"Muttizettel", also Erziehungsbeauftragungen gibt es

Erziehungsbeauftragung
(gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz)
Hiermit erkläre ich, ______________________________,geboren am ________________________,
(Vorname und Nachname des Elternteils)
(Geburtsdatum)
dass für meine/n Tochter/Sohn:___________________________________________________
(Vorname und Nachname, Geburtsdatum)
die unten genannten Erziehungsaufgaben am ___________________________ bei der
(Datum der Veranstaltung)
Veranstaltung ____________________________________
(Veranstaltung/Diskothek/Gaststätte)
durch ______________________________________übernommen werden.
(Vorname und Nachname der volljährigen Begleitperson)
Mein/e Sohn/Tochter darf die Veranstaltung bis _________________________ besuchen.
(Uhrzeit bis zu der die Veranstaltung besucht werden darf.)
Für eventuelle Zwischenfälle bin ich unter folgender Telefonnummer erreichbar : ________________________
(Telefonnummer unter der der normal Erziehungsberechtigte erreichbar ist)
Ich kenne die beauftragte, volljährige Person und vertraue ihr die erzieherische Führung
über meine Tochter / meinen Sohn an. Die Person hat genug Kompetenz und
Durchsetzungsvermögen um meinem Kind ggf. Grenzen setzen zu können.
________________________
Unterschrift eines Elternteils
Ich traue mir die Betreuung des mir anvertrauten Jugendlichen zu und übernehme die
Erziehungsaufgaben für den genannten Zeitraum. Ich bin mir der einhergehenden
Verantwortung bewusst.
__________________________
Unterschrift der Begleitperson
Hier geht es zu
unserer Website mit
weiteren
Informationen für
dich und deine Eltern
zu aktuellen
Veranstaltungen.
Hier bitte eine Kopie des Ausweises des
Elternteils aufkleben / auftackern. Andernfalls
bitte Kopie oder Original lose mitbringen. Das
macht es dir und dem Sicherheitspersonal
erheblich einfacher.
Alle „Muttizettel“ bleiben in unserer Hand und
werden nicht weitergegeben.
Es sind nur der volle Name, Geburtsdatum und
die Unterschrift relevant, der Rest kann
geschwärzt werden.
Bitte bedenkt, dass schon der Versuch der Unterschriftenfälschung strafbar ist !