aktuell Nr. 59 ❙ März 2015 VAKA | Der aargauische Gesundheitspartner editorial Pflegefinanzierung in Schieflage? Es drängt sich schon längst auf, dass offene Fragen der Pflegefinanzierung in Bern ge klärt werden. Seit Anfang 2011 ist die neue Pflegefinanzierung in Kraft. Bereits jetzt zeigt sich, dass die Ziele nur teilweise erreicht wurden und vermehrt Kosten auf die Gemeinden und die Betroffenen zugekommen sind. Die Pflegefinanzierung war auf Bundesebene geschaffen worden, um Menschen in der Pflegebedürftigkeit besser zu unterstützen und zu verhindern, dass sie aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit sozialhilfeabhängig werden. Das Bundesgesetz liess allerdings viele Details offen, und in den Kantonen entstanden unterschiedliche Regelungen. Der grösste Mangel zeigt sich bei der ungeregelten und einseitigen Zuständigkeit für die Restfinanzierung (das sind die Kosten, für die Heimbewohner und Krankenkasse nicht aufkommen) der Pflegekosten, bei der Verrechnung von medizinischen Nebenleistungen, der Akut- und Übergangspflege oder den ambulanten Inhouse-Spitex-Dienstleistungen. In diversen Berichten und zahlreichen überwiesenen Postulaten sowie Motionen wurde diese Problematik bereits aufgegriffen. Der Bundesrat nahm jeden Vorstoss an und fügte jeweils an, «dass er sich der Probleme bewusst sei, er werde die Fragen mit den Kantonen behandeln ...». Die neue Pflegefinanzierung – Es braucht Rezepte auf Bundesebene. Seite 2 Hans Dössegger, Präsident VAKA 1 aktuell VAKA aktuell ❙ Nr. 59 März 2015 Pflegefinanzierung: Dringender Handlungsbedarf Thomas Peterhans, Präsident Sparte Pflegeinstitutionen Daniel Suter, Betriebswirtschaftlicher Mitarbeiter, stv. Geschäftsführer VAKA Die per Januar 2011 in Kraft getretene neue Pflegefinanzierung orientiert sich an zwei Reformzielen: Zum einen soll die sozialpolitisch schwierige Situation bestimmter Gruppen pflegebedürftiger Personen entschärft werden. So wurden die Vermögensfreibeträge bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen erhöht, und der Aufenthalt in einem Pflegeheim darf in der Regel keine Sozialhilfe-Abhängigkeit begründen. Zum anderen geht es darum, die Krankenversicherung finanziell nicht zusätzlich zu belasten. Dazu hat der Bund schweizweit einheitliche Beiträge der Krankenversicherer für die Pflegeleistungen festgelegt und den Grundsatz der Kostenneutralität eingeführt. Steigende Pflegekosten gehen voll zulasten der öffentlichen Hand Die Krankenversicherer vergüten pro 20 Minuten Pflegebedarf CHF 9.00, wobei die Entschädigung gegen oben begrenzt ist, da bei einem Pflegebedarf von mehr als 220 Minuten nicht mehr als CHF 108.00 vergütet werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeinstitutionen müssen sich mit einem Beitrag an den Pflegekosten beteiligen, welcher maximal 20% des vom Bundesrat festgelegten höchsten Beitrags der Krankenversicherer beträgt. Im Kanton Aargau leisten die Bewohnerinnen und Bewohner ab der dritten Pflegestufe diesen Maximalbeitrag von CHF 21.60 pro Tag. Gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG regeln die Kantone die Restfinanzierung der nach den Beiträgen der Krankenversicherer sowie der Bewohnerinnen und Bewohner verbleibenden Pflegekosten. Im Kanton Aargau tragen die Gemeinden diese sogenannten Restkosten anhand der vom Regierungsrat festgelegten kantonalen Tarifordnung. Kostensteigerungen bei den stationären Pflegeleistungen gehen vollumfänglich zulasten der Aargauer Gemeinden – weil sowohl die Beiträge der Krankenversicherer als auch die Beiträge der Bewohnerinnen und Bewohner fixiert sind. Dies führt zu einer ungerechtfertigten einseitigen Belastung der öffentlichen Hand, wie das nachfolgende Beispiel aufgrund der Anpassung der