Mag. Michael Kern, Steuerberater

Die steuerliche Optimierung
der Forschungsprämie – ein
praxisnahes Update
Natascha Stornig
Michael Kern
24.2.2016
Wien, Wirtschaftskammer Wien
Agenda
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche Korrektur
der Forschungsprämie
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
Praxisfälle
Diskussion
¬ Überblick & Neuerungen
¬ Grundlagen & gesetzliche Neuerungen
¬ FFG-Verfahren
¬ Update Frascati Manual
¬ EStR-Wartungserlass 2015
¬ Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie
Ansprechpartner
Standorte
Pause
Kontaktdaten
¬ BP Schwerpunkte – Worauf sollten Sie vorbereitet sein?
¬ Praxisfälle
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24.2.2016
Überblick und gesetzliche Neuerungen
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche Korrektur
der Forschungsprämie
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
Praxisfälle
Diskussion
Ansprechpartner
Standorte
Steuerreform 2015:
¬ Forschungsprämie iHv 12% für Aufwendungen iZm Forschung und
experimenteller Entwicklung
¬ Anhebung von 10% auf 12% für Wirtschaftsjahre, die nach dem
31.12.2015 beginnen
¬ Zuzugsbegünstigung § 103 EStG
¬ Begünstigung von ausländischen Einkommensteilen (bereits bisher)
¬ Ergänzend pauschaler Zuzugsfreibetrag iHv 30% der mit Tarif
besteuerten in- und ausländischen Einkünfte aus der wissenschaftlichen
Tätigkeit (befristet auf 5 Jahre)
Forschungsprämie
¬ Unabhängig von steuerpflichtigem Gewinn/Verlust
¬ Gutschrift auf dem Abgabenkonto (kein Steuerfreibetrag)
¬ Steuerfreier Ertrag
¬ Begünstigt sind eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung
¬ Verpflichtendes Gutachten der FFG für eigenbetriebliche F&E
¬ Beantragung pro Veranlagungsjahr
¬ frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
¬ spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des Körperschafts-
Kontaktdaten
/Einkommensteuerbescheides
3
24.2.2016
Eigenbetriebliche vs Auftragsforschung - Überblick
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche Korrektur
der Forschungsprämie
Eigenbetriebliche Forschung
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
¬ Unbeschränkte Höhe
¬ Max. EUR 1 Mio
¬ Forschung im eigenen
¬ Beauftragung eines anderen
¬ Durchführung der Forschung in
¬ Auftraggeber: inländischer
Praxisfälle
Diskussion
Unternehmen mit eigenen
Ressourcen unter eigener
Projektverantwortung
Ansprechpartner
Standorte
Kontaktdaten
einem inländischen
Betrieb/Betriebsstätte
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24.2.2016
Auftragsforschung
Bemessungsgrundlage
Unternehmens/einer anderen
Einrichtung mit Forschungsprojekt
(Auslagerung der F&E)
Betrieb/Betriebsstätte;
Auftragnehmer: aus EU/EWR
Eigenbetriebliche vs Auftragsforschung - Überblick
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche Korrektur
der Forschungsprämie
Eigenbetriebliche Forschung
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
¬ Auslagerung einzelner
¬ Auslagerung eines qualifizierten
¬ Unterstützungsleistungen zur
¬ Auftrag über ein selbständiges
Erreichung des Projektziels
Forschungsergebnis
¬ Beispiele (Teilleistungen):
¬ einzelne Zeichenleistungen
¬ Messungen von
¬ Beispiel:
¬ Beauftragung über die
Praxisfälle
Diskussion
Ansprechpartner
Standorte
Kontaktdaten
Komponenten des
Forschungsprojekts
Forschungsergebnissen/Zwischenergebniss
en
¬ Fertigung einer Komponente
des Prototyps
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24.2.2016
Auftragsforschung
Forschungsprojektes iS
Frascati
Entwicklung eines (neuen)
Produkts mit bestimmten
Eigenschaften inkl Vornahme
von Test (samt Testprotokoll) Zielvorgabe
Update Forschungsprämie – Was ist innovativ?
