AGB

§ 4 Auftragsbestimmungen
§ 1 Gültigkeit der Vertragsgrundlagen
1.1 Die Agentur web-sei-ten.de ist eine Marke der
Niemann Consulting GmbH (nachfolgend NieCon genannt), Zollstraße 5, 39114 Magdeburg und
führt ihre kreativen Leistungen ausschließlich auf
Grundlage dieser allgemeinen Vertragsgrundlagen (nachfolgend AVG genannt) aus. Sofern nicht
anders vereinbart, ist dies auch für alle künftigen
Kreativleistungen von NieCon gültig.
1.2 Mit Erteilung des Auftrags in mündlicher oder elektronischer Form, erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der AVG von NieCon an.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn
NieCon diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Wenn nicht anders vereinbart, sind die Bestimmungen dieser AVG maßgebend für alle Rechtsgeschäfte mit NieCon.
§ 2 Erfüllungsort & Wirksamkeit
2.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der
Agentur NieCon ( D-39104 Magdeburg).
2.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
2.3 Die Unwirksamkeit oder vertragliche Änderung
einer der in den AVG aufgeführten Bedingungen
berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame/veränderte Bestimmungen
werden durch solche Bedingungen ersetzt, die den
angestrebten wirtschaftlichen Zweck erfassen.
§ 3 Auftragserteilung & Vertragsabschluss
3.1 Die Auftragserteilung an NieCon kann auf dem
mündlichen – (Telefon, Beratungsgespräch,…), elektronischen- (E-Mail, Fax, …) oder dem Postweg erfolgen. Eine erste Erläuterung der Auftragsabsichten sowie der Vertragsziele des Auftraggebers ist
hierbei maßgebend.
4.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt, falls nicht anders
vereinbart, in drei Etappen:
- Konzeption und Planung/Briefing
- Realisierung
- Präsentation und Weiterverarbeitung bzw.
Korrekturen
4.2 Grundlage für die Auftragsabwicklung ist die ausführliche Projektbeschreibung, die der Auftraggeber schriftlich an NieCon zu übergeben hat oder in
einem gemeinsamen Workshop (Briefing) mit NieCon erarbeitet.
4.3 Eine schriftliche, mit NieCon erstellte Projektbeschreibung ist vom Auftraggeber genauestens auf
ihre Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern.
4.4 Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit der
Projektbeschreibung. Zu einem späteren Zeitpunkt
eintreffende Änderungswünsche, die im Briefing
nicht vereinbart wurden, führen zu gesonderten
Preisvereinbarungen.
4.5 Nach der vollständigen Ausarbeitung der Projektbeschreibung gemäß 4.2 und 4.3 erarbeitet NieCon
einen Musterentwurf, der innerhalb der vereinbarten Termine und Fristen beim Auftraggeber
präsentiert wird. Bei Nichtgefallen hat der Auftraggeber das Recht, 2 Korrekturen (Nachbesserungen) bzw. bei Print- und Grafikprodukten, ein
Zweitmuster erstellen zu lassen, ohne dass für ihn
weitere Kosten anfallen. Darüber hinausgehende
Korrekturwünsche haben eine Abrechnung des
Mehraufwands auf Stundensatzbasis zur Folge.
4.6 Die Schätzung der anfallenden Kosten stellt einen
Kostenvoranschlag im Sinne des §650 BGB dar und
ist nur als Solcher zu betrachten. Eine Überschreitung seitens NieCon ist hierbei zulässig und wird
dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
§ 5 Terminabsprachen & Mitwirkungspflicht
5.1 Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich
schriftlich und in der Regel per Zeitplan festzuhalten und von beiden Vertragspartnern zu bestätigen.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen
Daten und Informationen, die zur Einhaltung des
Zeitplans seitens NieCon nötig sind, vollständig bereitzustellen. Eine durch unvollständige oder unrichtige, bzw. nachträglich geänderte Inhalte entstehende Verzögerung oder Anhebung der Kosten ,
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Urheber- & Nutzungsrechte / Offene Dateien
6.6 Vorschläge des Auftraggebers oder dessen Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht und haben
keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
6.7 NieCon schmückt jeden Auftrag mit individuell erstellten Lösungen, Konzepten, Strategien, Designs
oder Grafiken die als persönliche geistige Schöpfung geschützt sind. Dem Auftraggeber gehen auch
nach Erwerb der Nutzungsrechte keine Exklusivrechte über.
