Medieninformation Weimar, den 27.12.2016 KV Thüringen schnürt für 2017 Förderpaket für die ambulante ärztliche Versorgung Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat für 2017 wieder ein umfangreiches Förderpaket für die ambulante ärztliche Versorgung im Land geschnürt. Das Paket umfasst zum einen die Förderung der Neu- oder Nachbesetzung von bis zu 13 Arztsitzen über den Landesausschuss. Hinzu kommen die Förderung von Praxen, die Ärzte in Weiterbildung beschäftigen, die Förderung von ambulanten Famulaturabschnitten und Abschnitten des Praktischen Jahres von Medizinstudierenden, die Fortführung des ThüringenStipendium für Ärzte in Weiterbildung und die Unterstützung von Berufseinsteigern durch Anstellung in einer Stiftungs-Praxis. Weitergeführt wird auch die Unterstützung des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin und des Ärztescout Thüringen. Zielgenaue Förderung, die wirkt Insgesamt hält die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen für 2017 rund 5,3 Millionen Euro für die Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen bereit. Das Geld kommt aus zweckgebundenen Abgaben der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten in Thüringen und umfasst keine Steuermittel. Rund 750.000 Euro sind Kassenmittel. Das Land finanziert ein eigenes Förderprogramm für die Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum (bis zu 20.000 Euro für Ansiedlungen in Kommunen unter 15.000 Einwohnern, bis 15.000 Euro für Ansiedlungen in Kommunen zwischen 15.000 und 25.000 Einwohnern; darin enthalten sind jeweils bis zu 5.000 Euro zur Schaffung von Barrierefreiheit). Außerdem beteiligt sich das Land an der Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen. „Gemeinsam mit unseren Partnern fördern wir zielgenau dort, wo Unterstützung gebraucht wird“, sagt die 1. Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen, Dr. med. Annette Rommel. „An der einen Stelle sind das finanzielle Zuschüsse, z. B. bei der Niederlassung auf dem Land oder bei der Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung. An anderer Stelle, wie bei der Berufsorientierung im Studium, ist Beratung wichtiger als Geld. In der fachärztlichen Weiterbildung schließlich geht es um praxisrelevante Inhalte aus der ambulanten Tätigkeit. Diese zielgenaue Förderung wirkt.“ Zum Hospitalgraben 8 99425 Weimar Stabsstelle Kommunikation/Politik Ihr Ansprechpartner: Veit Malolepsy Telefon 03643 559-192 Telefax 03643 559-191 E-Mail [email protected] Internet www.kvt.de Medieninformation Seite 2 von 3 Förderung 2016 schließt Versorgungslücken In diesem Jahr wurde über den Landesausschuss die Neu- bzw. Nachbesetzung von insgesamt 19 Praxen gefördert. Sieben Ärzte wurden unterstützt, weil sie in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf trotz Rentenalters weiterarbeiten. Neu nehmen die Förderung über den Landesausschuss in Anspruch: • eine HNO-Praxis im Kyffhäuserkreis, • eine Hautarztpraxis in Gotha, • eine Hausarztpraxis in Weida. Für jede geförderte Praxisgründung oder -übernahme wird ein Investitionskostenzuschuss von bis zu 60.000 Euro bereitgestellt, der jeweils über fünf Jahre mit 3.000 Euro pro Quartal ausgezahlt wird. Die Gründung von Zweigpraxen mit einem Investitionskostenzuschuss von 15.000 Euro (über zehn Quartale je 1.500 Euro) gefördert. Außerdem erhielten rund 100 Praxen Zuschüsse für die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung. Rund 150 Ärzte in Weiterbildung erhielten im Jahre 2016 von der Stiftung ein Thüringen-Stipendium. Durch die kontinuierliche Förderung wurde zum einen die Nachbesetzung vieler Praxen gewährleistet, deren Inhaber in den Ruhestand gegangen sind. Außerdem sank die Zahl der freien Arztsitze in Thüringen weiter. Die Förderbeschlüsse des Landesausschusses für 2017 im Einzelnen: Im Einzelnen hat der Landesausschuss folgende Förderungen wegen Unterversorgung bzw. drohender Unterversorgung beschlossen: • Förderung der Übernahme von Augenarztpraxen im Unstrut-Hainich-Kreis mit 60.000 Euro. Außerdem hat der Landesausschuss folgende Förderungen wegen zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf beschlossen: • Förderung der Neugründung einer Hausarztpraxis im Mittelzentrum Bad Lobenstein mit 60.000 Euro, • Förderung der Neugründung einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Mihla mit 60.000 Euro, • Förderung der Neugründung einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Bad Colberg-Heldburg mit 60.000 Euro, • Förderung der Einrichtung einer hausärztlichen Zweigpraxis im Grundzentrum Bad Colberg/Heldburg mit 15.000 Euro, • Förderung der Neugründung einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Gräfenroda mit 60.000 Euro, • Förderung der Einrichtung einer hausärztlichen Zweigpraxis im Grundzentrum Gräfenroda mit 15.000 Euro, • Förderung der Neugründung einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Großbreitenbach mit 60.000 Euro, • Förderung der Neugründung einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Wasungen mit 60.000 Euro, • Förderung der Übernahme von Hausarztpraxen im Grundzentrum Elxleben mit 60.000 Euro*, • Förderung der Übernahme von Hausarztpraxen im Grundzentrum Straußfurt mit 60.000 Euro*, • Förderung der Übernahme von Hausarztpraxen im Grundzentrum Weißensee mit 60.000 Euro, • Förderung der Neugründung von zwei Augenarztpraxen in Mittelbereich Gotha, • Förderung der Neugründung einer Augenarztpraxis im Mittelbereich Bad Klosterlausnitz/ Hermsdorf als Sonderbedarf. (*Die Förderung dieses lokalen Sonderbedarfs im ländlichen Raum wurde möglich durch die Neuordnung der hausärztlichen Versorgungsbereiche im Raum Erfurt/Sömmerda durch den Landesausschuss im September 2016.) In allen genannten Förderregionen wird alternativ auch der Weiterbetrieb einer bestehenden Praxis des entsprechenden Fachgebiets über das durchschnittliche Aufgabealter von 65 Jahren hinaus mit 1.500 Euro pro Quartal gefördert. Medieninformation Seite 3 von 3 Hintergrund Der Landesausschuss ist ein selbstständiges Gremium der Selbstverwaltung in der ambulanten ärztlichen Versorgung, das nach § 90 SGB V in jedem Land einzurichten ist. Er ist paritätisch mit Ärzten und Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherung besetzt. Er berät auf Grundlage des SGB V und der bundesweiten Bedarfsplanungs-Richtlinie die Bedarfsplanung im Land und stellt dabei die statistische Über- und Unterversorgung fest. Bei statistischer Überversorgung (Versorgungsgrad über 110 Prozent) muss er den Versorgungsbereich für weitere Zulassungen sperren. Bei statistischer Unterversorgung kann er Fördermaßnahmen beschließen. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenversicherungen Thüringen hat seine Förderbeschlüsse für 2017 einstimmig getroffen. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen ist die Selbstverwaltung der rund 4.000 Ärzte und Psychotherapeuten im Freistaat. Mehr über die KV Thüringen, ihre Mitglieder und ihre Aktionen sowie Hintergrundinformationen über die Kassenärztliche Versorgung in Thüringen finden Sie auch im Internet unter www.kvt.de. Ansprechpartner für die Medien: Veit Malolepsy, Leiter Stabsstelle Kommunikation/Politik Telefon 03643 559-192, Handy 0173 5610514, E-Mail: [email protected]
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