Ausgabe 01/2016 NÖ BAUSTUDIENTAGE 2016 Am 21. und 22. Jänner 2016 haben in Puchberg am Schneeberg die NÖ Baustudientage der Landesinnung Bau stattgefunden. Die diesjährigen Vortragsthemen - Recycling-Baustoff Verordnung NEU Haftung bei Planung, Ausschreibung und ÖBA Standardisierte Leistungsbeschreibung aktuell Barrierefreies Bauen sind mit insgesamt rund 150 Seminarteilnehmern wieder auf sehr großes Interesse und regen Zuspruch gestoßen. Alle Informationen und Fotos zu den Baustudientagen finden Sie unter www.bau-noe.at. Den krönenden Abschluss bildete zweifellos auch heuer wieder der feierliche Empfang der Landesinnung Bau mit der Überreichung der Urkunden an die Absolventen der Baumeisterprüfung. Sehr geehrte Kollegin! Sehr geehrter Kollege! St. Pölten, im Februar 2016 Die NÖ Baustudientage, die heuer in Puchberg am Schneeberg stattgefunden haben, wurden von den Mitgliedsbetrieben wieder sehr gut angenommen. So konnten wir auch diesmal bei den Seminaren eine Teilnehmerzahl von rund 150 Personen verzeichnen. Leider waren aber nicht nur erfreuliche Informationen dabei: Die neue Recycling-Baustoff Verordnung ist wieder ein weiterer Schritt in Richtung Erhöhung der Baukosten, des administrativen Aufwandes und der Rechtsunsicherheit bei den Baubetrieben und deren Kunden. Beim traditionellen abschließenden Empfang mit Urkundenüberreichung an die Jungbaumeister freut es mich ganz besonders, dass wir neben den Hauptakteuren des Abends auch wieder zahlreiche Ehrengäste begrüßen konnten. Nachfolgend erlaube ich mir, Ihnen die bereits feststehenden Termine für dieses Jahr bekannt zu geben und würde mich freuen, Sie bei der einen oder anderen Gelegenheit begrüßen zu dürfen: • Mittwoch, 24.02.2016 Bau-Lehrlingscasting an der BAUAkademie Langenlois • April und Mai Regionsveranstaltungen (gesonderte Einladung folgt) • Samstag, 30.04.2016 Ende der Einreichfrist für den NÖ Baupreis 2016 • Dienstag, 24.05.2016 NÖ Bautechnikpreis an der HTL Mödling • Freitag, 24.06.2016 Sommerfest in Schloss Haindorf • Freitag, 11.11.2016 Landesinnungstagung und NÖ Baugewerbetag Mit kollegialen Grüßen Ing. Robert Jägersberger Vorwort INHALTSVERZEICHNIS Ausgabe 01/2016 St. Pölten, im Februar 2016 Seite TOP NEWS BARZAHLUNGSVERBOT BEI ENTGELTZAHLUNGEN (§ 48 ESTG) BROSCHÜRE BAUMEISTERHAUS 2020 BAU TV – SENDUNG: DAS WAR DAS JAHR 2015! ARBEITSZEITKALENDER 2016 ALS OUTLOOK IMPORT DATEI STATISTIK/BAUPREISINDEX: STICHPROBENERWEITERUNG BAUPREISINDEX ÖBGL NUTZUNGSDAUER FIRMA SUCHT BAUMEISTER FÜR INGENIEURBAU NEUE BROSCHÜRE „BAURESTMASSEN – VERWERTUNG UND ENTSORGUNG“ STAND JÄNNER 2016 NEUAUFLAGE DER VERTRAGSGRUNDLAGEN FÜR ARBEITSGEMEINSCHAFTEN ARBEITSGEMEINSCHAFTEN – AKTUELLE EMPFEHLUNGEN DER FACHAUSSCHÜSSE NORMENGESETZ 2016 NEUE BAUMEISTERKAMPAGNE STARTET IM FERNSEHEN UND INTERNET 1 2 2 2 3 3 4 4 5 6 7 7 AUS- UND WEITERBILDUNG SEMINARTERMINE BAUAKADEMIE NÖ FEBRUAR UND MÄRZ 2016 LKW-SPRITSPARTRAINING IN DER PRAXIS – MIT BEZUSCHUSSUNG HERAUSGEBER UND INHABER: LANDESINNUNG BAU NÖ 3100 St. Pölten, Daniel-Gran-Str. 48/2 Tel.: 02742/31 32 25, Fax DW: 20, e.mail: [email protected] Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: http://portal.wko.at/wk/offenlegung_dst.wk?dstid=1156&back=0 9 9 VERANSTALTUNGEN, WETTBEWERBE & KAMPAGNEN BAUSTUDIENREISE FRÜHJAHR 2016 DER NIEDERÖSTERREICHISCHE BAUPREIS 2016 2. ÖSTERREICHWEITES BAU-LEHRLINGS-CASTING STAATSPREIS ARCHITEKTUR VERLEIHUNG VON ANERKENNUNGEN FÜR VORBILDLICHE BAUTEN 51. EINREICHUNG OPERETTENFESTSPIELE 2016 „IM WEIßEN RÖSSL“ BEILAGEN BAUMEISTERHAUS 2020 ARBEITSZEITKALENDER 2016 – OUTLOOK IMPORT DATEI INFORMATIONSBLATT PREISERHEBUNG INFO BAUGERÄTELISTE