Abteilung Leichtathletik - Kostenu bernahmen - BT

Abteilung Leichtathletik - Kostenubernahmen
1 Kaderlehrgänge
Kosten für Kaderlehrgänge werden wie folgt übernommen:
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für Kadermitglieder zu 100 %
für Nicht-Kadermitglieder zu 50 %
Fahrtkosten für D-Kader-Mitglieder und höher können nicht geltend gemacht werden, da der SHLV
diese übernimmt. Für E-Kader-Mitglieder kann der Kassenwart beim KLV Segeberg ein Zuschuss von
10 € pro Kaderlehrgang beantragen.
Besondere Lehrgänge (z.B. die Talentiade) werden nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand zu
50 % übernommen, bei sehr guter Kassenlage zu 100 %.
2 Trainerlehrgänge
Trainerlehrgänge werden von der Abteilungskasse übernommen. Der Kassenwart kann, wenn die
Fortbildungen der Verlängerung der C-Trainer-Lizenz dienen, diese bei der Gesamtkasse einreichen
(bis max. 100 €). C-Trainerlehrgänge werden von der Gesamtkasse mit 150 € nach erfolgreichem
Abschluss bezuschusst. Die übrigen Kosten trägt die Abteilungskasse. Eventuell müssen die Kosten
vorab verauslagt werden.
Fahrtkosten können eingereicht werden, wenn der Fortbildungsort in Schleswig-Holstein oder
Hamburg liegt. Weiter weg liegende Fortbildungen müssen vorab beim Abteilungsvorstand beantragt
werden.
3 Zuzahlung Übungsleiterentgelt
Nicht-lizensierte Trainer bekommen zusätzlich zu den vom Gesamtverein gezahlten 2,50 €/Stunde
weitere 2 €/Stunde von der Abteilungskasse gezahlt, wenn sie die Ausbildung „Kinderleichtathletik“
abgeschlossen haben bzw. entsprechende Erfahrungen vorweisen können. Ob die zusätzlichen 2 €
gezahlt werden, wird vom Abteilungsvorstand beschlossen.
Sollte dann eine C-Trainer-Lizenz erworben werden, entfällt die Zuzahlung ab dem Quartal, ab dem
der Gesamtverein die vollen 7,50 €/Stunde Trainerentgelt zahlt.
4 Sportabzeichen
Die Kosten für das Sportabzeichen werden für Mitglieder der Leichtathletikabteilung von der
Abteilungskasse übernommen.
5 Sportveranstaltungen
5.1 Deutsche Meisterschaften – Schüler/Jugend/offene Klasse
Die entstandenen Kosten müssen zunächst von den Athleten/Trainern verauslagt werden und
werden dann vom Abteilungsleiter oder dem Kassenwart beim KSV Segeberg, der Stadt Bad
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Bramstedt und beim Gesamtverein eingereicht. In der Regel werden die Kosten zu je 1/3 voll gedeckt
und dann 1:1 an diejenigen weitergeleitet, denen die eingereichten Kosten entstanden sind.
Vom SHLV gezahlte Zuschüsse werden 1:1 an die Athleten weitergeleitet.
Vom KLV Segeberg gezahlte Zuschüsse verbleiben in der Abteilungskasse, es sei denn, die vom KSV
bewilligten Kosten decken die tatsächlichen Kosten nicht ab.
5.2 Norddeutsche Meisterschaften - Schüler/Jugend/offene Klasse
Die Startgelder werden von der Abteilungskasse übernommen.
Fahrtkosten können von Trainern/Athleten eingereicht werden. Es sind unbedingt
Fahrgemeinschaften zu bilden, auch wenn dadurch evt. längere Aufenthaltszeiten am Wettkampfort
entstehen.
Übernachtungskosten müssen vorher beim Vorstand beantragt werden. Die (Teil-)Übernahme der
Kosten kann nur bei entsprechendem Kassenstand erfolgen.
5.3 Deutsche und Norddeutsche Meisterschaften Senioren
Die Startgelder werden von der Abteilungskasse übernommen.
Die Fahrtkosten können beim KLV Segeberg eingereicht werden (10 % der Bahnkosten werden
übernommen). Die Abteilungskasse zahlt weitere 50 %.
Übernachtungskosten sind von den Athleten selber zu tragen.
5.4 Landesmeisterschaften (LM)
Die Startgelder werden von der Abteilungskasse übernommen.
Fahrtkosten können von Trainern eingereicht werden. Athleten können Fahrtkosten nur geltend
machen, wenn mehrere Athleten gemeinsam zur LM fahren.
5.5 Sonstige Wettkämpfe
Für Leichtathletikwettkämpfe werden die Startgelder übernommen. Für die Teilnahme an
Volksläufen werden mit Ausnahme des Brückenlaufes keine Startgelder übernommen.
Fahrtkosten können nur von den Trainern eingereicht werden. Wettkämpfe, die außerhalb von
Schleswig-Holstein und Hamburg besucht werden, müssen vorher mit dem Vorstand abgestimmt
werden, wenn die Fahrtkosten erstattet werden sollen.
5.6 Nachmeldungen
Nachmeldungen sind vom Athleten selbst zu tragen. Ausnahmen können nur vom
Abteilungsvorstand beschlossen werden.
6 Fahrtkosten allgemein
Pro Kilometer werden 0,20 €/km gezahlt. Es sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Das entsprechende
Formular des Kassenwartes ist zu nutzen.
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7 Vereinskleidung
Die Kosten für die Vereinskleidung sind von den Athleten selbst zu tragen. Die Abteilung bietet
regelmäßig die Möglichkeit, Sammelbestellungen vorzunehmen. Für den Schülerbereich werden
bezuschusste T-Shirts und Jacken angeboten.
8 Zuschüsse seitens des SHLV für besondere Leistungen
Im Jugend- und Erwachsenenbereich werden gute Leistungen bei den Deutschen Meisterschaften
(Platz 1-6) seitens des SHLV durch eine Prämie belohnt. Diese wird 1:1 an den Trainer und an den
Athleten weitergeleitet.
9 Vorstandstätigkeiten
Fallen auswärtige Vorstandstätigkeiten (wie z.B. der Verbandstag) an, werden hierfür Fahrtkosten
gezahlt.
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