kantonalen Tarifordnung per 1. Januar 2015 verdeutlicht (Pflegenormkosten Stufe 5/pro Pflegetag): 2014 Pflegenormkosten Beitrag Krankenversicherer Beitrag Bewohner/-in Restkosten Gemeinde 2015 Veränderung CHF 85.50 CHF 90.50 + 5,8% CHF 45.00 CHF 45.00 0,0% CHF 21.60 CHF 21.60 0,0% CHF 18.90 CHF 23.90 + 26,5% Eine Kostensteigerung um 5,8% führt also dazu, dass die Restkosten für die Gemeinde um über einen Viertel höher zu liegen kommen! Für das Jahr 2015 rechnet man denn im Kanton Aargau auch mit einer Belastung in der Höhe von 73,6 Millionen Franken für die Gemeinden, währenddem man bei der Beratung des neuen Pflegegesetzes im Kanton Aargau noch von 46 Millionen Franken ausging. Tiefe Pflegenormkosten im Kanton Aargau Der vom Regierungsrat des Kantons Aargau für das Jahr 2015 festgesetzte Ansatz für die Pflegenormkosten von CHF 60.30 pro Stunde (bzw. rund CHF 61.50 pro Stunde inklusive der Zusatzbeiträge) fällt trotz der Erhöhung gegenüber dem Vorjahr im Vergleich mit benachbarten Kantonen immer noch eher bescheiden aus: Kanton AG BL BE SO ZG ZH Jahr 2015 CHF 61.50 CHF 61.10 CHF 62.70 Bemerkungen CHF 60.30 plus Zusatz CHF 62.00 CHF 79.10 CHF 85.10 ungefährer Wert Maximalbetrag Die einseitige Last der Kostensteigerungen für die öffentliche Hand birgt die Gefahr, dass die effektiven Pflegekosten nicht vollumfänglich gedeckt werden und es aufgrund finanzpolitischer Überlegungen zu einer Unterfinanzierung der Pflegeleistungen kommt. Die VAKA rechnet denn auch aufgrund des eher tiefen Ansatzes damit, dass dies im Jahr 2015 im Kanton Aargau der Fall sein wird. Positionen der VAKA: ❙Der Bund sollte die Kantone verpflichten, die vollumfängliche Restkostenfinanzierung sicherzustellen. ❙Die Krankenversicherer sind zu verpflichten, ebenfalls einen Teil der Kostenentwicklung mitzufinanzieren. ❙ Der steigenden Pflegebedürftigkeit in den Pflege institutionen muss Rechnung getragen werden, indem die Obergrenze von 220 Pflegeminuten pro Pflegetag aufgehoben oder zumindest deutlich erhöht wird. Pflegeinstitutionen als integrale Leistungs erbringer der stationären Langzeitpflege In den Pflegeinstitutionen werden nebst den Kern aufgaben Pflege, Betreuung und Hotellerie auch sogenannte medizinische Nebenleistungen erbracht: ärztliche und therapeutische Leistungen, die medikamentöse Versorgung sowie die Abgabe von Mitteln und Gegenständen. Die ärztlichen und therapeutischen Leistungen (z. B. Physiotherapie) werden durch auf eigene Rechnung tätige Personen, z. B. selbständige Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Hausärztinnen und -ärzte, aber auch durch in Pflegeheimen angestellte und somit unselbständig tätige Ärztinnen/Ärzte und Therapeutinnen/Therapeuten erbracht. Die tarifsuisse ag macht im Rahmen eines hängigen Beschwerdeverfahrens geltend, dass Pflegeheime nicht befugt seien, von einer Heimärztin oder einem Heimarzt erbrachte oder angeordnete Leistungen (wie Verschreibung von Medikamenten und Therapien) zu erbringen und zu verrechnen. Pflegeheime sind aber gemäss Krankenversicherungsgesetz verpflichtet, eine ausreichende ärztliche Betreuung zu gewährleisten, über das erforderliche Fachpersonal und über zweckentsprechende medizinische Einrichtungen zu verfügen sowie eine zweckentsprechende pharmazeutische Versorgung zu gewährleisten. Diese Versorgung kann die Pflegeinstitution durch entsprechende Aufträge an frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte bzw. Therapeutinnen und Therapeuten sicherstellen, aber nach Ansicht der VAKA und CURAVIVA Schweiz auch durch Anstellung dieser Fachpersonen. Dies macht auch aus einer übergeordneten versorgungspolitischen Optik Sinn: Bei zukünftig noch steigender Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeinstitutionen – in Verbindung mit einem zunehmenden Mangel an Hausärztinnen und -ärzten – ist die Rolle der Pflegeinstitutionen als integrale Leistungserbringer der stationären Langzeitpflege zu stärken. Um den administrativen Aufwand sowohl für die Pflegeinstitutionen als auch für die Krankenversicherer möglichst tief zu halten, setzt sich die VAKA dafür ein, dass die medizinischen Nebenleistungen nicht nur via Einzelleistungsverrechnung, sondern auch mittels Pauschaltarifen abgerechnet werden können. Dies führt zu einem deutlich tieferen Leistungserfassungs- und Leistungsabrechnungsaufwand und ist damit effizient und auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll. Die Problematik der Mittel und Gegenstände (MiGeL) Die Krankenversicherer vergüten seit Langem die sogenannten Mittel und Gegenstände (MiGeL) im Rahmen von tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die tarifsuisse ag stellt sich nun auf den Standpunkt, dass die MiGeL (Pflegematerial), welche bei Pflegeleistungen durch Fachpersonal zur Anwendung kommen, im Rahmen der Krankenversicherungs-Beiträge für die Pflegeleistungen und der Restfinanzierung durch die Kantone abgegolten sind. Eine separate zusätzliche Verrechnung auf Basis der geltenden gesetzlichen Grundlage sei nicht zulässig. Die VAKA stellt sich grundsätzlich nicht dagegen, dass Kosten für MiGeL und Pflegematerial als Sachkosten in die Pflegekosten eingerechnet werden und die Krankenversicherer diese Kosten somit nicht mehr zusätzlich zu den Pflegeleistungen vergüten. Die VAKA besteht jedoch darauf, dass in diesem Fall entweder die heute gültigen Beiträge der Krankenversicherer entsprechend erhöht werden müssen oder dass die öffentliche Hand die bisher von den Krankenversicherern getragenen Kosten für die MiGeL im Umfang von rund vier Millionen Franken übernehmen muss. Erfahren Sie mehr zur Pflegefinanzierung. http://www.vaka.ch/aktuell/index.htm 3 aktuell Pflegefinanzierung: Handlungsbedarf aus politischer Sicht Ruth Humbel, Nationalrätin CVP, Mitglied Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung sollte die finanzielle Belastung der Patientinnen und Patienten begrenzt werden, damit Pflegebedürftigkeit im Alter nicht in die Sozialhilfebedürftigkeit führt. Dazu wurden folgende Massnahmen beschlossen: ❙Die Versicherer zahlen Beiträge an die Pflegeleistungen einzig nach dem Pflegebedarf und unabhängig vom Ort der Behandlung (Pflegeheim, Tageseinrichtung oder Spitex). ❙Der Bundesrat bezeichnet die Pflegeleistungen und setzt die Beiträge der Krankenkassen nach dem Pflegebedarf fest. Pflegeleistungen werden einer Qualitätskontrolle unterzogen. ❙Die Belastung der Patientinnen und Patienten durch nicht gedeckte Pflegekosten wird begrenzt. Für die Restkosten haben die Kantone aufzukommen. ❙Für die Krankenkassen sollte die Einführung der Pflegefinanzierung keine Mehrkosten verursachen. Die Kantone berechneten ihre Mehrkosten per Einführung auf 300 bis 340 Millionen Franken. ❙Hotellerie- und Betreuungskosten in Pflegeheimen gehen voll zulasten der Patienten. ❙ Einrichtungen mit ambulanten Tages- und Nachtstrukturen werden ins KVG aufgenommen. ❙Die Kosten der ärztlich angeordneten Akut- und Übergangspflege müssen vom Kanton und den Versicherern nach den Regeln der Spitalfinanzierung übernommen werden. ❙KVG-Leistungen werden mit der Hilflosenentschädigung (HLE) und den Ergänzungsleistungen (EL) koordiniert. Zudem wird der Zugang zur EL für Eigenheimbesitzer erleichtert. Die neue Pflegefinanzierung ist seit 2011 in Kraft. Nicht alle Massnahmen sind umgesetzt. Umsetzungsschwierigkeiten ergeben sich aus den vielfältigen und unterschiedlichen Interessen von Pflegeeinrichtungen und Tarifpartnern sowie vor allem auch aus der föderalen Struktur unseres Gesundheitswesens. 