Mutterschutz

MUTTERSCHUTZ
Anspruchsberechtigte
MUTTERSCHUTZ
Der Anspruch auf die besonderen Schutzvorschriften des
Mutterschutzgesetzes besteht für (werdende) Mütter, die
in der Bundesrepublik Deutschland in einem Arbeitsver­
hältnis stehen. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, Haus­
angestellte, Heimarbeiterinnen oder für Frauen, die sich
in der Berufsausbildung befinden, wenn das Ausbildungs­
verhältnis auf einem Arbeitsvertrag beruht. Das Mutter­
schutzgesetz findet grundsätzlich auch Anwendung auf
Frauen in geringfügiger Beschäftigung sowie auf Frauen
in befristeten Arbeitsverhältnissen, solange das befristete
Arbeitsverhältnis besteht. Mit Ablauf der Befristung endet
auch der Mutterschutz. Staatsangehörigkeit oder Familien­
stand spielen keine Rolle.
Das Gesetz gilt nicht für Hausfrauen, Selbstständige,
Adoptivmütter und Studentinnen, die ein vorgeschriebenes
Praktikum ableisten.
Die IG BCE informiert
Mütter über ihre Rechte.
Schutzfristen vor und nach der Entbindung
Damit der/die Arbeitgeber/­in seinen/ihren Verpflichtungen
nachkommen kann, sollen werdende Mütter dem Unter­
nehmen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen
Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand
bekannt ist. Die Schutzfrist, in der (werdende) Mütter
nicht mehr beschäftigt werden dürfen, beginnt 6 Wochen
vor der Entbindung und dauert an bis zum Ablauf von
8 Wochen nach der Entbindung. Bei Früh­ und Mehrlings­
geburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf
12 Wochen.
Im Falle einer Frühgeburt oder sonstigen vorzeitigen Ent­
bindung verlängert sich die Frist zusätzlich um den Zeit­
raum der Schutzfrist, der nicht in Anspruch genommen
werden konnte.
Eine werdende Mutter kann sich in den 6 Wochen vor der
Entbindung entscheiden, die Schutzfrist nicht in Anspruch
zu nehmen, sondern sie kann aktiv ihre Arbeitsleistung an­
bieten. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Aber nach der Entbindung besteht für 8 bzw. 12 Wochen
ein absolutes, unabdingbares Beschäftigungsverbot.
Die IG BCE informiert Mütter
über ihre Rechte.
Für die Berechnung der Zeiträume vor der Entbindung ist das
Zeugnis eines Arztes/einer Ärztin oder einer Hebamme maß­
gebend. Die Kosten hierfür trägt der/die Arbeitgeber/­in.
Beschäftigungsverbote
Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden mit
schweren körperlichen Arbeiten;
Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von
gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub,
Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von
Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind;
Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als
5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als
10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand ge­
hoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten
mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt
oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung
nicht größer sein als bei den zuvor genannten Arbeiten;
Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese
Beschäftigung täglich 4 Stunden überschreitet. Dies gilt nach
Ablauf des 5. Monats der Schwangerschaft;
Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder
beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt
halten müssen;
der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher
Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb;
dem Schälen von Holz;
Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in
besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu
erkranken, ausgesetzt sind;
der Arbeit auf Beförderungsmitteln nach Ablauf des 3. Monats
der Schwangerschaft;
Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesonde­
re der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausge­
setzt sind.
Falls
Falls
erforderlich,
Falls
erforderlich,
erforderlich,
kann
kann
der/die
kann
der/die
der/die
Arbeitgeber/­in
Arbeitgeber/­in
Arbeitgeber/­in
dazu
dazu
verpflichtet
dazu
verpflichtet
verpflichtet
werden,
werden,
werden,
Liegeräume
Liegeräume
Liegeräume
einzurichten.
einzurichten.
einzurichten.

