zu Wissenschaftlicher Arbeit, mündliches Staatsexamen

Informationsveranstaltung:
Wissenschaftliche Arbeit,
mündliches Staatsexamen,
Referendariat
Zentrum für Lehrerbildung
und
Zentrales Prüfungssekretariat für die
Lehramtsstudiengänge
>
Übersicht
1. Studienbegleitende Prüfungen und
Erstes Staatsexamen
2. Wissenschaftliche Arbeit und Anmeldung zur
Ersten Staatsprüfung
3. Mündliche Prüfungen
4. Vorbereitungsdienst im Saarland
25.02.2016
Zentrum für Lehrerbildung
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2
> Studienbegleitende Prüfungen und Erstes Staatsexamen
Zusammensetzung der Endnote des 1. Staatsexamens:
– 80%: studienbegleitende Prüfungen
(Fächer/Lernbereiche, Bildungswissenschaften,
Wissenschaftliche Arbeit)
– 20%: zwei mündliche Staatsprüfungen
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3
10 Schritte zum transcript of records
Zentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge
Seite
10 Schritte zum transcript of records
Zentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge
Seite
>
Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung
Anmeldung persönlich in der Sprechstunde beim
Ministerium für Bildung und Kultur
Staatliches Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen
Postfach 10 24 52
66024 Saarbrücken
Dienstgebäude: Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag, 14–16 h
Ansprechpartner/-in und Sprechzeiten:
Herr Speicher (Lehramt an allgemein bildenden Schulen)
– Tel. 0681-501-7695
Frau Müller (LAB) – Tel. 0681-501-7691
(Sprechstunde: Dienstag bis Freitag vormittags,
Terminvergabe nach Absprache)
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>
Erforderliche Unterlagen
•
Formloser schriftlicher Antrag auf Zulassung zur
1. Staatsprüfung,
•
Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde oder
Lebenspartnerschaftsurkunde (mit Nachweis der
Namensführung),
•
eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Darstellung des
Bildungsganges,
•
anerkanntes Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder
ein diesem gleichgestelltes Zeugnis in beglaubigter Abschrift,
•
aktuelles Führungszeugnis, Belegart OB,
•
aktuelles Lichtbild,
•
Nachweis des anerkannten Betriebspraktikums (ab 2008/09),
•
(vollständiges) Transcript of Records,
•
Formblatt mit den Namen je einer Prüferin/eines Prüfers für die
Fachwissenschaft und die Fachdidaktik Ihrer Prüfungsfächer.
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>
Erforderliche Unterlagen
Darüber hinaus können eingereicht werden:
• Zeugnisse über bereits abgelegte sonstige
Prüfungen,
• wissenschaftliche Veröffentlichungen,
• Nachweis der Schwerbehinderung.
Bitte beachten Sie:
Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit den als
Prüfer/inne/n bestellten Lehrenden der Universität auf
(Fristen der Fachrichtungen beachten).
Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen Sie die
schriftliche Zusage (Formblatt: „Angabe der Prüfer nach
Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)“).
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>
Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung
Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung:
frühestens nach dem Einreichen der WA
(Nachweis gemäß §21 (11) - Prüfungsordnung vom
26.04.2007)
und
spätestens zwei Jahre nach Ablegen der
letzten studienbegleitenden Prüfung
(§4 (2) LPO I)
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>
Zulassung und Prüfungstermine
Das Staatliche Prüfungsamt für das Lehramt an
Schulen entscheidet über die endgültige
Zulassung.
Die Prüfungstermine werden zu gegebener
Zeit im Staatlichen Prüfungsamt für das
Lehramt an Schulen und in der Universität
veröffentlicht.
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> Dauer der mündlichen Prüfungen und Prüfer/-innen
Erste Staatsprüfung:
zwei mündliche Prüfungen à 40 Minuten
Kommission:
Vorsitzende(r)
Beisitzer/-in
Mindestens 1 Prüfer/-in
– in der Regel 1 Prüfer/-in in den Fällen, in denen der/die Prüfer/in fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte abprüft;
– in der Regel 2 Prüfer/-innen, wenn die fachwissenschaftlichen
und die fachdidaktischen Inhalte von verschiedenen Personen in
Absprache miteinander geprüft werden;
– (Musik: weitere Prüfer/-innen bei Einbeziehung fachpraktischer
Anteile möglich).
