Information zur Kommunal-Wahl am 6. März 2016 Das

Information zur Kommunal-Wahl am 6. März 2016
Erklärt in leichter Sprache.
Ohne Ansprüche auf Rechts-Sicherheit.
Das bedeutet:
Wie die Menschen wählen, ist erklärt.
Diese Erklärung ist gut und soll helfen.
Es können trotzdem Fehler drin sein, oder es fehlt etwas.
Entschuldigung, eine Beschwerde deswegen geht nicht.
Das wählen die Menschen
Die Menschen in Offenbach wählen ein neues Parlament.
Das Parlament ist eine Gruppe von Menschen.
Die Gruppe heißt:
•
Stadt-Verordneten-Versammlung.
Das Parlament entscheidet: Was in der Stadt passiert.
Zum Beispiel:
•
Wie viel Geld die Stadt braucht.
Für Schulen, Kinder-Gärten oder Freizeit-Heime
•
Wie viel Geld Museen oder Vereine für ihre Arbeit bekommen.
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In dem Parlament sind 71 Personen
Die werden gewählt.
Dafür haben Sie 71 Stimmen.
Das heißt: Sie können 71 Personen wählen.
Wer am 6. März wählen darf
Sie dürfen wählen: Wenn Sie 18 Jahre alt sind.
Und diese Sachen sind wichtig:
•
Sie müssen in Offenbach wohnen.
•
Sie müssen Bürger oder Bürgerin aus der Europäischen Union sein.
•
Sie müssen am Tag von der Wahl schon 3 Monate
in Offenbach wohnen.
Sie wählen am 6. März
Menschen von den Wahl-Vorschlägen.
Die Wahl-Vorschläge sind alle Menschen, die Sie wählen können.
Jede Partei hat eigene Wahl-Vorschläge.
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Sie haben verschiedene Wahl-Möglichkeiten.
Sie müssen Kreuze auf dem Wahl-Zettel machen.
Das bedeutet:
•
Sie können Ihre Stimmen einzeln vergeben
Sie machen 1 Kreuz hinter den Namen der Personen,
die Sie wählen wollen.
•
Sie können 2 Kreuze oder 3 Kreuze hinter den Namen der Personen
machen.
•
Sie können verschiedene Personen von verschiedenen WahlVorschlägen Ihre Stimme geben.
•
Sie können auch mischen.
Das heißt:
Sie geben Personen von verschiedenen
Wahl-Vorschlägen 1 oder 2 oder 3 Stimmen.
Zum Beispiel:
In dem Beispiel haben Sie nur 15 Stimmen
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Das ist wichtig:
Zählen Sie die Kreuze,
die Sie auf dem Stimm-Zettel gemacht haben.
Sie dürfen 71 Stimmen vergeben.
Das heißt: Sie dürfen 71 Kreuze machen.
•
Sie können auch 1 Partei oder 1 Wählergruppe wählen.
Sie machen 1 Kreuz bei 1 Partei oder 1 Wählergruppe.
Dann bekommen alle Personen von dem Wahl-Vorschlag
gleich viele Stimmen.
Bis alle Stimmen verteilt sind oder bis jeder auf der Liste 3 Stimmen hat.
Zum Beispiel:
In dem Beispiel haben Sie nur 15 Stimmen
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•
Sie können Namen durch-streichen
Sie machen 1 Kreuz bei 1 Partei oder 1 Wählergruppe und
streichen dort 1 Namen oder mehrere Namen durch.
Die Personen bekommen dann keine Stimme von Ihnen.
Zum Beispiel:
In diesem Beispiel haben Sie nur 15 Stimmen.
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•
Sie dürfen weniger Kreuze machen.
Sie können 1 Partei oder 1 Wählergruppe wählen.
Und Sie können Personen aus 1 oder mehreren
Wahl-Vorschlägen wählen.
Zum Beispiel:
Sie wählen Partei A
Dazu kreuzen Sie den Wahl-Vorschlag
von der Partei A an.
Dann können Sie noch 1 Person oder mehrere Personen
von einer anderen Partei oder einem anderen Wahl-Vorschlag ankreuzen.
In diesem Beispiel haben Sie nur 15 Stimmen
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Das ist wichtig!
•
Sie dürfen nur den Wahl-Vorschlag von 1 Partei
oder 1 Wähler-Gruppe ankreuzen.
Sonst ist Ihr Stimm-Zettel nicht gültig.
•
Sie dürfen nur 1 oder 2 oder 3 Stimmen an eine Person geben.
•
Zählen Sie die Kreuze, die Sie auf dem Stimm-Zettel gemacht haben.
Oben auf dem Stimm-Zettel steht:
Sie haben 71 Stimmen für Offenbach.
So viele Kreuze dürfen sie machen.
Damit ihr Stimm-Zettel gültig ist.
•
Machen Sie nicht mehr Kreuze.
Sonst ist Ihr Stimm-Zettel nicht gültig.
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Sie dürfen aber weniger Kreuze machen.
Dann ist Ihr Stimm-Zettel trotzdem gültig.
Wenn Sie Fragen haben
•
Dann melden Sie sich bitte beim Wahl-Amt.
Das Wahl-Amt Offenbach überwacht die Wahl in Offenbach.
Adresse:
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
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Gemacht wurde diese Information von:
Behindertenbeirat der Stadt Offenbach
Netzwerk Inklusion Offenbach-Stadt
Dr. Dorothea Terpitz – Wilhelmsplatz 2 – 63065 Offenbach
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