BAURESTMASSEN 2016 NORMENGESETZ 2016 BAUTV SENDELISTE SEMINARTERMINE FEBRUAR UND MÄRZ ANMELDUNG WERKVERKEHR BAUSTUDIENREISE FRÜHJAHR 2016 NOE BAUPREIS 2016 EINLADUNG LEHRLINGS-CASTING FORMBLATT - PROJEKTEINREICHUNG VORBILDLICHE BAUTEN OPERETTENFESTSPIELE 2016 HERAUSGEBER UND INHABER: LANDESINNUNG BAU NÖ 3100 St. Pölten, Daniel-Gran-Str. 48/2 Tel.: 02742/31 32 25, Fax DW: 20, e.mail: [email protected] Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: http://portal.wko.at/wk/offenlegung_dst.wk?dstid=1156&back=0 10 10 10 10 11 12 Rundschreiben 01/2016 TOP NEWS Barzahlungsverbot bei Entgeltzahlungen (§ 48 EStG) Aufgrund vermehrter Nachfragen erlaubt sich die Landesinnung Bau, nochmals auf das Entgelt-Barzahlungsverbot hinzuweisen. Die seit 1.1.2016 geltende Bestimmung lautet: „Geldzahlungen von Arbeitslohn gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit a [EStG] an zur Erbringung von Bauleistungen nach § 19 Abs 1a UStG 1994 beschäftigte AN dürfen nicht in bar geleistet oder entgegengenommen werden, wenn der AN über ein bei einem Kreditinstitut geführtes Girokonto verfügt oder einen Rechtsanspruch auf ein solches hat.“ Verstöße gegen das Barzahlungsverbot können als Finanzordnungswidrigkeit mit Geldstrafe bis zu 5.000 € geahndet werden (§ 51 Abs 1 lit g FinStrG), wobei diese Strafe sowohl gegen den Arbeitgeber, der die Barzahlung veranlasst, als auch gegen den Arbeitnehmer, der die Barzahlung annimmt, verhängt werden kann. Auf folgende Aspekte der Neuregelung wollen wir ausdrücklich hinweisen: Welche Arbeitsverhältnisse sind vom Barzahlungsverbot umfasst? Das Barzahlungsverbot betrifft Arbeitnehmer, die Bauleistungen iSd § 19 Abs 1a UStG erbringen. Das ist der Bauleistungsbegriff für den Übergang der Umsatzsteuerschuld, der auch Anknüpfungspunkt für die Auftraggeberhaftung ist. Weitere Voraussetzung ist, dass • • der Arbeitnehmer über ein Bankkonto tatsächlich verfügt oder Rechtsanspruch auf ein Bankkonto hat. Der zweite Fall ist vor dem Hintergrund der Zahlungskonten-RL (2014/92/EU) zu sehen, die in Österreich bis 18.9.2016 umzusetzen ist und jedem Konsumenten (und damit jedem Arbeitnehmer) einen Rechtsanspruch auf ein Gehaltskonto verschafft. Das bedeutet, dass ab 1.1.2016 Arbeitnehmern, die ihrem Arbeitgeber keine Kontoverbindung bekannt gegeben haben, das Entgelt noch in bar bezahlt werden kann. Mit der Umsetzung der Zahlungskonten-RL (das kann theoretisch auch schon vor dem 18.9.2016 erfolgen) endet aber auch diese Möglichkeit. Gibt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber kein Konto bekannt, ist – nach der Umsetzung der Zahlungskonten-RL (wie gesagt voraussichtlich 18.9.2016) – dem Arbeitgeber zu empfehlen, das Entgelt bis zur Bekanntgabe einer Bankverbindung einzubehalten. Aufgrund des Barzahlungsverbots gerät der Arbeitgeber in diesem Fall weder in Verzug (daher keine Verzugszinsen) noch handelt es sich um Lohn- und Sozialdumping. Arbeitgebern ohne Treuhandkonto ist diese Vorgehensweise unbedingt ab 1.1.2016 zu empfehlen, da die Arbeitnehmer für den direkten Empfang von Zahlungen der BUAK ein Bankkonto haben müssen (§ 29a BUAG). Welche Zahlungen sind vom Barzahlungsverbot umfasst? Seite -1- Rundschreiben 01/2016 TOP NEWS Soweit das Arbeitsverhältnis vom Barzahlungsverbot umfasst ist, sind bare Entgeltzahlungen verboten. Der Auslagenersatz kann daher weiterhin in bar bezahlt werden (zB angefallene Nächtigungskosten, Ersatz von Kosten eines Materialeinkaufs). Das Barzahlungsverbot umfasst alle Entgeltbestandteile, also auch solche, die über das kollektivvertragliche Mindestniveau hinaus bezahlt werden. Diese gilt