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[RECHTAKTUELL
März 2016
#03
#03
Neuerscheinungen
Empfehlenswer tes
Termine
Buchpräsentation „Rechtsanwaltsordnung“
in der RAK Wien
Porträt
des Monats
Astrid Deixler-Hübner
Jahrestagung
Verwaltungsgerichtsbarkeit NEU
M Ä R Z 2016]
JAHRESTAGUNG
ERBRECHT 2016
Erfahren Sie, wie Erbrecht ALT und NEU zusammenspielen!
Freitag, 29. April bis Samstag, 30. April 2016
Schlosshotel Leopoldskron,
Leopoldskronstraße 56, 5020 Salzburg
SAVE THE DATE
Sonderpreis für
Berufsanwärter!
Themen:
Tagungsleitung:
© picturesborn Nessler
© privat
• Neues zum Recht der letztwilligen Verfügungen
• Vermächtnisse
• Gestaltung von Rechtsgeschäften im Hinblick auf den Todesfall
• Gesetzliche Erbfolge
• Pflichtteilsrecht
• Digitaler Nachlass
• Anrechnung auf den Pflichtteil
• Internationaler Erbfall – Bestimmung des anzuwendenden Rechts (EuErbVO)
• Europäisches Nachlasszeugnis in der Praxis und Aspekte des Verlassenschaftsverfahrens
Fischer-Czermak
Univ.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak, Universitätsprofessorin und
Institutsvorstand des Instituts für Zivilrecht, Universität Wien.
Mag. Andreas Tschugguel, Notarsubstitut in Wien.
Tschugguel
Referenten:
Dr. Christoph Beer, Notar in Wien.
Mag. Alice Perscha, Notarin in Leoben.
Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl, Universitätsprofessor und Rechtsanwalt in Wien.
ao. Univ.-Prof. Dr. Claudia Rudolf, Universitätsprofessorin, Universität Wien.
RA Dr. Elisabeth Scheuba, Rechtsanwältin in Wien.
Univ.-Doz. Dr. Manfred Umlauft, Notar in Dornbirn.
ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl, Universitätsprofessor, Universität Wien.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
www.manz.at/rechtsakademie
RECHTSAKADEMIE MANZ
H AUSMIT TEILU NG]
R EC H TA K T U EL L # 0 3 2016
Erbrecht NEU – es ist nie zu früh
Die neue große Jahrestagung „Erbrecht
2016“ ist ein weiterer Meilenstein bis zum
Inkrafttreten der Reform. Tagungsleiter
Constanze Fischer-Czermak und Andreas
Tschugguel haben ein abwechslungsreiches
Programm zusammengestellt, das alle Facetten des reformierten Erbrechts behandelt. Im
Vordergrund stehen die Wissensvermittlung
und die Unterstützung bei der konkreten
Anwendung. Die Referenten werden es sich
aber nicht nehmen lassen, auf (un?)planmäßige Lücken hinzuweisen.
Das Format der Jahrestagung eignet
sich besonders gut zur Behandlung eines
weitreichenden Rechtsstoffes. Eingebettet
in das prunkvolle Ambiente des Schlosses
Leopoldskron und begleitet von kulinarischen Highlights, ist an eineinhalb Tagen
ausreichend Zeit für Wissensvermittlung,
Rückfragen und Networking.
Ein Schwerpunkt der Tagung liegt auf
dem Zusammenspiel von altem und neuem
Recht, das alle Juristen noch lange beschäftigen wird.
Die Jahrestagung „Erbrecht 2016“ findet im Rahmen der MANZ Rechtsakademie
statt. Unter dieser Marke bietet MANZ seit
2015 vermehrt hochqualitative Fortbildungsveranstaltungen für juristische Berufe, Firmenjuristen und Beamte an. Die
Rechtsakademie ergänzt damit das Verlagsprogramm von Büchern und Zeitschriften
über Datenbanken und Registerdienste zu
einer 360°-Dienstleistung.
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tel + 43 1 531 61 100
3
[ IN H A LT · IM PR ESSU M
Zu Ihrer Orientierung
Autoren und Titel
Bachner-Foregger, StGB ............................................................. 21
Baran · Peschetz, Österreichisches Versicherungsaufsichtsrecht ......26
Bertel · Venier, Strafprozessrecht ................................................ 23
Brawenz · Kind · Wieser, Forstgesetz ......................................... 27
Cech · Reiber, Wohnungssanierung ............................................. 24
Danzl, Schmerzengeld-Entscheidungen ........................................ 19
Deixler-Hübner · Schauer (Hrsg), Alternative Formen der
Konfliktbereinigung ...................................................................... 18
Dokalik · Pötscher, Gerichtsgebühren 2016 ................................ 18
Engelhart · Hoffmann · Lehner · Rohregger · Vitek, RAO ........ 26
Fabrizy, StGB............................................................................... 21
Fellner, BDG ................................................................................ 16
Fuchs · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zur StPO........................ 22
Gartner, Wohnrecht 2016 ............................................................ 24
Gölles, Vergaberecht für Auftraggeber und Bieter ........................ 19
Habison, Handbuch Bauwirtschaft & Baumanagement................. 24
Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB .................... 22
Kaufmann · Seper · Zenz (Hrsg), Handbuch Crowdfunding
& AltFG ........................................................................................ 19
Kienapfel · Schroll, Strafrecht Besonderer Teil I........................... 23
König · Praxmarer, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Rückforderung
und Schadenersatz ....................................................................... 18
Korinek · G. Saria · S. Saria (Hrsg), VAG.................................... 26
Lewisch · Fister · Weilguni, VStG ............................................... 17
Meissel · Ofner · Perthold-Stoitzner · Windisch-Graetz,
Grundbegriffe der Rechtswissenschaften....................................... 23
Michalek · Aufner, Notariatsgebühren – Rechtsanwaltstarif ............. 6
Mosler · Müller · Pfeil (Hrsg), Der SV-Komm .............................. 20
Neumann (Hrsg), GSVG für Steuerberater ..................................... 5
ÖJZ – Österreichische Juristen-Zeitung............................................ 8
Perthold-Stoitzner, UG ............................................................... 17
Prader, WGG – BTVG ..................................................................... 7
Roth · Duursma-Kepplinger, Exekutions- und Insolvenzrecht .........22
Schrefler-König · Szymanski (Hrsg), Fremdenpolizei- und
Asylrecht ...................................................................................... 17
Stolzlechner · Wendl · Bergthaler (Hrsg), Die gewerbliche
Betriebsanlage ............................................................................. 16
Teschner · Pöltner (Hrsg), ASVG ................................................ 20
Troppacher, Strafrechtsänderungsgesetz 2015 ............................. 21
Umweltdachverband (Hrsg), Vorschläge zur Einhebung von
Wassergebühren im Lichte des Art 9 WRRL ................................... 16
Weiß (Hrsg), Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen .......... 20
Wiltschek · Horak, UWG............................................................. 26
rdb.at – wo MANZ findet
Koziol · Apathy · Koch (Hrsg), Handbuch Österreichisches
Haftpflichtrecht ............................................................................ 13
Torggler (Hrsg), Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch ........ 14
Brandl · Saria (Hrsg), Wertpapieraufsichtsgesetz ........................ 15
MANZ INTERN
Hausmitteilung............................................................................... 3
Impressum ..................................................................................... 4
Porträt des Monats Astrid Deixler-Hübner ....................................... 9
Spezialtagung Untreue NEU.......................................................... 10
Neuer Ratgeber „Wohnungssanierung“ Stadtrat Ludwig überreicht.... 10
Buchpräsentation „Rechtsanwaltsordnung“ in der RAK Wien ........ 11
Jahrestagung Verwaltungsgerichtsbarkeit NEU.............................. 11
Zehn Jahre Clusterbibliothek des Bundes ...................................... 12
MANZ Rechtsakademie Termine ...................................................... 12
Runde Geburtstage im März ......................................................... 20
Literaturempfehlung unserer Buchhandlung.................................. 25
Für Sie gelesen ............................................................................. 25
Juristen-Ball 2016 ........................................................................ 27
Impressum
Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber:
MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH.
1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien.
Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung:
Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr.
Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger
4
(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang
Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr.
Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin.
MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches
Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
w w w. m a n z . at
TOPTITEL DES MONATS]
Perfekt zugeschnitten auf die Bedürfnisse
der Steuer- und Rechtsberatung
Sedlacek
GSVG
§5 I
oder gleichartigen landesgesetzlichen Regelung beruhten (§ 5
Abs 3), dies betrifft aktuell noch die (Zahn-)Ärzte hinsichtlich KV
(VwGH 26. 4. 2013, 2010/11/0014 – vgl auch § 5 Anlage 1 Rz 10)
und die Rechtsanwälte in Bezug auf ihre Ansprüche aus der in der
RAO bundesgesetzlich geregelten Altersversorgungseinrichtung der
für sie zuständigen RAK (vgl § 5 Anlage 1 Rz 21). Auch bezüglich
des Pensionsanspruches, den die ZT bis 31. 12. 2012 gegenüber
dem Pensionsfonds der Wohlfahrtseinrichtung ihrer Kammer hatten (vgl § 5 Anlage 1 Rz 39) erübrigte sich die Feststellung der
Gleichwertigkeit aufgrund dessen bundesgesetzlicher Regelung.
VII. Geteilte Verantwortung für die lückenlose Einhaltung
der KV-Pflicht im Rahmen des Opting-out
Die einzelnen Kammern der Freien Berufe waren aufgrund ih- 15
res Berufsrechtes ermächtigt, Einrichtungen zur Versorgung ihrer
Mitglieder und deren Angehörigen für den Fall der Krankheit zu
schaffen (zB § 50 Abs 4 Rechtsanwaltsordnung die Berufsgruppe
der Rechtsanwälte oder § 173 Abs 1 WTBG die WT betreffend).
Aufgrund dieser Ermächtigung konnten die Kammern die GKKV
mit dem Versicherer abschließen. Die sich für die Mitglieder iZm
der Krankenversorgungseinrichtung ihrer Kammer ergebenden
Rechte und Pflichte sind in den zu diesem Zweck zu schaffenden
Satzungen festgehalten (im Falle des Beispiels der Rechtsanwälte:
§§ 49 und 50 RAO; bzw der WT: § 173 Abs 10 iVm § 155 Abs 1
Z 7 WTBG), wobei den Satzungen der Charakter von V zukommt
und deren Inhalt mit dem des abgeschlossenen GKKV im Wesentlichen deckungsgleich ist.
Aufgrund der für sie maßgebenden Satzung bzw des von ihrer Kammer abgeschlossenen GKKV müssen (mussten) alle selbständig tätigen Mitglieder der Kammern der Freien Berufe zwingend der GKV beitreten, wenn sie nicht nachweisen (nachgewiesen haben), dass sie sich zu einer der im Rahmen des Opting Out
gem § 5 möglichen gesetzlichen KV (vgl Rz 8) angemeldet haben.
Die Verantwortung dafür, dass die selbständig tätigen Mitglieder der Kammer der Freien Berufe ihrer Verpflichtung, sich zu der
von ihnen individuell gewählten Versicherung tatsächlich anzumelden, auch lückenlos nachkommen, tragen daher im Wesentlichen
die Kammern, weil die SVA einerseits Mitglieder im Rahmen der
„Erstwahl“ (vgl Rz 25) nur auf deren Antrag hin und nicht amtswe183
Fokussiert auf
praxisrelevante Information
Einzigartige Kommentierung
des Opting-out
Mitterer
GSVG
§ 25 a I
Versicherte nach Z 3 gibt es keine Kleinunternehmerausnahme (s
Brameshuber, § 4).