vonvon
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sonstigen
sonstigen
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Frauen
Frauen
Frauen
über
über
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8,5
Stunden
Stunden
8,5 Stunden
täglich
täglich
täglich
oder
oderoder
90 90
Stunden
Stunden
90 Stunden
in der
in der
Doppelwoche
inDoppelwoche
der Doppelwoche
Stillpausen
Stillpausen
Stillpausen
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Arbeitsplatz
Arbeitsplatz
am Arbeitsplatz
hinaus
aus geleistet
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geleistet
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wird.
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Doppelwoche
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die Doppelwoche
werden
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Sonn
Sonn
tage
Sonn
tage tage
eingerechnet.
gerechnet.
eingerechnet.
Ausnahmen
Ausnahmen
Ausnahmen
gelten
gelten
im
gelten
im
Verkehrswesen,
Verkehrswesen,
im Verkehrswesen,
in Gast­
in Gast­
in Gast­
d
und
Schankwirtschaften,
Schankwirtschaften,
und Schankwirtschaften,
imim
übrigen
übrigen
im übrigen
Beherbergungswesen,
Beherbergungswesen,
Beherbergungswesen,
imim im
milienhaushalt,
Familienhaushalt,
Familienhaushalt,
in der
in der
Krankenpflege,
inKrankenpflege,
der Krankenpflege,
in Badeanstalten,
in Badeanstalten,
in Badeanstalten,
beibei bei
Musik
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Musik
aufführungen,
aufführungen,
Theatervorstellungen
Theatervorstellungen
Theatervorstellungen
oder
oder
anderen
oder
anderen
anderen
Schau­
Schau­
Schau­
stellungen.
llungen.
stellungen.
Eine
Eine
Frau
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Frau
kann
Frau
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nach
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nach
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nach
Wiederaufnahme
Wiederaufnahme
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Arbeit
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Arbeit
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während
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beanspruchen.
Foto: runzelkorn/fotolia.com
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unter
18
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Jahren
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Jahren
über
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über
8 Stunden
8 Stunden
täglich
täglich
täglich
oder
oderoder
80 80
Stunden
Stunden
80 Stunden
in der
in der
Doppelwoche;
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der Doppelwoche;
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
Akkordarbeit
Akkordarbeit
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und
und
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sonstigen
und sonstigen
Arbeiten,
Arbeiten,
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denen
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durch
ein
durch
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Unternehmen
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Das Unternehmen
hathat
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und
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steigertes
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steigertes
Arbeitstempo
Arbeitstempo
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höheres
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Entgelt
Entgelt
Entgelt
erzielt
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einschließlich
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Maschinen,
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Werkzeuge
Werkzeuge
Werkzeuge
und
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Geräte
Geräte
Geräte
und
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Regelung
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erforderliche
erforderliche
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Vor­ Vor­
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Fließarbeit
Fließarbeit
mitmit
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vorgeschriebenem
mit vorgeschriebenem
Arbeitstempo
Arbeitstempo
Arbeitstempo
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kehrungen
kehrungen
und
und
Maßnahmen
Maßnahmen
und Maßnahmen
zum
zum
Schutze
zum
Schutze
Schutze
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Leben
Leben
vonund
Leben
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Gesund­
Gesund­
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oder
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stillenden
stillenden
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Mutter
Mutter
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treffen.
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Wird
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schwangere
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Frau
Frau
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Arbeiten
Arbeiten
mit Arbeiten
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denen
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Die
Aufsichtsbehörde
Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde
kann
kann
Ausnahmen
kann
Ausnahmen
Ausnahmen
bewilligen.
bewilligen.
bewilligen.
ständig
ständig
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stehen
stehen
stehen
oder
oder
gehen
oder
gehen
muss,
gehen
muss,
hat
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hat
der/die
der/die
hat der/die
Arbeitgeber/­in
Arbeitgeber/­in
Arbeitgeber/­in
fürfür für
Sitzgelegenheiten
Sitzgelegenheiten
Sitzgelegenheiten
zum
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kurzen
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Ausruhen
kurzen
Ausruhen
Ausruhen
zu zu
sorgen.
sorgen.
zu sorgen.