auch für Vorschüsse! Vorschüsse sind demnach zwar weiterhin zulässig, aber nicht in bar, sondern nur in Form einer Banküberweisung. Broschüre Baumeisterhaus 2020 (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) In der Broschüre „Baumeisterhaus 2020“ werden die Herausforderungen des Energieeffizienten Planens und Bauens der nächsten Jahre dargestellt. Die Jahreszahl 2020 im Titel der Broschüre entstammt der Umsetzung des Standards „Niedrigstenergiegebäude“ in Österreich aufgrund der EU-Gebäuderichtlinie ab Ende 2020. Die Erstellung der Broschüre wurde vom Ausschuss für Ökologisches und Energieeffizientes Bauen unter dem Vorsitz von LIM DI (FH) Gerhard Köppel begleitet. Sie kann auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau unter www.bau.or.at heruntergeladen und bei der Service GmbH der WKÖ in gedruckter Form bestellt werden. BAU TV – Sendung: Das war das Jahr 2015! Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen konnten die Bauinnungen auch 2015 zahlreiche erfolgreiche Akzente setzen und Erfolge verbuchen. Sehen Sie selbst: Das war 2015! https://www.youtube.com/embed/Yclm5dXRvQU Dieser und alle bisher erschienenen Beiträge (siehe folgende Seite) sind im eigenen youtube-Kanal der Geschäftsstelle Bau abrufbar: www.bautv.or.at Arbeitszeitkalender 2016 als Outlook Import Datei (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) Ab sofort steht der Arbeitszeitkalender 2016 als Outlook Import Datei (ics-Datei) zur Verfügung. Seite -2- Rundschreiben 01/2016 TOP NEWS Die Datei wurde unter www.bau.or.at -> Recht -> Arbeitsrecht -> Kollektivvertrag zum Download bereitgestellt. Statistik/BAUPREISINDEX: Stichprobenerweiterung Baupreisindex (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) Im Zuge der Stichprobenausweitung zum Baupreisindex wird die Statistik Austria mit Jänner 2016 beginnen, neue Meldefirmen zu verständigen. Aufgrund einer im August 2015 erfolgten Novellierung der Verordnung über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft (BGBl 222/2015), wird die bislang freiwillige Erhebung zum Baupreisindex (BPI) durch eine Auskunftsverpflichtung ersetzt. Mit der Aufnahme zusätzlicher Meldefirmen, die auf Basis einer stichprobenbasierten Auswahl bestimmt werden, soll die Qualität der Ergebnisse des Baupreisindex auch weiterhin sichergestellt werden. Während der Baukostenindex die Herstellkostenentwicklung repräsentiert, spiegelt der Baupreisindex die Entwicklung der am Markt erzielbaren Preise für Bauleistungen wider. Weiters dient der Index als Preisbereinigung für die Berechnung der realen Veränderung von Bauproduktionswerten und ist daher von großer Relevanz für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR). Ein Informationsblatt der Statistik Austria zur Preiserhebung sowie eine Muster-Pendelliste entnehmen Sie der Beilage. ÖBGL Nutzungsdauer (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) Wir haben bereits über die mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) verhandelte Verlängerung der Pauschalregelung berichtet, wonach die in der Österreichische Baugeräteliste 2009 (ÖBGL 2009) angeführten Nutzungsjahre, mit dem Faktor 1,5 erhöht, als Grundlage für die Festsetzung der steuerlichen Abschreibung herangezogen werden können. In einer kürzlich stattgefundenen Verhandlungsrunde im BMF wurde diese Pauschalregelung auf Basis der ÖBGL 2009 erneut um ein Jahr verlängert (siehe Beilage). Neu ist, dass vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahre explizit berücksichtigt sind. Die Verlängerung gilt demnach für alle Geräte, die in einem Wirtschaftsjahr angeschafft werden, welches