Bei einem gem § 2 Abs 1 Z 3 versicherten zum Geschäftsfüh- 14
rer bestellten Gesellschafter unterliegen nach Rechtsansicht der
SVA (Rieder, ASoK 2011/5, 186, krit dazu Schuster, ASoK 2011/11,
464) wie auch der bisher ergangenen Rsp (VwGH 2011/08/0108;
2011/08/0077) Kapitaleinkünfte, ohne Differenzierung, ob aus der
versicherungspflichtigen Tätigkeit herrührend oder Ergebnis der
Kapitalverzinsung, der Beitragspflicht.
Eine E des VwGH (2011/08/0108) betraf eine Versicherungspflicht sowohl nach Z 1 als auch nach Z 3: Bis zum Einbringungsvertrag im Zuge der Umgründung lag Versicherungspflicht gem Z 1
vor, danach gem Z 3. Die rückbezogene Entnahme wurde aufgrund
der Ausschüttungsfiktion als Einkünfte aus Kapitalvermögen im
Einkommensteuerbescheid erfasst und die Einbeziehung in die Beitragsgrundlage bestätigt.
Nicht zur Beitragsgrundlage gehört mE jedwede Art von Kapi- 15
taleinkünften eines gem § 2 Abs 1 Z 4 versicherten zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafters. Im Gegensatz zur formalen Anknüpfung in den Z 1 – 3 macht § 2 Abs 1 Z 4 das Vorliegen von
Einkünften gem den §§ 22 und 23 EStG aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit zum konstitutiven Element für den Eintritt der Versicherungspflicht. Ohne Vorliegen derartiger Einkünfte kann es zu
keiner Versicherungspflicht nach diesem Tatbestand kommen. Eine
andere Interpretation würde daher dazu führen, dass ein „Neuer
Selbständiger“ ohne Geschäftsführerbezug und nur mit Gewinnausschüttung gar nicht versichert ist, einer mit Bezug und Gewinnausschüttung mit beiden Teilen in die Beitragsgrundlage fällt (s auch
Rieder, ASoK 2011/5, 186).
Sowohl die Historie der Bestimmung des § 25 Abs 1 letzter
Satz als auch die Differenzierung zwischen Versicherten gem
Z 1 – 3 einerseits und solchen gem Z 4 andererseits in den Bestimmungen des Abs 4 hinsichtlich der Mindestbeitragsgrundlage sprechen für eine derartige Auslegung.
Die SVA vertritt allerdings die gegenteilige Auffassung: Liegt
der Tatbestand nach § 2 Abs 1 Z 4 vor, weil zB Einkünfte nach § 22
EStG gegeben sind, zieht sie allfällige Einkünfte aus der Beteiligung
als zum Geschäftsführer bestellter Gesellschafter bei der Bildung der
Beitragsgrundlage heran (mit Relevanz auch für die Beurteilung, ob
die Versicherungsgrenze überschritten wurde oder nicht).
379
GSVG für Steuerberater
H e r a us geb er : Ne u man n
Im Fokus des brandneuen GSVG-Kommentars steht die Relevanz des GSVG für den
Anwendungsbereich des Steuerberaters in
seiner täglichen Beratungspraxis. Das Werk
bietet rasche, klare, aber gleichzeitig auch
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Der Herausgeber:
Dr. Thomas Neumann ist Direktor der SVA der
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2016. Ca. 1.250 Seiten. Geb. Ca. EUR 148,–
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ISBN 978-3-214-08782-1
Inkl.
SR ÄG 2015
5
[TOPTITEL DES MONATS
Mit neuer ZuschlagsV und neuer
Grunderwerbsteuer!
Vollständiger Abdruck der neuen
Grundstückswertverordnung
GKTG
GrWV
Neuer
Tarif!
Hochrechnungsfaktoren aller
österreichischen Gemeinden
Kz.
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32107
61012
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32405
70811
60613
60664
20609
41105
62214
32003
32004
70313
70314
40808
20808
31812
70607
70315
61213
50314
32508
60346
50411
30909
31614
31615
30821
50315
32509
31616
30822
Gemeinde
Grafenschlag
Grafenstein
Grafenwörth
Gralla
Gramais
Gramastetten
Gramatneusiedl
Grän
Gratkorn
Gratwein-Straßengel
Greifenburg
Grein
Greinbach
Gresten
Gresten-Land
Gries am Brenner
Gries im Sellrain
Grieskirchen
Griffen
Grimmenstein
Grins
Grinzens
Gröbming
Grödig
Groß Gerungs
Groß Sankt Florian
Großarl
Großdietmanns
Großebersdorf
Großengersdorf
Groß-Enzersdorf
Großgmain
Großgöttfritz
Großharras
Großhofen
Notariatsgebühren
Rechtsanwaltstarif
HF
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3
1,5
2,5
9
4
5
4,5
3
2,5
1,5
2
1,5
2
2,5
4,5
4
2
2
1,5
5,5
5
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3,5
1
2
11,5
2,5
2
2,5
5
4
2
1
4
Kz.
10303
20605
61013
31617
62039
31204
10420
10905
41507
32109
31205
30912
30824
32207
62216
10804
32110
62269
40707
40602
31813
40902
61215
70317
40708
31709
30612
41808
31014
31710
20508
41208
10405
40603
Gemeinde
Großhöflein
Großkirchheim
Großklein
Großkrut
Großlobming
Großmugl
Großmürbisch
Großpetersdorf
Großraming
Großriedenthal
Großrußbach
Großschönau
Groß-Schweinbarth
Groß-Siegharts
Großsteinbach
Großwarasdorf
Großweikersdorf
Großwilfersdorf
Grünau im Almtal
Grünbach
Grünbach
am Schneeberg
Grünburg
Grundlsee
Gschnitz
Gschwandt
Gumpoldskirchen
Günselsdorf
Gunskirchen
Guntersdorf
Guntramsdorf
Gurk
Gurten
Güssing
Gutau
HF
5
1,5
3,5
0,5
1,5
3
1
2
2
1,5
3,5
5,5
2,5
1
2,5
2,5
3
2,5
1,5
3
1
2,5
3
2
3
10
6,5
3
1,5
4,5
1
1,5
2
2,5
Tabellen
NTG
GKTG
Tabellen
GKTG
STR
2000
RATG
Tabellen
RATG
RL-BA
1977
AHK
Gerichtsgebühren
Steuerrecht
239
Indexzahlen
2 6 . Au f l a ge Autoren: M ich a lek · Aufner
Die 26. Auf lage enthält das gesamte für
Notare und Rechtsanwälte maßgebliche
Gebühren- und Tarifrecht sowie die einschlägigen Steuergesetze und Indexzahlen
auf dem Stand Jänner 2016.
Bereich der Allgemeinen Honorar-Kriterien,
die gänzliche Neuerlassung der Richtlinien
für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs
und zahlreiche Änderungen im (Gerichts-)
Gebührenrecht eine Neuauflage notwendig.
Neben der am 1. 1. 2016 wirksam gewordenen Zuschlagsverordnung zum Rechtsanwaltstarif machten auch die zeitgleich in
Kraft getretenen weitreichenden Neuerungen
im Bereich des Steuerrechts (und hier insbesondere der Grunderwerbsteuer), die Änderungen und betraglichen Anhebungen im
Neu aufgenommen:
• Grundbuchsgebührenverordnung
• Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungsverordnung
• Grundstückswertverordnung
6
Die Autoren
Dr. Alexander Michalek ist öffentlicher Notar
in Wien und als solcher mit der Materie befasst.
Mag. Michael Aufner ist Leiter der für Angelegenheiten der Notare und Rechtsanwälte
(einschließlich des Tarifrechts) zuständigen
Abteilung des Bundesministeriums für Justiz.
26. Auflage 2016. XIV, 334 Seiten. Br. EUR 59,–
ISBN 978-3-214-06340-5
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
TOPTITEL DES MONATS]
Neues WGG seit 1. 1. 2016
§ 14
WGG
fälligen Entgelte aufgeschlüsselt nach den Entgeltbildungsvorschriften des § 14
Abs 1 WGG vor und findet sich darin auch der Bauzins als Entgeltbestandteil
iSd § 14 Abs 1 Z 4 WGG, der laufend entrichtet wird/wurde, liegt in der Bejahung einer konkludenten Vereinbarung über ein Nutzungsentgelt nach den Entgeltbildungsvorschriften des § 14 Abs 1 WGG keine Fehlbeurteilung. Bei der Berechnung des Entgelts darf nach § 14 Abs 1 WGG ua (Z 4) im Falle der Einräumung eines Baurechts der jeweils zu entrichtende Bauzins angerechnet werden.
Mit diesem Entgeltbestandteil ist der gesetzlich zulässige Bauzins gemeint; eine
Weiterverrechnung des im neu abgeschlossenen Baurechtsvertrag vereinbarten
Bauzinses könnte nur dann zu verneinen sein, wenn dieser der Bestimmung des
§ 3 Abs 2 BauRG oder sonst zum Nachteil der Nutzungsberechtigten gegen
zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen würde bzw „jenseits von Gut
und Böse“ angesiedelt wäre. Auch wenn es der Baurechtsgeber verabsäumt hat,
innerhalb der in Art III Abs 7 der Baurechtsgesetznovelle 1990 vorgesehenen
Jahresfrist den Bauzins anzuheben, ändert dies an der Berechtigung der Vorschreibung des zulässigen Bauzinses, der nach Auslaufen des Baurechtsvertrages
durch Neuabschluss neu festgesetzt wurde, nichts: 5 Ob 72/14 w wobl 2014/97
(Vonkilch) (Anm: vgl aber die Beschränkung auf den angemessenen Bauzins in
§ 14 Abs 1 WGG, ev daher überholt, siehe dazu Anm 6).
E 43. Die Anhebung und Weiterverrechnung des vereinbarten (höheren)
Bauzinses gem § 14 Abs 1 Z 4 WGG nach Abschluss eines neuen Baurechtsvertrags ist auch dann zulässig (hier betreffend Reihenhaus), wenn kein schriftlicher Nutzungsvertrag besteht, sondern eine konkludente Nutzungsvereinbarung unter Zugrundelegung der Bestimmungen über die Entgeltbildung nach
dem WGG: 5 Ob 162/14 f und 5 Ob 156/14 y.
E 44. § 6 Abs 1 Z 5 KSchG regelt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für
Preisänderungsklauseln und soll den Verbraucher vor überraschenden Preiserhöhungen schützen. Die für eine Entgeltänderung maßgebenden Umstände
müssen vertraglich vereinbart werden, sachlich gerechtfertigt sein und unabhängig vom Willen des Unternehmers eintreten. Zu nicht vom Willen des Unternehmers beherrschbaren Umständen werden außerbetriebliche Ereignisse, wie
beispielsweise die Änderung von Einstandspreisen für nicht anders zu beschaffende Waren oder Leistungen oder Rohstoffpreisen gezählt. Die Weiterverrechnung des Bauzinses nach Auslaufen des bisherigen Baurechtsvertrages nach
Neuabschluss ist jedenfalls unbedenklich iSd § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, und zwar
unabhängig davon, ob man nunmehr § 14 Abs 1 Z 4 WGG als rein gesetzliche
und daher § 6 Abs 1 Z 5 KSchG nicht unterliegende Entgeltvereinbarung wertet
oder sowohl die gesetzliche als auch vertragliche Änderung darunter subsumiert.