Werdende
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Werdende
und
und
stillende
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und stillende
Mütter
Mütter
Mütter
dürfen
dürfen
dürfen
nicht
nicht
mit
nicht
mit
Mehrarbeit,
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mit Mehrarbeit,
nicht
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in der
Nacht
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Nacht
zwischen
zwischen
20 20
und
und
20
6 Uhr
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Uhr
und
6 und
Uhr
nicht
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an
Sonn­
Sonn­
anund
Sonn­
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Wird
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Mutter
Mutter
die Mutter
mitmit
Arbeiten
Arbeiten
mit Arbeiten
beschäftigt,
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beschäftigt,
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ständig
ständig
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Feiertagen
ertagen
Feiertagen
beschäftigt
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beschäftigt
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werden.
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sitzen
sitzen
muss,
sitzen
muss,
müssen
muss,
müssen
müssen
ihrihr
kurze
kurze
ihrUnterbrechungen
kurze
Unterbrechungen
Unterbrechungen
derder
Arbeit
Arbeit
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gewährt
gewährt
gewährt
werden.
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Mehrarbeit
hrarbeit
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in diesem
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in diesem
Sinne
Sinne
ist
Sinne
ist
jede
jede
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jede
Arbeit,
die
Arbeit,
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Foto: runzelkorn/fotolia.com
Darüber
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Beschäftigung
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Müttern
Müttern
Müttern
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Gestaltung
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desdes
Arbeitsplatzes
Arbeitsplatzes
des Arbeitsplatzes
BeiBei
Verdiensterhöhungen
Verdiensterhöhungen
Bei Verdiensterhöhungen
nicht
nicht
nur
nicht
nur
vorübergehender
vorübergehender
nur vorübergehender
Natur,
Natur,
die
Natur,
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während
während
während
oder
oder
nach
oder
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Ablauf
nach
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des
Ablauf
des
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Berechnungszeitraums
des Berechnungszeitraums
eintreten,
eintreten,
eintret
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von
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dem
erhöhten
erhöhten
Verdienst
Verdienst
Verdienst
auszugehen.
auszugehen.
auszugehen.
Verdienstkürzungen
Verdienstkürzungen
Verdienstkürzungen
sind
sind
zu sind
zu
berücksichtigen,
berücksichtigen,
zu berücksichtigen,
wenn
wenn
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wenn
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falls
falls
dauerhaft
falls
dauerhaft
dauerhaft
angelegt
angelegt
angelegt
sind
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und
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und
nicht
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und
auf
nicht
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einem
einem
auf
mutterschutz­
einem
mutterschutz­
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AufAuf
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Verlangen
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Stillen
zum
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erforderliche
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erforderliche
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Zeit,
Zeit,
mindes­
Zeit,
mindes­
mindes­
rechtlichen
rechtlichen
Beschäftigungsverbot
Beschäftigungsverbot
Beschäftigungsverbot
beruhen.
beruhen.
beruhen.
tens
tens
aber
tens
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2­mal
aber
2­mal
täglich
2­mal
täglich
täglich
½ Stunde
½ Stunde
½ Stunde
oder
oder
1­mal
oder
1­mal
täglich
1­mal
täglich
täglich
1 Stunde
1 Stunde
1 Stunde
frei­
frei­ frei­ rechtlichen
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zugeben.
zugeben.
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einer
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einer
zusammenhängenden
zusammenhängenden
Arbeitszeit
Arbeitszeit
Arbeitszeit
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mehr
als als Während
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Schutzfristen
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der Schutzfristen
vorvor
und
und
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nach
und
der
nach
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der Entbindung
sowie
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8 Stunden
8 Stunden
8 Stunden
sollsoll
aufauf
soll
Verlangen
Verlangen
auf Verlangen
2­mal
2­mal
eine
2­mal
eine
Stillzeit
eine
Stillzeit
Stillzeit
vonvon
mindestens
mindestens
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für
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Entbindungstag
den Entbindungstag
erhalten
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erhalten
gesetzlich
gesetzlich
gesetzlich
Versicherte
Versicherte
Versicherte
Mutter­
Mutter­
Mutte
45 45
Minuten
Minuten
45 Minuten
oder,
oder,
wenn
oder,
wenn
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der
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Nähe
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Nähe
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Arbeitsstätte
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keine
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vonvon
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Krankenkasse.
