–Kompetenz für Fahrer von Stückgut und bei Bedarf für Tanktransporte wird erweitert
–Umweltgefahren werden reduziert
Titel
Gefahrgutfahrer –
Erstschulung: Basiskurs und Aufbaukurs Tank
Termine Basiskurs
Zielgruppe
Fahrzeugführer und solche, die ihre Kompetenz auf
Gefahrguttransporte erweitern
Samstag
Ziel
Berechtigung für Transporte gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße
Dauer
2,5 Tage Basiskurs
1,5 Tage Aufbaukurs Tank
13.02.,
16.04.,
27.08.,
12.11.,
20.02.
23.04.
03.09.
19.11.
und 27.02.2016
und 30.04.2016
und 10.09.2016
und 26.11.2016
Wochentage
Rechtl. Grundlage
ADR 8.2
Voraussetzung
- Gültige Fahrerlaubnis
(entsprechend den für den Gefahrguttransport
vorgesehenen Fahrzeugen)
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Abschluss/Prüfung
ADR-Schulungsbescheinigung mit IHK Prüfung
(45 bzw. 30 Min.)
Termine Aufbaukurs Tank
Gültigkeit
5 Jahre
Wochentage
Preis
-- Basiskurs: 345,10 € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und
60,— € IHK-Gebühr)
-- Aufbaukurs Tank: 255,85 € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und
45,— € IHK-Gebühr)
-- Basiskurs + Aufbaukurs Tank: 571,20 € (inkl. Lernmittel, kleiner
Imbiss und 105,— € IHK-Gebühr)
27.01.–28.01.2016
09.03.–10.03.2016
08.06.–09.06.2016
31.08.–01.09.2016
26.10.–27.10.2016
07.12.–08.12.2016
Inhalt
Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der
Industrie- und Handelskammer:
- Allgemeine Vorschriften (nur im Basiskurs)
- Allgemeine Gefahreigenschaften (nur im Basiskurs)
- Dokumentation (Begleitpapiere)
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen/Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen (Basiskurs)
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
25.01.–27.01.2016
07.03.–09.03.2016
06.06.–08.06.2016
29.08.–31.08.2016
24.10.–26.10.2016
05.12.–07.12.2016
Termine Basiskurs und
Aufbaukurs Tank
Wochentage
25.01.–28.01.2016
07.03.–10.03.2016
06.06.–09.06.2016
29.08.–01.09.2016
24 .10.–27.10.2016
05.12.–08.12.2016
41
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Gefahrgut
Gefahrgutfahrer –
Auffrischungsschulung
Fahrer von Gefahrgut benötigen eine gültige
ADR-Schulungsbescheinigung. Diese ist fünf
Jahre gültig. Eine Verlängerung um weitere
fünf Jahre ist möglich, wenn rechtzeitig vor
Ablauf eine Auffrischung besucht und die
abschließende IHK Prüfung bestanden wird.
Die Auffrischungsschulung kann bis zu 12
Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden, für die
Verlängerung bleibt aber das Ablaufdatum
maßgebend.
–Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und erhöht
–Kompetenz für Fahrer von Stückgut und bei Bedarf für Tanktransporte wird erweitert
–Umweltgefahren werden reduziert
Titel
Gefahrgutfahrer –
Auffrischungsschulung
Termine
Zielgruppe
Kraftfahrer, die ihre ADR-Schulungsbescheinigung verlängern
müssen
1. Halbjahr
Ziel
Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um 5 Jahre
inklusive aller gültigen Aufbaukurse
Dauer
1,5 Tage
Rechtl. Grundlage
ADR 8.2.1.5
Voraussetzung
- Gültige Fahrerlaubnis
(entsprechend den für den Gefahrgut-Transport vorgesehenen
Fahrzeugen)
- Gültige ADR-Schulungsbescheinigung
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Abschluss/Prüfung
ADR-Schulungsbescheinigung mit IHK Prüfung (30 Min.)
Gültigkeit
5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum
Preis
Siegen: 2
61,80 € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und 60,— €
IHK-Gebühr)
Gießen: 2
73,70 € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und 70,— €
IHK-Gebühr)
Inhalt
Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen:
- Allgemeine Vorschriften
- Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen/Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung mit praktischer Übung am
Fahrzeug
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
42 Vorteil
15.01.–16.01.2016
05.02.–06.02.2016 (Bad Berleburg)
19.02.–20.02.2016
11.03.–12.03.2016
13.05.–14.05.2016
2. Halbjahr
01.07.–02.07.2016
09.09.–10.09.2016
04 .11.–05.11.2016
02.12.–03.12.2016
Termine Gießen
15.01.–16.01.2016
29.04.–30.04.2016
24.06.–25.06.2016
02.09.–03.09.2016
Gefahrgutfahrer –
Aufbaukurs Klasse 1 mit Fachkunde nach Sprengstoffrecht
Explosive Stoffe und Gegenstände mit
Explosivstoff (Klasse 1) spielen im Gefahrgutbereich eine untergeordnete Rolle und
sind hauptsächlich saisonal beschränkt (z. B.
Sylvester). Trotzdem ist beim Transport dieser Materialien besondere Vorsicht geboten.
Deshalb verlangt der Gesetzgeber von den
Fahrzeugführern eine besondere Schulung
(„Aufbaukurs Klasse 1“).
Zur Erlangung der Fachkunde nach Sprengstoffrecht ist die Teilnahme an einem
staatlich anerkannten Fachkundelehrgang
gem. § 32 (3) der 1. SprengV erforderlich.
Hierbei wird von der Behörde eine Prüfung
abgenommen. Bei Bestehen der Prüfung
wird vom Lehrgangsveranstalter ein Zeugnis ausgestellt, um damit bei der Behörde
den Befähigungsschein zu beantragen. Vor
Ablauf von 5 Jahren muß der Teilnehmer an
einem Wiederholungslehrgang teilnehmen;
hierbei ist lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, aber keine
Prüfung mehr erforderlich.
Vorteil
–Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und erhöht
–Kompetenz für Fahrer von Stückgut und bei Bedarf für Tanktransporte wird erweitert
–Umweltgefahren werden reduziert
Titel
Gefahrgutfahrer –
Aufbaukurs Klasse 1 mit Fachkundelehrgang
zur Beantragung des Befähigungsscheines für das
Verbringen von Sprengstoffen
Termine
Zielgruppe
(Berufs-)Kraftfahrer, die ihre Kompetenz erweitern sollen und
bereits den Basiskurs erfolgreich absolviert haben
1. Halbjahr
Dauer
1 Tag/07.30–18.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
8.2 ADR; § 32 1. SprengV
2. Halbjahr
Voraussetzung
-- Gültige Fahrerlaubnis der vorgesehenen Fahrzeuge
-- Arfolgreicher Abschluss des Basiskurses
24.09.2016
Abschluss/Prüfung
-- ADR-Schulungsbescheinigung mit IHK Prüfung (30 Min.)
-- Fachkundezeugnis
Gültigkeit
ADR: Gebunden an die Gültigkeit des Basiskurses
Fachkunde: 5 Jahre
Preis
-- Aufbaukurs Klasse 1: 255,85 €
--Fachkundelehrgang: 186,79 €
-- Aufbaukurs Klasse 1 + Fachkundelehrgang: 360,80 €
(Alle Preise inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und Prüfungsgebühr)
--Wiederholungsschulung Fachkundelehrgang: 135,– €
Inhalt
- Allgemeine Vorschriften
- Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen/Ausrüstungen
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
19.03.2016
43
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Gefahrgut
Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 7
Radioaktive Stoffe und Gegenstände mit
radioaktiven Stoffen (Klasse 7) spielen im
Gefahrgutbereich eine besondere Rolle
und erfordern beim Transport besondere
Vorkehrungen.
Deshalb verlangt der Gesetzgeber von den
Fahrzeugführern eine besondere Schulung.
Vorteil
–Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und erhöht
–Kompetenz für Fahrer von Stückgut und bei Bedarf für Tanktransporte wird erweitert
–Umweltgefahren werden reduziert
44 Titel
Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 7
Termine
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer, die ihre Kompetenz erweitern wollen
und bereits den Basiskurs erfolgreich absolviert haben
1. Halbjahr
Dauer
1 Tag, 08.00–16.00 Uhr
Rechtl. Grundlage
8.2 ADR
2. Halbjahr
Voraussetzung
Gültige Fahrerlaubnis, die zu den Gefahrgut vorgesehenen
Fahrzeugen passen muss und Basiskurs
17.09.2016
Abschluss/Prüfung
ADR-Schulungsbescheinigung mit IHK Prüfung (30 Min.)
Gültigkeit
Gebunden an die Gültigkeit des Basiskurses.
Preis
255,85 € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und
45,— € IHK-Gebühr)
Inhalt
- Allgemeine Vorschriften
- Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließunge/Ausrüstungen
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
12.03.2016
Gefahrgut –
Mitarbeiterschulung nach 1.3 ADR
Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
und das Erreichen ihrer Ziele hängen in
großem Masse davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken
kennen und die Vorschriften im Detail
verstehen. Dies kann nur durch sorgfältig
geplante und durchgeführte Schulungen
aller am Gefahrguttransport beteiligten
erreicht werden. Diese Forderung schließt
die regelmäßige Aktualisierung des Wissens
durch Wiederholungsseminare ein.
Personen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst sind,
müssen entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Aufgaben eine Unterweisung
über die Vorschriften für die Beförderung
gefährlicher Güter erhalten. Dies gilt für das
von Fahrzeughaltern oder Absendern beschäftigte Personal, für das die gefährlichen
Güter be- und entladende Personal, sowie
für das sonstige betroffene Personal.
Vorteil
–Gesetzliche Vorschriften werden
eingehalten
–Problemlösungen im Bereich
Gefahrgut werden vermittelt
–Mitarbeiter können aktuell
informiert werden
Titel
Gefahrgut –
Mitarbeiterschulung nach 1.3 ADR
Termine
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die mit dem Gefahrguttransport befasst sind
1. Halbjahr
Ziel
Erfüllung der Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften
(ADR/-rID/GGVSE)
23.01.2016
23.04.2016
Dauer
1 Tag
Rechtl. Grundlage
1.3 ADR/-rID
Voraussetzung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern
Preis
273,70 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Nationale und internationale Organisationen und
Vorschriften
-- Gefährliche Güter: Gefahrgutklassen und Gefahren
-- Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen
-- Dokumentation: Beförderungspapier u.s.w.
-- Verpackungen und IBC
-- Kennzeichnung und Bezettelung
-- Durchführung der Beförderung
-- Maßnahmen nach Zwischenfällen
2. Halbjahr
02.07.2016
08.10.2016
Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an.
45
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Gefahrgut
Gefahrgutbeauftragter:
Allgemeiner Teil und Erster Verkehrsträger Straße/Schiene
Unternehmen, die an der Beförderung
gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen-,
Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt
sind, müssen schriftlich (mindestens)
einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig
werden, wer über eine gültige Schulungsbescheinigung für den betreffenden Verkehrsträger verfügt.
Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten
(Gb) setzt voraus, dass dieser die Sachkunde
durch eine Schulung inklusive bestandener
Prüfung erworben hat.
Vorteil
–Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und vertieft
–Voraussetzung für die Tätigkeit als
Gefahrgutbeauftragter für den
Verkehrsträger Straße wird erfüllt
–Voraussetzung für den Besuch der
„Besonderen Teile“ wird geschaffen
Titel
Gefahrgutbeauftragter: allgemeiner Teil und
Erster Verkehrsträger Straße/Schiene –
Grundschulung
Zielgruppe
Personen, die zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragte
vorgesehen sind (speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger Straße)
Ziel
Erfüllung der Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften
(ADR/-rID/GGVSE)
Verkehrsträger Straße
Schulung: 14.03.–16.03.2016
Prüfung: 17.03.2016
Schulung: 07.11.–09.11.2016
Prüfung: 10.11.2016
Dauer
3 Tage
Rechtl. Grundlage
GbV
Verkehrsträger Schiene
Voraussetzung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Auf Anfrage
Abschluss/Prüfung
-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
-- Schriftliche Prüfung unter Aufsicht der IHK
Gültigkeit
5 Jahre
Preis
821,10 € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und 140,— € IHKGebühr)
Inhalt
Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung.
Inhaltliche Rechtl. Grundlagen sind die internationalen und
nationalen Gefahrgutvorschriften für den Straßenverkehr.
- Nationale und internationale Organisationen und
Vorschriften
- Gefährliche Güter
- Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen
- Dokumentation
- Versandstücke
- Kennzeichnung
- Beförderungsvorschriften
Besonderheiten
46 Termine
Am Ende des vom Teilnehmer insgesamt belegten Grundlehrgangs ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und
Handelskammer zu bestehen (Einzelheiten sind in einer
Gefahrgutbeauftragtenprüfungsverordnung geregelt).
Gefahrgutbeauftragter:
Prüfungsvorbereitung
Unternehmen, die an der Beförderung
gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen-,
Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind,
müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer
über eine gültige Schulungsbescheinigung
für den betreffenden Verkehrsträger verfügt.
Dieses Seminar ist eine Vorbereitung auf die
IHK Prüfung!
Vorteil
–Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und vertieft
–Notwendiges Wissen für die Prüfung vor der IHK wird aufgefrischt
und vertieft
Die Bescheinigung gilt fünf Jahre, beginnend mit dem Tag der bestandenen
Prüfung. Die Geltungsdauer wird jeweils um
fünf Jahre verlängert, wenn in den letzten
zwölf Monaten vor Ablauf eine schriftliche
Prüfung bestanden wurde.
Titel
Gefahrgutbeauftragter: Allgemeiner Teil und
Erster Verkehrsträger Straße/Schiene –
Prüfungsvorbereitung
Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte, (besonders in Verbindung mit dem
Verkehrsträger Straße) deren EU-Schulungsnachweis abläuft und die sich auf die IHK Prüfung vorbereiten möchten
Ziel
Erfüllung der Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften
(ADR/-rID/GGVSE)
Dauer
2 Tage
Rechtl. Grundlage
GbV
Voraussetzung
Gültige Gefahrgutbeauftragten-Bescheinigung
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
5 Jahre
Preis
629,— € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss u. 100,— € IHK-Gebühr)
Inhalt
- Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften
- Nationale Gesetze und Verordnungen
- Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung
- Gefährliche Güter
- Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen
- Dokumentation
- Versandstücke
- Container, Tanks und Tankcontainer
- Kennzeichnung
- Beförderungsvorschriften
Besonderheiten
Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung schreibt eine
Prüfung zur Verlängerung der Schulungsbescheinigung
bei der IHK vor. Der EU-Schulungsnachweis wird von der
Industrie- und Handelskammer ausgestellt.
Termine
Verkehrsträger Straße
29.02. und 01.03.2016
mit anschließender Prüfung
14.11. und 15.11.2016
mit anschließender Prüfung
Verkehrsträger Schiene
Auf Anfrage
47
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Umwelt/Arbeitsschutz
1. Transport/Verkehr
2. Lagerlogistik
3. Gefahrgut
4. Umwelt/Arbeitsschutz
5. Industrie/Baugewerbe
6. Kaufmännische/IT-Angebote
7. Gesundheit/Pflege
8. Allgemeines
4. Umwelt/Arbeitsschutz
48 Vorbereitungslehrgang auf die eingeschränkte
Sachkundeprüfung nach § 5 ChemVerbotsV für
MDI-haltige Bau-/Montageschäume
MDI [Methylendiphenyl-Diisocyanat] wurde
durch die Verordnung (EG) Nr. 790/2009
als krebserzeugender Stoff der Kategorie
3 (Krebsverdachtsstoff) eingestuft. Die
Verschärfung der Einstufung erfolgte auf
Grund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse. MDI ist ein Hauptbestandteil von
Bau- und Montageschäumen. Durch die
Verschärfung müssen die Verpackungen
aller MDI-haltigen Bau- und Montageschäume ab dem 01.12.2010 mit dem
R-Satz 40 „Verdacht auf krebserzeugenden
Wirkung“ gekennzeichnet sein.
Dies hat weitreichende Folgen für den Handel. So dürfen diese Druckgaspackungen
an private Endverbraucher nur noch durch
einen Sachkundigen nach § 5 ChemVerbotsV abgegeben werden. Die Abgabe im
Einzelhandel darf nicht mehr in der Selbstbedienung erfolgen.
Die DEKRA Akademie GmbH bietet zum
Erwerb dieser Sachkunde entsprechende
Vorbereitungsseminare an.
Die Sachkunde ist in der Regel durch
Ablegen einer Prüfung vor den zuständigen
Landesbehörden nachzuweisen. Der Sachkundige muss zuverlässig und mindestens
18 Jahre alt sein.
Titel
Vorbereitungslehrgang auf die eingeschränkte
Sachkundeprüfung nach § 5 ChemVerbotsV für
MDI-haltige Bau-/Montageschäume
Termine
Zielgruppe
Personen, die als betriebsangehörige Sachkundige MDIhaltige Bau- und Montageschäume verkaufen sollen
Auf Anfrage
Dauer
1,5 Tage
Rechtl. Grundlage
Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) und
Verordnung (EG) Nr. 790/2009
Voraussetzung
Der zukünftige Sachkundige muss zuverlässig und mindestens
18 Jahre ein
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH. Die
zuständige Behörde stellt nach bestandener Prüfung einen
entsprechenden Sachkundenachweis aus.
Preis
333,30 € zzgl. Prüfungsgebühr
Inhalt
- Rechtl. Grundlagen des deutschen und europäischen Chemikalienrechts
- Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, ChemikalienVerbotsverordnung
- Technische Regeln
- Grundkenntnisse des sonstigen Umweltrechts
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Schutz besonders gefährdeter Personen
- Gefahrstoffkunde
- Gefahrenabwehr
- Eigenschaften von MDI [Methylendiphenyl-Diisocyanat und
seinen Isomeren] und MDI-haltigen Bau- und Montageschäumen
- Gefahren und Schutzmaßnahmen
- Abgabevorschriften für MDI-haltige Bau- und Montageschäume
49
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Umwelt/Arbeitsschutz
Betriebsbeauftragte/-r für Abfall –
Erstschulung
Betriebsbeauftragter für Abfall wird man
erst mit der Bestellung, z. B. durch den
Betreiber einer Anlage, in der regelmäßig
besonders gefährliche Abfälle anfallen.
Der Betriebsbeauftragte für Abfall muss
dazu fachkundig sein. Die Fachkunde gilt
als nachgewiesen, wenn sowohl Berufsausbildung, Berufserfahrung, als auch
Seminarbesuch belegt werden können. Die
Tätigkeit als Betriebsbeauftragter ist sowohl
in angestellter als auch in externer Position
möglich. Die DEKRA Akademie bietet
50 ein modular aufgebautes Seminar, das die
Qualifikation für das Leitungspersonal von
Entsorgungsfachbetrieben einschließt.
Die DEKRA Akademie ist im Bereich
der Entsorgungslogistik ein behördlich
anerkannter Seminarveranstalter mit einem
umfassenden und stark praxisbezogenen
Angebot. Wir sind zertifiziert nach DIN
ISO 9001 und zugelassen nach AZAV
Titel
Betriebsbeauftragte/-r für Abfall –
Erstschulung (Fachkundenachweis)
Termine
Zielgruppe
Leitungspersonal von Abfalltransportbetrieben, Händler und
Makler; Leitungspersonal im Entsorgungsfachbetrieb;Person
en, die den Fachkundenachweis für ihre zukünftige Tätigkeit als
Abfallbeauftragter benötigen
1. Halbjahr
Ziel
Fachkundenachweis
Dauer
6 Tage
Rechtl. Grundlage
§ 59 und 60 KrWG
Voraussetzung
Aus den Vorschriften ergeben sich keine Zulassungsvoraussetzungen
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
2 Jahre (EfbV) bzw. 3 Jahre (AbfAEV)
Preis
1.725,50 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
-- Sonstiges Umweltrecht
-- Straf- und Ordnungsrecht, Haftung
-- Nachweisführung (Verfahren, Abfallregister)
-- Transport (Inland, grenzüberschreitend); Güterkraftverkehr,
Gefahrguttransport
-- Vermittlung (Makler, Händler)
-- Entsorgungsfachbetrieb (Anforderungen, Zertifizierung,
Privilegierung)
-- Produktverantwortung
-- Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung
-- Entsorgungsanlagen (Zulassung, Technik, Betrieb, Arbeits- und
Umweltschutz)
-- RechtsRechtl. Grundlage, Eignung und Bestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall
-- Betriebliche Praxis des Betriebsbeauftragten für Abfall
11.01.–18.01. 2016
2. Halbjahr
29.08.–05.09.2016
Betriebsbeauftragte/-r für Abfall –
Aufbaukurs
Betriebsbeauftragter für Abfall wird man
erst mit der Bestellung, z. B. durch den
Betreiber einer Anlage, in der regelmäßig
gefährliche Abfälle anfallen. Der Betriebsbeauftragte für Abfall muss dazu fachkundig sein. Die Fachkunde gilt als nachgewiesen, wenn sowohl Berufsausbildung,
Berufserfahrung, als auch Seminarbesuch
belegt werden können. Die Tätigkeit als Betriebsbeauftragter ist sowohl in angestellter
als auch in externer Position möglich.
Die DEKRA Akademie bietet ein modular aufgebautes Seminar, das die Qualifikation für das Leitungspersonal von
Entsorgungsfachbetrieben einschließt.
