[RECHTAKTUELL März 2016 #03 #03 Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine Buchpräsentation „Rechtsanwaltsordnung“ in der RAK Wien Porträt des Monats Astrid Deixler-Hübner Jahrestagung Verwaltungsgerichtsbarkeit NEU M Ä R Z 2016] JAHRESTAGUNG ERBRECHT 2016 Erfahren Sie, wie Erbrecht ALT und NEU zusammenspielen! Freitag, 29. April bis Samstag, 30. April 2016 Schlosshotel Leopoldskron, Leopoldskronstraße 56, 5020 Salzburg SAVE THE DATE Sonderpreis für Berufsanwärter! Themen: Tagungsleitung: © picturesborn Nessler © privat • Neues zum Recht der letztwilligen Verfügungen • Vermächtnisse • Gestaltung von Rechtsgeschäften im Hinblick auf den Todesfall • Gesetzliche Erbfolge • Pflichtteilsrecht • Digitaler Nachlass • Anrechnung auf den Pflichtteil • Internationaler Erbfall – Bestimmung des anzuwendenden Rechts (EuErbVO) • Europäisches Nachlasszeugnis in der Praxis und Aspekte des Verlassenschaftsverfahrens Fischer-Czermak Univ.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak, Universitätsprofessorin und Institutsvorstand des Instituts für Zivilrecht, Universität Wien. Mag. Andreas Tschugguel, Notarsubstitut in Wien. Tschugguel Referenten: Dr. Christoph Beer, Notar in Wien. Mag. Alice Perscha, Notarin in Leoben. Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl, Universitätsprofessor und Rechtsanwalt in Wien. ao. Univ.-Prof. Dr. Claudia Rudolf, Universitätsprofessorin, Universität Wien. RA Dr. Elisabeth Scheuba, Rechtsanwältin in Wien. Univ.-Doz. Dr. Manfred Umlauft, Notar in Dornbirn. ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl, Universitätsprofessor, Universität Wien. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! www.manz.at/rechtsakademie RECHTSAKADEMIE MANZ H AUSMIT TEILU NG] R EC H TA K T U EL L # 0 3 2016 Erbrecht NEU – es ist nie zu früh Die neue große Jahrestagung „Erbrecht 2016“ ist ein weiterer Meilenstein bis zum Inkrafttreten der Reform. Tagungsleiter Constanze Fischer-Czermak und Andreas Tschugguel haben ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt, das alle Facetten des reformierten Erbrechts behandelt. Im Vordergrund stehen die Wissensvermittlung und die Unterstützung bei der konkreten Anwendung. Die Referenten werden es sich aber nicht nehmen lassen, auf (un?)planmäßige Lücken hinzuweisen. Das Format der Jahrestagung eignet sich besonders gut zur Behandlung eines weitreichenden Rechtsstoffes. Eingebettet in das prunkvolle Ambiente des Schlosses Leopoldskron und begleitet von kulinarischen Highlights, ist an eineinhalb Tagen ausreichend Zeit für Wissensvermittlung, Rückfragen und Networking. Ein Schwerpunkt der Tagung liegt auf dem Zusammenspiel von altem und neuem Recht, das alle Juristen noch lange beschäftigen wird. Die Jahrestagung „Erbrecht 2016“ findet im Rahmen der MANZ Rechtsakademie statt. Unter dieser Marke bietet MANZ seit 2015 vermehrt hochqualitative Fortbildungsveranstaltungen für juristische Berufe, Firmenjuristen und Beamte an. Die Rechtsakademie ergänzt damit das Verlagsprogramm von Büchern und Zeitschriften über Datenbanken und Registerdienste zu einer 360°-Dienstleistung. dlung GmbH M ANZ’sc he Verlag s- und Univer sitätsb uchhan gsbür o Johann esgasse 23 ∙ 1015 Wien verla Wien 1014 ∙ 16 arkt Kohlm firme nsitz Wien fn 124 181w en@m anz.at www.m anz.at Hande lsgeric ht bestell 455 61 531 1 43 + fax tel + 43 1 531 61 100 3 [ IN H A LT · IM PR ESSU M Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Bachner-Foregger, StGB ............................................................. 21 Baran · Peschetz, Österreichisches Versicherungsaufsichtsrecht ......26 Bertel · Venier, Strafprozessrecht ................................................ 23 Brawenz · Kind · Wieser, Forstgesetz ......................................... 27 Cech · Reiber, Wohnungssanierung ............................................. 24 Danzl, Schmerzengeld-Entscheidungen ........................................ 19 Deixler-Hübner · Schauer (Hrsg), Alternative Formen der Konfliktbereinigung ...................................................................... 18 Dokalik · Pötscher, Gerichtsgebühren 2016 ................................ 18 Engelhart · Hoffmann · Lehner · Rohregger · Vitek, RAO ........ 26 Fabrizy, StGB............................................................................... 21 Fellner, BDG ................................................................................ 16 Fuchs · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zur StPO........................ 22 Gartner, Wohnrecht 2016 ............................................................ 24 Gölles, Vergaberecht für Auftraggeber und Bieter ........................ 19 Habison, Handbuch Bauwirtschaft & Baumanagement................. 24 Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB .................... 22 Kaufmann · Seper · Zenz (Hrsg), Handbuch Crowdfunding & AltFG ........................................................................................ 19 Kienapfel · Schroll, Strafrecht Besonderer Teil I........................... 23 König · Praxmarer, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Rückforderung und Schadenersatz ....................................................................... 18 Korinek · G. Saria · S. Saria (Hrsg), VAG.................................... 26 Lewisch · Fister · Weilguni, VStG ............................................... 17 Meissel · Ofner · Perthold-Stoitzner · Windisch-Graetz, Grundbegriffe der Rechtswissenschaften....................................... 23 Michalek · Aufner, Notariatsgebühren – Rechtsanwaltstarif ............. 6 Mosler · Müller · Pfeil (Hrsg), Der SV-Komm .............................. 20 Neumann (Hrsg), GSVG für Steuerberater ..................................... 5 ÖJZ – Österreichische Juristen-Zeitung............................................ 8 Perthold-Stoitzner, UG ............................................................... 17 Prader, WGG – BTVG ..................................................................... 7 Roth · Duursma-Kepplinger, Exekutions- und Insolvenzrecht .........22 Schrefler-König · Szymanski (Hrsg), Fremdenpolizei- und Asylrecht ...................................................................................... 17 Stolzlechner · Wendl · Bergthaler (Hrsg), Die gewerbliche Betriebsanlage ............................................................................. 16 Teschner · Pöltner (Hrsg), ASVG ................................................ 20 Troppacher, Strafrechtsänderungsgesetz 2015 ............................. 21 Umweltdachverband (Hrsg), Vorschläge zur Einhebung von Wassergebühren im Lichte des Art 9 WRRL ................................... 16 Weiß (Hrsg), Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen .......... 20 Wiltschek · Horak, UWG............................................................. 26 rdb.at – wo MANZ findet Koziol · Apathy · Koch (Hrsg), Handbuch Österreichisches Haftpflichtrecht ............................................................................ 13 Torggler (Hrsg), Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch ........ 14 Brandl · Saria (Hrsg), Wertpapieraufsichtsgesetz ........................ 15 MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Astrid Deixler-Hübner ....................................... 9 Spezialtagung Untreue NEU.......................................................... 10 Neuer Ratgeber „Wohnungssanierung“ Stadtrat Ludwig überreicht.... 10 Buchpräsentation „Rechtsanwaltsordnung“ in der RAK Wien ........ 11 Jahrestagung Verwaltungsgerichtsbarkeit NEU.............................. 11 Zehn Jahre Clusterbibliothek des Bundes ...................................... 12 MANZ Rechtsakademie Termine ...................................................... 12 Runde Geburtstage im März ......................................................... 20 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung.................................. 25 Für Sie gelesen ............................................................................. 25 Juristen-Ball 2016 ........................................................................ 27 Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger 4 (Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. w w w. m a n z . at TOPTITEL DES MONATS] Perfekt zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Steuer- und Rechtsberatung Sedlacek GSVG §5 I oder gleichartigen landesgesetzlichen Regelung beruhten (§ 5 Abs 3), dies betrifft aktuell noch die (Zahn-)Ärzte hinsichtlich KV (VwGH 26. 4. 2013, 2010/11/0014 – vgl auch § 5 Anlage 1 Rz 10) und die Rechtsanwälte in Bezug auf ihre Ansprüche aus der in der RAO bundesgesetzlich geregelten Altersversorgungseinrichtung der für sie zuständigen RAK (vgl § 5 Anlage 1 Rz 21). Auch bezüglich des Pensionsanspruches, den die ZT bis 31. 12. 