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der Krankenkasse.
gelegen
gelegen
gelegen
heit
heit
vorhanden
vorhanden
heit vorhanden
ist,ist,
einmal
einmal
ist, einmal
eine
eine
Stillzeit
eine
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vonvon
mindestens
mindestens
von mindestens DasDas
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld
beträgt
beträgt
beträgt
höchstens
höchstens
höchstens
13 13
Euro
Euro
13
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Kalender­
Kalender­
pro Kalend
90 90
Minuten
Minuten
90 Minuten
gewährt
gewährt
gewährt
werden.
werden.
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tag.tag.
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Übersteigt
tag. Übersteigt
derder
durchschnittliche
durchschnittliche
der durchschnittliche
kalendertägliche
kalendertägliche
kalendertägliche
Nettolohn
Nettolohn
Nettolo
Foto: Kzenon/fotolia.com
Durch
Durch
die
Durch
die
Gewährung
Gewährung
die Gewährung
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Stillzeit
Stillzeit
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darf
darf
eindarf
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Verdienstausfall
Verdienstausfall
ein Verdienstausfall
nicht
nichtnicht denden
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Betrag
den von
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13 13
Euro,
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Arbeitgeberseite
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Stillzeit
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Differenz
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als Zuschuss
zum
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Mutterschaftsgeld
zum
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld
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zahlen.
zahlen.
zu zahlen.
oder
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oder
nachgearbeitet
nachgearbeitet
und
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auf
nicht
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festgesetzte
auf festgesetzte
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Ruhepausen
Ruhepausen DasDas
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld
wird
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auf
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Elterngeld
das Elterngeld
angerechnet,
angerechnet,
angerechnet,
derder d
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angerechnet
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Zuschuss
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Arbeitgeberseite
der Arbeitgeberseite
nicht.
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FürFür
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FürHeimarbeit
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Heimarbeit
in Heimarbeit
Beschäftigten
Beschäftigten
Beschäftigten
können
können
können
besondere
besondere
besondere
Regelun­
Regelun­
Regelun­ Frauen,
Frauen,
Frauen,
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nicht
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dieselbst
nicht
selbst
Mitglied
selbst
Mitglied
Mitglied
einer
einer
gesetzlichen
einer
gesetzlichen
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Kranken­
Kranken­
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gelten.
gelten.
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kasse
kasse
sind,
kasse
sind,
können,
sind,
können,
können,
wenn
wenn
sie
wenn
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Schutzfrist
Schutzfrist
der Schutzfrist
in einem
in einem
in eine
Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis
stehen
stehen
stehen
oder
oder
in oder
Heimarbeit
in Heimarbeit
in Heimarbeit
beschäftigt
beschäftigt
beschäftigt
sind,
sind,sind,
Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt
aufauf
Antrag
Antrag
auf Antrag
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld
zulasten
zulasten
zulasten
desdes
Bundes
Bundes
des Bundes
erhalten.
erhalten.
erhalten.
Wenn
Wenn
Frauen
Wenn
Frauen
Frauen
aufgrund
aufgrund
aufgrund
eines
eines
Beschäftigungsverbotes
eines
Beschäftigungsverbotes
Beschäftigungsverbotes
außerhalb
außerhalb
außerhalb Gezahlt
Gezahlt
Gezahlt
wird
wird
in wird
diesem
in diesem
in diesem
FallFall
einein
Fall
Betrag
Betrag
ein in
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der
in der
Höhe
inHöhe
dervon
Höhe
von
insgesamt
insgesamt
von insgesa
derder
6­Wochen­Frist
6­Wochen­Frist
der 6­Wochen­Frist
vorvor
bzw.
bzw.
vor
8­/12­Wochen­Frist
bzw.
