Seminarkatalog ServiceCenter Siegen Termin- und Preisübersicht 2016 Inhalt 1 2 3 4 5 6 7 8 2 Transport/Verkehr 4 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Module 1–5 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Module 1–5 Digitales Kontrollgerät Simulationsgestütztes Fahrertraining „ProFahrT“ Ladungssicherung Lkw/Transporter Ladungssicherung (VDI 2700a) Ladungssicherung Container Beschleunigte Grundqualifikation (Güter-/Personenverkehr) Berufskraftfahrer – Vorbereitung auf die Externenprüfung Lkw-Ladekran Geprüfter Meister für Kraftverkehr (IHK) Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik (IHK) Fachkunde für den Güterkraftverkehr/Verkehrsleiter (IHK) – Vorbereitung auf die Prüfung 5 11 17 18 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Lagerlogistik 29 Gabelstapler bedienen (mit und ohne Vorkenntnisse) Gabelstapler bedienen – Jährliche Unterweisung (BGV A1) Ladungssicherung für Verlader Regalanlagen prüfen Leitern und Tritte Prüfen Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK) Fachlagerist oder Fachkraft für Lagerlogistik – Vorbereitung auf die Prüfung 30 32 33 34 36 38 39 Gefahrgut 40 Gefahrgutfahrer – Erstschulung: Basiskurs und Aufbaukurs Tank Gefahrgutfahrer – Auffrischungsschulung Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 1 mit Fachkunde nach Sprengstoffrecht Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 7 Gefahrgut – Mitarbeiterschulung nach 1.3 ADR Gefahrgutbeauftragter: Allgemeiner Teil und Erster Verkehrsträger Straße/Schiene sowie Prüfungsvorbereitung 41 42 43 44 45 46 Umwelt/Arbeitsschutz 48 Vorbereitungslehrgang a. d. eingeschränkte Sachkundeprüfung für MDI-haltige Bau-/Montageschäume Betriebsbeauftragte/-r für Abfall – Erstschulung und Aufbaukurs Betriebliches Gefahrstoffmanagement Neuerungen im Gefahrstoffrecht Umweltmanagementbeauftragter und Umweltauditor Sicherheitsbeauftragter – Basisseminar und Fortbildung Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer Neuerungen im Arbeitsschutzrecht 49 50 52 53 54 56 58 60 Industrie/Baugewerbe 61 Flurgesteuerte Hallenkrane Erdbaumaschinenführer Hubarbeitsbühnen bedienen – (mit und ohne Vorkenntnisse) Baustellensicherung Baumaschinen und Krane bedienen – Jährliche Unterweisung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Basis-/Praxismodul und Fortbildung Elektrotechnisch unterwiesene Person 62 63 64 66 67 68 70 Kaufmännische/IT-Angebote 71 Europäischer Computer-Führerschein (ECDL) – inklusive Zertifizierung SAP© Kompakt Basics Business Englisch 72 73 74 Gesundheit/Pflege 75 Betreuungsassistent – Pflichtfortbildung Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) Erste Hilfe 76 77 78 Allgemeines 79 Seminaranmeldung/Teilnahmebedingungen Allgemeine Hinweise/Standorte/Impressum 80 82 Vorwort Mit diesem Katalog stellt Ihnen die DEKRA Akademie das umfangreiche Angebot an Seminaren und Lehrgängen an den Standorten Bad Berleburg, Bergisch Gladbach, Gießen, Gummersbach, Leverkusen, Olpe, Siegburg, Siegen und Waldbröl vor. Das Wissen muss regelmäßig aufgefrischt werden, da sich nationale und internationale Vorschriften immer wieder ändern. Gleichzeitig sehen sich Unternehmer und Entscheider mit immer neuen Herausforderungen konfrontiert. Mit dieser Auswahl sichern sich Unternehmen aller Branchen und Größen Jahr für Jahr mit unserem Know-how ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Resultate sind in Form und Produktivität, Gewinn und Kundenzufriedenheit messbar, denn Qualifizierung muss Nutzen bringen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation für Berufskraftfahrer, Weiterbildungen im Bereich Lager, den Schulungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte bis hin zu EDV- und SAP-Anwenderschulungen sowie Firmenseminaren zum spezifischen Erfolgstraining: DEKRA Akademie Siegen bietet Ihnen ein breit gefächertes Spektrum. Regelmäßige Schulungen helfen, Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermindern. Unsere von den Behörden anerkannten Seminare eröffnen Ihnen aber auch neue Aufgabenfelder. Ein Arbeitsplatz hängt mehr denn je von einer gezielten Aus- und Weiterbildung ab. Mit dem Bildungskonzept der DEKRA Akademie lernt jeder genau das, was wirklich weiterhilft. Profitieren Sie von unseren flexiblen Systemen. Einzelne Module unserer Seminare sind miteinander kombinierbar und lassen sich so individuell an die Ansprüche Ihres Unternehmens anpassen. Der modulare Aufbau der Seminare im Weiterbildungsbereich ermöglicht eine passgenaue Qualifizierung. Gefahrgut, Handwerk/Industrie, Büro und Kommunikation. Und bei allem gilt: Qualität steht bei uns an erster Stelle. Mit freundlichen Grüßen Jörg Mannsperger Geschäftsführer DEKRA Akademie GmbH Seit über 80 Jahren steht DEKRA für die Sicherheit von Mensch und Technik. Die Spezialisten der DEKRA Akademie gewährleisten Schulungen auf höchstem Niveau – an über 100 Standorten in ganz Deutschland oder auch bei Ihnen vor Ort. Die DEKRA Akademie Siegen ist zertifiziert für die Entwicklung und Durchführung von Seminaren für Transport, Lager, 3 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Transport/Verkehr 1. Transport/Verkehr 2. Lagerlogistik 3. Gefahrgut 4. Umwelt/Arbeitsschutz 5. Industrie/Baugewerbe 6. Kaufmännische/IT-Angebote 7. Gesundheit/Pflege 8. Allgemeines 1. Transport/Verkehr 4 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 1: Wirtschaftlich fahren Die Anforderungen an Kraftfahrer steigen stetig. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifi- kation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahr-erlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht alle fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber C1, C1E, C oder CE verpflichtend wird. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen, so dass an allen fünf Modulen teilgenommen werden muss. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden und sich auf unvorhersehbare Verkehrssituationen besser einstellen zu können. Somit trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 1: Wirtschaftlich fahren Termine Zielgruppe (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Montag Dauer 1 Tag/08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Abschluss/rüfung Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV Gültigkeit 5 Jahre (Eintrag im Führerschein) Preis 105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand. Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer befreit. Inhalt -- Physikalische Rechtl. Grundlagen -- Ausstattung und Auslegung des Fahrzeugs -- Wirtschaftliches Fahren durch Wartung und Pflege -- Fahrzeugtechnik und Kraftstoffersparnis -- Abgasnachbehandlungssysteme -- Alternative Kraftstoffe -- Eco-Prinzipien 29.02.2016 11.04.2016 30.05.2016 11.07.2016 29.08.2016 24.10.2016 05.12.2016 Samstag 16.01.2016 20.02.2016 09.04.2016 04.06.2016 20.08.2016 01.10.2016 19.11.2016 Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. Ihr Vorteil Besonderheiten Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar. Mit der Teilnahme an diesem Modul weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach. 5 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Transport/Verkehr EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr Die Anforderungen an Kraftfahrer steigen stetig. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahr-erlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht alle fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber C1, C1E, C oder CE verpflichtend wird. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen, so dass an allen fünf Seminaren teilgenommen werden muss. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr Termine Zielgruppe (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Dienstag Dauer 1 Tag/08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Abschluss/rüfung Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV Gültigkeit 5 Jahre (Eintrag im Führerschein) Preis 105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand. Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer befreit. Inhalt -- Gesetzliche Regelungen und Verordnungen -- Lenk- und Ruhezeiten -- Kontrolle der Fahrzeiten -- Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr -- Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften -- Zollrecht -- Besondere Transporte 01.03.2016 12.04.2016 31.05.2016 12.07.2016 30.08.2016 25.10.2016 06.12.2016 Samstag 23.01.2016 27.02.2016 16.04.2016 11.06.2016 27.08.2016 08.10.2016 26.11.2016 Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. Ihr Vorteil Besonderheiten 6 Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar. Mit der Teilnahme an diesem Modul weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach. EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik Die Anforderungen an Kraftfahrer steigen stetig. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahr-erlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht alle fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber C1, C1E, C oder CE verpflichtend wird. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen, so dass an allen fünf Seminaren teilgenommen werden muss. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik Termine Zielgruppe (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Mittwoch Dauer 1 Tag/08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Abschluss/rüfung Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV Gültigkeit 5 Jahre (Eintrag im Führerschein) Preis 105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand. Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer befreit. Inhalt -- Gefahrenpotenzial im Berufsalltag -- Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen -- Vermeiden von Gefahrensituationen -- Assistenzsysteme -- Verhalten bei Not- und Zwischenfällen 02.03.2016 13.04.2016 01.06.2016 13.07.2016 31.08.2016 26.10.2016 07.12.2016 Samstag 30.01.2016 05.03.2016 23.04.2016 18.06.2016 03.09.2016 29.10.2016 03.12.2016 Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. Ihr Vorteil Besonderheiten Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar. Mit der Teilnahme an diesem Modul weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach. 7 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Transport/Verkehr EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 4: Fahrer und Image Die Anforderungen an Kraftfahrer steigen stetig. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahr-erlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht alle fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber C1, C1E, C oder CE verpflichtend wird. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen, so dass an allen fünf Seminaren teilgenommen werden muss. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 4: Fahrer und Image Termine Zielgruppe (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Donnerstag Dauer 1 Tag/08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Abschluss/rüfung Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV Gültigkeit 5 Jahre (Eintrag im Führerschein) Preis 105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand. Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer befreit. Inhalt -- Die Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs -- Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und der Beitrag der Fahrer dazu -- Die Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag -- Gesundheitsbelastungen minimieren, körperliche Verfassung verbessern -- Schleusung und Kriminalität vorbeugen 03.03.2016 14.04.2016 02.06.2016 14.07.2016 01.09.2016 27.10.2016 08.12.2016 Samstag 06.02.2016 12.03.2016 30.04.2016 25.06.2016 10.09.2016 05.11.2016 10.12.2016 Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. Ihr Vorteil Besonderheiten 8 Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar. Mit der Teilnahme an diesem Modul weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach. EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 5: Ladung sichern Die Anforderungen an Kraftfahrer steigen stetig. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahr-erlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht alle fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber C1, C1E, C oder CE verpflichtend wird. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen, so dass an allen fünf Seminaren teilgenommen werden muss. Die Ladungssicherung von Waren ist aus zweierlei Gründen wichtig: Zum einen soll die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Eine Ordnungsgemäße Ladungssicherung führt zur Reduzierung von Transport- und Unfallschäden sowie zur Vermeidung von Bußgeldern. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Modul 5: Ladung sichern Termine Zielgruppe (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Freitag Dauer 1 Tag/08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Abschluss/rüfung Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV Gültigkeit 5 Jahre (Eintrag im Führerschein) Preis 105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand. Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer befreit. Inhalt -- Gefahrenpotenzial und gesetzliche Regelungen -- Physikalische Kräfte -- Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung -- Zurr- und Hilfsmittel -- Arten der Ladungssicherung -- Berechnungen zur Ladungssicherung -- Verschiedene Arten der Ladungssicherung 04.03.2016 15.04.2016 03.06.2016 15.07.2016 02.09.2016 28.10.2016 09.12.2016 Samstag 13.02.2016 19.03.2016 14.05.2016 02.07.2016 17.09.2016 12.11.2016 17.12.2016 Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. Ihr Vorteil Besonderheiten Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar. Mit der Teilnahme an diesem Modul weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach. 9 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Transport/Verkehr EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Wochenschulung: Module 1 bis 5 Die Anforderungen an Kraftfahrer steigen stetig. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahr-erlaubnis) absolviert werden. die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht alle fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber C1, C1E, C oder CE verpflichtend wird. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen, so dass an allen fünf Seminaren teilgenommen werden muss. Die Ladungssicherung von Waren ist aus zweierlei Gründen wichtig: Zum einen soll Eine Ordnungsgemäße Ladungssicherung führt zur Reduzierung von Transport- und Unfallschäden sowie zur Vermeidung von Bußgeldern. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw – Wochenschulung: Module 1 bis 5 Termine Zielgruppe (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Montag bis Freitag Dauer 5 Tage/08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Abschluss/rüfung Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV Gültigkeit 5 Jahre (Eintrag im Führerschein) Preis 480,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand. Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer befreit. Inhalt -- Modul 1: Wirtschaftlich fahren -- Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr -- Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik -- Modul 4: Fahrer und Image -- Modul 5: Ladung sichern 29.02.–04.03.2016 11.04.–15.04.2016 30.05.–03.06.2016 11.07.–15.07. 2016 29.08.–02.09.2016 24.10.–28.10.2016 05.12.–09.12.2016 Ihr Vorteil Besonderheiten 10 Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar. Mit der Teilnahme an der Wochenschulung weisen Sie alle Stunden der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach. EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 1: Wirtschaftlich fahren Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die diese vor dem 10.09.2008 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2013 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE verpflichtend ist. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden und sich auf unvorhersehbare Verkehrssituationen besser einstellen zu können. Somit trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 1: Wirtschaftlich fahren Termine Zielgruppe (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Montag Dauer 1 Tag/08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Abschluss/rüfung Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV Gültigkeit 5 Jahre (Eintrag im Führerschein) Preis 105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand. Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer befreit. Inhalt -- Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege -- Physikalische Rechtl. Grundlagen -- Ausstattung und Auslegung -- Fahrzeugtechnik und Kraftstoffersparnis -- Abgasnachbehandlungssysteme -- Alternative Kraftstoffe -- Eco-Prinzipien 29.02.2016 11.04.2016 30.05.2016 11.07.2016 29.08.2016 24.10.2016 05.12.2016 Samstag 16.01.2016 20.02.2016 09.04.2016 04.06.2016 20.08.2016 01.10.2016 19.11.2016 Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. Ihr Vorteil Besonderheiten Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar. Mit der Teilnahme an diesem Modul weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach. 11 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Transport/Verkehr EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 2: Fahrer und Image Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die diese vor dem 10.09.2008 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2013 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE verpflichtend ist. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 2: Fahrer und Image Termine Zielgruppe (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Dienstag Dauer 1 Tag/08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Abschluss/rüfung Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV Gültigkeit 5 Jahre (Eintrag im Führerschein) Preis 105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand. Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer befreit. Inhalt -- Die wirtschaftliche Bedeutung des Personenverkehrs -- Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und der Beitrag der Fahrer dazu -- Die Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag -- Gesundheitsbelastungen minimieren, körperliche Verfassung verbessern -- Schleusung und Kriminalität vorbeugen 03.03.2016 14.0420.16 02.06.2016 14.07.2016 01.09.2016 27.10.2016 08.12.2016 Samstag 06.02.2016 12.03.2016 30.04.2016 25.06.2016 10.09.2016 05.11.2016 10.12.2016 Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. Ihr Vorteil Besonderheiten 12 Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar. Mit der Teilnahme an diesem Modul weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach. EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die diese vor dem 10.09.2008 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2013 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE verpflichtend ist. