Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/1377
21. Wahlperiode
28.08.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 21.08.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Rechtsreferendariat in Hamburg
Wollen Absolventen der ersten juristischen Staatsprüfung einen der „klassischen“ juristischen Berufe wie zum Beispiel Richterin/Richter, Staatsanwältin/
Staatsanwalt oder Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ausüben, benötigen sie
dafür die Zweite juristische Staatsprüfung, die nach der Absolvierung eines
zweijährigen Vorbereitungsdienstes, des sogenannten Rechtsreferendariats,
abgenommen wird. Das Referendariat gliedert sich in mehrere Stationen, in
denen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare jeweils für einige
Monate in verschiedenen Rechtsgebieten praktisch ausgebildet werden.
In Hamburg ist das Rechtsreferendariat wie in den meisten Bundesländern
als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ausgestaltet; die Unterhaltsbeihilfe, die einer Dynamisierungsklausel (Übernahme der tariflich bedingten
Erhöhung eines Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 13) unterliegt,
betrug seit dem 1. Januar 2014 950 Euro, Referendare mit Kindern erhalten
zudem einen Familienzuschlag. Im Bundesdurchschnitt bekommen Hamburgs Referendare damit vergleichsweise wenig Unterhaltsbeihilfe, dennoch
ist die Nachfrage nach einem Referendariatsplatz in Hamburg überdurchschnittlich stark.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
2015*)
Wie hat sich die Anzahl der Hochschulabsolventen (Erste juristische
Staatsprüfung) im Bereich des Justizprüfungsamtes bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht seit dem Jahr 2010 entwickelt?
Anzahl der Absolventen1
361
391
424
416
416
298
*) Stand vom 25. August 2015
1
Miterfasst werden auch sogenannte Verbesserer, das heißt Kandidaten, die den Freiversuch
bereits bestanden haben.
Drucksache 21/1377
2.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsstellen für Rechtsreferendare in
Hamburg seit dem Jahr 2010 entwickelt?
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2010 wies der Stellenplan des Einzelplans 2 insgesamt 700 Stellen für Referendarinnen und Referendare aus. Zur Erfüllung von Konsolidierungsmaßnahmen im Personalhaushalt wurden im Laufe des Jahres 2010 zu
unterschiedlichen Stichtagen insgesamt 100 Stellen gestrichen. Seitdem verfügt der
Stellenplan bis einschließlich 2015 unverändert über insgesamt 600 Stellen für Referendarinnen und Referendare.
3.
Wie haben sich die längste sowie die durchschnittliche Wartezeit nach
dem Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung bis zur Einstellung
in den Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar in Hamburg seit dem
Jahr 2010 entwickelt?
Die erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Zur Beantwortung der
Frage müssten mehrere Hundert Akten händisch ausgewertet werden. Dies ist in der
für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit
nicht möglich.
a.
Wie viele Bewerber umfassten die Wartelisten jeweils?
Die erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Die Warteliste ist
schwankend und wird zu jedem der zweimonatlichen Einstellungstermine neu festgestellt. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber lag in den vergangenen Jahren
durchschnittlich zwischen circa 450 und 600. Zurzeit (Stand: August 2015) umfasst die
Warteliste 398 Bewerberinnen und Bewerber2.
b.
Welche Vergleichszahlen liegen für andere Bundesländer vor?
c.
Wie viel Prozent der Bewerber wurden jeweils aus welchen Gründen bevorzugt eingestellt?
Keine.
Siehe § 7 Aufnahmeverordnung.
Eine gesonderte statistische Erfassung erfolgt nicht. Zur Beantwortung der Frage
müssten mehrere Hundert Akten händisch ausgewertet werden, was in der für die
Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich ist. Erfahrungsgemäß werden pro Jahr fünf bis sechs Bewerberinnen und
Bewerber aus den oben genannten Gründen bevorzugt eingestellt.
d.
Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren vom Senat
beziehungsweise der zuständigen Behörde ergriffen, um die Wartezeit auf einen Referendariatsplatz zu verkürzen? Gibt es derzeit weitere Planungen dazu?
Falls ja, welche?
Keine.
e.
Ist eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten geplant?
Falls ja, in welchem Umfang?
Nein.
4.
Hat es seit dem Jahr 2010 Ausbildungsstellen gegeben, die nicht besetzt
waren?
Falls ja, in welchen Jahren jeweils wie viele und aus welchem Grund?