6.1 Jede Kreativleistung von NieCon erfolgt im Rahmen eines Urheberwerkvertrags, der sich neben 6.8 Sofern nicht anders vereinbart hat NieCon das
der reinen Werkleistung auch auf die Einräumung
Recht, die erstellten Entwürfe, Designs und Layvon Nutzungsrechten richtet. In der Annahme eiouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten
ner Präsentationsvergütung liegt keine Zustimdurch den Auftraggeber, als Referenz aufzuführen.
mung zur Verwendung der Idee, Arbeiten und
Leistungen. Im Falle einer nicht genehmigten Ver- 6.9 Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die Urwendung, auch in abgeänderter Form, für eigene
heber- und Lizenzrechte beim jeweiligen Autor, ErZwecke und/oder Weitergabe an Dritte verpflichsteller, Fotografen oder Softwarehersteller.
tet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe, die vor Auftragsbeginn auf Grundlage 6.10 NieCon ist nicht verpflichtet, offene Dateien oder
des Auftragsumfangs individuell errechnet wird.
Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Sollte dies jedoch ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht sein, ist dies gesondert zu vereinbaren
6.2 Sämtliche Konzepte, Ideen, Beratungs- und Kreaund entsprechend zu vergüten.
tivleistungen wie bspw. Entwürfe, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (nachfolgend 6.11 Herausgegebene Daten und Layouts dürfen nur
UrhG genannt). Die Bestimmungen des UrhG gelmit der ausdrücklichen Zustimmung von NieCon
ten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvorgeändert werden. Dies bedarf der Schriftform.
aussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Somit stehen NieCon die urheberrechtlichen § 7 Haftung und Pflichten des Auftraggebers
Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
7.1 Der Auftraggeber ist ebenso verpflichtet, alle für
6.3 Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen, Ideen, Grafiden Auftrag zur Verfügung gestellten Daten und
karbeiten etc. dürfen ohne ausdrückliche EinwilliInformationen auf eventuelle Urheber- und Kogung von NieCon weder im Original noch bei der
pierrechte zu überprüfen und eventuelle ErlaubReproduktion verändert werden. Die Nachahmung
nisse zur Verwendung einzuholen. Alle Ansprüche
(auch in Teilen) ist unzulässig. Bei Verstoß gegen
wegen Urheber- und Kopierrechts-Verletzungen
diese Vertragsbestimmung, ist NieCon berechtigt,
gehen zu seinen Lasten. Die Verantwortung für
eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten VergüTextinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt
tung zu verlangen.
der Auftraggeber.
6.4 NieCon überträgt dem Auftraggeber lediglich das
für den Zweck erforderliche Nutzungsrecht. Hierbei handelt es sich, sofern nicht anders vereinbart,
um ein einfaches Nutzungsrecht. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit einer
schriftlichen Freigabe von NieCon erlaubt.
7.2 Der Auftraggeber stellt NieCon von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen eines Verhaltens, für das
der Auftraggeber nach dem Vertrag die Haftung /
Verantwortung trägt, stellen. Die Kosten einer möglichen Rechtsverfolgung trägt der Auftraggeber.
6.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger
Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber
auf diesen über.
7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, NieCon die zur
Auftragserfüllung notwendigen Vollmachten für
die Beschaffung von Fremdleistungen (z.B.: für die
Frist ohne Bemerkung zur Abnahme, gilt der EntBestellung in der Druckerei; Zugangsbeschaffung
wurf als abgenommen und wird in Rechnung gein Online-Bilddatenbanken) zu erteilen. Die Ausstellt.
führung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, im
Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Nie- 10.2 Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach
Con ist von sämtlichen Verbindlichkeiten, die sich
Abnahme schriftlich bei NieCon vorzulegen. Eraus diesem Vertragsabschluss ergeben, freizustelfolgt dies nicht, gilt der Auftrag als fehlerfrei abgelen. Insbesondere von der Kostenübernahme.
nommen.
10.3 Bei Verweigerung der Abnahme oder bei Rücktritt
vom Auftrag, behält NieCon den Vergütungsanspruch für bereits begonnene und geleistete Ar8.1 NieCon ist verpflichtet , sämtliche Daten und Inforbeiten sowie ein Recht auf Schadenersatz. Dies gilt
mationen , die als vertraulich bezeichnet sind bzw.
auch bei der Auftragsabnahme in Teilen.
eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse
des Auftraggebers erkennbar sind, unbefristet ge- 10.4 Erfolgt eine Kündigung vor Fertigstellung, so geheim zu halten. Eine Aufzeichnung oder Weitergahen keine Nutzungsrechte auf den Auftragnehbe erfolgt nicht. Mitarbeiter von NieCon werden
mer über. Sämtliche Auftragsinhalte, ob gleich es
ebenfalls zur Geheimhaltung angehalten.
sich um Beratungsinhalte, Ideenskizzen, Entwürfe
o.ä. handelt, sind unverzüglich an NieCon zurück
8.2 NieCon ist ebenso dazu verpflichtet, alle Aufträge
zu geben. Kopien von Auftragsdateien sind vom
mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
Auftraggeber zu löschen. NieCon behält das Recht,
eine Vergütung für bereits aufgewendete Arbeits§ 9 Haftungsbeschränkung
stunden zu verlangen.