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik Termine Zielgruppe (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Mittwoch Dauer 1 Tag/08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Abschluss/rüfung Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV Gültigkeit 5 Jahre (Eintrag im Führerschein) Preis 105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand. Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer befreit. Inhalt -- Gefahrenpotenzial im Berufsalltag -- Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen -- Vermeiden von Gefahrensituationen -- Assistenzsysteme -- Verhalten bei Not- und Zwischenfällen 02.03.2016 13.04.2016 01.06.2016 13.07.2016 31.08.2016 26.10.2016 07.12.2016 Samstag 30.01.2016 05.03.2016 23.04.2016 18.06.2016 03.09.2016 29.10.2016 03.12.2016 Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. Ihr Vorteil Besonderheiten Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar. Mit der Teilnahme an diesem Modul weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach. 13 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Transport/Verkehr EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 4: Sozial- und Rechtsvorschriften Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die diese vor dem 10.09.2008 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2013 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE verpflichtend ist. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 4: Sozial- und Rechtsvorschriften Termine Zielgruppe (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Donnerstag Dauer 5 Tage/08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Abschluss/rüfung Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV Gültigkeit 5 Jahre (Eintrag im Führerschein) Preis 105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand. Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer befreit. Inhalt - Sozialrechtliche Vorschriften - Lenk- und Ruhezeiten - Kontrolle der Fahrzeiten - Vorschriften und Dokumente im Personenkraftverkehr 01.03.2016 12.04.2016 31.05.2016 12.07.2016 30.08.2016 25.10.2016 06.12.2016 Samstag 23.01.2016 27.02.2016 16.04.2016 11.06.2016 27.08.2016 08.10.2016 26.11.2016 Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. Ihr Vorteil Besonderheiten 14 Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar. Mit der Teilnahme an diesem Modul weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach. EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die diese vor dem 10.09.2008 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE verpflichtend ist. Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2013 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit Termine Zielgruppe (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Freitag Dauer 1 Tag/08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Abschluss/rüfung Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV Gültigkeit 5 Jahre (Eintrag im Führerschein) Preis 105,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand. Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer befreit. Inhalt -- Verkehrsarten und Sicherheitsausstattung -- Sorgfaltspflicht des Fahrers -- Fahrgastfreundliche Fahrweise -- Fahrgastsicherheit -- Umgang mit Fahrgästen 04.03.2016 15.04.2016 03.06.2016 15.07.2016 02.09.2016 28.10.2016 09.12.2016 Samstag 13.02.2016 19.03.2016 14.05.2016 02.07.2016 17.09.2016 12.11.2016 17.12.2016 Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. Ihr Vorteil Besonderheiten Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar. Mit der Teilnahme an diesem Modul weisen Sie 7 Std. der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach. 15 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Transport/Verkehr EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Wochenschulung: Module 1 bis 5 Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die diese vor dem 10.09.2008 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE verpflichtend ist. Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2013 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus – Wochenschulung: Module 1 bis 5 Termine Zielgruppe (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Montag bis Freitag Dauer 5 Tage/08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage Richtlinie 2003/59/EG, Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Abschluss/rüfung Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQG/BKrFQV Gültigkeit 5 Jahre (Eintrag im Führerschein) Preis 480,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Bei zusätzlicher Praxisausbildung Preis nach Aufwand. Die EU-Kraftfahrer Weiterbildungen sind Mehrwertsteuer befreit. Inhalt -- Modul 1: Wirtschaftlich fahren -- Modul 2: Fahrer und Image -- Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik Modul 4: Sozial- und Rechtsvorschriften -- Modul 5: Der Fahrgast 29.02.–04.03.2016 11.04.–15.04.2016 30.05.–03.06.2016 11.07.–15.07. 2016 29.08.–02.09.2016 24.10.–28.10.2016 05.12.–09.12.2016 Ihr Vorteil Besonderheiten 16 Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar. Mit der Teilnahme an der Wochenschulung weisen Sie alle Stunden der neuen gesetzlich geforderten 35 Std. Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach. Digitales Kontrollgerät Bundesweit wird ein Großteil aller Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Vorschriften über Kontrollmittel und andere Tätigkeitsnachweise vergeben. In diesem Seminar erläutern wir Ihnen die RechtsRechtl. Grundlagen für den Einsatz des digitalen Kontrollgerätes. Obwohl die aktuelle Verordnung bereits in 2006 in Kraft getreten ist, besteht häufig der Bedarf einer spezifischen Unterweisung. Die Nutzung eines digitalen Tachographen ist seit seitdem in Neufahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie in Bussen mit mehr als neun Sitzen vorgeschrieben. Vorteil –Sichere und korrekte Bedienung des Digitalen Kontrollgerätes durch die Fahrer –Aktuelles Know-how zu den Lenku. Ruhezeiten sowie zum Kontrollgerät (Verordnung EWG-Nr. 3821/85) Titel Digitales Kontrollgerät DTCO – Seminar für Fahrpersonal Termine Zielgruppe Kraftfahrer im Güter- und Personenverkehr Dienstag Ziel - Kompetente und sichere Bedienung des Digitalen Kontrollgerätes durch den Fahrer - Aktuelles Know-how zu den Lenk- und Ruhezeiten Dauer 0,5 Tage/4 Unterrichtseinheiten Rechtl. Grundlage Verordnung EWG-Nr. 3821/85 Voraussetzung Keine 19.01.2016 01.03.2016 12.04.2016 31.05.2016 12.07.2016 30.08.2016 25.10.2016 06.12.2016 Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Samstag Preis 95,20 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Rechtliche Rechtl. Grundlagen -- Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal -- Aufbau und Bedienung des digitalen Kontrollgerätes -- Tätigkeiten zu Schichtbeginn, unterwegs und beim Schichtende -- Dokumentation und Speicherung -- Mitführpflichten und Kontrolle -- Vermeidung von Bußgeldern und Strafen -- Praktische Übungen 23.01.2016 27.02.2016 16.04.2016 11.06.2016 27.08.2016 08.10.2016 26.11.2016 Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. 17 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Transport/Verkehr ysidie ph u d t s r rfäh s Lkw. „Hier e Grenzen de .“ en nix kalisch assiert halt p s ehmer Aber e ter Seminarteiln rzeug Ein übe Simulationsgestütztes Fahrertraining „ProFahrT“ Fahrer von Lkw oder Einsatzfahrzeugen tragen große Verantwortung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Sie müssen in der Lage sein, ihr Fahrzeug auch unter erschwerten Verkehrs-, Straßen- oder Witterungsbedingungen sicher zu beherrschen. Doch häufig sind sie nur unzureichend darauf vorbereitet. Viele kritische Situationen lassen sich nun einmal nicht vorab real trainieren – weder im Fahrzeug, noch auf der Straße. Mit dem Einsatz des DEKRA eigenen mobilen Lkw-Fahrsimulators und dem Qualifizierungsprogramm „ProFahrT“, können Fahrer nun wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Fahr- und Gefahrsituationen sammeln, ohne sich oder andere zu gefährden. Um den Lernerfolg zu erhöhen, sind die Situationen beliebieg variier-, replizier- und zweifelsfrei auswertbar. Die Sicherheitsphilosophie von DEKRA zielt stets auf Prävention durch umsichtige und vorausschauende Fahrweise: Gefahren rechtzeitig erkennen Gefahren vermeiden QQ Gefahren nötigenfalls bewältigen QQ QQ 18 Das simulationsgestütztes Fahrertraining „ProFahrT“ ermöglicht die Darstellung verschiedenster Fahr- und Gefahrensituationen. Dabei kann der Instruktor durch Verändern der Witterungsbedingungen oder Erzeugen technischer Mängel und typischer Zwischenfälle jederzeit unmittelbar in den Trainingsablauf eingreifen. Und weil der Fahrsimulator zu Ihnen kommt, müssen Sie dazu nicht einmal Ihr Firmengelände verlassen. “ProFahrT“ ist ausgezeichnet mit dem Qualitätssiegel „Verkehrssicherheit“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und damit förderungsfähig durch Berufsgenossenschaften. Vorteile und Nutzen QQ Situationen sind beliebig variier- und replizierbar, dadurch hoher Lernerfolg durch Konzentration auf das Nötigste QQ QQ QQ Hohe Fahrer-Motivation durch einen optimalen Mix abwechslungsreicher und moderner Trainingsmethoden QQ QQ Hohe Akzeptanz durch zweifelsfrei auswert- und vergleichbare Fahrten QQ QQ Sensibilisierung durch Einüben des richtigen Verhaltens in schwierigen Grenzsituationen Training von Fahrten mit Sondersignal sind ohne Risiko möglich Individuelles Training kann unabhängig von den realen örtlichen Gegebenheiten durchgeführt werden Weitere Informationen finden Sie unter: www.dekra-fahrsimulator.de Es fallen keine Kosten für Kraftstoff, Reifen und sonstigen Verschleiß an Verbesserung der ökologischen Bilanz durch Verringerung der CO2-Emissionen Titel Simulatorgestütztes Fahrertraining „ProFahrT“ Termine Zielgruppe (Berufs-)Kraftfahrer, Fahranfänger, Fuhrparkverantwortliche, Nutzfahrzeugführer im Auftrag von Behörden (z. B. Feuerwehr, THW, Rettungsdienste, Militär, Polizei) – insbesondere Einsatzfahrer Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. Ziel Unfallvermeidung, Reduzierung von Bagatell- und Versicherungsschäden, Reduzierung von Kraftstoffkosten, Senkung von CO2 Emmisionen Dauer Nach Absprache Voraussetzung Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie (Weiterbildungen gem. BKrFQG sind fünf Jahre gültig) Preis auf Anfrage Inhalt Folgende Modulauswahl steht zur Verfügung: -- Einsatzfahrten-Training -- EcoSafe: Kombitraining mit dem Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Fahrsicherheit (unabhängig von BKrFQG) -- EU-Kraftfahrer Weiterbildung Modul 1: Wirtschaftlich fahren -- EU-Kraftfahrer Weiterbildung Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik Die Module und Einsatzmöglichkeiten lassen sich individuell nach den Qualifikationen der Fahrer und den Erfordernissen der Unternehmen gestalten. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein Konzept. Um einen optimalen Lernerfolg zu erzielen basiert das Ausbildungskonzept auf einer Kombination von: -- Simulatorausbildung -- Computerbased Training (CBT-Ausbildung) -- Theoretische Unterweisung * = auch im Rahmen der EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung gem. BKrFQG (Modul 1 „Wirtschaftlich Fahren“ und Modul 3 „Fahrsicherheit, Gefahrenlehre“) Ihr Vorteil Nutzen Sie die Möglichkeit der Förderung des Bundesamtes für Güterverkehr (www.bag.bund.de) oder fragen Sie Ihre Berufsgenossenschaft nach Förderung. 19 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Transport/Verkehr Ladungssicherung Lkw/Transporter Die Ladungssicherung von Waren ist aus zweierlei Gründen wichtig: Zum einen soll die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Über die RechtsRechtl. Grundlagen hinaus, ist es zwingend erforderlich, die physikalisch-technischen Rechtl. Grundlagen zu kennen und die richtigen Sicherungsmittel für die unterschiedlichen Arten der Ladungssicherung einsetzen zu können. Bei der Beförderung von Gefahrgut müssen zusätzlich haftungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Ordnungsgemäße Ladungssicherung führt zur Reduzierung von Transportschäden, Reduzierung von Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern. 20 Vorteil -- Verringerung von Transportschäden an Fahrzeugen und Speditionsgut -- Höhere Sicherheit durch bessere Ladungssicherung Titel Ladungssicherung Lkw/Transporter – Seminar für Fahrpersonal Termine Zielgruppe Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche Ziel Reduzierung von Transportschäden, Reduzierung von Unfallund Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Dauer 1 Tag Rechtl. Grundlage DIN EN-Normen, §22 StVo 13.02.2016 19.03.2016 14.05.2016 02.07.2016 17.09.2016 12.11.2016 17.12.2016 Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Preis 214,20 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Rechtliche Rechtl. Grundlagen der Ladungssicherung -- Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung -- Physikalische Rechtl. Grundlagen -- Fahrzeugaufbau und -fahrverhalten -- Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt -- Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung -- Belade-Technologien -- Möglichkeiten zur Ladungssicherung Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. Ladungssicherung (VDI 2700a) Untersuchungen haben gezeigt, dass rund ein Viertel der Lkw-Unfälle auf Mängel bei der Ladungssicherung zurückzuführen sind. Mit dem Anstieg des Straßengüterverkehrs wachsen auch die Sicherheitsanforderungen zur Vermeidung von Unfällen. Leider wird bei der Beladung eines Lkw– häufig aus Zeitgründen oder um Preis zu sparen– auf eine korrekte Sicherung der Ladung verzichtet. Unkenntnis und Fehleinschätzung der physikalischen Zusammenhänge, wie z. B. Beschleunigung, Trägheit, Reibung oder Standsicherheit haben oft fatale Folgen. Vorteil -- Verringerung von Transportschäden an Fahrzeugen und Speditionsgut -- Höhere Sicherheit durch bessere Ladungssicherung Titel Ladungssicherung – Qualifizierung gem. VDI 2700a Termine Zielgruppe Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche Ziel Reduzierung von Transportschäden, Reduzierung von Unfallund Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Dauer 2 Tage Rechtl. Grundlage § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) 13.02.2016 und 20.02.2016 19.03.2016 und 02.04.2016 14.05.2016 und 21.05.2016 02.07.2016 und 09.07.2016 17.09.2016 und 24.09.2016 12.11.2016 und 19.11.2016 17.12.2016 und 19.12.2016 Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung Ausbildungsnachweis gemäß VDI 2700a. Preis 452,20 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt 1. Tag Grundschulung Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. - Rechtliche Rechtl. Grundlagen der Ladungssicherung STVO, STVZO, VDI 2700 und folgende - Auswirkungen der physikalischen Kräfte, Reibungskraft, Massekraft, Fliehkraft, usw. - Fahrzeugaufbau, Zurrpunkte, Lastverteilungsplan - Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung, Kombinationsmöglichkeiten, Berechnung der Sicherungskraft (Beispiel) - Zurrgurte, -ketten, -drahtseile, Ablegereife von Zurrmitteln 2. Tag Aufbauschulung inklusive Praxis - Vertiefende Kenntnisse, DIN Normen, VDI 2968, BGI 649 - Auswirkungen der Kräfte im Bereich Schiene/See, Berechnung der Sicherungskräfte, Besonderheiten (Stützweiten, Stützhöhen, Keilwinkel), Berechnung des Gesamtschwerpunktes, Beispiele zur richtigen Beladung (Lastverteilungsplan) - Ermitteln der erforderlichen Sicherungskräfte (Berechnungen für die verschiedenen Ladungen) - Praktische Übungen: Ladungssicherung, Fahrversuche zur Überprüfung, Messung der aufgebrauchten Vorspannkräfte 21 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Transport/Verkehr Ladungssicherung Container Die Ladungssicherung von Waren, die in Frachtcontainern transportiert werden, ist aus zweierlei Gründen unabdingbar: Zum einen soll die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut in Frachtcontainern müssen zusätzlich haftungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Die international eingeführten CTUPackrichtlinien betonen ausdrücklich den Schulungsaspekt. 22 Vorteil -- Verringerung von Transportschäden an Fahrzeugen und Speditionsgut -- Höhere Sicherheit durch bessere Ladungssicherung Titel Ladungssicherung Container Termine Zielgruppe Alle Mitarbeiter, die Frachtcontainer (auch mit Gefahrgut) packen bzw. dafür verantwortlich sind Ziel Sachkunde über die speziellen Belastungen von Containern im Seetransport 06.02.2016 30.04.2016 09.07.2016 08.10.2016 03.12.2016 Dauer 1 Tag/08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage § 3, 5 GGVSee, CTU-Packrichtlinie Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet Preis 214,20 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt - Einführung: Container - Belastungen für Container und Ladung - Verantwortlichkeiten, Sanktionen und Zuständigkeiten - Anforderungen an den Container: Bauteile, Baumuster - Kennzeichnung - Wiederkehrende Prüfungen - Ladungssicherung im Container: CTU-Packrichtlinien - Hilfsmittel zur Ladungssicherung - Staupläne - Praxis der Ladungssicherung im Frachtcontainer Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. Beschleunigte Grundqualifikation (Güter-/Personenverkehr) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EUParlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung der Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u.a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 erworben haben und die diese gewerblich für die Güterbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Das gilt ebenso für den Bereich der Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE bei Neuerwerb ab dem 10.09.2008. Die erforderlichen Kenntnisse können im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei der Besitz einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erworben werden. Titel Beschleunigte Grundqualifikation zum Busfahrer/-in oder zum Lkw-Fahrer/-in (IHK) Termine Zielgruppe Kraftfahrer die ihren Führerschein nach dem 10.09.2009 (C1E/C/CE) oder 10.09.2008 (D/DE) erworben haben Vollzeit Ziel Gewerbliche Fahrerlaubnis durch IHK Prüfung Der Einstieg ist montags nach Absprache möglich. Dauer 256 Unterrichtseinheiten in Vollzeit oder 192 UE in Teilzeit Termine auf Anfrage. Rechtl. Grundlage BKrFQG Voraussetzung Besitz einer Fahrerlaubnis Abschluss/Prüfung IHK Prüfung Mittwoch/Freitag: 17.30–20.45 Uhr Samstag: 08.00–15.15 Uhr Gültigkeit 5 Jahre Termine auf Anfrage. Preis 2.600,– € Der Lehrgang ist von der Mehrwertsteuer befreit. Inhalt - Perfektionsfahrten - Wirtschaftliche Fahrweise - Sozialvorschriften - Fachkunde - Kundenorientiertes Verhalten - Unfallprävention/Schadensreduzierung - Nutzfahrzeugtechnik 1- 3 Teilzeit 23 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Transport/Verkehr Berufskraftfahrer – Vorbereitung auf die Externenprüfung Die Anforderungen an (Berufs-)Kraftfahrer steigen stetig. Allein der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist schon lange nicht mehr ausreichend, um diesen Beruf den Anforderungen entsprechend ausüben zu können. Alle gewerblich tätigen Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 erworben haben und alle gewerblich tätigen LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben, müssen zusätzlich eine sog. „Grundqualifikation“ nachweisen. 