Reaktionen der Apotheken auf die Servicezeit

Servicezeit – Das Verbrauchermagazin im WDR Fernsehen
Montag – Freitag um 18:15 Uhr
Reaktionen der Apotheken auf die Servicezeit-Stichprobe "Wie gut
beraten Apotheken?"
Wir haben alle Vor-Ort-Apotheken mit schlechter Bewertung sowie
alle Online-Apotheken, die keinen Warnhinweis zu möglichen
Unverträglichkeiten bei gleichzeitiger Einnahme der Arzneien
mitgeschickt hatten, um eine Stellungnahme gebeten.
Von den schlecht beurteilten Vor-Ort-Apotheken antwortete uns nur die
Apotheke in Köln. Man bedauere, dass die Beratungsleistung „leider
defizitär“ und „zumindest sehr unglücklich“ gewesen sei. Weiter heißt es:
„Der Hinweis auf die nicht zeitgleiche Einnahme von Wick MediNait mit
Schmerzmitteln war natürlich grundsätzlich korrekt, aber ich gebe Ihnen
auch hier recht, dass es der Kollegin durch das Versäumnis der konkreten
Nennung von Thomapyrin nicht gelungen ist, Ihnen die erforderliche
Sicherheit zu bieten." Für die Apotheke steht die eigentliche fachliche
Kompetenz ihrer Mitarbeiter außer Frage, und sie will künftig vor allem
das Kommunikationsverhalten noch verstärkt schulen.
Bei den Online-Apotheken erhielten wir gleich mehrmals die
Rückmeldung, dass Informationszettel mit entsprechenden Warnhinweisen
zwar vorgesehen sind und den Paketen hätten beiliegen sollen, dies aber
offenbar versäumt worden sei.
So schrieb uns Easy-Apotheke: „Wir stimmen fachlich mit Ihnen überein,
dass ein Kunde beim Kauf der beiden Präparate „Wick Medinait“ und
„Thomapyrin“ einen aktiven Beratungshinweis erhalten sollte, um eine
angemessene Dosis der schmerzlindernden Wirkstoffe nicht zu
überschreiten und bei Einnahme beider Medikamente zumindest einen
ausreichenden Zeitabstand einzuhalten.“ Zu diesem Zweck sollte „in dem
hier beschriebenen Fall (...) im Paket ein schriftlicher Hinweis in Form von
zwei Beilegern (...) enthalten sein“.
Leider waren im Paket an uns jedoch keine solcher Beileger zu finden.
Darauf hingewiesen, schrieb uns Easy, dies bedauere man sehr, dies sei
ein Fehler, „der eigentlich nicht passieren dürfte“.
Die Online-Apotheke aus Mönchengladbach versicherte uns, dass sie
entsprechende schriftliche Warnhinweise „jeder Arzneimittellieferung
zufügen“. Unserem Paket lag ein solcher Hinweis jedoch nicht bei.
Auch Apotal erklärte, dass ein entsprechender Warnhinweis hätte
beiliegen sollen und bedauert, "dass die Bearbeitung weder unseren noch
den hausinternen Qualitatsanfoderungen entsprach (...) und bewerten
dies als unglücklichen Einzelfall."
© 2016
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Aus der Online-Apotheke in Aachen schrieb man uns, man sei „nur
teilweise bei Ihnen. Die Widersinnigkeit der gleichzeitigen Einnahme von
Koffein und einem Beruhigungsmittel ist sicher absolut unstrittig. Was die
Menge Paracetamol angeht, kann man sich sicher streiten, ob die Menge
von 850mg durch die Kombination von WickMediNait und Thomapyrin
gleich als problematisch zu werten ist.“
Grundsätzlich bedauere man eine „Diskrepanz zwischen dem
Beratungsauftrag und der Beratungsmöglichkeit, die man hat, wenn man
Arzneimittelanfragen über Wege wie das Internet beantworten muss.“
Aponeo erklärte uns, den Kunden erreiche per gesonderter Mail zwar ein
Hinweis, dass Wick Medinait Alkohol enthalte (eine Mail, die bei uns nicht
eingegangen ist). Dieser Hinweis solle nun um die zusätzliche Information
über die problematische Kombination bei gleichzeitiger Einnahme mit
Thomapyrin ergänzt werden, so „dass für jeden Kunden klar ersichtlich
sein wird, dass beide Medikamente nicht gleichzeitig eingenommen
werden sollen.“
Apodiscounter sieht einen Warnhinweis über die gleichzeitige Einnahme
der beiden Arzneien als nicht erforderlich an mit der Begründung: „Die
gemeinsame oder zeitnahe Einnahme der beiden von Ihnen ausgewählten
Medikamente ist relativ unwahrscheinlich, da Wick Medinait ein
Medikament ist, welches vor dem Schlafengehen verwendet wird und
Thomapyrin – das auch Koffein enthält – ein Medikament ist, welches zur
Schmerzbehandlung tagsüber eingenommen wird.“ Zu weiterführenden
Informationen zu den bestellten Arzneien verweist man auf die jeweiligen
Packungsbeilagen, die man „kostenlos und schnell als pdf-Datei einsehen“
könne.
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