Die Inhalte folgen einer Empfehlung der
LAGA. Eine behördliche Anerkennung
von Seminarveranstaltern (analog AbfallBeförderungserlaubnis/Transportgenehmigung/Entsorgungsfachbetrieb) wird
derzeit mangels RechtsRechtl. Grundlage
nicht durchgeführt. Ggf. ist eine Förderung
der Weiterbildung über das Bundesamt für
Güterverkehr möglich: Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten
in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
mit schweren Nutzfahrzeugen werden für
zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu
70 % (KMU) oder 60 % (übrige Unternehmen) gewährt.
Die förderfähigen Maßnahmen sind in
einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt
(www.bag.bund.de). Gefördert werden:
betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum
Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin, Weiterbildungsmaßnahmen von
Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
in Form von bestimmten Lehrgängen,
Seminaren und Schulungen.
Bitte informieren Sie sich bevor
Sie buchen unter:
www.bag.bund.de!
Titel
Betriebsbeauftragte/-r für Abfall –
Aufbaukurs
Termine
Zielgruppe
Alle, die den Fachkundenachweis für ihre Tätigkeit
benötigen
1. Halbjahr
Ziel
Fachkundenachweis, Schutz der Mitarbeiter vor Gefahren
Dauer
2 Tage
Rechtl. Grundlage
§§ 59 und 60 KrWG
Voraussetzung
Grundkurs „Beförderunsgerlaubnis/Transportgenehmigung
(alt)“ (Erstschulung)
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
2 Jahre (EfbV) bzw. 3 Jahre (AbfAEV)
Preis
547,40 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Fortentwicklung des Abfallrechts
-- Fortentwicklung des sonstiges Umweltrechts
-- Straf- und Ordnungsrecht, Haftung
-- Abfalltransport (Inland, grenzüberschreitend)
-- Güterkraftverkehr, Gefahrguttransport, sonstige transportrelevante Vorschriften
-- Vermittlung (Makler, Händler)
-- Stand der Anforderungen an den Entsorgungsfachbetrieb
-- Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung
-- Entsorgungsanlagen (Zulassung, Fortentwicklung der Anlagentechnik, Entwicklungen im Anlagenbetrieb, Arbeitsschutz,
Betriebsorganisation)
-- RechtsRechtl. Grundlage, Eignung und Bestellung des/der
Betriebsbeauftragten für Abfall
-- Betriebliche Praxis des/der Betriebsbeauftragten für Abfall
21.03.–22.03.2016
06.06.–07.06.2016
2. Halbjahr
11.07.–12.07. 2016
07.11.– 0 8 .11. 2016
51
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Umwelt/Arbeitsschutz
Betriebliches Gefahrstoffmanagement
Die Rechtsvorschriften sehen aktuell keinen
„Gefahrstoffbeauftragten“ vor. Eine geschulte
beauftragte Person kann dem Unternehmer
die Unterstützung geben, um seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz
und Gefahrstoffrecht zu erfüllen. Diese
„beauftragte Person“ im Unternehmen hat
die Aufgabe, die Geschäftsführung und die
verschiedenen betrieblichen Abteilungen
bei der Umsetzung der Gefahrstoffvorschriften zu beraten. Es werden Hinweise
für die Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutz- und Umweltbeauftragten gegeben.
52 Das Seminar vermittelt die dafür notwendige Fachkunde und kann auch als
Fortbildung für Sicherheitsfachkräfte und
Umweltbeauftragte dienen.
Titel
Betriebliches Gefahrstoffmanagement
Termine
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsbeauftragte, Sachkundige, Managementbeauftragte, Auditoren, Leitende Mitarbeiter
1. Halbjahr
Ziel
Vermittlung der Fachkunde zu Einstufung, Kennzeichnung, Lagerung und innerbetrieblicher Transport von Gefahrstoffen
Dauer
2 Tage
Rechtl. Grundlage
Der Unternehmer kann durch Unterstützung eines geschulten
Gefahrstoffbeauftragten seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffrecht erfüllen
Voraussetzung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Abschluss/Prüfung
-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
-- Zertifikat als Gefahrstoffbeauftragter bei bestandener Prüfung
Gültigkeit
Nicht befristet, regelmäßige Fortbildung sind aber sinnvoll, z. B.
„Neuerungen im Gefahrstoffrecht“
Preis
460,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Definitionen und RechtsRechtl. Grundlagen
-- Aufgaben der Personen
-- Informationsgewinnung (Sicherheitsdatenblätter)
-- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
-- Gefahrstoffverzeichnis(-Kataster)
-- Lagerungsbedingungen nach Vorschriftenlage
-- Lagerklasseneinteilung
-- Zusammenlagerungsverbote
-- Erstellen einer Betriebsanweisung/Unterweisung
-- Kennzeichnung
-- Beispiele aus der Praxis
-- Rechtliche Folgen bei Zuwiderhandlungen
27.06.–28.06.2016
2. Halbjahr
17.11.–18 .11. 2 016
Neuerungen im Gefahrstoffrecht
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer
Informationen zur Kennzeichnung und
zum Umgang mit Gefahrstoffen. Darüber
hinaus wird vermittelt, welche Rechtsvorschriften zu beachten sind und welche
Daten die Hersteller und Lieferanten den
Kunden bereitstellen müssen. Weiterhin
erhalten sie Hinweise zur sicheren Lagerung
von Gefahrstoffen und zum Umgang mit
persönlicher Schutzausrüstung.
Titel
Neuerungen im Gefahrstoffrecht
Termine
Zielgruppe
Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
Betriebsbeauftragte, Sachkundige, Managementbeauftragte,
Auditoren, Leitende Mitarbeiter
1. Halbjahr
23.03.2016
08.06.2016
Dauer
1 Tag
Rechtl. Grundlage
Fortbildung für oben genannten Personenkreis
2. Halbjahr
Voraussetzung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
09.11.2016
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet
Preis
250,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Rechtliche Rechtl. Grundlagen und aktuelle Neuerungen
-- Gefahreneigenschaften im Vergleich: Alte und neue Kennzeichnung/Etikettierung (GHS)
-- Anforderungen durch REACh und GHS
-- Neuere technische Regeln für Gefahrstoffe
-- Lagerung von Gefahrstoffen (aktuelle TRGS 510)
-- Schutzmaßnahmen und Persönliche Schutzausrüstung
-- Sicherheitsdatenblätter mit Hinweisen zu neuen Inhalten durch
REACh
-- Betriebsanweisungen und Unterweisungen
53
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Umwelt/Arbeitsschutz
Umweltmanagementbeauftragter
Die Einführung und Aufrechterhaltung
eines Umweltmanagementsystems erfordert
fundierte Kenntnisse der Managementwerkzeuge aus ISO 14001/EMAS. Ebenso ist
Know-how über die betrieblichen Anforderungen, die sich aus umweltrelevanten
Rechtsvorschriften ergeben, notwendig.
Dafür ist ein interner Experte gefragt, der
die Geschäftsführung und leitende Mitarbeiter bei der Umsetzung des Managementsystems unterstützt und die Pflege der Dokumentation übernimmt bzw. überwacht.
54 Titel
Umweltmanagementbeauftragte/-r
Termine
Zielgruppe
Personen, die als Umweltmanagementbeauftragte arbeiten
sollen; Umweltschutzbeauftragte (Abfall, Immissionsschutz,
Gewässerschutz,…); Führungskräfte, die für die Umsetzung des
Umweltmanagementsystems verantwortlich sind
1. Halbjahr
Ziel
Kenntnisse, um die oben beschriebenen Aufgaben eines Umweltmanagementbeauftragten wahrzunehmen
2. Halbjahr
Dauer
3 Tage
Rechtl. Grundlage
Umweltmanagementsysteme wie ISO 14001 und EMAS
Voraussetzung
Basiswissen in Umweltschutz, Umweltschutzrecht oder eine
Beauftragtenfunktion für Abfall, Gewässer-/Immissionsschutz
oder Gefahrgut
Abschluss/Prüfung
-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
-- Zertifikat „Umweltmanagementbeauftragter“ (DEKRA) bei
bestandener Prüfung
Gültigkeit
Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet
Preis
1,984,33 € zzgl. 351,03 € für zwei Zertifizierungen
(inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Aufbau eines Managementsystems
-- Die zwei Säulen des Umweltmanagements „ständige Verbesserung“ und „Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtung“ und ihre Umsetzung im UM-System
-- Prozessorientierung, Umweltaspekte, Ermittlung der einschlägigen rechtlichen Verpflichtungen, Auswertungen, Bewertungen
-- Überwachungsprozesse und Kennzahlensystem
-- Prozessorientierte Auditierung
-- Sinnvolle Audittools/Dokumentation
-- Umweltmanagement-Audits in der Praxis
-- Gesprächsführung und Fragestellung
-- Einwandbehandlung
-- Nachbereitung von Audits
-- Auswertung von Auditergebnissen
-- Korrekturmaßnahmenfestlegung und -verfolgung
-- Wunschthemen der Teilnehmer
-- Interne Prüfung (schriftlich)
07.03.–09.03.2016
15.08.–17.08.2016
Umweltauditor
Um die Wirksamkeit des eingeführten
Umweltmanagementsystems zu ermitteln
und eine kontinuierliche Verbesserung der
Umweltleistung zu erzielen ist es notwendig
interne Audits durchzuführen. Weiterhin
kann durch geschulte Auditoren die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften
überprüft werden.
Titel
Umweltauditor (Internes Audit)
Termine
Zielgruppe
Personen, die als Umweltauditoren arbeiten bzw. zukünftig
arbeiten sollen
1. Halbjahr
Ziel
Kenntnisse, um die oben beschriebenen Aufgaben eines Umweltauditors wahrzunehmen
Dauer
2 Tage
Rechtl. Grundlage
ISO 19011 „Leitfaden zur Auditierung von Management-systemen“ mit dem Fokus auf die Auditierung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001
Voraussetzung
Basiswissen im Umweltschutzrecht und Kenntnisse über Umweltmanagementsysteme z. B. erworben durch das DEKRA Seminar
„Umweltmanagementbeauftragte“
Abschluss/Prüfung
-- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
-- Zertifikat „Umweltauditor“ (DEKRA) bei bestandener Prüfung
Gültigkeit
Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet
Preis
629,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Anforderungen an Auditoren nach ISO 19011
-- Überprüfung umweltrelevanter Dokumente
(u.a. Vorschriftenkataster)
-- Planung und Vorbereitung eines Audits
-- Durchführung und Nachbereitung von Audits
-- Erstellung von Auditberichten und Maßnahmenverfolgung
-- Vermittlung von Rechtl. Grundlagen zur Kommunikation
(für Auditoren)
10.03.–11.03.2016
2. Halbjahr
18.08.–19.08.2016
55
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Umwelt/Arbeitsschutz
Sicherheitsbeauftragter
Aus dem Sozialgesetzbuch VII geht hervor,
dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr
als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte
bestellt werden müssen. Sicherheitsbeauftragte sollen den Unternehmer beim
betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen, in
dem sie insbesondere auf die spezifischen
Gesundheits- und Unfallgefahren achten
und auf ihre Verhütung hinwirken.
Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten
erfordert aktuelle Kenntnisse im Arbeitsschutz. Um dieses auch gewährleisten zu
können, sollte sich jeder Sicherheitsbeauftragte durch Fortbildungen immer auf
56 dem aktuellen Kenntnisstand halten, somit
kann auch ein Arbeitsschutz nach aktuellen
Gesichtspunkten im Unternehmen durchgeführt werden.
Eventuell ist eine Förderung der Weiterbildung über das Bundesamt für Güterverkehr möglich: Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten
in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
mit schweren Nutzfahrzeugen werden für
zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu
70 % (KMU) oder 60 % (übrige Unternehmen) gewährt.
Die förderfähigen Maßnahmen sind in
einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt
(www.bag.bund.de). Gefördert werden:
betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum
Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin, Weiterbildungsmaßnahmen von
Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
in Form von bestimmten Lehrgängen,
Seminaren und Schulungen.
Bitte informieren Sie sich bevor
Sie buchen unter:
www.bag.bund.de!
Titel
Sicherheitsbeauftragte/-r –
Basisseminar
Termine
Zielgruppe
Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen (oder vor kurzem bestellt wurden)
1. Halbjahr
Ziel
Erwerb der Fachkenntnisse, Unfallgefahren reduzieren
Dauer
3 Tage
Rechtl. Grundlage
§ 22 SGB VII Unfallversicherungseinordnungsgesetz (UVEG)
Voraussetzung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet
Preis
892,50 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Stellung und Aufgaben des
-- Sicherheitsbeauftragten
-- Staatliche Organe im Arbeitsschutz
-- Unfallverhütungsvorschriften
-- Prüfpflichtige Anlagen und Geräte
-- Gefahren des elektrischen Stroms
-- Brandschutz
-- Lärmschutz
-- Maschinenschutz
-- Gefahrstoffe
-- Ergonomie
-- Gefährdungsermittlung
-- Arbeitsmedizin
-- Erste Hilfe
-- Praxis des Sicherheitsbeauftragten
23.05.–25.05.2016
2. Halbjahr
14 .11.–16 .11. 2016
Titel
Sicherheitsbeauftragte/-r –
Fortbildung
Termine
Zielgruppe
Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten
bestellt wurden
1. Halbjahr
Ziel
Erwerb der Fachkenntnisse, Unfallgefahren reduzieren
Dauer
1 Tag
Rechtl. Grundlage
§ 22 SGB VII Unfallversicherungseinordnungsgesetz (UVEG)
Voraussetzung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet
Preis
297,50 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
Es werden Neuerungen aus dem Bereich der
nachfolgenden Themen besprochen:
17.03.2016
23.05.2016
2. Halbjahr
01.09.2016
14.11.2016
-- Stellung und Aufgaben des
-- Sicherheitsbeauftragten
-- Staatliche Organe im Arbeitsschutz
-- Unfallverhütungsvorschriften
-- Prüfpflichtige Anlagen und Geräte
-- Gefahren des elektrischen Stroms
-- Brandschutz
-- Lärmschutz
-- Maschinenschutz
-- Gefahrstoffe
-- Ergonomie
-- Gefährdungsermittlung
-- Arbeitsmedizin
-- Erste Hilfe
-- Praxis des Sicherheitsbeauftragten
57
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Umwelt/Arbeitsschutz
Brandschutzbeauftragter
Schadensfälle und Brände sind immer
wieder Gegenstand medienintensiver Berichterstattungen. Deshalb wird in zunehmendem Maße über gesetzliche Regelungen
(Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen über
den Bau und Vertrieb von Verkaufsstätten)
von Behörden oder Brandversicherern ein
Brandschutzbeauftragter gefordert. Die
Bestellung des Brandschutzbeauftragten
orientiert sich an der Zahl der gefährdeten
Personen und dem Brandrisiko.
Folgende Betriebsarten erfüllen beispielsweise die genannten Kriterien für die
58 Bestellung eines Brandschutzbeauftragten:
Warenhäuser, Baumärkte, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Alten-, Jugendheime, Hotels und Industriebetriebe. Der
Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutzverantwortlichen (Arbeitgeber/
Unternehmer usw.) in allen Fragen des
vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes beraten.
Ausbildung von Brandschutzbeauftragten).
Die DEKRA Akademie verfügt über ein
breites Schulungsangebot in den Bereichen
Gefahrgut, Umwelt und Arbeitssicherheit.
Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert
nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach
AZAV.
Der Lehrgang hält sich an die Vorgaben der
Vereinigung zur Förderung des Deutschen
Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtlinie 12-09/01:
Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und
Titel
Brandschutz –
Qualifizierung zur beauftragten Person
Termine
Zielgruppe
Personen, die im Unternehmen die Funktion des
Brandschutzbeauftragten wahrnehmen sollen
1. Halbjahr
Ziel
Brandschutz
Dauer
8 Tage
Rechtl. Grundlage
§ 12 ArbSchG
Voraussetzung
Abgeschlossenen Berufsausbildung oder eine gleichwertige
Ausbildung.
Abschluss/Prüfung
Zertifikat der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Fortbildung innerhalb von 3 Jahren mit mindestens 16 UE
Preis
1.904,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Rechtliche Rechtl. Grundlagen
-- Brandlehre
-- Baulicher Brandschutz
-- Anlagentechnischer Brandschutz
-- Organisatorischer Brandschutz
-- Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
-- Brandschutzmanagement
-- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und
Versicherern
-- Praktische Übungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung
-- Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung
17.02.–26.02.2016
2. Halbjahr
21.09.–30.09.2016
Brandschutzhelfer
Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
von November 2012 fordert vom Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs. 2 und 3 ist
folgendes zu lesen: „Die notwendige Anzahl
von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von
fünf Prozent der Beschäftigten ist in der
Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von
Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter
Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler
Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher
Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich
sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer
sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung,
Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu
berücksichtigen.“
Die DEKRA Akademie bietet die
praxisorientierte Ausbildung an.
Eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern ist Bestandteil des
Seminars.
Die DEKRA Akademie steht für über 30
Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen
nach AZAV.
Titel
Brandschutzhelfer/-in
Termine
Zielgruppe
Personen, die zum Brandschutzhelfer bestellt werden sollen
bzw. diese Funktion schon ausüben
1. Halbjahr
Ziel
Brandschutz
Dauer
1 Tag
Rechtl. Grundlage
§10 Arbeitsschutzgesetz, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen
Brände“
Voraussetzung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Wiederholungsschulung bei Bedarf (§ 12 ArbSchG)
Preis
249,90 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Rechtliche Rechtl. Grundlagen des Brandschutzes
-- Physikalisch-chemische Rechtl. Grundlagen der Verbrennung
und des Löschens
-- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
-- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
-- DIN 14096 Teil 1-3: Brandschutzordnung
-- Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
-- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
-- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche
Schutzmaßnahmen
-- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von
Gebäuden; Rettungswege
-- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte
(z. B. Feuerwehr)
-- Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)
27.02.2016
04.06.2016
2. Halbjahr
03.09.2016
03.12.2016
59
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Umwelt/Arbeitsschutz
Neuerungen im Arbeitsschutzrecht
Das Arbeitsschutzrecht befindet sich im
stetigen Wandel. Die in der Zielgruppe genannten Akteure müssen ihre Aufgaben im
Arbeitsschutz kennen und umsetzen. Das
Seminar vermittelt Inhalte und Anforderungen die sich aus den neueren Vorschriften ergeben.
60 Titel
Neuerungen im Arbeitsschutzrecht
Termine
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Leitende Mitarbeiter, Managementbeauftragte und Auditoren
1. Halbjahr
Ziel
Vermittlung von Information über neueren Anforderungen die
sich aus dem aktuellen Arbeitsschutzrecht ergeben. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, die vorgeschriebenen
Anforderungen in die betriebliche Praxis umzusetzen.
Dauer
1 Tag
Rechtl. Grundlage
-- § 5 ASiG für Fachkräfte für Arbeitssicherheit
-- § 22 SGB VII und § 20 BGV A1 für Sicherheitsbeauftragte
-- § 13 Abschnitt 2 des ArbSchG für leitende Mitarbeiter
-- Arbeitsschutzmanagementsysteme, z. B. OHSAS 18001 für
Managementbeauftragte
-- ISO 19011 für Auditoren im Arbeitsschutz
Voraussetzung
Grundkenntnisse im Arbeitsschutz
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Nicht befristet, regelmäßige Fortbildung aber sinnvoll
Preis
250,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Gegenüberstellung der Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten
-- Überblick über die Regelwerke mit Fokus auf die neuere
Gesetzgebung und den aktuellen Stand der Technik
-- Rechtl. Grundlagen und Einbindung der oben genannten
verschiedenen Akteure in Arbeitsschutzmanagementsysteme
23.03.2016
08.06.2016
2. Halbjahr
09.11.2016
1. Transport/Verkehr
2. Lagerlogistik
3. Gefahrgut
4. Umwelt/Arbeitsschutz
5. Industrie/Baugewerbe
6. Kaufmännische/IT-Angebote
7. Gesundheit/Pflege
8. Allgemeines
5. Industrie/Baugewerbe
61
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Industrie/Baugewerbe
Flurgesteuerte Hallenkrane
Hallenkrane sind in unterschiedlichsten
Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch
unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden.
In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder
Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Darüber hinaus muss der
Unternehmer seine Kranführer mit der
Kranbedienung schriftlich beauftragen.
62 Vorteile
–Erhöhung der Sicherheit im
Umgang mit Hallenkrane
–Vermeidung von Personen- und
Sachschäden
–Verbesserung von Arbeitsabläufen
Titel
Flurgesteuerte Hallenkrane bedienen –
Unterweisung für Kranführer
Termine
Zielgruppe
Personen, die flurgesteuerte Hallenkrane bedienen oder
bedienen werden
1. Halbjahr
Ziel
Rechtl. Grundlage für Tätigkeiten als Kranführer. Vermeidung
von Personen- und Sachschäden
Dauer
1 Tag
Rechtl. Grundlage
BGV D6, BGG 921, BGV A1, Arbeitsschutzgesetz,
BetrSichV
Voraussetzung
-- Mindestalter 18 Jahre
-- Gesundheitliche Eignung
-- Erfahrung in der Kranbedienung
Abschluss/Prüfung
Krantyp- und personenbezogener „Kranführerausweis“ mit
interner schriftlicher und praktischer Prüfung durch die DEKRA
Akademie
Gültigkeit
Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet
Preis
238,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
- Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von
Kranen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
- Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung
- Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
- Verhalten bei Störungen
- Praktische Übungen
- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
30.01.2016
27.02.2016
19.03.2016
23.04.2016
21.05.2016
25.06.2016
2. Halbjahr
30.07.2016
27.08.2016
24.09.2016
29.10.2016
26.11.2016
17.12.2016
Gerne bieten wir Ihnen ein individuelles,
firmenspezifisches Angebot und Termine
an.
