Bärbl Mielich positioniert sich zu den Thesen des TK-WahlCheck Gesundheit Baden-Württemberg. These 1 Das Land muss mehr für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser ausgeben. Notfalls muss dafür eine höhere Neuverschuldung des Landeshaushaltes in Kauf genommen oder an anderer Stelle gespart werden. Antwort Die Investitionskostenfinanzierung für die Krankenhäuser ist durch Grün-Rot in den letzten 5 Jahren um 37 Prozent aufgestockt worden, von 185 auf 255 Mio. € p.a.. Wir wollen in den nächsten Jahren eine Weiterentwicklung der Krankenhausplanung vorantreiben und so mit einer besseren Verzahnung der Sektoren eine gute, flächendeckende Versorgung sicherstellen. These 2 Damit die dem Land zustehenden zusätzlichen Gelder aus dem Krankenhaus-Strukturfonds in voller Höhe abgerufen werden können, muss Baden-Württemberg die Finanzierung zur Hälfte aus eigenen Haushaltsmitteln sicherstellen. Antwort Eine Kofinanzierung des Strukturfonds werden wir sicherstellen. Der Fonds bietet eine gute Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungskonzepte beispielhaft zu entwickeln und zu erproben. These 3 In der Landeskrankenhausplanung muss gelten: Die Qualität der medizinischen Versorgung ist wichtiger als Wohnortnähe. Bundesweit festgelegte Qualitätskriterien müssen für Baden-Württemberg das Mindestmaß sein. Antwort Qualität kann erst dann als Planungskriterium gelten, wenn klar, ist welche Qualität wie gemessen werden soll. Die bestehenden Qualitätskriterien sind für uns keine klaren Parameter. Hier muss weiter geforscht werden, denn alleine Indikatoren wie die Mindestmenge für Eingriffe und Behandlungen als Qualitätsmerkmal zugrunde zu legen, halten wir für unzureichend. Bärbl Mielich These 4 Medizinische Kompetenz bei gut planbaren Behandlungen sollte an besonders fachkundigen Zentren konzentriert werden. Das Geld aus dem Krankenhaus-Strukturfonds sollte daher vor allem dazu genutzt werden, kleine Krankenhausabteilungen zu schließen oder zusammenzulegen. Antwort Wo es sinnvoll ist, kann medizinische Kompetenz an Zentren konzentriert werden. Der Krankenhausstrukturfonds ist für uns jedoch kein reines Instrument für Krankenhausschließungen. Wir sehen stattdessen die Chance, neue Versorgungskonzepte zu entwickeln und zu installieren, auch um den demografischen Entwicklungen gerecht zu werden. These 5 Die Einführung neuer Medizinprodukte mit höherem Risiko sollte auch durch Vorgaben der Landeskrankenhausplanung nur an ausgewählten Krankenhäusern konzentriert und durch wissenschaftliche Studien begleitet werden. Antwort Grundsätzlich halten wir es politisch für richtig, im Rahmen einer Weiterentwicklung der Landeskrankenhausplanung auch diese Frage zu betrachten. Die Entscheidung ob und wie dies umgesetzt werden kann, wird erst nach der Prüfung einer Reihe von Fragen möglich sein. These 6 Damit mehr Ärzte im ländlichen Raum eine Praxis eröffnen, sollte das Land Baden-Württemberg seine Bemühungen bündeln und verstärken. Notfalls muss dafür eine höhere Neuverschuldung des Landeshaushaltes in Kauf genommen oder an anderer Stelle gespart werden. Antwort Es ist Aufgabe der Kassenärztliche Vereinigung (KV) sicherzustellen, dass die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gewährleistet ist. Das Land wird zusätzlich durch Anreize während der Ausbildung oder bei der Niederlassung – wie im Landärzteprogramm erfolgreich praktiziert – die Niederlassung junger Medizinerinnen und Mediziner TK-WahlCheck Gesundheit – Antworten von Bärbl Mielich |1 unterstützen. Auch hier