2012 gegenüber dem Pensionsfonds der Wohlfahrtseinrichtung ihrer Kammer hatten (vgl § 5 Anlage 1 Rz 39) erübrigte sich die Feststellung der Gleichwertigkeit aufgrund dessen bundesgesetzlicher Regelung. VII. Geteilte Verantwortung für die lückenlose Einhaltung der KV-Pflicht im Rahmen des Opting-out Die einzelnen Kammern der Freien Berufe waren aufgrund ih- 15 res Berufsrechtes ermächtigt, Einrichtungen zur Versorgung ihrer Mitglieder und deren Angehörigen für den Fall der Krankheit zu schaffen (zB § 50 Abs 4 Rechtsanwaltsordnung die Berufsgruppe der Rechtsanwälte oder § 173 Abs 1 WTBG die WT betreffend). Aufgrund dieser Ermächtigung konnten die Kammern die GKKV mit dem Versicherer abschließen. Die sich für die Mitglieder iZm der Krankenversorgungseinrichtung ihrer Kammer ergebenden Rechte und Pflichte sind in den zu diesem Zweck zu schaffenden Satzungen festgehalten (im Falle des Beispiels der Rechtsanwälte: §§ 49 und 50 RAO; bzw der WT: § 173 Abs 10 iVm § 155 Abs 1 Z 7 WTBG), wobei den Satzungen der Charakter von V zukommt und deren Inhalt mit dem des abgeschlossenen GKKV im Wesentlichen deckungsgleich ist. Aufgrund der für sie maßgebenden Satzung bzw des von ihrer Kammer abgeschlossenen GKKV müssen (mussten) alle selbständig tätigen Mitglieder der Kammern der Freien Berufe zwingend der GKV beitreten, wenn sie nicht nachweisen (nachgewiesen haben), dass sie sich zu einer der im Rahmen des Opting Out gem § 5 möglichen gesetzlichen KV (vgl Rz 8) angemeldet haben. Die Verantwortung dafür, dass die selbständig tätigen Mitglieder der Kammer der Freien Berufe ihrer Verpflichtung, sich zu der von ihnen individuell gewählten Versicherung tatsächlich anzumelden, auch lückenlos nachkommen, tragen daher im Wesentlichen die Kammern, weil die SVA einerseits Mitglieder im Rahmen der „Erstwahl“ (vgl Rz 25) nur auf deren Antrag hin und nicht amtswe183 Fokussiert auf praxisrelevante Information Einzigartige Kommentierung des Opting-out Mitterer GSVG § 25 a I Versicherte nach Z 3 gibt es keine Kleinunternehmerausnahme (s Brameshuber, § 4). Bei einem gem § 2 Abs 1 Z 3 versicherten zum Geschäftsfüh- 14 rer bestellten Gesellschafter unterliegen nach Rechtsansicht der SVA (Rieder, ASoK 2011/5, 186, krit dazu Schuster, ASoK 2011/11, 464) wie auch der bisher ergangenen Rsp (VwGH 2011/08/0108; 2011/08/0077) Kapitaleinkünfte, ohne Differenzierung, ob aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit herrührend oder Ergebnis der Kapitalverzinsung, der Beitragspflicht. Eine E des VwGH (2011/08/0108) betraf eine Versicherungspflicht sowohl nach Z 1 als auch nach Z 3: Bis zum Einbringungsvertrag im Zuge der Umgründung lag Versicherungspflicht gem Z 1 vor, danach gem Z 3. Die rückbezogene Entnahme wurde aufgrund der Ausschüttungsfiktion als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Einkommensteuerbescheid erfasst und die Einbeziehung in die Beitragsgrundlage bestätigt. Nicht zur Beitragsgrundlage gehört mE jedwede Art von Kapi- 15 taleinkünften eines gem § 2 Abs 1 Z 4 versicherten zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafters. Im Gegensatz zur formalen Anknüpfung in den Z 1 – 3 macht § 2 Abs 1 Z 4 das Vorliegen von Einkünften gem den §§ 22 und 23 EStG aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit zum konstitutiven Element für den Eintritt der Versicherungspflicht. Ohne Vorliegen derartiger Einkünfte kann es zu keiner Versicherungspflicht nach diesem Tatbestand kommen. Eine andere Interpretation würde daher dazu führen, dass ein „Neuer Selbständiger“ ohne Geschäftsführerbezug und nur mit Gewinnausschüttung gar nicht versichert ist, einer mit Bezug und Gewinnausschüttung mit beiden Teilen in die Beitragsgrundlage fällt (s auch Rieder, ASoK 2011/5, 186). Sowohl die Historie der Bestimmung des § 25 Abs 1 letzter Satz als auch die Differenzierung zwischen Versicherten gem Z 1 – 3 einerseits und solchen gem Z 4 andererseits in den Bestimmungen des Abs 4 hinsichtlich der Mindestbeitragsgrundlage sprechen für eine derartige Auslegung. Die SVA vertritt allerdings die gegenteilige Auffassung: Liegt der Tatbestand nach § 2 Abs 1 Z 4 vor, weil zB Einkünfte nach § 22 EStG gegeben sind, zieht sie allfällige Einkünfte aus der Beteiligung als zum Geschäftsführer bestellter Gesellschafter bei der Bildung der Beitragsgrundlage heran (mit Relevanz auch für die Beurteilung, ob die Versicherungsgrenze überschritten wurde oder nicht). 379 GSVG für Steuerberater H e r a us geb er : Ne u man n Im Fokus des brandneuen GSVG-Kommentars steht die Relevanz des GSVG für den Anwendungsbereich des Steuerberaters in seiner täglichen Beratungspraxis. Das Werk bietet rasche, klare, aber gleichzeitig auch tiefgehende Informationen zum Sozialversicherungsrecht für GSVG- und FSVG-Versicherte auf mehr als 1.200 Seiten. Was macht den Kommentar unverwechselbar? • Kommentierung der für Steuerberater wichtigen Bestimmungen des GSVG, FSVG und APG • Transparente Darstellung der Verwaltungsund Vollzugspraxis der SVA R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016 • Mehr als 90 Praxisbeispiele • einzigartige Betrachtung des Opting-out für Freiberufler ... von mehr als 30 Autoren aus der SVA, Wissenschaft, Wirtschaft, gesetzlichen Interessenvertretung, öffentlichen Verwaltung und Top-Experten aus der Steuerberatung. Der Herausgeber: Dr. Thomas Neumann ist Direktor der SVA der Gewerblichen Wirtschaft und leitet dort den Bereich Kundenmanagement und Prävention. Als Sozialrechtsexperte hat er an zahlreichen sozialpolitischen Reformen in den letzten Jahren mitgewirkt. 2016. Ca. 1.250 Seiten. Geb. Ca. EUR 148,– Subskriptionspreis bis 31. 5. 2016 EUR 118,– ISBN 978-3-214-08782-1 Inkl. SR ÄG 2015 5 [TOPTITEL DES MONATS Mit neuer ZuschlagsV und neuer Grunderwerbsteuer! Vollständiger Abdruck der neuen Grundstückswertverordnung GKTG GrWV Neuer Tarif! Hochrechnungsfaktoren aller österreichischen Gemeinden Kz. 32506 20409 32107 61012 70812 41609 32405 70811 60613 60664 20609 41105 62214 32003 32004 70313 70314 40808 20808 31812 70607 70315 61213 50314 32508 60346 50411 30909 31614 31615 30821 50315 32509 31616 30822 Gemeinde Grafenschlag Grafenstein Grafenwörth Gralla Gramais Gramastetten Gramatneusiedl Grän Gratkorn Gratwein-Straßengel Greifenburg Grein Greinbach Gresten Gresten-Land Gries am Brenner Gries im Sellrain Grieskirchen Griffen Grimmenstein Grins Grinzens Gröbming Grödig Groß Gerungs Groß Sankt Florian Großarl Großdietmanns Großebersdorf Großengersdorf Groß-Enzersdorf Großgmain Großgöttfritz Großharras Großhofen Notariatsgebühren Rechtsanwaltstarif HF 2 3 1,5 2,5 9 4 5 4,5 3 2,5 1,5 2 1,5 2 2,5 4,5 4 2 2 1,5 5,5 5 1,5 3,5 1 2 11,5 2,5 2 2,5 5 4 2 1 4 Kz. 10303 20605 61013 31617 62039 31204 10420 10905 41507 32109 31205 30912 30824 32207 62216 10804 32110 62269 40707 40602 31813 40902 61215 70317 40708 31709 30612 41808 31014 31710 20508 41208 10405 40603 Gemeinde Großhöflein Großkirchheim Großklein Großkrut Großlobming Großmugl Großmürbisch Großpetersdorf Großraming Großriedenthal Großrußbach Großschönau Groß-Schweinbarth Groß-Siegharts Großsteinbach Großwarasdorf Großweikersdorf Großwilfersdorf Grünau im Almtal Grünbach Grünbach am Schneeberg Grünburg Grundlsee Gschnitz Gschwandt Gumpoldskirchen Günselsdorf Gunskirchen Guntersdorf Guntramsdorf Gurk Gurten Güssing Gutau HF 5 1,5 3,5 0,5 1,5 3 1 2 2 1,5 3,5 5,5 2,5 1 2,5 2,5 3 2,5 1,5 3 1 2,5 3 2 3 10 6,5 3 1,5 4,5 1 1,5 2 2,5 Tabellen NTG GKTG Tabellen GKTG STR 2000 RATG Tabellen RATG RL-BA 1977 AHK Gerichtsgebühren Steuerrecht 239 Indexzahlen 2 6 . Au f l a ge Autoren: M ich a lek · Aufner Die 26. Auf lage enthält das gesamte für Notare und Rechtsanwälte maßgebliche Gebühren- und Tarifrecht sowie die einschlägigen Steuergesetze und Indexzahlen auf dem Stand Jänner 2016. Bereich der Allgemeinen Honorar-Kriterien, die gänzliche Neuerlassung der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs und zahlreiche Änderungen im (Gerichts-) Gebührenrecht eine Neuauflage notwendig. Neben der am 1. 1. 2016 wirksam gewordenen Zuschlagsverordnung zum Rechtsanwaltstarif machten auch die zeitgleich in Kraft getretenen weitreichenden Neuerungen im Bereich des Steuerrechts (und hier insbesondere der Grunderwerbsteuer), die Änderungen und betraglichen Anhebungen im Neu aufgenommen: • Grundbuchsgebührenverordnung • Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungsverordnung • Grundstückswertverordnung 6 Die Autoren Dr. Alexander Michalek ist öffentlicher Notar in Wien und als solcher mit der Materie befasst. Mag. Michael Aufner ist Leiter der für Angelegenheiten der Notare und Rechtsanwälte (einschließlich des Tarifrechts) zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Justiz. 26. Auflage 2016. XIV, 334 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-06340-5 w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at TOPTITEL DES MONATS] Neues WGG seit 1. 1. 2016 § 14 WGG fälligen Entgelte aufgeschlüsselt nach den Entgeltbildungsvorschriften des § 14 Abs 1 WGG vor und findet sich darin auch der Bauzins als Entgeltbestandteil iSd § 14 Abs 1 Z 4 WGG, der laufend entrichtet wird/wurde, liegt in der Bejahung einer konkludenten Vereinbarung über ein Nutzungsentgelt nach den Entgeltbildungsvorschriften des § 14 Abs 1 WGG keine Fehlbeurteilung. Bei der Berechnung des Entgelts darf nach § 14 Abs 1 WGG ua (Z 4) im Falle der Einräumung eines Baurechts der jeweils zu entrichtende Bauzins angerechnet werden. Mit diesem Entgeltbestandteil ist der gesetzlich zulässige Bauzins gemeint; eine Weiterverrechnung des im neu abgeschlossenen Baurechtsvertrag vereinbarten Bauzinses könnte nur dann zu verneinen sein, wenn dieser der Bestimmung des § 3 Abs 2 BauRG oder sonst zum Nachteil der Nutzungsberechtigten gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen würde bzw „jenseits von Gut und Böse“ angesiedelt wäre. Auch wenn es der Baurechtsgeber verabsäumt hat, innerhalb der in Art III Abs 7 der Baurechtsgesetznovelle 1990 vorgesehenen Jahresfrist den Bauzins anzuheben, ändert dies an der Berechtigung der Vorschreibung des zulässigen Bauzinses, der nach Auslaufen des Baurechtsvertrages durch Neuabschluss neu festgesetzt wurde, nichts: 5 Ob 72/14 w wobl 2014/97 (Vonkilch) (Anm: vgl aber die Beschränkung auf den angemessenen Bauzins in § 14 Abs 1 WGG, ev daher überholt, siehe dazu Anm 6). E 43. Die Anhebung und Weiterverrechnung des vereinbarten (höheren) Bauzinses gem § 14 Abs 1 Z 4 WGG nach Abschluss eines neuen Baurechtsvertrags ist auch dann zulässig (hier betreffend Reihenhaus), wenn kein schriftlicher Nutzungsvertrag besteht, sondern eine konkludente Nutzungsvereinbarung unter Zugrundelegung der Bestimmungen über die Entgeltbildung nach dem WGG: 5 Ob 162/14 f und 5 Ob 156/14 y. E 44. § 6 Abs 1 Z 5 KSchG regelt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Preisänderungsklauseln und soll den Verbraucher vor überraschenden Preiserhöhungen schützen. Die für eine Entgeltänderung maßgebenden Umstände müssen vertraglich vereinbart werden, sachlich gerechtfertigt sein und unabhängig vom Willen des Unternehmers eintreten. Zu nicht vom Willen des Unternehmers beherrschbaren Umständen werden außerbetriebliche Ereignisse, wie beispielsweise die Änderung von Einstandspreisen für nicht anders zu beschaffende Waren oder Leistungen oder Rohstoffpreisen gezählt. Die Weiterverrechnung des Bauzinses nach Auslaufen des bisherigen Baurechtsvertrages nach Neuabschluss ist jedenfalls unbedenklich iSd § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, und zwar unabhängig davon, ob man nunmehr § 14 Abs 1 Z 4 WGG als rein gesetzliche und daher § 6 Abs 1 Z 5 KSchG nicht unterliegende Entgeltvereinbarung wertet oder sowohl die gesetzliche als auch vertragliche Änderung darunter subsumiert. Einer GBV bleibt nach Auslaufen des Baurechtsvertrages wenig (oder gar kein) Verhandlungsspielraum, sodass dies auch als nicht beherrschbarer Umstand anzusehen ist. Die Weiterverrechnung des neuen Bauzinses ist daher auch im Lichte des kleinen Transparenzgebotes unbedenklich: 5 Ob 223/14 a immolex 2015/41 (Prader) = wobl 2015/97 (Vonkilch). E 45. Bei der Berechnung des Entgelts nach § 14 Abs 1 Z 4 WGG darf der jeweils zu entrichtende, gesetzlich zulässige Bauzins angerechnet werden. Die Verpflichtung zur Zahlung des Baurechtszinses im Falle einer Baurechtsverlänhttp://wohnrecht.manz.at 135 © MANZ 26. 