24 Der Abschluss als „Berufskraftfahrer“ ersetzt diese Pflicht und bleibt als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf erhalten. Vorteil Gerade das flexible Ausund Weiterbildungskonzept der DEKRA Akademie bereitet Kraftfahrer optimal auf die Externenprüfung vor. Titel Vorbereitung auf die Externenprüfung zum Berufskraftfahrer (IHK) Termine Zielgruppe Fahrer, die im Bereich Güter- oder Personentransport einen anerkannten Berufsabschluss anstreben Teilzeit Ziel Erlernen von Kenntnissen und Fähigkeiten, um den Abschluss als „Berufskraftfahrer“ vor der IHK erfolgreich bestehen zu können Dauer ca. 4–5 Monate (berufsbegleitend) Rechtl. Grundlage BBIG, Berufskraftfahrer-AusbildungsVO Voraussetzung -- Nachweis von mind. 4,5 Jahren Berufserfahrung als Kraftfahrer auf Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht o. Kraftomnibussen -- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C/CE oder D Abschluss/Prüfung -- Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie -- Berufsabschluss „Berufskraftfahrer“ mit IHK-Prüfung Preis 1.975,— € (Bei 240 UE in Teilzeit) Inhalt -- Unternehmenspräsentation -- Kfz-Technik, Wartung und Pflege von Nutzfahrzeugen -- Güter lagern und befördern -- Rechtsvorschriften -- Beförderungsabläufe (Vorbereitung, Planung, Kalkulation, Verkehrsgeografie) -- Verkehrssicherheitslehre -- Spezialtransporte -- Elektrische Geräte (Digitaler Tachograph, Mautsystem, OBU, EG-Kontrollgerät) -- Umgang mit Kunden -- Wirtschafts- und Sozialkunde -- Abfahrtskontrolle -- Störungssuche -- Straßenfahrt, Parcours fahren -- Fahrpraktische Übungen 22.01.2016–25.06.2016 09.09.2016–21.01.2017 Fr: 17.30–20.45 Uhr Sa: 08.00–16.00 Uhr Vollzeit auf Anfrage Lkw-Ladekran Lkw-Ladekrane werden in unterschiedlichstem Gelände eingesetzt, sodass eine hohe Unfallgefahr durch unsachgemäße Aufstellung und Bedienung besteht. Die Vorschriften und Hinweise der Kranhersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher strikt einzuhalten. Durch die Berufsgenossenschaften ist festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Lkw-Ladekrane im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV D6 sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind, deren Lastmoment 30 mt und deren Auslegerlänge 15 m nicht überschreitet. Die DEKRA Akademie hat langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Kranführern. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. Titel Lkw-Ladekran bedienen – Unterweisung für Kranführer und Instandhaltungspersonal Termine Zielgruppe Alle Personen, die Ladekrane bedienen oder bedienen werden Ziel Sicherer Umgang mit Lkw-Ladekranen Dauer 3 Tage (1 Tag Theorie und 2 Tage Praxis) Bei kleinen Gruppen und unter Einbeziehung von Selbststudium kann die Seminardauer bei Firmenseminaren bis auf 2 Tage reduziert werden. 15.02.–17.02.2016 25.04.–27.04.2016 04.07.–06.07.2016 26.09.–28.09.2016 28.11.–30.11. 2016 Rechtl. Grundlage BGV D6, BGG 921, BGV A1, Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV Voraussetzung -- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung -- Führerschein (mind. Klasse C) -- Kenntnisse der deutschen Sprache Abschluss/Prüfung Krantyp- und personenbezogener Kranführerausweis mit interner Prüfung durch DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch) Preis 583,10 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft -- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften -- Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen -- Bauarten und Baugruppen von Lkw-Ladekranen -- Sicherheitseinrichtungen an Lkw-Ladekranen -- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen -- Einweisung/Handzeichengebung -- Krantransport, Kranaufstellung und -abstützung, Unterbauung -- Anforderungen an die Kranabnahme und -prüfung -- Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben -- Verhalten bei Störungen -- Praktische Übungen -- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest 25 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Transport/Verkehr Geprüfter Meister für Kraftverkehr (IHK) Wer in Bildung investiert, profitiert langfristig. Fachkräften bieten sich attraktive Arbeitsplätze und gute berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Einerseits profitieren Sie persönlich von der Weiterbildung, andererseits können die Unternehmen auf engagierte und qualifizierte Mitarbeiter bauen. Die Fortbildungsprüfung im Bereich Kraftverkehr (Kraftverkehrsmeister) ist neu geordnet worden: der Abschluss lautet nun „Geprüfter Meister für Kraftverkehr“. Aspekte wie Fuhrparktechnik und Fuhr- 26 parkmanagement nehmen ab sofort einen größeren Stellenwert ein. Förderung durch Meister-BAföG möglich! Geprüfte Meister für Kraftverkehr übernehmen Fach-, Führungs- und Organisationsaufgaben in Transportunternehmen. Sie gewährleisten die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks und planen Transportvorgänge und Beförderungsdienstleistungen. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Titel Geprüfter Meister für Kraftverkehr (IHK) Termine Zielgruppe Personen aus der Transportlogistik, die sich nach einer Berufsausbildung auf die Fortbildungsprüfung vorbereiten möchten Grundlegende Qualifikation Ziel Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als „Geprüfter Meister Kraftverkehr“ in Unternehmen Dauer 24 Monate berufsbegleitend Handlungsspezifische Qualifikation Rechtl. Grundlage Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr vom 9. Februar 2012 (BGBl. I Nr. 10, S. 286ff.) 15.11.2017–24.11.2018 (606 UE berufsbegleitend) Voraussetzung -- Erfolgreiche Abschlussprüfung in e. anerk. Ausbildungsberuf (Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb) oder -- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mind. einjährige Berufspraxis oder -- eine mindestens vierjährige Berufspraxis. Abschluss/Prüfung -- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH -- IHK-Zeugnis „Geprüfter Meister für Kraftverkehr“ Preis 4.783,61 € zzgl. Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühr. Der Lehrgang ist von der MwSt. befreit. Inhalt Grundlegende Qualifikationen: -- Rechtsbewusstes Handeln -- Betriebswirtschaftliches Handeln -- Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung -- Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsspezifische Qualifikationen: -- I. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement -- II. Organisation und Kommunikation: Betriebliches Kostenwesen und Controlling; Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; Qualitätsmanagement -- III. Personalführung und Personalentwicklung Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilder-Eignung/AEVO) 08.02.2017–04.11.2017 (462 UE berufsbegleitend) Berufs- und Arbeitspädagogik Teilzeit : 30.11.2016–04.02.2017 (119 UE berufsbegleitend) Vollzeit: 12.09.2016–24.09.2016 (108 UE in Vollzeit) Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik (IHK) Die Weiterbildung zum Verkehrsfachwirt stellt die klassische Aufstiegsfortbildung der Logistik- und Verkehrsbranche dar. Hier werden die in der Ausbildung und Praxis erworbenen Kenntnisse erweitert und vertieft. Der Lehrgang bereitet die Teilnehmer auf den Einstieg in das mittlere Management und auf die damit verbundenen Leitungs- und Führungsverantwortungen in Logistik- und Speditionsunternehmen vor. Verkehrsfachwirte übernehmen qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Betrieben des Transport- und Verkehrsgewerbes. Hauptsächlich arbeiten sie in Betrieben des Transport- und Verkehrsgewerbes, z. B. bei Speditionen, öffentlichen Verkehrsbetrieben, Schifffahrts- und Busreiseunternehmen oder Luftverkehrsbetrieben. Darüber hinaus können sie auch in Reisebüros und bei Reiseveranstaltern tätig sein. Auf Ihr kaufmännisches Fachwissen verlassen sich Unternehmen der Verkehrswirtschaft: Im Güterverkehr, Personenverkehr oder in der Verkehrsinfrastruktur treffen Sie Entscheidungen, die mit über den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Arbeitgebers ent- scheiden. Damit Sie diese Aufgabe erfüllen können, besitzen Sie ein umfassendes Fachwissen über die rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen Ihrer Branche. Die betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente, die Ihr Unternehmen zum erfolgreichen Dienstleister machen, beherrschen Sie souverän. Förderung durch Meister-BAföG möglich! Titel Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik (IHK) Termine Zielgruppe Mitarbeiter aus dem Bereich Verkehrswirtschaft, die eine branchen- und fachübergreifende Weiterbildung absolvieren wollen 09.05.–11.11.2016 Ziel Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als „Verkehrsfachwirt“ in Unternehmen unterschiedlichster Branchen Dauer Etwa 620 Unterrichtseinheiten Rechtl. Grundlage Berufsbildungsgesetz (BBiG) Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung - Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie - IHK Zeugnis Preis 3.250,— € zzgl. Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühr. Der Lehrgang ist von der MwSt. befreit. Inhalt Grundlegende Qualifikationen: -- Kaufmännische Steuerung und Personalwirtschaft -- Verkehrswirtschaft und Verkehrsdienstleistungen -- Führung, Kommunikation und Kooperation Spezifische Qualifikationen, aus denen Geprüfte Verkehrsfachwirte einen Prüfungsbereich wählen: -- Güterverkehr -- Personenverkehr 27 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Transport/Verkehr Fachkunde für den Güterkraftverkehr/Verkehrsleiter (IHK) – Vorbereitung auf die Prüfung Der Marktzugang zum Beruf des Güterkraft-verkehrsunternehmers ist EU-weit einheitlich geregelt. Eine der Voraussetzungen, die nach der Berufszugangsverordnung erbracht werden müssen, ist die fachliche Eignung. Die fachliche Eignung wird unter anderem durch eine Prüfung vor der IHK nachgewiesen. Mit dem Inkrafttreten der EU-Berufszugangsverordnung am 4. Dezember 2011 ist in Güterkraftverkehrs- und Busunternehmen mindestens ein Verkehrsleiter zu bestellen, der die fachliche Eignung besitzen muss. 28 Vorteil –Erlernen von Kenntnissen und Fähigkeiten, um als Transportunternehmer tätig zu werden –Rechtl. Grundlage für das erfolgreiche Ablegen der IHK Prüfung Titel Fachkunde für den Güterkraftverkehr/ Verkehrsleiter (IHK) – Vorbereitung auf die Prüfung Termine Zielgruppe Künftige Unternehmer im Güterkraftverkehr/Verkehrsleiter Ziel Erlernen von Kenntnissen und Fähigkeiten um als Transportunternehmer tätig zu werden Samstag (8 Samstage und 2 Freitage) Dauer 10 Tage Rechtl. Grundlage Berufzugangsverordnung; §3 Abs. 2 GüKG Voraussetzung Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung Preis 940,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Die IHK-Prüfungsgebühr ist separat bei der IHK zu bezahlen. Inhalt -- Berufsbezogene gesetzliche Rechtl. Grundlagen -- Gesetze und Vorschriften im Straßengüterverkehr -- Finanzwirtschaftliche Betriebsführung -- Fuhrparkleitung und technische Vorschriften -- Besonderheiten im grenzüberschreitenden Verkehr -- Versicherungswesen -- Umwelt- und Unfallschutz -- Arbeits- und Sozialrecht 13.02.–16.04.2016 10.0 9.–19.11. 2016 Wochenlehrgang (8 Wochentage und 2 Samstage) 06.04.–16.04.2016 0 9.11.–19.11. 2016 1. Transport/Verkehr 2. Lagerlogistik 3. Gefahrgut 4. Umwelt/Arbeitsschutz 5. Industrie/Baugewerbe 6. Kaufmännische/IT-Angebote 7. Gesundheit/Pflege 8. Allgemeines 2. Lagerlogistik 29 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Lagerlogistik Gabelstapler bedienen (mit und ohne Vorkenntnisse) Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit dem Gabelstapler Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Etwa 15.000 Arbeitsunfälle jährlich belegen, dass die Kenntnisse der Gabelstaplerfahrer den hohen Anforderungen nicht ausreichend gerecht werden. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt aber jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung. 30 Vorteil –Umsichtigeres Fahren hilft Unfallrisiken zu reduzieren –Bessere Fahrtechnik hilft Schäden zu vermeiden –Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt Titel Gabelstaplerbedienen – Ausbildung für Fahrpersonal (mit Vorkenntnissen) Termine Zielgruppe Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen 1. Halbjahr Ziel Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher fahren Dauer 2 Tage: 1 . Tag 10 Unterrichtseinheiten Theorie, 2. Tag Praktische Einweisung und Fahrprüfung Rechtl. Grundlage BGV D27/BGG 925 Voraussetzung -- Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung -- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache Abschluss/Prüfung Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung durch die DEKRA Akademie Gültigkeit Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet Preis 249,90 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Rechtliche Rechtl. Grundlagen -- Unfallgeschehen -- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten -- Antriebsarten -- Standsicherheit -- Betrieb allgemein -- Regelmäßige Prüfungen -- Umgang mit Last -- Sondereinsätze -- Verkehrsregeln/Verkehrswege -- Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925) -- Theoretische und praktische Prüfung Besonderheiten Die schriftliche Prüfung wird in folgenden Sprachen angeboten: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch 16.01. 13.02. 05.03. 09.04. 14.05. 11.06. und und und und und und 23.01.2016 20.02.2016 12.03.2016 16.04.2016 21.05.2016 18.06.2016 2. Halbjahr 09.07. 13.08. 10.09. 08.10. 12.11. 10.12. und und und und und und 16.07.2016 20.08.2016 17.09.2016 15.10.2016 19.11.2016 17.12.2016 Termine Gießen 29.01. 18.03. 20.05. 08.07. 16.09. 18.11. und und und und und und 30.01.2016 19.03.2016 21.05.2016 09.07.2016 17.09.2016 19.11.2016 Titel Gabelstaplerbedienen – Ausbildung für Fahrpersonal (ohne Vorkenntnisse) Termine Zielgruppe Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen 1. Halbjahr Ziel Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher fahren Dauer 1 Tag Theorie und bis zu 8 UE Praxis, verteilt auf zwei Tage Rechtl. Grundlage BGV D27/BGG 925 Voraussetzung -- Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung -- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache Abschluss/Prüfung Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung durch die DEKRA Akademie Gültigkeit Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet Preis 351,05 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss mit praktischer Ausbildung) Inhalt -- Rechtliche Rechtl. Grundlagen -- Unfallgeschehen -- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten -- Antriebsarten -- Standsicherheit -- Betrieb allgemein -- Regelmäßige Prüfungen -- Umgang mit Last -- Sondereinsätze -- Verkehrsregeln/Verkehrswege -- Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925) -- Theoretische und praktische Prüfung Besonderheiten Die schriftliche Prüfung wird in folgenden Sprachen angeboten: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch 16.01.2016 13.02.2016 05.03.2016 09.04.2016 14.05.2016 11.06.2016 2. Halbjahr 09.07.2016 13.08.2016 10.09.2016 08.10.2016 12.11.2016 10.12.2016 Praxistermine nach Absprache 31 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Lagerlogistik Gabelstapler bedienen – Jährliche Unterweisung (BGV A1) Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge. Vorteil –Umsichtigeres Fahren hilft Unfallrisiken zu reduzieren –Bessere Fahrtechnik hilft Schäden zu vermeiden –Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt 32 Titel Gabelstapler bedienen – Jährliche Unterweisung (BGV A1) Termine Zielgruppe Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben. 1. Halbjahr Dauer 0,5 Tage (4 Unterrichtseinheiten) Rechtl. Grundlage BGV D27/BGV A1, BGG 925, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz Voraussetzung Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Flurförderzeugen. Abschluss/Prüfung -- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH -- Eintrag in den Fahrausweis Preis 95,20 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Gültigkeit 1 Jahr Inhalt - Rechtliche Rechtl. Grundlagen - Unfälle mit Flurförderzeugen - Betriebsanweisung für Flurförderzeuge - Musterbetriebsanweisung - Sicherheitszeichen - Haftung des Flurförderzeugführers - Aktuelle Themen aus dem Unternehmen - Fahrprobe 16 . 01. 2016 13.02. 2016 05.03. 2016 09.04 . 2016 14 .05. 2016 11. 0 6 . 2016 2. Halbjahr 09.07.2016 13.08.2016 10.09.2016 08.10.2016 12.11.2016 10.12.2016 Ladungssicherung für Verlader Die Ladungssicherung von Waren ist aus zweierlei Gründen wichtig: zum einen soll die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut müssen zusätzlich haftungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Vorteil –Reduzierung von Transportschäden –Reduzierung von Unfall- und Folgekosten –Vermeidung von Bußgeldern Titel Ladungssicherung für Verlader Termine Zielgruppe Verlader, Fuhrparkverantwortliche 1. Halbjahr Ziel Kenntnisse über die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung Dauer 1 Tag 13.02.2016 19.03.2016 14.05.2016 Rechtl. Grundlage § 22 StVo Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Preis 214,20 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt - Rechtliche Rechtl. Grundlagen der Ladungssicherung - Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung - Physikalische Rechtl. Grundlagen - Fahrzeugaufbau und -fahrverhalten - Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt - Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung - Belade-Technologien - Möglichkeiten zur Ladungssicherung 2. Halbjahr 02.07.2016 17.09.2016 12.11.2016 17.12.2016 33 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Lagerlogistik Regalanlagen prüfen Die neue Norm DIN EN 15635 ist seit dem 01.08.2009 gültig und definiert durchzuführende Überprüfungen für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl sowie verstellbare Palettenregale. Eine Beschädigung des Regalsystems kann die maximale Tragfähigkeit eines Lagersystems reduzieren und somit Unfälle im Lager verursachen. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle durch beschädigte Regalanlagen zu minimieren ist eine systematische und regelmäßige Überprüfung der Lagereinrichtung Voraussetzung. 