vor dem 1.1.2017 beginnt. Derzeit werden Gespräche mit dem BMF geführt, um für die Zeit danach (ab 2017) wiederum eine Pauschalregelung auf Basis der neuen ÖBGL 2015 zu fixieren. Über die Seite -3- Rundschreiben 01/2016 TOP NEWS Ergebnisse dieser Gespräche werden wir Sie nach Abschluss mit separatem Rundschreiben informieren. Wir erlauben uns besonders darauf hinzuweisen, dass die festgelegte Pauschalregelung keine rechtliche Bindungswirkung für die Bauunternehmen hat. Es bleibt somit nach wie vor jedem Bauunternehmen unbenommen, eine von dieser Pauschalregelung abweichende (kürzere) betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer betriebsindividuell festzulegen und diese dann ggf. im Zuge einer Betriebsprüfung nachzuweisen. Firma sucht Baumeister für Ingenieurbau Die Firma befindet sich im niederösterreichischen Zentralraum, wurde 1999 gegründet und ist auf Brückenbau spezialisiert. Es werden Totalunternehmer-Aufträge ausgeführt, also Generalplaner und Generalunternehmer mit Planung, Berechnung sowie Bauausführung. Gesucht wird eine Person mit Baumeisterbefähigung, Erfahrung in der Baubranche (speziell im Ingenieurbau) wird vorausgesetzt. Stellenprofil: Planung und Technikertätigkeit (selbstständig nach Erstbesprechung mit Geschäftsführer), Organisation und Durchführung des Einkaufs, Projektkalkulationen, Angebotswesen in Absprache mit GF bzw. Standardangebote selbstständig, Örtliche Bauaufsicht, Baustellenleitung. Anstellung mind. 20 Std./Woche, bei passender Qualifikation und Persönlichkeit ist auch eine Vollzeitbeschäftigung möglich. Arbeitsbeginn ab 01.03.2016, Gehalt laut Kollektivvertrag „A4 nach dem 6. Jahr“ auf Basis Vollzeit ab EUR 4.020,-. Die tatsächliche Einstufung bzw. Gehaltshöhe erfolgt nach Berufserfahrung und Qualifikation. Bei Interesse ersuchen wir um Kontaktaufnahme unter [email protected] oder 02742/313225, wir werden dann den Kontakt mit der Firma herstellen. Neue Broschüre „Baurestmassen – Verwertung und Entsorgung“ Stand Jänner 2016 (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) Vor Kurzem wurde der Leitfaden „Baurestmassen – Verwertung und Entsorgung“ mit Stand Jänner 2016 neu herausgegeben. Diese Broschüre beinhaltet eine Übersicht über die aktuellen baurelevanten Rahmenbedingungen im Abfallrecht sowie Handlungsanleitungen für den richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen. Insbesondere wurde die neue Recycling-Baustoffverordnung eingearbeitet, die am 1.1.2016 in Kraft getreten ist. Auch dem Thema ALSAG wurde in Anlehnung an unser aktuelles ALSAG-Merkblatt entsprechender Platz eingeräumt. Die Broschüre kann kostenlos im Internet auf der Startseite der Homepage Seite -4- Rundschreiben 01/2016 TOP NEWS www.bau.or.at heruntergeladen werden. Ebenso stehen die Broschüre, das erwähnte ALSAG-Merkblatt und weitere Informationen zum Bereich Baurestmassen, wie das BaurestmassenNachweisformular oder das Merkblatt zur Abfallbilanzverordnung unter www.bau.or.at > Technik > Umwelt zum Download bereit. Neuauflage der Vertragsgrundlagen für Arbeitsgemeinschaften Die zuletzt im Jahr 2008 herausgegebenen Arge-Vertragsgrundlagen (Geschäftsordnung, Arge-Vertrag und Arge-Vorvertrag) wurden in den letzten Monaten einer Überarbeitung unterzogen und als Arge-Vertragsgrundlagen 2016 neu herausgegeben. 1. Bezug der neuen Drucksorten Die neuen Drucksorten können über die Service GmbH der WKÖ ([email protected]) oder über den Webshop der WKÖ (https://webshop.wko.at/index.php?idp=1&idpm=3604) bestellt werden. Der Arge-Vertrag ist weiterhin als Block und die Arge-Geschäftsordnung als Broschüre in gedruckter Form erhältlich. Die elektronischen Dateien (Arge-Vertrag sowie ArgeVorvertrag als Word-Ausfüllversion inkl. Benutzerhinweise, Geschäftsordnung als PDF) werden als Kombipaket zur Verfügung gestellt. 