wollen wir Gemeinschaftspraxen, die Teilung von Niederlassungen und Medizinische Versorgungszentren (MVZs) gemeinsam mit der KV fördern. These 7 Die Landesregierung sollte die Zahl der Studienplätze für Medizin in Baden-Württemberg von derzeit rund 11.000 auf rund 15.000 ausbauen, um eine flächendeckend ausreichende medizinische Versorgung zu gewährleisten. Für Studierende, die zusagen, später in Baden-Württemberg ärztlich tätig zu werden, wird der Numerus clausus ausgesetzt. Antwort Es gibt genügend Studienplätze für das Fach Medizin. Die Absolventenzahl steigt seit Jahren. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, die Arbeitsbedingungen für Medizinerinnen und Mediziner allgemein und in der Weiterbildung zu verbessern. Für Studierende, die in Baden-Württemberg arbeiten wollen, den Numerus Clausus auszusetzen ist rechtlich problematisch. These 8 In Baden-Württemberg muss mehr Telemedizin zum Einsatz kommen. Die Landesregierung sollte sich für entsprechende Flächenprojekte in ausgewählten und von Unterversorgung bedrohten Regionen einsetzen. Die Kassenärztliche Vereinigungen und die Kassen sind zu beteiligen. Antwort Telemedizin als Versorgung nach einem ärztlichen Erstkontakt kann in bestimmten Gebieten und Situationen eine wichtige Ergänzung der Grundversorgung sein. Modellprojekte in diesem Bereich werden wir unterstützen. Mit der AG Gesundheitstelematik und der Koordinierungsstelle Telemedizin haben wir bereits wichtige Grundlagen für den weiteren Ausbau telemedizinischer Strukturen in BadenWürttemberg gelegt. These 9 Die Landesregierung sollte sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg dafür einsetzen, das in der Berufsordnung für Ärzte verankerte Fernbehandlungsverbot für Ärzte zu lockern, um in BadenWürttemberg telemedizinische Leistungen auch beim Erstkontakt zwischen Arzt und Patient zu ermöglichen. Antwort Wichtig ist für uns, dass es zunächst einen ärztlichen Erstkontakt gibt. Danach unterstützen wir telemedizinische Beratung und Behandlungen, die den ArztPatienten-Kontakt flankieren können. These 10 Seit längerer Zeit wird der freie Zugang zu nichtärztlichen Heilberufen (z.B. Physio- und Logotherapeuten) ohne ärztliche Verordnung diskutiert. Die Landesregierung sollte ein räumlich und zeitlich begrenztes Modellprojekt in Baden-Württemberg auf den Weg bringen und auswerten. Antwort Vor allem die Physiotherapeutinnen und -therapeuten wollen den Direktzugang - mit Recht, wie wir finden. Diese Initiative unterstützen wir. Ein erster Schritt in diese Richtung könnte in unseren Augen sein, dass nach Erstellen der Diagnose durch einen Arzt/eine Ärztin, der Therapeut entscheidet, welche Therapie angewendet werden soll. These 11 Um eine ausreichende medizinische Versorgung der Flüchtlinge zu gewährleisten und die Behörden zu entlasten, sollte das Land Baden-Württemberg von der Möglichkeit Gebrauch machen, alle Flüchtlinge mit einer elektronischen Gesundheitskarte auszustatten. Die Kosten dafür müssen die Kommunen übernehmen. Antwort Die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge würde deren medizinische Versorgung erheblich erleichtern und entbürokratisieren. Der Arzt bzw. die Ärztin entscheidet über die Notwendigkeit und die Art der medizinischen Behandlung. Wir wollen eine Direktabrechnung des Landes mit den Kostenträgern. Die Pauschale für Gesundheitsleistungen, die jetzt an die Kommunen geht, wird dann entsprechend vom Land einbehalten. Damit wird gewährleistet, dass im ganzen Land derselbe Versorgungsstandard gilt. These 12 