Arbeitsprogramm 2016

Arbeitsprogramm 2016
Die Bezirke und Ortseinsatzstellen sind eingeladen, ihre Arbeitsprogramme und die dazu
erforderlichen Einsatzplanung rechtzeitig zu Beginn des Jahres zu beschließen und
umzusetzen.
1. Innere Angelegenheiten
Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages setzen wir Taten und arbeiten gemeinsam für den
Erhalt und den Schutz unserer Natur. Bei der Erstellung der Einsatzpläne ist primär auf die
Erfüllung der naturschutzrechtlichen Aufgaben Rücksicht zu nehmen.
Über alle Einsatz- und Informationsbesprechungen, sowie Sitzungen der Organe sind
Protokolle und eine Anwesenheitslisten zu führen. Dienstbesprechungsprotokolle mit den
Anwesenheitslisten sind ohne unnötigen Aufschub an das übergeordnete Organ zu
übermitteln.
Zur einheitlichen Abrechnung sind ab sofort die vom Landesvorstand auf der Homepage
bereitgestellten, neuen Jahresrechnungsformulare zu verwenden.
Der Landesvorstand hat für die musikalische Umrahmung der Bezirkstage und des
Landestages bei der AKM eine pauschalierte Nutzungsbewilligung erworben. Wird am
Bezirkstag Musik aufgeführt, braucht um keine Aufführungslizenz mehr ansucht werden.
Diese Lizenz gilt aber nicht für Feste und andere Veranstaltungen der Berg- und Naturwacht.
Bälle, Zeltfeste, Frühschoppen sind vom veranstaltenden Organ bei der zuständigen
Geschäftsstelle der AKM bis drei Tage vor der Veranstaltung anzumelden.
2. Erfüllung des gesetzlichen Auftrages
Basisausbildung
Die Anwärterschulung wurde bisher im Rahmen eines zweitägigen Seminars mit Exkursion
angeboten. Künftig wird ein Theorietag und ein Praxistag, welcher in einem Schutzgebiet
stattfindet, angeboten.
Der Theorietag umfasst folgende Inhalte:
Arten- und Biotopschutz, Artenschutzverordnung,
Vorstellung der Stmk. Berg- und Naturwacht, Stmk. Berg- und Naturwachtgesetz
Stmk. Naturschutzgesetz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie,
Schutzgebietskategorien, Betreuung von Schutzgebieten,
Behörden und Ansprechpartner in der Steiermark, Beispiele aus der Praxis
Dauer: eintägig (9 bis ca. 16.30) Durchführung: Oktober – März
Erste Termine (Theorietag)
21.11.2015
15.01.2016
22.01.2016
in Liezen
in Pöllau (GH Gruber)
in Graz/Graz-Umgebung
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Der Praxistag beinhaltet eine Begehung eines Naturschutz- oder Natura 2000 Gebiets.
Dauer: halbtägig
Durchführung: April – September
Folgende Themen sind in Planung: (weitere sind nach Anfrage oder Bedarf möglich!)
Thema
Vogelkunde
Botanik / Ökologie
Orchideen
Schmetterlinge / Insekten
Botanik / Ökologie
Artenvielfalt
Schlangen
Ökologie / Hochgebirge
Gewässerökologie
Zoologie
Vogelkunde
Botanik / Ökologie
Gebiet
Europaschutzgebiet Grenzmur
NSG Wildoner Buchkogl
Nationalpark Gesäuse
Nationalpark Gesäuse
Südoststeirischen Hügelland - Höll
Naturpark Südsteiermark
Europaschutzgebiet Herberstein
Europaschutzgebiet Niedere Tauern
Europaschutzgebiet Raabklamm
Europaschutzgebiet Lafnitztal
Naturpark Zirbitzkogel-Grebenzen
Europaschutzgebiet Enns - Bereiche
Referent(in)
Mag. Michael Tiefenbach
Mag. Heli Kammerer
Reinhard Thaller
Georg Derbuch
Mag. Philipp Sengl
Dr. Thomas Frieß
Dr. Werner Kammel
Mag. Ferdinand Prenner
Mag. Barbara Depisch
Mag. Gernot Kunz
Mag. Peter Hochleitner
DI Dr. Karin Hochegger
Ankündigungen
Zur Unterstützung der Bezirksverwaltungsbehörden werden unsere Aufsichtsorgane
außerhalb geschlossener Ortschaften wieder verstärkt Augenmerk auf aufgestellte
Werbungen und Ankündigungen richten. Nicht bewilligte Ankündigungen sind
ordnungsgemäß zu erheben und mittels Fotodokumentation der Behörde anzuzeigen.