2. Inkrafttreten, Übergangsregelung Die neuen Vertragsgrundlagen für Arbeitsgemeinschaften treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Es wird empfohlen, für alle neu gegründeten Arbeitsgemeinschaften ausschließlich das neue Arge-Vertragsformular zu verwenden. Für alle mit dem neuen Vertragsformular abgeschlossenen Arge-Verträge gilt die Geschäftsordnung 2016. Für die bis 31. Dezember 2015 mit dem Arge-Vertragsformular 2008 gegründeten Arbeitsgemeinschaften gilt weiterhin die Geschäftsordnung 2008. Falls die Geltung gewisser Neuerungen auch für alte (über den Stichtag 1. Jänner 2016 laufende) Arbeitsgemeinschaften gewünscht wird, kann dies in einem Zusatzvertrag zum alten Arge-Vertrag (jedoch ohne Bezugnahme auf die Geschäftsordnung – siehe Punkt 3 dieses Rundschreibens) vereinbart werden. 3. Trennung Arge-Vertrag – Geschäftsordnung Aus gebührenrechtlichen Gründen wird empfohlen, bei Vertragsabschluss ausschließlich das Arge-Vertragsformular zu verwenden und auch weiterhin die formale Trennung zwischen Arge-Vertrag und Geschäftsordnung aufrechtzuerhalten. Dementsprechend ist nur der Seite -5- Rundschreiben 01/2016 TOP NEWS Arge-Vertrag zu unterfertigen und die Rechtsverbindlichkeit der Geschäftsordnung durch Unterwerfungserklärungen der Arge-Partner (Muster siehe unter https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Geschaeftsstelle-Bau/Arbeitsgemeinsch aften.html) sicherzustellen. 4. Weitere Informationen Alle relevanten Informationen und Dokumente, insbesondere auch die Ansichtsversionen der neuen Arge-Vertragsgrundlagen, finden Sie auch auf unserer Homepage www.bau.or.at im Bereich „Recht“ -> „Arbeitsgemeinschaften“. Arbeitsgemeinschaften – aktuelle Empfehlungen der Fachausschüsse Aus Anlass des Inkrafttretens der neuen Arge-Vertragsmuster 2016 erlauben wir uns, folgende Empfehlungen der Fachausschüsse der Geschäftsstelle Bau zur Kenntnis zu bringen: • Bilanzierung von Bau-ARGEn – Bekanntgabe von Drohverlusten Bau-ARGEn mit einem Auftragswert von mehr als € 700.000,- dürfen künftig nicht mehr als anteilige Betriebsstätten der ARGE-Partner behandelt werden, sondern verpflichtend eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung durchzuführen ist (vgl. § 2 Abs 4 EStG i § 188 Abs 4 lit d). Daraus folgt, dass Bau-ARGEn, die ab dem 1.1.2015 neu gegründet wurden bzw. werden, jährlich schon ab dem ersten Jahr (somit auch als unfertiger Bau) bilanziert werden müssen. Die gesetzlichen Neuerungen wurden in der Neufassung der ARGE-Vertragsmuster (GO und ARGE-Vertrag 2016) berücksichtigt. Für ARGEn, welche nach dem 1.1.2015 auf Basis der alten Vertragsmuster (Auflage 2008) gegründet wurden, empfiehlt der Ausschuss für BauArgen, Rechnungswesen und Steuerfragen die neuen Bestimmungen der GO 2016 sinngemäß anzuwenden. Dies gilt unter anderem auch für die neue Regelung in Punkt 6.2.3.1.7 der GO 2016, wonach die ARGE gemeinsam mit der Bauerfolgsrechnung zum 31.12. auch die Höhe eines voraussichtlichen Drohverlustes bekannt zu geben hat. • Verrechnung Werkstättenwagen – Ergänzung zu Punkt 13.2.3 Arge-Vertrag 2016 In der Fassung 2016 des ARGE-Vertrages wurden in Punkt 13.2.3 die Kriterien für die Verrechnung von Werkstättenwagen neu definiert. Die bislang verwendete Kenngröße „Nutzlast“ wurde durch „Höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG)“ ersetzt. Ergänzend zu den seit 1.5.2015 gültigen ARGE-Verrechnungssätzen hat der Geräteausschuss