Wie bereits beschlossen, sollte ab 2019 niemand in Baden-Württemberg in einem Pflegeheim gegen seinen Willen in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden. Ausnahmen von dieser Regel sind auf das engste zu begrenzen. Antwort Das Wunsch- und Wahlrecht des Einzelnen gilt ganz besonders im Alter, wenn Menschen Unterstützung brauchen und nicht mehr zu Hause leben können. Darum ist die persönliche Sphäre des Einzelnen ein hohes Gut, dass wir schützen wollen. Deshalb hat die Landesregierung die LHeimBauVO entsprechend geändert. Es wurde ein Anspruch auf ein Einzelzimmer festgeschrieben - wohlgemerkt der Anspruch, nicht die zwangsweise Unterbringung in einem Einzelzimmer. Den Heimen steht es frei, bauliche Lösungen zu schaffen, die zwei Zimmer miteinander verbinden. Wenn zwei Personen zusammen wohnen möchten, so ist dies räumlich dann auch möglich. These 13 In einer alternden Gesellschaft müssen sich die Kommunen auf viele demenzerkrankte Einwohner einstellen. Das Land sollte alle Kommunen gesetzlich verpflichten, bis 2020 dazu ein verbindliches Konzept zu erarbeiten und umzusetzen. TK-WahlCheck Gesundheit – Antworten von Bärbl Mielich |2 Antwort Das Land hat mit dem neuen Wohn-, Teilhabe-, und Pflegegesetz (WTPG) für die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger Wahlfreiheit geschaffen. Jetzt ist Vieles möglich - das gilt es zu nutzen. Wir sind überzeugt, dass viele Kommunen die Chance ergreifen werden, mit der Einrichtung von Demenzwohngruppen älteren Menschen in ihren Kommunen die Möglichkeit zu bieten, auch mit Hilfebedarf weiter in vertrauter Umgebung leben zu können. Darüber hinaus wollen wir die Erträge aus dem Programm „Demenzfreundliche Kommune“ landesweit kommunizieren. These 14 Baden-Württemberg braucht eine Pflegekammer, damit die Pflegeberufe eine bessere Vertretung ihrer Interessen erhalten. Antwort Wir unterstützen die Einrichtung einer Pflegekammer, wenn dies von den Beschäftigten in Baden-Württemberg gewollt ist. Wir sehen darin einen notwendigen Schritt, um die Selbstverwaltung der Pflege zu stärken. Wir wollen Vertreterinnen und Vertreter der Pflege als Partner auf Augenhöhe in den Entscheidungsgremien im Land und im Bund etablieren. These 15 Gesundheitsförderung findet vor allem in den Kommunen statt. Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen sollten daher durch Landesgesetz verpflichtet werden, sich ausschließlich damit zu beschäftigen – und nicht mit Krankenhaus- oder Arztthemen, für die sie keine eigenen Entscheidungskompetenzen haben. Antwort Die Stärkung von Prävention in den Kommunen ist zentraler Bestandteil einer verantwortlichen Gesundheitspolitik. Kommunen werden zukünftig aber im Sinne der Daseinsvorsorge in vielen Bereichen mitgestalten wollen. Wir sehen in der Beteiligung der Kommunen an Versorgungskonferenzen den entscheidenden Mitwirkungsanteil, der neue Versorgungsformen unterstützen kann. These 16 Die Förderung von Medienkompetenz sollte in das Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg aufgenommen und eine Landesinitiative zur Entwicklung digitaler Präventionsangebote angestoßen werden. Antwort Ob das Gesundheitsleitbild der richtige Ort ist um eine Förderung von Medienkompetenz zu verankern ist für uns fraglich. Ob es einer Initiative zur Entwicklung digitaler Präventionsangebote bedarf, sollte im Rahmen des Landesausschusses für Prävention und Gesundheitsförderung beraten werden. TK-WahlCheck Gesundheit – Antworten von Bärbl Mielich |3
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