Einer GBV bleibt nach Auslaufen des Baurechtsvertrages wenig (oder gar kein)
Verhandlungsspielraum, sodass dies auch als nicht beherrschbarer Umstand anzusehen ist. Die Weiterverrechnung des neuen Bauzinses ist daher auch im
Lichte des kleinen Transparenzgebotes unbedenklich: 5 Ob 223/14 a immolex
2015/41 (Prader) = wobl 2015/97 (Vonkilch).
E 45. Bei der Berechnung des Entgelts nach § 14 Abs 1 Z 4 WGG darf der
jeweils zu entrichtende, gesetzlich zulässige Bauzins angerechnet werden. Die
Verpflichtung zur Zahlung des Baurechtszinses im Falle einer Baurechtsverlänhttp://wohnrecht.manz.at
135
© MANZ 26. 1. 2016 1 – 608
W:/WGG_Prader_MGA/3. Aufl/3B2/Fahne/WGG_3.Aufl_Kern_Übersichten
Zahlreiche prägnant
zusammengefasste
Entscheidungen
§ 13
BTVG
bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer
abzuschließen.
Abs 2 – 4 idF BGBl I 2008/56
Literatur: Fellner, Die grundbücherliche Sicherung der Erwerber durch
den Treuhänder, RdW 1999, 393; Böhm/Priglinger, „Merkzettel“ für den Bauträgervertrag, immolex 2002, 273; Gartner, Der Treuhänder nach Bauträgervertragsgesetz – Haftungen und Risiken, immolex 2002, 265; Pittl/Ess, Zu den Aufklärungspflichten des Treuhänders (und Vertragserrichters) nach § 12 Abs 3 Z 1
BTVG, wobl 2005, 264; Gartner, Die BTVG-Novelle 2008 – Wichtige gesetzliche
Neuerungen für Bauträger, bbl 2008, 141; ders, Die Bauabschnittsprüfung nach
dem BTVG, bbl 2008, 207; Maschke, Lösungsansätze eines Masseverwalters bei
der Abwicklung eines Bauträgerkonkurses, immolex 2010, 42; Pittl, Reichweite
und Umfang der Belehrungspflicht des Treuhänders mE nach der BTVG-Novelle 2008, bbl 2010, 144; Pittl/Prader, Erwerbersicherung und Treuhänderpflichten
beim grundbücherlichen Sicherungsmodell, wobl 2011, 125; Gartner, Die Haftung des Vertragserrichters für die unrichtige Anwendung des BTVG, immolex
2013, 233; ders, Die Haftung des Baufortschrittsprüfers nach BTVG, immolex
2013, 331.
1) Der Treuhänder kann, muss aber von Gesetzes wegen nicht, einen SV
beiziehen. Der SV haftet dem Erwerber unmittelbar, da er nicht als Erfüllungsgehilfe des Treuhänders gilt, weshalb der Treuhänder nur nach § 1315 ABGB für
das Auswahlverschulden haftet (zum gesamten Problemkomplex ausführlich
Pittl, BTVG2 138 f). Bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit darf der Treuhänder mE dennoch nicht auszahlen und kann ggf selber schadenersatzpflichtig
werden.
2) Mit der Änderung der ÖNORM B 2120 gibt es nunmehr auch ein entsprechendes Muster darüber, welche Dokumentationen den SV treffen. Besonders hervorzuheben ist auch die im Muster genannte Dokumentationspflicht
(Anfertigen von digitalen Lichtbildern).
Entscheidungen
rm
zu § 13 BTVG:
Übersicht
§ 13 Abs 1 und 2 BTVG (E 1 – E 4)
§ 13 Abs 3 BTVG (E 5)
Weiterführende Literatur
und die wichtigsten Tipps
auf einen Blick
§ 13 Abs 1 und 2 BTVG
E 1. § 13 Abs 2 BTVG ordnet die unmittelbare Haftung des SV gegenüber
dem Erwerber im Zusammenhang mit einer unrichtigen Beurteilung des Baufortschritts an. Nähere Regelungen zur Ersatzpflicht des SV werden im BTVG
nicht getroffen. Sinn und Zweck der „Ratenplanmethode“ nach § 10 BTVG, die
mit Hilfe der jeweiligen Feststellungen des SV zu den einzelnen Bauabschnitten
gem § 13 BTVG umgesetzt wird, ist es, eine Entsprechung zwischen den Zahlungen des Erwerbers und der Erhöhung des Wertes der Liegenschaft bzw seines
http://wohnrecht.manz.at
© MANZ 26. 1. 2016 1 – 608
W:/WGG_Prader_MGA/3. Aufl/3B2/Fahne/WGG_3.Aufl_Kern_Übersichten
WGG – BTVG
597
rm
Wohnungsgemeinnützigkeits- und Bauträgervertragsgesetz
3. Auf l a g e Autor : P ra der
Seit 1. 1. 2016 ist das neue Bundesgesetz über
die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G, BGBl I 2015/157) in Kraft,
welches auch eine Novellierung des WGG
zur Folge hatte, deren Kernstück sicherlich
in einer völligen Umgestaltung der Erhaltungsregelungen liegt.
• mehr als 1000 Entscheidungen zu WGG
und BTVG
• sowie ausführliche Anmerkungen des
Autors.
Außerdem enthalten: EntgeltrichtlinienV,
PrüfungsrichtlinienV, GebarungsrichtlinienV
und Genossenschaftsrevisionsgesetz.
Die 3. Auflage des „WGG/BTVG“ trägt diesen
Änderungen Rechnung und enthält:
• den aktuellen Gesetzestext inkl WGGNovelle 2016
MANZ Wohnrecht online: Die viermal im
Jahr aktualisierte online-Fassung mit zahlreichen zusätzlichen Entscheidungen finden
Sie unter http://wohnrecht.manz.at
R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016
Der Autor
Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in
Innsbruck und Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohnrecht.
3. Auflage 2016.
XVIII, 610 Seiten. Geb. Ca. EUR 112,–
ISBN 978-3-214-02081-1
Online-Version: http://wohnrecht.manz.at
7
[ZEITSCHRIFT DES MONATS
Österreichische
JURISTEN
ZEITUNG
ÖJZ
www.oejz.at
Ausgewählte Schwerpunkte 2016
• Beitragsserie zum StRÄG 2015
• Beitragsserie zum ErbRÄG 2015
• Das neue Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
• Polizeiliches Staatsschutzgesetz – ausgewählte Aspekte
ÖJZ Jahresabonnement 2016:
EUR 421,– (22 Hefte inkl. Versand im Inland)
ÖJZ zum Kennenlernen:
3 Hefte zum Preis von nur EUR 15,–
statt EUR 69,–
8
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MANZ · INTERN]
Porträt des Monats:
Das Leben ist eine recht vielfältige Angelegenheit.
„Das Schöne am Zivilrecht ist: Es lenkt sämtliche Aspekte menschlichen Zusammentreffens in geordnete
Bahnen“, sagt Astrid Deixler-Hübner. Als Universitätslehrerin versucht sie diese Sichtweise weiterzugeben.
„Auswendig lernen bringt nichts, wenn der Praxisbezug fehlt“, sagt sie und organisiert Seminare, zu denen
sie Gastvortragende einlädt. Der Campus liegt 20
Minuten außerhalb der Stadt. Wer sich durch den
Park den Gebäuden nähert, geht an Plakaten vorbei,
die zeigen, wer hier in Linz an den Instituten arbeitet.
„Sicherlich mehr Frauen als noch vor 30 Jahren,
als ich hier zu studieren begonnen habe“, stellt sie
fest. Linz ist ihre Heimatstadt. Hier wuchs die Tochter
eines Juristen und einer Gymnasiallehrerin auf. An
ihre Schulzeit habe sie nicht nur positive Erinnerungen, sagt sie, die Tatsache, dass sie schon immer sehr
selbstbewusst ihre Meinung äußerte, wurde von den
Kreuzschwestern in Linz nicht unbedingt geschätzt.
Deixler-Hübner war eine gute Schülerin, „mit Ausnahme Mathematik“. Nach der Matura war ihr klar,
dass sie Jus studieren wollte. „Ich war an Politik interessiert, konnte mir aber auch eine Karriere als Anwältin
vorstellen.“
Die ersten beiden Semester studierte sie in Linz,
wechselte dann nach Wien, wo sie eine unbeschwerte
Zeit verlebte und ihr Studium in Mindestzeit absolvierte, „ohne eine Streberin zu sein“, wie sie betont.
Danach ging sie zurück nach Linz, wo ihr eine Assistentenstelle an eben dem Institut, das sie heute leitet, angeboten wurde. Damals kam ihre erste Tochter Verena
zur Welt. „Familie und Job zu vereinbaren war nicht
immer einfach, vor allem karrieretechnisch“, sagt sie
und sieht die Fortschritte in der Gleichberechtigung
bei Juristen vor allem bei Richterinnen. „Mittlerweile
gibt es mehr Richterinnen als Richter“, sagt sie und
findet das gut.
Astrid Deixler-Hübner vertiefte sich in wissenschaftliches Arbeiten. „Ein eigener Weg ist und war
mir wichtig“, sagt sie. Im Laufe der Jahre publizierte
sie über sämtliche Bereiche des Verfahrensrechts, hat
viel zum Familienrecht gearbeitet und betreut Kapitel
im Großen Kommentar zum Zivilprozessrecht. Eben
bei MANZ erschienen ist der „Kommentar zur Europäischen Erbrechtsverordnung“, den sie zusammen mit
Martin Schauer von der Universität Wien herausgegeben hat. „Ich kenne Martin Schauer seit vielen Jahren
R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016
durch die Mitarbeit bei Zeitschriften“, sagt sie und ist
stolz auf die Gesellschaft für Familien- und Vermögensrecht, die sie gemeinsam mit ihm und Christoph
Grabenwarter, Richter am VfGH und Professor an der
WU Wien, gegründet hat. Als Teil eines internationalen
Forschungsnetzwerks hat die Gesellschaft erst jüngst
eine Förderzusage des FWF erhalten. „Das passiert selten
im juristischen Bereich“, sagt sie und wird sich künftig
mit internationaler Vermögensplanung befassen.
„Als Juristin lote ich gerne neue Grenzen aus“,
sagt die Linzerin und sieht in der immer komplizierter
werdenden Rechtslage durch die internationalen Verflechtungen eine Herausforderung für ihren Berufsstand. Es gehe aber auch um neue Denkansätze wie
„Behavioural Economics“, einen Forschungsbereich,
der wirtschaftliches Handeln interdisziplinär betrachtet
und Psychologie, Hirnforschung, Sozialtheorie und
rechtliche Rahmenbedingungen vereint.
„Das sind innovative Konzepte“, meint DeixlerHübner und verweist dabei auf die kürzlich von ihrem
Institut mitorganisierte Veranstaltung, bei der alternative Streitbeilegung das zentrale Thema war – bei
MANZ erscheint dieser Tage die von ihr als Mitherausgeberin betreute Publikation.
Neben ihrem Job zählt für sie vor allem ihre Familie.
„Ich bin stolz auf meine beiden Töchter“, sagt sie.
