Informationsveranstaltung: Wissenschaftliche Arbeit, mündliches Staatsexamen, Referendariat Zentrum für Lehrerbildung und Zentrales Prüfungssekretariat für die Lehramtsstudiengänge > Übersicht 1. Studienbegleitende Prüfungen und Erstes Staatsexamen 2. Wissenschaftliche Arbeit und Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung 3. Mündliche Prüfungen 4. Vorbereitungsdienst im Saarland 25.02.2016 Zentrum für Lehrerbildung Seite 2 > Studienbegleitende Prüfungen und Erstes Staatsexamen Zusammensetzung der Endnote des 1. Staatsexamens: – 80%: studienbegleitende Prüfungen (Fächer/Lernbereiche, Bildungswissenschaften, Wissenschaftliche Arbeit) – 20%: zwei mündliche Staatsprüfungen 25.02.2016 Seite 3 10 Schritte zum transcript of records Zentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge Seite 10 Schritte zum transcript of records Zentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge Seite > Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Anmeldung persönlich in der Sprechstunde beim Ministerium für Bildung und Kultur Staatliches Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen Postfach 10 24 52 66024 Saarbrücken Dienstgebäude: Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag, 14–16 h Ansprechpartner/-in und Sprechzeiten: Herr Speicher (Lehramt an allgemein bildenden Schulen) – Tel. 0681-501-7695 Frau Müller (LAB) – Tel. 0681-501-7691 (Sprechstunde: Dienstag bis Freitag vormittags, Terminvergabe nach Absprache) 25.02.2016 Zentrum für Lehrerbildung Seite 6 > Erforderliche Unterlagen • Formloser schriftlicher Antrag auf Zulassung zur 1. Staatsprüfung, • Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (mit Nachweis der Namensführung), • eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsganges, • anerkanntes Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein diesem gleichgestelltes Zeugnis in beglaubigter Abschrift, • aktuelles Führungszeugnis, Belegart OB, • aktuelles Lichtbild, • Nachweis des anerkannten Betriebspraktikums (ab 2008/09), • (vollständiges) Transcript of Records, • Formblatt mit den Namen je einer Prüferin/eines Prüfers für die Fachwissenschaft und die Fachdidaktik Ihrer Prüfungsfächer. 25.02.2016 Seite 7 > Erforderliche Unterlagen Darüber hinaus können eingereicht werden: • Zeugnisse über bereits abgelegte sonstige Prüfungen, • wissenschaftliche Veröffentlichungen, • Nachweis der Schwerbehinderung. Bitte beachten Sie: Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit den als Prüfer/inne/n bestellten Lehrenden der Universität auf (Fristen der Fachrichtungen beachten). Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen Sie die schriftliche Zusage (Formblatt: „Angabe der Prüfer nach Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)“). 25.02.2016 Seite 8 > Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung: frühestens nach dem Einreichen der WA (Nachweis gemäß §21 (11) - Prüfungsordnung vom 26.04.2007) und spätestens zwei Jahre nach Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfung (§4 (2) LPO I) 25.02.2016 Zentrum für Lehrerbildung Seite 9 > Zulassung und Prüfungstermine Das Staatliche Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen entscheidet über die endgültige Zulassung. Die Prüfungstermine werden zu gegebener Zeit im Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen und in der Universität veröffentlicht. 