Erdbaumaschinenführer
Durch unsachgemäße Bedienung von
Baumaschinen entstehen Gefahren, die zu
Unfällen und Schäden führen können. Die
Vorschriften und Hinweise der Baumaschinenhersteller und Berufsgenossenschaften
sind daher einzuhalten.
Jeder, der eine Baumaschine bedient, ist
dementsprechend zu unterweisen. Die richtige Bedienung der Maschinen ist Rechtl.
Grundlage für eine hohe Effizienz und
Qualität der Arbeiten.
Vorteile
–Erhöhung der Sicherheit im
Umgang mit Baumaschinen
–Vermeidung von Unfällen und
Schäden
Titel
Radlader/Bagger bedienen –
Unterweisung für Fahrpersonal
Termine
Zielgruppe
Personen, die bereits Baumaschinen bedienen bzw. zukünftig
bedienen werden
1. Halbjahr
Ziel
Baumaschinen, Bagger/-radlader sicher fahren
Dauer
5 Tage (bei Vorkenntnissen Verkürzung möglich)
Rechtl. Grundlage
UVV Erdbaumaschinen VBG 40
Voraussetzung
-- Mindestalter 18 Jahre
-- Gesundheitliche Eignung
-- Besitz des für den Straßentransport erforderlichen
Führerscheins (mind. Klase B oder L)
Abschluss/Prüfung
Personenbezogener „Baumaschienenbedienerausweis“ mit
interner schriftlicher und praktischer Prüfung durch die DEKRA
Akademie
Gültigkeit
Der personenbezogene Bedienerausweis gilt unbefristet
Preis
460,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
- Rechtliche Rechtl. Grundlagen, Unfallverhütungs- und
Bedienungsvorschriften
- Sicherheitsregeln, Arbeitsschutz, persönliche Schutz-ausrüstungen
- Maschinentypen, Geräteauswahl und Einsatzfälle
- Baumaschinenkunde, Arbeitskunde
- Baustoff- und Bodenkunde
- Kraft- und Schmierstoffe, Umweltschutz
- Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Baustellensicherung
- Sicheres Abstellen, Verladen und Transportieren von Baumaschinen
- Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
- Verhalten bei Störungen, Unfällen und Gefahren
- Praktische Übungen
- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
04.04.–06.04.2016
2. Halbjahr
04.07.–06.07.2016
12.09.–14.09.2016
14 .11.–16 .11. 2016
Gerne bieten wir Ihnen ein individuelles,
firmenspezifisches Angebot und Termine
an.
63
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Industrie/Baugewerbe
Hubarbeitsbühnen bedienen –
(mit und ohne Vorkenntnisse)
Zur Vermeidung von Unfällen sowie Sachund Personenschäden ist die sachgerechte
Bedienung von Hubarbeitsbühnen Grundvoraussetzung. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung
beinhalten daher eine Unterweisung aller
Bediener von Hubarbeitsbühnen.
Die DEKRA Akademie hat langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Bedienern
von Hebezeugen und anderen den Unfallverhütungsvorschriften unterliegenden
Geräten.
64 Vorteil
–Umsichtigeres Bedienen hilft
Unfallrisiken zu reduzieren
–Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt
Titel
Hubarbeitsbühnen bedienen –
Unterweisung für Bediener (ohne Vorkenntnisse)
Termine
Zielgruppe
Personen, die im Bereich Hubarbeitsbühnen keine praktische
Erfahrungen haben und zukünftig diese bedienen sollen
1. Halbjahr
Ziel
Sachgerechte Bedienung von Hubarbeitsbühnen
Dauer
2 Tage
Rechtl. Grundlage
DGUV966, BGV A1, BGG 921, BGR 500; BetrSichV.,
Arbeitsschutzgesetz
Voraussetzung
-- Mindestalter 18 Jahre
-- Gesundheitliche Eignung
-- Technisches Verständnis
-- Kenntnisse der deutschen Sprache
Abschluss/Prüfung
Personenbezogener „Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen“ mit
interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und
praktisch gem. DGUV966).
Gültigkeit
Der personenbezogene Bedienerausweis gilt unbefristet
Preis
476,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
-- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
-- Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
-- Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen
-- Signal- u. Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung u. -ablass
-- Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung und Reparatur
-- Abnahme, Prüfung, Prüfbuch
-- Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt
-- Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit
-- Arbeiten an öffentlichen Straßen, Böschungen und Gewässern
-- Transport auf der Straße
-- Personentransport
-- Praktische Übungen
-- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
13.02.2016 und 20.02.2016
11.06.2016 und 18.06.2016
2. Halbjahr
03.09.2016 und 10.09.2016
12.11.2016 und 19.11.2016
Titel
Hubarbeitsbühnen bedienen –
Unterweisung für Bediener (mit Vorkenntnissen)
Termine
Zielgruppe
Personen, die im Bereich Hubarbeitsbühnen bereits praktische
Erfahrungen haben
1. Halbjahr
Ziel
Sachgerechte Bedienung von Hubarbeitsbühnen
Dauer
1 Tag
Rechtl. Grundlage
DGUV966, BGV A1, BGG 921, BGR 500; BetrSichV.,
Arbeitsschutzgesetz.
Voraussetzung
-- Mindestalter 18 Jahre
-- Gesundheitliche Eignung
-- Technisches Verständnis
-- Kenntnisse der deutschen Sprache
Abschluss/Prüfung
Personenbezogener „Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen“ mit
interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und
praktisch gem. DGUV966)
Gültigkeit
Der personenbezogene Bedienerausweis gilt unbefristet
Preis
249,90 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
-- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
-- Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
-- Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen
-- Signal- u. Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung u. -ablass
-- Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung und Reparatur
-- Abnahme, Prüfung, Prüfbuch
-- Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt
-- Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit
-- Arbeiten an öffentlichen Straßen, Böschungen und Gewässern
-- Transport auf der Straße
-- Personentransport
-- Praktische Übungen
-- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
06.02.2016
04.06.2016
2. Halbjahr
27.08.2016
05.11.2016
65
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Industrie/Baugewerbe
Baustellensicherung
Verantwortliche für die Sicherung von
Baustellen längerer Dauer müssen eine
entsprechende Qualifizierung nachweisen.
Dieser Nachweis ist bei Ausschreibungen
bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Rechtliche Rechtl. Grundlagen bilden das
„Merkblatt über Rahmenbedingungen für
erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen –
MVAS 1999“ und „Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an
66 Straßen ZTV-SA 97“. Dort sind Dauer und
Inhalt der Schulungen für die unterschiedlichen Zielgruppen festgelegt.
Titel
Baustellensicherung an Straßen nach MVAS 99
Termine
Zielgruppe
Personen, die als Verantwortliche für die Baustellensicherung
an Straßen eingesetzt werden.
1. Halbjahr
Ziel
Erwerb der Fachkenntnisse
Dauer
2 Tage
Rechtl. Grundlage
MVAS 1999
Voraussetzung
Kenntnisse und Erfahrungen im Baustellenbetrieb.
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet.
Preis
464,10 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
- Rechtl. Grundlagen und Rechtsvorschriften zur Baustellensicherung an Straßen
- Verantwortung und Haftung
- Genehmigungsverfahren und Aufgaben des Verantwortlichen
gemäß RSA
- Arten von Arbeitsstellen und Straßen
- Geräte, Schutzeinrichtungen und Hilfsmittel (Bauzäune, Verkehrsführung, Ein- und Ausfahrten, Beschilderungen, Verkehrszeichen, Leitelemente, Lichtsignalanlagen, usw.)
- Planung und Durchführung von Baustellen, Regelpläne nach
RSA
- Aufstellung, Kontrolle, Wartung, Ab- und Rückbau der
Sicherungsanlagen
- Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz
- Warnkleidung, Sicherungsfahrzeug, Warn- und Sicherungsposten
- Praxis (Planspiele, Gruppenarbeit)
- Kontrollfragen und Bewertung
11.02.–12.02.2016
16.06.–17.06.2016
2. Halbjahr
12.09.–13.09.2016
21.11.–22.11. 2016
Baumaschinen und Krane bedienen –
Jährliche Unterweisung
Durch die Berufsgenossenschaften sind alle
Unternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter
über die bei ihrer Arbeit auftretenden
Gefahren sowie über die Möglichkeiten
der Unfallverhütung mindestens einmal
jährlich zu unterweisen.
Die DEKRA Akademie hat langjährige
Erfahrung in der Ausbildung von Baumaschinen- und Kranführern sowie von
Fachkräften für Arbeitssicherheit. Wir sind
behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN
ISO 9001 und zugelassen nach AZAV.
Vorteile
–Erhöhung der Sicherheit im
Umgang mit Baumaschinen
–Vermeidung von Unfällen und
Schäden
Titel
Baumaschinen und Krane bedienen –
Jährliche Unterweisung
Termine
Zielgruppe
Personen, die Baumaschinen bzw. Krane bedienen
1. Halbjahr
Ziel
Erhöhung der Sicherheit im Umgang mit Baumaschinen
und Vermeidung von Unfällen und Schäden
Dauer
Die Dauer ist in Abhängigkeit von Gefährdungsumfang und
Unfallgeschehen festzulegen
Rechtl. Grundlage
BGV A1, BetrSichV
30.01.2016
27.02.2016
19.03.2016
23.04.2016
21.05.2016
25.06.2016
Voraussetzung
Erfolgreiche Teilnahme an Ausbildungen zum Baumaschinenbzw. Kranführer
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Die Unterweisung muss einmal jährlich erfolgen; sie muss
dokumentiert werden
Preis
178,50 € (inkl. kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Rechtliche Rechtl. Grundlagen
-- Schwerpunkte aus den zutreffenden UVV und den
Bedienungsvorschriften hinsichtlich der Unfallvermeidung
-- Überblick über rechtliche Neuerungen bzw. neue
Vorschriften
-- Persönliche Schutzausrüstungen
-- Aktuelle Unfall- und Gefahrenschwerpunkte des
Unternehmens
-- Auswertung vorliegender Gefährdungsanalysen
-- Maßnahmen zur Unfallvermeidung (Unternehmens- und
Arbeitsbereich-spezifisch)
-- Praktisches Üben und Sicherungsmaßnahmen im Umfeld
2. Halbjahr
30.07.2016
27.08.2016
24.09.2016
29.10.2016
26.11.2016
17.12.2016
67
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Industrie/Baugewerbe
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Vor allem im Außendienst fallen für zahlreiche Handwerksbetriebe und Industrieunternehmen elektrotechnische Arbeiten an,
die im Zusammenhang mit dem eigenen
Gewerk oder der eigenen Dienstleistung
„nebenbei“ erbracht werden müssen. Dies
gilt beispielsweise für den Anschluss und
die Inbetriebnahme von elektrischen Geräten bei Montage- und Installationsarbeiten
oder den Austausch elektrischer Aggregate
bei Instandsetzungsaufträgen. Der Einsatz
einer ausgebildeten Elektrofachkraft ist in
solchen Fällen eine häufig genutzte, aber
sicher auch die teuerste Möglichkeit.
