§ 4 Auftragsbestimmungen § 1 Gültigkeit der Vertragsgrundlagen 1.1 Die Agentur web-sei-ten.de ist eine Marke der Niemann Consulting GmbH (nachfolgend NieCon genannt), Zollstraße 5, 39114 Magdeburg und führt ihre kreativen Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Vertragsgrundlagen (nachfolgend AVG genannt) aus. Sofern nicht anders vereinbart, ist dies auch für alle künftigen Kreativleistungen von NieCon gültig. 1.2 Mit Erteilung des Auftrags in mündlicher oder elektronischer Form, erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der AVG von NieCon an. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn NieCon diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 1.4 Wenn nicht anders vereinbart, sind die Bestimmungen dieser AVG maßgebend für alle Rechtsgeschäfte mit NieCon. § 2 Erfüllungsort & Wirksamkeit 2.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur NieCon ( D-39104 Magdeburg). 2.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland 2.3 Die Unwirksamkeit oder vertragliche Änderung einer der in den AVG aufgeführten Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame/veränderte Bestimmungen werden durch solche Bedingungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck erfassen. § 3 Auftragserteilung & Vertragsabschluss 3.1 Die Auftragserteilung an NieCon kann auf dem mündlichen – (Telefon, Beratungsgespräch,…), elektronischen- (E-Mail, Fax, …) oder dem Postweg erfolgen. Eine erste Erläuterung der Auftragsabsichten sowie der Vertragsziele des Auftraggebers ist hierbei maßgebend. 4.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, in drei Etappen: - Konzeption und Planung/Briefing - Realisierung - Präsentation und Weiterverarbeitung bzw. Korrekturen 4.2 Grundlage für die Auftragsabwicklung ist die ausführliche Projektbeschreibung, die der Auftraggeber schriftlich an NieCon zu übergeben hat oder in einem gemeinsamen Workshop (Briefing) mit NieCon erarbeitet. 4.3 Eine schriftliche, mit NieCon erstellte Projektbeschreibung ist vom Auftraggeber genauestens auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern. 4.4 Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit der Projektbeschreibung. Zu einem späteren Zeitpunkt eintreffende Änderungswünsche, die im Briefing nicht vereinbart wurden, führen zu gesonderten Preisvereinbarungen. 4.5 Nach der vollständigen Ausarbeitung der Projektbeschreibung gemäß 4.2 und 4.3 erarbeitet NieCon einen Musterentwurf, der innerhalb der vereinbarten Termine und Fristen beim Auftraggeber präsentiert wird. Bei Nichtgefallen hat der Auftraggeber das Recht, 2 Korrekturen (Nachbesserungen) bzw. bei Print- und Grafikprodukten, ein Zweitmuster erstellen zu lassen, ohne dass für ihn weitere Kosten anfallen. Darüber hinausgehende Korrekturwünsche haben eine Abrechnung des Mehraufwands auf Stundensatzbasis zur Folge. 4.6 Die Schätzung der anfallenden Kosten stellt einen Kostenvoranschlag im Sinne des §650 BGB dar und ist nur als Solcher zu betrachten. Eine Überschreitung seitens NieCon ist hierbei zulässig und wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. § 5 Terminabsprachen & Mitwirkungspflicht 5.1 Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich und in der Regel per Zeitplan festzuhalten und von beiden Vertragspartnern zu bestätigen. 5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Daten und Informationen, die zur Einhaltung des Zeitplans seitens NieCon nötig sind, vollständig bereitzustellen. Eine durch unvollständige oder unrichtige, bzw. nachträglich geänderte Inhalte entstehende Verzögerung oder Anhebung der Kosten , gehen zu Lasten des Auftraggebers. § 6 Urheber- & Nutzungsrechte / Offene Dateien 6.6 Vorschläge des Auftraggebers oder dessen Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. 6.7 NieCon schmückt jeden Auftrag mit individuell erstellten Lösungen, Konzepten, Strategien, Designs oder Grafiken die als persönliche geistige Schöpfung geschützt sind. Dem Auftraggeber gehen auch nach Erwerb der Nutzungsrechte keine Exklusivrechte über. 6.1 Jede Kreativleistung von NieCon erfolgt im Rahmen eines Urheberwerkvertrags, der sich neben 6.8 Sofern nicht anders vereinbart hat NieCon das der reinen Werkleistung auch auf die Einräumung Recht, die erstellten Entwürfe, Designs und Layvon Nutzungsrechten richtet. In der Annahme eiouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten ner Präsentationsvergütung liegt keine Zustimdurch den Auftraggeber, als Referenz aufzuführen. mung zur Verwendung der Idee, Arbeiten und Leistungen. Im Falle einer nicht genehmigten Ver- 6.9 Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die Urwendung, auch in abgeänderter Form, für eigene heber- und Lizenzrechte beim jeweiligen Autor, ErZwecke und/oder Weitergabe an Dritte verpflichsteller, Fotografen oder Softwarehersteller. tet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe, die vor Auftragsbeginn auf Grundlage 6.10 NieCon ist nicht verpflichtet, offene Dateien oder des Auftragsumfangs individuell errechnet wird. Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Sollte dies jedoch ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht sein, ist dies gesondert zu vereinbaren 6.2 Sämtliche Konzepte, Ideen, Beratungs- und Kreaund entsprechend zu vergüten. tivleistungen wie bspw. Entwürfe, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (nachfolgend 6.11 Herausgegebene Daten und Layouts dürfen nur UrhG genannt). Die Bestimmungen des UrhG gelmit der ausdrücklichen Zustimmung von NieCon ten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvorgeändert werden. Dies bedarf der Schriftform. aussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Somit stehen NieCon die urheberrechtlichen § 7 Haftung und Pflichten des Auftraggebers Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu. 7.1 Der Auftraggeber ist ebenso verpflichtet, alle für 6.3 Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen, Ideen, Grafiden Auftrag zur Verfügung gestellten Daten und karbeiten etc. dürfen ohne ausdrückliche EinwilliInformationen auf eventuelle Urheber- und Kogung von NieCon weder im Original noch bei der pierrechte zu überprüfen und eventuelle ErlaubReproduktion verändert werden. Die Nachahmung nisse zur Verwendung einzuholen. Alle Ansprüche (auch in Teilen) ist unzulässig. Bei Verstoß gegen wegen Urheber- und Kopierrechts-Verletzungen diese Vertragsbestimmung, ist NieCon berechtigt, gehen zu seinen Lasten. Die Verantwortung für eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten VergüTextinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt tung zu verlangen. der Auftraggeber. 6.4 NieCon überträgt dem Auftraggeber lediglich das für den Zweck erforderliche Nutzungsrecht. Hierbei handelt es sich, sofern nicht anders vereinbart, um ein einfaches Nutzungsrecht. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit einer schriftlichen Freigabe von NieCon erlaubt. 7.2 Der Auftraggeber stellt NieCon von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Haftung / Verantwortung trägt, stellen. Die Kosten einer möglichen Rechtsverfolgung trägt der Auftraggeber. 6.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. 7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, NieCon die zur Auftragserfüllung notwendigen Vollmachten für die Beschaffung von Fremdleistungen (z.B.: für die Frist ohne Bemerkung zur Abnahme, gilt der EntBestellung in der Druckerei; Zugangsbeschaffung wurf als abgenommen und wird in Rechnung gein Online-Bilddatenbanken) zu erteilen. Die Ausstellt. führung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Nie- 10.2 Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Con ist von sämtlichen Verbindlichkeiten, die sich Abnahme schriftlich bei NieCon vorzulegen. Eraus diesem Vertragsabschluss ergeben, freizustelfolgt dies nicht, gilt der Auftrag als fehlerfrei abgelen. Insbesondere von der Kostenübernahme. nommen. 10.3 Bei Verweigerung der Abnahme oder bei Rücktritt vom Auftrag, behält NieCon den Vergütungsanspruch für bereits begonnene und geleistete Ar8.1 NieCon ist verpflichtet , sämtliche Daten und Inforbeiten sowie ein Recht auf Schadenersatz. Dies gilt mationen , die als vertraulich bezeichnet sind bzw. auch bei der Auftragsabnahme in Teilen. eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, unbefristet ge- 10.4 Erfolgt eine Kündigung vor Fertigstellung, so geheim zu halten. Eine Aufzeichnung oder Weitergahen keine Nutzungsrechte auf den Auftragnehbe erfolgt nicht. Mitarbeiter von NieCon werden mer über. Sämtliche Auftragsinhalte, ob gleich es ebenfalls zur Geheimhaltung angehalten. sich um Beratungsinhalte, Ideenskizzen, Entwürfe o.