Positionen von Jochen Haußmann, FDP

Jochen Haußmann positioniert sich
zu den Thesen des TK-WahlCheck
Gesundheit Baden-Württemberg.
These 1
Das Land muss mehr für die Investitionsfinanzierung
der Krankenhäuser ausgeben. Notfalls muss dafür
eine höhere Neuverschuldung des Landeshaushaltes
in Kauf genommen oder an anderer Stelle gespart
werden.
Antwort
Ich stimme zu mit Einschränkung: Die FDP hat ein
Konzept für eine Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung vorgelegt. Zentral
ist die Frage, welche Angebote in welcher Qualität
an welchen Standorten das Land mindestens fördern
wird. Ja zu ausreichend Geld im Förderfonds, aber
nein zu noch mehr Schulden. Grün-rot gibt so viel Geld
für „Wünschenswertes“ aus, da wäre genügend für
„Notwendiges“ ohne neue Schulden vorhanden.
These 2
Damit die dem Land zustehenden zusätzlichen Gelder
aus dem Krankenhaus-Strukturfonds in voller Höhe
abgerufen werden können, muss Baden-Württemberg
die Finanzierung zur Hälfte aus eigenen Haushaltsmitteln sicherstellen.
Antwort
Die Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen
ausgehend von den Bedürfnissen der Patientinnen und
Patienten wird ein Kraftakt. Deshalb ist das Land gut
beraten, sämtliche Kofinanzierungsmittel zu
erschließen.
These 3
In der Landeskrankenhausplanung muss gelten:
Die Qualität der medizinischen Versorgung ist
wichtiger als Wohnortnähe. Bundesweit festgelegte
Qualitätskriterien müssen für Baden-Württemberg
das Mindestmaß sein.
Antwort
Ich stimme zu mit Einschränkung: Für planbare
Eingriffe ist das zweifellos richtig. Wir brauchen aber
auch in der Fläche des Landes ein auskömmliches
Mindestangebot im Sinne einer Erstversorgung, die
erforderlichenfalls mit Sicherstellungszuschlägen
unterstützt werden müssen. Selbstverständlich muss
auch dort die Qualität stimmen!
Jochen Haußmann
These 4
Medizinische Kompetenz bei gut planbaren Behandlungen
sollte an besonders fachkundigen Zentren konzentriert
werden. Das Geld aus dem Krankenhaus-Strukturfonds
sollte daher vor allem dazu genutzt werden, kleine
Krankenhausabteilungen zu schließen oder zusammenzulegen.
Antwort
Die Neuausrichtung der Angebotskonzeption wird
die Herausforderung der nächsten Legislaturperiode.
Dabei gilt: Wir brauchen auch in der Fläche des
Landes ein Mindestangebot. Dabei können aber
sicherlich einzelne Versorgungsbereiche herausgenommen werden, wenn dadurch der Gesundheitsstandort insgesamt nicht unterversorgt wird. Wichtig
ist, dass es hier nur um planbare Eingriffe geht, die
Notfallversorgung bleibt sichergestellt.
These 5
Die Einführung neuer Medizinprodukte mit höherem
Risiko sollte auch durch Vorgaben der Landeskrankenhausplanung nur an ausgewählten Krankenhäusern
konzentriert und durch wissenschaftliche Studien
begleitet werden.
Antwort
Ich stimme zu mit Einschränkung: Es muss dabei eine
Abwägung stattfinden. Wir sind zu Recht stolz darauf,
ein innovativer Standort für Medizinproduktehersteller
zu sein. Nicht verhältnismäßige Auflagen wären kontraproduktiv. Zudem haben viele Bürger ein Interesse an
innovativer Versorgung. Diese wichtige Frage muss
also eingehend mit den Beteiligten diskutiert werden
und dann ausgewogen gelöst werden.
These 6
Damit mehr Ärzte im ländlichen Raum eine Praxis
eröffnen, sollte das Land Baden-Württemberg seine
Bemühungen bündeln und verstärken. Notfalls muss
dafür eine höhere Neuverschuldung des Landeshaushaltes in Kauf genommen oder an anderer Stelle
gespart werden.
