Recht umsetzung der Maschinenrichtlinie / Ce

§
Recht
Umsetzung der Maschinenrichtlinie /
CE-Konformitätsbewertungsverfahren
Titel
Umsetzung der Maschinenrichtlinie / CE-Konformitätsbewertungsverfahren
Zielgruppe
Maschinenhersteller und -betreiber
Thema
Inhalt
Referent
Maschinenhersteller haben bestimmte rechtliche Anforderungen zu erfüllen, wenn sie Maschinen
für den Markt bereitstellen. Dies sind in erster Linie die Anforderungen der Maschinenrichtlinie
(MRL 2006/42/EG) und deren nationale Umsetzung in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Je nach Art der Maschine müssen ggf. auch die Anforderungen weiterer Richtlinien, z. B. der Druckgeräterichtlinie und der ATEX-Richtlinien beachtet werden. Das Seminar
vermittelt das Hintergrundwissen, um vorschriftenkonform ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren als Hersteller durchlaufen zu können. Dabei wird schwerpunktmäßig die MRL behandelt und
insbesondere die prinzipielle Vorgehensweise bei einer Risikobeurteilung angesprochen. Darüber
hinaus erfahren Sie, welche Pflichten Betreiber von Maschinen und Anlagen bei deren Umbau
und Erweiterung zu beachten haben.
■ Das CE-Konformitätsverfahren im Überblick
■ Anforderungen der MRL 2006/42/EG
■ Normenrecherche
■ Begriffsbestimmungen: Typ A- / B- / C-Normen
■ Harmonisierte Normen und deren Anwendung
■ Risikobeurteilung: Das A und O bei einem CE-Konformitätsbewertungsverfahren
■ Begriffsbestimmungen: „Vollständige Maschine“ und „unvollständige Maschine“ –
Unterschiede und Anforderungen an die Konformitätsbewertung
■ Pflichten beim Umbau und der Veränderung von Maschinen –
Begrifflichkeiten: „Wesentliche Veränderung“ und „Verkettung von Maschinen“
■ Haftungsrisiken und Haftungsvermeidung
Ortwin Knäb, Büro für CE-Kennzeichnung – Energiemanagement, Steinheim
Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Wolf, K. A. Schmersal GmbH & Co. KG, Wuppertal
Termine
Dauer
1 Tag
Teilnahmegebühr
10
KW
Datum
Uhrzeit
8
Mittwoch, 24. Februar 2016
von 9:00 bis 16:30 Uhr
Bietigheim
43
Mittwoch, 26. Oktober 2016
von 9:00 bis 16:30 Uhr
Wuppertal
€ 420,- (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Person
Ort
§
Recht
Explosionsschutz im Maschinenbau
Titel
Explosionsschutz im Maschinenbau
Zielgruppe
Maschinenhersteller und -betreiber
Thema
Inhalt
Referent
Explosionsschutz ist nicht nur in der chemischen Industrie zu beachten, sondern auch im
Maschinenbau – zum Beispiel bei der Konstruktion und beim Betrieb von Druckmaschinen,
die explosionsfähige Lösungsmittel verarbeiten. Somit haben Maschinenhersteller und
-betreiber unter Umständen neben der Maschinenrichtlinie auch die sogenannten ATEXRichtlinien zu beachten, die sich mit dem Explosionschutz beschäftigen. Das Seminar
erläutert die Anforderungen dieser Richtlinien.