1. 2016 1 – 608 W:/WGG_Prader_MGA/3. Aufl/3B2/Fahne/WGG_3.Aufl_Kern_Übersichten Zahlreiche prägnant zusammengefasste Entscheidungen § 13 BTVG bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer abzuschließen. Abs 2 – 4 idF BGBl I 2008/56 Literatur: Fellner, Die grundbücherliche Sicherung der Erwerber durch den Treuhänder, RdW 1999, 393; Böhm/Priglinger, „Merkzettel“ für den Bauträgervertrag, immolex 2002, 273; Gartner, Der Treuhänder nach Bauträgervertragsgesetz – Haftungen und Risiken, immolex 2002, 265; Pittl/Ess, Zu den Aufklärungspflichten des Treuhänders (und Vertragserrichters) nach § 12 Abs 3 Z 1 BTVG, wobl 2005, 264; Gartner, Die BTVG-Novelle 2008 – Wichtige gesetzliche Neuerungen für Bauträger, bbl 2008, 141; ders, Die Bauabschnittsprüfung nach dem BTVG, bbl 2008, 207; Maschke, Lösungsansätze eines Masseverwalters bei der Abwicklung eines Bauträgerkonkurses, immolex 2010, 42; Pittl, Reichweite und Umfang der Belehrungspflicht des Treuhänders mE nach der BTVG-Novelle 2008, bbl 2010, 144; Pittl/Prader, Erwerbersicherung und Treuhänderpflichten beim grundbücherlichen Sicherungsmodell, wobl 2011, 125; Gartner, Die Haftung des Vertragserrichters für die unrichtige Anwendung des BTVG, immolex 2013, 233; ders, Die Haftung des Baufortschrittsprüfers nach BTVG, immolex 2013, 331. 1) Der Treuhänder kann, muss aber von Gesetzes wegen nicht, einen SV beiziehen. Der SV haftet dem Erwerber unmittelbar, da er nicht als Erfüllungsgehilfe des Treuhänders gilt, weshalb der Treuhänder nur nach § 1315 ABGB für das Auswahlverschulden haftet (zum gesamten Problemkomplex ausführlich Pittl, BTVG2 138 f). Bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit darf der Treuhänder mE dennoch nicht auszahlen und kann ggf selber schadenersatzpflichtig werden. 2) Mit der Änderung der ÖNORM B 2120 gibt es nunmehr auch ein entsprechendes Muster darüber, welche Dokumentationen den SV treffen. Besonders hervorzuheben ist auch die im Muster genannte Dokumentationspflicht (Anfertigen von digitalen Lichtbildern). Entscheidungen rm zu § 13 BTVG: Übersicht § 13 Abs 1 und 2 BTVG (E 1 – E 4) § 13 Abs 3 BTVG (E 5) Weiterführende Literatur und die wichtigsten Tipps auf einen Blick § 13 Abs 1 und 2 BTVG E 1. § 13 Abs 2 BTVG ordnet die unmittelbare Haftung des SV gegenüber dem Erwerber im Zusammenhang mit einer unrichtigen Beurteilung des Baufortschritts an. Nähere Regelungen zur Ersatzpflicht des SV werden im BTVG nicht getroffen. Sinn und Zweck der „Ratenplanmethode“ nach § 10 BTVG, die mit Hilfe der jeweiligen Feststellungen des SV zu den einzelnen Bauabschnitten gem § 13 BTVG umgesetzt wird, ist es, eine Entsprechung zwischen den Zahlungen des Erwerbers und der Erhöhung des Wertes der Liegenschaft bzw seines http://wohnrecht.manz.at © MANZ 26. 1. 2016 1 – 608 W:/WGG_Prader_MGA/3. Aufl/3B2/Fahne/WGG_3.Aufl_Kern_Übersichten WGG – BTVG 597 rm Wohnungsgemeinnützigkeits- und Bauträgervertragsgesetz 3. Auf l a g e Autor : P ra der Seit 1. 1. 2016 ist das neue Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G, BGBl I 2015/157) in Kraft, welches auch eine Novellierung des WGG zur Folge hatte, deren Kernstück sicherlich in einer völligen Umgestaltung der Erhaltungsregelungen liegt. • mehr als 1000 Entscheidungen zu WGG und BTVG • sowie ausführliche Anmerkungen des Autors. Außerdem enthalten: EntgeltrichtlinienV, PrüfungsrichtlinienV, GebarungsrichtlinienV und Genossenschaftsrevisionsgesetz. Die 3. Auflage des „WGG/BTVG“ trägt diesen Änderungen Rechnung und enthält: • den aktuellen Gesetzestext inkl WGGNovelle 2016 MANZ Wohnrecht online: Die viermal im Jahr aktualisierte online-Fassung mit zahlreichen zusätzlichen Entscheidungen finden Sie unter http://wohnrecht.manz.at R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016 Der Autor Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohnrecht. 3. Auflage 2016. XVIII, 610 Seiten. Geb. Ca. EUR 112,– ISBN 978-3-214-02081-1 Online-Version: http://wohnrecht.manz.at 7 [ZEITSCHRIFT DES MONATS Österreichische JURISTEN ZEITUNG ÖJZ www.oejz.at Ausgewählte Schwerpunkte 2016 • Beitragsserie zum StRÄG 2015 • Beitragsserie zum ErbRÄG 2015 • Das neue Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz • Polizeiliches Staatsschutzgesetz – ausgewählte Aspekte ÖJZ Jahresabonnement 2016: EUR 421,– (22 Hefte inkl. Versand im Inland) ÖJZ zum Kennenlernen: 3 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 69,– 8 w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at MANZ · INTERN] Porträt des Monats: Das Leben ist eine recht vielfältige Angelegenheit. „Das Schöne am Zivilrecht ist: Es lenkt sämtliche Aspekte menschlichen Zusammentreffens in geordnete Bahnen“, sagt Astrid Deixler-Hübner. Als Universitätslehrerin versucht sie diese Sichtweise weiterzugeben. „Auswendig lernen bringt nichts, wenn der Praxisbezug fehlt“, sagt sie und organisiert Seminare, zu denen sie Gastvortragende einlädt. Der Campus liegt 20 Minuten außerhalb der Stadt. Wer sich durch den Park den Gebäuden nähert, geht an Plakaten vorbei, die zeigen, wer hier in Linz an den Instituten arbeitet. „Sicherlich mehr Frauen als noch vor 30 Jahren, als ich hier zu studieren begonnen habe“, stellt sie fest. Linz ist ihre Heimatstadt. Hier wuchs die Tochter eines Juristen und einer Gymnasiallehrerin auf. An ihre Schulzeit habe sie nicht nur positive Erinnerungen, sagt sie, die Tatsache, dass sie schon immer sehr selbstbewusst ihre Meinung äußerte, wurde von den Kreuzschwestern in Linz nicht unbedingt geschätzt. Deixler-Hübner war eine gute Schülerin, „mit Ausnahme Mathematik“. Nach der Matura war ihr klar, dass sie Jus studieren wollte. „Ich war an Politik interessiert, konnte mir aber auch eine Karriere als Anwältin vorstellen.“ Die ersten beiden Semester studierte sie in Linz, wechselte dann nach Wien, wo sie eine unbeschwerte Zeit verlebte und ihr Studium in Mindestzeit absolvierte, „ohne eine Streberin zu sein“, wie sie betont. Danach ging sie zurück nach Linz, wo ihr eine Assistentenstelle an eben dem Institut, das sie heute leitet, angeboten wurde. Damals kam ihre erste Tochter Verena zur Welt. „Familie und Job zu vereinbaren war nicht immer einfach, vor allem karrieretechnisch“, sagt sie und sieht die Fortschritte in der Gleichberechtigung bei Juristen vor allem bei Richterinnen. „Mittlerweile gibt es mehr Richterinnen als Richter“, sagt sie und findet das gut. Astrid Deixler-Hübner vertiefte sich in wissenschaftliches Arbeiten. „Ein eigener Weg ist und war mir wichtig“, sagt sie. Im Laufe der Jahre publizierte sie über sämtliche Bereiche des Verfahrensrechts, hat viel zum Familienrecht gearbeitet und betreut Kapitel im Großen Kommentar zum Zivilprozessrecht. Eben bei MANZ erschienen ist der „Kommentar zur Europäischen Erbrechtsverordnung“, den sie zusammen mit Martin Schauer von der Universität Wien herausgegeben hat. „Ich kenne Martin Schauer seit vielen Jahren R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016 durch die Mitarbeit bei Zeitschriften“, sagt sie und ist stolz auf die Gesellschaft für Familien- und Vermögensrecht, die sie gemeinsam mit ihm und Christoph Grabenwarter, Richter am VfGH und Professor an der WU Wien, gegründet hat. Als Teil eines internationalen Forschungsnetzwerks hat die Gesellschaft erst jüngst eine Förderzusage des FWF erhalten. „Das passiert selten im juristischen Bereich“, sagt sie und wird sich künftig mit internationaler Vermögensplanung befassen. „Als Juristin lote ich gerne neue Grenzen aus“, sagt die Linzerin und sieht in der immer komplizierter werdenden Rechtslage durch die internationalen Verflechtungen eine Herausforderung für ihren Berufsstand. Es gehe aber auch um neue Denkansätze wie „Behavioural Economics“, einen Forschungsbereich, der wirtschaftliches Handeln interdisziplinär betrachtet und Psychologie, Hirnforschung, Sozialtheorie und rechtliche Rahmenbedingungen vereint. „Das sind innovative Konzepte“, meint DeixlerHübner und verweist dabei auf die kürzlich von ihrem Institut mitorganisierte Veranstaltung, bei der alternative Streitbeilegung das zentrale Thema war – bei MANZ erscheint dieser Tage die von ihr als Mitherausgeberin betreute Publikation. Neben ihrem Job zählt für sie vor allem ihre Familie. „Ich bin stolz auf meine beiden Töchter“, sagt sie. Verena hat mittlerweile ein WU-Studium absolviert und lebt in Wien. Chiara, ihre Jüngere, ist 14 Jahre alt. „Sie ist lebenstüchtig und wird ihren Weg machen“, sagt sie. © Fotostudio Ulli Engleder Grenzen ausloten Astrid Deixler-Hübner ASTRID DEIXLER-HÜBNER leitet das Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht an der Johannes KeplerUniversität in Linz. „Auswendig lernen bringt nichts, wenn der Praxisbezug fehlt“ Beruf lich wie privat pendelt Deixler-Hübner zwischen Wien und Linz und ist froh, dass sie das Ausseerland in der Nähe hat. „Die Berge liebe ich innig, beim Wandern kann