Positionen von Bärbl Mielich, Die Grünen (PDF, 795 KB, nicht

Bärbl Mielich positioniert sich
zu den Thesen des TK-WahlCheck
Gesundheit Baden-Württemberg.
These 1
Das Land muss mehr für die Investitionsfinanzierung
der Krankenhäuser ausgeben. Notfalls muss dafür
eine höhere Neuverschuldung des Landeshaushaltes
in Kauf genommen oder an anderer Stelle gespart
werden.
Antwort
Die Investitionskostenfinanzierung für die Krankenhäuser
ist durch Grün-Rot in den letzten 5 Jahren um 37
Prozent aufgestockt worden, von 185 auf 255 Mio. €
p.a.. Wir wollen in den nächsten Jahren eine Weiterentwicklung der Krankenhausplanung vorantreiben
und so mit einer besseren Verzahnung der Sektoren
eine gute, flächendeckende Versorgung sicherstellen.
These 2
Damit die dem Land zustehenden zusätzlichen Gelder
aus dem Krankenhaus-Strukturfonds in voller Höhe
abgerufen werden können, muss Baden-Württemberg
die Finanzierung zur Hälfte aus eigenen Haushaltsmitteln sicherstellen.
Antwort
Eine Kofinanzierung des Strukturfonds werden wir
sicherstellen. Der Fonds bietet eine gute Möglichkeit,
sektorenübergreifende Versorgungskonzepte beispielhaft zu entwickeln und zu erproben.
These 3
In der Landeskrankenhausplanung muss gelten:
Die Qualität der medizinischen Versorgung ist
wichtiger als Wohnortnähe. Bundesweit festgelegte
Qualitätskriterien müssen für Baden-Württemberg
das Mindestmaß sein.
Antwort
Qualität kann erst dann als Planungskriterium gelten,
wenn klar, ist welche Qualität wie gemessen werden
soll. Die bestehenden Qualitätskriterien sind für uns
keine klaren Parameter. Hier muss weiter geforscht
werden, denn alleine Indikatoren wie die Mindestmenge
für Eingriffe und Behandlungen als Qualitätsmerkmal
zugrunde zu legen, halten wir für unzureichend.
Bärbl Mielich
These 4
Medizinische Kompetenz bei gut planbaren Behandlungen
sollte an besonders fachkundigen Zentren konzentriert
werden. Das Geld aus dem Krankenhaus-Strukturfonds
sollte daher vor allem dazu genutzt werden, kleine
Krankenhausabteilungen zu schließen oder zusammenzulegen.
Antwort
Wo es sinnvoll ist, kann medizinische Kompetenz an
Zentren konzentriert werden. Der Krankenhausstrukturfonds ist für uns jedoch kein reines Instrument für
Krankenhausschließungen. Wir sehen stattdessen
die Chance, neue Versorgungskonzepte zu entwickeln
und zu installieren, auch um den demografischen Entwicklungen gerecht zu werden.
These 5
Die Einführung neuer Medizinprodukte mit höherem
Risiko sollte auch durch Vorgaben der Landeskrankenhausplanung nur an ausgewählten Krankenhäusern
konzentriert und durch wissenschaftliche Studien
begleitet werden.
Antwort
Grundsätzlich halten wir es politisch für richtig, im
Rahmen einer Weiterentwicklung der Landeskrankenhausplanung auch diese Frage zu betrachten. Die
Entscheidung ob und wie dies umgesetzt werden kann,
wird erst nach der Prüfung einer Reihe von Fragen
möglich sein.
These 6
Damit mehr Ärzte im ländlichen Raum eine Praxis
eröffnen, sollte das Land Baden-Württemberg seine
Bemühungen bündeln und verstärken. Notfalls muss
dafür eine höhere Neuverschuldung des Landeshaushaltes in Kauf genommen oder an anderer Stelle
gespart werden.
Antwort
Es ist Aufgabe der Kassenärztliche Vereinigung (KV)
sicherzustellen, dass die ambulante Versorgung durch
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gewährleistet
ist. Das Land wird zusätzlich durch Anreize während
der Ausbildung oder bei der Niederlassung – wie im
Landärzteprogramm erfolgreich praktiziert – die
Niederlassung junger Medizinerinnen und Mediziner
TK-WahlCheck Gesundheit – Antworten von Bärbl Mielich
|1
unterstützen. Auch hier wollen wir Gemeinschaftspraxen, die Teilung von Niederlassungen und
Medizinische Versorgungszentren (MVZs) gemeinsam
mit der KV fördern.