68 Nichtelektriker, die in Verbindung mit ihrem Handwerk elektrotechnische Arbeiten
durchführen möchten, benötigen eine elektrotechnische Qualifizierung. Das ist in
der Durchführungsbestimmung zur BGV
A3, der BGG 944 und im Rahmen des § 7a
der Handwerksordnung klar definiert.
Wer unterwiesen ist, darf Elektroarbeiten
von untergeordneter Bedeutung innerhalb
eines nicht elektrotechnischen Gewerkes im
Niederspannungsbereich (im freigeschalteten Zustand) durchführen. Durch Besuch
dieses Seminars in Kombination mit dem
Seminar „Elektrofachkraft für festgelegte
Tätigkeiten: Basismodul“ erhalten Sie die
Befähigung, als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ entsprechende Arbeiten
auszuführen.
Gemäß BGG 944 müssen insgesamt 80 Std.
absolviert werden. Somit sind eine Teilnahme
an beiden Modulen (Basismodul und Praxismodul“ sowie eine erfolgreich bestandene
Abschlussprüfung erforderlich, um den
Titel „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ zu erwerben.
Titel
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten –
Basis-/Praxismodul
Termine
Zielgruppe
Personen, die innerhalb eines nicht elektrotechnischen
Gewerkes elektrotechnische Arbeiten durchführen sollen
Basismodul
Ziel
Qualifikation als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“
Dauer
5 Tage Basismodul, 5 Tage Praxismodul
Rechtl. Grundlage
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV) A3; Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz (BGG) 944; §7a Handwerksordnung
Voraussetzung
-- Berufsabschluss im technischen Bereich oder technisches
Verständnis und elektrotechnische Grundkenntnisse
-- Mindestalter 18 Jahre
-- Gesundheitliche Eignung
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: Basis-/Praxismodul“ der DEKRA Akademie mit interner
Prüfung (schriftlich)
Gültigkeit
Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet
Preis
1.130,20 € Basismodul/1.178,10 € Praxismodul (inkl. Lernmittel,
Getränke und Mittagessen)
Inhalt
-- Rechtl. Grundlagen Elektrotechnik (elektrische Größen, Ohmsches Gesetz, Gleich-, Wechsel u. Drehstrom, Magnetismus,
Induktion)
-- Gerätesicherheitsgesetz
-- Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln (Vorschriften)
-- Wirkungen des elektrischen Stromes, Sicherheitsregeln
-- Persönliche Schutzausrüstungen und -maßnahmen gegen direktes
und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile
-- Prüfung der Schutzmaßnahmen
-- Erste Hilfe und Unfallmeldung
-- Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen
-- Leitungen und Kabel, Kennzeichnung, Auswahl u. Verarbeitung
-- Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln
-- Abgrenzung der selbstständig durchzuführenden und der
nicht erlaubten Arbeiten
22.02.–26.02.2016
29.08.–02.09.2016
05.12.–09.12.2016
Praxismodul
29.02.–04.03.2016
05.09.–09.09.2016
12.12.–16.12. 2016
Der Unternehmer ist verpflichtet, seine
Mitarbeiter regelmäßig über aktuelle Änderungen in ihrem Bereich zu informieren.
Viele rechtliche Änderungen werden aber
in der Praxis übersehen. Deshalb bietet die
DEKRA Akademie diesen Fortbildungslehrgang an, um Elektrofachkräften für
festgelegte Tätigkeiten die wesentlichen
Neuerungen näher zu bringen. Das Seminar
soll auch zum Erfahrungsaustausch zwischen den Elektrofachkräften für festgelegte
Tätigkeiten dienen.
Die DEKRA Akademie steht für über 30
Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen
nach AZAV.
Titel
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten –
Fortbildung
Termine
Zielgruppe
Personen, die innerhalb eines anderen Gewerkes elektrotechnische Arbeiten durchführen
1. Halbjahr
Ziel
Qualifikation als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“
Dauer
1 Tag
Rechtl. Grundlage
In Anlehnung an BGV A3, BGG 944 und die Handwerksordnung § 7a
Voraussetzung
Nachweis über die erfolgreiche Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet
Preis
297,50 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Überblick über die wesentlichen rechtlichen Änderungen
-- Rechtl. Grundlagen der Elektrotechnik, elektrische Größen,
Ohmsches Gesetz, Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom,
Magnetismus, Induktion
-- Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften
-- Wirkungen des elektrischen Stromes, Sicherheitsregeln
-- Persönliche Schutzausrüstungen und -maßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile
-- Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln
-- Prüfung der Schutzmaßnahmen
-- Erste Hilfe und Unfallmeldung
-- Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen
-- Leitungen und Kabel, Kennzeichnung, Auswahl u. Verarbeitung
-- Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln
-- Abgrenzung der selbstständig durchzuführenden und der
nicht erlaubten Arbeiten
27.02.2016
2. Halbjahr
06.10.2016
69
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Industrie/Baugewerbe
Elektrotechnisch unterwiesene Person
Wenn Nichtelektriker* einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und
Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß
Durchführungsbestimmung zur BGV A
3 durchführen sollen, benötigen sie eine
elektrotechnische Unterweisung. Durch
dieses Seminar erfolgt die Befähigung zur
Ausführung einfacher elektrotechnischer
Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht
einer Elektrofachkraft.
70 Die DEKRA Akademie hat langjährige
Erfahrung in der Personalqualifizierung zu
Fragen der Sicherheit und Unfallverhütung
bei elektrotechnischen Arbeiten.
Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert
nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach
AZAV.
Titel
Elektrotechnisch unterwiesene Person
Termine
Zielgruppe
Personen, die einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen sollen
1. Halbjahr
Ziel
Qualifikation als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“
Dauer
2 Tage
Rechtl. Grundlage
BGV A3
Voraussetzung
-- Mindestalter 18 Jahre
-- Gesundheitliche Eignung
-- Berufsabschluss im technischen Bereich oder
-- Technisches Verständnis und elektrotechnische
Grundkenntnisse
Abschluss/Prüfung
Zertifikat „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ mit interner
Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch)
Gültigkeit
Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet
Preis
702,10 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Rechtl. Grundlagen der Elektrotechnik (elektrische Größen,
Ohmsches
Gesetz, Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom, Magnetismus,
Induktion)
-- Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften
-- Wirkungen des elektrischen Stromes, Sicherheitsregeln
-- Persönliche Schutzausrüstungen und -maßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile
-- Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln
-- Prüfung der Schutzmaßnahmen
-- Erste Hilfe und Unfallmeldung
-- Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen
-- Leitungen und Kabel, Kennzeichnung, Auswahl u. Verarbeitung
-- Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln
-- Praktische Übungen
14.03.–15.03.2016
06.06.–07.06.2016
2. Halbjahr
04.10.–05.10.2016
15.12.–16.12. 2016
1. Transport/Verkehr
2. Lagerlogistik
3. Gefahrgut
4. Umwelt/Arbeitsschutz
5. Industrie/Baugewerbe
6. Kaufmännische/IT-Angebote
7. Gesundheit/Pflege
8. Allgemeines
6. Kaufmännische/IT-Angebote
71
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Kaufmännische/IT-Angebote
Europäischer Computer-Führerschein (ECDL) –
inklusive Zertifizierung
Umfassende Kenntnisse im Bereich der
Informationstechnologie (IT) sind heute
mehr denn je unabdingbare Voraussetzung
für eine Beschäftigungsaufnahme und für
einen Arbeitsplatzerhalt in Industrie und
Wirtschaft.
Eine Möglichkeit zur Erlangung und zur
Dokumentation der erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten besteht im Erwerb des
Europäischen Computerführerscheins.
Es handelt sich dabei um eine international anerkannte Qualifizierung, in deren
Mittelpunkt die Vermittlung von praxis-
72 bezogenen und anwendungsorientierten
Wissen steht.
Das anerkannte Zertifikat „Europäischer
Computerführerschein“ bestätigt Ihnen
nach sieben absolvierten Modulen, dass Sie
über grundlegende Fähigkeiten (Skills) am
PC verfügen. Jede erfolgreiche Prüfung wird
in eine „Skills-Card“ eingetragen.
Bei der Arbeitsplatzsuche können sich die
Absolventen dieser Qualifizierung somit
als Bewerber vorstellen, die bereits über
sehr gute Basiskenntnisse im Umgang mit
dem Computer verfügen und dies durch ein
international anerkanntes Zertifikat belegen.
Um ein hohes Niveau in der Ausbildung zu
gewährleisten, werden die Prüfungen nur
an von der Dienstleistungsgesellschaft für
Informatik (DLGI) autorisierten PrüfungsCentern abgelegt.
Titel
Europäischer Computer-Führerschein (ECDL) –
inklusive Zertifizierung
Termine
Zielgruppe
Personen, die ihre Basiskenntnisse im Umgang mit dem PC
mittels eines international anerkannten Kompetenznachweises
belegen wollen
Wöchentlich an Montagen
Ziel
Erwerb des Europäischen Computer-Führerscheins (ECDL)
Dauer
Der ECDL-Start umfasst 4 Module und der komplette ECDL 7
Module mit einer jeweiligen Dauer von einer Woche
Rechtl. Grundlage
Richtlinien gemäß DLGI
Voraussetzung
Keine; bzw. vorangegegange Module
Abschluss/Prüfung
Nach erfolgreichem Absolvieren von 4 Teilprüfungen erhalten
Sie den kleinen Europäischen Computerführer-Schein (ECDLStart). Nach erfolgreichem Bestehen aller 7 Teilprüfungen
erhalten Sie eine ECDL-Urkunde.
Preis
Richten sich nach Umfang und Dauer
Inhalt
Modul 1: R
echtl. Grundlagen der Informationstechnik (Bestandteile eines PC, Funktion der Hardwarekomponenten,
Betriebssysteme und Anwendersoftware)
Modul 2: C
omputerbenutzung und Betriebssystemfunktionen
(Verzeichnisse und Unterverzeichnisse, Dateien verschieben, kopieren, löschen, speichern, drucken)
Modul 3: T extverarbeitung mit MS-Word (Zeichen-, Absatz-,
Seitenformatierung, Arbeiten mit Textbausteinen und
Erstellen von Serienbriefen)
Modul 4: T abellenkalkulation (Funktion und Anwendung von
Tabellenkalkulationen, Diagramme erstellen, Dreidimensionale Grafiken erstellen)
Modul 5: D
atenbanken (Aufbau, Funktion und Anwendung
einer Datenbank, Benutzeroberflächen und Sicherheitskonzept einer Datenbank)
Modul 6: P räsentation (Möglichkeiten der grafischen Darstellung am PC, Poster, Flyer, Etiketten entwerfen)
Modul 7: Informations- und Kommunikationsnetze (Internet,
Zugangsmöglichkeiten, E-Mails)
SAP© Kompakt Basics
Sie wollen die wesentlichen Funktionen der
weitest verbreiteten Unternehmenssoftware
kennen lernen? Schnell, unkompliziert und
mit wenig Zeitaufwand? Mit der DEKRA
Seminarreihe SAP® Kompakt schaffen
Sie jetzt in kürzester Zeit und unkompliziert Ihren individuellen Einstieg in das
SAP-System und ihre wichtigsten Rechtl.