ich so richtig abschalten“, sagt sie. Theoretisch würde ihr das auch beim Tanzen gelingen, in der letzten Zeit hatte sie aber wenig Gelegenheit. „Juristen sind eher selten Tänzer, vor allem in Linz“, lacht sie und freut sich auf Wien. Dort kennt sie alle Locations für Tanzvergnügungen – Salsa ist ihr am liebsten. Karin Pollack 9 [MANZ · INTERN Spezialtagung Untreue NEU: Wann stehen Manager mit einem Fuß im Kriminal? Die Referenten Nina Huber, Georg Kodek, Mar tin Karollus, Rober t Ker t und Edmund Pieber vor der Justitia im Justizpalast Diese und andere Fragen wurden am 29. Jänner bei der „Spezialtagung Untreue NEU: Haftungsfrage Managementfehler? – Business Judgement Rule und grundlegende Reform des Untreuetatbestandes“ unter der Tagungsleitung von Georg Kodek (OGH/WU) im Fest- saal des Justizpalastes beantwortet. An der Schnittstelle zwischen Zivil- und Strafrecht angesiedelt, hat das Thema Untreue NEU seit einiger Zeit Konjunktur und ist dementsprechend in den Medien präsent. In aller – nur durch den zeitlichen Rahmen eingegrenzten – Tiefe widmete sich diese Rechtsakademie-Veranstaltung somit einem brisanten Aspekt des Anfang Jänner 2016 in Kraft getretenen Strafrechtsänderungsgesetzes 2015, nämlich der grundlegenden Reform des Untreuetatbestandes. Eine der Fragen dabei war, wie das Strafrecht unternehmerische Entscheidungen bewertet oder, salopp gesagt, wann Manager mit einem Fuß im Kriminal stehen. In einen erkenntnisreichen Dialog traten die Stimmen der Wissenschaft (Martin Karollus, Universität Linz, Robert Kert, WU Wien), die höchstrichterliche Perspektive (Georg Kodek als Höchstrichter und als WUProfessor) die Betrachtung aus staatsanwaltlicher Sicht (Edmund Pieber, Oberstaatsanwalt und erster Vertreter der Behördenleiterin bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption) sowie der rechtsanwaltliche Standpunkt (Nina Huber, Rechtsanwältin bei Doralt Seist Csoklich). Die Zahl der TeilnehmerInnen und ihr Interesse waren groß und der Saal bis zum Ende – an einem Freitag! – gut gefüllt. Für all jene, die nicht dabei sein konnten: am 20. Jänner 2017 wird diese Spezialtagung – wiederum unter der Leitung von Georg Kodek – mit dem Titel „Untreue NEU – Zwischenbilanz nach einem Jahr“ durchgeführt. BUCHPR ÄSEN TAT ION Der Chef der Wiener Baupolizei Gerhard Cech und MANZ-Lektorin Andrea Reiber überreichten am 8. Februar dem Wiener Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung Michael Ludwig ein Exemplar ihres soeben erschienenen Buches „Wohnungssanierung“ – passenderweise auf einer Baustelle. Der handliche Ratgeber beantwortet dem umbauwilligen Mieter oder Wohnungseigentümer Fragen wie „Welche Veränderungen darf ich in der Wohnung durchführen?“, „Wann muss ich die Erlaubnis des Vermieters oder der Miteigentümer einholen?“ u.v.m. 10 Foto: PID/Jobst Neuer Ratgeber „Wohnungssanierung“ Stadtrat Ludwig überreicht Der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (l.) 2016. zeigt sich interessiert am neuen Ratgeber „Wohnungs- 150 Seiten. Br. EUR 19,80 sanierung“ von Andrea Reiber und Gerhard Cech ISBN 978-3-214-08665-7 w w w. m a n z . at MANZ · INTERN] BUCHPR ÄSEN TAT ION Buchpräsentation „Rechtsanwaltsordnung“ in der RAK Wien Das Autorenteam Stefan Lehner, Klaus Hoffmann, Claudia Vitek, Karl F. Engelhart und Michael Rohregger mit Justizminister Wolfgang Brandstetter (2.v.l.) und MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler (ganz r.) Der neue RAO-Kommentar aus dem Hause MANZ wurde im Rahmen des Neujahrsempfangs der Rechtsanwaltskammer Wien am 12. Jänner 2016 in deren schönen Räumen vorgestellt. Die Autoren Klaus Hoffmann und Karl F. Engelhart sowie MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler präsentierten das gelungene Gemeinschaftswerk des neuen fünf köpfigen Autorenteams. Besonders hervorgehoben wurde in der Präsentation, dass die Ausgabe erstmals in kommentierter Form verfasst wurde und die neuen Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes 2015 gerade noch vor Drucklegung berücksichtigt und abgedruckt werden konnten. Neben Hausherr RAK-Wien Präsident Michael Enzinger und vielen Vertretern aus der Anwaltschaft (u.a. ÖRAK-Präsident Rupert Wolff) waren unter den Gästen auch zahlWolff reiche Besucher aus der Justiz, z.B. Justizminister Wolfgang Brandstetter, VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, OGH-Vizepräsidentin Elisabeth Lovrek und BMJ-SC Christian Pilnacek. Zum Buch siehe Seite 26. MANZ Rechtsakademie: Jahrestagung Verwaltungsgerichtsbarkeit NEU Bescheid zu wissen über Reformen, bevor sie in Kraft treten, ist eine Sache – zu verstehen, wie sie in der Praxis gelebt werden und welche konkrete Bedeutung sie für Praxisfälle auf Basis der Judikatur im Laufe einer gewissen Zeit gewinnen, eine andere. Gelegenheit zu letzterem bot die erste Tagung der MANZ Rechtsakademie des Jahres 2016 am 21. Jänner unter der Tagungsleitung von Mathis Fister (Partner der Tschurtschenthaler RAe GmbH in Klagenfurt, Ass.-Prof. am Institut für Europarecht und Internationales Recht der WU Wien und CoAutor des einschlägigen MANZ-Werkes). Das Podium war mit Michael Rohregger (Vizepräsident der Wiener Rechtsanwaltskammer und Partner der Rohregger Scheibner Bachmann Rechtsanwälte GmbH), Johanna Weilguni (Juristin im Verfassungsdienst des Amtes der OÖ Landesregierung und Mitautorin des R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016 VStG-Kommentars) sowie Daniela Urban (Richterin am Bundesverwaltungsgericht und Mitautorin des Werks zur Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform) hochkompetent besetzt. Die Kombination von wissenschaftlicher Expertise und der Darstellung von Erfahrungswerten sowie Die Vortragenden Mathis Fister, Johanna Weilguni, Daniela Urban und Michael die Beantwortung von Rohregger (v.l.n.r.) sehr konkreten Praxisfragen wurde von den TeilnehmerInnen sogar die Pausen wurden zur Klärung von sehr gut angenommen. individuell wichtigen Fragen genutzt. Es wurde intensiv diskutiert, ein großer Anteil des Publikums war involviert und 11 [TERMINE MANZ Rechtsakademie 01.03.2016 Intensivtagung Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz Dienstag Ort: 07.03.2016 Intensivtagung Personenstandsrecht NEU Montag Ort: 17.03.2016 Ort: Donnerstag 09.03.2016 Mittwoch Hotel de France Schottenring 3, 1010 Wien Trend Hotel Europa Bahnhofgürtel 89, 8020 Graz Arcotel Nike Untere Donaulände 9, 4020 Linz BUC AUSGE HT! Jahrestagung Unternehmensführung für Kanzleien und Anwälte Ort: Hotel Bristol Kärntner Ring 1, 1010 Wien 10.03.2016 Jahrestagung Strafrecht Donnerstag Ort: 15.03.2016 Update Unterhaltsrecht Wissen kompakt Dienstag Ort: 17.03.2016 Ort: Donnerstag Justizpalast, Festsaal Schmerlingplatz 10-11, 1010 Wien Hotel Le Méridien Opernring 13, 1010 Wien Schlossberghotel Kaiser-Franz-Josef-Kai 30, 8010 Graz 16.03.2016 Jahrestagung Gewerbliches Betriebsanlagenrecht 2016 Mittwoch Ort: Schlossmuseum, Barocksaal Schlossberg 1, 4020 Linz Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie Zehn Jahre Clusterbibliothek des Bundes Eine Erfolgsgeschichte der Verwaltungsreform Im Rahmen einer Festveranstaltung im Marmorsaal des Regierungsgebäudes wurde am 28. Jänner das zehnjährige Bestehen der Clusterbibliothek des Bundes gewürdigt. „Zehn Jahre Clusterbibliothek bedeuten zehn Jahre erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung eines Verwaltungsreformprojekts. Mit deren Einrichtung im Jahr 2006 unter der Federführung des damaligen BMWA ist es 12 gelungen, einen Modellfall nachhaltiger, kostensparender, ressortübergreifender Kooperation in einem wichtigen Service-Sektor zu etablieren“, erklärte in diesem Rahmen der Generalsekretär des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Harald Kaszanits. Die von der Buchhandlung MANZ belieferte Clusterbibliothek im Bundesministe- rium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft erbringt alle Bibliotheks- und Dokumentationsleistungen für sechs Bundesministerien (BMASK inklusive Arbeitsinspektorate, BMFJ, BMG, BMLFUW, BMVIT und BMWFW einschließlich des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV), die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)). w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at R DB. AT – WO M A NZ F IN DET] Handbuch Österreichisches Haftpflichtrecht online Koziol/Apathy/Koch (Hrsg) Das Werk umfasst im derzeit vorliegenden Teil III die Gefährdungs-, Produkt- und Eingriffshaftung im Bereich des Schadenersatzrechts. Erfasst sind damit jene Haftungen, die nicht auf einem Fehlverhalten beruhen. Inhaltliche Schwerpunkte: • • • Gefährdungshaftung: EKHG, Nachbarrecht, RHPflG ua. Produkthaftung Eingriffshaftung: Nachbarrechtliche, nach § 394 EO, nach § 8 Abs 3 MRG Vorteile: • • • • Berücksichtigung der aktuellen haftungsrechtlichen Diskussionen Durchdachtes Leitkonzept zur raschen Orientierung Umfassende Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur Ausführliches Paragraphenregister Preisinformation: Inhaltsverzeichnis online unter: Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 279,60 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße. www.rdb.at/haftpflichtrecht R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016 Fragen zu den Abonnements? Wir beraten Sie gerne: Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: [email protected] 13 [ R DB. AT – WO M A NZ F IN DET Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch online Torggler (Hrsg) Der UGB Kommentar – jetzt in 2. Auflage! Mit den Änderungen durch Zahlungsverzugsgesetz, Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 und GesbR-Reformgesetz • Mit einer Kommentierung der geplanten Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2015 • Rechnungslegungsvorschriften mit Verknüpfung zu angrenzendem Steuerrecht und IFRS Ziel des Werks ist eine hochwertige und kompakte Kommentierung des UGB in Form des Kurzkommentars. • Die weiteren Vorteile des Kommentars sind: • • • • • Bearbeitet von namhaften Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis Leserfreundlich