8­/12­Wochen­Frist
8­/12­Wochen­Frist
nach
nach
der
nach
der
Ent­
Ent­
der Ent­
höchstens
höchstens
höchstens
210210
Euro
Euro
210
vom
Euro
vom
Bundesversicherungsamt.
vom
Bundesversicherungsamt.
Bundesversicherungsamt.
bindung,
bindung,
bindung,
teilweise
teilweise
teilweise
oder
oder
völlig
oder
völlig
mit
völlig
mit
derder
mit
Arbeit
Arbeit
deraussetzen,
Arbeit
aussetzen,
aussetzen,
ist ist
vonvon
ist von
dem/der
dem/der
dem/der
Arbeitgeber/­in
Arbeitgeber/­in
Arbeitgeber/­in
mindestens
mindestens
mindestens
derder
Durchschnittsverdienst
Durchschnittsverdienst
der Durchschnittsverdienst
derder
letzten
letzten
der letzten
13 13
Wochen
Wochen
13 Wochen
oder
oder
deroder
der
letzten
letzten
der letzten
3 Monate
3 Monate
3 Monate
vorvor
Beginn
Beginn
vor Beginn
desdes des
Monats,
Monats,
Monats,
in dem
in dem
in
diedem
die
Schwangerschaft
Schwangerschaft
die Schwangerschaft
eingetreten
eingetreten
eingetreten
ist,ist,
zu zu
zahlen.
ist,
zahlen.
zu zahlen.
istellungen/Urlaub
Kündigung
Kündigung
IGwww.zukunftsgewerkschaft.de
BCE
www.zukunftsgewerkschaft.de
. . . das ist was Gutes!
IGIGBCE
BCE. ....das
. dasististwas
wasGutes!
Gutes!
Freistellungen/Urlaub
Freistellungen/Urlaub
/Die
(Werdende)
(Werdende)
Arbeitgeber/­in
Mütter
Mütter
hat
genießen
genießen
die Fraunach
für
nach
die
dem
dem
Zeit
Mutterschutzgesetz
Mutterschutzgesetz
freizustellen, die
Durchführung
einen
einen
besonderen
besonderen
der erforderlichen
Kündigungsschutz.
Kündigungsschutz.
Untersuchungen
DieDie
Kündigung
Kündigung
nötig
einer
ist.
einer
schwangeren
schwangeren
Frau
Frau
ist
ist
vom
vom
Beginn
Beginn
der
der
Schwangerschaft
Schwangerschaft
bisbis
den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen anan
zum
zum
Ablauf
Ablauf
von
von
4
Monaten
4
Monaten
nach
nach
der
der
Entbindung
Entbindung
unzulässig.
unzulässig.
Das
uer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Das
Kündigungsverbot
Kündigungsverbot
beinhaltet
beinhaltet
sowohl
sowohl
ordentliche
ordentliche
als
als
auch
auch
außer­
außer­
chäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten, d. h. dieser darf
ordentliche
Kündigungen
Kündigungen
sowie
sowie
Änderungskündigungen
Änderungskündigungen
oder
oder
htordentliche
entsprechend
gekürzt werden,
sondern
muss voll erhalten
Kündigungen
Kündigungen
eines
eines
unbefristeten
unbefristeten
Probearbeitsverhältnisses.
Probearbeitsverhältnisses.
ben.
Der/Die
Der/Die
Arbeitgeber/­in
Arbeitgeber/­in
hathat
diedie
Frau
Frau
fürfür
diedie
Zeit
Zeit
freizustellen,
freizustellen,
diedie
zurzur
Durchführung
Durchführung
derder
erforderlichen
erforderlichen
Untersuchungen
Untersuchungen
nötig
nötig
ist.ist.