Richtwerte zu Punkt 13.2.3 ARGE-Vertrag für jene ARGEn festgelegt, welche auf Basis des ARGE-Vertragsmusters 2016 gegründet wurden bzw. werden. Seite -6- Rundschreiben 01/2016 TOP NEWS Alle aktuell gültigen Verrechnungssätze sind in der beiliegenden Übersicht zusammengefasst. Die Verrechnungssätze sind ebenso wie alle anderen in diesem Zusammenhang relevanten Informationen und Dokumente auf unserer Homepage www.bau.or.at im Bereich „Recht“ -> „Arbeitsgemeinschaften“ abrufbar. Normengesetz 2016 (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) Mit BGBl. I Nr. 153/2015 wurde das neue Normengesetz 2016 veröffentlicht. Dieses ist das Ergebnis eines jahrelangen Diskussionsprozesses über notwendige Reformen im Normungswesen, in dem auch einige wichtige Forderungen der Bauwirtschaft umgesetzt wurden. Aus unserer Sicht ist im neuen Gesetz sehr zu begrüßen, dass nationale verbindliche Normen kostenlos im Internet bereit gestellt werden müssen. Entscheidend bei der Umsetzung wird die Klarstellung sein, welche nationalen Normen als verbindlich anzusehen sind und welche Stelle die kostenlose Bereitstellung vornimmt. Weiters ist es aus Sicht der Bauwirtschaft positiv, dass die Teilnahme von Experten an der Normung künftig wieder kostenlos sein muss. Als weitere Neuerungen sieht das Gesetz eine Schlichtungsstelle und einen Normungsbeirat vor, die verstärkt Kontroll- und Aufsichtsfunktionen im Normenwesen wahrnehmen sollen. Positiv ist auch zu erwähnen, dass das sogenannte „Mandatierungsverfahren“, bei dem der Antragsteller einer Norm deren Erstellungskosten im Voraus entrichten hätte müssen, in letzter Minute abgewendet wurde. In der Beilage enthalten ist das Bundesgesetzblatt sowie eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Inhalte. Neue Baumeisterkampagne startet im Fernsehen und Internet (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) „Bauen, dass alle schauen“ - so lautet der Slogan der neuen Baumeisterkampagne 2016. Seit 8. Februar 2016 läuft der neue TV-Spot auf öffentlichen und privaten Sendern. Insgesamt werden 442 Spots und damit 11.050 Werbesekunden ausgestrahlt. Der TV-Spot ist im eigenen YouTube-Channel der Bundesinnung Bau abrufbar. In der Beilage finden Sie die Sendeliste mit den Details. Im Online-Bereich sind ein Frühjahrs- und ein Herbst-Schwerpunkt zu je 4-6 Wochen geplant. Die Kampagne bedient reichweitenstarke Vermarkterpools sowie einschlägige Immobilienseiten mittels pre-rolls, Sitebars und UAP-Formate. Seite -7- Rundschreiben 01/2016 TOP NEWS „Bauen, dass alle schauen“ ist das Kampagnenmotto, welches das Resultat der Arbeit des Baumeisters in die Auslage stellt: der Baumeister als Generalunternehmer – von der Planung über die Ausführung bis hin zur Übergabe. Der Slogan schafft die Emotion in der Kampagne und transportiert den Stolz des Bauherrn auf sein gelungenes Bauprojekt. Der zweite Slogan „Bauen heißt Vertrauen“ holt all jene ab, die sich Sicherheit beim Bauen wünschen. Seite -8- Rundschreiben 01/2016 AUS- UND WEITERBILDUNG Seminartermine BAUAkademie NÖ Februar und März 2016 (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) In der Beilage finden Sie die aktuelle Seminarliste für Februar und März 2016. LKW-Spritspartraining in der Praxis - mit Bezuschussung (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) Aufgrund einer Kooperation der Wirtschaftskammer NÖ und ihren Fachgruppen mit dem Land NÖ möchten wir Sie über ein interessantes Angebot über Trainings für ökonomisches Fahren (Spritspartraining) im Rahmen der Lenkerkraftfahrerweiterbildung mit Bezuschussung durch die Kooperationspartner informieren (C 95)! Sollten Ihre Lenker im Jahr 2016 ein Spritspar-Training im Rahmen der Berufskraftfahrerweiterbildung absolvieren, bringt dies für Sie einige Vorteile: • Ökonomisches Fahren Treibstoffkosten) spart definitiv Kosten (durchschnittlich 6,5% der • Das Spritspar-Modul wird im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung für Lenker von Lkw der Klasse C und C1 angerechnet • Sie beteiligen sich aktiv an Umwelt- und Klimaschutz Die Bezuschussung erfolgt durch die Landesinnung Bau und dem Land Niederösterreich in der Höhe von jeweils 50€, d.s. in Summe € 100,- für das Training, und ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: • Absolvierung des Trainings inkl. Praxisteil (7 Stunden) im Jahr 2016 bei einer gelisteten und autorisierten Ausbildungsstätte/Fahrschule (Liste www.wko.at/noe/vp) • Die Ausbildungskosten werden vom Betrieb getragen • Die Teilnehmeranzahl ist pro Betrieb limitiert und insgesamt die Förderaktion derzeit auf 100 Lenker beschränkt. (Förderung pro Lenker!) • Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt • Nachweis des Kursbesuches und der Bezahlung bis 30.11.2016 • Bekanntgabe der benötigten durchschnittlicher Verbrauch) Daten gemäß Nähere Auskünfte: Wirtschaftskammer NÖ LKW-Spritspartraining - Werkverkehr Elisabeth Sieder Tel.: 02742/851–19311 Seite -9- Anmeldungsformular (Type LKW, Rundschreiben 01/2016 VERANSTALTUNGEN, WETTBEWERBE & KAMPAGNEN BAUSTUDIENREISE FRÜHJAHR 2016 (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) Wir laden Sie herzlich ein, an unserer Baustudienreise im Frühjahr 2016, die nach Panama und Costa Rica führen wird, teilzunehmen. Sie wird in der Zeit vom 23.04. bis 05.05 2016 stattfinden. Das Programm, sowie das Anmeldeformular finden Sie auf www.bau-noe.at. Der Niederösterreichische Baupreis 2016 (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) Niederösterreich sucht besondere Bauwerke - die Einreichfrist zum NÖ Baupreis 2016 läuft noch bis 30.04.2016. Alle Informationen zum Baupreis und zur Auslobung finden Sie unter: www.baupreis-noe.at 2. österreichweites Bau-Lehrlings-Casting (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) In der Beilage übermitteln wir Ihnen die Einladung zum 2. österreichweiten Bau-LehrlingsCasting. Staatspreis Architektur Der Staatspreis Architektur wird vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich – Geschäftsstelle Bau, der Architekturstiftung Österreich, der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten und dem Bundeskanzleramt alle zwei Jahre abwechselnd in einem der drei angeführten Schwerpunktbereiche vergeben. • • • Staatspreis Architektur - Tourismus und Freizeit Staatspreis Architektur - Industrie und Gewerbe Staatspreis Architektur - Neue Arbeitswelten in Verwaltung und Handel Mit dem Staatspreis Architektur sollen herausragende architektonische Projekte im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ausgezeichnet werden, die im jeweiligen thematischen Schwerpunkt wichtige Akzente und Impulse setzen. Dadurch soll auf die ökonomische und Seite -10- Rundschreiben 01/2016 VERANSTALTUNGEN, WETTBEWERBE & KAMPAGNEN kulturelle Bedeutung der qualitätsvollen Gestaltung der Arbeitswelt des Menschen gerade in Zeiten der Globalisierung und allgemeinen Ökonomisierung hingewiesen und der Einfluss von Architektur auf das Wohlbefinden von Mitarbeitern und Gästen beziehungsweise Kunden bewusst gemacht werden. Teilnahmeberechtigt sind alle gesetzlich Planungsbefugten. Für das Jahr 2016 wird der Staatspreis Architektur im Bereich Industrie und Gewerbe vergeben. Einreichfrist: 29. Februar 2016 Weitere Informationen