Weitere Beratungsangebote Zentrale Studienberatung Poppelsdorfer Allee 49, 53115 Bonn Kontakt und Ansprechpartner Tel.: 02 28 / 73-70 80 [email protected] Îwww.zsb.uni-bonn.de Î Sollten Sie weitergehende Hilfe benötigen oder sich in einer psychischen Notsituation befinden, finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner in dem Informations-Flyer „Psychosoziale Beratung“ der Zentralen Studienberatung. Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung der Universität Bonn Marion Becker Tel.: 02 28 / 73-73 06 (Termine nach Vereinbarung) Fax: 02 28/73-79 69 [email protected] Postanschrift: 53012 Bonn Studieren mit Handicap Herausgeber Dezernat 9 – Lehre Regina-Pacis-Weg 3, 53113 Bonn Tel.: 02 28 / 73-7306 Îwww.uni-bonn.de Î Kurzinformationen für Weitere Informationen finden Sie über den Link Îwww.studierenmithandicap.uni-bonn.de Î Stand: Februar 2016 QR code generated on http://qrcode.littleidiot.be Bildnachweis: Titel: wordle.net, Innenseite: coulourbox.de, Außenseite: U. Klopp / Uni Bonn Dort werden neben weiterführenden Adressen auch jeweils aktuelle, zum Teil überregionale Tagungen, Workshops und sonstige Veranstaltungen für behinderte und chronisch kranke Studierende angezeigt. Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit Wenn Sie eine studienrelevante gesundheitliche Beeinträchtigung haben, können Sie sich – auch schon vor Aufnahme des Studiums – an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (kurz: Behindertenbeauftragte) wenden. Sie steht zur Klärung von Fragen, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen oder zur Lösung persönlicher Probleme zur Verfügung. Zielgruppe ihrer Beratung sind sowohl Studierende mit Sinnes- und Bewegungsbeeinträchtigungen als auch Studierende mit chronisch-somatischen oder psychischen Erkrankungen sowie mit Autismus, Legasthenie und anderen Teilleistungsstörungen. Sie gibt Auskunft über bauliche Bedingungen sowie die barrierefreie Ausstattung der Hochschule und berät insbesondere zu Fragen des Nachteilsausgleichs bei der Hochschulzulassung, im Studium und bei Prüfungen. Darüber hinaus hilft sie bei der Beantragung individueller Nachteilsausgleiche für Studien- u. Prüfungsleistungen; hier sind z. B. Zeitverlängerungen bei Klausuren oder Hausarbeiten sowie Modifikationen im Zusammenhang mit Prüfungsformen, Praktika, Exkursionen oder Auslandsaufenthalten möglich. Auch eine Nachfrage in Sachen Beurlaubung, Hilfsmittel und mehr ist empfehlenswert. Die Beratung erfolgt vertraulich und lösungsorientiert – im Sinne eines selbstbestimmten und erfolgreichen Studiums mit – oder gerade trotz Handicap! Wann gilt jemand als „behindert”? Weitere spezifische Beratungsangebote Eine spezielle Beratung aus studentischer Sicht gibt es für behinderte oder chronisch kranke Studierende beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA): Îwww.asta-bonn.de/BOCKS Î Das Studierendenwerk Bonn ist mit seinen Sozialberatungsstellen wichtiger Ansprechpartner in Finanzierungs- und Wohnraumfragen und bietet auch eine psychotherapeutische Beratungsstelle: Îwww.studierendenwerk-bonn.de Î § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Teil IX: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ Hochschulübergreifende Informationen und Tipps hat die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks (IBS) auf ihrer Webseite zusammengestellt: Îwww.studentenwerke.de/de/behinderung Î
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