Medieninformation

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Weimar, den 27.12.2016
KV Thüringen schnürt für 2017 Förderpaket für die ambulante
ärztliche Versorgung
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat für 2017 wieder ein umfangreiches Förderpaket für die ambulante ärztliche Versorgung im Land
geschnürt. Das Paket umfasst zum einen die Förderung der Neu- oder
Nachbesetzung von bis zu 13 Arztsitzen über den Landesausschuss. Hinzu
kommen die Förderung von Praxen, die Ärzte in Weiterbildung beschäftigen,
die Förderung von ambulanten Famulaturabschnitten und Abschnitten des
Praktischen Jahres von Medizinstudierenden, die Fortführung des ThüringenStipendium für Ärzte in Weiterbildung und die Unterstützung von
Berufseinsteigern durch Anstellung in einer Stiftungs-Praxis. Weitergeführt wird
auch die Unterstützung des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin und des Ärztescout Thüringen.
Zielgenaue Förderung, die wirkt
Insgesamt hält die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen für 2017 rund
5,3 Millionen Euro für die Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung in
Thüringen bereit. Das Geld kommt aus zweckgebundenen Abgaben der
ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten in Thüringen und umfasst keine
Steuermittel. Rund 750.000 Euro sind Kassenmittel.
Das Land finanziert ein eigenes Förderprogramm für die Niederlassung von
Ärzten im ländlichen Raum (bis zu 20.000 Euro für Ansiedlungen in
Kommunen unter 15.000 Einwohnern, bis 15.000 Euro für Ansiedlungen in
Kommunen zwischen 15.000 und 25.000 Einwohnern; darin enthalten sind
jeweils bis zu 5.000 Euro zur Schaffung von Barrierefreiheit). Außerdem
beteiligt sich das Land an der Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen
Versorgung in Thüringen.
„Gemeinsam mit unseren Partnern fördern wir zielgenau dort, wo Unterstützung gebraucht wird“, sagt die 1. Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen, Dr. med. Annette Rommel. „An der einen Stelle sind das finanzielle
Zuschüsse, z. B. bei der Niederlassung auf dem Land oder bei der
Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung. An anderer Stelle, wie bei der
Berufsorientierung im Studium, ist Beratung wichtiger als Geld. In der
fachärztlichen Weiterbildung schließlich geht es um praxisrelevante Inhalte aus
der ambulanten Tätigkeit. Diese zielgenaue Förderung wirkt.“
Zum Hospitalgraben 8
99425 Weimar
Stabsstelle
Kommunikation/Politik
Ihr Ansprechpartner:
Veit Malolepsy
Telefon 03643 559-192
Telefax 03643 559-191
E-Mail [email protected]
Internet www.kvt.de
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Förderung 2016 schließt Versorgungslücken
In diesem Jahr wurde über den Landesausschuss die Neu- bzw. Nachbesetzung von insgesamt
19 Praxen gefördert. Sieben Ärzte wurden unterstützt, weil sie in Regionen mit besonderem
Versorgungsbedarf trotz Rentenalters weiterarbeiten. Neu nehmen die Förderung über den
Landesausschuss in Anspruch:
• eine HNO-Praxis im Kyffhäuserkreis,
• eine Hautarztpraxis in Gotha,
• eine Hausarztpraxis in Weida.
Für jede geförderte Praxisgründung oder -übernahme wird ein Investitionskostenzuschuss von bis zu
60.000 Euro bereitgestellt, der jeweils über fünf Jahre mit 3.000 Euro pro Quartal ausgezahlt wird. Die
Gründung von Zweigpraxen mit einem Investitionskostenzuschuss von 15.000 Euro (über zehn
Quartale je 1.500 Euro) gefördert.
Außerdem erhielten rund 100 Praxen Zuschüsse für die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung.
Rund 150 Ärzte in Weiterbildung erhielten im Jahre 2016 von der Stiftung ein Thüringen-Stipendium.