Verena hat mittlerweile ein WU-Studium absolviert
und lebt in Wien. Chiara, ihre Jüngere, ist 14 Jahre alt.
„Sie ist lebenstüchtig und wird ihren Weg machen“,
sagt sie.
© Fotostudio Ulli Engleder
Grenzen ausloten
Astrid Deixler-Hübner
ASTRID DEIXLER-HÜBNER
leitet das Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht
an der Johannes KeplerUniversität in Linz.
„Auswendig lernen bringt nichts,
wenn der Praxisbezug fehlt“
Beruf lich wie privat pendelt Deixler-Hübner
zwischen Wien und Linz und ist froh, dass sie das Ausseerland in der Nähe hat. „Die Berge liebe ich innig,
beim Wandern kann ich so richtig abschalten“, sagt
sie. Theoretisch würde ihr das auch beim Tanzen gelingen, in der letzten Zeit hatte sie aber wenig Gelegenheit. „Juristen sind eher selten Tänzer, vor allem in
Linz“, lacht sie und freut sich auf Wien. Dort kennt sie
alle Locations für Tanzvergnügungen – Salsa ist ihr
am liebsten.
Karin Pollack
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[MANZ · INTERN
Spezialtagung Untreue NEU: Wann stehen
Manager mit einem Fuß im Kriminal?
Die Referenten Nina Huber, Georg Kodek, Mar tin
Karollus, Rober t Ker t und Edmund Pieber vor der
Justitia im Justizpalast
Diese und andere Fragen wurden am 29. Jänner bei der „Spezialtagung Untreue NEU:
Haftungsfrage Managementfehler? – Business
Judgement Rule und grundlegende Reform
des Untreuetatbestandes“ unter der Tagungsleitung von Georg Kodek (OGH/WU) im Fest-
saal des Justizpalastes beantwortet.
An der Schnittstelle zwischen Zivil- und
Strafrecht angesiedelt, hat das Thema Untreue NEU seit einiger Zeit Konjunktur und
ist dementsprechend in den Medien präsent.
In aller – nur durch den zeitlichen Rahmen eingegrenzten – Tiefe widmete sich diese
Rechtsakademie-Veranstaltung somit einem
brisanten Aspekt des Anfang Jänner 2016 in
Kraft getretenen Strafrechtsänderungsgesetzes
2015, nämlich der grundlegenden Reform des
Untreuetatbestandes.
Eine der Fragen dabei war, wie das Strafrecht unternehmerische Entscheidungen bewertet oder, salopp gesagt, wann Manager mit
einem Fuß im Kriminal stehen.
In einen erkenntnisreichen Dialog traten die Stimmen der Wissenschaft (Martin
Karollus, Universität Linz, Robert Kert, WU
Wien), die höchstrichterliche Perspektive (Georg Kodek als Höchstrichter und als WUProfessor) die Betrachtung aus staatsanwaltlicher Sicht (Edmund Pieber, Oberstaatsanwalt
und erster Vertreter der Behördenleiterin bei
der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption) sowie der rechtsanwaltliche Standpunkt
(Nina Huber, Rechtsanwältin bei Doralt Seist
Csoklich).
Die Zahl der TeilnehmerInnen und ihr
Interesse waren groß und der Saal bis zum
Ende – an einem Freitag! – gut gefüllt.
Für all jene, die nicht dabei sein konnten:
am 20. Jänner 2017 wird diese Spezialtagung
– wiederum unter der Leitung von Georg
Kodek – mit dem Titel „Untreue NEU – Zwischenbilanz nach einem Jahr“ durchgeführt.
BUCHPR ÄSEN TAT ION
Der Chef der Wiener Baupolizei Gerhard
Cech und MANZ-Lektorin Andrea Reiber
überreichten am 8. Februar dem Wiener
Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung Michael Ludwig ein Exemplar
ihres soeben erschienenen Buches „Wohnungssanierung“ – passenderweise auf einer
Baustelle.
Der handliche Ratgeber beantwortet dem
umbauwilligen Mieter oder Wohnungseigentümer Fragen wie „Welche Veränderungen
darf ich in der Wohnung durchführen?“,
„Wann muss ich die Erlaubnis des Vermieters oder der Miteigentümer einholen?“
u.v.m.
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Foto: PID/Jobst
Neuer Ratgeber „Wohnungssanierung“
Stadtrat Ludwig überreicht
Der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (l.)
2016.
zeigt sich interessiert am neuen Ratgeber „Wohnungs-
150 Seiten. Br. EUR 19,80
sanierung“ von Andrea Reiber und Gerhard Cech
ISBN 978-3-214-08665-7
w w w. m a n z . at
MANZ · INTERN]
BUCHPR ÄSEN TAT ION
Buchpräsentation „Rechtsanwaltsordnung“
in der RAK Wien
Das Autorenteam Stefan Lehner, Klaus Hoffmann, Claudia Vitek, Karl F. Engelhart und Michael Rohregger
mit Justizminister Wolfgang Brandstetter (2.v.l.) und MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler (ganz r.)
Der neue RAO-Kommentar aus dem Hause
MANZ wurde im Rahmen des Neujahrsempfangs der Rechtsanwaltskammer Wien am
12. Jänner 2016 in deren schönen Räumen
vorgestellt.
Die Autoren Klaus Hoffmann und Karl
F. Engelhart sowie MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler präsentierten das gelungene
Gemeinschaftswerk des neuen fünf köpfigen
Autorenteams. Besonders hervorgehoben
wurde in der Präsentation, dass die Ausgabe
erstmals in kommentierter Form verfasst
wurde und die neuen Richtlinien für die
Ausübung des Rechtsanwaltsberufes 2015
gerade noch vor Drucklegung berücksichtigt
und abgedruckt werden konnten.
Neben Hausherr RAK-Wien Präsident
Michael Enzinger und vielen Vertretern aus
der Anwaltschaft (u.a. ÖRAK-Präsident Rupert
Wolff) waren unter den Gästen auch zahlWolff
reiche Besucher aus der Justiz, z.B. Justizminister Wolfgang Brandstetter, VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, OGH-Vizepräsidentin Elisabeth Lovrek und BMJ-SC Christian Pilnacek.
Zum Buch siehe Seite 26.
MANZ Rechtsakademie:
Jahrestagung Verwaltungsgerichtsbarkeit NEU
Bescheid zu wissen über Reformen, bevor sie
in Kraft treten, ist eine Sache – zu verstehen,
wie sie in der Praxis gelebt werden und welche
konkrete Bedeutung sie für Praxisfälle auf
Basis der Judikatur im Laufe einer gewissen
Zeit gewinnen, eine andere.
Gelegenheit zu letzterem bot die erste
Tagung der MANZ Rechtsakademie des Jahres 2016 am 21. Jänner unter der Tagungsleitung von Mathis Fister (Partner der
Tschurtschenthaler RAe GmbH in Klagenfurt,
Ass.-Prof. am Institut für Europarecht und
Internationales Recht der WU Wien und CoAutor des einschlägigen MANZ-Werkes). Das
Podium war mit Michael Rohregger (Vizepräsident der Wiener Rechtsanwaltskammer
und Partner der Rohregger Scheibner Bachmann Rechtsanwälte GmbH), Johanna Weilguni (Juristin im Verfassungsdienst des Amtes
der OÖ Landesregierung und Mitautorin des
R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016
VStG-Kommentars)
sowie Daniela Urban
(Richterin am Bundesverwaltungsgericht
und Mitautorin des
Werks zur Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform) hochkompetent besetzt.
Die Kombination
von wissenschaftlicher
Expertise und der
Darstellung von Erfahrungswerten sowie
Die Vortragenden Mathis Fister, Johanna Weilguni, Daniela Urban und Michael
die Beantwortung von
Rohregger (v.l.n.r.)
sehr konkreten Praxisfragen wurde von den TeilnehmerInnen
sogar die Pausen wurden zur Klärung von
sehr gut angenommen.
individuell wichtigen Fragen genutzt.
Es wurde intensiv diskutiert, ein großer
Anteil des Publikums war involviert und
11
[TERMINE
MANZ Rechtsakademie
01.03.2016
Intensivtagung Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
Dienstag
Ort:
07.03.2016
Intensivtagung Personenstandsrecht NEU
Montag
Ort:
17.03.2016
Ort:
Donnerstag
09.03.2016
Mittwoch
Hotel de France
Schottenring 3, 1010 Wien
Trend Hotel Europa
Bahnhofgürtel 89, 8020 Graz
Arcotel Nike
Untere Donaulände 9, 4020 Linz
BUC
AUSGE
HT!
Jahrestagung Unternehmensführung für
Kanzleien und Anwälte
Ort:
Hotel Bristol
Kärntner Ring 1, 1010 Wien
10.03.2016
Jahrestagung Strafrecht
Donnerstag
Ort:
15.03.2016
Update Unterhaltsrecht Wissen kompakt
Dienstag
Ort:
17.03.2016
Ort:
Donnerstag
Justizpalast, Festsaal
Schmerlingplatz 10-11, 1010 Wien
Hotel Le Méridien
Opernring 13, 1010 Wien
Schlossberghotel
Kaiser-Franz-Josef-Kai 30, 8010 Graz
16.03.2016
Jahrestagung Gewerbliches Betriebsanlagenrecht 2016
Mittwoch
Ort:
Schlossmuseum, Barocksaal
Schlossberg 1, 4020 Linz
Informationen und Anmeldung unter
www.manz.at/rechtsakademie
Zehn Jahre Clusterbibliothek des Bundes
Eine Erfolgsgeschichte der Verwaltungsreform
Im Rahmen einer Festveranstaltung im Marmorsaal des Regierungsgebäudes wurde am
28. Jänner das zehnjährige Bestehen der
Clusterbibliothek des Bundes gewürdigt.
„Zehn Jahre Clusterbibliothek bedeuten zehn
Jahre erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung eines Verwaltungsreformprojekts. Mit
deren Einrichtung im Jahr 2006 unter der
Federführung des damaligen BMWA ist es
12
gelungen, einen Modellfall nachhaltiger,
kostensparender, ressortübergreifender Kooperation in einem wichtigen Service-Sektor
zu etablieren“, erklärte in diesem Rahmen der
Generalsekretär des Bundesministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft,
Harald Kaszanits.
Die von der Buchhandlung MANZ belieferte Clusterbibliothek im Bundesministe-
rium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft erbringt alle Bibliotheks- und Dokumentationsleistungen für sechs Bundesministerien (BMASK inklusive Arbeitsinspektorate,
BMFJ, BMG, BMLFUW, BMVIT und BMWFW
einschließlich des Bundesamtes für Eich- und
Vermessungswesen (BEV), die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)).
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R DB. AT – WO M A NZ F IN DET]
Handbuch Österreichisches
Haftpflichtrecht online
Koziol/Apathy/Koch (Hrsg)
Das Werk umfasst im derzeit vorliegenden Teil III die Gefährdungs-, Produkt- und
Eingriffshaftung im Bereich des Schadenersatzrechts. Erfasst sind damit jene Haftungen,
die nicht auf einem Fehlverhalten beruhen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
•
•
•
Gefährdungshaftung: EKHG, Nachbarrecht, RHPflG ua.
Produkthaftung
Eingriffshaftung: Nachbarrechtliche, nach § 394 EO, nach § 8 Abs 3 MRG
Vorteile:
•
•
•
•
Berücksichtigung der aktuellen haftungsrechtlichen Diskussionen
Durchdachtes Leitkonzept zur raschen Orientierung
Umfassende Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur
Ausführliches Paragraphenregister
Preisinformation:
Inhaltsverzeichnis online unter:
Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 279,60 pro Jahr
exkl. 20% USt erhältlich.
