Abwassergebühren ab 01.01.2016 - Obere

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sowohl der Abwasserzweckverband als auch der Trinkwasserzweckverband „Obere Hahle“
sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle 4 Jahre anhand einer Kalkulation die aktuellen
Gebühren bzw. Entgelte überprüfen zu lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass
tatsächlich nur die Kosten an den Kunden weiterberechnet werden, welche für die
Kostendeckung notwendig sind. Im Rahmen der Nachkalkulation wird überprüft, ob es eine
Über- oder Unterdeckung im zurückliegenden Zeitraum gab. In beiden Fällen sind diese
Finanzmittel zwingend im nächsten Kalkulationszeitraum zu berücksichtigen. Bei einer
Überdeckung, je nach Höhe dieser Mittel, wirkt sich dieses gebührenmindernd aus. Im Fall
einer Kostenunterdeckung gilt das Gleiche, jedoch führt dies in den meisten Fällen zu einer
Gebührenerhöhung.
Nachdem der Abwasserzweckverband „Obere Hahle“ im vergangenen Kalkulationszeitraum
eine Gebührenerhöhung vornehmen musste, freut es uns Ihnen mitteilen zu können, dass
die aktuellen Einleitgebühren für Voll- und Teileinleiter aufgrund der Kalkulationsergebnisse
zum 01.01.2016 gesenkt werden. Entgegen der Reduzierung bei den Einleitgebühren,
musste jedoch aufgrund einer Unterdeckung die Beseitigungsgebühr erhöht werden. Wie
sich das entsprechend darstellt, entnehmen Sie bitte der nachfolgend aufgeführten Tabelle.
Vergleich Abwassergebühren
bisher
ab 01.01.2016
Grundgebühren
6,0m³
120,33 €
120,33 €
32,21 €
120,33 €
120,33 €
32,21 €
je m³
3,59 €
3,14 €
- Einleitungsgebühr
je m³
- Beseitigungsgebühr
je m³
2,34 €
34,06 €
1,24 €
44,29 €
1. Volleinleiter
Qn 2,5
2. Teileinleiter
Qn 2,5
3. Gebühren nach Nutzraum
Einleitungsgebühren
1. Vol lei nl ei ter
2. Tei l ei nl ei ter
Hauskläranlage mit Überlauf in Kanal
3. Di rektei nlei ter
Hauskläranlage mit Überlauf in Vorfluter / Versickerung
- Beseitigungsgebühr
je m³
- Abwasserabgabe
je m³
34,06 €
17,90 €
44,29 €
17,90 €
- Beseitigungsgebühr
je m³
20,19 €
17,50 €
Kostenantei l e Straßenbaul astträger
je m³
0,30 €
0,15 €
4. Abl ussl ose Gruben
Der Hauptgrund für die Überdeckung liegt darin begründet, dass aufgrund der immer
geringer zur Verfügung gestellten Fördermittel für die abwasserseitige Erschließung,
geplante Baumaßnahmen immer wieder verschoben werden mussten. Der Verband hat
außerdem
die
notwendigen
Investitionen
immer
unter
dem
Gesichtspunkt
der
Wirtschaftlichkeit sowie in Verbindung als Komplexmaßnahmen mit dem jeweiligen
Straßenbaulastträger versucht zu realisieren, was sich an Hand der Kalkulationsergebnisse
für die aktuelle Entwicklung als vorteilhaft erwiesen hat.
Aufgrund der seit Juli 2015 in Kraft getretenen neuen Förderrichtlinie, Reduzierung der
Förderhöhe, sowie anderer äußerer und nicht vorhersehbarer Umstände, kann es aber
genauso wieder in die andere Richtung ausschlagen und damit wieder eine Anpassung der
Gebühren (Erhöhung) notwendig machen. Da die Vorauskalkulation immer auf Annahmen
basiert und vom Gesetzgeber auch kein Ermessenspielraum für Mittelwerte gegeben ist, wird
es immer wieder zu Anpassungen kommen.
Wir freuen uns, dass sich für uns im Verbandsgebiet des AWZV „Obere Hahle“ für den
nächsten Kalkulationszeitraum, die in der Tabelle dargestellte Reduzierung bei den
Einleitungsgebühren ergibt.
Danke allen die an dem guten wirtschaftlichen Ergebnis mit gearbeitet haben, vom
Grundstückseigentümer bis zum Anschlussnehmer. Wir hoffen und wünschen uns für die
Zukunft weiterhin eine gute Gemeinschaft, die die Grundlage für gute wirtschaftliche
Ergebnisse bildet.
Mit freundlichen Grüßen
Abwasserzweckverband „Obere Hahle“
Horst Dornieden
Verbandsvorsitzender