durch klare und prägnante Sprache Praxisorientierte Darstellung Kompakte Kommentierung: viel Information auf wenig Raum Zahlreiche weiterführende Nachweise zu Streitfragen Preisinformation: Inhaltsverzeichnis online unter: Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 126,– pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße. www.rdb.at/ugb-linde 14 Fragen zu den Abonnements? Wir beraten Sie gerne: Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: [email protected] w w w. m a n z . at | Te l e f o n : (01) 5 31 61- 6 5 5, ve r t r i eb @ m a n z . at R DB. AT – WO M A NZ F IN DET] Wertpapieraufsichtsgesetz online Brandl/Saria (Hrsg) Alles auf Anfang im Wertpapieraufsichtsrecht Der neue WAG Kommentar von Brandl/Saria erfährt seine 2. Grundlieferung. Laufend wird die umzusetzende Richtinie „MiFID II“ eingearbeitet, die im Wertpapieraufsichtsrecht keinen Stein auf dem anderen lässt. Der „Brandl/Saria“ hält Sie auf dem Laufenden durch: • • • Praxisorientierte Kommentierung des WAG mit vielen Lösungsvorschlägen, dennoch wissenschaftlich fundiert unter Berücksichtigung der seit 2010 ergangenen 15 Novellen zum WAG und der europarechtlichen Vorgaben (MiFID II teilweise bereits eingearbeitet) von einem versierten Herausgeber- und Autorenteam: auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht und Vertreter der Wissenschaft Preisinformation: Inhaltsverzeichnis online unter: Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 174,– pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße. www.rdb.at/wag R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016 Fragen zu den Abonnements? Wir beraten Sie gerne: Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: [email protected] 15 [ÖFFENTLICHES RECHT Die gewerbliche Betriebsanlage 4. Auf lage Herausgeber: Stolzlechner · Wendl · Bergthaler 4. Auflage 2016. 620 Seiten. Geb. Ca. EUR 148,– Subskriptionspreis bis 31. 3. 2016 EUR 118,– ISBN 978-3-214-08352-6 Online-Version: www.manz.at/betriebsanlage Dieses Handbuch verschafft sicheren Zugang zu einer hochkomplexen Rechtsmaterie und zeichnet sich insbesondere aus durch • praxisbezogene Schwerpunkte in klarer Gliederung, • übersichtliche Verfahrensdarstellungen, • viele Beispiele zu Kernfragen des Betriebsanlagenrechts und ein • ausgeklügeltes Lexikon mit über 200 betriebsanlagen-spezifischen Begriffen. Aktuell mit Neuerungen zu: • Unternehmensgründung und Betriebsübernahme; • BA-Genehmigungsverfahren, zB Freistellung zahlreicher Betriebsanlagen von der Genehmigungspflicht, neue Kundmachungsformen, Probleme der übergangenen Partei, neuer Rechtsschutz (zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit); • Gastgartenregelung; • Vorgaben des Unionsrechts (IPPC-Anlagen, Seveso III-Richtlinie zum Industrieunfall). Die Autoren: R A Dr. Wolfgang Berger, Hon.-Prof. R A Dr. Wilhelm Bergthaler, Ass.-Prof. Mag. Dr. Karim Giese, Dr. Kerstin Holzinger, Univ.-Ass. Mag. Vanessa McAllister, LLB. oec., Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner, MR Mag. Sylvia Paliege-Barfuß, BMWFW, Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller, Univ.-Prof. Dr. Harald Stolzlechner, Mag. Kai Vogelsang, Amt der Salzburger Landesregierung, HR i.R. Dr. Harald Wendl, Mag. Erwin Ziermann, Landesverwaltungsgericht Salzburg. BDG – Beamten-Dienstrecht mit 68. Ergänzungslieferung Autor: Fellner Mit allen Vorschriften zum Dienstrecht der Beamten und Vertragsbediensteten – aktuell und präzise erläutert, unter Berücksichtigung der wesentlichen parlamentarischen Materialien und der wichtigsten höchstgerichtlichen Judikatur. Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 68. Erg.-Lfg. 2016. EUR 328,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 248,– ISBN 978-3-214-12162-4 Online-Version: www.manz.at/bdg Die 68. Ergänzungslieferung berücksichtigt umfangreiche Änderungen im • Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) und Vertragsbedienstetengesetz (VBG) durch die 2. Dienstrechts-Novelle 2015 • Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG) durch BGBl I 2013/210, I 2015/32, I 2015/101 und die 2. Dienstrechts-Novelle 2015 • Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) und Pensionsgesetz 1965 (PG) duch die (1.) Dienstrechts-Novelle 2015 Der Autor: Sektionschef i.R. Dr. Wolfgang Fellner war zuletzt Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz. Das Dienstrecht der Bundesbediensteten gehört zu seinen Spezialgebieten. Vorschläge zur Einhebung von Wassergebühren im Lichte des Art 9 WRRL RdU Schriftenreihe Band 44 Herausgeber: Umweltdachverband 2016. XXX, 232 Seiten. Br. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-09400-3 16 Der Nachfolgeband zur Studie „Ökonomische Instrumente im Wasserschutz“ (RdU Band 36) untersucht weitergehend konkrete Möglichkeiten, wie das Kostendeckungsprinzip vollständig und EU-konform im Bereich der Wassernutzung, vor allem im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in Österreich umgesetzt werden kann. Schwerpunkte: • Darlegung des Risikos einer unsachgemäßen Implementierung des Art 9 WRRL als umweltschädliche Subvention • Screening der derzeit in Geltung stehenden Wassergebührenbestimmungen des österreichischen Rechts • Darstellung konkreter legistischer Vorschläge für eine richtlinienkonforme Umsetzung des Art 9 WRRL • Einschätzung dieser weitergehenden legistischen Wasserbepreisungsvorschläge aus umweltökonomischer Perspektive. Die Autoren: Mag. a Dr. in Barbara Goby, Umweltdachverband; Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner, Johannes Kepler Universität, Linz; Mag.a Beate Geretschläger, Johannes Kepler Universität Linz; Mag. Dr. Florian Stangl, LL.M., CHSH Rechtsanwälte; DIDI F. Stephan Lutter, WU Wien; Univ.-Prof. Dr. Rupert Sausgruber, WU Wien. w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at ÖFFENTLICHES RECHT] VStG – Verwaltungsstrafgesetz 2. Auf lage Autoren: Lewisch · Fister · Weilguni Der VStG-Kommentar von den Autoren Lewisch/Fister/Weilguni liegt nun in 2. Auflage vor: • mit Einarbeitung der Judikatur und Literatur seit dem 1. 1. 2014, • gewohnt prägnant und präzise, • mit wissenschaftlichem Anspruch – für die Anforderungen der Praxis Erwarten Sie rasche und exakte Antworten auf alle Fragen des Verwaltungsstrafrechts! Die Autoren: DDr. Peter Lewisch ist Universitätsprofessor am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien und Rechtsanwalt bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati in Wien. Dr. Mathis Fister ist Rechtsanwalt und Partner bei TSCHURTSCHENTHALER Rechtsanwälte GmbH und Lektor am Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien. Dr. Johanna Weilguni ist Juristin im Verfassungsdienst des Amtes der Oö Landesregierung. Erscheint Ende Mai 2016 2. Auflage 2016. Ca. 480 Seiten. Geb. Ca. EUR 104,– Subskriptionspreis bis 31. 5. 2016 EUR 84,– ISBN 978-3-214-01162-8 Fremdenpolizei- und Asylrecht mit 2. Ergänzungslieferung Herausgeber: Schrefler-König · Szymanski Die 2. Erg.-Lfg. aktualisiert folgende Normen um die vielen Änderungen durch das FRÄG 2015: • BFA-Einrichtungsgesetz • BFA-Verfahrensgesetz • Fremdenpolizeigesetz 2005 • Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Die 3. Erg.-Lfg. mit den restlichen Änderungen des FRÄG 2015 und dem „neuen Asyl auf Zeit“ folgt demnächst. Die Herausgeber: Dr. Alexandra Schref ler-König, Richterin am Bundesverwaltungsgericht und Leiterin der Evidenzstelle und Dr. Wolf Szymanski, Sektionschef des Bundesministeriums für Inneres i. R. Die Autoren: MMag. Simone Böckmann-Winkler, Leiterin des Geschäftsbereichs Recht am BVwG; Dr. Harald Lipphart-Kirchmeir, Regionaldirektor des BFA Bgld dzt Hotspot Lesbos; DDr. Verena Ornezeder, Bundesministerium für Inneres; Mag. Christian Schmalzl, Landespolizeidirektion Tirol; Dr. Alexandra Schref ler-König und Dr. Wolf Szymanski. Loseblattwerk in 2 Mappen inkl 2. Erg.Lfg. 2016. EUR 225,– ISBN 978-3-214-14465-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/fremdenrecht UG – Universitätsgesetz 2002 4. Auf lage Autorin: Per thold-Stoitzner Das UG 2002 wurde seit der Vorauflage viermal novelliert. Die letzte und umfangreichste Novelle BGBl I 2015/131 war erforderlich, weil Zugangs- und SteOP-Regelungen zeitlich befristet erlassen worden waren. Darüber hinaus sollten auch gesetzliche Grundlagen für ein Tenure-Track-Modell geschaffen werden. Die 4. Auflage befindet sich auf dem neuesten Stand mit • dem Gesetzestext idF BGBl I 2015/131 – Rechtslage zum 1. 1. 2016, • den relevanten Materialien sowie • erläuternden Anmerkungen mit ausgewählter Literatur und Judikatur. Die Autorin: ao. Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner lehrt Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und ist ebendort Studienprogrammleiterin sowie Vizedekanin. 4. Auflage erscheint im April 2016. Ca. XXII, 430 Seiten. Br. Ca. EUR 69,– ISBN 978-3-214-09092-0 R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016 17 [ZIVILRECHT Gerichtsgebühren 2016 17. Auf lage Autoren: Dokalik · Pötscher Die 17. Auflage enthält die Tabellen der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sowie Vollzugsgebühren und Vergütungen der Gerichtsvollzieher idF der Gerichtsgebühren-Novelle 2015 und des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015. Darüber hinaus beinhaltet sie Muster von Anträgen auf Gebührenbefreiung und Ver- 17. Auflage 2016. 