These 7
Die Landesregierung sollte die Zahl der Studienplätze
für Medizin in Baden-Württemberg von derzeit rund
11.000 auf rund 15.000 ausbauen, um eine flächendeckend ausreichende medizinische Versorgung zu
gewährleisten. Für Studierende, die zusagen, später in
Baden-Württemberg ärztlich tätig zu werden, wird der
Numerus clausus ausgesetzt.
Antwort
Es gibt genügend Studienplätze für das Fach Medizin.
Die Absolventenzahl steigt seit Jahren. Wir müssen
gemeinsam daran arbeiten, die Arbeitsbedingungen
für Medizinerinnen und Mediziner allgemein und in der
Weiterbildung zu verbessern. Für Studierende, die in
Baden-Württemberg arbeiten wollen, den Numerus
Clausus auszusetzen ist rechtlich problematisch.
These 8
In Baden-Württemberg muss mehr Telemedizin zum
Einsatz kommen. Die Landesregierung sollte sich für
entsprechende Flächenprojekte in ausgewählten und
von Unterversorgung bedrohten Regionen einsetzen.
Die Kassenärztliche Vereinigungen und die Kassen
sind zu beteiligen.
Antwort
Telemedizin als Versorgung nach einem ärztlichen
Erstkontakt kann in bestimmten Gebieten und
Situationen eine wichtige Ergänzung der Grundversorgung sein. Modellprojekte in diesem Bereich
werden wir unterstützen. Mit der AG Gesundheitstelematik und der Koordinierungsstelle Telemedizin
haben wir bereits wichtige Grundlagen für den weiteren
Ausbau telemedizinischer Strukturen in BadenWürttemberg gelegt.
These 9
Die Landesregierung sollte sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg dafür einsetzen, das in
der Berufsordnung für Ärzte verankerte Fernbehandlungsverbot für Ärzte zu lockern, um in BadenWürttemberg telemedizinische Leistungen auch beim
Erstkontakt zwischen Arzt und Patient zu ermöglichen.
Antwort
Wichtig ist für uns, dass es zunächst einen ärztlichen
Erstkontakt gibt. Danach unterstützen wir telemedizinische Beratung und Behandlungen, die den ArztPatienten-Kontakt flankieren können.
These 10
Seit längerer Zeit wird der freie Zugang zu nichtärztlichen
Heilberufen (z.B. Physio- und Logotherapeuten) ohne
ärztliche Verordnung diskutiert. Die Landesregierung
sollte ein räumlich und zeitlich begrenztes Modellprojekt in Baden-Württemberg auf den Weg bringen
und auswerten.
Antwort
Vor allem die Physiotherapeutinnen und -therapeuten
wollen den Direktzugang - mit Recht, wie wir finden.
Diese Initiative unterstützen wir. Ein erster Schritt in
diese Richtung könnte in unseren Augen sein, dass
nach Erstellen der Diagnose durch einen Arzt/eine
Ärztin, der Therapeut entscheidet, welche Therapie
angewendet werden soll.
These 11
Um eine ausreichende medizinische Versorgung der
Flüchtlinge zu gewährleisten und die Behörden zu
entlasten, sollte das Land Baden-Württemberg von
der Möglichkeit Gebrauch machen, alle Flüchtlinge mit
einer elektronischen Gesundheitskarte auszustatten.
Die Kosten dafür müssen die Kommunen übernehmen.
Antwort
Die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte
für Flüchtlinge würde deren medizinische Versorgung
erheblich erleichtern und entbürokratisieren. Der Arzt
bzw. die Ärztin entscheidet über die Notwendigkeit und
die Art der medizinischen Behandlung. Wir wollen eine
Direktabrechnung des Landes mit den Kostenträgern.
Die Pauschale für Gesundheitsleistungen, die jetzt an
die Kommunen geht, wird dann entsprechend vom
Land einbehalten. Damit wird gewährleistet, dass im
ganzen Land derselbe Versorgungsstandard gilt.
