BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1377 21. Wahlperiode 28.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 21.08.15 und Betr.: Antwort des Senats Rechtsreferendariat in Hamburg Wollen Absolventen der ersten juristischen Staatsprüfung einen der „klassischen“ juristischen Berufe wie zum Beispiel Richterin/Richter, Staatsanwältin/ Staatsanwalt oder Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ausüben, benötigen sie dafür die Zweite juristische Staatsprüfung, die nach der Absolvierung eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes, des sogenannten Rechtsreferendariats, abgenommen wird. Das Referendariat gliedert sich in mehrere Stationen, in denen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare jeweils für einige Monate in verschiedenen Rechtsgebieten praktisch ausgebildet werden. In Hamburg ist das Rechtsreferendariat wie in den meisten Bundesländern als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ausgestaltet; die Unterhaltsbeihilfe, die einer Dynamisierungsklausel (Übernahme der tariflich bedingten Erhöhung eines Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 13) unterliegt, betrug seit dem 1. Januar 2014 950 Euro, Referendare mit Kindern erhalten zudem einen Familienzuschlag. Im Bundesdurchschnitt bekommen Hamburgs Referendare damit vergleichsweise wenig Unterhaltsbeihilfe, dennoch ist die Nachfrage nach einem Referendariatsplatz in Hamburg überdurchschnittlich stark. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015*) Wie hat sich die Anzahl der Hochschulabsolventen (Erste juristische Staatsprüfung) im Bereich des Justizprüfungsamtes bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht seit dem Jahr 2010 entwickelt? Anzahl der Absolventen1 361 391 424 416 416 298 *) Stand vom 25. August 2015 1 Miterfasst werden auch sogenannte Verbesserer, das heißt Kandidaten, die den Freiversuch bereits bestanden haben. Drucksache 21/1377 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsstellen für Rechtsreferendare in Hamburg seit dem Jahr 2010 entwickelt? Zu Beginn des Haushaltsjahres 2010 wies der Stellenplan des Einzelplans 2 insgesamt 700 Stellen für Referendarinnen und Referendare aus. Zur Erfüllung von Konsolidierungsmaßnahmen im Personalhaushalt wurden im Laufe des Jahres 2010 zu unterschiedlichen Stichtagen insgesamt 100 Stellen gestrichen. Seitdem verfügt der Stellenplan bis einschließlich 2015 unverändert über insgesamt 600 Stellen für Referendarinnen und Referendare. 3. Wie haben sich die längste sowie die durchschnittliche Wartezeit nach dem Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung bis zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar in Hamburg seit dem Jahr 2010 entwickelt? Die erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten mehrere Hundert Akten händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. a. Wie viele Bewerber umfassten die Wartelisten jeweils? Die erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Die Warteliste ist schwankend und wird zu jedem der zweimonatlichen Einstellungstermine neu festgestellt. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber lag in den vergangenen Jahren durchschnittlich zwischen circa 450 und 600. Zurzeit (Stand: August 2015) umfasst die Warteliste 398 Bewerberinnen und Bewerber2. b. Welche Vergleichszahlen liegen für andere Bundesländer vor? c. Wie viel Prozent der Bewerber wurden jeweils aus welchen Gründen bevorzugt eingestellt? Keine. Siehe § 7 Aufnahmeverordnung. Eine gesonderte statistische Erfassung erfolgt nicht. Zur Beantwortung der Frage müssten mehrere Hundert Akten händisch ausgewertet werden, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Erfahrungsgemäß werden pro Jahr fünf bis sechs Bewerberinnen und Bewerber aus den oben genannten Gründen bevorzugt eingestellt. d. Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde ergriffen, um die Wartezeit auf einen Referendariatsplatz zu verkürzen? Gibt es derzeit weitere Planungen dazu? Falls ja, welche? Keine. e. Ist eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten geplant? Falls ja, in welchem Umfang? Nein. 4. Hat es seit dem Jahr 2010 Ausbildungsstellen gegeben, die nicht besetzt waren? Falls ja, in welchen Jahren jeweils wie viele und aus welchem Grund? Die zuständige Behörde ist zur flexibleren Bewirtschaftung ermächtigt, die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen für Referendarinnen und Referendare in sogenannte Tagewerke umzurechnen. Ein Tagewerk ist der Personalbedarf für einen Arbeitstag 2 Abrufbar august-2015.pdf. 2 unter: http://justiz.hamburg.de/contentblob/4588154/data/bewerbungsliste- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1377 im Haushaltsjahr. Grundlage sind die tatsächlichen Arbeitstage jeden Jahres. Die Buchung der Beschäftigungsverhältnisse der Referendarinnen und Referendare erfolgt auf den Tag genau. Eine gegebenenfalls zwischenzeitlich eintretende Überschreitung der vom Stellenbestand her möglichen Beschäftigtenzahl ist jeweils zum Jahresende auszugleichen. Die freien Tagewerke sind darauf zurückzuführen, dass die Einstellungen zu sechs festen Terminen erfolgen und zwischenzeitlich kurzfristige Vakanzen infolge des Ausscheidens von Referendarinnen und Referendaren entstehen. Die nachfolgenden Angaben beziehen auf das Ergebnis am Ende jeden Jahres. Für das Jahr 2015 erfolgte eine Erhebung zum Stichtag 1. August 2015. Da dieses Jahr noch nicht abgeschlossen ist, ist ein Ausgleich noch nicht erfolgt. Haushaltsjahr 2010* 2011 2012 2013 2014 2015** * Stellen insgesamt 600 600 600 600 600 600 umgerechnet in Tagewerke ins. 161.798 152.400 150.600 150.000 150.000 150.000 davon freie Tagewerke 4.053 6.133 5.585 5.176 8.164 - 5.332 entspricht in freie Stellen 6,76 10,22 9,31 8,63 13,61 -8,89 Besetzung in % 97 96 96 97 95 104 Zu Beginn des Jahres 2010 standen 700 Planstellen zur Verfügung. ** Zwischenstand zum 1. August 2015, der bis zum Ende des Jahres ausgeglichen sein muss. 5. Gab es seit dem Jahr 2010 Referendare in Hamburg, die ihren Vorbereitungsdienst abgebrochen haben? Falls ja, in welchem Jahr jeweils wie viele und aus welchem Grund? 2010 haben neun, 2011 17, 2012 14, 2013 17, 2014 fünf und 2015 bislang fünf Referendarinnen beziehungsweise Referendare den Vorbereitungsdienst abgebrochen (Antrag auf Entlassung aus dem Referendariat). Der Entlassungsantrag muss nicht begründet werden, sodass der zuständigen Behörde die konkreten Gründe zumeist nicht bekannt werden. 