Die steuerliche Optimierung der Forschungsprämie – ein praxisnahes Update Natascha Stornig Michael Kern 24.2.2016 Wien, Wirtschaftskammer Wien Agenda Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? Praxisfälle Diskussion ¬ Überblick & Neuerungen ¬ Grundlagen & gesetzliche Neuerungen ¬ FFG-Verfahren ¬ Update Frascati Manual ¬ EStR-Wartungserlass 2015 ¬ Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Ansprechpartner Standorte Pause Kontaktdaten ¬ BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? ¬ Praxisfälle 2 24.2.2016 Überblick und gesetzliche Neuerungen Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Steuerreform 2015: ¬ Forschungsprämie iHv 12% für Aufwendungen iZm Forschung und experimenteller Entwicklung ¬ Anhebung von 10% auf 12% für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen ¬ Zuzugsbegünstigung § 103 EStG ¬ Begünstigung von ausländischen Einkommensteilen (bereits bisher) ¬ Ergänzend pauschaler Zuzugsfreibetrag iHv 30% der mit Tarif besteuerten in- und ausländischen Einkünfte aus der wissenschaftlichen Tätigkeit (befristet auf 5 Jahre) Forschungsprämie ¬ Unabhängig von steuerpflichtigem Gewinn/Verlust ¬ Gutschrift auf dem Abgabenkonto (kein Steuerfreibetrag) ¬ Steuerfreier Ertrag ¬ Begünstigt sind eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung ¬ Verpflichtendes Gutachten der FFG für eigenbetriebliche F&E ¬ Beantragung pro Veranlagungsjahr ¬ frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ¬ spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des Körperschafts- Kontaktdaten /Einkommensteuerbescheides 3 24.2.2016 Eigenbetriebliche vs Auftragsforschung - Überblick Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Eigenbetriebliche Forschung BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? ¬ Unbeschränkte Höhe ¬ Max. EUR 1 Mio ¬ Forschung im eigenen ¬ Beauftragung eines anderen ¬ Durchführung der Forschung in ¬ Auftraggeber: inländischer Praxisfälle Diskussion Unternehmen mit eigenen Ressourcen unter eigener Projektverantwortung Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten einem inländischen Betrieb/Betriebsstätte 4 24.2.2016 Auftragsforschung Bemessungsgrundlage Unternehmens/einer anderen Einrichtung mit Forschungsprojekt (Auslagerung der F&E) Betrieb/Betriebsstätte; Auftragnehmer: aus EU/EWR Eigenbetriebliche vs Auftragsforschung - Überblick Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Eigenbetriebliche Forschung BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? ¬ Auslagerung einzelner ¬ Auslagerung eines qualifizierten ¬ Unterstützungsleistungen zur ¬ Auftrag über ein selbständiges Erreichung des Projektziels Forschungsergebnis ¬ Beispiele (Teilleistungen): ¬ einzelne Zeichenleistungen ¬ Messungen von ¬ Beispiel: ¬ Beauftragung über die Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Komponenten des Forschungsprojekts Forschungsergebnissen/Zwischenergebniss en ¬ Fertigung einer Komponente des Prototyps 5 24.2.2016 Auftragsforschung Forschungsprojektes iS Frascati Entwicklung eines (neuen) Produkts mit bestimmten Eigenschaften inkl Vornahme von Test (samt Testprotokoll) Zielvorgabe Update Forschungsprämie – Was ist innovativ? Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? Praxisfälle anderen, nicht begünstigten wissenschaftlichen Tätigkeiten ist das Vorliegen einer wissenschaftlichen und/oder technischen Unsicherheit. Um zu „forschen“ genügt es nicht „Neues“ bisher nicht Dagewesenes hervorzubringen oder „innovativ“ zu sein. Es muss vielmehr eine für jeden Fachkundigen offensichtlich erkennbare Wissenslücke geschlossen werden.