Die zuständige Behörde ist zur flexibleren Bewirtschaftung ermächtigt, die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen für Referendarinnen und Referendare in sogenannte
Tagewerke umzurechnen. Ein Tagewerk ist der Personalbedarf für einen Arbeitstag
2
Abrufbar
august-2015.pdf.
2
unter:
http://justiz.hamburg.de/contentblob/4588154/data/bewerbungsliste-
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/1377
im Haushaltsjahr. Grundlage sind die tatsächlichen Arbeitstage jeden Jahres. Die
Buchung der Beschäftigungsverhältnisse der Referendarinnen und Referendare
erfolgt auf den Tag genau. Eine gegebenenfalls zwischenzeitlich eintretende Überschreitung der vom Stellenbestand her möglichen Beschäftigtenzahl ist jeweils zum
Jahresende auszugleichen. Die freien Tagewerke sind darauf zurückzuführen, dass
die Einstellungen zu sechs festen Terminen erfolgen und zwischenzeitlich kurzfristige
Vakanzen infolge des Ausscheidens von Referendarinnen und Referendaren entstehen.
Die nachfolgenden Angaben beziehen auf das Ergebnis am Ende jeden Jahres. Für
das Jahr 2015 erfolgte eine Erhebung zum Stichtag 1. August 2015. Da dieses Jahr
noch nicht abgeschlossen ist, ist ein Ausgleich noch nicht erfolgt.
Haushaltsjahr
2010*
2011
2012
2013
2014
2015**
*
Stellen
insgesamt
600
600
600
600
600
600
umgerechnet in
Tagewerke ins.
161.798
152.400
150.600
150.000
150.000
150.000
davon freie
Tagewerke
4.053
6.133
5.585
5.176
8.164
- 5.332
entspricht in
freie Stellen
6,76
10,22
9,31
8,63
13,61
-8,89
Besetzung in
%
97
96
96
97
95
104
Zu Beginn des Jahres 2010 standen 700 Planstellen zur Verfügung.
** Zwischenstand zum 1. August 2015, der bis zum Ende des Jahres ausgeglichen sein muss.
5.
Gab es seit dem Jahr 2010 Referendare in Hamburg, die ihren Vorbereitungsdienst abgebrochen haben?
Falls ja, in welchem Jahr jeweils wie viele und aus welchem Grund?
2010 haben neun, 2011 17, 2012 14, 2013 17, 2014 fünf und 2015 bislang fünf Referendarinnen beziehungsweise Referendare den Vorbereitungsdienst abgebrochen
(Antrag auf Entlassung aus dem Referendariat). Der Entlassungsantrag muss nicht
begründet werden, sodass der zuständigen Behörde die konkreten Gründe zumeist
nicht bekannt werden.
6.
Wie stellt sich der Notendurchschnitt in der Zweiten juristischen Staatsprüfung – aufgeschlüsselt nach Prüfungsterminen – seit dem Jahr 2010
dar?
a.
Wie hoch waren jeweils Anzahl und Anteil der Referendare, die die
Zweite juristische Staatsprüfung mit den Noten „sehr gut“, „gut“ und
„vollbefriedigend“ abgeschlossen haben?
b.
Wie hoch waren jeweils Anzahl und prozentualer Anteil der Referendare, die die Zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden
haben?
Das GPA führt in jedem Jahr sechs Klausur-Kampagnen durch, die jeweiligen Monate
bezeichnen den Klausurmonat. In die Statistik eines Kalenderjahres fließen jeweils die
Noten aller Kandidatinnen und Kandidaten ein, die in dem betreffenden Kalenderjahr
ihre mündliche Prüfung absolviert haben oder absolviert hätten, wenn sie nicht zuvor
wegen Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung bereits ausgeschieden wären. Für das
Kalenderjahr sind deshalb die Klausurmonate ab August des Vorjahres (Prüfung ab
Januar im Kalenderjahr) bis Juni des Kalenderjahres (Prüfung bis Dezember des
Kalenderjahres) relevant.
