MUTTERSCHUTZ Anspruchsberechtigte MUTTERSCHUTZ Der Anspruch auf die besonderen Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes besteht für (werdende) Mütter, die in der Bundesrepublik Deutschland in einem Arbeitsver hältnis stehen. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, Haus angestellte, Heimarbeiterinnen oder für Frauen, die sich in der Berufsausbildung befinden, wenn das Ausbildungs verhältnis auf einem Arbeitsvertrag beruht. Das Mutter schutzgesetz findet grundsätzlich auch Anwendung auf Frauen in geringfügiger Beschäftigung sowie auf Frauen in befristeten Arbeitsverhältnissen, solange das befristete Arbeitsverhältnis besteht. Mit Ablauf der Befristung endet auch der Mutterschutz. Staatsangehörigkeit oder Familien stand spielen keine Rolle. Das Gesetz gilt nicht für Hausfrauen, Selbstständige, Adoptivmütter und Studentinnen, die ein vorgeschriebenes Praktikum ableisten. Die IG BCE informiert Mütter über ihre Rechte. Schutzfristen vor und nach der Entbindung Damit der/die Arbeitgeber/in seinen/ihren Verpflichtungen nachkommen kann, sollen werdende Mütter dem Unter nehmen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Die Schutzfrist, in der (werdende) Mütter nicht mehr beschäftigt werden dürfen, beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und dauert an bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Früh und Mehrlings geburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen. Im Falle einer Frühgeburt oder sonstigen vorzeitigen Ent bindung verlängert sich die Frist zusätzlich um den Zeit raum der Schutzfrist, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Eine werdende Mutter kann sich in den 6 Wochen vor der Entbindung entscheiden, die Schutzfrist nicht in Anspruch zu nehmen, sondern sie kann aktiv ihre Arbeitsleistung an bieten. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Aber nach der Entbindung besteht für 8 bzw. 12 Wochen ein absolutes, unabdingbares Beschäftigungsverbot. Die IG BCE informiert Mütter über ihre Rechte. Für die Berechnung der Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes/einer Ärztin oder einer Hebamme maß gebend. Die Kosten hierfür trägt der/die Arbeitgeber/in. Beschäftigungsverbote Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden mit schweren körperlichen Arbeiten; Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind; Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand ge hoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung nicht größer sein als bei den zuvor genannten Arbeiten; Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich 4 Stunden überschreitet. Dies gilt nach Ablauf des 5. Monats der Schwangerschaft; Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen; der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb; dem Schälen von Holz; Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind; der Arbeit auf Beförderungsmitteln nach Ablauf des 3. Monats der Schwangerschaft; Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesonde re der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausge setzt sind. Falls Falls erforderlich, Falls erforderlich, erforderlich, kann kann der/die kann der/die der/die Arbeitgeber/in Arbeitgeber/in Arbeitgeber/in dazu dazu verpflichtet dazu verpflichtet verpflichtet werden, werden, werden, Liegeräume Liegeräume Liegeräume einzurichten. einzurichten. einzurichten. vonvon sonstigen sonstigen von sonstigen Frauen Frauen Frauen über über 8,5über 8,5 Stunden Stunden 8,5 Stunden täglich täglich täglich oder oderoder 90 90 Stunden Stunden 90 Stunden in der in der Doppelwoche inDoppelwoche der Doppelwoche Stillpausen Stillpausen Stillpausen amam Arbeitsplatz Arbeitsplatz am Arbeitsplatz hinaus aus geleistet hinaus geleistet geleistet wird. wird. Inwird. die In die Doppelwoche InDoppelwoche die Doppelwoche werden werden werden