Arbeitsprogramm 2016 Die Bezirke und Ortseinsatzstellen sind eingeladen, ihre Arbeitsprogramme und die dazu erforderlichen Einsatzplanung rechtzeitig zu Beginn des Jahres zu beschließen und umzusetzen. 1. Innere Angelegenheiten Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages setzen wir Taten und arbeiten gemeinsam für den Erhalt und den Schutz unserer Natur. Bei der Erstellung der Einsatzpläne ist primär auf die Erfüllung der naturschutzrechtlichen Aufgaben Rücksicht zu nehmen. Über alle Einsatz- und Informationsbesprechungen, sowie Sitzungen der Organe sind Protokolle und eine Anwesenheitslisten zu führen. Dienstbesprechungsprotokolle mit den Anwesenheitslisten sind ohne unnötigen Aufschub an das übergeordnete Organ zu übermitteln. Zur einheitlichen Abrechnung sind ab sofort die vom Landesvorstand auf der Homepage bereitgestellten, neuen Jahresrechnungsformulare zu verwenden. Der Landesvorstand hat für die musikalische Umrahmung der Bezirkstage und des Landestages bei der AKM eine pauschalierte Nutzungsbewilligung erworben. Wird am Bezirkstag Musik aufgeführt, braucht um keine Aufführungslizenz mehr ansucht werden. Diese Lizenz gilt aber nicht für Feste und andere Veranstaltungen der Berg- und Naturwacht. Bälle, Zeltfeste, Frühschoppen sind vom veranstaltenden Organ bei der zuständigen Geschäftsstelle der AKM bis drei Tage vor der Veranstaltung anzumelden. 2. Erfüllung des gesetzlichen Auftrages Basisausbildung Die Anwärterschulung wurde bisher im Rahmen eines zweitägigen Seminars mit Exkursion angeboten. Künftig wird ein Theorietag und ein Praxistag, welcher in einem Schutzgebiet stattfindet, angeboten. Der Theorietag umfasst folgende Inhalte: Arten- und Biotopschutz, Artenschutzverordnung, Vorstellung der Stmk. Berg- und Naturwacht, Stmk. Berg- und Naturwachtgesetz Stmk. Naturschutzgesetz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie, Schutzgebietskategorien, Betreuung von Schutzgebieten, Behörden und Ansprechpartner in der Steiermark, Beispiele aus der Praxis Dauer: eintägig (9 bis ca. 16.30) Durchführung: Oktober – März Erste Termine (Theorietag) 21.11.2015 15.01.2016 22.01.2016 in Liezen in Pöllau (GH Gruber) in Graz/Graz-Umgebung 1 Der Praxistag beinhaltet eine Begehung eines Naturschutz- oder Natura 2000 Gebiets. Dauer: halbtägig Durchführung: April – September Folgende Themen sind in Planung: (weitere sind nach Anfrage oder Bedarf möglich!) Thema Vogelkunde Botanik / Ökologie Orchideen Schmetterlinge / Insekten Botanik / Ökologie Artenvielfalt Schlangen Ökologie / Hochgebirge Gewässerökologie Zoologie Vogelkunde Botanik / Ökologie Gebiet Europaschutzgebiet Grenzmur NSG Wildoner Buchkogl Nationalpark Gesäuse Nationalpark Gesäuse Südoststeirischen Hügelland - Höll Naturpark Südsteiermark Europaschutzgebiet Herberstein Europaschutzgebiet Niedere Tauern Europaschutzgebiet Raabklamm Europaschutzgebiet Lafnitztal Naturpark Zirbitzkogel-Grebenzen Europaschutzgebiet Enns - Bereiche Referent(in) Mag. Michael Tiefenbach Mag. Heli Kammerer Reinhard Thaller Georg Derbuch Mag. Philipp Sengl Dr. Thomas Frieß Dr. Werner Kammel Mag. Ferdinand Prenner Mag. Barbara Depisch Mag. Gernot Kunz Mag. Peter Hochleitner DI Dr. Karin Hochegger Ankündigungen Zur Unterstützung der Bezirksverwaltungsbehörden werden unsere Aufsichtsorgane außerhalb geschlossener Ortschaften wieder verstärkt Augenmerk auf aufgestellte Werbungen und Ankündigungen richten. Nicht bewilligte Ankündigungen sind ordnungsgemäß zu erheben und mittels Fotodokumentation der Behörde anzuzeigen. Überwachung der Naturschutzgebiete Die Überwachung der Naturschutzgebiete ist seit 2015 ein eigenes Projekt, das entsprechend den Vorgaben des Amts der Stmk. Landesregierung, A13, Referat