Checkliste zu Arbeitszeiten

Arbeitszeiten-Checkliste
Checkliste:
Arbeitszeiten
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Die hier dargestellten Bestimmungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz und in anderen Spezialgesetzen
geregelt. Sie können in der Regel nicht in einem Arbeitsvertrag zulasten des Arbeitnehmers ausgehebelt
werden.
Arbeitszeitmodell
Erklärung
Wochenhöchstarbeitszeit
Regelfall:
• 48 Stunden
Ausnahme:
•60 Stunden
Achtung: Regelausgleichszeiten beachten (innerhalb der nächsten sechs Monate
darf im Durchschnitt nicht mehr als 8 Std. täglich gearbeitet werden)
Besondere Schutzvorschriften:
•Jugendliche (40 Std.)
•werdende und stillende Mütter (90 Std. in Doppelwoche)
•Schwerbehinderte (48 Std., wenn von Mehrarbeit freigestellt)
August 2015
(6-Tage-Woche, Mo. bis Sa.)
Tageshöchstarbeitszeit
Regelfall:
• 8 Stunden
Ausnahme:
• 10 Stunden
Achtung: Regelausgleichszeiten beachten (innerhalb der nächsten sechs Monate
darf im Durchschnitt nicht mehr als 8 Std. täglich gearbeitet werden)
Besondere Schutzvorschriften:
• Jugendliche (8 Std.)
• werdende und stillende Mütter (8,5 Std.)
• Schwerbehinderte (8 Std., wenn von Mehrarbeit freigestellt)
Ruhepausen
30 Minuten bei Arbeitszeiten zwischen 6 und 9 Stunden
45 Minuten bei Arbeitszeiten von mehr als 9 Stunden
Achtung: Bei Aufteilung der Pausenzeiten ist eine Mindestlänge von 15 Minuten
einzuhalten
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Arbeitszeiten-Checkliste
August 2015
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Arbeitszeitmodell
Erklärung
Ruhezeiten
Regelfall:
• 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit
Ausnahme:
• besondere Berufsgruppen bei anderweitigem Ausgleich der Ruhezeiten (z.B. Krankenhaus- und Pflegepersonal, Verkehrsbetriebe, Landwirte)
Sonn- und Feiertagsarbeit
Regelfall:
• Beschäftigungsverbot von 0 Uhr bis 24 Uhr
Ausnahmen:
• Tätigkeiten müssen notwendigerweise auch an Sonn- und Feiertagen stattfinden
(z. B. Not- und Rettungsdienste, Krankenhaus- und Pflegedienstleistungen, Aufrechterhaltung der Energie- und Wasserversorgung und der Entsorgung)
• Arbeit am Wochenende und an Feiertagen ist typisch (z. B. bei Theater- und
anderen Kulturbetrieben, im Sport, bei Rundfunk- und Nachrichtenagenturen, in
der Landwirtschaft, bei Messen, Märkten, in Gaststätten, Beherbergungsbetrieben
und im Fremdenverkehr)
• Notfälle in Betrieben, so z.B. bei Überschwemmungen
• Sondergenehmigung durch eine Aufsichtsbehörde liegt vor
Nachtarbeit 1
Regelfall:
• 8 Stunden
Achtung: Ausgleich durch angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt ist zu gewähren.
Ausnahme:
• 10 Stunden
Achtung: Regelausgleichszeiten beachten (innerhalb der nächsten sechs Monate
darf im Durchschnitt nicht mehr als 8 Std. täglich gearbeitet werden)
Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr umfasst (in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr).
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