finden Sie ebenso wie die Einreichunterlagen unter dem Link: http://www.bmwfw.gv.at/Ministerium/Staatspreise/Staatspreis%20Architektur/Sei ten/default.aspx Verleihung von Anerkennungen für vorbildliche Bauten, 51. Einreichung (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) Laut Beschluss der NÖ Landesregierung aus dem Jahre 1955 führt das Land NÖ alljährlich den Wettbewerb „Verleihung von Anerkennungen für vorbildliche Bauten“ durch. Bei diesem Wettbewerb werden bauliche Anlagen jeder Art wie Neu-, größere Zu- und Umbauten aus den Bereichen Hoch- und Ingenieur¬bauten wie z.B. Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Betriebsstätten und Industrie¬objekte, öffentliche Gebäude, Verkehrs- und Wasserbauten ausgezeichnet, welche den Beurteilungskriterien der Richtlinien des Ausschusses zur Verleihung von Anerkennungen für vorbildliche Bauten im Land Niederösterreich in vorbildlicher Weise entsprechen. Um diese Anerkennung können sich ArchitektInnen, BaumeisterInnen oder ZiviltechnikerInnen bewerben, nach deren Plänen und unter deren Leitung Bauwerke im Land Niederösterreich errichtet wurden. Diese Bauten müssen bis zum 31. Dezember 2015 fertig gestellt worden sein. Bewerbungen für die 51. Einreichung können bis zum 31. März 2016 beim Amt der NÖ Landesregierung, Baudirektion, Abteilung Allgemeiner Baudienst - Prüfungswesen, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 mit folgenden Unterlagen vorgelegt werden: • Formblatt für Projekteinreichung (siehe Beilage) • Name und Anschrift der BewerberInnen, der BauherrInnen Ortsbezeichnung des Objektes • Zustimmung der BauherrInnen für die Bewerbung • Pläne im geeigneten Maßstab • Erläuterungsbericht (z.B. Lage, Konstruktion, Ausstattung) • Fotodokumentation • Angaben zur rechtlicher Konformität (Baubewilligung, Fertigstellung) Format der Gesuchsbeilagen A4 oder A3 in Papierform Seite -11- und genaue Rundschreiben 01/2016 VERANSTALTUNGEN, WETTBEWERBE & KAMPAGNEN Nähere Informationen zu diesem Wettbewerb sind unter http://www.noe.gv.at/BauenWohnen/Bauen-Neubau/Vorbildliches-Bauen-in-NOe.html zu finden. Das oben angeführte Formblatt ist auf dieser Website unter „Allgemeines zu Vorbildliche Bauten“ abrufbar. Falls eine termingerechte Einreichung der notwendigen Unterlagen nicht möglich sein sollte, wäre in Form einer ehebaldigen Voranmeldung der Zeitpunkt für die Nachreichung der Unterlagen bekannt zu geben. OPERETTENFESTSPIELE 2016 „Im weißen Rössl“ (Beilage siehe auf www.bau-noe.at „Beilagen zum aktuellen Rundschreiben“) Wir erlauben uns, Sie auf die Schlossfestspiele in Langenlois hinzuweisen, die vom 21. Juli bis 14. August 2016 stattfinden. Karten sind ab sofort unter der Telefonnummer 02734/3450 erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter www.schlossfestspiele.at Seite -12- Rundschreiben 01/2016 BEILAGEN ZUM AKTUELLEN RUNDSCHREIBEN AUF WWW.BAU-NOE.AT Baumeisterhaus 2020 siehe Seite 2 Arbeitszeitkalender 2016 – Outlook Import Datei siehe Seite 2 Informationsblatt Preiserhebung siehe Seite 3 Info Baugeräteliste siehe Seite 3 Baurestmassen 2016 siehe Seite 4 Normengesetz 2016 siehe Seite 7 BauTV Sendeliste siehe Seite 7 Seminartermine Februar und März siehe Seite 9 Anmeldung Werkverkehr siehe Seite 9 Baustudienreise Frühjahr 2016 siehe Seite 10 NOE Baupreis 2016 siehe Seite 10 Einladung Lehrlings-Casting siehe Seite 10 Formblatt - Projekteinreichung vorbildliche Bauten siehe Seite 11 Operettenfestspiele 2016 siehe Seite 12 IM ANHANG FINDEN SIE EINE ALLONGE ZUR BESTELLUNG UNSERER PUBLIKATIONEN! (Bestellformular) Seite -13-
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