6. Wie stellt sich der Notendurchschnitt in der Zweiten juristischen Staatsprüfung – aufgeschlüsselt nach Prüfungsterminen – seit dem Jahr 2010 dar? a. Wie hoch waren jeweils Anzahl und Anteil der Referendare, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit den Noten „sehr gut“, „gut“ und „vollbefriedigend“ abgeschlossen haben? b. Wie hoch waren jeweils Anzahl und prozentualer Anteil der Referendare, die die Zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden haben? Das GPA führt in jedem Jahr sechs Klausur-Kampagnen durch, die jeweiligen Monate bezeichnen den Klausurmonat. In die Statistik eines Kalenderjahres fließen jeweils die Noten aller Kandidatinnen und Kandidaten ein, die in dem betreffenden Kalenderjahr ihre mündliche Prüfung absolviert haben oder absolviert hätten, wenn sie nicht zuvor wegen Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung bereits ausgeschieden wären. Für das Kalenderjahr sind deshalb die Klausurmonate ab August des Vorjahres (Prüfung ab Januar im Kalenderjahr) bis Juni des Kalenderjahres (Prüfung bis Dezember des Kalenderjahres) relevant. GPA 2010 Alle Bestanden Sehr gut Gut Vollbefriedigend Summe Prädikat August 2009 Oktober 2009 56 53 94,6 % 66 91,7 % 0 1 1,8 % 4 5,5 % 26 46,4 % 21 29,2 % 27 48,2 % 25 34,7 72 0 Nicht bestanden 4 7,1 % 6 8,3 % Wiederholer 5 8,9 % 4 5,6 % Durchschnitts note 7,9 7,7 3 Drucksache 21/1377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode GPA 2010 Alle Bestanden Sehr gut Gut Vollbefriedigend Summe Prädikat Dezember 2009 Februar 2010 53 45 84,9 % 0 2 3,8 % 13 24,5 % 15 28,3 63 90,0 % 0 2 2,9 % 28 40,0 % 30 42,8 % April 2010 Juni 2010 64 58 90,6 % 54 88,5 % 0 5 7,8 % 6 9,8 % 28 43,7 % 24 39,3 % 33 51,6 % 30 49,2 % Summen 376 339 90,2 % 0 0,0 % 20 5,3 % 140 37,2 % 160 42,5 % GPA 2011 Alle August 2010 58 Oktober 2010 63 Dezember 2010 Februar 2011 58 April 2011 86 Juni 2011 58 Summen 388 GPA 2012 Alle August 2011 70 Oktober 2011 58 Dezember 2011 Februar 2012 37 4 70 61 65 25 0 Bestanden 54 93,1 % 59 93,6 % 51 87,9 % 55 84,6 % 72 83,7 % 52 89,6 % 343 88,4 % Sehr gut Gut Summe Prädikat 3 5,2 % Vollbefriedigend 21 36,2 % 0 0 3 4,8 % 1 1,2 % Bestanden 61 87,1 % 52 89,6 % 31 83,8 % 23 92,0 % Nicht bestanden 8 15,1 % 7 10,0 % 6 9,4 % 7 11,5 % 38 10,1 % Wiederholer Durchschnitts note 3 5,7 % 7,1 1 1,4 % 7,6 1 1,6 % 3 4,9 % 17 4,5 % 8,1 8,0 7,7 24 41,4 % Nicht bestanden 4 6,9 % Wiederholer 5 8,6 % Durchschnittsnote 8,1 30 47,6 % 33 52,4 % 4 6,3 % 5 7,9 % 8,1 3 5,2 % 14 24,1 % 18 31,0 % 7 12,1 % 0 7,5 1 1,5 % 2 3,1 % 23 35,4 % 26 40,0 % 10 15,4 % 5 7,7 % 7,3 0 2 2,3 % 35 40,7 % 37 43,0 % 14 16,2 % 2 2,3 % 6,3 0 8 13,8 % 21 5,4 % 19 32,8 % 27 46,5 % 6 10,3 % 1 1,7 % 7,9 142 36,6 % 165 42,5 % 45 11,6 % 18 4,6 % 7,5 Sehr gut Gut Summe Prädikat 0 6 8,6 % Vollbefriedigend 21 30,0 % 27 38,6 % Nicht bestanden 9 12,9 % Wiederholer 5 7,1 % Durchschnittsnote 7,6 2 3,5 % 2 3,5 % 24 41,4 % 28 48,3 % 6 10,3 % 8,0 0 4 10,8 % 2 8,0 % 13 35,1 % 17 45,9 % 6 16,2 % 10 40,0 % 12 48,0 % 2 8,0 % 6 10,3 % 4 10,8 % 3 12,0 % 2 0,5 % 0 7,2 7,9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode GPA 2012 Alle April 2012 36 Juni 2012 63 Summen 289 GPA 2013 Alle August 2012 61 Oktober 2012 50 Dezember 2012 Februar 2013 58 April 2013 62 Juni 2013 67 Summen 352 GPA 2014 Alle August 2013 Oktober 2013 Dezember 2013 Februar 2014 Durchschnittsnote 8,2 7 11,1 % Wiederholer 4 11,1 % 1 1,6 % 130 45,0 33 11,4 % 23 8,0 % 7,8 Summe Prädikat 27 44,3 % Nicht bestanden 2 3,8 Wiederholer 3 4,9 Durchschnittsnote 8,1 15 30,0 % 16 32,0 % 6 12,0 % 1 2,0 % 7,5 4 6,9 % 24 41,4 % 28 48,3 % 6 10,3 % 1 1,7 % 8,0 0 2 3,7 % 20 37,0 % 22 40,7 % 8 14,8 % 3 5,5 % 7,4 0 1 1,6 % 19 30,6 % 20 32,3 % 5 8,1 % 1 1,6 % 7,5 0 3 4,5 % 23 34,3 % 26 38,8 % 8 11,9 % 3 4,5 % 7,5 0 11 3,1 % 128 36,4 % 139 39,5 % 35 9,9 % 12 3,4 % 7,6 Bestanden Sehr gut Gut Vollbefriedigend Summe Prädikat Nicht bestanden Wiederholer Durchschnittsnote 69 34 49,3 % 1 1,4 % 4 5,8 % 23 33,3 % 28 40,6 % 2 2,9 % 2 2,9 % 8,3 67 26 38,8 % 0 5 7,5 % 29 43,3 % 34 50,7 % 6 8,9 % 5 7,5 % 8,3 42 12 28,6 % 0 2 4,8 % 13 30,9 % 15 35,7 % 3 7,1 % 2 4,8 % 7,7 56 20 35,7 % 0 4 7,1 % 14 25,0 % 18 32,1 % 4 7,1 % 5 8,9 % 7,7 54 Bestanden 33 91,7 % 56 88,9 % 256 88,6 % Sehr gut Gut 0 6 16,7 % 6 9,5 % 2 0,7 % Bestanden 59 96,7 % 44 88,0 % 52 89,6 % 46 85,2 % 57 91,9 % 59 88,1 % 317 90,0 % Drucksache 21/1377 Vollbefriedigend 11 30,5 % Summe Prädikat 17 47,2 % Nicht bestanden 3 8,3 % 23 36,5 % 29 46,0 26 9,0 % 102 35,3 % Sehr gut Gut 0 0 Vollbefriedigend 27 44,3 % 0 1 2,0 % 0 0 7,9 5 Drucksache 21/1377 GPA 2014 Alle April 2014 58 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Bestanden 27 46,5 % Sehr gut Gut 0 2 3,4 % 50 19 38,0 % 0 GPA 2015 Alle August 2014 46 Oktober 2014 60 Dezember 2014 Februar 2015 53 Summen 215 Bestanden 45 97,8 % 60 100,0 % 49 92,4 % 54 96,4 % 208 96,7 % Juni 2014 56 c. Vollbefriedigend 18 31,0 % Summe Prädikat 6 12,0 % Sehr gut Gut 0 0 0 0 0 20 34,5 % Nicht bestanden 7 12,1 % Wiederholer 2 3,4 % Durchschnittsnote 7,3 18 36,0 % 24 48,0 % 3 6,0 % 2 4,0 % 8,5 Summe Prädikat 22 47,8 % Nicht bestanden 3 6,5 % Wiederholer 1 2,2 % Durchschnittsnote 3 6,5 % Vollbefriedigend 19 41,3 % 2 3,3 % 28 46,7 % 30 50,0 % 4 6,7 % 0 1 1,9 % 20 37,7 % 21 39,6 % 1 1,9 % 4 7,5 % 8,3 2 3,6 % 16 28,6 % 18 32,1 % 12 21,4% 2 3,6 % 6,7 8 3,7 % 83 38,6 % 91 42,3 % 20 9,3 % 7 3,2 % 7,8 8,1 8,3 Wie viele der Referendare, die die Zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden haben, haben die Prüfung in jeweils welchem Zeitabstand zum ersten Prüfungsdurchgang wiederholt und welche Kosten sind dem Haushalt dadurch entstanden? Nach nicht bestandener Prüfung absolvieren die Referendare einheitlich einen viermonatigen Ergänzungsvorbereitungsdienst an dessen Ende der Wiederholungsversuch steht. Die Anzahl der sogenannten Wiederholer ergibt sich wie folgt: 2010 2011 2012 2013 2014 2015*) geprüfte Hamburger Referendare 376 388 289 352 342 215 davon Wiederholer 18 18 23 12 18 7 *) Stand vom 25. August 2015 Es entstehen gegenüber dem regulären Versuch zusätzliche Kosten für die Durchführung der Prüfung und die Vergütung der im Nebenamt tätigen Dozentinnen und Dozenten des Ergänzungsvorbereitungsdienstes (im Folgenden: Kosten des Prüfungsverfahrens) sowie für die Unterhaltsbeihilfe (im Folgenden: Personalkosten). Kosten der Prüfungsverfahren einschließlich der Entgelte für die Dozentinnen und Dozenten: 2010 5.162,44 Euro 2011 4.846,52 Euro 2012 6.027,15 Euro 6 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2013 3.108,68 Euro 2014 4.656,29 Euro 2015* 1.701,48 Euro Drucksache 21/1377 *) Stand vom 25. August 2015 Die Kosten für die Prüfungsverfahren enthalten Teilkosten für Arbeitsgemeinschaften, Teilkosten für die A- und B-Klausurenkurse, Teilkosten für die Korrekturen der A- und B-Klausuren, die Kosten eines Kurzvortrages und der mündlichen Prüfung. Personalkosten der Referendare und Referendarinnen: 2010 16.200 Euro für sechs Monate = 97.200 Euro 2011 16.200 Euro für sechs Monate = 97.200 Euro 2012 20.700 Euro für sechs Monate = 124.200 Euro 2013 10.800 Euro für sechs Monate = 64.800 Euro 2014 17.100 Euro für