Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sowohl der Abwasserzweckverband als auch der Trinkwasserzweckverband „Obere Hahle“ sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle 4 Jahre anhand einer Kalkulation die aktuellen Gebühren bzw. Entgelte überprüfen zu lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass tatsächlich nur die Kosten an den Kunden weiterberechnet werden, welche für die Kostendeckung notwendig sind. Im Rahmen der Nachkalkulation wird überprüft, ob es eine Über- oder Unterdeckung im zurückliegenden Zeitraum gab. In beiden Fällen sind diese Finanzmittel zwingend im nächsten Kalkulationszeitraum zu berücksichtigen. Bei einer Überdeckung, je nach Höhe dieser Mittel, wirkt sich dieses gebührenmindernd aus. Im Fall einer Kostenunterdeckung gilt das Gleiche, jedoch führt dies in den meisten Fällen zu einer Gebührenerhöhung. Nachdem der Abwasserzweckverband „Obere Hahle“ im vergangenen Kalkulationszeitraum eine Gebührenerhöhung vornehmen musste, freut es uns Ihnen mitteilen zu können, dass die aktuellen Einleitgebühren für Voll- und Teileinleiter aufgrund der Kalkulationsergebnisse zum 01.01.2016 gesenkt werden. Entgegen der Reduzierung bei den Einleitgebühren, musste jedoch aufgrund einer Unterdeckung die Beseitigungsgebühr erhöht werden. Wie sich das entsprechend darstellt, entnehmen Sie bitte der nachfolgend aufgeführten Tabelle. Vergleich Abwassergebühren bisher ab 01.01.2016 Grundgebühren 6,0m³ 120,33 € 120,33 € 32,21 € 120,33 € 120,33 € 32,21 € je m³ 3,59 € 3,14 € - Einleitungsgebühr je m³ - Beseitigungsgebühr je m³ 2,34 € 34,06 € 1,24 € 44,29 € 1. Volleinleiter Qn 2,5 2. Teileinleiter Qn 2,5 3. Gebühren nach Nutzraum Einleitungsgebühren 1. Vol lei nl ei ter 2. Tei l ei nl ei ter Hauskläranlage mit Überlauf in Kanal 3. Di rektei nlei ter Hauskläranlage mit Überlauf in Vorfluter / Versickerung - Beseitigungsgebühr je m³ - Abwasserabgabe je m³ 34,06 € 17,90 € 44,29 € 17,90 € - Beseitigungsgebühr je m³ 20,19 € 17,50 € Kostenantei l e Straßenbaul astträger je m³ 0,30 € 0,15 € 4. Abl ussl ose Gruben Der Hauptgrund für die Überdeckung liegt darin begründet, dass aufgrund der immer geringer zur Verfügung gestellten Fördermittel für die abwasserseitige Erschließung, geplante Baumaßnahmen immer wieder verschoben werden mussten. Der Verband hat außerdem die notwendigen Investitionen immer unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit sowie in Verbindung als Komplexmaßnahmen mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger versucht zu realisieren, was sich an Hand der Kalkulationsergebnisse für die aktuelle Entwicklung als vorteilhaft erwiesen hat. Aufgrund der seit Juli 2015 in Kraft getretenen neuen Förderrichtlinie, Reduzierung der Förderhöhe, sowie anderer äußerer und nicht vorhersehbarer Umstände, kann es aber genauso wieder in die andere Richtung ausschlagen und damit wieder eine Anpassung der Gebühren (Erhöhung) notwendig machen. Da die Vorauskalkulation immer auf Annahmen basiert und vom Gesetzgeber auch kein Ermessenspielraum für Mittelwerte gegeben ist, wird es immer wieder zu Anpassungen kommen. Wir freuen uns, dass sich für uns im Verbandsgebiet des AWZV „Obere Hahle“ für den nächsten Kalkulationszeitraum, die in der Tabelle dargestellte Reduzierung bei den Einleitungsgebühren ergibt. Danke allen die an dem guten wirtschaftlichen Ergebnis mit gearbeitet haben, vom Grundstückseigentümer bis zum Anschlussnehmer. Wir hoffen und wünschen uns für die Zukunft weiterhin eine gute Gemeinschaft, die die Grundlage für gute wirtschaftliche Ergebnisse bildet. Mit freundlichen Grüßen Abwasserzweckverband „Obere Hahle“ Horst Dornieden Verbandsvorsitzender
© Copyright 2024 ExpyDoc