Bei Einverständnis bitte bis zum 14.10.2016 unterschrieben

Bei Einverständnis bitte bis zum 14.10.2016 unterschrieben zurücksenden.
Zwischen
der Stadt Beelitz, Berliner Str. 202, 14547 Beelitz
vertreten durch den Bürgermeister, Herr Bernhard Knuth
- nachfolgend Stadt genannt und
__________________________________________________ (Firma)
__________________________________________________ (Name, Vorname)
__________________________________________________ (Straße, Nr.)
__________________________________________________ (PLZ, Ort)
__________________________________________________ (E-Mail)
__________________________________________________ (Telefon)
- nachfolgend Händler genannt -
wird folgende Vereinbarung getroffen:
genaue Bezeichnung der Waren und Leistungen:
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1. Dem Händler wird von der Stadt ein Stellplatz vom 26.11.2016 bis 27.11.2016 auf der
Veranstaltungs- und Marktfläche, zwecks Feilbietens von Waren anlässlich des
Weihnachtsmarktes, zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz
besteht nicht. Die Stadt übernimmt keine Gewähr dafür, dass der zur Verfügung gestellte
Platz für den vom Händler beabsichtigten Nutzungszweck geeignet ist.
2. Der Händler hinterlegt eine Kaution in Höhe von 50,00 €. Diese wird vor der Veranstaltung
überwiesen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Durchführung der Veranstaltung und
mängelfreier Übergabe der Standfläche an den Händler zurückerstattet.
Bei Vertragsverstößen, Verstößen gegen die Marktordnung (insbesondere Nichterscheinen,
Verspätungen oder vorzeitiger Abbau) oder Beanstandungen am Miet- / Vertragsobjekt
kann die Stadt die Kaution einbehalten. Ein eventueller zusätzlicher Schadensersatzanspruch
für entstandene Schäden wird davon nicht ausgeschlossen.
3. Eventuelle behördliche Auflagen hat der Händler auf seine Kosten zu erfüllen. Insbesondere
sind die Hygienebestimmungen beim Verkauf von Lebensmitteln zu beachten.
4. Der Händler ist für die Müllentsorgung selbst verantwortlich. Der Platz ist in einem sauberen
und ordentlichen Zustand zu verlassen.
5. Eine Weiter- bzw. Untervermietung ist nicht gestattet.
6. Die Stadt stellt sanitäre Einrichtungen in ausreichendem Maß zur Verfügung.
7. Der Händler verpflichtet sich seinen Stand rechtzeitig, jedoch spätestens 15 Minuten vor
Marktbeginn fertig dekoriert und ausgestattet zu besetzen. Die Marktzeiten sind durch den
Händler einzuhalten. Änderungen (spätere Anreise / Beginn oder frühere Abreise / Ende)
bedürfen der Genehmigung der Markleitung.
Marktzeiten der Veranstaltung:
Samstag, 26.11.2016
Sonntag, 27.11.2016
12.00 bis 21.00 Uhr
12.00 bis 18.00 Uhr
8. Der Ausschank ist nur während der Marktzeiten gestattet.
9. Der Händler hat nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellten Marktstände der Stadt
Beelitz zu nutzen. (bitte ankreuzen!)
 Holzmarktstand der Stadt 30,00 €
 offener Marktstand der Stadt 25,00 €
 eigener Markstand 25,00 € (genehmigungspflichtig, bitte Foto senden)
10. Dem Händler wird in einem Umkreis von max. 20 Metern ein 220V/16A-Stromanschluss mit
einer maximal Leistung von 300 Watt für den Betrieb von Dekorationsbeleuchtung
kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Mehrbedarf muss im Voraus angemeldet werden.
(bitte ankreuzen!)
 Sammelanschluss
220V/10A (300 Watt)
kostenfrei
 220V/16A
10,00 €
 380V/16A
25,00 €
 380V/32A
45,00 €
 380V/63A
80,00 €
Die Preise verstehen sich als Pauschalpreis für den Anschluss und Verbrauch.
Die Inbetriebnahme von Heizgeräten ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen bedürfen der
Genehmigung der Stadt.
11. Für den Verkauf von Lebensmitteln gelten folgende Mindestpreise:
 0,2l Glühwein
1,90 € (0,95 € je 0,1l)
 0,2l Grog
2,00 € (1,00 € je 0,1l)
 0,4l Bier
2,00 € (0,50 € je 0,1l)
Die Preise verstehen sich als Mindestpreise und dürfen erhöht werden.
12. Die Stadt setzt zur Durchführung der Veranstaltung eine Marktleitung ein. Zu den Aufgaben
der Markleitung gehören: die Kontrolle der Einhaltung der Marktordnung und
Sicherheitsbestimmungen sowie die Veranlassung der gegebenenfalls notwendigen Schritte
zur Wiederherstellung dieser.
13. Den Weisungen der Marktleitung ist Folge zu leisten.
14. Verstöße gegen die Marktordnung, die Vertragsvereinbarungen oder das Nicht-Befolgen
von Anweisungen der Marktleitung, kann zum sofortigen Platzverweis führen.
15. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
Hinweis: Alle Händler die eine offene Flamme (Grill, Ofen, o.ä.) sowie mit Propangasflaschen arbeiten, haben an der
gemieteten Standfläche während des Auf- und Abbaus und während der Laufzeit der Veranstaltung ein geeigneten
Feuerlöscher (ABC-Pulverlöscher) bereit zu halten. Im Stand ist auf den Standort des Löschers entsprechend den
Unfallverhütungsvorschriften, BGV A8 (VBG 125) hinzuweisen.
Beelitz,
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Bernhard Knuth
Bürgermeister
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Händler