GPA
2010
Alle
Bestanden
Sehr
gut
Gut
Vollbefriedigend
Summe
Prädikat
August
2009
Oktober
2009
56
53
94,6 %
66
91,7 %
0
1
1,8 %
4
5,5 %
26
46,4 %
21
29,2 %
27
48,2 %
25
34,7
72
0
Nicht
bestanden
4
7,1 %
6
8,3 %
Wiederholer
5
8,9 %
4
5,6 %
Durchschnitts
note
7,9
7,7
3
Drucksache 21/1377
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
GPA
2010
Alle
Bestanden
Sehr
gut
Gut
Vollbefriedigend
Summe
Prädikat
Dezember
2009
Februar
2010
53
45
84,9 %
0
2
3,8 %
13
24,5 %
15
28,3
63
90,0 %
0
2
2,9 %
28
40,0 %
30
42,8 %
April
2010
Juni
2010
64
58
90,6 %
54
88,5 %
0
5
7,8 %
6
9,8 %
28
43,7 %
24
39,3 %
33
51,6 %
30
49,2 %
Summen
376
339
90,2 %
0
0,0 %
20
5,3 %
140
37,2 %
160
42,5 %
GPA
2011
Alle
August
2010
58
Oktober
2010
63
Dezember
2010
Februar
2011
58
April
2011
86
Juni
2011
58
Summen
388
GPA
2012
Alle
August
2011
70
Oktober
2011
58
Dezember
2011
Februar
2012
37
4
70
61
65
25
0
Bestanden
54
93,1
%
59
93,6
%
51
87,9
%
55
84,6
%
72
83,7
%
52
89,6
%
343
88,4
%
Sehr
gut
Gut
Summe
Prädikat
3
5,2 %
Vollbefriedigend
21
36,2 %
0
0
3
4,8 %
1
1,2 %
Bestanden
61
87,1
%
52
89,6
%
31
83,8
%
23
92,0
%
Nicht
bestanden
8
15,1
%
7
10,0
%
6
9,4 %
7
11,5
%
38
10,1
%
Wiederholer
Durchschnitts
note
3
5,7 %
7,1
1
1,4 %
7,6
1
1,6 %
3
4,9 %
17
4,5 %
8,1
8,0
7,7
24
41,4 %
Nicht
bestanden
4
6,9 %
Wiederholer
5
8,6 %
Durchschnittsnote
8,1
30
47,6 %
33
52,4 %
4
6,3 %
5
7,9 %
8,1
3
5,2 %
14
24,1 %
18
31,0 %
7
12,1 %
0
7,5
1
1,5 %
2
3,1 %
23
35,4 %
26
40,0 %
10
15,4 %
5
7,7 %
7,3
0
2
2,3 %
35
40,7 %
37
43,0 %
14
16,2 %
2
2,3 %
6,3
0
8
13,8
%
21
5,4 %
19
32,8 %
27
46,5 %
6
10,3 %
1
1,7 %
7,9
142
36,6 %
165
42,5 %
45
11,6 %
18
4,6 %
7,5
Sehr
gut
Gut
Summe
Prädikat
0
6
8,6 %
Vollbefriedigend
21
30,0 %
27
38,6 %
Nicht
bestanden
9
12,9 %
Wiederholer
5
7,1 %
Durchschnittsnote
7,6
2
3,5 %
2
3,5 %
24
41,4 %
28
48,3 %
6
10,3 %
8,0
0
4
10,8
%
2
8,0 %
13
35,1 %
17
45,9 %
6
16,2 %
10
40,0 %
12
48,0 %
2
8,0 %
6
10,3
%
4
10,8
%
3
12,0
%
2
0,5 %
0
7,2
7,9
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
GPA
2012
Alle
April
2012
36
Juni
2012
63
Summen
289
GPA
2013
Alle
August
2012
61
Oktober
2012
50
Dezember
2012
Februar
2013
58
April
2013
62
Juni
2013
67
Summen
352
GPA
2014
Alle
August
2013
Oktober
2013
Dezember
2013
Februar
2014
Durchschnittsnote
8,2
7
11,1 %
Wiederholer
4
11,1
%
1
1,6 %
130
45,0
33
11,4 %
23
8,0 %
7,8
Summe
Prädikat
27
44,3 %
Nicht
bestanden
2
3,8
Wiederholer
3
4,9
Durchschnittsnote
8,1
15
30,0 %
16
32,0 %
6
12,0 %
1
2,0 %
7,5
4
6,9 %
24
41,4 %
28
48,3 %
6
10,3 %
1
1,7 %
8,0
0
2
3,7 %
20
37,0 %
22
40,7 %
8
14,8 %
3
5,5 %
7,4
0
1
1,6 %
19
30,6 %
20
32,3 %
5
8,1 %
1
1,6 %
7,5
0
3
4,5 %
23
34,3 %
26
38,8 %
8
11,9 %
3
4,5 %
7,5
0
11
3,1 %
128
36,4 %
139
39,5 %
35
9,9 %
12
3,4 %
7,6
Bestanden
Sehr
gut
Gut
Vollbefriedigend
Summe
Prädikat
Nicht
bestanden
Wiederholer
Durchschnittsnote
69
34
49,3
%
1
1,4 %
4
5,8 %
23
33,3 %
28
40,6 %
2
2,9 %
2
2,9 %