25.02.2016 Seite 10 > Dauer der mündlichen Prüfungen und Prüfer/-innen Erste Staatsprüfung: zwei mündliche Prüfungen à 40 Minuten Kommission: Vorsitzende(r) Beisitzer/-in Mindestens 1 Prüfer/-in – in der Regel 1 Prüfer/-in in den Fällen, in denen der/die Prüfer/in fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte abprüft; – in der Regel 2 Prüfer/-innen, wenn die fachwissenschaftlichen und die fachdidaktischen Inhalte von verschiedenen Personen in Absprache miteinander geprüft werden; – (Musik: weitere Prüfer/-innen bei Einbeziehung fachpraktischer Anteile möglich). 25.02.2016 Seite 11 > Inhalte der mündlichen Prüfungen Überprüfung der Fähigkeit, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte unter schulisch-pädagogischer Perspektive flexibel aufeinander beziehen zu können: – fachwissenschaftliche und fachdidaktische Aspekte in etwa gleichgewichtig; – affiner Bezug fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Themenstellungen: fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte der Prüfung sollen sich aufeinander beziehen; – Eingrenzung von Themengebieten und Setzung von Schwerpunkten möglich, Überblicks- und Orientierungswissen des Faches wird vorausgesetzt. 25.02.2016 Seite 12 > Mündliche Prüfungen im Fach Musik Im Fach Musik können neben fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen auch fachpraktische Inhalte geprüft werden. Auch in diesem Fall sollen sich die Elemente der Prüfung aufeinander beziehen; die Prüfungsdauer verlängert sich auf 60 Minuten. 25.02.2016 Seite 13 > Mündliche Prüfungen im Studiengang LPS1 Im Studiengang LPS1 erfolgt eine Prüfung in den Pflichtbereichen der Primarstufe (DP: Deutsch, DP: Mathematik, DP: Sachunterricht) und eine Prüfung im Fach der Sek-I. Die mündliche Prüfung in den Lernbereichen bezieht sich auf die beiden Pflichtbereiche, in denen die wissenschaftliche Arbeit nicht geschrieben wurde. 25.02.2016 Seite 14 > Zeugnis der Ersten Staatsprüfung LPO I (2008) - Anlage 1 (§ 2 Abs. 9) Note der Hochschule 25.02.2016 Wert im 15-Punkte-System 1,00 bis 1,25 15 größer als 1,25 bis 1,50 14 größer als 1,50 bis 1,75 13 größer als 1,75 bis 2,00 12 größer als 2,00 bis 2,25 11 größer als 2,25 bis 2,50 10 größer als 2,50 bis 2,75 9 größer als 2,75 bis 3,00 8 größer als 3,00 bis 3,25 7 größer als 3,25 bis 3,50 6 größer als 3,50 bis 3,75 5 größer als 3,75 bis 4,00 4 Seite 15 > Berechnung der Fachendnoten Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I - § 2 Abs. 9 Die Fachendnoten als Ergebnis der an den Hochschulen durchgeführten studienbegleitenden Prüfungen und die Prüfungsnote im Fach Bildungswissenschaften sind wie folgt zu berechnen: Die Einzelnoten aller Module eines Fachs, einer Fachrichtung und der Bildungswissenschaften werden zunächst mit dem Leistungspunktewert des jeweiligen Moduls multipliziert. Die jeweiligen Ergebnisse, bezogen auf das Fach, die Fachrichtung oder die Bildungswissenschaften, werden addiert. Das Ergebnis der Addition wird anschließend durch die Summe der Leistungspunkte der dem Fach, der Fachrichtung oder den Bildungswissenschaften zugehörigen benoteten Module dividiert und bis auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma abgerundet. Die nach Satz 2 bis 4 ermittelten Noten werden zusammen mit der Note für die Wissenschaftliche Arbeit dem Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen auf der Basis des 15-Punkte-Systems nach § 7 mitgeteilt; zusätzliche Belege in Form eines Diploma Supplement und eines Studienkontos (Transcript of Records) sind beizufügen. Für die Umrechnung der von den Hochschulen mitzuteilenden Noten in das 15-Punkte-System gelten die Zuordnungen nach Anlage 1 . 