94 Seiten. Br. EUR 20,80 ISBN 978-3-214-03882-3 fahrenshilfe bei einvernehmlichen Scheidungen sowie für die Berechnung der Vergütung des Gerichtsvollziehers. Alle wichtigen Beträge und Bemessungsgrundlagen sind übersichtlich dargestellt und sofort griffbereit. Die Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, stv. Abteilungsleiter im BMJ. Regierungsrat Josef Pötscher, Amtsdirektor des LG Linz i.R. Vorläufige Vollstreckbarkeit, Rückforderung und Schadenersatz nach nationalem und europäischem Zivilverfahrensrecht Autoren: König · Praxmarer Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist ein wichtiges Mittel zur Steigerung der Effizienz von Zivilverfahren. Dennoch gibt es zahlreiche ungeregelt gebliebene Fragen – etwa nach der Dauer dieser provisorischen Entscheidungswirkung, nach der allfälligen Rückabwicklung samt Schadenersatz oder iZm der Vollstreck(barerklär)ung ausländischer vor2016. XXVIII, 246 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-00969-4 läufig vollstreckbarer Entscheidungen. Ein Vergleich von: • ZPO • ASGG • AußStrG • EO • IO • EuBagatellVO • Brüssel IIa-VO • EuUnterhaltsVO • EuKoPfVO zeigt die jeweiligen Regelungsunterschiede auf. Ein unverzichtbarer Arbeitsbehelf für Fragestellungen rund um den nationalen und europäischen vorläufigen Rechtsschutz! Die Autoren: o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard König ist Professor für Zivilgerichtliches Verfahren an der Universität Innsbruck und Autor zahlreicher einschlägiger Publikationen. Univ.-Ass. Dr. Elisabeth Praxmarer ist Assistentin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren an der Universität Innsbruck. Alternative Formen der Konfliktbereinigung ADR-Richtlinie, Schlichtungswesen, Mediation & Einigungsverfahren Herausgeber: Deixler-Hübner · Schauer 2016. XIV, 212 Seiten. Br. EUR 49,– ISBN 978-3-214-00650-1 7 Fachbeiträge zum Thema „Alternative Konfliktbereinigung“ werden im vorliegenden Tagungsband wiedergegeben: • Alternative Formen der Streitbeilegung • Kindeswohl & Mediation im AußStrG – Fremdunterbringung bei Kindeswohlgefährdung nach dem B-KJHG • Grundzüge und Funktion des Schlichtungswesens in Österreich • RSS – Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbands der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten • Die ADR-Richtlinie und ihre Umsetzung in Österreich – Schlichtung und OnlineStreitbeilegung • Streitprävention durch AGB-Kontrolle ex ante am Beispiel des Energierechts • Bestehende und neue Formen der Konfliktlösung: Österreich am Weg zum Einigungsrichter? Mit Beiträgen von: Marlene Hofmair, Alexander Meisinger, Sebastian Reiter, Hanna Salicites, Jürgen Schmidt, Sebastian Wöss Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner, Institutsvorständin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der Johannes Kepler Universität Linz. Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht der Universität Wien. 18 w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at ZIVILRECHT ∙ WIRTSCHAFTSRECHT] Schmerzengeld-Entscheidungen 1980 bis Dezember 2015, Ausgabe 1/2016 Autor: Danzl 3.623 Entscheidungen aus dem Zeitraum 1980 bis Dezember 2015 auf CD-ROM: • gezielte Suche nach angemessener Höhe des Schmerzengeldes bzw Verunstaltungsentschädigung • sekundenschnelle Abfrage nach Suchbegriffen (zB „Meniskus“ oder „Armbruch“) • Entscheidungen mit zugesprochenem Geldbetrag, Verletzungen, Schmerzen, Dauer des Spitalsaufenthalts etc • Fundstellen-Verlinkung auf RDB-Volltexte • mit halbjährlichen Updates immer auf dem Laufenden Der Autor: Hon.-Prof. Dr. Karl-Heinz Danzl ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes und Honorarprofessor an der Universität Innsbruck, Schriftleiter der ZVR sowie Autor zahlreicher Publikationen. 2016. 1 CD-ROM EUR 59,– ISBN 978-3-214-18529-9 Im Abonnement für halbjährliche CD-ROM Updates vorgemerkt. Paket: Danzl/Gutiérrez-Lobos/Müller Das Schmerzengeld 10. Auflage + CD-ROM EUR 118,– im Abo EUR 108,– ISBN 978-3-214-18528-2 Vergaberecht für Auftraggeber und Bieter gemäß BVergG 2006 und ÖNORM A 2050 Autor: Gölles Endlich ein verständlicher Überblick! In diesem Buch wird eine ganzheitliche Darstellung des Vergaberechts vorgenommen, die für die richtige Handhabung von Ausschreibungen den Inhalt des BVergG und der ÖNormen übersichtlich wiedergibt, hierzu eine Basiskommentierung liefert und wesentliche Zusammenhänge aufzeigt. Mit • Tabellen für jeden Verfahrensschritt, • Grafiken zur raschen Orientierung und • Checklisten zur bestmöglichen Verwendung im Berufsalltag. Damit bewahren Auftraggeber und Bieter, aber auch Rechtsanwälte, den Überblick im Vergaberechtsdschungel. Der Autor: Dr. Hans Gölles ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Vergabe- und Verdingungswesen sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen. Inkl. BVergG -Nov 2015 2016. X, 154 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-01944-0 Handbuch Crowdfunding & AltFG Herausgeber: Kaufmann · Seper · Zenz Dieses Buch • bietet einen Überblick über die verschiedenen Systeme des Crowdfunding, die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich, speziell unter Berücksichtigung des neuen AltFG • erklärt, wann und welche Form von Crowdfunding erfolgversprechend ist • stellt dar, welche Mindeststandards für den Anlegerschutz eingehalten werden müssen • und liefert Informationen zur Konzessionserteilung bzw -beantragung, dem Betreiben von Internetplattformen sowie dem vorgeschriebenen Inhalt von Prospekten. Der ideale Wegweiser für Unternehmensgründer und ihre rechtlichen Berater (ACHTUNG: Prüfpflicht des AltF-Informationsblatts durch Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Notare…)! 2016. XXII, 150 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-00883-3 Die Herausgeber: Mag. a Bibiane Kaufmann ist in der FM A-Abteilung „Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebs“ tätig. Mag. Georg Seper, LL.M. und Mag. Christian Zenz sind Stellvertretende Abteilungsleiter im BMWFW. Beide waren maßgeblich an der Entstehung und Ausarbeitung des AltFG beteiligt. R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016 19 [ARBEITSRECHT Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen Band 84 Herausgeber: Weiß Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts! 1. und 2. Teillieferung 2015, Jahrgang 84 • Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen und ausgewählte Erk des VwGH mit ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform • Ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leitsatzform • Fachkundige Auswahl und Auf bereitung durch den Herausgeber Dr. Dieter Weiß. Der Herausgeber: Dr. Dieter Weiß, Richter des OLG Linz. 2016. 160 Seiten. Br. EUR 96,– ISBN 978-3-214-09107-1 ASVG – Allgemeine Sozialversicherung mit 128. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner Das ASVG (Erster Teil bis § 45) auf aktuellem Stand! Wichtige Änderungen der Rechtslage durch: • BGBl I 2015/79 (Meldepflicht-Änderungsgesetz) • BGBl I 2015/113 (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) • BGBl I 2015/118 Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 128. Erg.-Lfg. 2016. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14154-7 (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) • BGBl I 2015/144 (Budgetbegleitgesetz 2016) • BGBl I 2015/162 (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 – SRÄG 2015) Mit aktueller Rechtsprechung und neuester Literatur! Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef iR waren beide im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts. Der SV-Komm mit 144. – 154. Lieferung Herausgeber: Mosler · Müller · Pfeil Die Lieferungen 144 – 154 berücksichtigen ua die Novellen: • Meldepflicht-Änderungsgesetz • Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG • Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016 • Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 – SRÄG 2015 Faszikelwerk in 4 Leinenmappen inkl. 154. Lfg. 2016. EUR 398,– ISBN 978-3-214-09601-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: sv-komm.manz.at Runde Geburtstage im März 20 „Die Wissenschaft und Praxis … hat mit diesem Werk einen wesentlichen Schritt vorwärts getan!“ Franz Marhold, DRdA 6/2014 Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Hon.-Prof., Senatspräsident des VwGH iR Dr. Rudolf Müller, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, alle Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Arbeits- und Sozialrecht) der Universität Salzburg. • Bernhard Hüttler • Heinrich Neisser • Gerhard Putz • Rudolf Stohanzl MANZ gratuliert herzlich! w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at STR AFRECHT] StGB 27. Auf lage, Stand 1. 1. 2016 Autorin: Bachner-Foregger Mit dieser handlichen Taschenausgabe sind Sie im Strafrecht immer am Puls der Zeit! Für Praktiker ein wertvolles und schnelles Nachschlagewerk, bietet es Studierenden einen ersten Einstieg in Kernfragen des StGB und damit eine wichtige Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung. Die 27. Auflage mit Stand 1. 1. 2016 stellt die geltende Rechtslage übersichtlich dar und bietet: • knappe und präzise Anmerkungen, • ein ausführliches Stichwortverzeichnis, • plus: die Hervorhebung des gegenüber der Vorauflage geänderten Gesetzestextes. Berücksichtigt sind 2 Novellen, darunter: • das StRÄG 2015 BGBl I 2015/112, das umfangreiche Änderungen des StGB mit sich brachte. Die Autorin: Dr. Helene Bachner-Foregger ist Hofrätin des Obersten Gerichtshofs und Autorin im Wiener Kommentar zum StGB und zur StPO. 27. Auflage 2016. 404 Seiten. Br. EUR 16,80 ISBN 978-3-214-13118-0 StGB und ausgewählte Nebengesetze 12. Auf lage Autor: Fabrizy Die 12. Auflage präsentiert in kompakter Form und mit prägnanten Kommentierungen den neuesten Stand des Strafgesetzbuches. Seit der Vorauflage wurde das StGB so stark geändert wie nie zuvor: 193 Novellierungspunkte allein durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2015. Die Neuauflage des handlichen Klassikers hilft Ihnen, rasch wieder den Überblick zu gewinnen! • Die Rechtslage ist berücksichtigt mit 1. 1. 2016. • Rechtsprechung und Literatur sind eingearbeitet bis September 2015. • Die Schwerpunktanmerkungen in den Nebengesetzen wurden umfassend aktualisiert. • Das umfangreiche Sachregister wurde sorgfältig revidiert. Der Autor: Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy ist Generalprokurator i.R. und Autor des Kurzkommentars zur Strafprozessordnung sowie Kommentator im Wiener Kommentar zum StGB. 12. Auflage 2016. XX, 1.252 Seiten. Geb. EUR 165,– ISBN 978-3-214-02434-5 Strafrechtsänderungsgesetz 2015 Autorin: Troppacher Das StRÄG 2015, das mit 1. 1. 