8,3
67
26
38,8
%
0
5
7,5 %
29
43,3 %
34
50,7 %
6
8,9 %
5
7,5 %
8,3
42
12
28,6
%
0
2
4,8 %
13
30,9 %
15
35,7 %
3
7,1 %
2
4,8 %
7,7
56
20
35,7
%
0
4
7,1 %
14
25,0 %
18
32,1 %
4
7,1 %
5
8,9 %
7,7
54
Bestanden
33
91,7
%
56
88,9
%
256
88,6
%
Sehr
gut
Gut
0
6
16,7
%
6
9,5 %
2
0,7 %
Bestanden
59
96,7
%
44
88,0
%
52
89,6
%
46
85,2
%
57
91,9
%
59
88,1
%
317
90,0
%
Drucksache 21/1377
Vollbefriedigend
11
30,5 %
Summe
Prädikat
17
47,2 %
Nicht
bestanden
3
8,3 %
23
36,5 %
29
46,0
26
9,0 %
102
35,3 %
Sehr
gut
Gut
0
0
Vollbefriedigend
27
44,3 %
0
1
2,0 %
0
0
7,9
5
Drucksache 21/1377
GPA
2014
Alle
April
2014
58
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Bestanden
27
46,5
%
Sehr
gut
Gut
0
2
3,4 %
50
19
38,0
%
0
GPA
2015
Alle
August
2014
46
Oktober
2014
60
Dezember
2014
Februar
2015
53
Summen
215
Bestanden
45
97,8
%
60
100,0
%
49
92,4
%
54
96,4
%
208
96,7
%
Juni
2014
56
c.
Vollbefriedigend
18
31,0 %
Summe
Prädikat
6
12,0
%
Sehr
gut
Gut
0
0
0
0
0
20
34,5 %
Nicht
bestanden
7
12,1 %
Wiederholer
2
3,4 %
Durchschnittsnote
7,3
18
36,0 %
24
48,0 %
3
6,0 %
2
4,0 %
8,5
Summe
Prädikat
22
47,8 %
Nicht
bestanden
3
6,5 %
Wiederholer
1
2,2 %
Durchschnittsnote
3
6,5 %
Vollbefriedigend
19
41,3 %
2
3,3 %
28
46,7 %
30
50,0 %
4
6,7 %
0
1
1,9 %
20
37,7 %
21
39,6 %
1
1,9 %
4
7,5 %
8,3
2
3,6 %
16
28,6 %
18
32,1 %
12
21,4%
2
3,6 %
6,7
8
3,7 %
83
38,6 %
91
42,3 %
20
9,3 %
7
3,2 %
7,8
8,1
8,3
Wie viele der Referendare, die die Zweite juristische Staatsprüfung
nicht bestanden haben, haben die Prüfung in jeweils welchem Zeitabstand zum ersten Prüfungsdurchgang wiederholt und welche Kosten sind dem Haushalt dadurch entstanden?
Nach nicht bestandener Prüfung absolvieren die Referendare einheitlich einen viermonatigen Ergänzungsvorbereitungsdienst an dessen Ende der Wiederholungsversuch steht. Die Anzahl der sogenannten Wiederholer ergibt sich wie folgt:
2010
2011
2012
2013
2014
2015*)
geprüfte Hamburger Referendare
376
388
289
352
342
215
davon
Wiederholer
18
18
23
12
18
7
*) Stand vom 25. August 2015
Es entstehen gegenüber dem regulären Versuch zusätzliche Kosten für die Durchführung der Prüfung und die Vergütung der im Nebenamt tätigen Dozentinnen und
Dozenten des Ergänzungsvorbereitungsdienstes (im Folgenden: Kosten des Prüfungsverfahrens) sowie für die Unterhaltsbeihilfe (im Folgenden: Personalkosten).
 Kosten der Prüfungsverfahren einschließlich der Entgelte für die Dozentinnen und
Dozenten:
2010
5.162,44 Euro
2011
4.846,52 Euro
2012
6.027,15 Euro
6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
2013
3.108,68 Euro
2014
4.656,29 Euro
2015*
1.701,48 Euro
Drucksache 21/1377
*) Stand vom 25. August 2015
Die Kosten für die Prüfungsverfahren enthalten Teilkosten für Arbeitsgemeinschaften,
Teilkosten für die A- und B-Klausurenkurse, Teilkosten für die Korrekturen der A- und
B-Klausuren, die Kosten eines Kurzvortrages und der mündlichen Prüfung.
