Bedingungen für die Teilnahme am Probeexamen: Im Rahmen des Probeexamens können zwei Mal jährlich die Referendarinnen und Referendare (im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres) jeweils drei gesondert ausgesuchte Klausuren unter Examensbedingungen schreiben (je eine aus dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts). Dafür steht der Klausurraum (Raum 2.005) des GPA im Dammtowall 13, 2. Etage, zur Verfügung (wobei der Raum im Rahmen des Probeexamens ausschließlich über das Haupttreppenhaus erreicht werden kann, um ggf. nebenan stattfindende mündliche Prüfungen nicht zu stören). Die Personalstelle für Referendare stellt die Klausuren rechtzeitig auf ihrer Internetseite unter http://justiz.hamburg.de/probeexamen/ zur Verfügung. Ein Ausdruck des Falles sowie Schreibpapier und sonstige Hilfsmittel müssen von den Referendarinnen und Referendaren selbst mitgebracht werden. Für die Teilnahme müssen sich die Referendarinnen und Referendare auf einer Liste eintragen, die nach vorheriger Ankündigung rechtzeitig vor den Terminen in Raum 1.015 im Dammtorwall 13 ausgehängt wird und 80 Plätze beinhaltet. Während der Dienstzeit als Referendarin oder Referendar kann nur einmalig am Probeexamen teilgenommen werden. Auch ein Nichterscheinen trotz Anmeldung führt zu einem Ausschluss für spätere Durchgänge. Die Klausuren können jeweils an den von der Personalstelle für Referendare bekannt gegebenen Tagen allein in Raum 2.005 von 9.00 bis 14.00 Uhr geschrieben werden; danach werden die Klausuren eingesammelt, und der Raum wird wieder verschlossen. Eine Verlängerung oder Veränderung der Bearbeitungszeit ist ebenso wenig möglich wie die Abgabe einer an einem anderen Ort wie dem heimischen Arbeitsplatz oder einer Bibliothek geschriebenen Klausur. Der Klausurraum wird um 8.45 Uhr geöffnet, um einen pünktlichen Beginn zu gewährleisten. Nach 9.00 Uhr ist ein Einlass nicht mehr möglich. Die sich an die Klausurtermine anschließenden Besprechungs- und Rückgabetermine teilt die Personalstelle für Referendare rechtzeitig, spätestens aber zu Beginn der Klausurtermine mit. Die Termine liegen in der Regel mindestens zwei bis drei Wochen hinter dem jeweiligen Klausurtermin. Da eine Klausuraufsicht nicht gestellt werden kann, müssen alle beteiligten Referendarinnen und Referendare darauf achten, dass der Klausurraum sauber bleibt. Es dürfen keine Veränderungen durch z.B. Verrücken von Tischen vorgenommen werden. Verschmutzungen durch liegen gelassene Flaschen, Papier u.a.m. müssen unterbleiben. Um die in den unmittelbar anliegenden Räumen stattfindenden mündlichen Prüfungen nicht zu stören, ist zu beachten, dass der Raum von den Referendarinnen und Referendaren nur durch die Tür verlassen werden kann, durch die er morgens betreten wurde. Ansonsten ist darauf zu achten, dass Unterhaltungen nicht geführt werden und kein sonstiger störender Lärm verursacht wird.
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