■ ATEX-Richtlinien – Anforderungen und Verfahren
■ Anwendung und Abgrenzung von Maschinenrichtlinie und ATEX-Richtlinien
■ Ex-Schutz-Konzepte an bzw. für Maschinen
■ Zündschutzarten, Kennzeichnungen, „Ex-Safety Devices“
■ Zündgefahrenanalyse nach EN 13463 für mechanische Geräte und Maschinen
■ Normen, State of the Art, künftige Entwicklungen
■ Abgrenzung zum IECEx-System (Scheme 02 bis 05)
■ Ex-Installationspraxis VDE 0165-1 (EN 60079-14) mit VDE 0113 (EN 60204)
■ Praxisbeispiel: Ex-Schutz-Konzept an einer Maschine
Dipl.-Ing. Heinz Farke, TÜV Rheinland
Termine
Dauer
1 Tag
Teilnahmegebühr
KW
Datum
Uhrzeit
Ort
15
Mittwoch, 13. April 2016
von 9:00 bis 16:30 Uhr
Hamburg
26
Mittwoch, 29. Juni 2016
von 9:00 bis 16:30 Uhr
Wuppertal
38
Dienstag, 20. September 2016
von 9:00 bis 16:30 Uhr
Bietigheim
€ 420,- (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Person
11
§
Recht
Vertrieb von Maschinen – die produktrechtlichen Kernfragen
Titel
Zielgruppe
Thema
Inhalt
Referent
Vertrieb von Maschinen – die Kernfragen in Bezug auf die Identifizierung und
Reduzierung produktrechtlicher Risiken
Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber von Maschinen
Wer als Wirtschaftsakteur Maschinen in Verkehr bringt, muss sich mit einer Vielzahl produktrechtlich relevanter Rechtsnormen befassen. Zu beachten sind nicht nur die staatlichen Anforderungen
an Maschinen, sondern auch das zivilrechtliche Produkthaftungsrecht und die strafrechtliche
Produktverantwortung. Das Seminar behandelt die wesentlichen Aspekte des Produktrechtes und
gibt Hilfestellung bei der Identifizierung und Reduzierung produktrechtlicher Risiken.
■W
as ist Produktrecht?
– Öffentlich-rechtliches Produktsicherheitsrecht
– Zivilrechtliches Produkthaftungsrecht
– Strafrechtliche Produktverantwortung
■G
efahrabwendungspflichten und Gefahrabwendungsmaßnahmen
(von der Sicherheitswarnung bis zum Rückruf)
■W
er ist Haftungsadressat bei Schadensersatzansprüchen?
– Haftungsprivilegierung für Arbeitnehmer
■W
as ist zu tun im Falle behördlicher Beanstandungen?
– Überblick über das geltende Marktüberwachungsrecht
■D
iskussion und Erläuterung aktueller Gerichtsurteile
■ Gebrauchtmaschinen: Beschaffenheitsanforderungen und Handel
Dr. Carsten Schucht, Kanzlei Noerr LLP, München
Termine
Teilnahmegebühr
12
Dauer
KW
Datum
Uhrzeit
Ort
1 Tag
7
25
45
Dienstag, 16. Februar 2016
Mittwoch, 22. Juni 2016
Dienstag, 08. November 2016
von 9:00 bis 16:30 Uhr
von 9:00 bis 16:30 Uhr
von 9:00 bis 16:30 Uhr
Hamburg
Bietigheim
Wuppertal
€ 480,- (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Person
§
Recht
Anforderungen beim Bereitstellen von Maschinen außerhalb
Europas: Welche Unterschiede gibt es zur europäischen
CE-Kennzeichnung?
Titel
Zielgruppe
Thema
Inhalt
Referent
Anforderungen beim Bereitstellen von Maschinen außerhalb Europas:
Welche Unterschiede gibt es zur europäischen CE-Kennzeichnung?
Maschinenhersteller und -betreiber
Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat sich mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ein
transparentes Rechtssystem hinsichtlich der Anforderungen beim Inverkehrbringen von Maschinen
etabliert. Außerhalb des EWR gilt die CE-Kennzeichnung allerdings nicht. Hier muss sich der
Exporteur von Maschinen und Anlagen auf lokales Recht sowie ggf. nationale Standards einlassen. Das Seminar vermittelt das nötige Wissen, um rechtskonform Maschinen und Anlagen
außerhalb des EWR in Verkehr zu bringen bzw. in Betrieb zu nehmen.
■ Einführung
– Territorialer Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie
– Schnittstelle Inverkehrbringungsrecht / Arbeitsschutzrecht
– Juristische Landkarte
■ Prozess zum Anforderungsmanagement
■ Zusammenhang zwischen internationalen, europäischen und nationalen Normen
■Ü
bersicht zu spezifischen Länderanforderungen
(Brasilien, Kanada, China, Japan, Russland, USA…)
■ Darstellung der wichtigsten weltweiten Informationsquellen
■ Fallbeispiele
Dipl.-Ing. Michael Loerzer, Geschäftsführer GLOBALNORM Group, Berlin
Termine
Teilnahmegebühr
Dauer
KW
Datum
Uhrzeit
Ort
1 Tag
15
40
45
Donnerstag, 14. April 2016
Donnerstag, 06. Oktober 2016
Donnerstag, 10. November 2016
von 9:00 bis 16:30 Uhr
von 9:00 bis 16:30 Uhr
von 9:00 bis 16:30 Uhr
Hamburg
Wettenberg
Wuppertal
€ 480,- (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Person
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