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche Korrektur
der Forschungsprämie
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
Praxisfälle
anderen, nicht begünstigten wissenschaftlichen Tätigkeiten ist das Vorliegen
einer wissenschaftlichen und/oder technischen Unsicherheit. Um zu
„forschen“ genügt es nicht „Neues“ bisher nicht Dagewesenes hervorzubringen
oder „innovativ“ zu sein. Es muss vielmehr eine für jeden Fachkundigen
offensichtlich erkennbare Wissenslücke geschlossen werden.“
¬ BFG 3.6.2015, RV/2101202/2014
Diskussion
Der Beschwerdeführer, ein technisch/betriebswirtschaftlichen Berater,
beantragte für 2012 für mehrere Projekte eine Forschungsprämie, ua
¬ Forschungsprojekt „Reifegradmodell“
¬ Untersuchung durch Literaturrecherche, Expertengespräche und
angewandte Innovationsprojekte, welche Elemente das Potential
hinsichtlich Effektivität und Effizienz von Innovationsleistungen
beschreiben
¬ Daraus systematische Entwicklung neuer Verfahren und Methoden
¬ Publikation durch Masterarbeiten bzw. firmeninterne Veröffentlichungen
Ansprechpartner
Standorte
Kontaktdaten
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EStR-Wartungserlass 2015 - Rz 8208d
„Entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung der zu fördernden F&E von
24.2.2016
¬ FFG Stellungnahme
¬ keine Neuheit, angeführte „Hypothesen“ sind unbestritten
¬ Hypothesen sind Allgemeinwissen
¬ nur Zusammenstellung von vorhandenem Wissen
Update Forschungsprämie – Was ist innovativ?
xxxx
¬ BFG
- Projekt zielt darauf ab, gesichertes Wissen zu vernetzen und neu
Ansprechpartner
Standorte
anzuwenden. Basierend auf dem aktuellen Wissenstand wird eine neue
bzw optimierte Anwendung entwickelt
- Im Beschwerdefall wurden zwar innovative Lösungen gefunden, jedoch
keine wissenschaftliche Unsicherheit iSd Frascati Definition gelöst
- Voraussetzung der Auswertung der wissenschaftlichen Tätigkeit zu
wirtschaftlichen Zwecken ist, dass die Gewinnung neuer
wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht deren wirtschaftliche
Verwertung den Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt
- Keine F&E
Kontaktdaten
¬ Abgrenzung zur experimentellen Entwicklung, die zum Ziel hat den
Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens
zu erarbeiten?
¬ „Systematischer Einsatz von Wissen mit dem Ziel, neue oder verbesserte
Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Verfahren, Methoden oder Systeme
hervorzubringen (Forschungsprämien-VO Anhang I Z 4)“
¬ Revision beim VwGH ist anhängig (GZ Ra 2015/15/0060)
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xxxx
Update Forschungsprämie – Was ist innovativ?
Ansprechpartner
¬ VwGH v. 30.9.2015, GZ Ro 2014/15/0018
Jus-Professor erzielt Einkünfte aus Rechtsberatungen/Rechtsgutachten
und beantragt für die Jahre 2005, 2006 und 2008 einen FrascatiFreibetrag für im Zuge der Erstellung der Rechtsgutachten gewonnene
neuen Erkenntnisse, ua
- Gestaltungsmöglichkeiten Maastricht-neutraler PPP-Modelle
- Spielräume bei Umsetzung bestimmter EU-Richtlinien
Standorte
Kontaktdaten
¬ Argumente des Revisionswerbers
- Schöpferische Tätigkeit, da jeder Sachverhalt eine neue Auslegung
-
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24.2.2016
der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfordert
Erarbeitung neuer Ansätze, Ideen und Anwendungsmöglichkeiten der
Rechtsauslegung unter Wahrung methodischer Grundlagen ist eine
kreative Tätigkeit, die zu neuen Ergebnissen geführt hat
Fehlende Veröffentlichung ist nicht von Relevanz, gem Frascati
Manual können Forschungsergebnisse auch geheim gehalten werden
Stellungnahme der FFG erfüllt nicht die Kriterien eines
Sachverständigengutachtens
Update Forschungsprämie – Was ist innovativ?