sechs Monate = 102.600 Euro zuzüglich kindbezogener Zuschläge von 1.041,20 Euro für zwei Wiederholer, insgesamt also 103.641,20 Euro 2015* 6.650 Euro für sechs Monate = 39.900 Euro zuzüglich kindbezogener Zuschläge von 1.164,08 Euro für zwei Wiederholer, insgesamt also 7.814,08 Euro *) Stand vom 25. August 2015 Es werden für die Unterhaltsbeihilfe die Kosten für sechs Monate (vier Monate Ergänzungsvorbereitungsdienst einschließlich Klausuren plus zwei Monate Wartezeit auf die Klausurergebnisse) als Zusatzkosten für Wiederholer angesetzt, die mit den Wiederholerzahlen von 2010 bis 2015 multipliziert wurden. Die Unterhaltsbeihilfe betrug bis zum 31. Dezember 2013 monatlich brutto 900,00 Euro, seit dem 1. Januar 2014 ist sie auf 950,00 Euro zuzüglich eines kindbezogenen Zuschlags3 angehoben. Da alle Wiederholer im regulären Versuch bereits die Klausuren nicht bestanden haben, fällt der Teil der Unterhaltsbeihilfe, den sie in dem Zeitraum zwischen Erhalten der Klausurergebnisse und der mündlichen Prüfung erhalten, nicht zweimal an. Die Wiederholer erhalten die Unterhaltsbeihilfe bis zum Tag ihrer mündlichen Prüfung oder bis zum Erhalt des Bescheids über ihr endgültiges Nichtbestehen. Für eine taggenaue Ermittlung der Mehrkosten durch die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe müssten mehrere Hundert Akten händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Mehrkosten durch kindbezogene Zuschläge konnten aufgrund der geringen Aktenanzahl taggenau händisch ausgerechnet werden. 7. Wie hoch ist die aktuelle Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare? Die Unterhaltsbeihilfe beträgt aktuell 950,00 Euro zuzüglich eines kindbezogenen Zuschlags. 8. Welche Angebote zur Vereinbarkeit von Referendariat und Familie gibt es in Hamburg? Referendarinnen und Referendare haben, neben der Nutzung der allgemeinen Kinderbetreuungsangebote, die Möglichkeit, einen Kita-Platz im Justizkindergarten am Sievekingplatz zu erhalten, dessen Öffnungszeiten auf die Ausbildung der Eltern Rücksicht nimmt. Darüber hinaus haben die Referendarinnen und Referendare gemäß den bundesgesetzlichen Regelungen zum Beispiel auch einen Anspruch auf Elternzeit. Familie und Referendariat lassen sich auch deswegen gut vereinbaren, da 3 Gemäß § 1 Absatz 1 S. 2 der Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare. 7 Drucksache 21/1377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode in den meisten Stationen keine dauernde Anwesenheitspflicht besteht, sodass die Arbeit flexibel eingeteilt werden kann. 9. Wie hat sich die Anzahl der Ausbilder im juristischen Vorbereitungsdienst seit dem Jahr 2010 entwickelt? Wer als Ausbilder in Betracht kommt, richtet sich nach den Anforderungen der §§ 36 fortfolgende des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes an die Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes. Die Anzahl wird statistisch nicht gesondert erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten über Tausend Akten händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Für den Bereich Justiz lässt sich jedoch sagen, dass alle Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausbilden. 10. Welche Erkenntnisse hat die zuständige Behörde über die Qualität der anwaltlichen Ausbildung von Referendaren? Der zuständigen Behörde liegen darüber keine Erkenntnisse vor. 8
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