4 Nachbesserung bei der Kostenrückerstattung Finanzierungsschwierigkeiten zeigen sich insbesondere bei Patientinnen und Patienten, welche mit einem Heimeintritt den Kanton wechseln. Würde ein Heimeintritt einen neuen Wohnsitz begründen, würden die Standortgemeinden massiv belastet, was vermieden werden muss. Sinnvoll wäre eine Lösung wie bei der EL, nämlich dass der Kanton des letzten Wohnsitzes vor dem Heimeintritt zuständig bleibt. Damit Finanzierungslücken ausgeschlossen und Heime nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden, muss sichergestellt werden, dass die Kantone sowohl die Pflegetaxen als auch die anrechenbaren Heimkosten des Standortkantons des Heimes gegenseitig anerkennen. Es braucht dazu eine klare gesamtschweizerische Regelung. Zur grundsätzlichen Frage der Finanzierung bin ich der Meinung, dass sich alle Kostenträger, d. h. Kantone, Krankenkassen und Private, gleichermassen an den steigenden Kosten beteiligen müssen. VAKA aktuell ❙ Nr. 59 März 2015 und die Zeitdauer von zwei Wochen überprüft wird. In der Praxis werden heute nur die Pflegekosten nach den Regeln der Spitalfinanzierung aufgeteilt. Die Hotelleriekosten hingegen gehen ganz zulasten der Patienten. Auf diese Weise funktioniert die Übergangspflege nicht. Bei den Leistungen der Akut- und der Übergangspflege handelt es sich um Pflegeleistungen, die im Anschluss an einen Spitalaufenthalt notwendig sind, vor allem bei älteren Patientinnen und Patienten, welche aus dem Akutspital entlassen werden, aber auch noch nicht in der Lage sind, wieder ein selbständiges Leben zu führen. Der Gesetzgeber wollte, dass diese Leistungen während einer befristeten Zeit vollständig von der Krankenversicherung und den Kantonen übernommen werden, und zwar nach dem gleichen Schlüssel wie die Spitalleistungen. Praxistaugliche Zulassung der Pflegeheime als Leistungserbringer Mit dieser Motion vom letzten Dezember verlange ich, dass Pflegeheime ihre kassenpflichtigen Leistungen selbständig vollumfänglich zulasten der Krankenversicherer abrechnen können und Pauschalierungen der Leistungen möglich sind. Gemäss Art. 39 Abs. 3 KVG haben die Pflegeheime ein umfassendes Leistungsangebot anzubieten, d. h. nebst den eigentlichen Pflegeleistungen durch Fachpersonal auch eine ärztliche Betreuung und alle medizinischen Nebenleistungen. Es sollte deshalb auch klar sein, dass diese Leistungen pauschaliert verrechenbar sind und Pflegeheime nicht in einen Systemwechsel gezwungen werden, der ohne Nutzen für Patienten nur zu mehr Bürokratie und höheren Kosten führt. Der Nationalrat hat die Vorstösse noch nicht behandelt. Während der Bundesrat in der Pflegefinanzierung kaum Handlungsbedarf sieht, arbeitet die ständerätliche Kommission derzeit an der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative «Nach besserung der Pflegefinanzierung» von Ständerätin Christine Egerszegi. Es ist davon auszugehen, dass noch in diesem Jahr eine Vorlage zur Behebung der Schwachstellen der Pflegefinanzierung in die Vernehmlassung geht. Ich sehe noch in folgenden Bereichen Handlungsbedarf und habe entsprechende Vorstösse eingereicht: Einheitliches Leistungserfassungssystem für Pflegeheime und Spitex Im Dezember 2013 habe ich mit dieser Motion ein gesamtschweizerisch einheitliches Pflegebedarfs erfassungsinstrument verlangt, wie es im übrigen Bereich der Tarife gilt. Gemäss KVG müssen Einzelleistungstarife wie auch Pauschaltarife in Spitälern auf einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur beruhen. Bei der Pflegefinanzierung hingegen gibt es kein einheitliches Erfassungssystem, was sich als Mangel erweist, weil keine Transparenz bezüglich Kosten und Leistungen möglich ist. Eine Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten kann nicht sichergestellt werden, wenn der Leistungsbedarf mit drei unterschiedlichen Systemen (Besa, RAI-RUG, Plaisir) erfasst wird. Verschiedene Pflegebedarfsinstrumente führen beim gleichen Patienten zu unterschiedlichen Pflegestufen und damit zu unterschiedlichen Rückerstattungen, was nicht haltbar ist. Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege Im letzten September habe ich mit einem Vorstoss verlangt, dass die Leistungen der Akut- und der Übergangspflege vollumfänglich (Pflege, Betreuung, Behandlung/Therapie sowie Hotellerie) nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet werden 5 anzeige_xamax_175_125_entwurf.indd 1 14.11.14 17:27 infos Beiträge aus Mitglieder-Institutionen Personelles Reha Rheinfelden Unternehmensgruppe RehaClinic Als Ärztlicher Direktor Neurologie der Unternehmensgruppe folgt Prof. Dr. med. Peter Sandor per Januar 2015 dem in «Teilpension» gehenden Stelleninhaber Dr. med. Walter Jenni. Mit Professor Sandor, der seit vier Jahren die Akutnahe Neurorehabilitation (ANNR) von RehaClinic am Kantonsspital Baden leitet, kann die strategische und operative Position des Ärztlichen Direktors Neurologie mit einem internen Kandidaten optimal wieder besetzt werden. Weiter verstärkt RehaClinic per Januar 2015 ihre Kompetenz in der Neurologie und Neurorehabilitation unter neuem Chefarzt PD Dr. med. Andreas R. Gantenbein. Reha Rheinfelden mit zusätzlichen Leistungsangeboten Ab 2015 erweitert sich das Leistungsspektrum für stationäre Rehabilitation mit neuen Leistungsaufträgen. Neu nimmt die Reha Rheinfelden neben den bestehenden stationären Indikationen (neurologische, muskuloskelettale und orthopädische Rehabilitation sowie Sklerodermie) Patientinnen und Patienten für geriatrische, internistisch-onkologische und psychosomatische Rehabilitationen auf. Weiter wurde der Leistungsauftrag Frührehabilitation (Rehabilitative Intensivabteilung) auf alle Fachgebiete erweitert. Die Nachfolge des Gründers und Ärztlichen Direktors der Klinik für Schlafmedizin KSM, PD Dr. med. Jürg Schwander, tritt am Standort Bad Zurzach per Januar 2015 Dr. med. Jens G. Acker als Chefarzt an. Kurszentrum erfolgreich rezertifiziert Kantonsspital Baden AG Prof. Heesen ist seit dem 1. Februar neuer Chefarzt und Direktor Departement Anästhesie und Intensivmedizin. 1991 promovierte er an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt a. M. zum Doktor der Medizin. Von 1995 bis 1997 forschte er in den USA und legte damit die Grundlage zu seiner Habilitation. 2004 wurde er zum Chefarzt der Anästhesie und operativen Intensivstation am Klinikum Bamberg in Süddeutschland ernannt, wo er bis zu seinem Eintritt ins Kantonsspital Baden tätig war. Seine klinischen Schwerpunkte sind die Regional anästhesien und die geburtshilfliche Anästhesie. Das Kurszentrum der Reha Rheinfelden ist ein Beispiel für hochklassige berufliche und allgemeine Weiterbildung im Gesundheitsbereich. Dieses ist seit 2011 nach dem schweizerischen Qualitätslabel für Weiterbildungsinstitutionen eduQua:2004 zertifiziert. Ende 2014 führte die Zertifizierungsstelle Swiss TS die Rezertifizierung sowie das Upgrade auf die neue, anspruchsvollere Version eduQua:2012 durch. Paul Eberhard, der Auditor, beurteilte das vom Kurszentrum erreichte Qualitätsniveau als ausserordentlich hoch. aarReha Schinznach Cristoffel Schwarz übernimmt per 1. April 2015 das Departement Betriebswirtschaft und Infrastruktur (BWI) und wird Mitglied der Geschäftsleitung. Das BWI umfasst unter anderem die Bereiche Bau, Technischer Dienst, Hotellerie, Wäscherei und Informatik. Bereits vor neun Jahren arbeitete Schwarz als Leiter Hotellerie im KSB. Bis zu seiner Rückkehr führt Schwarz am Universitäts-Kinderspital Zürich den Bereich Infrastruktur. Als diplomierter Hotelier hat er 2002 die Ausbildung zum Betriebsökonomen abgeschlossen und bildete sich in der Folge zum Spitalfachmann und zum diplomierten Spitalexperten weiter. 