34 Die Überprüfung wird durch Befähigte Personen (Sachkundige) in regelmäßigen Abständen übernommen. Die Personen müssen über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdung verfügen und diese aufrechterhalten. Diese Kenntnisse können erworben werden durch einen Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten. Sie muss mit der Betriebssicherheitsverordnung und deren technischem Regelwerk sowie mit weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz und deren technischen Regelwerken sowie Vorschriften mit Anforderungen an die Beschaffenheit mit Regelungen der Unfallversicherungsträger und anderen Regelungen (z. B. Normen, annerkannte Prüfgrundsätze) soweit vertraut sein, dass sie den sicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann. Die DEKRA Akademie steht für über 30 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZWV. Titel Regalanlagen prüfen – Qualifizierung zur sachkundigen Person Termine Zielgruppe Mitarbeiter aus den Bereichen Lagerlogistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung 1. Halbjahr Ziel Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Dauer 1 Tag Rechtl. Grundlage -- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) -- DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl (Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) -- TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) -- BGR 234 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Lagereinrichtungen und -geräte) Voraussetzung -- Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten) -- Vertrautheit mit der Betriebssicherheitsverordnung und deren technischem Regelwerk sowie mit weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen für sachkundige Personen gegeben sind Preis 249,90 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Rechtliche Rechtl. Grundlagen -- Anforderungen an die Person für die wöchentliche Sichtprüfung -- Regalarten, Regalanlagen und deren Betrieb -- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager -- Kontrolle von Regalanlagen -- Sicherheitsmanagement und Dokumentation 13.02.2016 30.04.2016 2. Halbjahr 03.09.2016 03.12.2016 Titel Regalanlagen prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person (Regalinspekteur) Termine Zielgruppe Mitarbeiter aus den Bereichen Lagerlogistik, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung 05.03.2016 und 12.03.2016 24.09.2016 und 01.10.2016 Ziel Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Dauer 2 Tage Rechtl. Grundlage -- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) -- DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl (Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) -- TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) -- BGR 234 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Lagereinrichtungen und -geräte) Voraussetzung -- Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten) -- Vertrautheit mit der Betriebssicherheitsverordnung und deren technischem Regelwerk sowie mit weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz Abschluss/Prüfung Zertifikat der DEKRA Akademie mit schriftlicher interner Prüfung Gültigkeit Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen für befähigte Personen gegeben sind Preis 499,80 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Rechtliche Rechtl. Grundlagen -- Anforderungen an die befähigte Person für Regalanlagen sowie an den Betrieb -- Regalarten -- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager -- Gefährdungsbeurteilung / Schadensbewertung -- Prüfung von Regalanlagen -- Sicherheitsmanagement und Dokumentation 35 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Lagerlogistik Leitern und Tritte prüfen Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel jährlich) wiederkehrend durch eine befähigte Person auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. In der Ausbildung der DEKRA Akademie stehen der Erwerb von Rechtl. Grundlagen- und Spezialwissen im Bereich Leitern und Tritte, sowie deren Einbindung in die Prüftätigkeit im Vordergrund. Im speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die für eine jährliche Prüfung von Leitern und Tritten erforderlich sind. 36 Die DEKRA Akademie steht seit über 30 Jahren für Qualität und Innovation bei Schulungen und Qualifikationen in der Erwachsenenbildung. Wir sind Spezialisten moderner Aus- und Weiterbildungsmethodik und decken ein umfangreiches Themenspektrum für alle Branchen mit individuellen Bildungsbedürfnissen unserer Kunden ab. Und bei allem gilt: Sicherheit und Qualität steht an erster Stelle. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. Befähigte Personen/Sachkundige, die gewerblich genutzte Leitern und Tritte regelmäßig prüfen, sind zur Weiterbildung verpflichtet. Dieses Seminar erfüllt die Anforderungen nach TRBS 1203 sowie VDI 4068. Titel Leitern und Tritte prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person Termine Zielgruppe Personen, die zukünftig gewerblich genutzte Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und warten sollen 1. Halbjahr Ziel Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Dauer 1 Tag 2. Halbjahr Rechtl. Grundlage -- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) -- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -- Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) 694 -- Verein Deutscher Ingenieure (VDI) 4068 -- VDI 4068 Blatt 3 27.08.2016 26.11.2016 Voraussetzung Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im technischen Bereich Abschluss/Prüfung Zertifikat „Befähigte Person zum prüfen von Leitern und Tritten“ der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch) Gültigkeit Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen für befähigte Personen gegeben sind Preis 357,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Rechtliche Rechtl. Grundlagen -- Leitern und Tritte -- Sinn und Zweck von Leitern und Tritten -- Handhabung von Leitern und Tritten (BGI 694) -- Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten -- DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183 -- Wartung und Prüfung -- Dokumentation (Prüfbuch) -- Befähigte bzw. Sachkundige Person 30.01.2016 23.04.2016 Titel Leitern und Tritte prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person (Fortbildung) Termine Zielgruppe Befähigte Personen/Sachkundige, die nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Prüfaufgaben betraut sind 1. Halbjahr Ziel Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Dauer ½ Tag Rechtl. Grundlage -- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) -- DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl (Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) -- TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) -- BGR 234 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Lagereinrichtungen und -geräte) Voraussetzung -- Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im technischen Bereich -- Schriftliche Benennung durch den Arbeitgeber zur „Befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten“ -- Regelmäßige Ausübung der Prüftätigkeit Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen für befähigte Personen gegeben sind Preis 238,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Überblick über aktuelle Vorschriften und technische Regeln -- Betriebssicherheitsverordnung -- Arbeitsstättenverordnung/Arbeitsstättenrichtlinie -- Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung -- Anforderung und Risiken im betrieblichen Alltag -- Aktuelle Änderungen im Regelwerk -- Sicherheitstechnische Bewertung -- Prüfpraxis -- Erfahrungsaustausch 06.02.2016 30.04.2016 2. Halbjahr 10.09.2016 10.12.2016 37 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Lagerlogistik Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK) Der Bereich der Lagerwirtschaft und der Logistik hat in den letzten Jahren einen rasanten Umschwung erlebt. Dadurch sind auch die Anforderungen an die Führungskräfte im Lagerbereich erheblich gestiegen. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, wurde die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Logistikmeister“ geschaffen. Der Logistikmeister ist zuständig für Förder- und Verkehrstechniken sowie für die Energieversorgung in seinem Lager-, Transport- und Versandbereich. Ebenso fällt die Organisation einer reibungslosen Lagerung und Beladung in seinen Aufgabenbereich. Diese wichtige Führungsfunktion verlangt eine gründliche und zukunftsorientierte Weiterbildung. Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Meister im Bereich der Material- und Lagerwirtschaft von Unternehmen unterschiedlichster Branchen ist Ziel der Aufstiegs-Fortbildung. Sie werden auf die Abschlussprüfung vor der IHK vorbereitet. Förderung durch Meister-BAföG möglich! Titel Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK) Termine Zielgruppe Personen aus dem Bereich Material- und Lagerwirtschaft, die sich in diesem Bereich fortbilden möchten. Grundlegende Qualifikation Ziel Erwerb des anerkannten Abschlusses als Führungskraft in der Planung, Organisation, Koordination der Lagerhaltung Dauer 24 Monate berufsbegleitend Handlungsspezifische Qualifikation Voraussetzung - Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich Logistik oder - Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - Eine mindestens 4-jährige einschlägige Berufspraxis 15.11.2017–14.11.2018 (606 UE berufsbegleitend) Abschluss/Prüfung - Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie - IHK Zeugnis „Geprüfter Logistikmeister“ Preis 4.783,61 € zzgl. Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühr. Der Lehrgang ist von der MwSt. befreit. Inhalt Grundlegende Qualifikationen -- Rechtsbewusstes Handeln -- Betriebswirtschaftliches Handeln -- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung -- Zusammenarbeit im Betrieb -- Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen -- Logistikprozesse - Logistikkonzepte - Leistungserstellung - Prozesssteuerung und -optimierung -- Betriebliche Organisation und Kostenwesen -- Führung und Personal Berufs- und Arbeitspädagogik (AdA) 38 Geprüfter Logistikmeister ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. 08.02.–04.11.2017 (462 UE berufsbegleitend) Berufs- und Arbeitspädagogik Teilzeit: 30.11.2016–04.02.2017 (119 UE berufsbegleitend) Vollzeit: 12.09.2016–24.09.2016 (108 UE in Vollzeit) Fachlagerist oder Fachkraft für Lagerlogistik – Vorbereitung auf die Prüfung Die Anforderungen an die Mitarbeiter in der Lagerwirtschaft sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Der Umgang mit moderner Umschlagtechnik, das Arbeiten mit neuen Informationstechnolgien und die Möglichkeit des flexiblen Einsatzes in den verschiedenen Bereichen eines Lagers sind selbstverständlich geworden. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, gibt es die Möglichkeit, sich extern auf die Berufsabschlussprüfung „Fachlagerist“ oder „Fachkraft für Lagerlogistik“ vorzubereiten. Holen Sie Ihren Berufsabschluss als „Fachlagerist“ oder „Fachkraft für Lagerlogistik“ nach, ohne jahrelange Ausbildung. Wir bereiten Sie auf die Externen-Prüfung vor der IHK vor. Es ist nicht zu spät, sich eine berufliche Perspektive aufzubauen und die Chance auf höhere Entlohnung und einen sichereren Arbeitsplatz zu bekommen. Titel Fachlagerist oder Fachkraft für Lagerlogistik – Vorbereitung auf die Prüfung Termine Zielgruppe Personen aus dem Bereich Lagerlogistik mit Berufserfahrung Teilzeit Ziel Nachholen des IHK-Abschlusses Fachlagerist oder Fachkraft für Lagerlogistik 22.01.2016 – 25.06.2016 03.09.2016 – 21.01.2017 Dauer 240 Unterrichtseinheiten berufsbegleitend Voraussetzung - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift - Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Lagerlogistik - Fachlagerist (mindestens 3 Jahre Berufserfahrung) - Fachkraft für Lagerlogistik (mind. 4,5 Jahre Berufserfahrung) Fr: 17.30–20.45 Uhr Sa: 08.00–16.00 Uhr Abschluss/Prüfung - Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie - Berufsabschluss „Fachlagerist/in“ oder „Fachkraft für Lagerlogistik“ mit Prüfung vor der IHK Preis 1.464,— € zzgl. Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühr. Der Lehrgang ist von der MwSt. befreit. Inhalt -- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit -- Rechtl. Grundlagen des Wirtschaftens -- Arbeits- und Sozialrecht -- Verkehrsgeografie, Verkehrsträger vergleichen – Güterverkehr -- Tabellenkalkulation mit Excel – Teil 1 -- Elementares Fachrechnen, Rechnen mit Prozenten -- Wirtschaftlichkeit im Lager -- Umweltschutz im Lager -- Rechtl. Grundlagen der Lagerhaltung -- Logistik und Beschaffung -- Zeitgemäße Lagerhaltung -- Auftragsbearbeitung und Logistik mit iPAS 10.0 -- Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer -- Praxisausbildung im TrainingCenter Logistik -- Versandvorbereitung und Zoll, Deutsche Post- und Paketdienste -- Umgang und Lagerung gefährlicher Stoffe -- Prüfungsvorbereitung Fachkraft für Lagerlogistik -- Buchhaltung in der Lagerwirtschaft Teil 1 + 2 -- Beladen von Transportmitteln -- Kostenrechnung – Teil 1 Vollzeit auf Anfrage 39 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Gefahrgut 1. Transport/Verkehr 2. Lagerlogistik 3. Gefahrgut 4. Umwelt/Arbeitsschutz 5. Industrie/Baugewerbe 6. Kaufmännische/IT-Angebote 7. Gesundheit/Pflege 8. Allgemeines 3. Gefahrgut 40 Gefahrgutfahrer – Erstschulung: Basiskurs und Aufbaukurs Tank Transportvolumen und wirtschaftliche Bedeutung im Bereich Gefahrgut haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Fahrer, die sich für die in den Vorschriften definierten Gefahrguttransporte weiterqualifizieren möchten, benötigen eine Schulung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine auf fünf Jahre befristete „ADR-Schulungsbescheinigung“. Der Basiskurs ist die für alle Fahrer vorgeschriebene Grundschulung. Wer Tanktransporte durchführen möchte, benötigt den Aufbaukurs Tanktransporte. Vorteil –Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und erhöht –Kompetenz für Fahrer von Stückgut und bei Bedarf für Tanktransporte wird erweitert –Umweltgefahren werden reduziert Titel Gefahrgutfahrer – Erstschulung: Basiskurs und Aufbaukurs Tank Termine Basiskurs Zielgruppe Fahrzeugführer und solche, die ihre Kompetenz auf Gefahrguttransporte erweitern Samstag Ziel Berechtigung für Transporte gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße Dauer 2,5 Tage Basiskurs 1,5 Tage Aufbaukurs Tank 13.02., 16.04., 27.08., 12.11., 20.02. 23.04. 03.09. 19.11. und 27.02.2016 und 30.04.2016 und 10.09.2016 und 26.11.2016 Wochentage Rechtl. Grundlage ADR 8.2 Voraussetzung - Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) - Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift Abschluss/Prüfung ADR-Schulungsbescheinigung mit IHK Prüfung (45 bzw. 30 Min.) Termine Aufbaukurs Tank Gültigkeit 5 Jahre Wochentage Preis -- Basiskurs: 345,10 € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und 60,— € IHK-Gebühr) -- Aufbaukurs Tank: 255,85 € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und 45,— € IHK-Gebühr) -- Basiskurs + Aufbaukurs Tank: 571,20 € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und 105,— € IHK-Gebühr) 27.01.–28.01.2016 09.03.–10.03.2016 08.06.–09.06.2016 31.08.–01.09.2016 26.10.–27.10.2016 07.12.–08.12.2016 Inhalt Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammer: - Allgemeine Vorschriften (nur im Basiskurs) - Allgemeine Gefahreigenschaften (nur im Basiskurs) - Dokumentation (Begleitpapiere) - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen (Basiskurs) - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 25.01.–27.01.2016 07.03.–09.03.2016 06.06.–08.06.2016 29.08.–31.08.2016 24.10.–26.10.2016 05.12.–07.12.2016 Termine Basiskurs und Aufbaukurs Tank Wochentage 25.01.–28.01.2016 07.03.–10.03.2016 06.06.–09.06.2016 29.08.–01.09.2016 24 .10.–27.10.2016 05.12.–08.12.2016 41 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Gefahrgut Gefahrgutfahrer – Auffrischungsschulung Fahrer von Gefahrgut benötigen eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung. Diese ist fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist möglich, wenn rechtzeitig vor Ablauf eine Auffrischung besucht und die abschließende IHK Prüfung bestanden wird. Die Auffrischungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden, für die Verlängerung bleibt aber das Ablaufdatum maßgebend. –Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und erhöht –Kompetenz für Fahrer von Stückgut und bei Bedarf für Tanktransporte wird erweitert –Umweltgefahren werden reduziert Titel Gefahrgutfahrer – Auffrischungsschulung Termine Zielgruppe Kraftfahrer, die ihre ADR-Schulungsbescheinigung verlängern müssen 1. Halbjahr Ziel Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um 5 Jahre inklusive aller gültigen Aufbaukurse Dauer 1,5 Tage Rechtl. Grundlage ADR 8.2.1.5 Voraussetzung - Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrgut-Transport vorgesehenen Fahrzeugen) - Gültige ADR-Schulungsbescheinigung - Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift Abschluss/Prüfung ADR-Schulungsbescheinigung mit IHK Prüfung (30 Min.) Gültigkeit 5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum Preis Siegen: 2 61,80 € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und 60,— € IHK-Gebühr) Gießen: 2 73,70 € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und 70,— € IHK-Gebühr) Inhalt Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen: - Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung mit praktischer Übung am Fahrzeug - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 42 Vorteil 15.01.–16.01.2016 05.02.–06.02.2016 (Bad Berleburg) 19.02.–20.02.2016 11.03.–12.03.2016 13.05.–14.05.2016 2. Halbjahr 01.07.–02.07.2016 09.09.–10.09.2016 04 .11.–05.11.2016 02.12.–03.12.2016 Termine Gießen 15.01.–16.01.2016 29.04.–30.04.2016 24.06.–25.06.2016 02.09.