Antwort
Ich stimme zu mit Einschränkung: Die Sicherung der
hausärztlichen Versorgung in der Fläche fordert eine
konzertierte Aktion. Hierzu sind sinnvolle LösungsTK-WahlCheck Gesundheit – Antworten von Jochen Haußmann
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ansätze mit den Beteiligten zu erarbeiten – es gibt
nicht ‚die‘ eine Lösung. Eine Neuverschuldung erachte
ich wie bereits ausgeführt nicht für den richtigen Weg.
These 7
Die Landesregierung sollte die Zahl der Studienplätze
für Medizin in Baden-Württemberg von derzeit rund
11.000 auf rund 15.000 ausbauen, um eine flächendeckend ausreichende medizinische Versorgung zu
gewährleisten. Für Studierende, die zusagen, später in
Baden-Württemberg ärztlich tätig zu werden, wird der
Numerus clausus ausgesetzt.
Antwort
Ich stimme zu mit Einschränkung: Ich trete für eine
Neuausrichtung des Zugangs zum sowie der Gestaltung des Studiengangs Humanmedizin ein. Feste
Zahlenwerte sind mir jedoch zu statisch. Ich wünsche
mir generell ein System, das mehr auf die Eignung
statt auf die Abiturnote abstellt. Selbstverpflichtungen
erachte ich nicht für den richtigen Weg. Wer kann den
wirklich verbindlich zusichern, was in fünf bis sechs
Jahren sein wird? Vielmehr muss die Attraktivität des
Arztberufs wieder hergestellt werden.
These 8
In Baden-Württemberg muss mehr Telemedizin zum
Einsatz kommen. Die Landesregierung sollte sich für
entsprechende Flächenprojekte in ausgewählten und
von Unterversorgung bedrohten Regionen einsetzen.
Die Kassenärztliche Vereinigungen und die Kassen
sind zu beteiligen.
Antwort
Ich bin von den Chancen der Telemedizin überzeugt.
Wir müssen endlich aus der Projektphase herauskommen. Probiert und erprobt wurde schon genug.
Telemedizin muss in den Leistungskatalog der GKV
aufgenommen werden.
These 9
Die Landesregierung sollte sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg dafür einsetzen, das in
der Berufsordnung für Ärzte verankerte Fernbehandlungsverbot für Ärzte zu lockern, um in BadenWürttemberg telemedizinische Leistungen auch beim
Erstkontakt zwischen Arzt und Patient zu ermöglichen.
Antwort
Antwort
Modellhafte Erprobungen bieten immer die Chance,
Neues zu entdecken und zu entwickeln, das die
Qualität des Bisherigen übersteigt. Andererseits
sind auch die Risiken wie z.B. nicht indizierte Inanspruchnahmen wegen Wegfalls der Lotsenfunktion
des Hausarzt und damit mögliche deutliche Kostenwirkungen im Auge zu behalten.
These 11
Um eine ausreichende medizinische Versorgung der
Flüchtlinge zu gewährleisten und die Behörden zu
entlasten, sollte das Land Baden-Württemberg von
der Möglichkeit Gebrauch machen, alle Flüchtlinge mit
einer elektronischen Gesundheitskarte auszustatten.
Die Kosten dafür müssen die Kommunen übernehmen.
Antwort
Ich stimme zu mit Einschränkung: Flüchtlinge immer
zuerst aufs Amt zu schicken, um dort einen Berechtigungsschein zu erhalten, ist nicht nur unsinnig, es
kostet auch unnötigerweise Arbeitskraft und Geld.
Stattdessen muss jeder Flüchtling mit Bleibeperspektive
nach Verteilung auf die Kommunen eine Gesundheitskarte mit begrenztem Leistungsspektrum erhalten,
die ihm einen direkten Leistungszugang gewährt. Das
System der Einmalpauschalen muss in diesem Bereich
auf den Prüfstand, wie zuletzt bei den liegenschaftsbezogenen Kosten.
These 12
Wie bereits beschlossen, sollte ab 2019 niemand
in Baden-Württemberg in einem Pflegeheim gegen
seinen Willen in einem Mehrbettzimmer untergebracht
werden. Ausnahmen von dieser Regel sind auf das
engste zu begrenzen.