Voraussetzung
Voraussetzung
hierfür
hierfür
ist,Urlaub
ist,
dass
dass
die
die
Schwangerschaft
Schwangerschaft
beibei
Zugang
Zugang
die
Arbeitnehmerin
ihren
vor
Beginn
der Beschäf­
der
der
Kündigung
Kündigung
bereits
bereits
bestanden
bestanden
hat
hat
und
und
dem
dem
Unternehmen
Unternehmen
ngsverbote/Mutterschutzfristen nicht oder nicht vollständig
diedie
Schwangerschaft
bekannt
bekannt
war
war
bzw.
bzw.
siesie
ihm
ihm
innerhalb
innerhalb
vonvon
alten,
soSchwangerschaft
kann sie nach Ablauf
der
Schutzfristen
den
Resturlaub
2
Wochen
2
Wochen
nach
nach
Zugang
Zugang
der
der
Kündigung
Kündigung
mitgeteilt
mitgeteilt
wurde.
wurde.
dann laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen
7 Eine
MuSchG),
Eine
Überschreitung
Überschreitung
d. h. dieserdieser
verfällt
dieser
Frist
abweichend
Frist
istist
unschädlich,
unschädlich,
von § 7wenn
Abs.
wenn
3siesie
aufauf
lGeinem
nicht
einem
von
amvon
31.
derder
März
Frau
Frau
nicht
des
nicht
Folgejahres.
zu zu
vertretenden
vertretenden
Grund
Grund
beruht
beruht
und
und
diedie
Mitteilung
Mitteilung
unverzüglich
unverzüglich
nachgeholt
nachgeholt
wird.
wird.dieser (z. B. zu
Anspruch
auf
Urlaub
verfällt
jedoch, soweit
HatHat
diedie
Arbeitnehmerin
Arbeitnehmerin
ihren
ihren
Urlaub
Urlaub
vorvor
Beginn
Beginn
derder
Beschäf­
Beschäf­
tigungs
tigungs
verbote/Mutterschutzfristen
verbote/Mutterschutzfristen
nicht
nicht
oder
oder
nicht
nicht
vollständig
vollständig
erhalten,
erhalten,
so so
kann
kann
siesie
nach
nach
Ablauf
Ablauf
derder
Schutzfristen
Schutzfristen
den
den
Rest
Rest
urlaub
urlaub
imim
dann
dann
laufenden
laufenden
oder
oder
imim
nächsten
nächsten
Urlaubsjahr
Urlaubsjahr
beanspruchen
beanspruchen
(§ 17
(§ 17
MuSchG),
MuSchG),
d. h.
d. dieser
h. dieser
verfällt
verfällt
abweichend
abweichend
vonvon
§ 7§Abs.
7 Abs.
3 3
BUrlG
BUrlG
nicht
nicht
amam
31.31.
März
März
desdes
Folgejahres.
Folgejahres.
Lichte
DieDie
Frauen
der
Frauen
Entscheidung
selbst
selbst
sind
sind
an
desan
das
Europäischen
das
Kündigungsverbot
Kündigungsverbot
Gerichtshofs
nicht
nicht
(gebun­
EuGH),
gebun­
s Urlaubsansprüche
den.
den.
SieSie
können
können
während
wegen
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Schwangerschaft
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Schutzfrist
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Aus
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Grund
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grundsätzlich
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zulässig.
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dass
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Eigenkündigungen
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Mutterschaft
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keine
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weiteren
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Ansprüche
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gegen
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Arbeitgeberseite
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Mutterschaftsgeld)
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bestehen.
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die in der
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Krankenversicherung
versichert
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erhalten
folgende
Leistungen:
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Frau,
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deren
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beendet
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innerhalb
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Jahres
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Entbindung
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alten
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Betrieb
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wieder
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ein­
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gilt
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hinsichtlich
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der
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Betriebs­
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Berufszugehörigkeit
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nicht
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unterbrochen.
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Versorgung mit Arznei­, Verband­ und Heilmitteln;
Dies
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nur,
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wenn
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Frau
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innerhalb
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dieses
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Jahres
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in keinem
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anderen
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Unternehmen
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gearbeitet
gearbeitet
hat.
hat.
häusliche Pflege;
Haushaltshilfe.