–03.09.2016 Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 1 mit Fachkunde nach Sprengstoffrecht Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (Klasse 1) spielen im Gefahrgutbereich eine untergeordnete Rolle und sind hauptsächlich saisonal beschränkt (z. B. Sylvester). Trotzdem ist beim Transport dieser Materialien besondere Vorsicht geboten. Deshalb verlangt der Gesetzgeber von den Fahrzeugführern eine besondere Schulung („Aufbaukurs Klasse 1“). Zur Erlangung der Fachkunde nach Sprengstoffrecht ist die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang gem. § 32 (3) der 1. SprengV erforderlich. Hierbei wird von der Behörde eine Prüfung abgenommen. Bei Bestehen der Prüfung wird vom Lehrgangsveranstalter ein Zeugnis ausgestellt, um damit bei der Behörde den Befähigungsschein zu beantragen. Vor Ablauf von 5 Jahren muß der Teilnehmer an einem Wiederholungslehrgang teilnehmen; hierbei ist lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, aber keine Prüfung mehr erforderlich. Vorteil –Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und erhöht –Kompetenz für Fahrer von Stückgut und bei Bedarf für Tanktransporte wird erweitert –Umweltgefahren werden reduziert Titel Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 1 mit Fachkundelehrgang zur Beantragung des Befähigungsscheines für das Verbringen von Sprengstoffen Termine Zielgruppe (Berufs-)Kraftfahrer, die ihre Kompetenz erweitern sollen und bereits den Basiskurs erfolgreich absolviert haben 1. Halbjahr Dauer 1 Tag/07.30–18.00 Uhr Rechtl. Grundlage 8.2 ADR; § 32 1. SprengV 2. Halbjahr Voraussetzung -- Gültige Fahrerlaubnis der vorgesehenen Fahrzeuge -- Arfolgreicher Abschluss des Basiskurses 24.09.2016 Abschluss/Prüfung -- ADR-Schulungsbescheinigung mit IHK Prüfung (30 Min.) -- Fachkundezeugnis Gültigkeit ADR: Gebunden an die Gültigkeit des Basiskurses Fachkunde: 5 Jahre Preis -- Aufbaukurs Klasse 1: 255,85 € --Fachkundelehrgang: 186,79 € -- Aufbaukurs Klasse 1 + Fachkundelehrgang: 360,80 € (Alle Preise inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und Prüfungsgebühr) --Wiederholungsschulung Fachkundelehrgang: 135,– € Inhalt - Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstungen - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 19.03.2016 43 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Gefahrgut Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 7 Radioaktive Stoffe und Gegenstände mit radioaktiven Stoffen (Klasse 7) spielen im Gefahrgutbereich eine besondere Rolle und erfordern beim Transport besondere Vorkehrungen. Deshalb verlangt der Gesetzgeber von den Fahrzeugführern eine besondere Schulung. Vorteil –Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und erhöht –Kompetenz für Fahrer von Stückgut und bei Bedarf für Tanktransporte wird erweitert –Umweltgefahren werden reduziert 44 Titel Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 7 Termine Zielgruppe (Berufs-) Kraftfahrer, die ihre Kompetenz erweitern wollen und bereits den Basiskurs erfolgreich absolviert haben 1. Halbjahr Dauer 1 Tag, 08.00–16.00 Uhr Rechtl. Grundlage 8.2 ADR 2. Halbjahr Voraussetzung Gültige Fahrerlaubnis, die zu den Gefahrgut vorgesehenen Fahrzeugen passen muss und Basiskurs 17.09.2016 Abschluss/Prüfung ADR-Schulungsbescheinigung mit IHK Prüfung (30 Min.) Gültigkeit Gebunden an die Gültigkeit des Basiskurses. Preis 255,85 € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und 45,— € IHK-Gebühr) Inhalt - Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließunge/Ausrüstungen - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 12.03.2016 Gefahrgut – Mitarbeiterschulung nach 1.3 ADR Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und das Erreichen ihrer Ziele hängen in großem Masse davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und die Vorschriften im Detail verstehen. Dies kann nur durch sorgfältig geplante und durchgeführte Schulungen aller am Gefahrguttransport beteiligten erreicht werden. Diese Forderung schließt die regelmäßige Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ein. Personen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst sind, müssen entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Aufgaben eine Unterweisung über die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter erhalten. Dies gilt für das von Fahrzeughaltern oder Absendern beschäftigte Personal, für das die gefährlichen Güter be- und entladende Personal, sowie für das sonstige betroffene Personal. Vorteil –Gesetzliche Vorschriften werden eingehalten –Problemlösungen im Bereich Gefahrgut werden vermittelt –Mitarbeiter können aktuell informiert werden Titel Gefahrgut – Mitarbeiterschulung nach 1.3 ADR Termine Zielgruppe Alle Mitarbeiter, die mit dem Gefahrguttransport befasst sind 1. Halbjahr Ziel Erfüllung der Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften (ADR/-rID/GGVSE) 23.01.2016 23.04.2016 Dauer 1 Tag Rechtl. Grundlage 1.3 ADR/-rID Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern Preis 273,70 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften -- Gefährliche Güter: Gefahrgutklassen und Gefahren -- Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen -- Dokumentation: Beförderungspapier u.s.w. -- Verpackungen und IBC -- Kennzeichnung und Bezettelung -- Durchführung der Beförderung -- Maßnahmen nach Zwischenfällen 2. Halbjahr 02.07.2016 08.10.2016 Gerne bieten wir Ihnen firmenspezifische Angebote u. Termine an. 45 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Gefahrgut Gefahrgutbeauftragter: Allgemeiner Teil und Erster Verkehrsträger Straße/Schiene Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über eine gültige Schulungsbescheinigung für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (Gb) setzt voraus, dass dieser die Sachkunde durch eine Schulung inklusive bestandener Prüfung erworben hat. Vorteil –Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und vertieft –Voraussetzung für die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter für den Verkehrsträger Straße wird erfüllt –Voraussetzung für den Besuch der „Besonderen Teile“ wird geschaffen Titel Gefahrgutbeauftragter: allgemeiner Teil und Erster Verkehrsträger Straße/Schiene – Grundschulung Zielgruppe Personen, die zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragte vorgesehen sind (speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger Straße) Ziel Erfüllung der Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften (ADR/-rID/GGVSE) Verkehrsträger Straße Schulung: 14.03.–16.03.2016 Prüfung: 17.03.2016 Schulung: 07.11.–09.11.2016 Prüfung: 10.11.2016 Dauer 3 Tage Rechtl. Grundlage GbV Verkehrsträger Schiene Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Auf Anfrage Abschluss/Prüfung -- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie -- Schriftliche Prüfung unter Aufsicht der IHK Gültigkeit 5 Jahre Preis 821,10 € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss und 140,— € IHKGebühr) Inhalt Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung. Inhaltliche Rechtl. Grundlagen sind die internationalen und nationalen Gefahrgutvorschriften für den Straßenverkehr. - Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften Besonderheiten 46 Termine Am Ende des vom Teilnehmer insgesamt belegten Grundlehrgangs ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zu bestehen (Einzelheiten sind in einer Gefahrgutbeauftragtenprüfungsverordnung geregelt). Gefahrgutbeauftragter: Prüfungsvorbereitung Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über eine gültige Schulungsbescheinigung für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Dieses Seminar ist eine Vorbereitung auf die IHK Prüfung! Vorteil –Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und vertieft –Notwendiges Wissen für die Prüfung vor der IHK wird aufgefrischt und vertieft Die Bescheinigung gilt fünf Jahre, beginnend mit dem Tag der bestandenen Prüfung. Die Geltungsdauer wird jeweils um fünf Jahre verlängert, wenn in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf eine schriftliche Prüfung bestanden wurde. Titel Gefahrgutbeauftragter: Allgemeiner Teil und Erster Verkehrsträger Straße/Schiene – Prüfungsvorbereitung Zielgruppe Gefahrgutbeauftragte, (besonders in Verbindung mit dem Verkehrsträger Straße) deren EU-Schulungsnachweis abläuft und die sich auf die IHK Prüfung vorbereiten möchten Ziel Erfüllung der Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften (ADR/-rID/GGVSE) Dauer 2 Tage Rechtl. Grundlage GbV Voraussetzung Gültige Gefahrgutbeauftragten-Bescheinigung Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit 5 Jahre Preis 629,— € (inkl. Lernmittel, kleiner Imbiss u. 100,— € IHK-Gebühr) Inhalt - Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Nationale Gesetze und Verordnungen - Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Container, Tanks und Tankcontainer - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften Besonderheiten Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung schreibt eine Prüfung zur Verlängerung der Schulungsbescheinigung bei der IHK vor. Der EU-Schulungsnachweis wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt. Termine Verkehrsträger Straße 29.02. und 01.03.2016 mit anschließender Prüfung 14.11. und 15.11.2016 mit anschließender Prüfung Verkehrsträger Schiene Auf Anfrage 47 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Umwelt/Arbeitsschutz 1. Transport/Verkehr 2. Lagerlogistik 3. Gefahrgut 4. Umwelt/Arbeitsschutz 5. Industrie/Baugewerbe 6. Kaufmännische/IT-Angebote 7. Gesundheit/Pflege 8. Allgemeines 4. Umwelt/Arbeitsschutz 48 Vorbereitungslehrgang auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung nach § 5 ChemVerbotsV für MDI-haltige Bau-/Montageschäume MDI [Methylendiphenyl-Diisocyanat] wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 790/2009 als krebserzeugender Stoff der Kategorie 3 (Krebsverdachtsstoff) eingestuft. Die Verschärfung der Einstufung erfolgte auf Grund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse. MDI ist ein Hauptbestandteil von Bau- und Montageschäumen. Durch die Verschärfung müssen die Verpackungen aller MDI-haltigen Bau- und Montageschäume ab dem 01.12.2010 mit dem R-Satz 40 „Verdacht auf krebserzeugenden Wirkung“ gekennzeichnet sein. Dies hat weitreichende Folgen für den Handel. So dürfen diese Druckgaspackungen an private Endverbraucher nur noch durch einen Sachkundigen nach § 5 ChemVerbotsV abgegeben werden. Die Abgabe im Einzelhandel darf nicht mehr in der Selbstbedienung erfolgen. Die DEKRA Akademie GmbH bietet zum Erwerb dieser Sachkunde entsprechende Vorbereitungsseminare an. Die Sachkunde ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung vor den zuständigen Landesbehörden nachzuweisen. Der Sachkundige muss zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sein. Titel Vorbereitungslehrgang auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung nach § 5 ChemVerbotsV für MDI-haltige Bau-/Montageschäume Termine Zielgruppe Personen, die als betriebsangehörige Sachkundige MDIhaltige Bau- und Montageschäume verkaufen sollen Auf Anfrage Dauer 1,5 Tage Rechtl. Grundlage Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) und Verordnung (EG) Nr. 790/2009 Voraussetzung Der zukünftige Sachkundige muss zuverlässig und mindestens 18 Jahre ein Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH. Die zuständige Behörde stellt nach bestandener Prüfung einen entsprechenden Sachkundenachweis aus. Preis 333,30 € zzgl. Prüfungsgebühr Inhalt - Rechtl. Grundlagen des deutschen und europäischen Chemikalienrechts - Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, ChemikalienVerbotsverordnung - Technische Regeln - Grundkenntnisse des sonstigen Umweltrechts - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten - Schutz besonders gefährdeter Personen - Gefahrstoffkunde - Gefahrenabwehr - Eigenschaften von MDI [Methylendiphenyl-Diisocyanat und seinen Isomeren] und MDI-haltigen Bau- und Montageschäumen - Gefahren und Schutzmaßnahmen - Abgabevorschriften für MDI-haltige Bau- und Montageschäume 49 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Umwelt/Arbeitsschutz Betriebsbeauftragte/-r für Abfall – Erstschulung Betriebsbeauftragter für Abfall wird man erst mit der Bestellung, z. B. durch den Betreiber einer Anlage, in der regelmäßig besonders gefährliche Abfälle anfallen. Der Betriebsbeauftragte für Abfall muss dazu fachkundig sein. Die Fachkunde gilt als nachgewiesen, wenn sowohl Berufsausbildung, Berufserfahrung, als auch Seminarbesuch belegt werden können. Die Tätigkeit als Betriebsbeauftragter ist sowohl in angestellter als auch in externer Position möglich. Die DEKRA Akademie bietet 50 ein modular aufgebautes Seminar, das die Qualifikation für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben einschließt. Die DEKRA Akademie ist im Bereich der Entsorgungslogistik ein behördlich anerkannter Seminarveranstalter mit einem umfassenden und stark praxisbezogenen Angebot. Wir sind zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV Titel Betriebsbeauftragte/-r für Abfall – Erstschulung (Fachkundenachweis) Termine Zielgruppe Leitungspersonal von Abfalltransportbetrieben, Händler und Makler; Leitungspersonal im Entsorgungsfachbetrieb;Person en, die den Fachkundenachweis für ihre zukünftige Tätigkeit als Abfallbeauftragter benötigen 1. Halbjahr Ziel Fachkundenachweis Dauer 6 Tage Rechtl. Grundlage § 59 und 60 KrWG Voraussetzung Aus den Vorschriften ergeben sich keine Zulassungsvoraussetzungen Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit 2 Jahre (EfbV) bzw. 3 Jahre (AbfAEV) Preis 1.725,50 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten -- Sonstiges Umweltrecht -- Straf- und Ordnungsrecht, Haftung -- Nachweisführung (Verfahren, Abfallregister) -- Transport (Inland, grenzüberschreitend); Güterkraftverkehr, Gefahrguttransport -- Vermittlung (Makler, Händler) -- Entsorgungsfachbetrieb (Anforderungen, Zertifizierung, Privilegierung) -- Produktverantwortung -- Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung -- Entsorgungsanlagen (Zulassung, Technik, Betrieb, Arbeits- und Umweltschutz) -- RechtsRechtl. Grundlage, Eignung und Bestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall -- Betriebliche Praxis des Betriebsbeauftragten für Abfall 11.01.–18.01. 2016 2. Halbjahr 29.08.–05.09.2016 Betriebsbeauftragte/-r für Abfall – Aufbaukurs Betriebsbeauftragter für Abfall wird man erst mit der Bestellung, z. B. durch den Betreiber einer Anlage, in der regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen. Der Betriebsbeauftragte für Abfall muss dazu fachkundig sein. Die Fachkunde gilt als nachgewiesen, wenn sowohl Berufsausbildung, Berufserfahrung, als auch Seminarbesuch belegt werden können. Die Tätigkeit als Betriebsbeauftragter ist sowohl in angestellter als auch in externer Position möglich. Die DEKRA Akademie bietet ein modular aufgebautes Seminar, das die Qualifikation für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben einschließt. Die Inhalte folgen einer Empfehlung der LAGA. Eine behördliche Anerkennung von Seminarveranstaltern (analog AbfallBeförderungserlaubnis/Transportgenehmigung/Entsorgungsfachbetrieb) wird derzeit mangels RechtsRechtl. Grundlage nicht durchgeführt. Ggf. ist eine Förderung der Weiterbildung über das Bundesamt für Güterverkehr möglich: Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 % (KMU) oder 60 % (übrige Unternehmen) gewährt. Die förderfähigen Maßnahmen sind in einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt (www.bag.bund.de). Gefördert werden: betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin, Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. Bitte informieren Sie sich bevor Sie buchen unter: www.bag.bund.de! Titel Betriebsbeauftragte/-r für Abfall – Aufbaukurs Termine Zielgruppe Alle, die den Fachkundenachweis für ihre Tätigkeit benötigen 1. Halbjahr Ziel Fachkundenachweis, Schutz der Mitarbeiter vor Gefahren Dauer 2 Tage Rechtl. Grundlage §§ 59 und 60 KrWG Voraussetzung Grundkurs „Beförderunsgerlaubnis/Transportgenehmigung (alt)“ (Erstschulung) Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit 2 Jahre (EfbV) bzw. 3 Jahre (AbfAEV) Preis 547,40 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Fortentwicklung des Abfallrechts -- Fortentwicklung des sonstiges Umweltrechts -- Straf- und Ordnungsrecht, Haftung -- Abfalltransport (Inland, grenzüberschreitend) -- Güterkraftverkehr, Gefahrguttransport, sonstige transportrelevante Vorschriften -- Vermittlung (Makler, Händler) -- Stand der Anforderungen an den Entsorgungsfachbetrieb -- Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung -- Entsorgungsanlagen (Zulassung, Fortentwicklung der Anlagentechnik, Entwicklungen im Anlagenbetrieb, Arbeitsschutz, Betriebsorganisation) -- RechtsRechtl. Grundlage, Eignung und Bestellung des/der Betriebsbeauftragten für Abfall -- Betriebliche Praxis des/der Betriebsbeauftragten für Abfall 21.03.–22.03.2016 06.06.–07.06.2016 2. Halbjahr 11.07.–12.07. 2016 07.11.– 0 8 .11. 2016 51 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Umwelt/Arbeitsschutz Betriebliches Gefahrstoffmanagement Die Rechtsvorschriften sehen aktuell keinen „Gefahrstoffbeauftragten“ vor. Eine geschulte beauftragte Person kann dem Unternehmer die Unterstützung geben, um seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffrecht zu erfüllen. Diese „beauftragte Person“ im Unternehmen hat die Aufgabe, die Geschäftsführung und die verschiedenen betrieblichen Abteilungen bei der Umsetzung der Gefahrstoffvorschriften zu beraten. Es werden Hinweise für die Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutz- und Umweltbeauftragten gegeben. 52 Das Seminar vermittelt die dafür notwendige Fachkunde und kann auch als Fortbildung für Sicherheitsfachkräfte und Umweltbeauftragte dienen. Titel Betriebliches Gefahrstoffmanagement Termine Zielgruppe Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsbeauftragte, Sachkundige, Managementbeauftragte, Auditoren, Leitende Mitarbeiter 1. Halbjahr Ziel Vermittlung der Fachkunde zu Einstufung, Kennzeichnung, Lagerung und innerbetrieblicher Transport von Gefahrstoffen Dauer 2 Tage Rechtl. Grundlage Der Unternehmer kann durch Unterstützung eines geschulten Gefahrstoffbeauftragten seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffrecht erfüllen Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung -- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie -- Zertifikat als Gefahrstoffbeauftragter bei bestandener Prüfung Gültigkeit Nicht befristet, regelmäßige Fortbildung sind aber sinnvoll, z. B. „Neuerungen im Gefahrstoffrecht“ Preis 460,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Definitionen und RechtsRechtl. Grundlagen -- Aufgaben der Personen -- Informationsgewinnung (Sicherheitsdatenblätter) -- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen -- Gefahrstoffverzeichnis(-Kataster) -- Lagerungsbedingungen nach Vorschriftenlage -- Lagerklasseneinteilung -- Zusammenlagerungsverbote -- Erstellen einer Betriebsanweisung/Unterweisung -- Kennzeichnung -- Beispiele aus der Praxis -- Rechtliche Folgen bei Zuwiderhandlungen 27.06.–28.06.2016 2. Halbjahr 17.11.–18 .11. 