ä. handelt, sind unverzüglich an NieCon zurück 8.2 NieCon ist ebenso dazu verpflichtet, alle Aufträge zu geben. Kopien von Auftragsdateien sind vom mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Auftraggeber zu löschen. NieCon behält das Recht, eine Vergütung für bereits aufgewendete Arbeits§ 9 Haftungsbeschränkung stunden zu verlangen. § 8 Haftung und Pflichten von web-sei-ten.de 9.1 NieCon haftet für Pflichtverletzungen, die vorsätzlich geschehen oder auf grober Fahrlässigkeit basieren, gesetzt den Fall dass die Schuld der Verletzung der Vertragspflicht vorliegt. § 11 Vergütung 11.1 Die Vergütung erfolgt für erbrachte Arbeitsleistung auf Grundlage des in der Auftragsbestätigung konkretisierten Leistungsumfangs, auf Grundlage des Stundensatzes/der Preisliste (Stand 01/2016) oder auf Grundlage des Tarifvertrags für Designleistungen. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 9.2 Die Haftung für den Schadenersatz beschränkt sich auf den absehbaren Schaden, der maximal in der Höhe des Auftragswertes liegen darf. NieConhaftet nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand entstanden sind, z.B. Vermögensschäden 11.2 Die Vergütung von Nutzungsrechten für Leistungen durch Gewinneinbußen. von NieCon erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, 9.3 Für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten auf Basis des Tarifvertrags für Designleistungen. Daten, Texte, etc. übernimmt NieCon keine HafDie Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen tung. Mehrwertsteuer. 9.4 NieCon übernimmt keine Haftung für Fehler die 11.3 Auch als „unverbindlich“ georderte Designleistundurch Dritte (z.B. Druckerei, Webserver-Anbieter) gen, gleich welcher Art, sind entsprechend zu verZustande kommen. güten. Designleistungen sind seitens des Auftraggebers nicht unentgeltlich zu erwarten. § 10 Abnahme 11.4 Die Bezahlung versteht sich in Euro. Die Anferti10.1 Die Abnahme erfolgt innerhalb von fünf Werktagung von Entwurfsmustern ist, sofern keine Songen. Sie darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen dervereinbarungen getroffen wurden, bereits kosGründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftenpflichtig. trags besteht Gestaltungsfreiheit. Nach Ablauf der 11.5 Werden Entwürfe und Konzepte in größerem Umgeltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland fang genutzt, als ursprünglich vorgesehen, ist der verstoßen. Auftraggeber verpflichtet, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tat- 12.2 NieCon berät nicht in Gesetzesfragen. Der Auftragsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltegeber ist verpflichtet sich selbst (mit Hilfe eines nen Vergütung an NieCon zu bezahlen. Anwalts) über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren und somit die Richtigkeit seines Auftrags 11.6 Zusätzlich anfallende Kosten (Fahrt, Hotel etc.) zu garantieren. werden vorher mit dem Auftraggeber abgesprochen und gesondert in Rechnung gestellt. Der Auf- 12.3 Sollte keine Absprachen getroffen worden sein, ertraggeber hat das Recht, diesbezügliche Belege einfolgt die Erstellung der Website in einer Bildschirzusehen. Die Abrechnung erfolgt nach den gültigen mauflösung von 1.920x1.080px. Damit einher geht Sätzen. die Anpassung an verschiedene Endgeräte sowie folgende Browser in ihrer derzeitig aktuellsten Ver11.7 Sonderleistungen, wie Änderungen von Reinzeichsion: Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari, Internungen, Korrekturlesen, Drucküberwachung etc. net Explorer, Edge, Opera. werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach dem gültigen Stundensatz (siehe Preisliste). 11.8 Dem Auftraggeber stehen zwei Korrekturabzüge bzw. eine Neuanfertigung ohne Mehrkosten zu. Wenn nicht anders vereinbart, berechnet NieCon ab der dritten Korrektur den Mehraufwand nach gültigem Stundensatz. 11.9 Erfordert der Auftrag eine finanzielle Vorleistung von NieCon, ist der Auftraggeber verpflichtet angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung ; 1/3 nach Fertigstellung von 50% des Auftrags, 1/3 nach Auftragsablieferung. 11.10 Die Vergütung oder Abschlagszahlung ist, vorausgesetzt, es gelten keine anderweitig vertraglich erstellten Regelungen, nach Abnahme des Entwurfs/ der Dienstleistung/der Teildienstleistung fällig. Hierzu erhält der Auftraggeber eine von NieCon erstellte Rechnung, die ohne Abzüge spätestens fünf Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen ist. § 12 Regelung für Websiteerstellung 12.1 Verantwortlich für den Inhalt auf Webseiten ist der Auftraggeber. Kritische Inhalte, wie AGB, Impressum und gesetzliche Regelungen bei Onlineshops sind vorher vom Auftraggeber mit Hilfe eines Anwalts zu prüfen. Der Auftraggeber stellt NieCon von jeglicher Haftung für Inhalte frei und versichert ausdrücklich die Korrektheit der zu verwendenden Inhalte, die selbstverständlich nicht gegen
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