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>
Inhalte der mündlichen Prüfungen
Überprüfung der Fähigkeit, fachwissenschaftliche und
fachdidaktische Inhalte unter schulisch-pädagogischer
Perspektive flexibel aufeinander beziehen zu können:
– fachwissenschaftliche und fachdidaktische
Aspekte in etwa gleichgewichtig;
– affiner Bezug fachwissenschaftlicher und
fachdidaktischer Themenstellungen:
fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte
der Prüfung sollen sich aufeinander beziehen;
– Eingrenzung von Themengebieten und Setzung
von Schwerpunkten möglich,
Überblicks- und Orientierungswissen des Faches
wird vorausgesetzt.
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>
Mündliche Prüfungen im Fach Musik
Im Fach Musik können neben
fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen
auch fachpraktische Inhalte geprüft werden.
Auch in diesem Fall sollen sich die Elemente
der Prüfung aufeinander beziehen; die
Prüfungsdauer verlängert sich auf 60 Minuten.
25.02.2016
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>
Mündliche Prüfungen im Studiengang LPS1
Im Studiengang LPS1 erfolgt
eine Prüfung in den Pflichtbereichen der
Primarstufe (DP: Deutsch, DP: Mathematik, DP:
Sachunterricht) und
eine Prüfung im Fach der Sek-I.
Die mündliche Prüfung in den Lernbereichen
bezieht sich auf die beiden Pflichtbereiche, in denen
die wissenschaftliche Arbeit nicht geschrieben
wurde.
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>
Zeugnis der Ersten Staatsprüfung
LPO I (2008) - Anlage 1 (§ 2 Abs. 9)
Note der Hochschule
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Wert im 15-Punkte-System
1,00 bis 1,25
15
größer als 1,25 bis 1,50
14
größer als 1,50 bis 1,75
13
größer als 1,75 bis 2,00
12
größer als 2,00 bis 2,25
11
größer als 2,25 bis 2,50
10
größer als 2,50 bis 2,75
9
größer als 2,75 bis 3,00
8
größer als 3,00 bis 3,25
7
größer als 3,25 bis 3,50
6
größer als 3,50 bis 3,75
5
größer als 3,75 bis 4,00
4
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15
>
Berechnung der Fachendnoten
Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I - § 2 Abs. 9
Die Fachendnoten als Ergebnis der an den Hochschulen durchgeführten
studienbegleitenden Prüfungen und die Prüfungsnote im Fach
Bildungswissenschaften sind wie folgt zu berechnen:
Die Einzelnoten aller Module eines Fachs, einer Fachrichtung und der
Bildungswissenschaften werden zunächst mit dem
Leistungspunktewert des jeweiligen Moduls multipliziert. Die
jeweiligen Ergebnisse, bezogen auf das Fach, die Fachrichtung oder
die Bildungswissenschaften, werden addiert. Das Ergebnis der
Addition wird anschließend durch die Summe der Leistungspunkte
der dem Fach, der Fachrichtung oder den Bildungswissenschaften
zugehörigen benoteten Module dividiert und bis auf zwei
Dezimalstellen nach dem Komma abgerundet.
Die nach Satz 2 bis 4 ermittelten Noten werden zusammen mit der
Note für die Wissenschaftliche Arbeit dem Staatlichen Prüfungsamt
für das Lehramt an Schulen auf der Basis des 15-Punkte-Systems
nach § 7 mitgeteilt; zusätzliche Belege in Form eines Diploma
Supplement und eines Studienkontos (Transcript of Records) sind
beizufügen.
Für die Umrechnung der von den Hochschulen mitzuteilenden Noten in
das 15-Punkte-System gelten die Zuordnungen nach Anlage 1 .