 Personalkosten der Referendare und Referendarinnen:

2010
16.200 Euro für sechs Monate = 97.200 Euro
2011
16.200 Euro für sechs Monate = 97.200 Euro
2012
20.700 Euro für sechs Monate = 124.200 Euro
2013
10.800 Euro für sechs Monate = 64.800 Euro
2014
17.100 Euro für sechs Monate = 102.600 Euro zuzüglich kindbezogener Zuschläge von 1.041,20 Euro für zwei Wiederholer, insgesamt also 103.641,20 Euro
2015*
6.650 Euro für sechs Monate = 39.900 Euro zuzüglich kindbezogener Zuschläge von 1.164,08 Euro für zwei Wiederholer, insgesamt also 7.814,08 Euro
*) Stand vom 25. August 2015
Es werden für die Unterhaltsbeihilfe die Kosten für sechs Monate (vier Monate Ergänzungsvorbereitungsdienst einschließlich Klausuren plus zwei Monate Wartezeit auf die
Klausurergebnisse) als Zusatzkosten für Wiederholer angesetzt, die mit den Wiederholerzahlen von 2010 bis 2015 multipliziert wurden. Die Unterhaltsbeihilfe betrug bis
zum 31. Dezember 2013 monatlich brutto 900,00 Euro, seit dem 1. Januar 2014 ist sie
auf 950,00 Euro zuzüglich eines kindbezogenen Zuschlags3 angehoben.
Da alle Wiederholer im regulären Versuch bereits die Klausuren nicht bestanden
haben, fällt der Teil der Unterhaltsbeihilfe, den sie in dem Zeitraum zwischen Erhalten
der Klausurergebnisse und der mündlichen Prüfung erhalten, nicht zweimal an. Die
Wiederholer erhalten die Unterhaltsbeihilfe bis zum Tag ihrer mündlichen Prüfung
oder bis zum Erhalt des Bescheids über ihr endgültiges Nichtbestehen. Für eine taggenaue Ermittlung der Mehrkosten durch die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe müssten mehrere Hundert Akten händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die
Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich. Die Mehrkosten durch kindbezogene Zuschläge konnten aufgrund der geringen Aktenanzahl taggenau händisch ausgerechnet werden.
7.
Wie hoch ist die aktuelle Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare?
Die Unterhaltsbeihilfe beträgt aktuell 950,00 Euro zuzüglich eines kindbezogenen
Zuschlags.
8.
Welche Angebote zur Vereinbarkeit von Referendariat und Familie gibt
es in Hamburg?
Referendarinnen und Referendare haben, neben der Nutzung der allgemeinen Kinderbetreuungsangebote, die Möglichkeit, einen Kita-Platz im Justizkindergarten am
Sievekingplatz zu erhalten, dessen Öffnungszeiten auf die Ausbildung der Eltern
Rücksicht nimmt. Darüber hinaus haben die Referendarinnen und Referendare
gemäß den bundesgesetzlichen Regelungen zum Beispiel auch einen Anspruch auf
Elternzeit. Familie und Referendariat lassen sich auch deswegen gut vereinbaren, da
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Gemäß § 1 Absatz 1 S. 2 der Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare.
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Drucksache 21/1377
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
in den meisten Stationen keine dauernde Anwesenheitspflicht besteht, sodass die
Arbeit flexibel eingeteilt werden kann.
9.
Wie hat sich die Anzahl der Ausbilder im juristischen Vorbereitungsdienst seit dem Jahr 2010 entwickelt?
Wer als Ausbilder in Betracht kommt, richtet sich nach den Anforderungen der §§ 36
fortfolgende des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes an die Stationen des
juristischen Vorbereitungsdienstes. Die Anzahl wird statistisch nicht gesondert erfasst.
Zur Beantwortung der Frage müssten über Tausend Akten händisch ausgewertet
werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Für den Bereich Justiz lässt sich jedoch
sagen, dass alle Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausbilden.
10. Welche Erkenntnisse hat die zuständige Behörde über die Qualität der
anwaltlichen Ausbildung von Referendaren?
Der zuständigen Behörde liegen darüber keine Erkenntnisse vor.
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