“ ¬ BFG 3.6.2015, RV/2101202/2014 Diskussion Der Beschwerdeführer, ein technisch/betriebswirtschaftlichen Berater, beantragte für 2012 für mehrere Projekte eine Forschungsprämie, ua ¬ Forschungsprojekt „Reifegradmodell“ ¬ Untersuchung durch Literaturrecherche, Expertengespräche und angewandte Innovationsprojekte, welche Elemente das Potential hinsichtlich Effektivität und Effizienz von Innovationsleistungen beschreiben ¬ Daraus systematische Entwicklung neuer Verfahren und Methoden ¬ Publikation durch Masterarbeiten bzw. firmeninterne Veröffentlichungen Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 6 EStR-Wartungserlass 2015 - Rz 8208d „Entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung der zu fördernden F&E von 24.2.2016 ¬ FFG Stellungnahme ¬ keine Neuheit, angeführte „Hypothesen“ sind unbestritten ¬ Hypothesen sind Allgemeinwissen ¬ nur Zusammenstellung von vorhandenem Wissen Update Forschungsprämie – Was ist innovativ? xxxx ¬ BFG - Projekt zielt darauf ab, gesichertes Wissen zu vernetzen und neu Ansprechpartner Standorte anzuwenden. Basierend auf dem aktuellen Wissenstand wird eine neue bzw optimierte Anwendung entwickelt - Im Beschwerdefall wurden zwar innovative Lösungen gefunden, jedoch keine wissenschaftliche Unsicherheit iSd Frascati Definition gelöst - Voraussetzung der Auswertung der wissenschaftlichen Tätigkeit zu wirtschaftlichen Zwecken ist, dass die Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht deren wirtschaftliche Verwertung den Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt - Keine F&E Kontaktdaten ¬ Abgrenzung zur experimentellen Entwicklung, die zum Ziel hat den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten? ¬ „Systematischer Einsatz von Wissen mit dem Ziel, neue oder verbesserte Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Verfahren, Methoden oder Systeme hervorzubringen (Forschungsprämien-VO Anhang I Z 4)“ ¬ Revision beim VwGH ist anhängig (GZ Ra 2015/15/0060) 7 24.2.2016 xxxx Update Forschungsprämie – Was ist innovativ? Ansprechpartner ¬ VwGH v. 30.9.2015, GZ Ro 2014/15/0018 Jus-Professor erzielt Einkünfte aus Rechtsberatungen/Rechtsgutachten und beantragt für die Jahre 2005, 2006 und 2008 einen FrascatiFreibetrag für im Zuge der Erstellung der Rechtsgutachten gewonnene neuen Erkenntnisse, ua - Gestaltungsmöglichkeiten Maastricht-neutraler PPP-Modelle - Spielräume bei Umsetzung bestimmter EU-Richtlinien Standorte Kontaktdaten ¬ Argumente des Revisionswerbers - Schöpferische Tätigkeit, da jeder Sachverhalt eine neue Auslegung - 8 24.2.2016 der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfordert Erarbeitung neuer Ansätze, Ideen und Anwendungsmöglichkeiten der Rechtsauslegung unter Wahrung methodischer Grundlagen ist eine kreative Tätigkeit, die zu neuen Ergebnissen geführt hat Fehlende Veröffentlichung ist nicht von Relevanz, gem Frascati Manual können Forschungsergebnisse auch geheim gehalten werden Stellungnahme der FFG erfüllt nicht die Kriterien eines Sachverständigengutachtens Update Forschungsprämie – Was ist innovativ? Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? Praxisfälle ¬ VwGH ¬ Auch Forschungen im Bereich Dienstleistungen sind begünstigt (Verweis ¬ ¬ Diskussion ¬ Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten ¬ ¬ 9 24.2.2016 auf OECD Frascati Manual) Weiterer Begriff der wissenschaftlichen und technologischen Aktivitäten („Scientific and Technological Activities“) , umfasst auch Beratungsleistungen („client counselling and advisory services“) (Verweis auf OECD Frascati Manual TZ 19) Jedoch Unterscheidung von „policy-related studies“ die etwa bestehende Programme analysieren und bewerten (OECD Frascati Manual TZ 67) Entscheidend ist das Vorhandensein eines nennenswerten Elementes der Neuheit sowie die Lösung einer wissenschaftlichen oder technologischen Unsicherheit (OECD Frascati Manual TZ 84) ¬ Studien zur Entscheidungsvorbereitung, die vorhandene Methoden verwenden, sind nicht F&E ¬ Routineprojekte in denen Sozialwissenschaftler vorhandene Methoden, Grundsätze und Modelle ihrer Wissenschaft auf ein bestimmten Problem anwenden, sind nicht F&E ¬ Modifikation und Entwicklung neuer Methoden ist F&E Im konkreten Fall aufgrund bestehender Methoden angewandte Forschung im Bereich der Sozialwissenschaften nicht begünstigt FFG Gutachten gem VwGH nicht von Relevanz Update Forschungsprämie – EStR-Wartungserlass 2015 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte ¬ EStR Rz 8208e Zur Geltendmachung einer Forschungsprämie im Bereich der pharmazeutischen Forschung gilt für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2012 enden (und für die daher kein Jahresgutachten der FFG vorliegt), folgendes: - Klinische Studien der Phasen I bis III stellen angewandte Forschung dar - Klinische Studien der Phase IV können als angewandte Forschung angesehen werden, wenn der Studie ein positives Votum der zuständigen Ethikkommission zu Grunde liegt. - Wissenschaftlicher Wert der Studie vs reine Anwendungsbeobachtungen ¬ Für Geschäftsjahre ab 1.1.2012 ist auch bei Vorliegen eines positiven Votums der Ethikkommission für Studien der Phase IV im Einzelfall zu prüfen ob angewandte Forschung vorliegt (zB neue Indikationen, neue Patientengruppen, neue Verabreichungsformen) Kontaktdaten ¬ Phase I bis III gemäß OECD Frascati Manual weiterhin F&E ¬ Praktischer Umgang im BP-Verfahren für Geschäftsjahre vor 1.1.2012? - Richtlinien/Erlässe sind rechtlich nicht verbindlich, haben keine Relevanz im - 10 24.2.2016 etwaigen Rechtsmittelverfahren Aber Vertrauensschutz - Antrag auf Forschungsprämie wurde im Vertrauen auf EStR gestellt Update Forschungsprämie - Wartungserlass 2015 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? Praxisfälle Leistungen durch Unternehmenspartner Unternehmenspartner In-Kind-Leistungen COMET Kompetenzzentrum ¬ Geförderte Forschungstätigkeiten von Forschungseinrichtungen und Unternehmen in eigenen Rechtsträgern (= COMET-Kompetenzzentren) ¬ Unternehmenspartner erfüllen ihre Verpflichtungen unter anderem durch Sach-/Dienstleistungen (=In-Kind-Leistungen) ¬ Können Forschungs- und Nichtforschungsleistungen sein ¬ Ungeachtet der Verrechnung zwischen COMET-Zentrum und Unternehmenspartner liegt keine Auftragsforschung vor ¬ Jedoch können In-Kind-Leistungen, die dem Grunde nach als F&E Tätigkeiten qualifizieren und Teil der eigenbetrieblichen Tätigkeiten des Unternehmenspartners sind, basierend auf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Unternehmenspartner oder dem Kompetenzzentrum aufgeteilt werden ¬ Vereinbarungen können zu Beginn oder auch während laufender Kooperation getroffen werden Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 