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LPO I (2012) § 8 Abs. 2 - Ergebnis der Ersten
Staatsprüfung
>
[…] die Gesamtnote für die Erste Staatsprüfung [wird vom Staatlichen Prüfungsamt
für das Lehramt an Schulen] wie folgt ermittelt:
Die von den Hochschulen nach § 2 Abs. 9 mitgeteilten Endergebnisse der
studienbegleitenden Prüfungsleistungen werden entsprechend ihrem jeweiligen
Anteil zugeordneter Leistungspunkte am Gesamtwert der für die Studien- und
Prüfungsleistungen vergebenen Leistungspunkte gewichtet. Danach entfallen
-
bei LAB auf die berufliche Fachrichtung 142, auf das allgemein bildende
Unterrichtsfach der beruflichen Schulen (Sekundarstufe II) 88, auf die
Erziehungswissenschaft 48 und auf die wissenschaftliche Arbeit 22 von 300
Leistungspunkten,
-
Bei LPS1 auf die Lernbereiche der Primarstufe 115, auf das Unterrichtsfach für
die Sekundarstufe I 61, auf die Bildungswissenschaften 48 und auf die
Wissenschaftliche Arbeit 16 von 240 Leistungspunkten,
-
bei LS1 auf jedes Fach 88, auf die Erziehungswissenschaft 48 und auf die
wissenschaftliche Arbeit 16 von jeweils 240 Leistungspunkten,
-
bei LS1+2 auf jedes Fach 115, auf die Erziehungswissenschaft 48 und auf die
wissenschaftliche Arbeit 22 von 300 Leistungspunkten; hierbei kann für das
Fach Musik und das zweite Fach eine in den in § 2 Abs. 4 Satz 1 genannten
Ordnungen getroffene abweichende Gewichtungsregelung gelten.
Die gewichteten Endergebnisse bilden in der Summe 80 vom Hundert der Gesamtnote für die Erste Staatsprüfung; die aus den Einzelergebnissen der mündlichen
Prüfungen nach § 6 gemittelte Note geht mit 20 vom Hundert in die
Gesamtnote ein. Das rechnerische Ergebnis wird bis auf zwei Dezimalstellen
nach dem Komma abgerundet.
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> Zweiphasige Lehramtsausbildung
1. Phase
Studium
2. Phase
1.Staatsexamen
(8 oder 10 Semester)
Vorbereitungsdienst
3. Phase
2.Staatsexamen
Beruf
Prüfungslehrproben,
mündliche
Prüfungen in
Fachdidaktik,
Allgemeiner
Didaktik,
Schulrecht, Päd.
Psychologie
Weiterbildung
„Referendariat“
(3 Semester)
Begleitende
Prüfungen
Zwei mündliche
Prüfungen
Wissenschaftliche
Arbeit
(80% des Ersten
Staatsexamens)
25.02.2016
(20% des Ersten
Staatsexamens)
Allgemeines Seminar,
Fachseminar,
Ausbildungsunterricht,
Eigenverantwortlicher
Unterricht,
Lehrproben…
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18
>
Vorbereitungsdienst im Saarland
Dauer: 18 Monate
Bewerbung beim Ministerium für Bildung und
Kultur
Merkblätter betreffend den
Vorbereitungsdienst nach Schulformen
http://www.saarland.de/bildungsserver.htm
> Lehrerausbildung
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>
Vorbereitungsdienst im Saarland
Allgemein bildende Schulen
Einstellungstermine
1. Februar und 1. August
Bewerbungsschluss
1. Oktober bzw. 1. April
Nachreichen möglich bis 1. Dezember bzw. 1. Juni
LAB (Keine Nachreichfrist!!)
Einstellungstermine
1. Februar und 1. August
Bewerbungsfrist: lt. Ausschreibung auf dem
saarländischen Bildungsserver in der Rubrik
„Stellenausschreibungen“ unter
http://www.saarland.de/4549.htm
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20
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21
Bewerbung – erforderliche Unterlagen (vgl. Merkblatt)
>
-
Neu: Online-Antrag über Bewerbungsplattform „Interamt“ (nicht LAB)
-
unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
-
aktuelles Lichtbild
-
Geburtsurkunde / Heiratsurkunde/ Geburtsurkunde(n) der Kinder
-
Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife
(Abiturzeugnis)
-
Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der 1. Staatsprüfung
-
Erweitertes Führungszeugnis (Belegart O/OE) (Verwendungszweck
s. Merkblatt)
-
Persönliche Erklärung (im Online-Antrag enthalten)
-
Nachweis über Wehrdienst/ Zivildienst/ FSJ/ FÖJ/ BFD/
Kindererziehungszeiten/ Pflegezeiten von nahen Angehörigen
-
Nachweis über evtl. Unterrichtstätigkeiten im Inland/Ausland nach
1. Staatsprüfung (inkl. Bewährungsfeststellungen) sowie Studienoder Tätigkeitsaufenthalte im Ausland
-
Kirchliche Unterrichtserlaubnis (bei kath./ev. Religion)
Amtsärztliches Gesundheitszeugnis nicht mehr erforderlich!