Sonn Sonn tage Sonn tage tage eingerechnet. gerechnet. eingerechnet. Ausnahmen Ausnahmen Ausnahmen gelten gelten im gelten im Verkehrswesen, Verkehrswesen, im Verkehrswesen, in Gast in Gast in Gast d und Schankwirtschaften, Schankwirtschaften, und Schankwirtschaften, imim übrigen übrigen im übrigen Beherbergungswesen, Beherbergungswesen, Beherbergungswesen, imim im milienhaushalt, Familienhaushalt, Familienhaushalt, in der in der Krankenpflege, inKrankenpflege, der Krankenpflege, in Badeanstalten, in Badeanstalten, in Badeanstalten, beibei bei Musik sikaufführungen, Musik aufführungen, aufführungen, Theatervorstellungen Theatervorstellungen Theatervorstellungen oder oder anderen oder anderen anderen Schau Schau Schau stellungen. llungen. stellungen. Eine Eine Frau Eine Frau kann Frau kann nach kann nach Wiederaufnahme nach Wiederaufnahme Wiederaufnahme ihrer ihrer Arbeit ihrer Arbeit Stillpausen Arbeit Stillpausen Stillpausen während während während derder Arbeit Arbeit derbeanspruchen. Arbeit beanspruchen. beanspruchen. Foto: runzelkorn/fotolia.com vonvon Frauen Frauen von Frauen unter unter 18 unter 18 Jahren Jahren 18 über Jahren über 8 Stunden über 8 Stunden 8 Stunden täglich täglich täglich oder oderoder 80 80 Stunden Stunden 80 Stunden in der in der Doppelwoche; inDoppelwoche; der Doppelwoche; Foto: runzelkorn/fotolia.com Akkordarbeit Akkordarbeit Akkordarbeit und und sonstigen sonstigen und sonstigen Arbeiten, Arbeiten, Arbeiten, beibei denen denen beidurch denen durch ein durch ein gege ein ge DasDas Unternehmen Unternehmen Das Unternehmen hathat beibei hat derder bei Einrichtung Einrichtung der Einrichtung und und derder und Unterhaltung Unterhaltung der Unterhaltung steigertes steigertes steigertes Arbeitstempo Arbeitstempo Arbeitstempo einein höheres höheres ein höheres Entgelt Entgelt Entgelt erzielt erzielt werden erzielt werden werden desdes Arbeitsplatzes Arbeitsplatzes des Arbeitsplatzes einschließlich einschließlich einschließlich derder Maschinen, Maschinen, der Maschinen, Werkzeuge Werkzeuge Werkzeuge und und und kann; kann;kann; Geräte Geräte Geräte und und beibei und derder bei Regelung Regelung der Regelung derder Beschäftigung Beschäftigung der Beschäftigung erforderliche erforderliche erforderliche Vor Vor Vor Fließarbeit Fließarbeit Fließarbeit mitmit vorgeschriebenem vorgeschriebenem mit vorgeschriebenem Arbeitstempo Arbeitstempo Arbeitstempo kehrungen kehrungen kehrungen und und Maßnahmen Maßnahmen und Maßnahmen zum zum Schutze zum Schutze Schutze vonvon Leben Leben vonund Leben und Gesund Gesund und Gesund heit heit derder heit werdenden werdenden der werdenden oder oder stillenden oder stillenden stillenden Mutter Mutter Mutter zu zu treffen. treffen. zu treffen. verboten. boten. verboten. 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Werdende rdende Werdende und und stillende stillende und stillende Mütter Mütter Mütter dürfen dürfen dürfen nicht nicht mit nicht mit Mehrarbeit, Mehrarbeit, mit Mehrarbeit, nicht ht innicht der in der Nacht inNacht derzwischen Nacht zwischen zwischen 20 20 und und 20 6 Uhr 6und Uhr und 6 und Uhr nicht nicht undannicht an Sonn Sonn anund Sonn und und Wird Wird dieWird die Mutter Mutter die Mutter mitmit Arbeiten Arbeiten mit Arbeiten beschäftigt, beschäftigt, beschäftigt, beibei denen denen beisie denen sie ständig ständig sie ständig Feiertagen ertagen Feiertagen beschäftigt beschäftigt beschäftigt werden. werden. werden. sitzen sitzen muss, sitzen muss, müssen muss, müssen müssen ihrihr kurze kurze ihrUnterbrechungen kurze Unterbrechungen Unterbrechungen derder Arbeit Arbeit der Arbeit gewährt gewährt gewährt werden. werden. werden. Mehrarbeit hrarbeit Mehrarbeit in diesem in diesem in diesem Sinne Sinne ist Sinne ist jede jede ist Arbeit, jede Arbeit, die Arbeit, die die Foto: runzelkorn/fotolia.com