2016 in Kraft trat, ist die umfangreichste Novelle des Strafgesetzbuches seit dessen Verlautbarung 1975. Es umfasst insb Änderungen in den Bereichen Cyber-Crime, Fahrlässigkeit, Körperverletzung, persönliche Freiheit, Sanktionenrecht, Sexualstrafrecht und Vermögensstrafrecht sowie in der Strafprozessordnung und in weiteren Einzelmaterien. Die Sonderausgabe erleichtert durch ihre gut strukturierte Darstellung den ersten Einstieg in die neue Rechtslage und präsentiert: • alle betroffenen §§ im StGB und in der StPO mit Unterstreichung der Neuerungen, • den wichtigsten Inhalt der Änderungen „auf einen Blick“, • die relevanten Auszüge aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage sowie • wertvolle fachliche Anmerkungen der für das StRÄG zuständigen Referentin. Dieses benutzerfreundliche Werk wird Ihren Arbeitsalltag mit dem neuen StGB 2015 optimal erleichtern! 2016. X, 274 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-01160-4 Die Autorin: Mag. Manuela Troppacher ist Referentin im Bundesministerium für Justiz und hat das Projekt StR ÄG 2015 mitgestaltet. R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016 21 [STR AFRECHT · STUDIUM UND PR A XIS Wiener Kommentar zur StPO mit 247. Lieferung Herausgeber: Fuchs · Ratz Aktualisiert wurden diesmal: • §§ 2, 3 Schmoller: Amtswegigkeit, Objektivität und Wahrheitsforschung • §§ 134 – 136 Reindl-Krauskopf/Tipold/ Zerbes: Beschlagnahme von Briefen, Auskunft über Daten etc • §§ 170 – 189 Kirchbacher/Rami: Festnahme etc Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 247. Lfg. 2016. EUR 398,– ISBN 978-3-214-16196-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version www.manz.at/stpo • §§ 193 – 197 Nordmeyer: Fortführung des Verfahrens etc • §§ 380 – 395a Lendl: Kosten des Strafverfahrens • §§ 514 – 517 Jerabek: Schlussbestimmungen Die Autoren: Dr. Robert Jerabek, Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur iR und Rechtsschutzbeauftragter im BMJ; Dr. Kurt Kirchbacher, LL.M., Hon.-Prof. an den Universitäten Salzburg und Wien sowie Senatspräsident des OGH; Mag. Frederick Lendl, Hofrat des OGH; Dr. Michael Rami, Rechtanwalt in Wien und Lehrbeauftragter an der Universität Wien; Dr. Susanne Reindl-Krauskopf, Univ.-Prof. an der Universität Wien; Dr. Kurt Schmoller, Univ.-Prof. an der Universität Salzburg; Dr. Alexander Tipold, ao. Univ.-Prof. an der Universität Wien; Dr. Ingeborg Zerbes, Univ.-Prof. an der Universität Bremen. Wiener Kommentar zum StGB mit 141. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz Aktualisiert wurden diesmal: §§ 62 – 67 Salimi: Straf bare Handlungen im Inland etc. §§ 91 – 95 Jerabek: Rauf handel etc. §§ 96 – 98 Eder-Rieder: Schwangerschaftsabbruch §§ 142 – 145 Eder-Rieder: Raub etc Faszikelwerk in 7 Mappen inkl. 141. Lfg. 2016. EUR 564,– ISBN 978-3-214-11044-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb Weitere Aktualisierungen zum StRÄG 2015 folgen in Kürze! Bei den strafrechtlich relevanten Nebengesetzen wurde erstmalig kommentiert: § 28c Ausländerbeschäftigungsgesetz Meissnitzer Die Autoren: Dr. Robert Jerabek, Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur iR und Rechtsschutzbeauftragter im BMJ; MMag. Dr. Martin Meissnitzer, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Dr. Maria Eder-Rieder, ao. Universitätsprofessorin an der Universität Salzburg; Dr. Farsam Salimi, Assistenzprofessor an der Universität Wien. Exekutions- und Insolvenzrecht 10. Auf lage Autorinnen: Roth · Duursma-Kepplinger Erscheint im April 2016. Ca. XXXIV, 350 Seiten. Br. Ca. EUR 46,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 36,80 ISBN 978-3-214-14785-3 22 2 in 1: Exekutions- und Insolvenzrecht in einem Band! Auf übersichtliche und leicht verständliche Weise werden die prüfungsrelevanten Bereiche des Exekutions- und des Insolvenzrechts erläutert und der Einstieg in beide Materien leicht gemacht: • Exekutionsvoraussetzungen • Beteiligte des Verfahrens • Verfahren 1. Instanz • Exekutionsklagen • Exekutionsarten • materielles Insolvenzrecht • allgemeine Verfahrensbestimmungen und Insolvenzverfahren • Konkursverfahren mit und ohne Sanierungsplan • Abschöpfungsverfahren Plus: Internationales Exekutions- und Insolvenzrecht! Unter Berücksichtigung aller Änderungen seit der Vorauflage, insb EO-Novelle 2014, EuGVVO sowie die am 1. Juni 2017 in Kraft tretende neue Europäische Insolvenzordnung. Die Autorinnen: o. Univ.-Prof. Dr. Marianne Roth, LL.M. lehrt an der Universität Salzburg sowie an der Universität Linz. Priv.-Doz. Dr. Henriette Duursma-Kepplinger, LL.M., M.A.S., LL.M. ist Rechtsanwältin in Linz, Prüfungskommissärin für die Richteramtsprüfung am OLG Linz und lehrt an der Universität Salzburg. w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at STUDIUM UND PR A XIS] Strafprozessrecht 9. Auf lage Autoren: Ber tel · Venier Das Buch stellt das Strafprozessrecht in der am 1. 1. 2016 geltenden Fassung dar. Das StrafrechtsänderungsG 2015 und die Teilaufhebung des § 106 StPO durch den VfGH (G 233/2014) sind berücksichtigt. Ziel des Buches ist es, hinter den – manchmal schwer verständlichen – Paragraphen den von Behörden und Verteidigern wirklich geübten Strafprozess sichtbar zu machen; Beispiele aus der Rechtsprechung erläutern die wichtigsten Probleme. Auch das Sachregister wurde verbessert. Das Strafprozess recht auf 200 Seiten Die Autoren: em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Bertel lehrte und Univ.-Prof. Dr. Andreas Venier lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Innsbruck. 9. Auflage 2016. XVIII, 206 Seiten. Br. EUR 37,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 29,60 ISBN 987-3-214-14940-6 Strafrecht Besonderer Teil I Delikte gegen Personenwerte 4. Auf lage Autoren: Kienapfel · Schroll Lehr- und Praxiswissen auf höchstem Niveau! Wie die Teilbände Besonderer Teil II und Besonderer Teil III versteht sich auch der „BT I“ als Mittler zwischen Theorie und Praxis. Diese ausführliche, systematische und übersichtliche Darstellung der zentralen Delikte gegen Personenwerte ermöglicht dem Studenten eine weiterführende Befassung mit diesen Themenbereichen und dem Praktiker einen Einstieg in Problemlösungen. Auf aktuellem Stand mit allen Änderungen seit der Neuauflage, insbesondere durch das große Strafrechtsänderungsgesetz 2015! Die Autoren: em. o. Univ.-Prof. Dr. Diethelm Kienapfel lehrte Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Linz. Hon.-Prof. Dr. Hans Valentin Schroll ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs und lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Wien. 4. Auflage 2016. Ca. XX, 360 Seiten. Br. EUR 58,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 46,40 ISBN 978-3-214-14944-4 Grundbegriffe der Rechtswissenschaften 3. Auf lage Autoren: Meissel · Ofner · Per thold-Stoitzner · Windisch-Graetz Dieses Werk ist für den Grundkurs im Erweiterungscurriculum Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden für Studierende nichtjuristischer Fachrichtungen an der Universität Wien konzipiert. Es beinhaltet rechtswissenschaftliches Basisvokabular und Grundbegriffe zentraler juristischer Gebiete: Auf bau der Rechts- ordnung, Auslegung und Subsumtion, Verfassungsrecht, Strafrecht, Völker- und Europarecht, Privatrecht und das jeweilige Verfahrensrecht. Wiederholungsfragen ermöglichen eine erste Selbstkontrolle und dienen der Prüfungsvorbereitung. Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel, Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte, Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner, LL.M., Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, ao. Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, und ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Michaela Windisch-Graetz, Institut für Arbeits- und Sozialrecht, lehren an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016 3. Auflage 2016. Ca. 310 Seiten. Br. Ca. EUR 37,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 29,60 ISBN 978-3-214-00651-8 23 [ BAU EN MIET EN WOH N EN · SACHBUCH Wohnrecht 2016 Autor: Gar tner 2016. Ca. XX, 450 Seiten. Br. EUR 39,– Im Abonnement EUR 32,– (jährlich) ISBN 978-3-214-06766-3 Die jährliche Gesetzausgabe mit dem Plus! • Neuauflage aller wichtigen Wohnrechtsgesetze auf Stand 1. 3. 2016 • Neuerungen des vergangenen Jahres (Novellen, Entscheidungen, Literatur) auf einen Blick: » Gesetzestext mit allen Novellen » Die wichtigsten Entscheidungen des Jahres 2015 kurz zusammengefasst » Hinweise auf die wohnrechtlich relevanten Beiträge in Fachzeitschriften. Für Ihre schnelle Recherche: ausführliche Stichwortverzeichnisse zu jeder Norm! • ABGB • BTVG • BauKG • BauRG • EAVG • HeizKG • KSchG • MaklerG • ImmMV • Standesregeln • MRG • RichtWG • WEG • WGG Mit den Neuerungen: • Novelle des WGG BGBl I 2015/257 • Änderungen des WEG durch die Erbrechtsnovelle BGBl I 2015/87 Der Autor: Dr. Herbert Gartner ist Rechtsanwalt in Wien und Spezialist sowie Fachautor auf dem Gebiet des Miet- und Wohnrechts. Handbuch Bauwirtschaft & Baumanagement Die erfolgreiche Abwicklung von Bauprojekten mit 6. Aktualisierungslieferung Autor: Habison Bauprojekte erfolgreich abwickeln! Dieses Handbuch richtet sich an Bauherren, Architekten, Bauträger und Totalunternehmer, die unnötige Kosten, Terminverzug und langwierige Auseinandersetzungen vermeiden wollen. Loseblattwerk in 1 Mappe mit 6. Akt.-Lfg. 2016. EUR 112,50 ISBN 978-214-01118-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Die 6. Aktualisierung enthält ua: • umfangreiche Aktualisierung des wasserrechtlichen Verfahrens • neues Kapitel „Abfallwirtschaftsgesetz“ • komplett neu überarbeitetes Kapitel „Arbeitnehmerschutz“ • neue Fassung der ÖNORM B 2110 (15. 3. 2013) Der Autor: Prof. Dipl.-Ing. Dr. Rudolf Habison ist Zivilingenieur für Hochbau und gerichtlich beeideter Sachverständiger für Planungs- und Ausführungsmanagement sowie Kalkulation, Vergabe- und Verdingungswesen, Bauabwicklung und Bauabrechnung. Wohnungssanierung Autoren: Cech · Reiber Weil es Ihre vier Wände sind! Wer eine Wohnung bezieht, hat den Wunsch, sein Zuhause so zu gestalten, wie es seinen Vorstellungen entspricht. Dieses Anliegen stößt dort auf Grenzen, wo die Interessen anderer berührt werden. Dieser Ratgeber gibt dem umbauwilligen Mieter oder Wohnungseigentümer eine Hilfestellung und beantwortet folgende Fragen: 2016. 