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[ R DB. AT – WO M A NZ F IN DET
Kommentar zum
Unternehmensgesetzbuch online
Torggler (Hrsg)
Der UGB Kommentar – jetzt in 2. Auflage!
Mit den Änderungen durch Zahlungsverzugsgesetz,
Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 und GesbR-Reformgesetz
• Mit einer Kommentierung der geplanten Änderung durch das
Abgabenänderungsgesetz 2015
• Rechnungslegungsvorschriften mit Verknüpfung zu angrenzendem
Steuerrecht und IFRS
Ziel des Werks ist eine hochwertige und kompakte Kommentierung des UGB
in Form des Kurzkommentars.
•
Die weiteren Vorteile des Kommentars sind:
•
•
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Bearbeitet von namhaften Expertinnen und Experten aus Wissenschaft
und Praxis
Leserfreundlich durch klare und prägnante Sprache
Praxisorientierte Darstellung
Kompakte Kommentierung: viel Information auf wenig Raum
Zahlreiche weiterführende Nachweise zu Streitfragen
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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 126,– pro Jahr
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R DB. AT – WO M A NZ F IN DET]
Wertpapieraufsichtsgesetz online
Brandl/Saria (Hrsg)
Alles auf Anfang im Wertpapieraufsichtsrecht
Der neue WAG Kommentar von Brandl/Saria erfährt seine 2. Grundlieferung. Laufend wird
die umzusetzende Richtinie „MiFID II“ eingearbeitet, die im Wertpapieraufsichtsrecht keinen
Stein auf dem anderen lässt.
Der „Brandl/Saria“ hält Sie auf dem Laufenden durch:
•
•
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Praxisorientierte Kommentierung des WAG mit vielen Lösungsvorschlägen,
dennoch wissenschaftlich fundiert
unter Berücksichtigung der seit 2010 ergangenen 15 Novellen zum WAG und der
europarechtlichen Vorgaben (MiFID II teilweise bereits eingearbeitet)
von einem versierten Herausgeber- und Autorenteam: auf Kapitalmarktrecht
spezialisierte Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht und Vertreter
der Wissenschaft
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Inhaltsverzeichnis online unter:
Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 174,– pro Jahr
exkl. 20% USt erhältlich.
Die Preise richten sich jeweils nach der
Unternehmensgröße.
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[ÖFFENTLICHES RECHT
Die gewerbliche Betriebsanlage
4. Auf lage Herausgeber: Stolzlechner · Wendl · Bergthaler
4. Auflage 2016.
620 Seiten. Geb. Ca. EUR 148,–
Subskriptionspreis bis 31. 3. 2016
EUR 118,–
ISBN 978-3-214-08352-6
Online-Version:
www.manz.at/betriebsanlage
Dieses Handbuch verschafft sicheren Zugang
zu einer hochkomplexen Rechtsmaterie und
zeichnet sich insbesondere aus durch
• praxisbezogene Schwerpunkte in klarer
Gliederung,
• übersichtliche Verfahrensdarstellungen,
• viele Beispiele zu Kernfragen des Betriebsanlagenrechts und ein
• ausgeklügeltes Lexikon mit über 200 betriebsanlagen-spezifischen Begriffen.
Aktuell mit Neuerungen zu:
• Unternehmensgründung und Betriebsübernahme;
• BA-Genehmigungsverfahren, zB Freistellung zahlreicher Betriebsanlagen von der
Genehmigungspflicht, neue Kundmachungsformen, Probleme der übergangenen Partei,
neuer Rechtsschutz (zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit);
• Gastgartenregelung;
• Vorgaben des Unionsrechts (IPPC-Anlagen,
Seveso III-Richtlinie zum Industrieunfall).
Die Autoren: R A Dr. Wolfgang Berger, Hon.-Prof. R A Dr. Wilhelm Bergthaler, Ass.-Prof. Mag. Dr.
Karim Giese, Dr. Kerstin Holzinger, Univ.-Ass. Mag. Vanessa McAllister, LLB. oec., Univ.-Prof. i.R.
Dr. Ferdinand Kerschner, MR Mag. Sylvia Paliege-Barfuß, BMWFW, Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller,
Univ.-Prof. Dr. Harald Stolzlechner, Mag. Kai Vogelsang, Amt der Salzburger Landesregierung,
HR i.R. Dr. Harald Wendl, Mag. Erwin Ziermann, Landesverwaltungsgericht Salzburg.
BDG – Beamten-Dienstrecht
mit 68. Ergänzungslieferung Autor: Fellner
Mit allen Vorschriften zum Dienstrecht der
Beamten und Vertragsbediensteten – aktuell
und präzise erläutert, unter Berücksichtigung
der wesentlichen parlamentarischen Materialien und der wichtigsten höchstgerichtlichen Judikatur.
Loseblattwerk in 3 Mappen
inkl. 68. Erg.-Lfg. 2016. EUR 328,–
Bei Abnahmeverpflichtung für
mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 248,–
ISBN 978-3-214-12162-4
Online-Version: www.manz.at/bdg
Die 68. Ergänzungslieferung berücksichtigt
umfangreiche Änderungen im
• Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) und
Vertragsbedienstetengesetz (VBG) durch die
2. Dienstrechts-Novelle 2015
• Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG)
durch BGBl I 2013/210, I 2015/32, I 2015/101
und die 2. Dienstrechts-Novelle 2015
• Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)
und Pensionsgesetz 1965 (PG) duch die (1.)
Dienstrechts-Novelle 2015
Der Autor: Sektionschef i.R. Dr. Wolfgang Fellner war zuletzt Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz. Das Dienstrecht der Bundesbediensteten gehört zu seinen Spezialgebieten.
Vorschläge zur Einhebung von Wassergebühren im
Lichte des Art 9 WRRL
RdU Schriftenreihe Band 44 Herausgeber: Umweltdachverband
2016.
XXX, 232 Seiten. Br. Ca. EUR 48,–
ISBN 978-3-214-09400-3
16
Der Nachfolgeband zur Studie „Ökonomische
Instrumente im Wasserschutz“ (RdU Band 36)
untersucht weitergehend konkrete Möglichkeiten, wie das Kostendeckungsprinzip vollständig und EU-konform im Bereich der
Wassernutzung, vor allem im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in Österreich
umgesetzt werden kann. Schwerpunkte:
• Darlegung des Risikos einer unsachgemäßen Implementierung des Art 9 WRRL als
umweltschädliche Subvention
• Screening der derzeit in Geltung stehenden
Wassergebührenbestimmungen des österreichischen Rechts
• Darstellung konkreter legistischer Vorschläge für eine richtlinienkonforme Umsetzung des Art 9 WRRL
• Einschätzung dieser weitergehenden legistischen Wasserbepreisungsvorschläge aus
umweltökonomischer Perspektive.
Die Autoren: Mag. a Dr. in Barbara Goby, Umweltdachverband; Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand
Kerschner, Johannes Kepler Universität, Linz; Mag.a Beate Geretschläger, Johannes Kepler Universität
Linz; Mag. Dr. Florian Stangl, LL.M., CHSH Rechtsanwälte; DIDI F. Stephan Lutter, WU Wien;
Univ.-Prof. Dr. Rupert Sausgruber, WU Wien.
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
ÖFFENTLICHES RECHT]
VStG – Verwaltungsstrafgesetz
2. Auf lage Autoren: Lewisch · Fister · Weilguni
Der VStG-Kommentar von den Autoren
Lewisch/Fister/Weilguni liegt nun in 2. Auflage vor:
• mit Einarbeitung der Judikatur und Literatur seit dem 1. 1. 2014,
• gewohnt prägnant und präzise,
• mit wissenschaftlichem Anspruch – für
die Anforderungen der Praxis
Erwarten Sie rasche und exakte Antworten
auf alle Fragen des Verwaltungsstrafrechts!
Die Autoren: DDr. Peter Lewisch ist Universitätsprofessor am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien und Rechtsanwalt bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati in Wien. Dr. Mathis
Fister ist Rechtsanwalt und Partner bei TSCHURTSCHENTHALER Rechtsanwälte GmbH und Lektor
am Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien. Dr. Johanna
Weilguni ist Juristin im Verfassungsdienst des Amtes der Oö Landesregierung.
Erscheint
Ende Mai
2016
2. Auflage 2016.
Ca. 480 Seiten. Geb. Ca. EUR 104,–
Subskriptionspreis bis 31. 5. 2016
EUR 84,–
ISBN 978-3-214-01162-8
Fremdenpolizei- und Asylrecht
mit 2. Ergänzungslieferung Herausgeber: Schrefler-König · Szymanski
Die 2. Erg.-Lfg. aktualisiert folgende Normen
um die vielen Änderungen durch das FRÄG
2015:
• BFA-Einrichtungsgesetz
• BFA-Verfahrensgesetz
• Fremdenpolizeigesetz 2005
• Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Die 3. Erg.-Lfg. mit den restlichen Änderungen
des FRÄG 2015 und dem „neuen Asyl auf
Zeit“ folgt demnächst.
Die Herausgeber: Dr. Alexandra Schref ler-König, Richterin am Bundesverwaltungsgericht und
Leiterin der Evidenzstelle und Dr. Wolf Szymanski, Sektionschef des Bundesministeriums für Inneres i. R.
Die Autoren: MMag. Simone Böckmann-Winkler, Leiterin des Geschäftsbereichs Recht am BVwG;
Dr. Harald Lipphart-Kirchmeir, Regionaldirektor des BFA Bgld dzt Hotspot Lesbos; DDr. Verena
Ornezeder, Bundesministerium für Inneres; Mag. Christian Schmalzl, Landespolizeidirektion Tirol;
Dr. Alexandra Schref ler-König und Dr. Wolf Szymanski.
Loseblattwerk in 2 Mappen
inkl 2. Erg.Lfg. 2016. EUR 225,–
ISBN 978-3-214-14465-4
Im Abonnement zur Fortsetzung
vorgemerkt.
Online-Version:
www.manz.at/fremdenrecht
UG – Universitätsgesetz 2002
4. Auf lage Autorin: Per thold-Stoitzner
Das UG 2002 wurde seit der Vorauflage viermal novelliert. Die letzte und umfangreichste
Novelle BGBl I 2015/131 war erforderlich, weil
Zugangs- und SteOP-Regelungen zeitlich befristet erlassen worden waren. Darüber hinaus sollten auch gesetzliche Grundlagen für
ein Tenure-Track-Modell geschaffen werden.
Die 4. Auflage befindet sich auf dem neuesten Stand mit
• dem Gesetzestext idF BGBl I 2015/131 –
Rechtslage zum 1. 1. 2016,
• den relevanten Materialien sowie
• erläuternden Anmerkungen mit ausgewählter Literatur und Judikatur.
Die Autorin: ao. Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner lehrt Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und ist ebendort Studienprogrammleiterin sowie Vizedekanin.
4. Auflage erscheint im April 2016.
Ca. XXII, 430 Seiten. Br. Ca. EUR 69,–
ISBN 978-3-214-09092-0
R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016
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[ZIVILRECHT
Gerichtsgebühren 2016
17. Auf lage Autoren: Dokalik · Pötscher
Die 17. Auflage enthält die Tabellen der
Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
sowie Vollzugsgebühren und Vergütungen
der Gerichtsvollzieher idF der Gerichtsgebühren-Novelle 2015 und des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015.