These 12
Wie bereits beschlossen, sollte ab 2019 niemand
in Baden-Württemberg in einem Pflegeheim gegen
seinen Willen in einem Mehrbettzimmer untergebracht
werden. Ausnahmen von dieser Regel sind auf das
engste zu begrenzen.
Antwort
Das Wunsch- und Wahlrecht des Einzelnen gilt ganz
besonders im Alter, wenn Menschen Unterstützung
brauchen und nicht mehr zu Hause leben können.
Darum ist die persönliche Sphäre des Einzelnen ein
hohes Gut, dass wir schützen wollen. Deshalb hat die
Landesregierung die LHeimBauVO entsprechend
geändert. Es wurde ein Anspruch auf ein Einzelzimmer
festgeschrieben - wohlgemerkt der Anspruch, nicht die
zwangsweise Unterbringung in einem Einzelzimmer.
Den Heimen steht es frei, bauliche Lösungen zu
schaffen, die zwei Zimmer miteinander verbinden.
Wenn zwei Personen zusammen wohnen möchten,
so ist dies räumlich dann auch möglich.
These 13
In einer alternden Gesellschaft müssen sich die
Kommunen auf viele demenzerkrankte Einwohner
einstellen. Das Land sollte alle Kommunen gesetzlich
verpflichten, bis 2020 dazu ein verbindliches Konzept
zu erarbeiten und umzusetzen.
TK-WahlCheck Gesundheit – Antworten von Bärbl Mielich
|2
Antwort
Das Land hat mit dem neuen Wohn-, Teilhabe-, und
Pflegegesetz (WTPG) für die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger Wahlfreiheit
geschaffen. Jetzt ist Vieles möglich - das gilt es zu
nutzen. Wir sind überzeugt, dass viele Kommunen
die Chance ergreifen werden, mit der Einrichtung
von Demenzwohngruppen älteren Menschen in
ihren Kommunen die Möglichkeit zu bieten, auch mit
Hilfebedarf weiter in vertrauter Umgebung leben zu
können. Darüber hinaus wollen wir die Erträge aus
dem Programm „Demenzfreundliche Kommune“
landesweit kommunizieren.
These 14
Baden-Württemberg braucht eine Pflegekammer,
damit die Pflegeberufe eine bessere Vertretung ihrer
Interessen erhalten.
Antwort
Wir unterstützen die Einrichtung einer Pflegekammer,
wenn dies von den Beschäftigten in Baden-Württemberg
gewollt ist. Wir sehen darin einen notwendigen Schritt,
um die Selbstverwaltung der Pflege zu stärken. Wir
wollen Vertreterinnen und Vertreter der Pflege als
Partner auf Augenhöhe in den Entscheidungsgremien
im Land und im Bund etablieren.
These 15
Gesundheitsförderung findet vor allem in den Kommunen
statt. Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen
sollten daher durch Landesgesetz verpflichtet werden,
sich ausschließlich damit zu beschäftigen – und nicht
mit Krankenhaus- oder Arztthemen, für die sie keine
eigenen Entscheidungskompetenzen haben.
Antwort
Die Stärkung von Prävention in den Kommunen
ist zentraler Bestandteil einer verantwortlichen
Gesundheitspolitik. Kommunen werden zukünftig
aber im Sinne der Daseinsvorsorge in vielen Bereichen
mitgestalten wollen. Wir sehen in der Beteiligung der
Kommunen an Versorgungskonferenzen den entscheidenden Mitwirkungsanteil, der neue Versorgungsformen unterstützen kann.
These 16
Die Förderung von Medienkompetenz sollte in das
Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg aufgenommen
und eine Landesinitiative zur Entwicklung digitaler
Präventionsangebote angestoßen werden.
Antwort
Ob das Gesundheitsleitbild der richtige Ort ist um eine
Förderung von Medienkompetenz zu verankern ist
für uns fraglich. Ob es einer Initiative zur Entwicklung
digitaler Präventionsangebote bedarf, sollte im Rahmen
des Landesausschusses für Prävention und Gesundheitsförderung beraten werden.
TK-WahlCheck Gesundheit – Antworten von Bärbl Mielich
|3