Bedingungen für die Teilnahme am Probeexamen: Im Rahmen des

Bedingungen für die Teilnahme am Probeexamen:
Im Rahmen des Probeexamens können zwei Mal jährlich die Referendarinnen und
Referendare (im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres) jeweils drei gesondert
ausgesuchte Klausuren unter Examensbedingungen schreiben (je eine aus dem Gebiet
des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts). Dafür steht der
Klausurraum (Raum 2.005) des GPA im Dammtowall 13, 2. Etage, zur Verfügung (wobei
der Raum im Rahmen des Probeexamens ausschließlich über das Haupttreppenhaus
erreicht werden kann, um ggf. nebenan stattfindende mündliche Prüfungen nicht zu
stören). Die Personalstelle für Referendare stellt die Klausuren rechtzeitig auf ihrer
Internetseite unter http://justiz.hamburg.de/probeexamen/ zur Verfügung. Ein Ausdruck
des Falles sowie Schreibpapier und sonstige Hilfsmittel müssen von den
Referendarinnen und Referendaren selbst mitgebracht werden.
Für die Teilnahme müssen sich die Referendarinnen und Referendare auf einer Liste
eintragen, die nach vorheriger Ankündigung rechtzeitig vor den Terminen in Raum 1.015
im Dammtorwall 13 ausgehängt wird und 80 Plätze beinhaltet. Während der Dienstzeit
als Referendarin oder Referendar kann nur einmalig am Probeexamen teilgenommen
werden. Auch ein Nichterscheinen trotz Anmeldung führt zu einem Ausschluss für
spätere Durchgänge.
Die Klausuren können jeweils an den von der Personalstelle für Referendare bekannt
gegebenen Tagen allein in Raum 2.005 von 9.00 bis 14.00 Uhr geschrieben werden;
danach werden die Klausuren eingesammelt, und der Raum wird wieder verschlossen.
Eine Verlängerung oder Veränderung der Bearbeitungszeit ist ebenso wenig möglich wie
die Abgabe einer an einem anderen Ort wie dem heimischen Arbeitsplatz oder einer
Bibliothek geschriebenen Klausur. Der Klausurraum wird um 8.45 Uhr geöffnet, um einen
pünktlichen Beginn zu gewährleisten. Nach 9.00 Uhr ist ein Einlass nicht mehr möglich.
Die sich an die Klausurtermine anschließenden Besprechungs- und Rückgabetermine
teilt die Personalstelle für Referendare rechtzeitig, spätestens aber zu Beginn der
Klausurtermine mit. Die Termine liegen in der Regel mindestens zwei bis drei Wochen
hinter dem jeweiligen Klausurtermin.
Da eine Klausuraufsicht nicht gestellt werden kann, müssen alle beteiligten
Referendarinnen und Referendare darauf achten, dass der Klausurraum sauber bleibt.
Es dürfen keine Veränderungen durch z.B. Verrücken von Tischen vorgenommen
werden. Verschmutzungen durch liegen gelassene Flaschen, Papier u.a.m. müssen
unterbleiben.
Um die in den unmittelbar anliegenden Räumen stattfindenden mündlichen Prüfungen
nicht zu stören, ist zu beachten, dass der Raum von den Referendarinnen und
Referendaren nur durch die Tür verlassen werden kann, durch die er morgens betreten
wurde. Ansonsten ist darauf zu achten, dass Unterhaltungen nicht geführt werden und
kein sonstiger störender Lärm verursacht wird.