2 016 Neuerungen im Gefahrstoffrecht In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer Informationen zur Kennzeichnung und zum Umgang mit Gefahrstoffen. Darüber hinaus wird vermittelt, welche Rechtsvorschriften zu beachten sind und welche Daten die Hersteller und Lieferanten den Kunden bereitstellen müssen. Weiterhin erhalten sie Hinweise zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen und zum Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung. Titel Neuerungen im Gefahrstoffrecht Termine Zielgruppe Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsbeauftragte, Sachkundige, Managementbeauftragte, Auditoren, Leitende Mitarbeiter 1. Halbjahr 23.03.2016 08.06.2016 Dauer 1 Tag Rechtl. Grundlage Fortbildung für oben genannten Personenkreis 2. Halbjahr Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen 09.11.2016 Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet Preis 250,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Rechtliche Rechtl. Grundlagen und aktuelle Neuerungen -- Gefahreneigenschaften im Vergleich: Alte und neue Kennzeichnung/Etikettierung (GHS) -- Anforderungen durch REACh und GHS -- Neuere technische Regeln für Gefahrstoffe -- Lagerung von Gefahrstoffen (aktuelle TRGS 510) -- Schutzmaßnahmen und Persönliche Schutzausrüstung -- Sicherheitsdatenblätter mit Hinweisen zu neuen Inhalten durch REACh -- Betriebsanweisungen und Unterweisungen 53 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Umwelt/Arbeitsschutz Umweltmanagementbeauftragter Die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems erfordert fundierte Kenntnisse der Managementwerkzeuge aus ISO 14001/EMAS. Ebenso ist Know-how über die betrieblichen Anforderungen, die sich aus umweltrelevanten Rechtsvorschriften ergeben, notwendig. Dafür ist ein interner Experte gefragt, der die Geschäftsführung und leitende Mitarbeiter bei der Umsetzung des Managementsystems unterstützt und die Pflege der Dokumentation übernimmt bzw. überwacht. 54 Titel Umweltmanagementbeauftragte/-r Termine Zielgruppe Personen, die als Umweltmanagementbeauftragte arbeiten sollen; Umweltschutzbeauftragte (Abfall, Immissionsschutz, Gewässerschutz,…); Führungskräfte, die für die Umsetzung des Umweltmanagementsystems verantwortlich sind 1. Halbjahr Ziel Kenntnisse, um die oben beschriebenen Aufgaben eines Umweltmanagementbeauftragten wahrzunehmen 2. Halbjahr Dauer 3 Tage Rechtl. Grundlage Umweltmanagementsysteme wie ISO 14001 und EMAS Voraussetzung Basiswissen in Umweltschutz, Umweltschutzrecht oder eine Beauftragtenfunktion für Abfall, Gewässer-/Immissionsschutz oder Gefahrgut Abschluss/Prüfung -- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie -- Zertifikat „Umweltmanagementbeauftragter“ (DEKRA) bei bestandener Prüfung Gültigkeit Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet Preis 1,984,33 € zzgl. 351,03 € für zwei Zertifizierungen (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Aufbau eines Managementsystems -- Die zwei Säulen des Umweltmanagements „ständige Verbesserung“ und „Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtung“ und ihre Umsetzung im UM-System -- Prozessorientierung, Umweltaspekte, Ermittlung der einschlägigen rechtlichen Verpflichtungen, Auswertungen, Bewertungen -- Überwachungsprozesse und Kennzahlensystem -- Prozessorientierte Auditierung -- Sinnvolle Audittools/Dokumentation -- Umweltmanagement-Audits in der Praxis -- Gesprächsführung und Fragestellung -- Einwandbehandlung -- Nachbereitung von Audits -- Auswertung von Auditergebnissen -- Korrekturmaßnahmenfestlegung und -verfolgung -- Wunschthemen der Teilnehmer -- Interne Prüfung (schriftlich) 07.03.–09.03.2016 15.08.–17.08.2016 Umweltauditor Um die Wirksamkeit des eingeführten Umweltmanagementsystems zu ermitteln und eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung zu erzielen ist es notwendig interne Audits durchzuführen. Weiterhin kann durch geschulte Auditoren die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften überprüft werden. Titel Umweltauditor (Internes Audit) Termine Zielgruppe Personen, die als Umweltauditoren arbeiten bzw. zukünftig arbeiten sollen 1. Halbjahr Ziel Kenntnisse, um die oben beschriebenen Aufgaben eines Umweltauditors wahrzunehmen Dauer 2 Tage Rechtl. Grundlage ISO 19011 „Leitfaden zur Auditierung von Management-systemen“ mit dem Fokus auf die Auditierung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 Voraussetzung Basiswissen im Umweltschutzrecht und Kenntnisse über Umweltmanagementsysteme z. B. erworben durch das DEKRA Seminar „Umweltmanagementbeauftragte“ Abschluss/Prüfung -- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie -- Zertifikat „Umweltauditor“ (DEKRA) bei bestandener Prüfung Gültigkeit Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet Preis 629,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Anforderungen an Auditoren nach ISO 19011 -- Überprüfung umweltrelevanter Dokumente (u.a. Vorschriftenkataster) -- Planung und Vorbereitung eines Audits -- Durchführung und Nachbereitung von Audits -- Erstellung von Auditberichten und Maßnahmenverfolgung -- Vermittlung von Rechtl. Grundlagen zur Kommunikation (für Auditoren) 10.03.–11.03.2016 2. Halbjahr 18.08.–19.08.2016 55 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Umwelt/Arbeitsschutz Sicherheitsbeauftragter Aus dem Sozialgesetzbuch VII geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Sicherheitsbeauftragte sollen den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen, in dem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten erfordert aktuelle Kenntnisse im Arbeitsschutz. Um dieses auch gewährleisten zu können, sollte sich jeder Sicherheitsbeauftragte durch Fortbildungen immer auf 56 dem aktuellen Kenntnisstand halten, somit kann auch ein Arbeitsschutz nach aktuellen Gesichtspunkten im Unternehmen durchgeführt werden. Eventuell ist eine Förderung der Weiterbildung über das Bundesamt für Güterverkehr möglich: Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 % (KMU) oder 60 % (übrige Unternehmen) gewährt. Die förderfähigen Maßnahmen sind in einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt (www.bag.bund.de). Gefördert werden: betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin, Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. Bitte informieren Sie sich bevor Sie buchen unter: www.bag.bund.de! Titel Sicherheitsbeauftragte/-r – Basisseminar Termine Zielgruppe Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen (oder vor kurzem bestellt wurden) 1. Halbjahr Ziel Erwerb der Fachkenntnisse, Unfallgefahren reduzieren Dauer 3 Tage Rechtl. Grundlage § 22 SGB VII Unfallversicherungseinordnungsgesetz (UVEG) Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet Preis 892,50 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Stellung und Aufgaben des -- Sicherheitsbeauftragten -- Staatliche Organe im Arbeitsschutz -- Unfallverhütungsvorschriften -- Prüfpflichtige Anlagen und Geräte -- Gefahren des elektrischen Stroms -- Brandschutz -- Lärmschutz -- Maschinenschutz -- Gefahrstoffe -- Ergonomie -- Gefährdungsermittlung -- Arbeitsmedizin -- Erste Hilfe -- Praxis des Sicherheitsbeauftragten 23.05.–25.05.2016 2. Halbjahr 14 .11.–16 .11. 2016 Titel Sicherheitsbeauftragte/-r – Fortbildung Termine Zielgruppe Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten bestellt wurden 1. Halbjahr Ziel Erwerb der Fachkenntnisse, Unfallgefahren reduzieren Dauer 1 Tag Rechtl. Grundlage § 22 SGB VII Unfallversicherungseinordnungsgesetz (UVEG) Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet Preis 297,50 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt Es werden Neuerungen aus dem Bereich der nachfolgenden Themen besprochen: 17.03.2016 23.05.2016 2. Halbjahr 01.09.2016 14.11.2016 -- Stellung und Aufgaben des -- Sicherheitsbeauftragten -- Staatliche Organe im Arbeitsschutz -- Unfallverhütungsvorschriften -- Prüfpflichtige Anlagen und Geräte -- Gefahren des elektrischen Stroms -- Brandschutz -- Lärmschutz -- Maschinenschutz -- Gefahrstoffe -- Ergonomie -- Gefährdungsermittlung -- Arbeitsmedizin -- Erste Hilfe -- Praxis des Sicherheitsbeauftragten 57 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Umwelt/Arbeitsschutz Brandschutzbeauftragter Schadensfälle und Brände sind immer wieder Gegenstand medienintensiver Berichterstattungen. Deshalb wird in zunehmendem Maße über gesetzliche Regelungen (Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen über den Bau und Vertrieb von Verkaufsstätten) von Behörden oder Brandversicherern ein Brandschutzbeauftragter gefordert. Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten orientiert sich an der Zahl der gefährdeten Personen und dem Brandrisiko. Folgende Betriebsarten erfüllen beispielsweise die genannten Kriterien für die 58 Bestellung eines Brandschutzbeauftragten: Warenhäuser, Baumärkte, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Alten-, Jugendheime, Hotels und Industriebetriebe. Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutzverantwortlichen (Arbeitgeber/ Unternehmer usw.) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes beraten. Ausbildung von Brandschutzbeauftragten). Die DEKRA Akademie verfügt über ein breites Schulungsangebot in den Bereichen Gefahrgut, Umwelt und Arbeitssicherheit. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. Der Lehrgang hält sich an die Vorgaben der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtlinie 12-09/01: Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Titel Brandschutz – Qualifizierung zur beauftragten Person Termine Zielgruppe Personen, die im Unternehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten wahrnehmen sollen 1. Halbjahr Ziel Brandschutz Dauer 8 Tage Rechtl. Grundlage § 12 ArbSchG Voraussetzung Abgeschlossenen Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung. Abschluss/Prüfung Zertifikat der DEKRA Akademie Gültigkeit Fortbildung innerhalb von 3 Jahren mit mindestens 16 UE Preis 1.904,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Rechtliche Rechtl. Grundlagen -- Brandlehre -- Baulicher Brandschutz -- Anlagentechnischer Brandschutz -- Organisatorischer Brandschutz -- Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken -- Brandschutzmanagement -- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern -- Praktische Übungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung -- Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung 17.02.–26.02.2016 2. Halbjahr 21.09.–30.09.2016 Brandschutzhelfer Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ von November 2012 fordert vom Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs. 2 und 3 ist folgendes zu lesen: „Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.“ Die DEKRA Akademie bietet die praxisorientierte Ausbildung an. Eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern ist Bestandteil des Seminars. Die DEKRA Akademie steht für über 30 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. Titel Brandschutzhelfer/-in Termine Zielgruppe Personen, die zum Brandschutzhelfer bestellt werden sollen bzw. diese Funktion schon ausüben 1. Halbjahr Ziel Brandschutz Dauer 1 Tag Rechtl. Grundlage §10 Arbeitsschutzgesetz, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Wiederholungsschulung bei Bedarf (§ 12 ArbSchG) Preis 249,90 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Rechtliche Rechtl. Grundlagen des Brandschutzes -- Physikalisch-chemische Rechtl. Grundlagen der Verbrennung und des Löschens -- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden -- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes -- DIN 14096 Teil 1-3: Brandschutzordnung -- Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung -- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern -- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen -- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege -- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr) -- Feuerlöschübung (praktische Unterweisung) 27.02.2016 04.06.2016 2. Halbjahr 03.09.2016 03.12.2016 59 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Umwelt/Arbeitsschutz Neuerungen im Arbeitsschutzrecht Das Arbeitsschutzrecht befindet sich im stetigen Wandel. Die in der Zielgruppe genannten Akteure müssen ihre Aufgaben im Arbeitsschutz kennen und umsetzen. Das Seminar vermittelt Inhalte und Anforderungen die sich aus den neueren Vorschriften ergeben. 60 Titel Neuerungen im Arbeitsschutzrecht Termine Zielgruppe Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Leitende Mitarbeiter, Managementbeauftragte und Auditoren 1. Halbjahr Ziel Vermittlung von Information über neueren Anforderungen die sich aus dem aktuellen Arbeitsschutzrecht ergeben. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, die vorgeschriebenen Anforderungen in die betriebliche Praxis umzusetzen. Dauer 1 Tag Rechtl. Grundlage -- § 5 ASiG für Fachkräfte für Arbeitssicherheit -- § 22 SGB VII und § 20 BGV A1 für Sicherheitsbeauftragte -- § 13 Abschnitt 2 des ArbSchG für leitende Mitarbeiter -- Arbeitsschutzmanagementsysteme, z. B. OHSAS 18001 für Managementbeauftragte -- ISO 19011 für Auditoren im Arbeitsschutz Voraussetzung Grundkenntnisse im Arbeitsschutz Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Nicht befristet, regelmäßige Fortbildung aber sinnvoll Preis 250,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Gegenüberstellung der Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten -- Überblick über die Regelwerke mit Fokus auf die neuere Gesetzgebung und den aktuellen Stand der Technik -- Rechtl. Grundlagen und Einbindung der oben genannten verschiedenen Akteure in Arbeitsschutzmanagementsysteme 23.03.2016 08.06.2016 2. Halbjahr 09.11.2016 1. Transport/Verkehr 2. Lagerlogistik 3. Gefahrgut 4. Umwelt/Arbeitsschutz 5. Industrie/Baugewerbe 6. Kaufmännische/IT-Angebote 7. Gesundheit/Pflege 8. Allgemeines 5. Industrie/Baugewerbe 61 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Industrie/Baugewerbe Flurgesteuerte Hallenkrane Hallenkrane sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Darüber hinaus muss der Unternehmer seine Kranführer mit der Kranbedienung schriftlich beauftragen. 62 Vorteile –Erhöhung der Sicherheit im Umgang mit Hallenkrane –Vermeidung von Personen- und Sachschäden –Verbesserung von Arbeitsabläufen Titel Flurgesteuerte Hallenkrane bedienen – Unterweisung für Kranführer Termine Zielgruppe Personen, die flurgesteuerte Hallenkrane bedienen oder bedienen werden 1. Halbjahr Ziel Rechtl. Grundlage für Tätigkeiten als Kranführer. Vermeidung von Personen- und Sachschäden Dauer 1 Tag Rechtl. Grundlage BGV D6, BGG 921, BGV A1, Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV Voraussetzung -- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung -- Erfahrung in der Kranbedienung Abschluss/Prüfung Krantyp- und personenbezogener „Kranführerausweis“ mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung durch die DEKRA Akademie Gültigkeit Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet Preis 238,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt - Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln - Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen - Persönliche Schutzausrüstung - Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen - Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung - Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung - Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben - Verhalten bei Störungen - Praktische Übungen - Theorieprüfung und praktischer Einzeltest 30.01.2016 27.02.2016 19.03.2016 23.04.2016 21.05.2016 25.06.2016 2. Halbjahr 30.07.2016 27.08.2016 24.09.2016 29.10.2016 26.11.2016 17.12.2016 Gerne bieten wir Ihnen ein individuelles, firmenspezifisches Angebot und Termine an. Erdbaumaschinenführer Durch unsachgemäße Bedienung von Baumaschinen entstehen Gefahren, die zu Unfällen und Schäden führen können. Die Vorschriften und Hinweise der Baumaschinenhersteller und Berufsgenossenschaften sind daher einzuhalten. Jeder, der eine Baumaschine bedient, ist dementsprechend zu unterweisen. Die richtige Bedienung der Maschinen ist Rechtl. Grundlage für eine hohe Effizienz und Qualität der Arbeiten. Vorteile –Erhöhung der Sicherheit im Umgang mit Baumaschinen –Vermeidung von Unfällen und Schäden Titel Radlader/Bagger bedienen – Unterweisung für Fahrpersonal Termine Zielgruppe Personen, die bereits Baumaschinen bedienen bzw. zukünftig bedienen werden 1. Halbjahr Ziel Baumaschinen, Bagger/-radlader sicher fahren Dauer 5 Tage (bei Vorkenntnissen Verkürzung möglich) Rechtl. Grundlage UVV Erdbaumaschinen VBG 40 Voraussetzung -- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung -- Besitz des für den Straßentransport erforderlichen Führerscheins (mind. Klase B oder L) Abschluss/Prüfung Personenbezogener „Baumaschienenbedienerausweis“ mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung durch die DEKRA Akademie Gültigkeit Der personenbezogene Bedienerausweis gilt unbefristet Preis 460,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt - Rechtliche Rechtl. Grundlagen, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, Arbeitsschutz, persönliche Schutz-ausrüstungen - Maschinentypen, Geräteauswahl und Einsatzfälle - Baumaschinenkunde, Arbeitskunde - Baustoff- und Bodenkunde - Kraft- und Schmierstoffe, Umweltschutz - Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Baustellensicherung - Sicheres Abstellen, Verladen und Transportieren von Baumaschinen - Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben - Verhalten bei Störungen, Unfällen und Gefahren - Praktische Übungen - Theorieprüfung und praktischer Einzeltest 04.04.–06.04.2016 2. Halbjahr 04.07.–06.07.2016 12.09.–14.09.2016 14 .11.–16 .11. 2016 Gerne bieten wir Ihnen ein individuelles, firmenspezifisches Angebot und Termine an. 63 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Industrie/Baugewerbe Hubarbeitsbühnen bedienen – (mit und ohne Vorkenntnisse) Zur Vermeidung von Unfällen sowie Sachund Personenschäden ist die sachgerechte Bedienung von Hubarbeitsbühnen Grundvoraussetzung. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung beinhalten daher eine Unterweisung aller Bediener von Hubarbeitsbühnen. Die DEKRA Akademie hat langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Bedienern von Hebezeugen und anderen den Unfallverhütungsvorschriften unterliegenden Geräten. 64 Vorteil –Umsichtigeres Bedienen hilft Unfallrisiken zu reduzieren –Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt Titel Hubarbeitsbühnen bedienen – Unterweisung für Bediener (ohne Vorkenntnisse) Termine Zielgruppe Personen, die im Bereich Hubarbeitsbühnen keine praktische Erfahrungen haben und zukünftig diese bedienen sollen 1. Halbjahr Ziel Sachgerechte Bedienung von Hubarbeitsbühnen Dauer 2 Tage Rechtl. Grundlage DGUV966, BGV A1, BGG 921, BGR 500; BetrSichV., Arbeitsschutzgesetz Voraussetzung -- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung -- Technisches Verständnis -- Kenntnisse der deutschen Sprache Abschluss/Prüfung Personenbezogener „Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen“ mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch gem. DGUV966). Gültigkeit Der personenbezogene Bedienerausweis gilt unbefristet Preis 476,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft -- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften -- Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen -- Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen -- Signal- u. Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung u. -ablass -- Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung und Reparatur -- Abnahme, Prüfung, Prüfbuch -- Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt -- Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit -- Arbeiten an öffentlichen Straßen, Böschungen und Gewässern -- Transport auf der Straße -- Personentransport -- Praktische Übungen -- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest 13.02.2016 und 20.02.2016 11.06.2016 und 18.06.2016 2. Halbjahr 03.09.2016 und 10.09.2016 12.11.2016 und 19.11.2016 Titel Hubarbeitsbühnen bedienen – Unterweisung für Bediener (mit Vorkenntnissen) Termine Zielgruppe Personen, die im Bereich Hubarbeitsbühnen bereits praktische Erfahrungen haben 1. Halbjahr Ziel Sachgerechte Bedienung von Hubarbeitsbühnen Dauer 1 Tag Rechtl. Grundlage DGUV966, BGV A1, BGG 921, BGR 500; BetrSichV., Arbeitsschutzgesetz. Voraussetzung -- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung -- Technisches Verständnis -- Kenntnisse der deutschen Sprache Abschluss/Prüfung Personenbezogener „Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen“ mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch gem. DGUV966) Gültigkeit Der personenbezogene Bedienerausweis gilt unbefristet Preis 249,90 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft -- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften -- Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen -- Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen -- Signal- u. Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung u. -ablass -- Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung und Reparatur -- Abnahme, Prüfung, Prüfbuch -- Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt -- Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit -- Arbeiten an öffentlichen Straßen, Böschungen und Gewässern -- Transport auf der Straße -- Personentransport -- Praktische Übungen -- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest 06.02.2016 04.06.2016 2. Halbjahr 27.08.2016 05.11.2016 65 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Industrie/Baugewerbe Baustellensicherung Verantwortliche für die Sicherung von Baustellen längerer Dauer müssen eine entsprechende Qualifizierung nachweisen. Dieser Nachweis ist bei Ausschreibungen bereits mit dem Angebot vorzulegen. Rechtliche Rechtl. Grundlagen bilden das „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen – MVAS 1999“ und „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an 66 Straßen ZTV-SA 97“. Dort sind Dauer und Inhalt der Schulungen für die unterschiedlichen Zielgruppen festgelegt. Titel Baustellensicherung an Straßen nach MVAS 99 Termine Zielgruppe Personen, die als Verantwortliche für die Baustellensicherung an Straßen eingesetzt werden. 1. Halbjahr Ziel Erwerb der Fachkenntnisse Dauer 2 Tage Rechtl. Grundlage MVAS 1999 Voraussetzung Kenntnisse und Erfahrungen im Baustellenbetrieb. Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet. Preis 464,10 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt - Rechtl. Grundlagen und Rechtsvorschriften zur Baustellensicherung an Straßen - Verantwortung und Haftung - Genehmigungsverfahren und Aufgaben des Verantwortlichen gemäß RSA - Arten von Arbeitsstellen und Straßen - Geräte, Schutzeinrichtungen und Hilfsmittel (Bauzäune, Verkehrsführung, Ein- und Ausfahrten, Beschilderungen, Verkehrszeichen, Leitelemente, Lichtsignalanlagen, usw.) - Planung und Durchführung von Baustellen, Regelpläne nach RSA - Aufstellung, Kontrolle, Wartung, Ab- und Rückbau der Sicherungsanlagen - Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz - Warnkleidung, Sicherungsfahrzeug, Warn- und Sicherungsposten - Praxis (Planspiele, Gruppenarbeit) - Kontrollfragen und Bewertung 11.02.–12.02.2016 16.06.–17.06.2016 2. Halbjahr 12.09.–13.09.2016 21.11.–22.11. 2016 Baumaschinen und Krane bedienen – Jährliche Unterweisung Durch die Berufsgenossenschaften sind alle Unternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die DEKRA Akademie hat langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Baumaschinen- und Kranführern sowie von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. Vorteile –Erhöhung der Sicherheit im Umgang mit Baumaschinen –Vermeidung von Unfällen und Schäden Titel Baumaschinen und Krane bedienen – Jährliche Unterweisung Termine Zielgruppe Personen, die Baumaschinen bzw. Krane bedienen 1. Halbjahr Ziel Erhöhung der Sicherheit im Umgang mit Baumaschinen und Vermeidung von Unfällen und Schäden Dauer Die Dauer ist in Abhängigkeit von Gefährdungsumfang und Unfallgeschehen festzulegen Rechtl. Grundlage BGV A1, BetrSichV 30.01.2016 27.02.2016 19.03.2016 23.04.2016 21.05.2016 25.06.2016 Voraussetzung Erfolgreiche Teilnahme an Ausbildungen zum Baumaschinenbzw. Kranführer Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Die Unterweisung muss einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden Preis 178,50 € (inkl. kleiner Imbiss) Inhalt -- Rechtliche Rechtl. Grundlagen -- Schwerpunkte aus den zutreffenden UVV und den Bedienungsvorschriften hinsichtlich der Unfallvermeidung -- Überblick über rechtliche Neuerungen bzw. neue Vorschriften -- Persönliche Schutzausrüstungen -- Aktuelle Unfall- und Gefahrenschwerpunkte des Unternehmens -- Auswertung vorliegender Gefährdungsanalysen -- Maßnahmen zur Unfallvermeidung (Unternehmens- und Arbeitsbereich-spezifisch) -- Praktisches Üben und Sicherungsmaßnahmen im Umfeld 2. Halbjahr 30.07.2016 27.08.2016 24.09.2016 29.10.2016 26.11.2016 17.12.2016 67 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Industrie/Baugewerbe Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Vor allem im Außendienst fallen für zahlreiche Handwerksbetriebe und Industrieunternehmen elektrotechnische Arbeiten an, die im Zusammenhang mit dem eigenen Gewerk oder der eigenen Dienstleistung „nebenbei“ erbracht werden müssen. Dies gilt beispielsweise für den Anschluss und die Inbetriebnahme von elektrischen Geräten bei Montage- und Installationsarbeiten oder den Austausch elektrischer Aggregate bei Instandsetzungsaufträgen. Der Einsatz einer ausgebildeten Elektrofachkraft ist in solchen Fällen eine häufig genutzte, aber sicher auch die teuerste Möglichkeit. 68 Nichtelektriker, die in Verbindung mit ihrem Handwerk elektrotechnische Arbeiten durchführen möchten, benötigen eine elektrotechnische Qualifizierung. Das ist in der Durchführungsbestimmung zur BGV A3, der BGG 944 und im Rahmen des § 7a der Handwerksordnung klar definiert. Wer unterwiesen ist, darf Elektroarbeiten von untergeordneter Bedeutung innerhalb eines nicht elektrotechnischen Gewerkes im Niederspannungsbereich (im freigeschalteten Zustand) durchführen. Durch Besuch dieses Seminars in Kombination mit dem Seminar „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: Basismodul“ erhalten Sie die Befähigung, als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ entsprechende Arbeiten auszuführen. Gemäß BGG 944 müssen insgesamt 80 Std. absolviert werden. Somit sind eine Teilnahme an beiden Modulen (Basismodul und Praxismodul“ sowie eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung erforderlich, um den Titel „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ zu erwerben. Titel Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Basis-/Praxismodul Termine Zielgruppe Personen, die innerhalb eines nicht elektrotechnischen Gewerkes elektrotechnische Arbeiten durchführen sollen Basismodul Ziel Qualifikation als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ Dauer 5 Tage Basismodul, 5 Tage Praxismodul Rechtl. Grundlage Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV) A3; Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz (BGG) 944; §7a Handwerksordnung Voraussetzung -- Berufsabschluss im technischen Bereich oder technisches Verständnis und elektrotechnische Grundkenntnisse -- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: Basis-/Praxismodul“ der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (schriftlich) Gültigkeit Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet Preis 1.130,20 € Basismodul/1.178,10 € Praxismodul (inkl. Lernmittel, Getränke und Mittagessen) Inhalt -- Rechtl. Grundlagen Elektrotechnik (elektrische Größen, Ohmsches Gesetz, Gleich-, Wechsel u. Drehstrom, Magnetismus, Induktion) -- Gerätesicherheitsgesetz -- Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln (Vorschriften) -- Wirkungen des elektrischen Stromes, Sicherheitsregeln -- Persönliche Schutzausrüstungen und -maßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile -- Prüfung der Schutzmaßnahmen -- Erste Hilfe und Unfallmeldung -- Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen -- Leitungen und Kabel, Kennzeichnung, Auswahl u. Verarbeitung -- Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln -- Abgrenzung der selbstständig durchzuführenden und der nicht erlaubten Arbeiten 22.02.–26.02.2016 29.08.–02.09.2016 05.12.–09.12.2016 Praxismodul 29.02.–04.03.2016 05.09.–09.09.2016 12.12.–16.12. 2016 Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter regelmäßig über aktuelle Änderungen in ihrem Bereich zu informieren. Viele rechtliche Änderungen werden aber in der Praxis übersehen. Deshalb bietet die DEKRA Akademie diesen Fortbildungslehrgang an, um Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten die wesentlichen Neuerungen näher zu bringen. Das Seminar soll auch zum Erfahrungsaustausch zwischen den Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten dienen. Die DEKRA Akademie steht für über 30 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. Titel Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Fortbildung Termine Zielgruppe Personen, die innerhalb eines anderen Gewerkes elektrotechnische Arbeiten durchführen 1. Halbjahr Ziel Qualifikation als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ Dauer 1 Tag Rechtl. Grundlage In Anlehnung an BGV A3, BGG 944 und die Handwerksordnung § 7a Voraussetzung Nachweis über die erfolgreiche Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet Preis 297,50 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Überblick über die wesentlichen rechtlichen Änderungen -- Rechtl. Grundlagen der Elektrotechnik, elektrische Größen, Ohmsches Gesetz, Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom, Magnetismus, Induktion -- Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften -- Wirkungen des elektrischen Stromes, Sicherheitsregeln -- Persönliche Schutzausrüstungen und -maßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile -- Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln -- Prüfung der Schutzmaßnahmen -- Erste Hilfe und Unfallmeldung -- Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen -- Leitungen und Kabel, Kennzeichnung, Auswahl u. Verarbeitung -- Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln -- Abgrenzung der selbstständig durchzuführenden und der nicht erlaubten Arbeiten 27.02.2016 2. Halbjahr 06.10.2016 69 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Industrie/Baugewerbe Elektrotechnisch unterwiesene Person Wenn Nichtelektriker* einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß Durchführungsbestimmung zur BGV A 3 durchführen sollen, benötigen sie eine elektrotechnische Unterweisung. Durch dieses Seminar erfolgt die Befähigung zur Ausführung einfacher elektrotechnischer Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. 70 Die DEKRA Akademie hat langjährige Erfahrung in der Personalqualifizierung zu Fragen der Sicherheit und Unfallverhütung bei elektrotechnischen Arbeiten. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. Titel Elektrotechnisch unterwiesene Person Termine Zielgruppe Personen, die einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen sollen 1. Halbjahr Ziel Qualifikation als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ Dauer 2 Tage Rechtl. Grundlage BGV A3 Voraussetzung -- Mindestalter 18 Jahre -- Gesundheitliche Eignung -- Berufsabschluss im technischen Bereich oder -- Technisches Verständnis und elektrotechnische Grundkenntnisse Abschluss/Prüfung Zertifikat „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch) Gültigkeit Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet Preis 702,10 € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Rechtl. Grundlagen der Elektrotechnik (elektrische Größen, Ohmsches Gesetz, Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom, Magnetismus, Induktion) -- Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften -- Wirkungen des elektrischen Stromes, Sicherheitsregeln -- Persönliche Schutzausrüstungen und -maßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile -- Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln -- Prüfung der Schutzmaßnahmen -- Erste Hilfe und Unfallmeldung -- Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen -- Leitungen und Kabel, Kennzeichnung, Auswahl u. Verarbeitung -- Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln -- Praktische Übungen 14.03.–15.03.2016 06.06.–07.06.2016 2. Halbjahr 04.10.–05.10.2016 15.12.–16.12. 2016 1. Transport/Verkehr 2. Lagerlogistik 3. Gefahrgut 4. Umwelt/Arbeitsschutz 5. Industrie/Baugewerbe 6. Kaufmännische/IT-Angebote 7. Gesundheit/Pflege 8. Allgemeines 6. Kaufmännische/IT-Angebote 71 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Kaufmännische/IT-Angebote Europäischer Computer-Führerschein (ECDL) – inklusive Zertifizierung Umfassende Kenntnisse im Bereich der Informationstechnologie (IT) sind heute mehr denn je unabdingbare Voraussetzung für eine Beschäftigungsaufnahme und für einen Arbeitsplatzerhalt in Industrie und Wirtschaft. Eine Möglichkeit zur Erlangung und zur Dokumentation der erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten besteht im Erwerb des Europäischen Computerführerscheins. Es handelt sich dabei um eine international anerkannte Qualifizierung, in deren Mittelpunkt die Vermittlung von praxis- 72 bezogenen und anwendungsorientierten Wissen steht. Das anerkannte Zertifikat „Europäischer Computerführerschein“ bestätigt Ihnen nach sieben absolvierten Modulen, dass Sie über grundlegende Fähigkeiten (Skills) am PC verfügen. Jede erfolgreiche Prüfung wird in eine „Skills-Card“ eingetragen. Bei der Arbeitsplatzsuche können sich die Absolventen dieser Qualifizierung somit als Bewerber vorstellen, die bereits über sehr gute Basiskenntnisse im Umgang mit dem Computer verfügen und dies durch ein international anerkanntes Zertifikat belegen. Um ein hohes Niveau in der Ausbildung zu gewährleisten, werden die Prüfungen nur an von der Dienstleistungsgesellschaft für Informatik (DLGI) autorisierten PrüfungsCentern abgelegt. Titel Europäischer Computer-Führerschein (ECDL) – inklusive Zertifizierung Termine Zielgruppe Personen, die ihre Basiskenntnisse im Umgang mit dem PC mittels eines international anerkannten Kompetenznachweises belegen wollen Wöchentlich an Montagen Ziel Erwerb des Europäischen Computer-Führerscheins (ECDL) Dauer Der ECDL-Start umfasst 4 Module und der komplette ECDL 7 Module mit einer jeweiligen Dauer von einer Woche Rechtl. Grundlage Richtlinien gemäß DLGI Voraussetzung Keine; bzw. vorangegegange Module Abschluss/Prüfung Nach erfolgreichem Absolvieren von 4 Teilprüfungen erhalten Sie den kleinen Europäischen Computerführer-Schein (ECDLStart). Nach erfolgreichem Bestehen aller 7 Teilprüfungen erhalten Sie eine ECDL-Urkunde. Preis Richten sich nach Umfang und Dauer Inhalt Modul 1: R echtl. Grundlagen der Informationstechnik (Bestandteile eines PC, Funktion der Hardwarekomponenten, Betriebssysteme und Anwendersoftware) Modul 2: C omputerbenutzung und Betriebssystemfunktionen (Verzeichnisse und Unterverzeichnisse, Dateien verschieben, kopieren, löschen, speichern, drucken) Modul 3: T extverarbeitung mit MS-Word (Zeichen-, Absatz-, Seitenformatierung, Arbeiten mit Textbausteinen und Erstellen von Serienbriefen) Modul 4: T abellenkalkulation (Funktion und Anwendung von Tabellenkalkulationen, Diagramme erstellen, Dreidimensionale Grafiken erstellen) Modul 5: D atenbanken (Aufbau, Funktion und Anwendung einer Datenbank, Benutzeroberflächen und Sicherheitskonzept einer Datenbank) Modul 6: P räsentation (Möglichkeiten der grafischen Darstellung am PC, Poster, Flyer, Etiketten entwerfen) Modul 7: Informations- und Kommunikationsnetze (Internet, Zugangsmöglichkeiten, E-Mails) SAP© Kompakt Basics Sie wollen die wesentlichen Funktionen der weitest verbreiteten Unternehmenssoftware kennen lernen? Schnell, unkompliziert und mit wenig Zeitaufwand? Mit der DEKRA Seminarreihe SAP® Kompakt schaffen Sie jetzt in kürzester Zeit und unkompliziert Ihren individuellen Einstieg in das SAP-System und ihre wichtigsten Rechtl. Grundlagen. Sie erlernen die wichtigsten Funktionalitäten life am SAP-System in bewährter SAP-Qualität. Zwischen den Seminartagen vertiefen und erweitern Sie darüberhinaus Ihr Wissen durch Distance Learning von zu Hause aus, tutoriell begleitet, im Selbststudium durch interaktive Computersimulationen. Die Schulung basiert auf einem SAP ERP Standardsystem. Sie enthält Transferhinweise zur Adaption des Erlernten auf Kundensysteme. Die Schulung ist sowohl für Einsteiger in die SAP-Software geeignet, als auch für Teilnehmer, die ihr vorhandenes Wissen systematisch aktualisieren und vervollständigen möchten. triebswirtschaftlichen und SAP spezifischen Fachkenntnisse und verschafft dem Lerner mit Hilfe von interaktiven System-übungen/ Simulationen eine Einführung in SAP ERP 6.0 System. Das Blended Learning Modul ist speziell für SAP-Anwender konzipiert. Die Teilnehmer erlernen prinzipielle Vorgänge im Umgang mit SAP. Der Lerninhalt vermittelt die be- Titel SAP© Kompakt Basics Termine Zielgruppe SAP-Einsteiger Individuell nach Absprache Dauer 3 Tage zzgl. ca. 16 Stunden Selbststudium Voraussetzung - Erfahrungen mit der Handhabung einer graphischen Benutzeroberfläche - Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen Abläufe in einer Unternehmung Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Preis 525,— € Inhalt Seminarinhalte Präsenzphase: - Das Produkt SAP - An- und Abmelden am SAP-System - Fensterbestandteile - Navigation - Online-Hilfe - Personalisierung - Berichtswesen und Drucken - Jobs - Batch Input Mappen - Workplace/Workflow - Prakische Fallbeispiele zur Wertschöpfungskette im Unternehmen Inhalte Selbststudium (Blended Learning): - Strukturen in SAP ERP 6.0 (SAP/BWL-Theorie) - Personalwesen im SAP ERP 6.0 (SAP/BWL-Theorie und interaktive Systemübungen) - Logistik im SAP ERP 6.0 (SAP/BWL-Theorie und interaktive SAP-Systemübungen) - Rechnungswesen im SAP ERP 6.0 (SAP/BWL-Theorie und interaktive SAP-Systemübungen) - Informationssystem/Auswertungen (SAP/BWL-Theorie und interaktive SAP-Systemübungen) Weitere mögliche Varianten: - SAP© Kompakt Basics - SAP© Kompakt Controlling - SAP© Kompakt Finanzbuchhaltung - SAP© Kompakt Lagerwirtschaft - SAP© Kompakt Materialwirtschaft - SAP© Kompakt Personalwirtschaft - SAP© Kompakt Vertrieb 73 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Gesundheit/Pflege Business Englisch Im Zuge der Globalisierung der Märkte verbesserte Vermittlungsaussichten bei international tätigen Firmen durch das Sprachkriterium „Business English“ (Grundlagen). Dieser Lehrgang richtet sich an Teilnehmer, die mit geringen Englischkenntnissen gleich in das berufsbezogene Englischlernen einsteigen möchten. Berufliche Kompetenzen, wie z.B. Kommunikation per Telefon sowie das Lesen und Verfassen von Memos, Briefen und E-Mails und das Verstehen von Internet-Seiten, werden in einfacher wie authentischer Sprache vermittelt. 