Darüber rüberDarüber hinaus hinaus ist hinaus ist diedie Beschäftigung istBeschäftigung die Beschäftigung vonvon werdenden werdenden von werdenden Müttern Müttern Müttern mitmit mitGestaltung Gestaltung Gestaltung desdes Arbeitsplatzes Arbeitsplatzes des Arbeitsplatzes BeiBei Verdiensterhöhungen Verdiensterhöhungen Bei Verdiensterhöhungen nicht nicht nur nicht nur vorübergehender vorübergehender nur vorübergehender Natur, Natur, die Natur, die d während während während oder oder nach oder nach Ablauf nach Ablauf des Ablauf des Berechnungszeitraums Berechnungszeitraums des Berechnungszeitraums eintreten, eintreten, eintret ist ist vonvon dem ist dem von erhöhten dem erhöhten erhöhten Verdienst Verdienst Verdienst auszugehen. auszugehen. auszugehen. 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BeiBei einer einer Bei zusammenhängenden einer zusammenhängenden zusammenhängenden Arbeitszeit Arbeitszeit Arbeitszeit vonvon mehr mehr vonals mehr als als Während Während Während derder Schutzfristen Schutzfristen der Schutzfristen vorvor und und vor nach nach und der nach der Entbindung Entbindung der Entbindung sowie sowie sow 8 Stunden 8 Stunden 8 Stunden sollsoll aufauf soll Verlangen Verlangen auf Verlangen 2mal 2mal eine 2mal eine Stillzeit eine Stillzeit Stillzeit vonvon mindestens mindestens von mindestens fürfür denden für Entbindungstag Entbindungstag den Entbindungstag erhalten erhalten erhalten gesetzlich gesetzlich gesetzlich Versicherte Versicherte Versicherte Mutter Mutter Mutte 45 45 Minuten Minuten 45 Minuten oder, oder, wenn oder, wenn inwenn der in der Nähe inNähe derder Nähe der Arbeitsstätte Arbeitsstätte der Arbeitsstätte keine keine Still keine Still Still schaftsgeld schaftsgeld schaftsgeld vonvon derder von Krankenkasse. Krankenkasse. der Krankenkasse. gelegen gelegen gelegen heit heit vorhanden vorhanden heit vorhanden ist,ist, einmal einmal ist, einmal eine eine Stillzeit eine Stillzeit Stillzeit vonvon mindestens mindestens von mindestens DasDas Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld Das Mutterschaftsgeld beträgt beträgt beträgt höchstens höchstens höchstens 13 13 Euro Euro 13 proEuro pro Kalender Kalender pro Kalend 90 90 Minuten Minuten 90 Minuten gewährt gewährt gewährt werden. werden. werden. tag.tag. Übersteigt Übersteigt tag. Übersteigt derder durchschnittliche durchschnittliche der durchschnittliche kalendertägliche kalendertägliche kalendertägliche Nettolohn Nettolohn Nettolo Foto: Kzenon/fotolia.com Durch Durch die Durch die Gewährung Gewährung die Gewährung derder Stillzeit Stillzeit der Stillzeit darf darf eindarf ein Verdienstausfall Verdienstausfall ein Verdienstausfall nicht nichtnicht denden Betrag Betrag den von Betrag von 13 13 Euro, vonEuro, 13 istEuro, ist diedie Arbeitgeberseite istArbeitgeberseite die Arbeitgeberseite verpflichtet, verpflichtet, verpflichtet, diedie d eintreten. eintreten. eintreten. DieDie Stillzeit Stillzeit Die Stillzeit darf darf vondarf von stillenden stillenden von stillenden Müttern Müttern Müttern auch auch nicht auch nicht vor nicht vor vor Differenz Differenz Differenz alsals Zuschuss Zuschuss als Zuschuss zum zum Mutterschaftsgeld zum Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld zu zu zahlen. zahlen. zu zahlen. oder oder nachgearbeitet oder nachgearbeitet nachgearbeitet und und auch auch und nicht auch nicht auf nicht auf festgesetzte festgesetzte auf festgesetzte Ruhepausen Ruhepausen Ruhepausen DasDas Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld Das Mutterschaftsgeld wird wird aufwird auf dasdas auf Elterngeld Elterngeld das Elterngeld angerechnet, angerechnet, angerechnet, derder d angerechnet angerechnet angerechnet werden. werden. werden. Zuschuss Zuschuss Zuschuss derder Arbeitgeberseite Arbeitgeberseite der Arbeitgeberseite nicht. nicht.nicht. FürFür diedie in