11 ¬ EStR Rz 8208e: COMET Kompetenzzentren - Erbringung von In-Kind- 24.2.2016 Update Forschungsprämie - Wartungserlass 2015 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? Praxisfälle Diskussion ¬ Beispiel Die A-GmbH ist Unternehmenspartner des B-Kompetenzzentrums. Bei diesem wird im "K-Bereich" mit Personal und Infrastruktur des Kompetenzzentrums das Forschungsprojekt X durchgeführt. Die AGmbH erbringt dabei eigenbetriebliche Forschungsleistungen, die als "In-kind"-Beitrag auf die Finanzierungsleistung des Unternehmenspartners angerechnet werden und dem Kompetenzzentrum zur Verfügung gestellt werden. a) Es wird vereinbart, dass die In-kind-Leistungen des Ansprechpartner Unternehmenspartners beim Kompetenzzentrum bemessungsgrundlagenrelevant für die Prämie sein sollen. Die sachgerecht verrechneten Leistungen sind daher für die Prämienbemessung beim Kompetenzzentrum zu berücksichtigen. Standorte Kontaktdaten b) Es wird vereinbart, dass die In-kind-Leistungen des Unternehmenspartners bei diesem bemessungsgrundlagenrelevant für die Prämie sein sollen. Die sachgerecht verrechneten Leistungen sind daher für die Prämienbemessung beim Unternehmenspartner zu berücksichtigen. 12 24.2.2016 Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie ¬ § 201 BAO: Änderung von Selbstbemessungsabgaben, wenn sich BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? ¬ Festsetzung kann erfolgen bei Antrag binnen Jahresfrist ab die Berechnung als nicht richtig erweist Praxisfälle ¬ Diskussion Ansprechpartner ¬ Standorte Kontaktdaten 13 24.2.2016 Bekanntgabe des selbst berechneten Betrags (§ 201 Abs 2 Z 2 BAO) Festsetzung hat zu erfolgen bei Antrag binnen Monatsfrist ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrags (§ 201 Abs 3 Z 1 BAO) Antrag auf Festsetzung außerhalb Jahresfrist: Vorliegen von Wiederaufnahmegründen notwendig (§ 201 Abs 2 Z3 BAO iVm § 303 BAO) Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? ¬ Fallkonstellationen ¬ Forschungsprämie wurde beantragt, 1 Projekt vergessen ¬ Entscheidungsfreiheit des Steuerpflichtigen (Kann-Bestimmung) ¬ Keine Unrichtigkeit iSd § 201 BAO (vgl UFS, 6.12.2012, RV/0230I/08) Praxisfälle ¬ Keine Beantragung der Forschungsprämie Diskussion ¬ Keine Unrichtigkeit iSd § 201 BAO (analoge Beurteilung) ¬ Forschungsprämie wurde beantragt, falsche Bmgl Ansprechpartner ¬ Unrichtigkeit iSd § 201 BAO wohl infolge Nichtoffenlegung Standorte abgabenrechtlich relevanter Umstände gegeben Kontaktdaten ¬ Wiederaufnahme im Zuge einer BP – nachträgliche Beantragung der Forschungsprämie möglich? ¬ Erstmaliger Eintritt der Rechtskraft des Steuerbescheids? ¬ Nachträgliche Beantragung und Korrektur der Bmgl uE möglich 14 24.2.2016 Wirtschaftliche Verwertbarkeit im Rahmen der F&E Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? Praxisfälle Sachverhalt: Die A-GmbH (Ö) forscht im Bereich der Herstellung von Stanzmaschinen. Die im Rahmen der F+E anfallenden Metallteile (Ausschuss) können recycelt werden und erzielen als Ausschuss Erlöse (Schrottwert). Die F&E ist noch nicht abgeschlossen. ¬ UE keine wirtschaftliche Verwertbarkeit gegeben, da die F+E noch ¬ Diskussion ¬ Ansprechpartner Standorte ¬ Kontaktdaten nicht abgeschlossen ist Keine gesetzliche Grundlage für Abzug der Erlöse (lt VO nur für öffentliche Zuschüsse) Erlöse vor wirtschaftlicher Verwertbarkeit und Beendigung der F&E kürzen daher nicht die