Antwort
Das Wunsch- und Wahlrecht gilt. Unabhängig davon
ist auch die Landesheimbauverordnung angesprochen.
Diese sieht grundsätzlich bis 2019 Einzelzimmer
vor. Eine Verlängerungsoption besteht bis 2034. Der
strikte Einzelzimmerstandard gefährdet bewährte und
auch nachgefragte kleinere Einheiten im Bestand.
Dieser hohe Standard sollte für den Bestand flexibler
gehandhabt werden, damit keine Unterversorgung in
Baden-Württemberg droht.
Die heutigen Chancen der Telemedizin sowie die
Kommunikationsmöglichkeiten über Internet und
Smartphone gehen weit über das hinaus, was man
einmal unter Fernbehandlung verstanden hat. Insofern
sollte dieser Bereich weiterentwickelt werden.
These 13
These 10
Antwort
Seit längerer Zeit wird der freie Zugang zu nichtärztlichen
Heilberufen (z.B. Physio- und Logotherapeuten) ohne
ärztliche Verordnung diskutiert. Die Landesregierung
sollte ein räumlich und zeitlich begrenztes Modellprojekt in
Baden-Württemberg auf den Weg bringen und auswerten.
In einer alternden Gesellschaft müssen sich die
Kommunen auf viele demenzerkrankte Einwohner
einstellen. Das Land sollte alle Kommunen gesetzlich
verpflichten, bis 2020 dazu ein verbindliches Konzept
zu erarbeiten und umzusetzen.
Inhaltlich ist das Anliegen richtig, deshalb muss man
aber noch lange kein Gesetz machen. Das Geriatriekonzept ist fortzuschreiben und im Rahmen der
vorhandenen vielfältigen Dialogforen, wie z.B. sektorenübergreifender Landesausschuss, LandesgesundheitsTK-WahlCheck Gesundheit – Antworten von Jochen Haußmann
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konferenz oder kommunale Gesundheitskonferenzen
sind verbindliche Lösungen zu erarbeiten.
These 14
Baden-Württemberg braucht eine Pflegekammer,
damit die Pflegeberufe eine bessere Vertretung ihrer
Interessen erhalten.
Antwort
Wir halten es für sinnvoll, bis Ende 2019 im Sinne
einer Aufwertung der Pflegeberufe die Entwicklungen
zu den Entstehungsprozessen der Pflegekammern in
den anderen Bundesländern sorgfältig mitzuverfolgen.
Auf der Basis der Erfahrungen der anderen Bundesländer aus den unterschiedlichen Modellen ist dann
ein Konzept für Baden-Württemberg zu entwickeln.
Dazu ist auch ein repräsentatives Meinungsbild der in
der Pflege beschäftigten Personen zu diesem Konzept
herbeizuführen.
These 15
Gesundheitsförderung findet vor allem in den Kommunen
statt. Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen
sollten daher durch Landesgesetz verpflichtet werden,
sich ausschließlich damit zu beschäftigen – und nicht
mit Krankenhaus- oder Arztthemen, für die sie keine
eigenen Entscheidungskompetenzen haben.
Antwort
Das Landesgesundheitsgesetz, das ohnehin nur bisher
bereits vorhandene Strukturen festschreibt war ein
Fehler, weshalb unsere Fraktion diesem auch nicht zugestimmt hat. Die abschließenden Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten sind zu respektieren, ansonsten
werden falsche Erwartungen und damit Enttäuschungen
produziert. Ansonsten spricht nichts dagegen, aktuelle
Herausforderungen zu diskutieren. Dafür braucht es
aber kein Gesetz und zusätzlicher Bürokratie.
These 16
Die Förderung von Medienkompetenz sollte in das
Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg aufgenommen
und eine Landesinitiative zur Entwicklung digitaler
Präventionsangebote angestoßen werden.
Antwort
Ich bin für einen Diskussionsprozess offen. Allerdings
bin ich skeptisch, ob es wirklich weiterer Angebote im
Internet bedarf. Sehr Vieles gibt es schon. Kommunale
Gesundheitskonferenzen könnten hier zum Beispiel vor
Ort entsprechende Präventionsangebote publik machen.
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