Darüber hinaus beinhaltet sie Muster von
Anträgen auf Gebührenbefreiung und Ver-
17. Auflage 2016.
94 Seiten. Br. EUR 20,80
ISBN 978-3-214-03882-3
fahrenshilfe bei einvernehmlichen Scheidungen sowie für die Berechnung der Vergütung des Gerichtsvollziehers.
Alle wichtigen Beträge und Bemessungsgrundlagen sind übersichtlich dargestellt und
sofort griffbereit.
Die Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, stv. Abteilungsleiter im BMJ. Regierungsrat Josef Pötscher,
Amtsdirektor des LG Linz i.R.
Vorläufige Vollstreckbarkeit, Rückforderung und
Schadenersatz
nach nationalem und europäischem Zivilverfahrensrecht
Autoren: König · Praxmarer
Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist ein wichtiges Mittel zur Steigerung der Effizienz von
Zivilverfahren. Dennoch gibt es zahlreiche
ungeregelt gebliebene Fragen – etwa nach
der Dauer dieser provisorischen Entscheidungswirkung, nach der allfälligen Rückabwicklung samt Schadenersatz oder iZm der
Vollstreck(barerklär)ung ausländischer vor2016.
XXVIII, 246 Seiten. Br. EUR 59,–
ISBN 978-3-214-00969-4
läufig vollstreckbarer Entscheidungen.
Ein Vergleich von: • ZPO • ASGG • AußStrG
• EO • IO • EuBagatellVO • Brüssel IIa-VO
• EuUnterhaltsVO • EuKoPfVO
zeigt die jeweiligen Regelungsunterschiede
auf. Ein unverzichtbarer Arbeitsbehelf für
Fragestellungen rund um den nationalen und
europäischen vorläufigen Rechtsschutz!
Die Autoren: o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard König ist Professor für Zivilgerichtliches Verfahren an der
Universität Innsbruck und Autor zahlreicher einschlägiger Publikationen. Univ.-Ass. Dr. Elisabeth
Praxmarer ist Assistentin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren an der Universität Innsbruck.
Alternative Formen der Konfliktbereinigung
ADR-Richtlinie, Schlichtungswesen, Mediation & Einigungsverfahren
Herausgeber: Deixler-Hübner · Schauer
2016. XIV, 212 Seiten. Br. EUR 49,–
ISBN 978-3-214-00650-1
7 Fachbeiträge zum Thema „Alternative
Konfliktbereinigung“ werden im vorliegenden Tagungsband wiedergegeben:
• Alternative Formen der Streitbeilegung
• Kindeswohl & Mediation im AußStrG –
Fremdunterbringung bei Kindeswohlgefährdung nach dem B-KJHG
• Grundzüge und Funktion des Schlichtungswesens in Österreich
• RSS – Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbands der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
• Die ADR-Richtlinie und ihre Umsetzung
in Österreich – Schlichtung und OnlineStreitbeilegung
• Streitprävention durch AGB-Kontrolle ex
ante am Beispiel des Energierechts
• Bestehende und neue Formen der Konfliktlösung: Österreich am Weg zum Einigungsrichter?
Mit Beiträgen von:
Marlene Hofmair, Alexander Meisinger,
Sebastian Reiter, Hanna Salicites, Jürgen
Schmidt, Sebastian Wöss
Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner, Institutsvorständin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der Johannes Kepler Universität Linz. Univ.-Prof.
Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht der Universität Wien.
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w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
ZIVILRECHT ∙ WIRTSCHAFTSRECHT]
Schmerzengeld-Entscheidungen
1980 bis Dezember 2015, Ausgabe 1/2016 Autor: Danzl
3.623 Entscheidungen aus dem Zeitraum
1980 bis Dezember 2015 auf CD-ROM:
• gezielte Suche nach angemessener Höhe
des Schmerzengeldes bzw Verunstaltungsentschädigung
• sekundenschnelle Abfrage nach Suchbegriffen (zB „Meniskus“ oder „Armbruch“)
• Entscheidungen mit zugesprochenem Geldbetrag, Verletzungen, Schmerzen, Dauer
des Spitalsaufenthalts etc
• Fundstellen-Verlinkung auf RDB-Volltexte
• mit halbjährlichen Updates immer auf dem
Laufenden
Der Autor: Hon.-Prof. Dr. Karl-Heinz Danzl ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes und Honorarprofessor an der Universität Innsbruck, Schriftleiter der ZVR sowie Autor zahlreicher Publikationen.
2016. 1 CD-ROM EUR 59,–
ISBN 978-3-214-18529-9
Im Abonnement für halbjährliche
CD-ROM Updates vorgemerkt.
Paket: Danzl/Gutiérrez-Lobos/Müller
Das Schmerzengeld 10. Auflage + CD-ROM
EUR 118,– im Abo EUR 108,–
ISBN 978-3-214-18528-2
Vergaberecht für Auftraggeber und Bieter
gemäß BVergG 2006 und ÖNORM A 2050
Autor: Gölles
Endlich ein verständlicher Überblick!
In diesem Buch wird eine ganzheitliche Darstellung des Vergaberechts vorgenommen,
die für die richtige Handhabung von Ausschreibungen den Inhalt des BVergG und der
ÖNormen übersichtlich wiedergibt, hierzu
eine Basiskommentierung liefert und wesentliche Zusammenhänge aufzeigt.
Mit
• Tabellen für jeden Verfahrensschritt,
• Grafiken zur raschen Orientierung und
• Checklisten zur bestmöglichen Verwendung im Berufsalltag.
Damit bewahren Auftraggeber und Bieter,
aber auch Rechtsanwälte, den Überblick im
Vergaberechtsdschungel.
Der Autor: Dr. Hans Gölles ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
für Vergabe- und Verdingungswesen sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Inkl.
BVergG -Nov
2015
2016. X, 154 Seiten. Br. EUR 36,–
ISBN 978-3-214-01944-0
Handbuch Crowdfunding & AltFG
Herausgeber: Kaufmann · Seper · Zenz
Dieses Buch
• bietet einen Überblick über die verschiedenen Systeme des Crowdfunding, die
rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich, speziell unter Berücksichtigung des
neuen AltFG
• erklärt, wann und welche Form von Crowdfunding erfolgversprechend ist
• stellt dar, welche Mindeststandards für
den Anlegerschutz eingehalten werden
müssen
• und liefert Informationen zur Konzessionserteilung bzw -beantragung, dem Betreiben von Internetplattformen sowie dem
vorgeschriebenen Inhalt von Prospekten.
Der ideale Wegweiser für Unternehmensgründer und ihre rechtlichen Berater (ACHTUNG: Prüfpflicht des AltF-Informationsblatts durch Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Notare…)!
2016. XXII, 150 Seiten. Br. EUR 42,–
ISBN 978-3-214-00883-3
Die Herausgeber: Mag. a Bibiane Kaufmann ist in der FM A-Abteilung „Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebs“ tätig. Mag. Georg Seper, LL.M. und Mag. Christian Zenz sind Stellvertretende
Abteilungsleiter im BMWFW. Beide waren maßgeblich an der Entstehung und Ausarbeitung des AltFG
beteiligt.
R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016
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[ARBEITSRECHT
Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen
Band 84 Herausgeber: Weiß
Die wichtigsten Entscheidungen aus allen
Bereichen des Arbeitsrechts!
1. und 2. Teillieferung 2015, Jahrgang 84
• Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen und
ausgewählte Erk des VwGH mit ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform
• Ein Mehr an Information: die wichtigsten
unterinstanzlichen Entscheidungen in Leitsatzform
• Fachkundige Auswahl und Auf bereitung
durch den Herausgeber Dr. Dieter Weiß.
Der Herausgeber: Dr. Dieter Weiß, Richter des OLG Linz.
2016. 160 Seiten. Br. EUR 96,–
ISBN 978-3-214-09107-1
ASVG – Allgemeine Sozialversicherung
mit 128. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner
Das ASVG (Erster Teil bis § 45) auf aktuellem
Stand!
Wichtige Änderungen der Rechtslage durch:
• BGBl I 2015/79
(Meldepflicht-Änderungsgesetz)
• BGBl I 2015/113
(Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG)
• BGBl I 2015/118
Loseblattwerk in 6 Mappen
inkl. 128. Erg.-Lfg. 2016. EUR 338,–
Preis mit Abnahmeverpflichtung für
mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,–
ISBN 978-3-214-14154-7
(Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG
2015/2016)
• BGBl I 2015/144
(Budgetbegleitgesetz 2016)
• BGBl I 2015/162
(Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 –
SRÄG 2015)
Mit aktueller Rechtsprechung und neuester
Literatur!
Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner,
Sektionschef iR waren beide im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und sind bekannte
Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.
Der SV-Komm
mit 144. – 154. Lieferung Herausgeber: Mosler · Müller · Pfeil
Die Lieferungen 144 – 154 berücksichtigen
ua die Novellen:
• Meldepflicht-Änderungsgesetz
• Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG
• Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG
2015/2016
• Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 –
SRÄG 2015
Faszikelwerk in 4 Leinenmappen
inkl. 154. Lfg. 2016. EUR 398,–
ISBN 978-3-214-09601-4
Im Abonnement zur Fortsetzung
vorgemerkt.
Online-Version: sv-komm.manz.at
Runde Geburtstage
im März
20
„Die Wissenschaft und Praxis … hat mit diesem
Werk einen wesentlichen Schritt vorwärts getan!“
Franz Marhold, DRdA 6/2014
Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Hon.-Prof., Senatspräsident des VwGH iR Dr.
Rudolf Müller, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, alle Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Arbeits- und Sozialrecht) der Universität Salzburg.
• Bernhard Hüttler • Heinrich Neisser
• Gerhard Putz • Rudolf Stohanzl
MANZ gratuliert herzlich!
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
STR AFRECHT]
StGB
27. Auf lage, Stand 1. 1. 2016 Autorin: Bachner-Foregger
Mit dieser handlichen Taschenausgabe sind
Sie im Strafrecht immer am Puls der Zeit!
Für Praktiker ein wertvolles und schnelles
Nachschlagewerk, bietet es Studierenden
einen ersten Einstieg in Kernfragen des StGB
und damit eine wichtige Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung. Die 27. Auflage mit Stand
1. 1. 2016 stellt die geltende Rechtslage übersichtlich dar und bietet:
• knappe und präzise Anmerkungen,
• ein ausführliches Stichwortverzeichnis,
• plus: die Hervorhebung des gegenüber der
Vorauflage geänderten Gesetzestextes.
Berücksichtigt sind 2 Novellen, darunter:
• das StRÄG 2015 BGBl I 2015/112, das umfangreiche Änderungen des StGB mit sich
brachte.
Die Autorin: Dr. Helene Bachner-Foregger ist Hofrätin des Obersten Gerichtshofs und Autorin im
Wiener Kommentar zum StGB und zur StPO.
27. Auflage 2016.
404 Seiten. Br. EUR 16,80
ISBN 978-3-214-13118-0
StGB
und ausgewählte Nebengesetze
12. Auf lage Autor: Fabrizy
Die 12. Auflage präsentiert in kompakter
Form und mit prägnanten Kommentierungen
den neuesten Stand des Strafgesetzbuches.