74 Weitere wichtige Merkmale des Lehrgangs sind: QQ Aktuelle, authentische Situationen aus dem Geschäftsleben QQ Sanfter Einstieg und sorgfältig ausgewogene Progression QQ Gründliches Training in allen Fertigkeiten: intensive Schulung des Hörverstehens und Sprechtraining QQ Leicht verständliche Grammatik und Grammatik-Revisionen Titel Business Englisch Termine Zielgruppe Personen die für ihre berufliche Zukunft verstärkt Business Englisch-Kenntnisse benötigen Individuell nach Absprache Ziel Erweitern der beruflichen Kompetenzen Dauer Pro Modul 5 Tage Rechtl. Grundlage Keine Voraussetzung Englisch Grundkenntnisse, Einstufungstest Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie und Zertifikat nach bestandener LCCI Prüfung Preis Richten sich nach Umfang und Dauer Inhalt Modul 1: T elephoning (getting through, who‘s speaking?, calling back, wrong number, messages, finding help, reaching people, understanding and listening, Informal calls and finishing up) Modul 2: M eeting (deciding on the meeting, accepting and declining invitations, introductions and small talk, getting started, making a Point and checking understanding, agreeing and disagreeing, Interruptions and suggestions, making decisions and Summing up) Modul 3: N egotiations (asking for a pay rise, buying the right product at the right price, keeping an open mind, progress and agreement, exchanging positions, making concessions, offers and bargaining, closing a deal) Modul 4: P resentations (preparing for the presentation, presenting facts, talking about trends, questions and conclusions, starting the formal presentation, dealing with questions, finishing the formal Presentation) Modul 5: C orrespondence: 1. Correspondence elementary (form and layout of an english business letter, E-Mails, enquiries, offers and quotations, orders and acknowledgements, dealing with orders) 2. Correspondence intermediate (payments and reminders, complaints, applying for a Job) 1. Transport/Verkehr 2. Lagerlogistik 3. Gefahrgut 4. Umwelt/Arbeitsschutz 5. Industrie/Baugewerbe 6. Kaufmännische/IT-Angebote 7. Gesundheit/Pflege 8. Allgemeines 7. Gesundheit/Pflege 75 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Gesundheit/Pflege Betreuungsassistent/-in (Pflichtfortbildung) Betreuungsassistenten in Beschäftigung müssen laut der Richtlinien nach § 87b Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen jährlich 16 Stunden Fortbildung absolvieren. Dieses 2-tägige Seminar ist Teil einer siebenteiligen Fortbildungsreihe und richtet sich vorrangig an Betreuungsassistenten (§87b) und Pflege(hilfs)kräfte, die mit Demenzerkrankten arbeiten. Ziel dieser Fortbildung ist es, sich mit der Rolle als Betreuungsassistent auseinanderzusetzen. Die Teilnehmer reflektieren und hinterfragen Situationen, mit denen sie im Berufsalltag konfrontiert 76 werden und können diese in konstruktive und wertschätzende Handlungen überführen. Sie sind in der Lage eine validierende Grundhaltung in ihr berufliches Handeln mit einzubeziehen und können ihr Methodenrepertoire erweitern. Diese Fortbildung ist der erste Teil der 7-teiligen Fortbildungsreihe. trum für alle Branchen mit individuellen Bildungsbedürfnissen unserer Kunden ab. Und bei allem gilt: Qualität steht bei uns an erster Stelle. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. Die DEKRA Akademie steht seit über 30 Jahren für Qualität und Innovation bei Schulungen und Qualifikationen in der Erwachsenenbildung. Wir sind Spezialisten moderner Aus- und Weiterbildungsmethodik und decken ein breites Themenspek- Titel Betreuungsassistent/-in § 87b SGB XI – Pflichtfortbildung Teil 1: Rechtl. Grundlagenvertiefung Termine Zielgruppe Betreuungsassistenten nach § 87b SGB XI, Pflege(hilfs)kräfte, die mit Demenzerkrankten arbeiten 1. Halbjahr Dauer 16 Stunden à 45 Minuten Rechtl. Grundlage § 87b SGB XI Voraussetzung - Qualifizierung zum Betreuungsassistenten nach §87b - Ausreichende Deutschkenntnisse Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit 1 Jahr Preis 180,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Diese Pflichtfortbildung ist von der Steuer befreit. Inhalt - Reflexion der beruflichen Praxis - Vertiefung der Kenntnisse über Demenzerkrankungen - Arbeitstechniken und Methoden zur Biografiearbeit - Integrative Validation nach Nicole Richard - Beschäftigungsmöglichkeiten 05.02.–06.02.2016 03.06.–04.06.2016 2. Halbjahr 26.08.–27.08.2016 11.11.–12 .11. 2016 Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) (mit AEVO und QMB, berufsbegleitend) Anspruchsvolle Aufgaben angehen: Immer mehr Institutionen suchen Mitarbeiter, die soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Rehazentren, Pflegeheime oder Kureinrichtungen sowie Krankenkassen, Versicherungen und Verbände als Wirtschaftsunternehmen managen können. trum für alle Branchen mit individuellen Bildungsbedürfnissen unserer Kunden ab. Für die Teilnahme erhalten Sie 40 Fortbildungspunkte für die RbP. Und bei allem gilt: Qualität steht bei uns an erster Stelle. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZWV und AZAV. Die DEKRA Akademie steht seit über 30 Jahren für Qualität und Innovation bei Schulungen und Qualifikationen in der Erwachsenenbildung. Wir sind Spezialisten moderner Aus- und Weiterbildungsmethodik und decken ein breites Themenspek- Titel Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) Termine Zielgruppe Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen, die eine Leitungsfunktion anstreben und sich hierfür vorbereiten möchten oder an Führungskräfte, die Ihre Kenntnisse ergänzen bzw. vertiefen möchten Start: 04.04.2016 Start: 24.10.2016 Dauer 2 Jahre (650 Stunden) Rechtl. Grundlage § 53 Abs. 1 und 2 sowie § 30 Abs. 5 BBiG; Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ Voraussetzung Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie mindstens 2 Jahre Berufserfahrung (siehe rechts) Abschluss/Prüfung -- Abschlusszeugnis „Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ mit Prüfung durch die IHK -- AEVO-Prüfung durch die IHK -- QMB-Personenzertifizierung des DAKKS EOQ Gültigkeit Unbefristet Preis 5.200,— € (zzgl. Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühren) Inhalt -- Lern- und Arbeitsprozesse -- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse -- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen -- Gestalten von Schnittstellen und Projekten -- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse -- Führen und Entwickeln von Personal -- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen Zulassung Zugelassen wird, wer folgendes vorweisen kann: QQ eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach mindestens einjährige Berufspraxis oder QQ eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitsund Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder QQ ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder QQ eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mind. zwei-jährige Berufspraxis oder QQ eine mind. fünfjährige Berufspraxis QQ 77 Allgemeines Erste Hilfe Adäquates Handeln ist eine Pflicht und Herausforderungen für jeden Bürger. Für die aktive Teilnahme am öffentlichen Verkehr ist die Erste Hilfe vorgeschrieben. Dieses Seminar richtet sich an alle Menschen sowie an Anwärter der Fahrerlaubnis. Dieses Seminar ist auch zur Auffrischung der einmal erlangten Erste Hilfe-Kenntnisse gedacht. Ziel dieses praxisnahen Seminares ist es grundsätzliche Maßnahmen bei Notfallsituationen nach anerkannten und geltenden Standards systematisch anwenden zu können. Der Erste Hilfe-Kurs ist in Deutschland Pflicht für die LKW- und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E. Auch bei Neuantrag nach Führerscheinverlust der alten Klassen 2 und 3. Darüber hinaus wird der Kurs für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins, des Segel-/ Motorbootführerscheins, des Flugscheins (PPL/CPL), die Jugendleitercard, bestimmte Trainerscheine, das Medizinstudium und für betriebliche Ersthelfer benötigt. Titel Erste Hilfe Termine Zielgruppe Anwärter für diverse Kraftfahrzeugführerscheinklassen, Segel-/Motorbootführerschein, betriebliche Ersthelfer 1. Halbjahr Ziel 78 Dauer 1 Tag Rechtl. Grundlage DGUV Empfehlung, BAGEH Gemeinsame Grundsätze zur Ausund Fortbildung in Erster Hilfe, Fahrerlaubnisverordnung FeV Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Unbegrenzt; in bestimmten Fällen ist eine regelmäßige Nachschulung erforderlich Preis 35,— € (inkl. Lernmittel und kleiner Imbiss) Inhalt -- Rettungskette -- Absichern der Unfallstelle/Notruf -- Stabile Seitenlage -- Wiederbelebung -- Einbindung des AED in die Wiederbelebung -- Helmabnahme durch zwei Helfer -- Sofortmaßnahmen: - Wundversorgung - Knochenbrüche - Schock - Herz-/Kreislaufversagen - Atemstörungen - Blutungen - Schlaganfall - Hitze-/Kälteschäden (Thermische Schäden) - Verschlucken von Fremdkörpern - Vergiftungen 23.01.2016 23.04.2016 2. Halbjahr 02.07.2016 01.10.2016 Gerne bieten wir Ihnen ein individuelles, firmenspezifisches Angebot und Termine an. 1. Transport/Verkehr 2. Lagerlogistik 3. Gefahrgut 4. Umwelt/Arbeitsschutz 5. Industrie/Baugewerbe 6. Kaufmännische/IT-Angebote 7. Gesundheit/Pflege 8. Allgemeines 8. Allgemeines 79 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Seminaranmeldung/Teilnahmebedingungen Auftraggeber Rechnungsadresse und andere Angaben Ansprechpartner/-in Firma / Name Telefon Zusatz / Vorname Telefax Straße eMail PLZ Ort Seminaranmeldung Telefon: 0271.37512-0 Telefax: 0271.37512-35 E-Mail: [email protected] Internet: www.dekra-akademie.de DEKRA Akademie GmbH Eiserfelder Straße 316 57080 Siegen Seminar Nummer / Kennzeichen Sonstiges Name / Bezeichnung Ort, falls abweichend von oben stehender DEKRA-Adresse Termin / Zeitraum von-bis Preis in EUR ohne MwSt. Teilnehmer 1 Preis in EUR inkl. MwSt. Teilnehmer 2 Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Geburtsdatum Geburtsort Nationalität Bescheinigung + Ablaufdatum Sonst. (änderbar) Bei Abrechnung über DKV EURO SERVICE bitte angeben DKV-Karten-Nr. Freiwillige Angaben Amtliches Kennzeichen Km-Stand des Fahrzeugs Ihre persönlichen Angaben werden von uns zur Auftragsabwicklung sowie für eigene Direktmarketingzwecke genutzt. Falls Sie keine weiteren Informationen von der DEKRA Akademie GmbH mehr erhalten wollen, können Sie uns dies jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mitteilen. (x) JA, bitte informieren Sie uns über zukünftige Seminare und Aktivitäten. Bemerkungen Amtliches Kennzeichen Km-Stand des Fahrzeugs Mit seiner Unterschrift erklärt der Auftraggeber, dass er die von ihm angemeldeten Teilnehmer über den Inhalt unserer 'Allgemeinen Teilnahmebedingungen - Offene Seminare' informiert hat. Der Auftraggeber haftet für Zuwiderhandlungen der von ihm angemeldeten Teilnehmer. (x) JA, bitte informieren Sie uns über Übernachtungsmöglichkeiten. Ort und Datum Stempel und Unterschrift des Auftraggebers 80 Anlage 46.30.10 Version 5 Allgemeine Teilnahmebedingungen offene Seminare 1. Geltungsbereich Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Standardseminare der DEKRA Akademie, nachfolgend DEKRA genannt. 2. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss 2.1 Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder Online bei unseren Standorten erfolgen. 2.2 Lehnt DEKRA nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich ab, gilt die Anmeldung als angenommen. 3. Seminarinhalte 3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird. 3.2 DEKRA ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird. 4. Widerruf bei Fernabsatzverträgen Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann seine/ihre als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist unter Angabe des Seminartitels und des Seminarortes an die am Ende genannte Adresse oder Faxadresse zu richten. 5. Rücktritt Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich. 5.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist berechtigt, bis zu 10 Werktage vor Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurück erstattet. 5.2 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin 50% der Seminargebühren zu entrichten. 6. Absage des Seminars DEKRA behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. Nichterreichen der seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage wird DEKRA versuchen, den Teilnehmer/die Teilnehmerin auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits bezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens DEKRA oder deren Erfüllungsgehilfen. 7. Kündigung Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während eines mehrtägigen Seminars bleibt unberührt. Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. 8. Zahlungsbedingungen 8.1 Für Seminare und sonstige Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. 8.2 Die Seminargebühren sind zu Seminarbeginn fällig. 8.3 DEKRA ist berechtigt, vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z. B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist DEKRA berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Seminar auszuschließen. 8.4 Verzug tritt mit Beginn des Seminars ein. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin bis zum Beginn des Seminars nicht die Seminargebühr bezahlt haben und dennoch am Seminar teilnehmen, ist der rückständige Rechnungsbetrag mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 9. Rechte an den Seminarunterlagen Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmern/Teilnehmerinnen eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich DEKRA vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von DEKRA in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 10. Verwendung persönlicher Daten der Teilnehmer/-innen Die übermittelten Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit von DEKRA in der EDVAnlage verarbeitet. 11. Haftung DEKRA haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von DEKRA zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. 12. Erfüllungsort Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. 13. Gerichtsstand 13.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von DEKRA, soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. 13.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 13.3 Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen von DEKRA gegen den Teilnehmer/die Teilnehmerin, soweit er/sie Nichtkaufmann ist, sein/ihr Wohnsitz als Gerichtsstand. 14. Schlussbestimmungen 14.1 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden. 14.2 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam. 14.3 Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. DEKRA Akademie GmbH Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart Telefax 0711 7861 — 2655 Sitz Stuttgart, NRB Nr.: 14985 GF 81 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Mit Kompetenz und Sympathie Allgemeine Hinweise Anmeldung zu Seminaren Rückseitig befinden sich unsere Kontaktdaten. Sie können unter: www.dekra-akademie.de direkt mit einem unserer bundesweit vertretenen Seminarzentren Kontakt aufnehmen. Seminare bei Ihnen im Unternehmen 82 Fachliche Fragen zu Seminarinhalten werden von unseren kompetenten Spezialisten umgehend beantwortet. Sonstiges Die Prüfung zu einzelnen Seminaren kann auf Anfrage auch in verschiedenen Muttersprachen abgelegt werden. Mit unseren Inhouse-Seminaren stellen wir uns ganz auf ihr Unternehmen ein. Dabei konzentrieren wir uns auf das Wesentliche– Seminarabläufe und -Inhalte stimmen wir gerne auf Ihre Bedürfnisse ab. Der DEKRA Konzern Beratung und Service Standort Siegen Ob organisatorische Wünsche, Ummeldungen, Fragen zu Teilnahmebedingungen, Abschlüssen oder Rechnungen– unsere Mitarbeiter helfen in jedem Fall weiter. Seit 1986 sind wir in Siegen tätig. Als verlässlicher Partner bieten wir Qualifizierungen, Fortbildungen, spezielle Rehabilitationslehrgänge, offene Seminare und Informationen über alle Geschäftsbereiche der DEKRA AG finden Sie unter www.dekra.de Inhouse-Schulungen an. Moderne Ausstattungen, erprobte Lernmethoden und praxiserfahrene Trainer sorgen für eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung. Preisangaben Laut Preisangabenverordnung ist jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angaben von Preisen wirbt, verpflichtet, den Preis einschließlich Mehrwertsteuer und aller eventuell zusätzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den so genannten Endpreis. Endverbraucher ist dabei jeder, der eine Ware oder Dienstleistung für den privaten Verbrauch erwirbt. Unsere gesamte Palette Einen Überblick über alle Seminare erhalten Sie unter: www.dekra-akademie.de ServiceCenter Siegen – Unsere Standorte Nordrhein-Westfalen Hessen Bad Berleburg Olpe Gießen Herrenwiese 25 57319 Bad Berleburg Tel.: 02751.41 17 42 Friedrichsthaler Str. 10 57462 Olpe Tel.: 02761.53 95 85 An der Hessenhalle 9 35398 Gießen Tel.: 0271.37 51 20 Bergisch Gladbach Siegburg Johann-Wilhelm-Lindlar-Str. 17 51465 Bergisch Gladbach Tel.: 02202.29 30 40 Wilhelmstr. 156 53721 Siegburg Tel.: 02241.14 86 52 00 Gummersbach Siegen Poststr. 2 51643 Gummersbach Tel.: 02261.2 90 30 Eiserfelder Str. 316 57080 Siegen Tel.: 0271.37 51 20 Leverkusen Waldbröl Porschestr. 15 51381 Leverkusen Tel.: 02171.70 61 30 Industriestr. 11 51545 Waldbröl Tel.: 02291.9 08 38 87 Alle Standorte der DEKRA Akademie finden Sie unter: www.dekra-akademie.de Impressum Marketing Hinweis Jörg Mannsperger Geschäftsführer DEKRA Akademie GmbH Vorstand der DEKRA SE Diotima Neuner-Jehle DEKRA Akademie GmbH Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart Telefon: 0711/78 61-0 www.dekra-akademie.de Konzept, Text, Grafik Zur besseren Lesbarkeit haben wir in dieser Broschüre auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben auf Frauen wie Männer. DEKRA Akademie GmbH Fotos: DEKRA, Fotolia © Copyright 2016 DEKRA Akademie GmbH, alle Rechte vorbehalten. 83 Sie haben Fragen? Hier bekommen Sie Antworten! DEKRA Akademie GmbH Ser viceCenter Siegen Eiser felder Straße 316 57080 Siegen Tel.: 0271.37512-0 Fax: 0271.37512-35 [email protected] www.dekra-akademie.de DEKRA Akademie GmbH Handwerkstraße 15 D-70565 Stuttgart Infotelefon 0711.7861-3939 Internet www.dekra-akademie.de E-Mail [email protected] Änderungen vorbehalten.
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