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche Korrektur
der Forschungsprämie
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
Praxisfälle
¬ VwGH
¬ Auch Forschungen im Bereich Dienstleistungen sind begünstigt (Verweis
¬
¬
Diskussion
¬
Ansprechpartner
Standorte
Kontaktdaten
¬
¬
9
24.2.2016
auf OECD Frascati Manual)
Weiterer Begriff der wissenschaftlichen und technologischen Aktivitäten
(„Scientific and Technological Activities“) , umfasst auch
Beratungsleistungen („client counselling and advisory services“) (Verweis
auf OECD Frascati Manual TZ 19)
Jedoch Unterscheidung von „policy-related studies“ die etwa bestehende
Programme analysieren und bewerten (OECD Frascati Manual TZ 67)
Entscheidend ist das Vorhandensein eines nennenswerten Elementes
der Neuheit sowie die Lösung einer wissenschaftlichen oder
technologischen Unsicherheit (OECD Frascati Manual TZ 84)
¬ Studien zur Entscheidungsvorbereitung, die vorhandene Methoden
verwenden, sind nicht F&E
¬ Routineprojekte in denen Sozialwissenschaftler vorhandene Methoden,
Grundsätze und Modelle ihrer Wissenschaft auf ein bestimmten
Problem anwenden, sind nicht F&E
¬ Modifikation und Entwicklung neuer Methoden ist F&E
Im konkreten Fall aufgrund bestehender Methoden angewandte
Forschung im Bereich der Sozialwissenschaften nicht begünstigt
FFG Gutachten gem VwGH nicht von Relevanz
Update Forschungsprämie – EStR-Wartungserlass 2015
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche Korrektur
der Forschungsprämie
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
Praxisfälle
Diskussion
Ansprechpartner
Standorte
¬ EStR Rz 8208e
Zur Geltendmachung einer Forschungsprämie im Bereich der pharmazeutischen Forschung gilt für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2012 enden
(und für die daher kein Jahresgutachten der FFG vorliegt), folgendes:
- Klinische Studien der Phasen I bis III stellen angewandte Forschung dar
- Klinische Studien der Phase IV können als angewandte Forschung
angesehen werden, wenn der Studie ein positives Votum der zuständigen
Ethikkommission zu Grunde liegt.
- Wissenschaftlicher Wert der Studie vs reine Anwendungsbeobachtungen
¬ Für Geschäftsjahre ab 1.1.2012 ist auch bei Vorliegen eines positiven
Votums der Ethikkommission für Studien der Phase IV im Einzelfall zu
prüfen ob angewandte Forschung vorliegt (zB neue Indikationen, neue
Patientengruppen, neue Verabreichungsformen)
Kontaktdaten
¬ Phase I bis III gemäß OECD Frascati Manual weiterhin F&E
¬ Praktischer Umgang im BP-Verfahren für Geschäftsjahre vor 1.1.2012?
- Richtlinien/Erlässe sind rechtlich nicht verbindlich, haben keine Relevanz im
-
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24.2.2016
etwaigen Rechtsmittelverfahren
Aber Vertrauensschutz - Antrag auf Forschungsprämie wurde im Vertrauen auf
EStR gestellt
Update Forschungsprämie - Wartungserlass 2015
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche Korrektur
der Forschungsprämie
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
Praxisfälle
Leistungen durch Unternehmenspartner
Unternehmenspartner
In-Kind-Leistungen
COMET
Kompetenzzentrum
¬ Geförderte Forschungstätigkeiten von Forschungseinrichtungen und
Unternehmen in eigenen Rechtsträgern (= COMET-Kompetenzzentren)
¬ Unternehmenspartner erfüllen ihre Verpflichtungen unter anderem durch
Sach-/Dienstleistungen (=In-Kind-Leistungen)
¬ Können Forschungs- und Nichtforschungsleistungen sein
¬ Ungeachtet der Verrechnung zwischen COMET-Zentrum und
Unternehmenspartner liegt keine Auftragsforschung vor
¬ Jedoch können In-Kind-Leistungen, die dem Grunde nach als F&E
Tätigkeiten qualifizieren und Teil der eigenbetrieblichen Tätigkeiten des
Unternehmenspartners sind, basierend auf einer schriftlichen
Vereinbarung zwischen dem Unternehmenspartner oder dem
Kompetenzzentrum aufgeteilt werden
¬ Vereinbarungen können zu Beginn oder auch während laufender
Kooperation getroffen werden
Diskussion
Ansprechpartner
Standorte
Kontaktdaten
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¬ EStR Rz 8208e: COMET Kompetenzzentren - Erbringung von In-Kind-
24.2.2016
Update Forschungsprämie - Wartungserlass 2015
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche Korrektur
der Forschungsprämie
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
Praxisfälle
Diskussion
¬ Beispiel
Die A-GmbH ist Unternehmenspartner des B-Kompetenzzentrums. Bei
diesem wird im "K-Bereich" mit Personal und Infrastruktur des
Kompetenzzentrums das Forschungsprojekt X durchgeführt. Die AGmbH erbringt dabei eigenbetriebliche Forschungsleistungen, die als
"In-kind"-Beitrag auf die Finanzierungsleistung des Unternehmenspartners angerechnet werden und dem Kompetenzzentrum zur
Verfügung gestellt werden.