Grundlagen.
Sie erlernen die wichtigsten Funktionalitäten
life am SAP-System in bewährter SAP-Qualität. Zwischen den Seminartagen vertiefen
und erweitern Sie darüberhinaus Ihr Wissen
durch Distance Learning von zu Hause
aus, tutoriell begleitet, im Selbststudium
durch interaktive Computersimulationen.
Die Schulung basiert auf einem SAP ERP
Standardsystem. Sie enthält Transferhinweise
zur Adaption des Erlernten auf Kundensysteme. Die Schulung ist sowohl für Einsteiger in die SAP-Software geeignet, als
auch für Teilnehmer, die ihr vorhandenes
Wissen systematisch aktualisieren und
vervollständigen möchten.
triebswirtschaftlichen und SAP spezifischen
Fachkenntnisse und verschafft dem Lerner
mit Hilfe von interaktiven System-übungen/
Simulationen eine Einführung in SAP ERP
6.0 System.
Das Blended Learning Modul ist speziell für
SAP-Anwender konzipiert. Die Teilnehmer
erlernen prinzipielle Vorgänge im Umgang
mit SAP. Der Lerninhalt vermittelt die be-
Titel
SAP© Kompakt Basics
Termine
Zielgruppe
SAP-Einsteiger
Individuell nach Absprache
Dauer
3 Tage zzgl. ca. 16 Stunden Selbststudium
Voraussetzung
- Erfahrungen mit der Handhabung einer graphischen Benutzeroberfläche
- Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen Abläufe in einer
Unternehmung
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Preis
525,— €
Inhalt
Seminarinhalte Präsenzphase:
- Das Produkt SAP
- An- und Abmelden am SAP-System
- Fensterbestandteile
- Navigation
- Online-Hilfe
- Personalisierung
- Berichtswesen und Drucken
- Jobs
- Batch Input Mappen
- Workplace/Workflow
- Prakische Fallbeispiele zur Wertschöpfungskette im Unternehmen
Inhalte Selbststudium (Blended Learning):
- Strukturen in SAP ERP 6.0 (SAP/BWL-Theorie)
- Personalwesen im SAP ERP 6.0
(SAP/BWL-Theorie und interaktive Systemübungen)
- Logistik im SAP ERP 6.0
(SAP/BWL-Theorie und interaktive SAP-Systemübungen)
- Rechnungswesen im SAP ERP 6.0
(SAP/BWL-Theorie und interaktive SAP-Systemübungen)
- Informationssystem/Auswertungen
(SAP/BWL-Theorie und interaktive SAP-Systemübungen)
Weitere mögliche
Varianten:
- SAP© Kompakt Basics
- SAP© Kompakt Controlling
- SAP© Kompakt Finanzbuchhaltung
- SAP© Kompakt Lagerwirtschaft
- SAP© Kompakt Materialwirtschaft
- SAP© Kompakt Personalwirtschaft
- SAP© Kompakt Vertrieb
73
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Gesundheit/Pflege
Business Englisch
Im Zuge der Globalisierung der Märkte verbesserte Vermittlungsaussichten bei international tätigen Firmen durch das Sprachkriterium „Business English“ (Grundlagen).
Dieser Lehrgang richtet sich an Teilnehmer,
die mit geringen Englischkenntnissen gleich
in das berufsbezogene Englischlernen
einsteigen möchten. Berufliche Kompetenzen, wie z.B. Kommunikation per Telefon
sowie das Lesen und Verfassen von Memos,
Briefen und E-Mails und das Verstehen von
Internet-Seiten, werden in einfacher wie
authentischer Sprache vermittelt.
74 Weitere wichtige Merkmale des Lehrgangs
sind:
QQ Aktuelle, authentische Situationen aus
dem Geschäftsleben
QQ Sanfter Einstieg und sorgfältig ausgewogene Progression
QQ Gründliches Training in allen Fertigkeiten: intensive Schulung des Hörverstehens und Sprechtraining
QQ Leicht verständliche Grammatik und
Grammatik-Revisionen
Titel
Business Englisch
Termine
Zielgruppe
Personen die für ihre berufliche Zukunft verstärkt Business
Englisch-Kenntnisse benötigen
Individuell nach Absprache
Ziel
Erweitern der beruflichen Kompetenzen
Dauer
Pro Modul 5 Tage
Rechtl. Grundlage
Keine
Voraussetzung
Englisch Grundkenntnisse, Einstufungstest
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie und Zertifikat nach
bestandener LCCI Prüfung
Preis
Richten sich nach Umfang und Dauer
Inhalt
Modul 1: T elephoning (getting through, who‘s speaking?,
calling back, wrong number, messages, finding help,
reaching people, understanding and listening, Informal calls and finishing up)
Modul 2: M
eeting (deciding on the meeting, accepting and declining invitations, introductions and small talk, getting
started, making a Point and checking understanding,
agreeing and disagreeing, Interruptions and suggestions, making decisions and Summing up)
Modul 3: N
egotiations (asking for a pay rise, buying the right
product at the right price, keeping an open mind, progress and agreement, exchanging positions, making
concessions, offers and bargaining, closing a deal)
Modul 4: P resentations (preparing for the presentation, presenting facts, talking about trends, questions and
conclusions, starting the formal presentation, dealing
with questions, finishing the formal Presentation)
Modul 5: C
orrespondence:
1. Correspondence elementary (form and layout of
an english business letter, E-Mails, enquiries, offers
and quotations, orders and acknowledgements,
dealing with orders)
2. Correspondence intermediate (payments and
reminders, complaints, applying for a Job)
1. Transport/Verkehr
2. Lagerlogistik
3. Gefahrgut
4. Umwelt/Arbeitsschutz
5. Industrie/Baugewerbe
6. Kaufmännische/IT-Angebote
7. Gesundheit/Pflege
8. Allgemeines
7. Gesundheit/Pflege
75
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Gesundheit/Pflege
Betreuungsassistent/-in (Pflichtfortbildung)
Betreuungsassistenten in Beschäftigung
müssen laut der Richtlinien nach § 87b Abs. 3
Sozialgesetzbuch XI zur Qualifikation und
zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen jährlich 16
Stunden Fortbildung absolvieren. Dieses
2-tägige Seminar ist Teil einer siebenteiligen Fortbildungsreihe und richtet sich
vorrangig an Betreuungsassistenten (§87b)
und Pflege(hilfs)kräfte, die mit Demenzerkrankten arbeiten. Ziel dieser Fortbildung
ist es, sich mit der Rolle als Betreuungsassistent auseinanderzusetzen. Die Teilnehmer
reflektieren und hinterfragen Situationen,
mit denen sie im Berufsalltag konfrontiert
76 werden und können diese in konstruktive
und wertschätzende Handlungen überführen. Sie sind in der Lage eine validierende
Grundhaltung in ihr berufliches Handeln
mit einzubeziehen und können ihr Methodenrepertoire erweitern. Diese Fortbildung
ist der erste Teil der 7-teiligen Fortbildungsreihe.
trum für alle Branchen mit individuellen
Bildungsbedürfnissen unserer Kunden ab.
Und bei allem gilt: Qualität steht bei uns an
erster Stelle. Wir sind behördlich anerkannt,
zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV.
Die DEKRA Akademie steht seit über 30
Jahren für Qualität und Innovation bei
Schulungen und Qualifikationen in der
Erwachsenenbildung. Wir sind Spezialisten
moderner Aus- und Weiterbildungsmethodik und decken ein breites Themenspek-
Titel
Betreuungsassistent/-in § 87b SGB XI –
Pflichtfortbildung Teil 1: Rechtl. Grundlagenvertiefung
Termine
Zielgruppe
Betreuungsassistenten nach § 87b SGB XI, Pflege(hilfs)kräfte,
die mit Demenzerkrankten arbeiten
1. Halbjahr
Dauer
16 Stunden à 45 Minuten
Rechtl. Grundlage
§ 87b SGB XI
Voraussetzung
- Qualifizierung zum Betreuungsassistenten nach §87b
- Ausreichende Deutschkenntnisse
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
1 Jahr
Preis
180,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Diese Pflichtfortbildung ist von der Steuer befreit.
Inhalt
- Reflexion der beruflichen Praxis
- Vertiefung der Kenntnisse über Demenzerkrankungen
- Arbeitstechniken und Methoden zur Biografiearbeit
- Integrative Validation nach Nicole Richard
- Beschäftigungsmöglichkeiten
05.02.–06.02.2016
03.06.–04.06.2016
2. Halbjahr
26.08.–27.08.2016
11.11.–12 .11. 2016
Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
(mit AEVO und QMB, berufsbegleitend)
Anspruchsvolle Aufgaben angehen: Immer
mehr Institutionen suchen Mitarbeiter, die
soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser,
Rehazentren, Pflegeheime oder Kureinrichtungen sowie Krankenkassen, Versicherungen
und Verbände als Wirtschaftsunternehmen
managen können.
trum für alle Branchen mit individuellen
Bildungsbedürfnissen unserer Kunden ab.
Für die Teilnahme erhalten Sie 40 Fortbildungspunkte für die RbP.
Und bei allem gilt: Qualität steht bei uns an
erster Stelle. Wir sind behördlich anerkannt,
zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZWV und AZAV.
Die DEKRA Akademie steht seit über 30
Jahren für Qualität und Innovation bei
Schulungen und Qualifikationen in der
Erwachsenenbildung. Wir sind Spezialisten
moderner Aus- und Weiterbildungsmethodik und decken ein breites Themenspek-
Titel
Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und
Sozialwesen (IHK)
Termine
Zielgruppe
Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen, die eine Leitungsfunktion anstreben und sich hierfür vorbereiten möchten oder
an Führungskräfte, die Ihre Kenntnisse ergänzen bzw. vertiefen
möchten
Start: 04.04.2016
Start: 24.10.2016
Dauer
2 Jahre (650 Stunden)
Rechtl. Grundlage
§ 53 Abs. 1 und 2 sowie § 30 Abs. 5 BBiG; Verordnung über
die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter
Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“
Voraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf aus dem
Gesundheits- und Sozialwesen sowie mindstens 2 Jahre
Berufserfahrung (siehe rechts)
Abschluss/Prüfung
-- Abschlusszeugnis „Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und
Sozialwesen“ mit Prüfung durch die IHK
-- AEVO-Prüfung durch die IHK
-- QMB-Personenzertifizierung des DAKKS EOQ
Gültigkeit
Unbefristet
Preis
5.200,— € (zzgl. Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühren)
Inhalt
-- Lern- und Arbeitsprozesse
-- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
-- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
-- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
-- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse
-- Führen und Entwickeln von Personal
-- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Zulassung
Zugelassen wird, wer folgendes vorweisen kann:
QQ eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach
dem Berufsbildungsgesetz oder der
Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und
Sozialwesens und danach mindestens
einjährige Berufspraxis oder
QQ eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen
oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitsund Sozialwesen und eine mindestens
einjährige Berufspraxis oder
QQ ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und
eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
QQ eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen
Ausbildungsberuf und danach eine
mind. zwei-jährige Berufspraxis oder
QQ eine mind. fünfjährige Berufspraxis
QQ 77
Allgemeines
Erste Hilfe
Adäquates Handeln ist eine Pflicht und
Herausforderungen für jeden Bürger.
