Der Förderverein des Gemeindekindergartens „Zauberwelt“ e

Der Förderverein des Gemeindekindergartens „Zauberwelt“ e.V. veranstaltet seinen
18. Kindersachenmarkt mit Cafeteria
am Samstag, 27. Februar 2016 von 14:00 bis 17:00 Uhr
in der Aula der PRIMUS-Schule in Titz
in der Mörikestraße
Die Schwerpunkte des Marktes sind:
 Einwandfreie, saubere und modische Kinderkleidung, sowie
Schwangerschaftsmode, dieses Mal Frühjahr.- u. Sommerbekleidung
 Die Kleidungsstücke beschränken wir auf 3 Kartons
 sehr gut erhaltene, neuwertige Frühjahrs- und Sommerschuhe,
Gummistiefel. Max. 3 Paar Schuhe !
Die restlichen Dinge wie:
 Spielsachen jeder Art
 Babyerstausstattung
 Einwandfreie Gebrauchsgegenstände (z.B. Autositze, Kinderwagen,
Buggys …)
 Kinderfahrzeuge (z.B. BobbyCar, Dreiräder, … )
 Socken und Strümpfe nur gebündelt. Einzelpaare werden nicht angeboten.
können ohne Beschränkung angeboten werden.
Nicht angeboten werden:
 Kassetten ohne Hüllen,
 Spielzeuge oder Tiere aus Stoff / Plüsch
Wichtig: Mehrteilige Artikel müssen befestigt werden (z.B. mit Sicherheitsnadeln bei Kleidung,
Klebeband bei Spielzeug, Puzzle auf Vollständigkeit prüfen und zu kleben, etc.); Rahmen- und
Setpuzzle oder ähnliches Spielzeug mit losen Teilen bitte gut sichtbar zusammen einpacken, z.B.
in Frischhaltefolie oder Klarsichtbeutel.
Telefonische Verkäufernummernvergabe am Mittwoch, den 10. Februar 2016 ab 16.00 Uhr
unter folgenden Nummern:
01575/ 5545823
01573 / 3351295
Sandra Holstein und Tanja Bischoff
Wichtig: Die Verkäufernummern sind begrenzt. Bitte beachten Sie, dass die Telefonnummern
erst ab o. g. Zeitpunkt geschaltet sind.
Auch wer bereits eine Nummer hat, muss sich unbedingt an diesem Tag melden,
um diese wieder zu aktivieren.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus organisatorischen Gründen nur vorsortierte Ware
angenommen wird. Aufgrund der Erfahrung der letzten Jahre müssen wir uns leider
vorbehalten, solche Ware nicht anzubieten, die nicht den Kriterien entsprechen.
Verschmutzte, kaputte oder unzureichend ausgezeichnete Ware wird konsequent aussortiert!
Kennzeichnung und Anlieferung der Ware:
Jeder Artikel ist im Vorfeld vom Verkäufer selbst mit einem Aufkleber bzw. Malerkrepp (max.
so groß wie der Zettel eines Notizblocks) mit folgenden Merkmalen zu versehen:
♦ Größe
♦ Preis
♦ Verkäufernummer eingekreist und fett
Bitte bedenken Sie, dass Klebeband nicht auf allen Textilien hält.
Bitte verwenden Sie wegen der Verletzungsgefahr keine Stecknadeln!!
Achtung!
Kleidung und Spielzeug bzw. sonstige Artikel sind getrennt in Kartons (alternativ: Plastikkisten
oder Wäschekörbe; bitte keine Plastiksäcke oder IKEA-Taschen) anzuliefern. Die Kleidung ist
auf 3 Kartons beschränkt. Bitte bezeichnen Sie Ihre Behältnisse mit Ihrer Verkäufernummer.
Die Kleidung muss nach Größe vorsortiert sein.
Die Ware soll ausschließlich am nachfolgenden Termin am Veranstaltungsort abgegeben werden:
Freitag, 26. Februar 2016 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Die von Ihnen angebotene Bekleidung sollte einwandfrei, sauber und modisch sein.
Ablauf des Verkaufs / Verkaufsgebühr:
Die Ware wird in Kommission verkauft, d.h. der Verkäufer braucht seine Ware nicht selbst
anzubieten. Entsprechendes Personal wird vom Veranstalter –Förderverein des Kindergartens
„Zauberwelt“, Titz – gestellt. 20% des Verkaufserlöses werden vom Veranstalter als
Teilnahmegebühr einbehalten. Jeder Verkäufer hat eine Kuchenspende zu leisten oder einen
Kostenbeitrag von 4,-€ zu zahlen.
Die gespendeten Kuchen können am Samstag, 27.Februar von 12:00 bis 14:00 Uhr am
Veranstaltungsort abgegeben werden.
Die Kuchenplatten sollen mit Namen und Verkäufernummer versehen und der Kuchen bereits
geschnitten sein.
Die einbehaltenen 20% des Verkaufserlöses sowie die gesamten Erlöse aus der Cafeteria
kommen dem Förderverein zugute.
Abrechnung:
Die nicht verkauften Artikel sowie der Verkaufserlös können am Sonntag, den 28.Februar in
der Zeit von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr abgeholt werden. Eine längere Lagerung ist aus
organisatorischen Gründen nicht möglich! Nicht abgeholte Gegenstände werden caritativen
Zwecken zugeführt.
Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Sachen. Eine
entsprechende Einverständniserklärung ist bei Abgabe der Sachen zu unterschreiben.