Servicezeit – Das Verbrauchermagazin im WDR Fernsehen Montag – Freitag um 18:15 Uhr Reaktionen der Apotheken auf die Servicezeit-Stichprobe "Wie gut beraten Apotheken?" Wir haben alle Vor-Ort-Apotheken mit schlechter Bewertung sowie alle Online-Apotheken, die keinen Warnhinweis zu möglichen Unverträglichkeiten bei gleichzeitiger Einnahme der Arzneien mitgeschickt hatten, um eine Stellungnahme gebeten. Von den schlecht beurteilten Vor-Ort-Apotheken antwortete uns nur die Apotheke in Köln. Man bedauere, dass die Beratungsleistung „leider defizitär“ und „zumindest sehr unglücklich“ gewesen sei. Weiter heißt es: „Der Hinweis auf die nicht zeitgleiche Einnahme von Wick MediNait mit Schmerzmitteln war natürlich grundsätzlich korrekt, aber ich gebe Ihnen auch hier recht, dass es der Kollegin durch das Versäumnis der konkreten Nennung von Thomapyrin nicht gelungen ist, Ihnen die erforderliche Sicherheit zu bieten." Für die Apotheke steht die eigentliche fachliche Kompetenz ihrer Mitarbeiter außer Frage, und sie will künftig vor allem das Kommunikationsverhalten noch verstärkt schulen. Bei den Online-Apotheken erhielten wir gleich mehrmals die Rückmeldung, dass Informationszettel mit entsprechenden Warnhinweisen zwar vorgesehen sind und den Paketen hätten beiliegen sollen, dies aber offenbar versäumt worden sei. So schrieb uns Easy-Apotheke: „Wir stimmen fachlich mit Ihnen überein, dass ein Kunde beim Kauf der beiden Präparate „Wick Medinait“ und „Thomapyrin“ einen aktiven Beratungshinweis erhalten sollte, um eine angemessene Dosis der schmerzlindernden Wirkstoffe nicht zu überschreiten und bei Einnahme beider Medikamente zumindest einen ausreichenden Zeitabstand einzuhalten.“ Zu diesem Zweck sollte „in dem hier beschriebenen Fall (...) im Paket ein schriftlicher Hinweis in Form von zwei Beilegern (...) enthalten sein“. Leider waren im Paket an uns jedoch keine solcher Beileger zu finden. Darauf hingewiesen, schrieb uns Easy, dies bedauere man sehr, dies sei ein Fehler, „der eigentlich nicht passieren dürfte“. Die Online-Apotheke aus Mönchengladbach versicherte uns, dass sie entsprechende schriftliche Warnhinweise „jeder Arzneimittellieferung zufügen“. Unserem Paket lag ein solcher Hinweis jedoch nicht bei. Auch Apotal erklärte, dass ein entsprechender Warnhinweis hätte beiliegen sollen und bedauert, "dass die Bearbeitung weder unseren noch den hausinternen Qualitatsanfoderungen entsprach (...) und bewerten dies als unglücklichen Einzelfall." © 2016 Servicezeit – Das Verbrauchermagazin im WDR Fernsehen Montag – Freitag um 18:15 Uhr Aus der Online-Apotheke in Aachen schrieb man uns, man sei „nur teilweise bei Ihnen. Die Widersinnigkeit der gleichzeitigen Einnahme von Koffein und einem Beruhigungsmittel ist sicher absolut unstrittig. Was die Menge Paracetamol angeht, kann man sich sicher streiten, ob die Menge von 850mg durch die Kombination von WickMediNait und Thomapyrin gleich als problematisch zu werten ist.“ Grundsätzlich bedauere man eine „Diskrepanz zwischen dem Beratungsauftrag und der Beratungsmöglichkeit, die man hat, wenn man Arzneimittelanfragen über Wege wie das Internet beantworten muss.“ Aponeo erklärte uns, den Kunden erreiche per gesonderter Mail zwar ein Hinweis, dass Wick Medinait Alkohol enthalte (eine Mail, die bei uns nicht eingegangen ist). Dieser Hinweis solle nun um die zusätzliche Information über die problematische Kombination bei gleichzeitiger Einnahme mit Thomapyrin ergänzt werden, so „dass für jeden Kunden klar ersichtlich sein wird, dass beide Medikamente nicht gleichzeitig eingenommen werden sollen.“ Apodiscounter sieht einen Warnhinweis über die gleichzeitige Einnahme der beiden Arzneien als nicht erforderlich an mit der Begründung: „Die gemeinsame oder zeitnahe Einnahme der beiden von Ihnen ausgewählten Medikamente ist relativ unwahrscheinlich, da Wick Medinait ein Medikament ist, welches vor dem Schlafengehen verwendet wird und Thomapyrin – das auch Koffein enthält – ein Medikament ist, welches zur Schmerzbehandlung tagsüber eingenommen wird.“ Zu weiterführenden Informationen zu den bestellten Arzneien verweist man auf die jeweiligen Packungsbeilagen, die man „kostenlos und schnell als pdf-Datei einsehen“ könne. © 2016
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