Arbeitszeiten-Checkliste Checkliste: Arbeitszeiten 12 3 9 6 Die hier dargestellten Bestimmungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz und in anderen Spezialgesetzen geregelt. Sie können in der Regel nicht in einem Arbeitsvertrag zulasten des Arbeitnehmers ausgehebelt werden. Arbeitszeitmodell Erklärung Wochenhöchstarbeitszeit Regelfall: • 48 Stunden Ausnahme: •60 Stunden Achtung: Regelausgleichszeiten beachten (innerhalb der nächsten sechs Monate darf im Durchschnitt nicht mehr als 8 Std. täglich gearbeitet werden) Besondere Schutzvorschriften: •Jugendliche (40 Std.) •werdende und stillende Mütter (90 Std. in Doppelwoche) •Schwerbehinderte (48 Std., wenn von Mehrarbeit freigestellt) August 2015 (6-Tage-Woche, Mo. bis Sa.) Tageshöchstarbeitszeit Regelfall: • 8 Stunden Ausnahme: • 10 Stunden Achtung: Regelausgleichszeiten beachten (innerhalb der nächsten sechs Monate darf im Durchschnitt nicht mehr als 8 Std. täglich gearbeitet werden) Besondere Schutzvorschriften: • Jugendliche (8 Std.) • werdende und stillende Mütter (8,5 Std.) • Schwerbehinderte (8 Std., wenn von Mehrarbeit freigestellt) Ruhepausen 30 Minuten bei Arbeitszeiten zwischen 6 und 9 Stunden 45 Minuten bei Arbeitszeiten von mehr als 9 Stunden Achtung: Bei Aufteilung der Pausenzeiten ist eine Mindestlänge von 15 Minuten einzuhalten 1 Arbeitszeiten-Checkliste August 2015 1 Arbeitszeitmodell Erklärung Ruhezeiten Regelfall: • 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit Ausnahme: • besondere Berufsgruppen bei anderweitigem Ausgleich der Ruhezeiten (z.B. Krankenhaus- und Pflegepersonal, Verkehrsbetriebe, Landwirte) Sonn- und Feiertagsarbeit Regelfall: • Beschäftigungsverbot von 0 Uhr bis 24 Uhr Ausnahmen: • Tätigkeiten müssen notwendigerweise auch an Sonn- und Feiertagen stattfinden (z. B. Not- und Rettungsdienste, Krankenhaus- und Pflegedienstleistungen, Aufrechterhaltung der Energie- und Wasserversorgung und der Entsorgung) • Arbeit am Wochenende und an Feiertagen ist typisch (z. B. bei Theater- und anderen Kulturbetrieben, im Sport, bei Rundfunk- und Nachrichtenagenturen, in der Landwirtschaft, bei Messen, Märkten, in Gaststätten, Beherbergungsbetrieben und im Fremdenverkehr) • Notfälle in Betrieben, so z.B. bei Überschwemmungen • Sondergenehmigung durch eine Aufsichtsbehörde liegt vor Nachtarbeit 1 Regelfall: • 8 Stunden Achtung: Ausgleich durch angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt ist zu gewähren. Ausnahme: • 10 Stunden Achtung: Regelausgleichszeiten beachten (innerhalb der nächsten sechs Monate darf im Durchschnitt nicht mehr als 8 Std. täglich gearbeitet werden) Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr umfasst (in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr). 2
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