Seit der Vorauflage wurde das StGB so stark
geändert wie nie zuvor: 193 Novellierungspunkte allein durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2015. Die Neuauflage des handlichen Klassikers hilft Ihnen, rasch wieder
den Überblick zu gewinnen!
• Die Rechtslage ist berücksichtigt mit
1. 1. 2016.
• Rechtsprechung und Literatur sind eingearbeitet bis September 2015.
• Die Schwerpunktanmerkungen in den
Nebengesetzen wurden umfassend aktualisiert.
• Das umfangreiche Sachregister wurde
sorgfältig revidiert.
Der Autor: Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy ist Generalprokurator i.R. und Autor des Kurzkommentars
zur Strafprozessordnung sowie Kommentator im Wiener Kommentar zum StGB.
12. Auflage 2016.
XX, 1.252 Seiten. Geb. EUR 165,–
ISBN 978-3-214-02434-5
Strafrechtsänderungsgesetz 2015
Autorin: Troppacher
Das StRÄG 2015, das mit 1. 1. 2016 in Kraft
trat, ist die umfangreichste Novelle des
Strafgesetzbuches seit dessen Verlautbarung
1975. Es umfasst insb Änderungen in den Bereichen Cyber-Crime, Fahrlässigkeit, Körperverletzung, persönliche Freiheit, Sanktionenrecht, Sexualstrafrecht und Vermögensstrafrecht sowie in der Strafprozessordnung und
in weiteren Einzelmaterien. Die Sonderausgabe erleichtert durch ihre gut strukturierte
Darstellung den ersten Einstieg in die neue
Rechtslage und präsentiert:
• alle betroffenen §§ im StGB und in der StPO
mit Unterstreichung der Neuerungen,
• den wichtigsten Inhalt der Änderungen
„auf einen Blick“,
• die relevanten Auszüge aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage sowie
• wertvolle fachliche Anmerkungen der für
das StRÄG zuständigen Referentin.
Dieses benutzerfreundliche Werk wird Ihren
Arbeitsalltag mit dem neuen StGB 2015
optimal erleichtern!
2016. X, 274 Seiten. Br. EUR 36,–
ISBN 978-3-214-01160-4
Die Autorin: Mag. Manuela Troppacher ist Referentin im Bundesministerium für Justiz und hat das
Projekt StR ÄG 2015 mitgestaltet.
R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016
21
[STR AFRECHT · STUDIUM UND PR A XIS
Wiener Kommentar zur StPO
mit 247. Lieferung Herausgeber: Fuchs · Ratz
Aktualisiert wurden diesmal:
• §§ 2, 3 Schmoller: Amtswegigkeit, Objektivität und Wahrheitsforschung
• §§ 134 – 136 Reindl-Krauskopf/Tipold/
Zerbes: Beschlagnahme von Briefen, Auskunft über Daten etc
• §§ 170 – 189 Kirchbacher/Rami: Festnahme
etc
Faszikelwerk in 5 Mappen
inkl. 247. Lfg. 2016. EUR 398,–
ISBN 978-3-214-16196-5
Im Abonnement zur Fortsetzung
vorgemerkt.
Online-Version www.manz.at/stpo
• §§ 193 – 197 Nordmeyer: Fortführung des
Verfahrens etc
• §§ 380 – 395a Lendl: Kosten des Strafverfahrens
• §§ 514 – 517 Jerabek: Schlussbestimmungen
Die Autoren: Dr. Robert Jerabek, Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur iR und Rechtsschutzbeauftragter im BMJ; Dr. Kurt Kirchbacher, LL.M., Hon.-Prof. an den Universitäten Salzburg und Wien
sowie Senatspräsident des OGH; Mag. Frederick Lendl, Hofrat des OGH; Dr. Michael Rami, Rechtanwalt
in Wien und Lehrbeauftragter an der Universität Wien; Dr. Susanne Reindl-Krauskopf, Univ.-Prof. an
der Universität Wien; Dr. Kurt Schmoller, Univ.-Prof. an der Universität Salzburg; Dr. Alexander
Tipold, ao. Univ.-Prof. an der Universität Wien; Dr. Ingeborg Zerbes, Univ.-Prof. an der Universität Bremen.
Wiener Kommentar zum StGB
mit 141. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz
Aktualisiert wurden diesmal:
§§ 62 – 67 Salimi: Straf bare Handlungen im
Inland etc.
§§ 91 – 95 Jerabek: Rauf handel etc.
§§ 96 – 98 Eder-Rieder: Schwangerschaftsabbruch
§§ 142 – 145 Eder-Rieder: Raub etc
Faszikelwerk in 7 Mappen
inkl. 141. Lfg. 2016. EUR 564,–
ISBN 978-3-214-11044-4
Im Abonnement zur Fortsetzung
vorgemerkt.
Online-Version: www.manz.at/stgb
Weitere Aktualisierungen zum StRÄG 2015
folgen in Kürze!
Bei den strafrechtlich relevanten Nebengesetzen wurde erstmalig kommentiert:
§ 28c Ausländerbeschäftigungsgesetz
Meissnitzer
Die Autoren: Dr. Robert Jerabek, Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur iR und Rechtsschutzbeauftragter im BMJ; MMag. Dr. Martin Meissnitzer, Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger; Dr. Maria Eder-Rieder, ao. Universitätsprofessorin an der Universität
Salzburg; Dr. Farsam Salimi, Assistenzprofessor an der Universität Wien.
Exekutions- und Insolvenzrecht
10. Auf lage Autorinnen: Roth · Duursma-Kepplinger
Erscheint im April 2016.
Ca. XXXIV, 350 Seiten. Br. Ca. EUR 46,–
Mit Hörerschein für Studierende:
Ca. EUR 36,80
ISBN 978-3-214-14785-3
22
2 in 1: Exekutions- und Insolvenzrecht in
einem Band!
Auf übersichtliche und leicht verständliche
Weise werden die prüfungsrelevanten Bereiche des Exekutions- und des Insolvenzrechts
erläutert und der Einstieg in beide Materien
leicht gemacht:
• Exekutionsvoraussetzungen
• Beteiligte des Verfahrens
• Verfahren 1. Instanz
• Exekutionsklagen
• Exekutionsarten
• materielles Insolvenzrecht
• allgemeine Verfahrensbestimmungen und
Insolvenzverfahren
• Konkursverfahren mit und ohne Sanierungsplan
• Abschöpfungsverfahren
Plus: Internationales Exekutions- und Insolvenzrecht!
Unter Berücksichtigung aller Änderungen
seit der Vorauflage, insb EO-Novelle 2014,
EuGVVO sowie die am 1. Juni 2017 in Kraft
tretende neue Europäische Insolvenzordnung.
Die Autorinnen: o. Univ.-Prof. Dr. Marianne Roth, LL.M. lehrt an der Universität Salzburg sowie an der
Universität Linz. Priv.-Doz. Dr. Henriette Duursma-Kepplinger, LL.M., M.A.S., LL.M. ist Rechtsanwältin in
Linz, Prüfungskommissärin für die Richteramtsprüfung am OLG Linz und lehrt an der Universität Salzburg.
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
STUDIUM UND PR A XIS]
Strafprozessrecht
9. Auf lage Autoren: Ber tel · Venier
Das Buch stellt das Strafprozessrecht in der
am 1. 1. 2016 geltenden Fassung dar. Das
StrafrechtsänderungsG 2015 und die Teilaufhebung des § 106 StPO durch den VfGH
(G 233/2014) sind berücksichtigt. Ziel des
Buches ist es, hinter den – manchmal schwer
verständlichen – Paragraphen den von Behörden und Verteidigern wirklich geübten
Strafprozess sichtbar zu machen;
Beispiele aus der Rechtsprechung erläutern
die wichtigsten Probleme. Auch das Sachregister wurde verbessert.
Das
Strafprozess
recht auf
200 Seiten
Die Autoren: em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Bertel lehrte und Univ.-Prof. Dr. Andreas Venier lehrt
Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Innsbruck.
9. Auflage 2016.
XVIII, 206 Seiten. Br. EUR 37,–
Mit Hörerschein für Studierende:
EUR 29,60
ISBN 987-3-214-14940-6
Strafrecht Besonderer Teil I
Delikte gegen Personenwerte
4. Auf lage Autoren: Kienapfel · Schroll
Lehr- und Praxiswissen auf höchstem
Niveau!
Wie die Teilbände Besonderer Teil II und Besonderer Teil III versteht sich auch der „BT I“
als Mittler zwischen Theorie und Praxis.
Diese ausführliche, systematische und übersichtliche Darstellung der zentralen Delikte
gegen Personenwerte ermöglicht dem Studenten eine weiterführende Befassung mit
diesen Themenbereichen und dem Praktiker
einen Einstieg in Problemlösungen.
Auf aktuellem Stand mit allen Änderungen
seit der Neuauflage, insbesondere durch das
große Strafrechtsänderungsgesetz 2015!
Die Autoren: em. o. Univ.-Prof. Dr. Diethelm Kienapfel lehrte Strafrecht und Strafprozessrecht an
der Universität Linz. Hon.-Prof. Dr. Hans Valentin Schroll ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs und lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Wien.
4. Auflage 2016.
Ca. XX, 360 Seiten. Br. EUR 58,–
Mit Hörerschein für Studierende:
EUR 46,40
ISBN 978-3-214-14944-4
Grundbegriffe der Rechtswissenschaften
3. Auf lage Autoren: Meissel · Ofner · Per thold-Stoitzner · Windisch-Graetz
Dieses Werk ist für den Grundkurs im Erweiterungscurriculum Einführung in die
Rechtswissenschaften und ihre Methoden für
Studierende nichtjuristischer Fachrichtungen an der Universität Wien konzipiert.
Es beinhaltet rechtswissenschaftliches Basisvokabular und Grundbegriffe zentraler
juristischer Gebiete: Auf bau der Rechts-
ordnung, Auslegung und Subsumtion, Verfassungsrecht, Strafrecht, Völker- und Europarecht, Privatrecht und das jeweilige Verfahrensrecht.
Wiederholungsfragen ermöglichen eine
erste Selbstkontrolle und dienen der Prüfungsvorbereitung.
Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel, Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte, Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner, LL.M., Institut für Europarecht, Internationales Recht und
Rechtsvergleichung, ao. Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, und ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Michaela Windisch-Graetz, Institut für Arbeits- und Sozialrecht, lehren an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.
R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016
3. Auflage 2016.
Ca. 310 Seiten. Br. Ca. EUR 37,–
Mit Hörerschein für Studierende:
Ca. EUR 29,60
ISBN 978-3-214-00651-8
23
[ BAU EN MIET EN WOH N EN · SACHBUCH
Wohnrecht 2016
Autor: Gar tner
2016.
Ca. XX, 450 Seiten. Br. EUR 39,–
Im Abonnement EUR 32,– (jährlich)
ISBN 978-3-214-06766-3
Die jährliche Gesetzausgabe mit dem Plus!
• Neuauflage aller wichtigen Wohnrechtsgesetze auf Stand 1. 3. 2016
• Neuerungen des vergangenen Jahres (Novellen, Entscheidungen, Literatur) auf einen
Blick:
» Gesetzestext mit allen Novellen
» Die wichtigsten Entscheidungen des
Jahres 2015 kurz zusammengefasst
» Hinweise auf die wohnrechtlich relevanten Beiträge in Fachzeitschriften.
Für Ihre schnelle Recherche: ausführliche
Stichwortverzeichnisse zu jeder Norm!