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>
Bewerbung
Bonusregelung:
- Erfolglose Bewerbung im SL: 0,25 Punkte
- Anrechnungszeiten (Wehrdienst, FSJ, BFD/ Pflege-/
Erziehungszeiten): 0,25 je 6 Monate – max. 1,0
Punkte für 24 Monate
- Moderne Fremdsprache - Auslandsaufenthalt: 0,6
Punkte; bei 2 Fremdsprachen: 0,9 Punkte
- Unterrichtstätigkeit nach 1. Staatsprüfung
- im Inland : mindest. 1 Monat - 10 Wochenstunden:
je vollen Monat 0,1 Punkte; höchstens 1,2 Punkte
- im Ausland: mindest. 3 Monate - 12 Wochenstunden: je
vollen Monat 0,05 Punkte; höchstens 0,5 Punkte
(Sprache des Landes muss Unterrichtsfach im SL sein)
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>
Bewerbung
Auswahlverfahren / Quoten für:
- Bedarfsfächer
- Außergewöhnliche Härtefälle
- Längste Wartezeit
- Höchste Gesamtzulassungsnote (nur LS1)
Kein Bonus für 3. Fach!
25.02.2016
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24
>
3. Fach / zusätzliches Fach
- Ausbildung nur in 2 Fächern
- 3. Fach kann als 2. Ausbildungsfach gewählt
werden, wenn vollumfänglich studiert
(d.h. mit beiden Schulpraktika und nicht
abgestuft (bei LS1+2))
- Aber:
Fach der Wissenschaftlichen Arbeit muss
Ausbildungsfach sein (nicht bei LP/LPS1)
- mit erfolgreichem 2. Staatsexamen auch
Lehrbefähigung für das 3. Fach (außer
Evang./Kath. Religion!)
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Ausbildungsplätze / Zuweisung
>
(Stand 15. Juli 2015)
MBK > Studienseminar > Fachleiter / EU
Fach
LS1+2
LS1/LAH
Fach
LS1+2
LS1/LAH
Arbeitslehre
--
4+1
Latein
4
--
Bild. Kunst
13
2+0
Mathematik
44
26+2
Biologie
16
6+0
Musik
14
4+1
Chemie
18
6+0
5
2+0
Deutsch
44
26+3
Philosophie/
Ethik
Englisch
39
19+2
Physik
22
6+1
Erdkunde
14
6+0
Ev. Religion
6
5+0
Französisch
29
9+0
Kath. Religion
14
5+1
Geschichte
18
6+1
Sozialkunde
10
6+0
Informatik
2
--
Spanisch
8
--
Italienisch
1
--
Sport
19
6+0
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>
Ausbildungsplätze / Zuweisung
MBK > Studienseminar > Fachleiter / EU
Fach
DP / Bild. Kunst
11/11
DP / Ev. Religion
7/7
DP / Kath. Religion
7/7
DP / Französisch
7/7
DP / Musik
11/11
DP / Sport
13/13
DP / Deutsch
30/30
DP / Mathematik
30/30
DP / weiteres Fach
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LP/ LPS1
4/4
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27
>
Studien-/Landesseminare
http://www.saarland.de/bildungsserver.htm > Lehrerausbildung
25.02.2016
Seite
28
>
25.02.2016
Ausbildungsrichtlinien 2. Phase
Seite
29
>
Studien-/Landesseminare
http://www.saarland.de/bildungsserver.htm > Lehrerausbildung
•
Staatliches Studienseminar für die Primarstufe
sowie für die sonderpädagogischen Fachrichtungen und Inklusion
Standort: Püttlingen
http://www.studienseminar-gs-sek1.de/
•
Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufe I an
Gemeinschaftsschulen
Standort: Püttlingen
http://www.studsem-rsges.de/
•
Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufen I und II
an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen
Standort: Saarbrücken-Dudweiler
http://www.saarland.de/4541.htm
•
Staatliches Landesseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen
Standort: Völklingen
http://www.landesseminarbs.saarland.de/impressum
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30
>
Struktur des Vorbereitungsdienstes
•