Durch die kontinuierliche Förderung wurde zum einen die Nachbesetzung vieler Praxen gewährleistet,
deren Inhaber in den Ruhestand gegangen sind. Außerdem sank die Zahl der freien Arztsitze in
Thüringen weiter.
Die Förderbeschlüsse des Landesausschusses für 2017 im Einzelnen:
Im Einzelnen hat der Landesausschuss folgende Förderungen wegen Unterversorgung bzw. drohender
Unterversorgung beschlossen:
• Förderung der Übernahme von Augenarztpraxen im Unstrut-Hainich-Kreis mit 60.000 Euro.
Außerdem hat der Landesausschuss folgende Förderungen wegen zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf beschlossen:
• Förderung der Neugründung einer Hausarztpraxis im Mittelzentrum Bad Lobenstein mit 60.000
Euro,
• Förderung der Neugründung einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Mihla mit 60.000 Euro,
• Förderung der Neugründung einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Bad Colberg-Heldburg mit
60.000 Euro,
• Förderung der Einrichtung einer hausärztlichen Zweigpraxis im Grundzentrum Bad
Colberg/Heldburg mit 15.000 Euro,
• Förderung der Neugründung einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Gräfenroda mit 60.000
Euro,
• Förderung der Einrichtung einer hausärztlichen Zweigpraxis im Grundzentrum Gräfenroda mit
15.000 Euro,
• Förderung der Neugründung einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Großbreitenbach mit
60.000 Euro,
• Förderung der Neugründung einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Wasungen mit 60.000
Euro,
• Förderung der Übernahme von Hausarztpraxen im Grundzentrum Elxleben mit 60.000 Euro*,
• Förderung der Übernahme von Hausarztpraxen im Grundzentrum Straußfurt mit 60.000 Euro*,
• Förderung der Übernahme von Hausarztpraxen im Grundzentrum Weißensee mit 60.000 Euro,
• Förderung der Neugründung von zwei Augenarztpraxen in Mittelbereich Gotha,
• Förderung der Neugründung einer Augenarztpraxis im Mittelbereich Bad Klosterlausnitz/
Hermsdorf als Sonderbedarf.
(*Die Förderung dieses lokalen Sonderbedarfs im ländlichen Raum wurde möglich durch die Neuordnung der
hausärztlichen Versorgungsbereiche im Raum Erfurt/Sömmerda durch den Landesausschuss im September 2016.)
In allen genannten Förderregionen wird alternativ auch der Weiterbetrieb einer bestehenden Praxis
des entsprechenden Fachgebiets über das durchschnittliche Aufgabealter von 65 Jahren hinaus mit
1.500 Euro pro Quartal gefördert.
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Hintergrund
Der Landesausschuss ist ein selbstständiges Gremium der Selbstverwaltung in der ambulanten
ärztlichen Versorgung, das nach § 90 SGB V in jedem Land einzurichten ist. Er ist paritätisch mit
Ärzten und Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherung besetzt. Er berät auf Grundlage des SGB
V und der bundesweiten Bedarfsplanungs-Richtlinie die Bedarfsplanung im Land und stellt dabei die
statistische Über- und Unterversorgung fest. Bei statistischer Überversorgung (Versorgungsgrad über
110 Prozent) muss er den Versorgungsbereich für weitere Zulassungen sperren. Bei statistischer
Unterversorgung kann er Fördermaßnahmen beschließen. Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenversicherungen Thüringen hat seine Förderbeschlüsse für 2017 einstimmig getroffen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen ist die Selbstverwaltung der rund 4.000 Ärzte und
Psychotherapeuten im Freistaat. Mehr über die KV Thüringen, ihre Mitglieder und ihre Aktionen sowie
Hintergrundinformationen über die Kassenärztliche Versorgung in Thüringen finden Sie auch im
Internet unter www.kvt.de.
Ansprechpartner für die Medien:
Veit Malolepsy,
Leiter Stabsstelle Kommunikation/Politik
Telefon 03643 559-192, Handy 0173 5610514,
E-Mail: [email protected]