150 Seiten. Br. EUR 19,80 ISBN 978-3-214-08665-7 • Welche Veränderungen darf der Mieter/ Wohnungseigentümer in der Wohnung durchführen? • Wann muss er die Erlaubnis des Vermieters oder der Miteigentümer einholen? • Was kann er tun, um die Baubewilligung zu erlangen? • Welche Ansprüche auf Aufwandersatz bestehen bei Beendigung des Vertrags? • Was passiert bei unerlaubten Umbauten? Mit einer Checkliste („Welche Unterlagen sind notwendig?“) und einem Muster („Antragstellung auf Zustimmung zu einer Veränderung des Wohnungseigentumsobjekts“) sowie den wichtigsten Rechtsvorschriften und Adressen im Anhang! Die Autoren: Dr. Gerhard Cech, Leiter der Magistratsabteilung 37 – Baupolizei. Dr. Andrea Reiber, Redakteurin der Zeitschrift immolex und Lektorin wohnrechtlicher Sachbücher beim Verlag M ANZ. 24 w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at EMPFEHLENSWERTES] Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Dictator Autor: Robert Harris Cicero, größter Redner seiner Zeit, weilt mit seinem Sekretär Tiro im Exil. Da er seinen politischen Feind Caesar zu unterstützen verspricht, kann er nach Rom zurückkehren, wo er sich wieder zu öffentlichem Ansehen emporkämpft. Genial und fehlbar, angsterfüllt und doch unbändig mutig – der mit sich ringende Mensch hinter dem Politiker Cicero macht die Geschichte so unwiderstehlich. Dictator umfasst bedeutsame Momente der Menschheitsgeschichte: den Untergang der römischen Republik, den folgenden Bürgerkrieg, die Enthauptung von Pompeius und den Meuchelmord an Caesar. Das Thema jedoch ist zeitlos: Wie lässt sich politische Freiheit gegen skrupellosen Ehrgeiz, korrumpierte Wahlen und den verderblichen Einfluss endloser Auslandseinsätze schützen? Heyne. 2015. 528 Seiten. Geb. EUR 23,70 ISBN 978-3-453-26871-5 Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: [email protected] | www.manz.at Für Sie gelesen Zellmann · Mayrhofer Die Urlaubsrepublik 2015. 240 Seiten. Br. EUR 21,90 ISBN 978-3-214-18683-8 „… ein Feuerwerk wertvoller Grundgedanken, Tipps und Anregungen“ (a3 Gast, 11 – 12/2015) „Peter Zellmann räumt mit Mythen auf.“ (Kurier, 14. 11. 2015) „Für alle, die mit Tourismus zu tun haben – durchaus auch für interessierte Gäste.“ (OÖNachrichten, 28. 11. 2015) R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016 25 [EMPFEHLENSWERTES Schon bestellt? Wiltschek · Horak UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 8. Auflage 2016. XXXVIII, 1.572 Seiten. Ln. EUR 280,– ISBN 978-3-214-01469-8 Die Neuauflage enthält • den bewährten umfangreichen Anmerkungsapparat mit Verweisungen, • alle Änderungen durch die umgesetzte RL-UGP, • wichtige Richtlinien mit allen Erwägungsgründen (unlautere Geschäftspraktiken, irreführende und vergleichende Werbung sowie audiovisuelle Mediendienste) • und eine umfassende Auf bereitung der Judikatur zur EuGVVO In mehr als 12.500 Leitsätzen von EuGH, OGH, OLG und OPM gibt die Neuauflage einen vollständigen Überblick über die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung und enthält auch die wichtigsten markenrechtlichen Entscheidungen. Korinek · G. Saria · S. Saria (Hrsg) VAG – Versicherungsaufsichtsgesetz Faszikelwerk in einer Mappe inkl. 15. Lfg. 2015. Ca. EUR 178,– ISBN 978-3-214-09209-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Mit 1. 1. 2016 trat das neue Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 in Kraft. Als erster Kommentar zur neuen Rechtslage bietet Ihnen das Werk • eine praxisorientierte Kommentierung des VAG mit vielen wissenschaftlich fundierten Lösungsvorschlägen; • weiterführende Literatur zur vertiefenden Arbeit; • das Wissen eines versierten Herausgeber- und Autorenteams; • eine rasche Adaptierung des Kommentars aufgrund des Erscheinens in Faszikel. Baran · Peschetz Österreichisches Versicherungsaufsichtsrecht 3. Auflage 2015. XVIII, 218 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-03917-2 Basierend auf dem VAG 2016 bietet die 3. Auflage des Leitfadens eine übersichtliche und kompakte Einführung in das neue Versicherungsaufsichtsrecht – über den Sinn, die Strukturen und die Besonderheiten der Versicherungsaufsicht. In 14 Kapiteln wird der Inhalt des neuen Gesetzes klar und verständlich dargestellt; wichtige Themen auch tiefergehend beleuchtet, ua: Konzession, Vorschriften für den laufenden Geschäftsbetrieb, Governance, (Konzern-)rechnungslegung, Solvabilität, Gruppenaufsicht, Aufsichtsbehördliche Anordnungen und Maßnahmen, Insolvenzrechtliche Vorschriften und Verwaltungsstrafen. Engelhart · Hoffmann · Lehner · Rohregger · Vitek RAO – Rechtsanwaltsordnung 9. Auflage 2015. XVIII, 888 Seiten. Geb. EUR 138,– ISBN 978-3-214-07787-7 Erstmals erscheint die Ausgabe als Kurzkommentar mit nunmehr ausführlichem Kommentar samt Rechtsprechung zu den praxisrelevantesten Normen des anwaltlichen Berufsrechts: • Rechtsanwaltsordnung • Disziplinarstatut und • Richtlinien für die Berufsausübung (1977 und 2015). Der Kommentar richtet sich gleichermaßen an Rechtsanwältinnen und -anwälte wie an Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter. 26 w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at EMPFEHLENSWERTES · MANZ · INTERN] Schon bestellt? Brawenz · Kind · Wieser Forstgesetz 4. Auflage 2015. XXVI, 898 Seiten. Geb. EUR 148,– ISBN 978-3-214-03446-7 Siebenmal wurde das Forstgesetz seit dem Erscheinen der Vorauflage novelliert. Die 4. Auflage dieser kommentierten Ausgabe mit Judikaturleitsätzen (Stand: 1. 11. 2015) berücksichtigt alle Änderungen, setzt Schwerpunkte bei der Klärung kontroversiell beurteilter Fragen (zB Betretungsrecht, Haftungsfragen im Wald etc) und enthält: • ForstG 1975 idF BGBl I 2015/102 • ausführliche Kommentierung • Übersicht über die gesamte Rechtsprechung durch Judikaturleitsätze in den Anmerkungen • ausgewählte Durchführungsverordnungen, Nebengesetze und Erlässe Juristen-Ball 2016 Im prachtvollen Ambiente der Wiener Hofburg fand am 6. Februar 2016 der traditionsreiche Juristen-Ball statt. Wie jedes Jahr sorgte auch heuer der Verlag MANZ wieder für den Blumenschmuck und die traditionelle Damenspende, ein elegantes rotes Brillenetui. Die alljährlich von der Buchhandlung verlosten beiden Ballkarten gewann heuer Erich Neumeister. Im Vorfeld hatte MANZ wieder die DebütantInnen des diesjährigen Balls zu einem MANZ-Ballopening-Cocktail in die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 geladen. Den Preis für die richtige Beantwortung der Rätselfragen erhielten Barbara Wimmer und Anselm Balthasar: Karten für das chinesische Shen Yun Theater, gesponsert von Florian Godovits. MANZ-GF Susanne Stein, Gewinner Anselm Balthasar, Juristenverband-Generalsekretärin Susanne Schöner, Gewinnerin Barbara Wimmer und Sponsor Florian Godovits Der Österreichische Juristentag lädt am Montag, den 4. April 2016, 18.30 Uhr, zu einer Vortragsveranstaltung mit Diskussion zum Thema „Migration und Integration in Beschäftigung und Beruf“ im Bundesministerium für Justiz, Großer Festsaal, Eingang Museumstraße 7, 1070 Wien Anmeldung bis 30. März 2016: E-Mail: [email protected], Tel: +43 1 52152 2142 R E C H T A K T U E L L # 0 3 | M ä r z 2 016 27 P.b.b. 05Z036244 M · MANZ Verlag, Johannesgasse 23, 1010 Wien http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=61dd51c3-8258-4470-a4fc-df39e43bc8d1&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat&utm_term=201511&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_NEU_2016 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=61dd51c3-8258-4470-a4fc-df39e43bc8d1&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat&utm_term=201511&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_NEU_2016 http://www.RECHTSAKADEMIE manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=61dd51c3-8MANZ 258-4470-a4fc-df39e43bc8d1&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat&utm_term=201511&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_NEU_2016 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http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=61dd51c3-8258-4470-a4fc-df39e43bc8d1&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat&utm_term=201511&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_NEU_2016 http://www.Die manz.at/servicaktuelle e/veranstaltungen/Kalender.htmRechtsentwicklung l?uuid=61dd51c3-8258-4470-a4fc-df39e43bc8d1&utm_source=ZS_App&utmim _medium=mobile&utm_content=Inserat&utm_term=201511&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_NEU_2016 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=61dd51c3-8258-4470-a4fc-df39e43bc8d1&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat&utm_term=201511&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_NEU_2016 • Lauterkeitsrecht • Patentrecht http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=61dd51c3-8258-4470-a4fc-df39e43bc8d1&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat&utm_term=201511&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_NEU_2016 • Urheberrecht http://www.•manz.Markenrecht at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=61dd51c3-8258-4470-a4fc-df39e43bc8d1&utm_source=ZS_App&ut m_medium=mobile&utm_content=Inserat&utm_term=201511&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_NEU_2016 • Wettbewerbsrecht http://www.•manz.Musterrecht at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=61dd51c3-8258-4470-a4fc-df39e43bc8d1&utm_source=ZS_App&ut m_medium=mobile&utm_content=Inserat&utm_term=201511&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_NEU_2016 Jahrestagung 22. ÖBl SEMINAR 2016 Dienstag, 19. April 2016, 9.00 – 18.30 Uhr Wirtschaftskammer Österreich, Rudolf-Sallinger-Saal Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien Jetzt anmelden! www.manz.at/rechtsakademie
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