Bemessungsgrundlage Nach Ansicht FinV sind die Erlöse abzuziehen? ¬ Abgrenzung F&E – wirtschaftliche Verwertbarkeit ¬ Beendigung der F&E idR erst bei Produktionsreife/Lösung der ¬ technischen Unsicherheit Versuchsproduktion ¬ idR Startphase der Produktion ¬ bei „voller“ wirtschaftlicher Verwertbarkeit des Endprodukts nicht mehr F&E (sh VO) ¬ Erlöse aus Minderware bzw Ausschuss kann daher die Bemessungsgrundlage nicht kürzen 15 24.2.2016 Auftragsforschung – Anwendung des Konzernausschlusses Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? Praxisfälle Diskussion T1 (Ö) beauftragt im Rahmen ihres F&E Projekts zur Entwicklung eines neuen Medikaments T2 (HU) mit der zur Herstellung des Medikaments notwendigen T1 (AG in Ö) Isolierung von Stoffen (eigenständiges Entwicklungsprojekt). Beauftragung T2 (AN in HU) ¬ Auftragsforschung: ¬ Ausschluss für Auftragnehmer, die unter beherrschendem Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten ¬ 16 M (in Ö) 24.2.2016 Einfluss des Auftraggebers stehen oder die mit dem Auftraggeber in einer Unternehmensgruppe sind (§108c Abs 2 Z 2 3.TS EStG) Gilt Konzernausschluss für Schwesterngesellschaft? ¬ Gemäß Gesetzeswortlaut nur Über-/Unterordnung (zB Mutter an Tochter) erfasst, dh enger Anwendungsbereich ¬ Abweichende Formulierung in Konzerntatbestand gem §§ 9 und 12 KStG (weiterer Anwendungsbereich) ¬ Ausschluss der Auftragsforschung für T2 greift uE nicht Praxisfälle: Afa für Altinvestitionen Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? Praxisfälle ¬ Unternehmen forscht in seinem im Eigentum befindlichen Forschungsgebäude, welches 1995 angeschafft wurde. Das Unternehmen macht die anteilige Afa im Forschungsprämienantrag für 2014 geltend, da das Gebäude für Forschungszwecke genutzt wird und im Jahr 1995 – mangels gesetzlicher Grundlage – keine Forschungsprämie für die Investition geltend gemacht wurde. ¬ Lösungsvorschlag: ¬ Forschungsprämie VO § 1 Abs 2 Z 2: „unmittelbare Aufwendungen und Diskussion unmittelbare Investitionen“ ¬ Keine Einschränkung des Aufwandsbegriffes sondern Erweiterung um Investitionen ¬ uE ist die Geltendmachung der Afa als „unmittelbare Aufwendungen“ nach dem Wortlaut des Gesetzes denkbar ¬ Einschränkung in EStR soll lediglich Doppelberücksichtigung vermeiden ¬ EStR 2000 Rz 8208g idF 2015: „Da unmittelbare Investitionen in F&E direkt in die Bemessungsgrundlage eingehen, kommt bei abnutzbaren Anlagegütern, die unmittelbar der F&E dienen, die Berücksichtigung einer AfA nicht in Betracht (keine Doppelberücksichtigung der Investitionskosten).“ Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten ¬ Andere Ansicht Finanzverwaltung – kein Einbezug von Investitionen vor 1.1.2001 17 24.2.2016 Überblick und Neuerungen Praxisfälle: Pharma – Relevanz der Sponsoreigenschaft für die Forschereigenschaft Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie ¬ Sponsor: Verantwortung für Planung, Einleitung, Betreuung und BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? Praxisfälle Finanzierung einer klinischen Studie (§ 32 AMG) ¬ Praxisfall: ¬ Das österr. Pharmaunternehmen M ist im Rahmen einer globalen grenzüberschreitenden Studie in Österreich tätig. Ein Teil der Studie wird in Österreich durchgeführt. Es besteht eine medizinische Abteilung im Inland unter entsprechender örtlicher fachlicher Leitung, welche die klinische Studie A durchführt. Als Sponsor der Studie ist das verbundene Unternehmen M1 in USA eingetragen. Die Präklinik ist in den USA erfolgt. Die Zulassung erfolgt auch in den USA. Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten ¬ Lösungsvorschlag: Unabhängig von formeller Sponsoreigenschaft und Zulassung ist zu prüfen ob die Tätigkeit in Österreich separiert betrachtet eine qualifizierte F&E darstellt. Das bestehen einer medizinischen Abteilung mit entsprechend qualifiziertem Personal unter örtlicher fachlicher Leitung kann dafür sprechen! ¬ Eintragung als Sponsor kann nur Indizwirkung haben 18 24.2.2016 Für Ihre Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung! Mag. Natascha Stornig, Steuerberaterin A T E 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 +43 1 718 98 90-550, F +43 1 718 98 90-836 [email protected] Mag. Michael Kern, Steuerberater A T E 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 +43 1 718 98 90-481, F +43 1 718 98 90-838 [email protected] Überblick und Neuerungen Verfahren nachträgliche Korrektur Forschungsprämie BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? Praxisfälle Diskussion beograd Ansprechpartner brno bratislava budapest Standorte linz ljubljana Kontaktdaten praha salzburg sarajevo wien zagreb zürich bucuresti * praha * sofia * warszawa * 20 24.2.2016 * kooperation LeitnerLeitner Consulting d.o.o. SRB 11000 BEOGRAD, Knez Mihailova Street 1-3 t +381 11 655 51 05 f +381 11 655 51 06 e [email protected] Überblick und Neuerungen Verfahren nachträgliche Korrektur Forschungsprämie BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein? LeitnerLeitner CZ, s.r.o. CZ 120 00 PRAHA, Římská 12 CZ 639 00 BRNO, Vídeňská 995/63 t +420 773 511 879 t +421 903 482 702 e [email protected] Leitner + Leitner Tax Kft H 1027 BUDAPEST, Kapás utca 6-12 Viziváros Office Center B/IV t +36 1 279 29-30 f +36 1 209 48-74 e [email protected] Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 t +43 732 70 93-0 f +43 732 70 93-156 e [email protected] Standorte Kontaktdaten 21 BMB Leitner k.s. SK 811 01 BRATISLAVA, Zámocká 32 t +421 2 591 018-00 f +421 2 591 018-50 e [email protected] Leitner + Leitner d.o.o. SI 1000 LJUBLJANA, Dunajska cesta 159 t +386 1 563 67-50 f +386 1 563 67-89 e [email protected] 24.2.2016 LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 t +43 1 718 98 90 f +43 1 718 98 90-804 e [email protected] LeitnerLeitner Consulting d.o.o. HR 10 000 ZAGREB, Heinzelova ulica 70 t +385 1 60 64-400 f +385 1 60 64-411 e [email protected] LeitnerLeitner Zürich AG CH 8001 ZüRICH, Bahnhofstrasse 69a t +41 44 226 36 10 f +41 44 226 36 19 e [email protected] kooperationen Stalfort Legal. Tax. Audit. RO 012083 BUCUREŞTI, Str. Lt. Av. Vasile Fuica Nr. 15 t +40 21 301 03 53 f +40 21 315 78 36 e [email protected] Fučík & partneři, s.r.o. CZ 110 00 PRAHA 1, Klimentská 1207/10 t +420 296 578 300 f +420 296 578 301 e [email protected] Tascheva & Partner BG 1303 SOFIA, Ulitsa Marko Balabanov 4 t +359 2 939 89 60 f +359 2 981 75 93 e [email protected] LeitnerLeitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 5020 SALZBURG, Hellbrunner Straße 7 t +43 662 847 093-0 f +43 662 847 093-825 e [email protected] MDDP PL 00-542 WARSZAWA, 49 Mokotowska Street t +48 22 322 68 88 f +48 22 322 68 89 e [email protected] Leitner + Leitner Revizija d.o.o. BIH 71 000 SARAJEVO, Ul. Hiseta 15 t +387 33 465-793 e [email protected] www.leitnerleitner.com
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