a) Es wird vereinbart, dass die In-kind-Leistungen des
Ansprechpartner
Unternehmenspartners beim Kompetenzzentrum
bemessungsgrundlagenrelevant für die Prämie sein sollen. Die
sachgerecht verrechneten Leistungen sind daher für die
Prämienbemessung beim Kompetenzzentrum zu berücksichtigen.
Standorte
Kontaktdaten
b) Es wird vereinbart, dass die In-kind-Leistungen des
Unternehmenspartners bei diesem
bemessungsgrundlagenrelevant für die Prämie sein sollen. Die
sachgerecht verrechneten Leistungen sind daher für die
Prämienbemessung beim Unternehmenspartner zu berücksichtigen.
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24.2.2016
Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche
Korrektur der
Forschungsprämie
¬ § 201 BAO: Änderung von Selbstbemessungsabgaben, wenn sich
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
¬ Festsetzung kann erfolgen bei Antrag binnen Jahresfrist ab
die Berechnung als nicht richtig erweist
Praxisfälle
¬
Diskussion
Ansprechpartner
¬
Standorte
Kontaktdaten
13
24.2.2016
Bekanntgabe des selbst berechneten Betrags (§ 201 Abs 2 Z 2
BAO)
Festsetzung hat zu erfolgen bei Antrag binnen Monatsfrist ab
Bekanntgabe des selbst berechneten Betrags (§ 201 Abs 3 Z 1
BAO)
Antrag auf Festsetzung außerhalb Jahresfrist: Vorliegen von
Wiederaufnahmegründen notwendig (§ 201 Abs 2 Z3 BAO iVm §
303 BAO)
Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche
Korrektur der
Forschungsprämie
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
¬ Fallkonstellationen
¬ Forschungsprämie wurde beantragt, 1 Projekt vergessen
¬ Entscheidungsfreiheit des Steuerpflichtigen (Kann-Bestimmung)
¬ Keine Unrichtigkeit iSd § 201 BAO (vgl UFS, 6.12.2012, RV/0230I/08)
Praxisfälle
¬ Keine Beantragung der Forschungsprämie
Diskussion
¬ Keine Unrichtigkeit iSd § 201 BAO (analoge Beurteilung)
¬ Forschungsprämie wurde beantragt, falsche Bmgl
Ansprechpartner
¬ Unrichtigkeit iSd § 201 BAO wohl infolge Nichtoffenlegung
Standorte
abgabenrechtlich relevanter Umstände gegeben
Kontaktdaten
¬ Wiederaufnahme im Zuge einer BP – nachträgliche
Beantragung der Forschungsprämie möglich?
¬ Erstmaliger Eintritt der Rechtskraft des Steuerbescheids?