Überwachung der Naturschutzgebiete
Die Überwachung der Naturschutzgebiete ist seit 2015 ein eigenes Projekt, das
entsprechend den Vorgaben des Amts der Stmk. Landesregierung, A13, Referat Naturschutz,
umgesetzt wird. Die adaptierten Kontroll- und Protokollblätter sind auf unserer Homepage
abrufbar. Jeder einzelne Kontrollgang ist gemäß der Verordnung und den Vorgaben im
Kontrollbericht zu protokollieren, wobei Beobachtungen näher zu beschreiben sind
(WICHTIG für die Dokumentation sind Fotos und bei Beanstandungen eine genaue
Lagebezeichnung, wenn möglich GPS Daten). Anhand der abgegebenen Kontroll- und
Protokollblätter wird ein Jahresbericht über den Zustand der steirischen Naturschutzgebiete
erstellt. Aus diesem Grund ist es notwendig, gut ausgefüllte Protokolle zu erhalten.
3. Projektarbeiten
Gewässeraufsicht
Die Bezirksverwaltungsbehörden haben für die bestellten Gewässeraufsichtsorgane in ihrem
Verwaltungsbereich ein Kontrollprogramm zu erstellen; dieses ist der A13 sowie der Landesund Bezirksleitung der Stmk. Berg- und Naturwacht bis längstens 30. September (für das
Folgejahr) zu übermitteln. Der Landesvorstand hat über die Umsetzung dieses
Kontrollprogramms im Wege der Bezirksverwaltungsbehörden dem Amt der Stmk.
Landesregierung einen Tätigkeitsbericht vorzulegen.
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Die Gewässeraufsichtsorgane führen folgende Kontrollen und Aufgaben selbständig durch:
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einhängende Bäume und gefährdender Uferbewuchs
Holz- und Materiallagerungen (z. B. Siloballen) am Ufer von Gewässern bzw.
innerhalb des 30- jährigen Hochwasserabflussbereiches der Gewässer
offensichtliche Verunreinigungen in Gewässern (z. B. Verfärbung, Schaumbildung,
Auftreten von Ölfilmen)
Auftreten von Fischsterben
Ablagerungen von Abfällen
Ausbringung von Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Stallmist) in Verbotszeiträumen
die Errichtung von Bauwerken innerhalb des 30-jährigen Hochwasserabflussbereiches
der Gewässer
Schlangenbereitschaftsdienst: In Kooperation mit der Landesveterinärdirektion und der
Stmk. Berg- und Naturwacht hat die Landeswarnzentrale (LWZ) einen Rufbereitschaftsdienst
(Notruf 130) für Schlangennotfälle eingerichtet. Derzeit stehen 80 ausgebildete Berg- und
Naturwächter bereit, nach Anruf bzw. Anforderung durch die Landeswarnzentrale,
Schlangen am Auffindungsort sicherzustellen, die Art festzustellen und die weiteren
notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Ameisenheger-Rettungsumsiedelungen: Unsere ausgebildeten Ameisenheger verfügen über
die naturschutzrechtliche Bewilligung, landesweit Rettungsumsiedelungen von Waldameisen
durchzuführen. Die Kosten der Rettungsumsiedelungen sind vom jeweiligen Auftraggeber
einzuholen. Umsiedlungsaktionen sind zu dokumentieren und am Jahresende dem
Gruppenleiter zu übermitteln.
Entsorgung von Altfahrzeugen
Ein Aufwandsersatz für die Mitarbeit bei der Entsorgung von Altfahrzeugen kommt nur dann
zur Anweisung, wenn im Verwertungsnachweis als Überbringer (Letzthalter/-besitzer) die
Stmk. Berg- und Naturwacht eingetragen ist und die Übergabe des Altfahrzeuges an einen
dafür qualifizierten Betrieb erfolgte.
Stop Littering 2016
Die Kooperation mit den Steirischen Naturparken wird fortgesetzt und es werden wieder
Stop Littering-Tafeln an kritischen Punkten aufgestellt.
Landschaftsreinigung
Bei den Landschaftsreinigungsaktionen wird heuer der Schwerpunkt auf die „Reinigung von
Gewässern und der Uferbereiche“ gesetzt.
Zur landesweiten Aktion „Steirischer Frühjahrsputz“ sind alle Ortseinsatzstellen zum aktiven
Mitmachen eingeladen. Der Aktionszeitraum erstreckt sich vom 29. März bis 30. April 2016.
Zur Erhaltung der Biodiversität und Wiederherstellung von Ökosystemen wird das Projekt
„Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Schutzgebieten und sensiblen
Lebensräumen“ fortgesetzt.
Graz, 17.10.2015
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