25.02.2016 Seite 16 LPO I (2012) § 8 Abs. 2 - Ergebnis der Ersten Staatsprüfung > […] die Gesamtnote für die Erste Staatsprüfung [wird vom Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen] wie folgt ermittelt: Die von den Hochschulen nach § 2 Abs. 9 mitgeteilten Endergebnisse der studienbegleitenden Prüfungsleistungen werden entsprechend ihrem jeweiligen Anteil zugeordneter Leistungspunkte am Gesamtwert der für die Studien- und Prüfungsleistungen vergebenen Leistungspunkte gewichtet. Danach entfallen - bei LAB auf die berufliche Fachrichtung 142, auf das allgemein bildende Unterrichtsfach der beruflichen Schulen (Sekundarstufe II) 88, auf die Erziehungswissenschaft 48 und auf die wissenschaftliche Arbeit 22 von 300 Leistungspunkten, - Bei LPS1 auf die Lernbereiche der Primarstufe 115, auf das Unterrichtsfach für die Sekundarstufe I 61, auf die Bildungswissenschaften 48 und auf die Wissenschaftliche Arbeit 16 von 240 Leistungspunkten, - bei LS1 auf jedes Fach 88, auf die Erziehungswissenschaft 48 und auf die wissenschaftliche Arbeit 16 von jeweils 240 Leistungspunkten, - bei LS1+2 auf jedes Fach 115, auf die Erziehungswissenschaft 48 und auf die wissenschaftliche Arbeit 22 von 300 Leistungspunkten; hierbei kann für das Fach Musik und das zweite Fach eine in den in § 2 Abs. 4 Satz 1 genannten Ordnungen getroffene abweichende Gewichtungsregelung gelten. Die gewichteten Endergebnisse bilden in der Summe 80 vom Hundert der Gesamtnote für die Erste Staatsprüfung; die aus den Einzelergebnissen der mündlichen Prüfungen nach § 6 gemittelte Note geht mit 20 vom Hundert in die Gesamtnote ein. Das rechnerische Ergebnis wird bis auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma abgerundet. 25.02.2016 Seite 17 > Zweiphasige Lehramtsausbildung 1. Phase Studium 2. Phase 1.Staatsexamen (8 oder 10 Semester) Vorbereitungsdienst 3. Phase 2.Staatsexamen Beruf Prüfungslehrproben, mündliche Prüfungen in Fachdidaktik, Allgemeiner Didaktik, Schulrecht, Päd. Psychologie Weiterbildung „Referendariat“ (3 Semester) Begleitende Prüfungen Zwei mündliche Prüfungen Wissenschaftliche Arbeit (80% des Ersten Staatsexamens) 25.02.2016 (20% des Ersten Staatsexamens) Allgemeines Seminar, Fachseminar, Ausbildungsunterricht, Eigenverantwortlicher Unterricht, Lehrproben… Seite 18 > Vorbereitungsdienst im Saarland Dauer: 18 Monate Bewerbung beim Ministerium für Bildung und Kultur Merkblätter betreffend den Vorbereitungsdienst nach Schulformen http://www.saarland.de/bildungsserver.htm > Lehrerausbildung 25.02.2016 Seite 19 > Vorbereitungsdienst im Saarland Allgemein bildende Schulen Einstellungstermine 1. Februar und 1. August Bewerbungsschluss 1. Oktober bzw. 1. April Nachreichen möglich bis 1. Dezember bzw. 1. Juni LAB (Keine Nachreichfrist!!) Einstellungstermine 1. Februar und 1. August Bewerbungsfrist: lt. Ausschreibung auf dem saarländischen Bildungsserver in der Rubrik „Stellenausschreibungen“ unter http://www.saarland.de/4549.htm 25.02.2016 Seite 20 25.02.2016 Seite 21 Bewerbung – erforderliche Unterlagen (vgl. Merkblatt) > - Neu: Online-Antrag über Bewerbungsplattform „Interamt“ (nicht LAB) - unterschriebener tabellarischer Lebenslauf - aktuelles Lichtbild - Geburtsurkunde / Heiratsurkunde/ Geburtsurkunde(n) der Kinder - Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (Abiturzeugnis) - Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der 1. Staatsprüfung - Erweitertes Führungszeugnis (Belegart O/OE) (Verwendungszweck s. Merkblatt) - Persönliche Erklärung (im Online-Antrag enthalten) - Nachweis über Wehrdienst/ Zivildienst/ FSJ/ FÖJ/ BFD/ Kindererziehungszeiten/ Pflegezeiten von nahen Angehörigen - Nachweis über evtl. Unterrichtstätigkeiten im Inland/Ausland nach 1. Staatsprüfung (inkl. Bewährungsfeststellungen) sowie Studienoder Tätigkeitsaufenthalte im Ausland - Kirchliche Unterrichtserlaubnis (bei kath./ev. Religion) Amtsärztliches Gesundheitszeugnis nicht mehr erforderlich! 25.02.2016 Seite 22 > Bewerbung Bonusregelung: - Erfolglose Bewerbung im SL: 0,25 Punkte - Anrechnungszeiten (Wehrdienst, FSJ, BFD/ Pflege-/ Erziehungszeiten): 0,25 je 6 Monate – max. 1,0 Punkte für 24 Monate - Moderne Fremdsprache - Auslandsaufenthalt: 0,6 Punkte; bei 2 Fremdsprachen: 0,9 Punkte - Unterrichtstätigkeit nach 1. Staatsprüfung - im Inland : mindest. 1 Monat - 10 Wochenstunden: je vollen Monat 0,1 Punkte; höchstens 1,2 Punkte - im Ausland: mindest. 3 Monate - 12 Wochenstunden: je vollen Monat 0,05 Punkte; höchstens 0,5 Punkte (Sprache des Landes muss Unterrichtsfach im SL sein) 25.02.2016 Seite 23 > Bewerbung Auswahlverfahren / Quoten für: - Bedarfsfächer - Außergewöhnliche Härtefälle - Längste Wartezeit - Höchste Gesamtzulassungsnote (nur LS1) Kein Bonus für 3. Fach! 25.02.2016 Seite 24 > 3. Fach / zusätzliches Fach - Ausbildung nur in 2 Fächern - 3. Fach kann als 2. Ausbildungsfach gewählt werden, wenn vollumfänglich studiert (d.h. mit beiden Schulpraktika und nicht abgestuft (bei LS1+2)) - Aber: Fach der Wissenschaftlichen Arbeit muss Ausbildungsfach sein (nicht bei LP/LPS1) - mit erfolgreichem 2. Staatsexamen auch Lehrbefähigung für das 3. Fach (außer Evang./Kath. Religion!) 25.02.2016 Seite 25 Ausbildungsplätze / Zuweisung > (Stand 15. Juli 2015) MBK > Studienseminar > Fachleiter / EU Fach LS1+2 LS1/LAH Fach LS1+2 LS1/LAH Arbeitslehre -- 4+1 Latein 4 -- Bild. Kunst 13 2+0 Mathematik 44 26+2 Biologie 16 6+0 Musik 14 4+1 Chemie 18 6+0 5 2+0 Deutsch 44 26+3 Philosophie/ Ethik Englisch 39 19+2 Physik 22 6+1 Erdkunde 14 6+0 Ev. Religion 6 5+0 Französisch 29 9+0 Kath. Religion 14 5+1 Geschichte 18 6+1 Sozialkunde 10 6+0 Informatik 2 -- Spanisch 8 -- Italienisch 1 -- Sport 19 6+0 25.02.2016 Seite 26 > Ausbildungsplätze / Zuweisung MBK > Studienseminar > Fachleiter / EU Fach DP / Bild. Kunst 11/11 DP / Ev. Religion 7/7 DP / Kath. Religion 7/7 DP / Französisch 7/7 DP / Musik 11/11 DP / Sport 13/13 DP / Deutsch 30/30 DP / Mathematik 30/30 DP / weiteres Fach 25.02.2016 LP/ LPS1 4/4 Seite 27 > Studien-/Landesseminare http://www.saarland.de/bildungsserver.htm > Lehrerausbildung 25.02.2016 Seite 28 > 25.02.2016 Ausbildungsrichtlinien 2. Phase Seite 29 > Studien-/Landesseminare http://www.saarland.de/bildungsserver.htm > Lehrerausbildung • Staatliches Studienseminar für die Primarstufe sowie für die sonderpädagogischen Fachrichtungen und Inklusion Standort: Püttlingen http://www.studienseminar-gs-sek1.de/ • Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen Standort: Püttlingen http://www.studsem-rsges.de/ • Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen Standort: Saarbrücken-Dudweiler http://www.saarland.de/4541.htm • Staatliches Landesseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen Standort: Völklingen http://www.landesseminarbs.saarland.de/impressum 25.02.2016 Seite 30 > Struktur des Vorbereitungsdienstes • Dienstrechtliche Stellung: Beamtenverhältnis auf Widerruf Dienstaufsicht: MBK Vorgesetzte/r: Leiter/-in des Studienseminars • Anrechnungszeiten (max. 6 Monate) für: Berufliche Tätigkeit in universitärer Forschung und Lehre (nach dem 1. StEx) Mind. 1jährige Tätigkeit nach dem 1. StEx als Austauschassistent/-in an einer ausländischen Schule • Theoretische Unterweisung (verteilt über 3 Semester): Allgemein bildende - Allgemeines Seminar - Seminarsitzungen im - Seminarsitzungen im oder Schule B) weiterführende Schulen: – 80 Stunden (i.d.R. durch Leitung des Studienseminars) Fach 1 – 80 Stunden (durch Fachleiter/-in 1 an Schule A) Fach 2 – 80 Stunden (durch Fachleiter/-in 2 an Schule A LPS1: - Allgemeines Seminar – 80 Stunden (i.d.R. durch Leitung des Studienseminars) - Seminarsitzungen in den Fächern der Primarstufe (durch Fachleiter/-in an Grundschulen) - Seminarsitzungen im Fach der Sek I – 80 Stunden (durch Fachleiter/-in an Gemeinschaftsschulen) 25.02.2016 Seite 31 > Struktur Ausbildungsunterricht (i.d.R. 16 Unterrichtsstunden pro Woche): Hospitationen bei den Fachleiter/inne/n und anderen Referendar/inn/en Unterricht unter Aufsicht der Fachleiter/-in eigenverantwortlicher Unterricht (ca. 10 Stunden an Schule A, B oder C) über 12 Monate im 1. und 2. Semester je 2 Lehrproben pro Fach (LS1+2: je eine in der Sek II) Zweite Staatsprüfung im 3. Semester: Zulassungsnote (Vornoten der beiden Fachleiter/-innen, Schulleiterbericht, Bewährungsbericht des Leiters des Studienseminars) Prüfungslehrproben (eine pro Fach (LAG/LS1+2: eine davon in Sek II) mündliche Prüfung (pädagogisch-bildungswissenschaftlicher Teil, zwei fachdidaktischfachmethodische Teile, jeweils 30 Minuten) Gewichtung: 4 : 3 : 3 25.02.2016 Seite 32 > Weiteres Zusatzqualifikation Bilingualer Unterricht im Referendariat oder in 3. Phase möglich Bonusfähig für Bewerbung in den Schuldienst: - 3. Fach - Zertifikat DaZ Regionale Mobilität Mobilität bzgl. Schulformen: LS1+2 > LAB z.B. moderne Fremdsprachen u. Deutsch 25.02.2016 Seite 33 > Alternativen zum Schuldienst? Alternativer Arbeitsmarkt mit direktem Bezug zum Lehramt? - vgl. Berufsfeldbezug in Studienordnungen der Fach-Bachelor-/Masterstudiengänge: Erwachsenenbildung, Medien, Schulbuchverlage… - Wichtig: Praktika in der Wirtschaft, z.B. Dienstleistungsbereich, insbesondere bei Versicherungen - alternative und ergänzende Studienangebote, z.B. Master-Studiengang Educational Technology 25.02.2016 Seite 34 Verbände > 25.02.2016 • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft www.gew-saarland.de > junge GEW • Saarländischer Lehrerinnen- und Lehrerverband e.V. www.sllv.de/ > AdJ Arbeitsgemeinschaft der Junglehrer/-innen • Saarländischer Philologenverband www.phv-saar.de > Junge Philologen im Deutschen Philologenverband • Verband deutscher Realschullehrer www.vdr-bund.de • Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen im Saarland e.V. http://www.vlbs-saar.de/ • Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen im Saarland e.V. www.vlw-saar.de • Verein katholischer deutscher Lehrerinnen e.V. www.vkdl.de Seite 35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ©
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