¬ Nachträgliche Beantragung und Korrektur der Bmgl uE möglich
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24.2.2016
Wirtschaftliche Verwertbarkeit im Rahmen der F&E
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche Korrektur
der Forschungsprämie
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
Praxisfälle
Sachverhalt: Die A-GmbH (Ö) forscht im Bereich der Herstellung von
Stanzmaschinen. Die im Rahmen der F+E anfallenden Metallteile
(Ausschuss) können recycelt werden und erzielen als Ausschuss Erlöse
(Schrottwert). Die F&E ist noch nicht abgeschlossen.
¬ UE keine wirtschaftliche Verwertbarkeit gegeben, da die F+E noch
¬
Diskussion
¬
Ansprechpartner
Standorte
¬
Kontaktdaten
nicht abgeschlossen ist
Keine gesetzliche Grundlage für Abzug der Erlöse (lt VO nur für
öffentliche Zuschüsse)
Erlöse vor wirtschaftlicher Verwertbarkeit und Beendigung der F&E
kürzen daher nicht die Bemessungsgrundlage
Nach Ansicht FinV sind die Erlöse abzuziehen?
¬ Abgrenzung F&E – wirtschaftliche Verwertbarkeit
¬ Beendigung der F&E idR erst bei Produktionsreife/Lösung der
¬
technischen Unsicherheit
Versuchsproduktion
¬ idR Startphase der Produktion
¬ bei „voller“ wirtschaftlicher Verwertbarkeit des Endprodukts nicht
mehr F&E (sh VO)
¬ Erlöse aus Minderware bzw Ausschuss kann daher die
Bemessungsgrundlage nicht kürzen
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24.2.2016
Auftragsforschung – Anwendung des Konzernausschlusses
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche Korrektur
der Forschungsprämie
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
Praxisfälle
Diskussion
T1 (Ö) beauftragt im Rahmen
ihres F&E Projekts zur Entwicklung
eines neuen Medikaments T2 (HU)
mit der zur Herstellung des
Medikaments notwendigen
T1
(AG
in Ö)
Isolierung von Stoffen
(eigenständiges Entwicklungsprojekt).
Beauftragung
T2
(AN in HU)
¬ Auftragsforschung:
¬ Ausschluss für Auftragnehmer, die unter beherrschendem
Ansprechpartner
Standorte
Kontaktdaten
¬
16
M
(in Ö)
24.2.2016
Einfluss des Auftraggebers stehen oder die mit dem
Auftraggeber in einer Unternehmensgruppe sind (§108c Abs 2 Z 2
3.TS EStG)
Gilt Konzernausschluss für Schwesterngesellschaft?
¬ Gemäß Gesetzeswortlaut nur Über-/Unterordnung (zB Mutter an
Tochter) erfasst, dh enger Anwendungsbereich
¬ Abweichende Formulierung in Konzerntatbestand gem §§ 9 und 12
KStG (weiterer Anwendungsbereich)
¬ Ausschluss der Auftragsforschung für T2 greift uE nicht
Praxisfälle: Afa für Altinvestitionen
Überblick und
Neuerungen
Nachträgliche Korrektur
der Forschungsprämie
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
Praxisfälle
¬ Unternehmen forscht in seinem im Eigentum befindlichen
Forschungsgebäude, welches 1995 angeschafft wurde. Das Unternehmen
macht die anteilige Afa im Forschungsprämienantrag für 2014 geltend, da
das Gebäude für Forschungszwecke genutzt wird und im Jahr 1995 –
mangels gesetzlicher Grundlage – keine Forschungsprämie für die
Investition geltend gemacht wurde.