FürHeimarbeit indie Heimarbeit in Heimarbeit Beschäftigten Beschäftigten Beschäftigten können können können besondere besondere besondere Regelun Regelun Regelun Frauen, Frauen, Frauen, diedie nicht nicht dieselbst nicht selbst Mitglied selbst Mitglied Mitglied einer einer gesetzlichen einer gesetzlichen gesetzlichen Kranken Kranken Kranken gengen gelten. gelten. gen gelten. kasse kasse sind, kasse sind, können, sind, können, können, wenn wenn sie wenn sie beibei Beginn sieBeginn bei Beginn derder Schutzfrist Schutzfrist der Schutzfrist in einem in einem in eine Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis stehen stehen stehen oder oder in oder Heimarbeit in Heimarbeit in Heimarbeit beschäftigt beschäftigt beschäftigt sind, sind,sind, Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt aufauf Antrag Antrag auf Antrag Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld zulasten zulasten zulasten desdes Bundes Bundes des Bundes erhalten. erhalten. erhalten. Wenn Wenn Frauen Wenn Frauen Frauen aufgrund aufgrund aufgrund eines eines Beschäftigungsverbotes eines Beschäftigungsverbotes Beschäftigungsverbotes außerhalb außerhalb außerhalb Gezahlt Gezahlt Gezahlt wird wird in wird diesem in diesem in diesem FallFall einein Fall Betrag Betrag ein in Betrag der in der Höhe inHöhe dervon Höhe von insgesamt insgesamt von insgesa derder 6WochenFrist 6WochenFrist der 6WochenFrist vorvor bzw. bzw. vor 8/12WochenFrist bzw. 8/12WochenFrist 8/12WochenFrist nach nach der nach der Ent Ent der Ent höchstens höchstens höchstens 210210 Euro Euro 210 vom Euro vom Bundesversicherungsamt. vom Bundesversicherungsamt. Bundesversicherungsamt. bindung, bindung, bindung, teilweise teilweise teilweise oder oder völlig oder völlig mit völlig mit derder mit Arbeit Arbeit deraussetzen, Arbeit aussetzen, aussetzen, ist ist vonvon ist von dem/der dem/der dem/der Arbeitgeber/in Arbeitgeber/in Arbeitgeber/in mindestens mindestens mindestens derder Durchschnittsverdienst Durchschnittsverdienst der Durchschnittsverdienst derder letzten letzten der letzten 13 13 Wochen Wochen 13 Wochen oder oder deroder der letzten letzten der letzten 3 Monate 3 Monate 3 Monate vorvor Beginn Beginn vor Beginn desdes des Monats, Monats, Monats, in dem in dem in diedem die Schwangerschaft Schwangerschaft die Schwangerschaft eingetreten eingetreten eingetreten ist,ist, zu zu zahlen. ist, zahlen. zu zahlen. istellungen/Urlaub Kündigung Kündigung IGwww.zukunftsgewerkschaft.de BCE www.zukunftsgewerkschaft.de . . . das ist was Gutes! IGIGBCE BCE. ....das . dasististwas wasGutes! Gutes! Freistellungen/Urlaub Freistellungen/Urlaub /Die (Werdende) (Werdende) Arbeitgeber/in Mütter Mütter hat genießen genießen die Fraunach für nach die dem dem Zeit Mutterschutzgesetz Mutterschutzgesetz freizustellen, die Durchführung einen einen besonderen besonderen der erforderlichen Kündigungsschutz. Kündigungsschutz. Untersuchungen DieDie Kündigung Kündigung nötig einer ist. einer schwangeren schwangeren Frau Frau ist ist vom vom Beginn Beginn der der Schwangerschaft Schwangerschaft bisbis den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen anan zum zum Ablauf Ablauf von von 4 Monaten 4 Monaten nach nach der der Entbindung Entbindung unzulässig. unzulässig. Das uer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Das Kündigungsverbot Kündigungsverbot beinhaltet beinhaltet sowohl sowohl ordentliche ordentliche als als auch auch außer außer chäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten, d. h. dieser darf ordentliche Kündigungen Kündigungen sowie sowie Änderungskündigungen Änderungskündigungen oder oder htordentliche entsprechend gekürzt werden, sondern muss voll erhalten Kündigungen Kündigungen eines eines unbefristeten unbefristeten Probearbeitsverhältnisses. Probearbeitsverhältnisses. ben. Der/Die Der/Die Arbeitgeber/in