§ 8 Haftung und Pflichten von web-sei-ten.de
9.1 NieCon haftet für Pflichtverletzungen, die vorsätzlich geschehen oder auf grober Fahrlässigkeit basieren, gesetzt den Fall dass die Schuld der Verletzung der Vertragspflicht vorliegt.
§ 11 Vergütung
11.1 Die Vergütung erfolgt für erbrachte Arbeitsleistung
auf Grundlage des in der Auftragsbestätigung konkretisierten Leistungsumfangs, auf Grundlage des
Stundensatzes/der Preisliste (Stand 01/2016) oder
auf Grundlage des Tarifvertrags für Designleistungen. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.2 Die Haftung für den Schadenersatz beschränkt
sich auf den absehbaren Schaden, der maximal in
der Höhe des Auftragswertes liegen darf. NieConhaftet nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand entstanden sind, z.B. Vermögensschäden
11.2 Die Vergütung von Nutzungsrechten für Leistungen
durch Gewinneinbußen.
von NieCon erfolgt, wenn nicht anders vereinbart,
9.3 Für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
auf Basis des Tarifvertrags für Designleistungen.
Daten, Texte, etc. übernimmt NieCon keine HafDie Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen
tung.
Mehrwertsteuer.
9.4 NieCon übernimmt keine Haftung für Fehler die 11.3 Auch als „unverbindlich“ georderte Designleistundurch Dritte (z.B. Druckerei, Webserver-Anbieter)
gen, gleich welcher Art, sind entsprechend zu verZustande kommen.
güten. Designleistungen sind seitens des Auftraggebers nicht unentgeltlich zu erwarten.
§ 10 Abnahme
11.4 Die Bezahlung versteht sich in Euro. Die Anferti10.1 Die Abnahme erfolgt innerhalb von fünf Werktagung von Entwurfsmustern ist, sofern keine Songen. Sie darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen
dervereinbarungen getroffen wurden, bereits kosGründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftenpflichtig.
trags besteht Gestaltungsfreiheit. Nach Ablauf der
11.5 Werden Entwürfe und Konzepte in größerem Umgeltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland
fang genutzt, als ursprünglich vorgesehen, ist der
verstoßen.
Auftraggeber verpflichtet, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tat- 12.2 NieCon berät nicht in Gesetzesfragen. Der Auftragsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltegeber ist verpflichtet sich selbst (mit Hilfe eines
nen Vergütung an NieCon zu bezahlen.
Anwalts) über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren und somit die Richtigkeit seines Auftrags
11.6 Zusätzlich anfallende Kosten (Fahrt, Hotel etc.)
zu garantieren.
werden vorher mit dem Auftraggeber abgesprochen und gesondert in Rechnung gestellt. Der Auf- 12.3 Sollte keine Absprachen getroffen worden sein, ertraggeber hat das Recht, diesbezügliche Belege einfolgt die Erstellung der Website in einer Bildschirzusehen. Die Abrechnung erfolgt nach den gültigen
mauflösung von 1.920x1.080px. Damit einher geht
Sätzen.
die Anpassung an verschiedene Endgeräte sowie
folgende Browser in ihrer derzeitig aktuellsten Ver11.7 Sonderleistungen, wie Änderungen von Reinzeichsion: Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari, Internungen, Korrekturlesen, Drucküberwachung etc.
net Explorer, Edge, Opera.
werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach dem gültigen Stundensatz
(siehe Preisliste).
11.8 Dem Auftraggeber stehen zwei Korrekturabzüge
bzw. eine Neuanfertigung ohne Mehrkosten zu.
Wenn nicht anders vereinbart, berechnet NieCon
ab der dritten Korrektur den Mehraufwand nach
gültigem Stundensatz.
11.9 Erfordert der Auftrag eine finanzielle Vorleistung
von NieCon, ist der Auftraggeber verpflichtet angemessene Abschlagszahlungen zu leisten:
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung ;
1/3 nach Fertigstellung von 50% des Auftrags,
1/3 nach Auftragsablieferung.
11.10 Die Vergütung oder Abschlagszahlung ist, vorausgesetzt, es gelten keine anderweitig vertraglich erstellten Regelungen, nach Abnahme des Entwurfs/
der Dienstleistung/der Teildienstleistung fällig.
Hierzu erhält der Auftraggeber eine von NieCon erstellte Rechnung, die ohne Abzüge spätestens fünf
Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen ist.
§ 12 Regelung für Websiteerstellung
12.1 Verantwortlich für den Inhalt auf Webseiten ist der
Auftraggeber. Kritische Inhalte, wie AGB, Impressum und gesetzliche Regelungen bei Onlineshops
sind vorher vom Auftraggeber mit Hilfe eines Anwalts zu prüfen. Der Auftraggeber stellt NieCon
von jeglicher Haftung für Inhalte frei und versichert ausdrücklich die Korrektheit der zu verwendenden Inhalte, die selbstverständlich nicht gegen