Impressum
Ich
Ichbin
bindabei!
dabei!
Ich bin dabei!
Herausgeberin:
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Vorstandsbereich 3
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
Internet: www.igbce.de
DerDer
Anspruch
Anspruch
aufauf
Urlaub
Urlaub
verfällt
verfällt
jedoch,
jedoch,
soweit
soweit
dieser
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(z. B.
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Beginn
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bereits
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festgelegt
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wurde
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und
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Beschäfti­
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gung
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fürfür
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vorgesehene
vorgesehene
Urlaubszeit
Urlaubszeit
mutterschutzrechtlich
mutterschutzrechtlich
ver­
ver­
boten
boten
ist.ist.
Verantwortlich:
Ralf Sikorski
Redaktion:
Ursula Salzburger, Abt. Frauen/Gleichstellung
Telefon: 0511 7631-258/-246
E-Mail: [email protected]
ImIm
Lichte
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Entscheidung
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Europäischen
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Gerichtshofs
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(EuGH),
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dass
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Urlaubsansprüche
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wegen
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krankheitsbedingter
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Arbeits­
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unfähig
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nicht
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bisbis
zum
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März
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Folgejahres
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verfallen,
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sollte
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man
man
sich
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jeweiligen
jeweiligen
Einzelfall
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beim
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Betriebsrat
Betriebsrat
oder
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IG IG
BCE
BCE
holen.
holen.
Druck und Vertrieb:
BWH GmbH
Beckstraße 10
30457 Hannover
Sonstige
Sonstige
Leistungen
Leistungen
beibei
Schwangerschaft
Schwangerschaft
und
und
Mutterschaft
Mutterschaft
Titelfoto:
mmphoto/fotolia.com
Februar 2016/4. Auflage
Frauen,
Frauen,
diedie
in der
in der
gesetzlichen
gesetzlichen
Krankenversicherung
Krankenversicherung
versichert
versichert
MITGLIED
WERDEN
LOHNT
SICH!
sind,
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erhalten
erhalten
folgende
folgende
Leistungen:
Leistungen:

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ärztliche
ärztliche
Betreuung;
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auch unter
www.mitgliedwerden.igbce.de

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Hebammenhilfe;
Hebammenhilfe;

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Versorgung
Versorgung
mitmit
Arznei­,
Arznei­,
Verband­
Verband­
und
und
Heilmitteln;
Heilmitteln;

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stationäre
stationäre
Entbindung;
Entbindung;
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häusliche
häusliche
Pflege;
Pflege;

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Haushaltshilfe.
Haushaltshilfe.
MUTTERSCHUTZ
inn
Eine
des
Eine
Kündigung
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Kündigung
bereits
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in festgelegt
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in Ausnahmefällen
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wenn
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Arbeitgebers/der
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Arbeitgeberin
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Landesbehörde
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zulässig
zulässig
erklärt
erklärt
wurde.
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FürFür
den
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Anspruch
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aufauf
bezahlten
bezahlten
Erholungsurlaub
Erholungsurlaub
und
und
dessen
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Dauer
Dauer
gelten
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Ausfallzeiten
Ausfallzeiten
wegen
wegen
mutterschutzrechtlicher
mutterschutzrechtlicher
Beschäftigungs
Beschäftigungs
verbote
verbote
alsals
Beschäftigungszeiten,
Beschäftigungszeiten,
d. h.
d. dieser
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darf
darf
nicht
nicht
entsprechend
entsprechend
gekürzt
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werden,
werden,
sondern
sondern
muss
muss
vollvoll
erhalten
erhalten
bleiben.
bleiben.
MITGLIED
MITGLIEDWERDEN
WERDENLOHNT
LOHNTSICH!
SICH!
BWH P1600447
ww.zukunftsgewerkschaft.de
Der
DerWeg
Weginindie
dieZukunft.
Zukunft.
auch
auchunter
unter
www.mitgliedwerden.igbce.de
www.mitgliedwerden.igbce.de
besser
informiert.
2/2016 Bestell-Nr. f4