50 Jahre aarReha Schinznach Die aarReha Schinznach darf im Jahr 2015 ihr 50-Jahr-Jubiläum feiern. Stiftungsrat und Klinikleitung freuen sich darauf, sich im Rahmen verschiedener Festaktivitäten im September 2015 bei Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Behörden und der Bevölkerung für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken und gemeinsam auf das nächste halbe Jahrhundert anzustossen. Asana Gruppe AG Dr. iur. Andreas Edelmann ist per sofort der neue Präsident im Verwaltungsrat der Asana Gruppe AG. Er folgt auf Martin Heiz, der aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten war. Thomas Staub wurde neu in den Verwaltungsrat gewählt und übernimmt das Vizepräsidium. Auf operativer Ebene gibt es durch die Pensionierung des langjährigen CEO Alfred Zimmermann ebenfalls einen Führungswechsel. Ab 1. Januar 2015 haben die beiden Standortdirektoren Daniel Schibler (Menziken) und René Huber (Leuggern) die gemeinsame operative Führung der Asana Gruppe AG übernommen. Asana Gruppe AG Qualitätszertifikat für Asana Spitäler Leuggern und Menziken Die Asana Gruppe AG hat bei einer externen Überprüfung Bestnoten erhalten und kann nun das Zertifikat «sanaCERT» vorweisen. Als erste Spitalgruppe in der Schweiz hat die Asana Gruppe AG ein gemeinsames Qualitätsmanagementsystem für zwei Akutspitäler und zwei Pflegeheime entwickelt, umgesetzt und überprüfen lassen. Auf das Glanzresultat (27 von 32 Punkten) dürfen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle Belegärztinnen und -ärzte stolz sein. Ma n 20 age .04 m .15 ent / 1 -Ap 1.0 ér 5.1 os: 5 Modulare Weiterbildung für Fach- und Führungspersonen im Gesundheitswesen Spitäler – Heime – Spitex – Gesundheitszentren KOSTEN UND TARIFE Unsere BenchmarkingDaten unterstützen die Ausarbeitung von zielgerichteten Optimierungsvorschlägen. Ich berate Sie gerne! www.careum-weiterbildung.ch 6 VAKA aktuell ❙ Nr. 59 März 2015 DR. OTHMAR HAUSHEER www.keller-beratung.ch | Telefon 056 483 05 10 | 5405 Baden-Dättwil PROZ ESSE CONTROLLING I N F O R M AT I K COACHING 7 agenda & impressum 25. April 2015, ab 8.30 Uhr Dritter kantonaler Alterskongress Kultur & Kongresshaus, Aarau 29. April 2015, 13.30 Uhr Frühjahrskonferenz Pflegeinstitutionen Alterszentrum Bruggbach, Frick 10. Juni 2015 13.30 Uhr Generalversammlung FAK-VAKA 14.30 Uhr Generalversammlung VAKA Regionales Pflegezentrum Baden 28. Oktober 2015, 13.30 Uhr Herbstkonferenz Pflegeinstitutionen pflegimuri, Muri 26. Mai 2015, ab 13.30 Uhr Gesundheitspolitischer Anlass VAKA Gasthof zum Schützen AG, Aarau Herausgeber: VAKA-Geschäftsstelle, Aarau Tel. 062 836 40 90 Fax 062 836 40 91 E-Mail: [email protected] Internet: www.vaka.ch Redaktion: VAKA, Redaktionskommission, Postfach, 5001 Aarau Redaktionskommission: Barbara Bumbacher, Hans Dössegger, Luzia Fischer, Sonja Häusermann, Beat Huwiler, Philipp Lenz, Andrea Rüegg, Blandina Werren, Stefan Wey Auflage: rund 1500 Exemplare Erscheinungsweise: 5 jährlich Druck: Effingerhof AG, Storchengasse 15, 5201 Brugg Kooperation wirkt. Gesellschaft und Politik fordern zunehmend mehr Effizienz im Gesundheitswesen. Damit Wirtschaftlichkeit, Qualität, Sicherheit und Patientennähe rund um die Uhr keine leeren Worthülsen bleiben, lancieren regional Bezirk Baden verankerte Institutionen auf der Basis freiwilliger Kooperationen das «GesundheitsNetz Aargau Ost». Region Brugg AG www.gnao.ch Gesundheits-Netz Aargau Ost 8
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