ANMELDUNG Musikschule Höxter e.V., ,Möllinger Str. 9, 37671 Höxter / Tel.05271/963-4390 E-Mail: [email protected] Ich melde hiermit meinen Sohn/meine Tochter/mich selbst Name:---------------------------------Vorname----------------------geb. am:----------------------------------------Name, Vorname des Erziehungsberechtigten------------------------------------------------------------------Wohnort und Straße-----------------------------------------------------------------------------------------------------Telefon----------------------E-Mail---------------------------zum Unterricht in folgendem Instrument an: Instrument: 45 Min. Einzel-Unterricht 30 Min. Partnerunterricht 30 Min. Einzel-Unterricht) 45 Min. Partnerunterricht, 60 Min. Partnerunterricht --------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------(nur begrenzt vorhanden, bitte bei der Geschäftsstelle erfragen) Ich bin über die Gebührenordnung unterrichtet und erkenne sie als für mich verbindlich an. Meine Einkommensnachweise habe ich beigefügt. Ich habe die Tarifgebühr der Einkommensgruppe E (höchste Stufe) zu entrichten, soweit ich keine Angaben zur Einkommenshöhe gemacht habe, oder wenn ich den Nachweis über die Höhe meiner Einkünfte verweigere. Mir ist bekannt, dass durch die Erteilung von Musikunterricht für mich eine Mitgliedschaft in der Musikschule Höxter e.V. von 48 Euro jährlich (nur einmal pro Familie) entsteht. und zwar hat Musikunterricht: Name:------------------------------- bei Lehrer:----------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------------------------------(Ort, Datum) (Unterschrift .d. Erziehungsberechtigten) =========================================================================== Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats (wiederkehrende Zahlung): ----------------------------------------------------------------------------(Name, Vorname des Kontoinhabers) (Anschrift) ----------------------------------------------------------------------(Mandats-Nr. vom Zahlungsempfänger auszufüllen) (Tel./E-Mail) Bitte ziehen Sie Unterrichtsgeld und Mitgliedsbeitrag per Lastschrift von meinem Konto ein: (Die Lastschrift der Unterrichtsgebühr erfolgt zum 15.jeden Monats. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich mit der Unterrichtsgebühr eingezogen (monatlich 4,00 Euro). Bank ------------------------------------------------IBAN (max.22Stellen)-------------------------------------------------------------------BIC ( 8 oder 11 Stellen)------------------------------------------------------/ Ort:----------------------------/ Datum:--------------------- --------------------------------------------------------------------------(Unterschrift des Zahlungspflichtigen(Kontoinhaber): MUSIKSCHULE HÖXTER MÖLLINGERSTRAßE 9 37671 HÖXTER ERKLÄRUNG ZUR GEBÜHRENSTUFE Selbsteinschätzung Gemäß der Gebührenordnung der Musikschule Höxter zahle/n ich/wir entsprechend meinem/unserem Einkommen die Unterrichtsgebühren der angekreuzten Stufe (ggf. unter Berücksichtigung der Ermäßigung für Geschwister bzw. für Unterricht an zweiten und weiteren Instrumenten): ( ) Stufe A (Brutto-Einkommen bis 26.000 Euro/Jahr) ( ) Stufe B (Brutto-Einkommen 26.000 - 38.000 Euro/Jahr) ( ) Stufe C (Brutto-Einkommen 38.000 - 51.000 Euro/Jahr) ( ) Stufe D (Brutto-Einkommen 51.000 – 65.000 Euro/Jahr) ( ) Stufe E (Brutto-Einkommen ab 65.000 Euro/Jahr) Ich versichere/Wir versichern hiermit die Richtigkeit der o.a. Einstufung. Meine/unsere Einkommensnachweise habe ich beigefügt. (für Stufe E nicht erforderlich) Von den "Erläuterungen zur Selbsteinschätzung" habe ich Kenntnis genommen. ----------------------------------------------------------------------------------------------Name und Anschrift des/der Erziehungsberechtigten ------------------------------------------------------------------------------Datum Unterschrift Erläuterungen zur Selbsteinschätzung für die Feststellung der einkommensabhängigen Unterrichtsgebühren der Musikschule Höxter Maßgebend für die Bestimmung des Einkommens sind die Verhältnisse des vorangegangenen Kalenderjahres. Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Erziehungsberechtigten nach §2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Verluste aus anderen Einkunftsarten und Verluste zusammen veranlagter Ehegatten sind nicht abzuziehen. Zum Einkommen gehören auch steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmte öffentliche Leistungen für die Erziehungsberechtigten und das Kind. Zu berücksichtigen ist das Einkommen der Erziehungsberechtigten, d.h. in der Regel beider Eltern. Bei geschiedenen Ehegatten ist das des Sorgeberechtigten maßgebend, incl. der Unterhaltsleistungen für ihn selbst und das Kind. Sofern die Selbsteinschätzung nicht bis zu der gesetzten Frist vorliegt, ist die Musikschule berechtigt, die Zuordnung zur Gebührenstufe E (= höchster Gebührensatz) vorzunehmen.
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