Naturschutz, umgesetzt wird. Die adaptierten Kontroll- und Protokollblätter sind auf unserer Homepage abrufbar. Jeder einzelne Kontrollgang ist gemäß der Verordnung und den Vorgaben im Kontrollbericht zu protokollieren, wobei Beobachtungen näher zu beschreiben sind (WICHTIG für die Dokumentation sind Fotos und bei Beanstandungen eine genaue Lagebezeichnung, wenn möglich GPS Daten). Anhand der abgegebenen Kontroll- und Protokollblätter wird ein Jahresbericht über den Zustand der steirischen Naturschutzgebiete erstellt. Aus diesem Grund ist es notwendig, gut ausgefüllte Protokolle zu erhalten. 3. Projektarbeiten Gewässeraufsicht Die Bezirksverwaltungsbehörden haben für die bestellten Gewässeraufsichtsorgane in ihrem Verwaltungsbereich ein Kontrollprogramm zu erstellen; dieses ist der A13 sowie der Landesund Bezirksleitung der Stmk. Berg- und Naturwacht bis längstens 30. September (für das Folgejahr) zu übermitteln. Der Landesvorstand hat über die Umsetzung dieses Kontrollprogramms im Wege der Bezirksverwaltungsbehörden dem Amt der Stmk. Landesregierung einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. 2 Die Gewässeraufsichtsorgane führen folgende Kontrollen und Aufgaben selbständig durch: einhängende Bäume und gefährdender Uferbewuchs Holz- und Materiallagerungen (z. B. Siloballen) am Ufer von Gewässern bzw. innerhalb des 30- jährigen Hochwasserabflussbereiches der Gewässer offensichtliche Verunreinigungen in Gewässern (z. B. Verfärbung, Schaumbildung, Auftreten von Ölfilmen) Auftreten von Fischsterben Ablagerungen von Abfällen Ausbringung von Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Stallmist) in Verbotszeiträumen die Errichtung von Bauwerken innerhalb des 30-jährigen Hochwasserabflussbereiches der Gewässer Schlangenbereitschaftsdienst: In Kooperation mit der Landesveterinärdirektion und der Stmk. Berg- und Naturwacht hat die Landeswarnzentrale (LWZ) einen Rufbereitschaftsdienst (Notruf 130) für Schlangennotfälle eingerichtet. Derzeit stehen 80 ausgebildete Berg- und Naturwächter bereit, nach Anruf bzw. Anforderung durch die Landeswarnzentrale, Schlangen am Auffindungsort sicherzustellen, die Art festzustellen und die weiteren notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Ameisenheger-Rettungsumsiedelungen: Unsere ausgebildeten Ameisenheger verfügen über die naturschutzrechtliche Bewilligung, landesweit Rettungsumsiedelungen von Waldameisen durchzuführen. Die Kosten der Rettungsumsiedelungen sind vom jeweiligen Auftraggeber einzuholen. Umsiedlungsaktionen sind zu dokumentieren und am Jahresende dem Gruppenleiter zu übermitteln. Entsorgung von Altfahrzeugen Ein Aufwandsersatz für die Mitarbeit bei der Entsorgung von Altfahrzeugen kommt nur dann zur Anweisung, wenn im Verwertungsnachweis als Überbringer (Letzthalter/-besitzer) die Stmk. Berg- und Naturwacht eingetragen ist und die Übergabe des Altfahrzeuges an einen dafür qualifizierten Betrieb erfolgte. Stop Littering 2016 Die Kooperation mit den Steirischen Naturparken wird fortgesetzt und es werden wieder Stop Littering-Tafeln an kritischen Punkten aufgestellt. Landschaftsreinigung Bei den Landschaftsreinigungsaktionen wird heuer der Schwerpunkt auf die „Reinigung von Gewässern und der Uferbereiche“ gesetzt. Zur landesweiten Aktion „Steirischer Frühjahrsputz“ sind alle Ortseinsatzstellen zum aktiven Mitmachen eingeladen. Der Aktionszeitraum erstreckt sich vom 29. März bis 30. April 2016. Zur Erhaltung der Biodiversität und Wiederherstellung von Ökosystemen wird das Projekt „Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Schutzgebieten und sensiblen Lebensräumen“ fortgesetzt. Graz, 17.10.2015 3
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