Arbeitgeber/in hathat diedie Frau Frau fürfür diedie Zeit Zeit freizustellen, freizustellen, diedie zurzur Durchführung Durchführung derder erforderlichen erforderlichen Untersuchungen Untersuchungen nötig nötig ist.ist. Voraussetzung Voraussetzung hierfür hierfür ist,Urlaub ist, dass dass die die Schwangerschaft Schwangerschaft beibei Zugang Zugang die Arbeitnehmerin ihren vor Beginn der Beschäf der der Kündigung Kündigung bereits bereits bestanden bestanden hat hat und und dem dem Unternehmen Unternehmen ngsverbote/Mutterschutzfristen nicht oder nicht vollständig diedie Schwangerschaft bekannt bekannt war war bzw. bzw. siesie ihm ihm innerhalb innerhalb vonvon alten, soSchwangerschaft kann sie nach Ablauf der Schutzfristen den Resturlaub 2 Wochen 2 Wochen nach nach Zugang Zugang der der Kündigung Kündigung mitgeteilt mitgeteilt wurde. wurde. dann laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen 7 Eine MuSchG), Eine Überschreitung Überschreitung d. h. dieserdieser verfällt dieser Frist abweichend Frist istist unschädlich, unschädlich, von § 7wenn Abs. wenn 3siesie aufauf lGeinem nicht einem von amvon 31. derder März Frau Frau nicht des nicht Folgejahres. zu zu vertretenden vertretenden Grund Grund beruht beruht und und diedie Mitteilung Mitteilung unverzüglich unverzüglich nachgeholt nachgeholt wird. wird.dieser (z. B. zu Anspruch auf Urlaub verfällt jedoch, soweit HatHat diedie Arbeitnehmerin Arbeitnehmerin ihren ihren Urlaub Urlaub vorvor Beginn Beginn derder Beschäf Beschäf tigungs tigungs verbote/Mutterschutzfristen verbote/Mutterschutzfristen nicht nicht oder oder nicht nicht vollständig vollständig erhalten, erhalten, so so kann kann siesie nach nach Ablauf Ablauf derder Schutzfristen Schutzfristen den den Rest Rest urlaub urlaub imim dann dann laufenden laufenden oder oder imim nächsten nächsten Urlaubsjahr Urlaubsjahr beanspruchen beanspruchen (§ 17 (§ 17 MuSchG), MuSchG), d. h. d. dieser h. dieser verfällt verfällt abweichend abweichend vonvon § 7§Abs. 7 Abs. 3 3 BUrlG BUrlG nicht nicht amam 31.31. März März desdes Folgejahres. Folgejahres. Lichte DieDie Frauen der Frauen Entscheidung selbst selbst sind sind an desan das Europäischen das Kündigungsverbot Kündigungsverbot Gerichtshofs nicht nicht (gebun EuGH), gebun s Urlaubsansprüche den. den. SieSie können können während wegen während der krankheitsbedingter der Schwangerschaft Schwangerschaft Arbeits und und während während ähig derder keit Schutzfrist Schutzfrist nicht bisnach zum nach der 31.der März Entbindung Entbindung des Folgejahres dasdas Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis verfallen, sollte ohne ohne n Einhaltung sich Einhaltung im jeweiligen einer einer Frist Einzelfall Frist zum zum Ende Rat Ende beim derder Schutzfrist Betriebsrat Schutzfrist nach oder nach der der der Ent Ent BCE bindung holen. bindung kündigen. kündigen. Aus Aus diesem diesem Grund Grund sind sind auch auch Aufhebungs Aufhebungs verträge verträge grundsätzlich grundsätzlich zulässig. zulässig. nstige Leistungen bei Schwangerschaft ZuZu bedenken bedenken ist,ist, dass dass nach nach Eigenkündigungen Eigenkündigungen und und Aufhebungs Aufhebungs d verträgen Mutterschaft verträgen keine keine weiteren weiteren Ansprüche Ansprüche gegen gegen diedie Arbeitgeberseite Arbeitgeberseite (Entgelt, (Entgelt, Zuschuss Zuschuss zum zum Mutterschaftsgeld) Mutterschaftsgeld) bestehen. bestehen. uen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert d, Wird erhalten folgende Leistungen: Wird eine eine Frau, Frau, deren deren Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis beendet beendet war, war, innerhalb innerhalb 1 Jahres 1 Jahres nach nach der der Entbindung Entbindung in dem in dem alten alten Betrieb Betrieb wieder wieder ein ein ärztliche Betreuung; gestellt, gestellt, gilt gilt das das Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis hinsichtlich hinsichtlich der der Betriebs Betriebs oder oder Hebammenhilfe; Berufszugehörigkeit Berufszugehörigkeit alsals nicht nicht unterbrochen. unterbrochen. Versorgung mit Arznei, Verband und Heilmitteln; Dies Dies giltgilt nur, nur, wenn wenn diedie Frau Frau innerhalb innerhalb dieses dieses Jahres Jahres in keinem in keinem stationäre Entbindung; anderen anderen Unternehmen Unternehmen gearbeitet gearbeitet hat. hat. häusliche Pflege; Haushaltshilfe. Impressum Ich Ichbin bindabei! dabei! Ich bin dabei! Herausgeberin: Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Vorstandsbereich 3 Königsworther Platz 6 30167 Hannover Internet: www.igbce.de DerDer Anspruch Anspruch aufauf Urlaub Urlaub verfällt verfällt jedoch, jedoch, soweit soweit dieser dieser (z. B. (z. zu B. zu Beginn Beginn desdes Jahres) Jahres) bereits bereits festgelegt festgelegt wurde wurde und und diedie Beschäfti Beschäfti gung gung fürfür diedie vorgesehene vorgesehene Urlaubszeit Urlaubszeit mutterschutzrechtlich mutterschutzrechtlich ver ver boten boten ist.ist. Verantwortlich: Ralf Sikorski Redaktion: Ursula Salzburger, Abt. Frauen/Gleichstellung Telefon: 0511 7631-258/-246 E-Mail: [email protected] ImIm Lichte Lichte derder Entscheidung Entscheidung desdes Europäischen Europäischen Gerichtshofs Gerichtshofs (EuGH), (EuGH), dass dass Urlaubsansprüche Urlaubsansprüche wegen wegen krankheitsbedingter krankheitsbedingter Arbeits Arbeits unfähig unfähig keitkeit nicht nicht bisbis zum zum 31.31. März März desdes Folgejahres Folgejahres verfallen, verfallen, sollte sollte man man sich sich imim jeweiligen jeweiligen Einzelfall Einzelfall RatRat beim beim Betriebsrat Betriebsrat oder oder derder IG IG BCE BCE holen. holen. Druck und Vertrieb: BWH GmbH Beckstraße 10 30457 Hannover Sonstige Sonstige Leistungen Leistungen beibei Schwangerschaft Schwangerschaft und und Mutterschaft Mutterschaft Titelfoto: mmphoto/fotolia.com Februar 2016/4. Auflage Frauen, Frauen, diedie in der in der gesetzlichen gesetzlichen Krankenversicherung Krankenversicherung versichert versichert MITGLIED WERDEN LOHNT SICH! sind, sind, erhalten erhalten folgende folgende Leistungen: Leistungen: ärztliche ärztliche Betreuung; Betreuung; auch unter www.mitgliedwerden.igbce.de Hebammenhilfe; Hebammenhilfe; Versorgung Versorgung mitmit Arznei, Arznei, Verband Verband und und Heilmitteln; Heilmitteln; stationäre stationäre Entbindung; Entbindung; häusliche häusliche Pflege; Pflege; Haushaltshilfe. Haushaltshilfe. MUTTERSCHUTZ inn Eine des Eine Kündigung Jahres) Kündigung bereits istist in festgelegt Ausnahmefällen in Ausnahmefällen wurdemöglich, und möglich, die Beschäfti wenn wenn diedie Kündi Kündi ggung fürgung die zuvor vorgesehene zuvor aufauf Antrag Antrag Urlaubszeit desdes Arbeitgebers/der Arbeitgebers/der mutterschutzrechtlich Arbeitgeberin Arbeitgeberin vervonvon ender ist. der obersten obersten Landesbehörde Landesbehörde fürfür zulässig zulässig erklärt erklärt wurde. wurde. FürFür den den Anspruch Anspruch aufauf bezahlten bezahlten Erholungsurlaub Erholungsurlaub und und dessen dessen Dauer Dauer gelten gelten diedie Ausfallzeiten Ausfallzeiten wegen wegen mutterschutzrechtlicher mutterschutzrechtlicher Beschäftigungs Beschäftigungs verbote verbote alsals Beschäftigungszeiten, Beschäftigungszeiten, d. h. d. dieser h. dieser darf darf nicht nicht entsprechend entsprechend gekürzt gekürzt werden, werden, sondern sondern muss muss vollvoll erhalten erhalten bleiben. bleiben. MITGLIED MITGLIEDWERDEN WERDENLOHNT LOHNTSICH! SICH! BWH P1600447 ww.zukunftsgewerkschaft.de Der DerWeg Weginindie dieZukunft. Zukunft. auch auchunter unter www.mitgliedwerden.igbce.de www.mitgliedwerden.igbce.de besser informiert. 2/2016 Bestell-Nr. f4
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