Für die aktive Teilnahme am öffentlichen
Verkehr ist die Erste Hilfe vorgeschrieben.
Dieses Seminar richtet sich an alle Menschen sowie an Anwärter der Fahrerlaubnis.
Dieses Seminar ist auch zur Auffrischung
der einmal erlangten Erste Hilfe-Kenntnisse
gedacht. Ziel dieses praxisnahen Seminares
ist es grundsätzliche Maßnahmen bei
Notfallsituationen nach anerkannten und
geltenden Standards systematisch anwenden zu können.
Der Erste Hilfe-Kurs ist in Deutschland
Pflicht für die LKW- und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1,
D1E. Auch bei Neuantrag nach Führerscheinverlust der alten Klassen 2 und 3.
Darüber hinaus wird der Kurs für den
Erwerb des Personenbeförderungsscheins,
des Segel-/ Motorbootführerscheins, des
Flugscheins (PPL/CPL), die Jugendleitercard, bestimmte Trainerscheine, das Medizinstudium und für betriebliche Ersthelfer
benötigt.
Titel
Erste Hilfe
Termine
Zielgruppe
Anwärter für diverse Kraftfahrzeugführerscheinklassen,
Segel-/Motorbootführerschein, betriebliche Ersthelfer
1. Halbjahr
Ziel
78 Dauer
1 Tag
Rechtl. Grundlage
DGUV Empfehlung, BAGEH Gemeinsame Grundsätze zur Ausund Fortbildung in Erster Hilfe, Fahrerlaubnisverordnung FeV
Voraussetzung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Abschluss/Prüfung
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
Unbegrenzt; in bestimmten Fällen ist eine regelmäßige Nachschulung erforderlich
Preis
35,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss)
Inhalt
-- Rettungskette
-- Absichern der Unfallstelle/Notruf
-- Stabile Seitenlage
-- Wiederbelebung
-- Einbindung des AED in die Wiederbelebung
-- Helmabnahme durch zwei Helfer
-- Sofortmaßnahmen:
- Wundversorgung
- Knochenbrüche
- Schock
- Herz-/Kreislaufversagen
- Atemstörungen
- Blutungen
- Schlaganfall
- Hitze-/Kälteschäden (Thermische Schäden)
- Verschlucken von Fremdkörpern
- Vergiftungen
23.01.2016
23.04.2016
2. Halbjahr
02.07.2016
01.10.2016
Gerne bieten wir Ihnen ein individuelles,
firmenspezifisches Angebot und Termine
an.
1. Transport/Verkehr
2. Lagerlogistik
3. Gefahrgut
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5. Industrie/Baugewerbe
6. Kaufmännische/IT-Angebote
7. Gesundheit/Pflege
8. Allgemeines
8. Allgemeines
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XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Seminaranmeldung/Teilnahmebedingungen
Auftraggeber
Rechnungsadresse und andere Angaben
Ansprechpartner/-in
Firma / Name
Telefon
Zusatz / Vorname
Telefax
Straße
eMail
PLZ Ort
Seminaranmeldung
Telefon: 0271.37512-0
Telefax: 0271.37512-35
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dekra-akademie.de
DEKRA Akademie GmbH
Eiserfelder Straße 316
57080 Siegen
Seminar
Nummer / Kennzeichen
Sonstiges
Name / Bezeichnung
Ort, falls abweichend von oben stehender DEKRA-Adresse
Termin / Zeitraum von-bis
Preis in EUR
ohne MwSt.
Teilnehmer 1
Preis in EUR
inkl. MwSt.
Teilnehmer 2
Name
Vorname
Straße
PLZ Ort
Telefon
Geburtsdatum




Geburtsort
Nationalität
Bescheinigung +
Ablaufdatum
Sonst. (änderbar)
Bei Abrechnung über DKV EURO SERVICE bitte angeben
DKV-Karten-Nr.
Freiwillige
Angaben
Amtliches Kennzeichen
Km-Stand des Fahrzeugs
Ihre persönlichen Angaben werden von uns zur Auftragsabwicklung sowie für
eigene Direktmarketingzwecke genutzt. Falls Sie keine weiteren Informationen von
der DEKRA Akademie GmbH mehr erhalten wollen, können Sie uns dies jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft mitteilen.
(x) JA, bitte informieren Sie uns über zukünftige Seminare und Aktivitäten.
Bemerkungen
Amtliches Kennzeichen
Km-Stand des Fahrzeugs
Mit seiner Unterschrift erklärt der Auftraggeber, dass er die von ihm
angemeldeten Teilnehmer über den Inhalt unserer 'Allgemeinen Teilnahmebedingungen - Offene Seminare' informiert hat. Der Auftraggeber haftet
für Zuwiderhandlungen der von ihm angemeldeten Teilnehmer.
(x) JA, bitte informieren Sie uns über Übernachtungsmöglichkeiten.
Ort und Datum
Stempel und Unterschrift des Auftraggebers
80 Anlage 46.30.10 Version 5
Allgemeine Teilnahmebedingungen offene Seminare
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Standardseminare der
DEKRA Akademie, nachfolgend DEKRA genannt.
2. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss
2.1 Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder Online bei unseren
Standorten erfolgen.
2.2 Lehnt DEKRA nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich
ab, gilt die Anmeldung als angenommen.
3. Seminarinhalte
3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach
dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird.
3.2 DEKRA ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin abzuändern,
soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.
4. Widerruf bei Fernabsatzverträgen
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann seine/ihre als Verbraucher unter
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist unter
Angabe des Seminartitels und des Seminarortes an die am Ende genannte
Adresse oder Faxadresse zu richten.
5. Rücktritt
Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des
Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger
maßgeblich.
5.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist berechtigt, bis zu 10 Werktage
vor Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell
geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurück erstattet.
5.2 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme sind vom Teilnehmer/von
der Teilnehmerin 50% der Seminargebühren zu entrichten.
6. Absage des Seminars
DEKRA behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie
nicht zu vertreten hat, z. B. Nichterreichen der seminar-typabhängigen
Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage
wird DEKRA versuchen, den Teilnehmer/die Teilnehmerin auf einen
anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer/die
Teilnehmerin einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits bezahlten Seminargebühren. Weitergehende
Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens DEKRA oder
deren Erfüllungsgehilfen.
7. Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund während eines mehrtägigen Seminars bleibt unberührt.
Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Für Seminare und sonstige Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.
8.2 Die Seminargebühren sind zu Seminarbeginn fällig.
8.3 DEKRA ist berechtigt, vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin einen
Nachweis über die erfolgte Zahlung (z. B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen.
Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist DEKRA berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Seminar auszuschließen.
8.4 Verzug tritt mit Beginn des Seminars ein. Sollte der Teilnehmer/die
Teilnehmerin bis zum Beginn des Seminars nicht die Seminargebühr
bezahlt haben und dennoch am Seminar teilnehmen, ist der rückständige Rechnungsbetrag mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden
Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht
Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem
Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht
ausgeschlossen.
9. Rechte an den Seminarunterlagen
Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie
werden exklusiv den Teilnehmern/Teilnehmerinnen eines Seminars zur
Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus
behält sich DEKRA vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von DEKRA in irgendeiner
Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert,
insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
10. Verwendung persönlicher Daten der Teilnehmer/-innen
Die übermittelten Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden im
Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit von DEKRA in der EDVAnlage verarbeitet.
11. Haftung
DEKRA haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch
Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände
eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände,
entstehen. Bei von DEKRA zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem
Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies
gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
12. Erfüllungsort
Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.
13. Gerichtsstand
13.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von DEKRA, soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin Kaufmann im Sinne des
HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens
geltend gemacht werden.
13.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.3 Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen von DEKRA gegen den
Teilnehmer/die Teilnehmerin, soweit er/sie Nichtkaufmann ist, sein/ihr
Wohnsitz als Gerichtsstand.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
14.2 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit
der Schriftform sind unwirksam.
14.3 Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Das
einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
DEKRA Akademie GmbH
Handwerkstraße 15
70565 Stuttgart
Telefax 0711 7861 — 2655
Sitz Stuttgart, NRB Nr.: 14985 GF
81
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Mit
Kompetenz und Sympathie
Allgemeine Hinweise
Anmeldung zu Seminaren
Rückseitig befinden sich unsere Kontaktdaten.
Sie können unter: www.dekra-akademie.de
direkt mit einem unserer bundesweit vertretenen Seminarzentren Kontakt aufnehmen.
Seminare bei Ihnen im Unternehmen
82 Fachliche Fragen zu Seminarinhalten werden von unseren kompetenten Spezialisten
umgehend beantwortet.
Sonstiges
Die Prüfung zu einzelnen Seminaren kann
auf Anfrage auch in verschiedenen Muttersprachen abgelegt werden.
Mit unseren Inhouse-Seminaren stellen wir
uns ganz auf ihr Unternehmen ein. Dabei
konzentrieren wir uns auf das Wesentliche–
Seminarabläufe und -Inhalte stimmen wir
gerne auf Ihre Bedürfnisse ab.
Der DEKRA Konzern
Beratung und Service
Standort Siegen
Ob organisatorische Wünsche, Ummeldungen, Fragen zu Teilnahmebedingungen,
Abschlüssen oder Rechnungen– unsere
Mitarbeiter helfen in jedem Fall weiter.
Seit 1986 sind wir in Siegen tätig.
Als verlässlicher Partner bieten wir Qualifizierungen, Fortbildungen, spezielle Rehabilitationslehrgänge, offene Seminare und
Informationen über alle Geschäftsbereiche
der DEKRA AG finden Sie unter
www.dekra.de
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praxiserfahrene Trainer sorgen für eine
qualifizierte Aus- und Weiterbildung.
Preisangaben
Laut Preisangabenverordnung ist jeder, der
Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren
oder Dienstleistungen anbietet oder unter
Angaben von Preisen wirbt, verpflichtet,
den Preis einschließlich Mehrwertsteuer
und aller eventuell zusätzlich anfallenden
Preisbestandteile anzugeben, den so genannten Endpreis. Endverbraucher ist dabei
jeder, der eine Ware oder Dienstleistung für
den privaten Verbrauch erwirbt.
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Einen Überblick über alle Seminare
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Siegburg
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51465 Bergisch Gladbach
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51643 Gummersbach
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57080 Siegen
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51381 Leverkusen
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