Dienstrechtliche Stellung: Beamtenverhältnis auf Widerruf
Dienstaufsicht: MBK
Vorgesetzte/r: Leiter/-in des Studienseminars
•
Anrechnungszeiten (max. 6 Monate) für:
Berufliche Tätigkeit in universitärer Forschung und Lehre (nach dem 1. StEx)
Mind. 1jährige Tätigkeit nach dem 1. StEx als Austauschassistent/-in an einer
ausländischen Schule
•
Theoretische Unterweisung (verteilt über 3 Semester):
Allgemein bildende
- Allgemeines Seminar
- Seminarsitzungen im
- Seminarsitzungen im
oder Schule B)
weiterführende Schulen:
– 80 Stunden (i.d.R. durch Leitung des Studienseminars)
Fach 1 – 80 Stunden (durch Fachleiter/-in 1 an Schule A)
Fach 2 – 80 Stunden (durch Fachleiter/-in 2 an Schule A
LPS1:
- Allgemeines Seminar – 80 Stunden (i.d.R. durch Leitung des Studienseminars)
- Seminarsitzungen in den Fächern der Primarstufe (durch Fachleiter/-in an
Grundschulen)
- Seminarsitzungen im Fach der Sek I – 80 Stunden (durch Fachleiter/-in an
Gemeinschaftsschulen)
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>
Struktur
Ausbildungsunterricht (i.d.R. 16 Unterrichtsstunden pro Woche):
Hospitationen bei den Fachleiter/inne/n und anderen Referendar/inn/en
Unterricht unter Aufsicht der Fachleiter/-in
eigenverantwortlicher Unterricht (ca. 10 Stunden an Schule A, B oder C)
über 12 Monate
im 1. und 2. Semester je 2 Lehrproben pro Fach (LS1+2: je eine in der
Sek II)
Zweite Staatsprüfung im 3. Semester:
Zulassungsnote
(Vornoten der beiden Fachleiter/-innen, Schulleiterbericht,
Bewährungsbericht des Leiters des Studienseminars)
Prüfungslehrproben
(eine pro Fach (LAG/LS1+2: eine davon in Sek II)
mündliche Prüfung
(pädagogisch-bildungswissenschaftlicher Teil, zwei fachdidaktischfachmethodische Teile, jeweils 30 Minuten)
Gewichtung: 4 : 3 : 3
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>
Weiteres
Zusatzqualifikation Bilingualer Unterricht
im Referendariat oder in 3. Phase möglich
Bonusfähig für Bewerbung in den Schuldienst:
- 3. Fach
- Zertifikat DaZ
Regionale Mobilität
Mobilität bzgl. Schulformen:
LS1+2 > LAB
z.B. moderne Fremdsprachen u. Deutsch
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Seite
33
>
Alternativen zum Schuldienst?
Alternativer Arbeitsmarkt mit direktem Bezug
zum Lehramt?
- vgl. Berufsfeldbezug in Studienordnungen der
Fach-Bachelor-/Masterstudiengänge:
Erwachsenenbildung, Medien,
Schulbuchverlage…
- Wichtig:
Praktika in der Wirtschaft, z.B.
Dienstleistungsbereich, insbesondere bei
Versicherungen
- alternative und ergänzende Studienangebote,
z.B. Master-Studiengang Educational Technology
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34
Verbände
>
25.02.2016
•
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft www.gew-saarland.de
> junge GEW
•
Saarländischer Lehrerinnen- und Lehrerverband e.V. www.sllv.de/
> AdJ Arbeitsgemeinschaft der Junglehrer/-innen
•
Saarländischer Philologenverband www.phv-saar.de
> Junge Philologen im Deutschen Philologenverband
•
Verband deutscher Realschullehrer www.vdr-bund.de
•
Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen im
Saarland e.V.
http://www.vlbs-saar.de/
•
Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen im
Saarland e.V.
www.vlw-saar.de
•
Verein katholischer deutscher Lehrerinnen e.V. www.vkdl.de
Seite
35
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
©