¬ Lösungsvorschlag:
¬ Forschungsprämie VO § 1 Abs 2 Z 2: „unmittelbare Aufwendungen und
Diskussion
unmittelbare Investitionen“
¬ Keine Einschränkung des Aufwandsbegriffes sondern Erweiterung um
Investitionen
¬ uE ist die Geltendmachung der Afa als „unmittelbare Aufwendungen“
nach dem Wortlaut des Gesetzes denkbar
¬ Einschränkung in EStR soll lediglich Doppelberücksichtigung vermeiden
¬ EStR 2000 Rz 8208g idF 2015: „Da unmittelbare Investitionen in F&E
direkt in die Bemessungsgrundlage eingehen, kommt bei abnutzbaren
Anlagegütern, die unmittelbar der F&E dienen, die Berücksichtigung einer
AfA nicht in Betracht (keine Doppelberücksichtigung der
Investitionskosten).“
Ansprechpartner
Standorte
Kontaktdaten
¬ Andere Ansicht Finanzverwaltung – kein Einbezug von Investitionen vor
1.1.2001
17
24.2.2016
Überblick und
Neuerungen
Praxisfälle: Pharma – Relevanz der Sponsoreigenschaft für die
Forschereigenschaft
Nachträgliche Korrektur
der Forschungsprämie
¬ Sponsor: Verantwortung für Planung, Einleitung, Betreuung und
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
Praxisfälle
Finanzierung einer klinischen Studie (§ 32 AMG)
¬ Praxisfall:
¬ Das österr. Pharmaunternehmen M ist im Rahmen einer globalen
grenzüberschreitenden Studie in Österreich tätig. Ein Teil der Studie wird
in Österreich durchgeführt. Es besteht eine medizinische Abteilung im
Inland unter entsprechender örtlicher fachlicher Leitung, welche die
klinische Studie A durchführt. Als Sponsor der Studie ist das verbundene
Unternehmen M1 in USA eingetragen. Die Präklinik ist in den USA erfolgt.
Die Zulassung erfolgt auch in den USA.
Diskussion
Ansprechpartner
Standorte
Kontaktdaten
¬ Lösungsvorschlag: Unabhängig von formeller Sponsoreigenschaft und
Zulassung ist zu prüfen ob die Tätigkeit in Österreich separiert betrachtet
eine qualifizierte F&E darstellt. Das bestehen einer medizinischen
Abteilung mit entsprechend qualifiziertem Personal unter örtlicher
fachlicher Leitung kann dafür sprechen!
¬ Eintragung als Sponsor kann nur Indizwirkung haben
18
24.2.2016
Für Ihre Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung!
Mag. Natascha Stornig, Steuerberaterin
A
T
E
1030 WIEN, Am Heumarkt 7
+43 1 718 98 90-550, F +43 1 718 98 90-836
[email protected]
Mag. Michael Kern, Steuerberater
A
T
E
1030 WIEN, Am Heumarkt 7
+43 1 718 98 90-481, F +43 1 718 98 90-838
[email protected]
Überblick und
Neuerungen
Verfahren nachträgliche
Korrektur
Forschungsprämie
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
Praxisfälle
Diskussion
beograd
Ansprechpartner
brno
bratislava
budapest
Standorte
linz
ljubljana
Kontaktdaten
praha
salzburg
sarajevo
wien
zagreb
zürich
bucuresti *
praha *
sofia *
warszawa *
20
24.2.2016
* kooperation
LeitnerLeitner Consulting d.o.o.
SRB 11000 BEOGRAD, Knez Mihailova Street 1-3
t +381 11 655 51 05 f +381 11 655 51 06
e [email protected]
Überblick und
Neuerungen
Verfahren nachträgliche
Korrektur
Forschungsprämie
BP Schwerpunkte –
Worauf sollten Sie
vorbereitet sein?
LeitnerLeitner CZ, s.r.o.
CZ 120 00 PRAHA, Římská 12
CZ 639 00 BRNO, Vídeňská 995/63
t +420 773 511 879 t +421 903 482 702
e [email protected]
Leitner + Leitner Tax Kft
H 1027 BUDAPEST, Kapás utca 6-12
Viziváros Office Center B/IV
t +36 1 279 29-30 f +36 1 209 48-74
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Praxisfälle
Diskussion
Ansprechpartner
LeitnerLeitner GmbH
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32
t +43 732 70 93-0 f +43 732 70 93-156
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Standorte
Kontaktdaten
21
BMB Leitner k.s.
SK 811 01 BRATISLAVA, Zámocká 32
t +421 2 591 018-00 f +421 2 591 018-50
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Leitner + Leitner d.o.o.
SI 1000 LJUBLJANA, Dunajska cesta 159
t +386 1 563 67-50 f +386 1 563 67-89
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24.2.2016
LeitnerLeitner GmbH
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7
t +43 1 718 98 90 f +43 1 718 98 90-804
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