• ABGB • BTVG • BauKG • BauRG • EAVG
• HeizKG • KSchG • MaklerG • ImmMV
• Standesregeln • MRG • RichtWG • WEG
• WGG
Mit den Neuerungen:
• Novelle des WGG BGBl I 2015/257
• Änderungen des WEG durch die Erbrechtsnovelle BGBl I 2015/87
Der Autor: Dr. Herbert Gartner ist Rechtsanwalt in Wien und Spezialist sowie Fachautor auf dem
Gebiet des Miet- und Wohnrechts.
Handbuch Bauwirtschaft & Baumanagement
Die erfolgreiche Abwicklung von Bauprojekten
mit 6. Aktualisierungslieferung Autor: Habison
Bauprojekte erfolgreich abwickeln!
Dieses Handbuch richtet sich an Bauherren,
Architekten, Bauträger und Totalunternehmer, die unnötige Kosten, Terminverzug
und langwierige Auseinandersetzungen
vermeiden wollen.
Loseblattwerk in 1 Mappe mit
6. Akt.-Lfg. 2016. EUR 112,50
ISBN 978-214-01118-5
Im Abonnement zur Fortsetzung
vorgemerkt.
Die 6. Aktualisierung enthält ua:
• umfangreiche Aktualisierung des wasserrechtlichen Verfahrens
• neues Kapitel „Abfallwirtschaftsgesetz“
• komplett neu überarbeitetes Kapitel
„Arbeitnehmerschutz“
• neue Fassung der ÖNORM B 2110
(15. 3. 2013)
Der Autor: Prof. Dipl.-Ing. Dr. Rudolf Habison ist Zivilingenieur für Hochbau und gerichtlich beeideter Sachverständiger für Planungs- und Ausführungsmanagement sowie Kalkulation, Vergabe- und
Verdingungswesen, Bauabwicklung und Bauabrechnung.
Wohnungssanierung
Autoren: Cech · Reiber
Weil es Ihre vier Wände sind!
Wer eine Wohnung bezieht, hat den Wunsch,
sein Zuhause so zu gestalten, wie es seinen
Vorstellungen entspricht. Dieses Anliegen
stößt dort auf Grenzen, wo die Interessen
anderer berührt werden.
Dieser Ratgeber gibt dem umbauwilligen
Mieter oder Wohnungseigentümer eine Hilfestellung und beantwortet folgende Fragen:
2016. 150 Seiten. Br. EUR 19,80
ISBN 978-3-214-08665-7
• Welche Veränderungen darf der Mieter/
Wohnungseigentümer in der Wohnung
durchführen?
• Wann muss er die Erlaubnis des Vermieters oder der Miteigentümer einholen?
• Was kann er tun, um die Baubewilligung
zu erlangen?
• Welche Ansprüche auf Aufwandersatz bestehen bei Beendigung des Vertrags?
• Was passiert bei unerlaubten Umbauten?
Mit einer Checkliste („Welche Unterlagen sind
notwendig?“) und einem Muster („Antragstellung auf Zustimmung zu einer Veränderung des Wohnungseigentumsobjekts“) sowie
den wichtigsten Rechtsvorschriften und Adressen im Anhang!
Die Autoren: Dr. Gerhard Cech, Leiter der Magistratsabteilung 37 – Baupolizei. Dr. Andrea Reiber,
Redakteurin der Zeitschrift immolex und Lektorin wohnrechtlicher Sachbücher beim Verlag M ANZ.
24
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
EMPFEHLENSWERTES]
Literaturempfehlung unserer Buchhandlung
Dictator
Autor: Robert Harris
Cicero, größter Redner seiner Zeit, weilt mit
seinem Sekretär Tiro im Exil. Da er seinen
politischen Feind Caesar zu unterstützen
verspricht, kann er nach Rom zurückkehren, wo er sich wieder zu öffentlichem
Ansehen emporkämpft. Genial und fehlbar, angsterfüllt und doch unbändig mutig
– der mit sich ringende Mensch hinter
dem Politiker Cicero macht die Geschichte
so unwiderstehlich.
Dictator umfasst bedeutsame Momente der
Menschheitsgeschichte: den Untergang der
römischen Republik, den folgenden Bürgerkrieg, die Enthauptung von Pompeius und
den Meuchelmord an Caesar. Das Thema
jedoch ist zeitlos: Wie lässt sich politische
Freiheit gegen skrupellosen Ehrgeiz, korrumpierte Wahlen und den verderblichen
Einfluss endloser Auslandseinsätze schützen?
Heyne. 2015. 528 Seiten. Geb. EUR 23,70
ISBN 978-3-453-26871-5
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Buchhandlung am
Kohlmarkt 16
im 1. Wiener Bezirk
In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren
qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk
steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen.
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Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: [email protected] | www.manz.at
Für Sie gelesen
Zellmann · Mayrhofer
Die Urlaubsrepublik
2015. 240 Seiten. Br. EUR 21,90 ISBN 978-3-214-18683-8
„… ein Feuerwerk wertvoller Grundgedanken, Tipps und Anregungen“
(a3 Gast, 11 – 12/2015)
„Peter Zellmann räumt mit Mythen auf.“
(Kurier, 14. 11. 2015)
„Für alle, die mit Tourismus zu tun haben – durchaus auch für interessierte Gäste.“
(OÖNachrichten, 28. 11. 2015)
R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016
25
[EMPFEHLENSWERTES
Schon bestellt?
Wiltschek · Horak
UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
8. Auflage 2016. XXXVIII, 1.572 Seiten. Ln. EUR 280,– ISBN 978-3-214-01469-8
Die Neuauflage enthält
• den bewährten umfangreichen Anmerkungsapparat mit Verweisungen,
• alle Änderungen durch die umgesetzte RL-UGP,
• wichtige Richtlinien mit allen Erwägungsgründen (unlautere Geschäftspraktiken,
irreführende und vergleichende Werbung sowie audiovisuelle Mediendienste)
• und eine umfassende Auf bereitung der Judikatur zur EuGVVO
In mehr als 12.500 Leitsätzen von EuGH, OGH, OLG und OPM gibt die Neuauflage einen
vollständigen Überblick über die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung und enthält
auch die wichtigsten markenrechtlichen Entscheidungen.
Korinek · G. Saria · S. Saria (Hrsg)
VAG – Versicherungsaufsichtsgesetz
Faszikelwerk in einer Mappe inkl. 15. Lfg. 2015. Ca. EUR 178,– ISBN 978-3-214-09209-2
Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
Mit 1. 1. 2016 trat das neue Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 in Kraft.
Als erster Kommentar zur neuen Rechtslage bietet Ihnen das Werk
• eine praxisorientierte Kommentierung des VAG mit vielen wissenschaftlich fundierten
Lösungsvorschlägen;
• weiterführende Literatur zur vertiefenden Arbeit;
• das Wissen eines versierten Herausgeber- und Autorenteams;
• eine rasche Adaptierung des Kommentars aufgrund des Erscheinens in Faszikel.
Baran · Peschetz
Österreichisches Versicherungsaufsichtsrecht
3. Auflage 2015. XVIII, 218 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-03917-2
Basierend auf dem VAG 2016 bietet die 3. Auflage des Leitfadens eine übersichtliche und
kompakte Einführung in das neue Versicherungsaufsichtsrecht – über den Sinn, die
Strukturen und die Besonderheiten der Versicherungsaufsicht.
In 14 Kapiteln wird der Inhalt des neuen Gesetzes klar und verständlich dargestellt; wichtige Themen auch tiefergehend beleuchtet, ua: Konzession, Vorschriften für den laufenden
Geschäftsbetrieb, Governance, (Konzern-)rechnungslegung, Solvabilität, Gruppenaufsicht,
Aufsichtsbehördliche Anordnungen und Maßnahmen, Insolvenzrechtliche Vorschriften
und Verwaltungsstrafen.
Engelhart · Hoffmann · Lehner · Rohregger · Vitek
RAO – Rechtsanwaltsordnung
9. Auflage 2015. XVIII, 888 Seiten. Geb. EUR 138,– ISBN 978-3-214-07787-7
Erstmals erscheint die Ausgabe als Kurzkommentar mit nunmehr ausführlichem Kommentar
samt Rechtsprechung zu den praxisrelevantesten Normen des anwaltlichen Berufsrechts:
• Rechtsanwaltsordnung
• Disziplinarstatut und
• Richtlinien für die Berufsausübung (1977 und 2015).
Der Kommentar richtet sich gleichermaßen an Rechtsanwältinnen und -anwälte wie an
Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter.
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EMPFEHLENSWERTES · MANZ · INTERN]
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Brawenz · Kind · Wieser
Forstgesetz
4. Auflage 2015. XXVI, 898 Seiten. Geb. EUR 148,– ISBN 978-3-214-03446-7
Siebenmal wurde das Forstgesetz seit dem Erscheinen der Vorauflage novelliert.
Die 4. Auflage dieser kommentierten Ausgabe mit Judikaturleitsätzen (Stand: 1. 11. 2015)
berücksichtigt alle Änderungen, setzt Schwerpunkte bei der Klärung kontroversiell
beurteilter Fragen (zB Betretungsrecht, Haftungsfragen im Wald etc) und enthält:
• ForstG 1975 idF BGBl I 2015/102
• ausführliche Kommentierung
• Übersicht über die gesamte Rechtsprechung durch Judikaturleitsätze in den Anmerkungen
• ausgewählte Durchführungsverordnungen, Nebengesetze und Erlässe
Juristen-Ball 2016
Im prachtvollen Ambiente der Wiener Hofburg fand am 6. Februar 2016 der traditionsreiche Juristen-Ball statt. Wie jedes Jahr sorgte
auch heuer der Verlag MANZ wieder für den
Blumenschmuck und die traditionelle Damenspende, ein elegantes rotes Brillenetui.
Die alljährlich von der Buchhandlung
verlosten beiden Ballkarten gewann heuer
Erich Neumeister.
Im Vorfeld hatte MANZ wieder die DebütantInnen des diesjährigen Balls zu einem
MANZ-Ballopening-Cocktail in die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 geladen. Den Preis
für die richtige Beantwortung der Rätselfragen
erhielten Barbara Wimmer und Anselm
Balthasar: Karten für das chinesische Shen
Yun Theater, gesponsert von Florian Godovits.
MANZ-GF Susanne Stein, Gewinner Anselm Balthasar,
Juristenverband-Generalsekretärin Susanne Schöner, Gewinnerin Barbara Wimmer und Sponsor Florian Godovits
Der Österreichische Juristentag
lädt am Montag, den 4. April 2016, 18.30 Uhr,
zu einer Vortragsveranstaltung mit Diskussion zum Thema
„Migration und Integration in
Beschäftigung und Beruf“
im Bundesministerium für Justiz, Großer Festsaal,
Eingang Museumstraße 7, 1070 Wien
Anmeldung bis 30. März 2016:
E-Mail: [email protected], Tel: +43 1 52152 2142
R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016
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P.b.b. 05Z036244 M · MANZ Verlag, Johannesgasse 23, 1010 Wien
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• Lauterkeitsrecht
• Patentrecht
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• Urheberrecht
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• Wettbewerbsrecht
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Jahrestagung
22. ÖBl SEMINAR 2016
Dienstag, 19. April 2016, 9.00 – 18.30 Uhr
Wirtschaftskammer Österreich, Rudolf-Sallinger-Saal
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
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