Studieren mit Handicap

Weitere Beratungsangebote
Zentrale Studienberatung
Poppelsdorfer Allee 49, 53115 Bonn
Kontakt und Ansprechpartner
Tel.: 02 28 / 73-70 80
[email protected]
Îwww.zsb.uni-bonn.de
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Sollten Sie weitergehende Hilfe benötigen oder sich
in einer psychischen Notsituation befinden, finden
Sie die entsprechenden Ansprechpartner in dem
Informations-Flyer „Psychosoziale Beratung“ der
Zentralen Studienberatung.
Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder
chronischer Erkrankung der Universität Bonn
Marion Becker
Tel.: 02 28 / 73-73 06 (Termine nach Vereinbarung)
Fax: 02 28/73-79 69
[email protected]
Postanschrift: 53012 Bonn
Studieren mit
Handicap
Herausgeber
Dezernat 9 – Lehre
Regina-Pacis-Weg 3, 53113 Bonn
Tel.: 02 28 / 73-7306
Îwww.uni-bonn.de
Î
Kurzinformationen für
Weitere Informationen finden Sie über den Link
Îwww.studierenmithandicap.uni-bonn.de
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Stand: Februar 2016
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Bildnachweis:
Titel: wordle.net, Innenseite: coulourbox.de,
Außenseite: U. Klopp / Uni Bonn
Dort werden neben weiterführenden Adressen auch
jeweils aktuelle, zum Teil überregionale Tagungen,
Workshops und sonstige Veranstaltungen für behinderte und chronisch kranke Studierende angezeigt.
Studieninteressierte und
Studierende mit Behinderung
oder chronischer Krankheit
Wenn Sie eine studienrelevante gesundheitliche
Beeinträchtigung haben, können Sie sich – auch
schon vor Aufnahme des Studiums – an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (kurz: Behindertenbeauftragte)
wenden. Sie steht zur Klärung von Fragen, die im
Zusammenhang mit dem Studium stehen oder
zur Lösung persönlicher Probleme zur Verfügung.
Zielgruppe ihrer Beratung sind sowohl Studierende
mit Sinnes- und Bewegungsbeeinträchtigungen als
auch Studierende mit chronisch-somatischen oder
psychischen Erkrankungen sowie mit Autismus,
Legasthenie und anderen Teilleistungsstörungen.
Sie gibt Auskunft über bauliche Bedingungen sowie
die barrierefreie Ausstattung der Hochschule und
berät insbesondere zu Fragen des Nachteilsausgleichs bei der Hochschulzulassung, im Studium
und bei Prüfungen. Darüber hinaus hilft sie bei
der Beantragung individueller Nachteilsausgleiche
für Studien- u. Prüfungsleistungen; hier sind z. B.
Zeitverlängerungen bei Klausuren oder Hausarbeiten sowie Modifikationen im Zusammenhang
mit Prüfungsformen, Praktika, Exkursionen oder
Auslandsaufenthalten möglich. Auch eine Nachfrage
in Sachen Beurlaubung, Hilfsmittel und mehr ist
empfehlenswert.
Die Beratung erfolgt vertraulich und lösungsorientiert – im Sinne eines selbstbestimmten und erfolgreichen Studiums mit – oder gerade trotz Handicap!
Wann gilt jemand als „behindert”?
Weitere spezifische Beratungsangebote
Eine spezielle Beratung aus studentischer
Sicht gibt es für behinderte oder chronisch
kranke Studierende beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA):
Îwww.asta-bonn.de/BOCKS
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Das Studierendenwerk Bonn ist mit seinen Sozialberatungsstellen wichtiger Ansprechpartner in
Finanzierungs- und Wohnraumfragen und bietet
auch eine psychotherapeutische Beratungsstelle:
Îwww.studierendenwerk-bonn.de
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§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Teil IX:
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche
Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs
Monate von dem für das Lebensalter typischen
Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind
von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Hochschulübergreifende Informationen und
Tipps hat die Informations- und Beratungsstelle
Studium und Behinderung des Deutschen
Studentenwerks (IBS) auf ihrer Webseite zusammengestellt:
Îwww.studentenwerke.de/de/behinderung
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