Pflegefinanzierung in Schieflage?

aktuell
Nr. 59 ❙ März 2015
VAKA | Der aargauische Gesundheitspartner
editorial
Pflegefinanzierung
in Schieflage?
Es drängt sich schon längst auf, dass offene
Fragen der Pflegefinanzierung in Bern ge­
klärt werden.
Seit Anfang 2011 ist die neue Pflegefinanzierung in Kraft. Bereits jetzt zeigt sich, dass die
Ziele nur teilweise erreicht wurden und vermehrt
Kosten auf die Gemeinden und die Betroffenen
zugekommen sind. Die Pflegefinanzierung war
auf Bundesebene geschaffen worden, um Menschen in der Pflegebedürftigkeit besser zu unterstützen und zu verhindern, dass sie aufgrund
ihrer Pflegebedürftigkeit sozialhilfeabhängig
werden. Das Bundesgesetz liess allerdings viele
Details offen, und in den Kantonen entstanden
unterschiedliche Regelungen.
Der grösste Mangel zeigt sich bei der ungeregelten und einseitigen Zuständigkeit für die
Restfinanzierung (das sind die Kosten, für die
Heimbewohner und Krankenkasse nicht aufkommen) der Pflegekosten, bei der Verrechnung von medizinischen Nebenleistungen, der
Akut- und Übergangspflege oder den ambulanten Inhouse-Spitex-Dienstleistungen.
In diversen Berichten und zahlreichen überwiesenen Postulaten sowie Motionen wurde diese
Problematik bereits aufgegriffen. Der Bundesrat
nahm jeden Vorstoss an und fügte jeweils an,
«dass er sich der Probleme bewusst sei, er werde die Fragen mit den Kantonen behandeln ...».
Die neue Pflegefinanzierung –
Es braucht Rezepte auf Bundesebene.
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Hans Dössegger, Präsident VAKA
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aktuell
VAKA aktuell ❙ Nr. 59 März 2015
Pflegefinanzierung:
Dringender Handlungsbedarf
Thomas Peterhans,
Präsident Sparte Pflegeinstitutionen
Daniel Suter,
Betriebswirtschaftlicher
Mitarbeiter, stv. Geschäftsführer VAKA
Die per Januar 2011 in Kraft getretene neue Pflegefinanzierung orientiert sich an zwei Reformzielen:
Zum einen soll die sozialpolitisch
schwierige Situation bestimmter
Gruppen pflegebedürftiger Personen entschärft werden. So wurden
die Vermögensfreibeträge bei der
Berechnung der Ergänzungsleistungen erhöht, und der Aufenthalt
in einem Pflegeheim darf in der
Regel keine Sozialhilfe-Abhängigkeit begründen. Zum anderen geht
es darum, die Krankenversicherung
finanziell nicht zusätzlich zu belasten. Dazu hat der Bund schweizweit einheitliche Beiträge der
Krankenversicherer für die Pflegeleistungen festgelegt und den
Grundsatz der Kostenneutralität
eingeführt.
Steigende Pflegekosten gehen voll zulasten
der öffentlichen Hand
Die Krankenversicherer vergüten pro 20 Minuten
Pflegebedarf CHF 9.00, wobei die Entschädigung
gegen oben begrenzt ist, da bei einem Pflegebedarf von mehr als 220 Minuten nicht mehr als CHF
108.00 vergütet werden.
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeinstitutionen müssen sich mit einem Beitrag an den
Pflegekosten beteiligen, welcher maximal 20%
des vom Bundesrat festgelegten höchsten Beitrags
der Krankenversicherer beträgt. Im Kanton Aargau
leisten die Bewohnerinnen und Bewohner ab der
dritten Pflegestufe diesen Maximalbeitrag von CHF
21.60 pro Tag.
Gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG regeln die Kantone
die Restfinanzierung der nach den Beiträgen der
Krankenversicherer sowie der Bewohnerinnen und
Bewohner verbleibenden Pflegekosten. Im Kanton
Aargau tragen die Gemeinden diese sogenannten
Restkosten anhand der vom Regierungsrat festgelegten kantonalen Tarifordnung.
Kostensteigerungen bei den stationären Pflegeleistungen gehen vollumfänglich zulasten der
Aargauer Gemeinden – weil sowohl die Beiträge
der Krankenversicherer als auch die Beiträge der
Bewohnerinnen und Bewohner fixiert sind. Dies
führt zu einer ungerechtfertigten einseitigen Belastung der öffentlichen Hand, wie das nachfolgende
Beispiel aufgrund der Anpassung der kantonalen
Tarifordnung per 1. Januar 2015 verdeutlicht (Pflegenormkosten Stufe 5/pro Pflegetag):
2014
Pflegenormkosten
Beitrag
Krankenversicherer
Beitrag Bewohner/-in
Restkosten
Gemeinde
2015
Veränderung
CHF 85.50 CHF 90.50
+ 5,8%
CHF 45.00 CHF 45.00
0,0%
CHF 21.60 CHF 21.60
0,0%
CHF 18.90 CHF 23.90
+ 26,5%
Eine Kostensteigerung um 5,8% führt also dazu,
dass die Restkosten für die Gemeinde um über einen Viertel höher zu liegen kommen! Für das Jahr
2015 rechnet man denn im Kanton Aargau auch
mit einer Belastung in der Höhe von 73,6 Millionen
Franken für die Gemeinden, währenddem man bei
der Beratung des neuen Pflegegesetzes im Kanton
Aargau noch von 46 Millionen Franken ausging.
Tiefe Pflegenormkosten im Kanton Aargau
Der vom Regierungsrat des Kantons Aargau für das
Jahr 2015 festgesetzte Ansatz für die Pflegenormkosten von CHF 60.30 pro Stunde (bzw. rund CHF
61.50 pro Stunde inklusive der Zusatzbeiträge)
fällt trotz der Erhöhung gegenüber dem Vorjahr im
Vergleich mit benachbarten Kantonen immer noch
eher bescheiden aus:
Kanton
AG
BL
BE
SO
ZG
ZH
Jahr 2015
CHF 61.50
CHF 61.10
CHF 62.70
Bemerkungen
CHF 60.30 plus Zusatz
CHF 62.00
CHF 79.10
CHF 85.10
ungefährer Wert
Maximalbetrag
Die einseitige Last der Kostensteigerungen für die
öffentliche Hand birgt die Gefahr, dass die effektiven Pflegekosten nicht vollumfänglich gedeckt
werden und es aufgrund finanzpolitischer Überlegungen zu einer Unterfinanzierung der Pflegeleistungen kommt. Die VAKA rechnet denn auch aufgrund des eher tiefen Ansatzes damit, dass dies im
Jahr 2015 im Kanton Aargau der Fall sein wird.
Positionen der VAKA:
❙Der Bund sollte die Kantone verpflichten, die
vollumfängliche Restkostenfinanzierung sicherzustellen.
❙Die Krankenversicherer sind zu verpflichten,
ebenfalls einen Teil der Kostenentwicklung mitzufinanzieren.
❙ Der steigenden Pflegebedürftigkeit in den Pflege­
institutionen muss Rechnung getragen werden,
indem die Obergrenze von 220 Pflegeminuten
pro Pflegetag aufgehoben oder zumindest deutlich erhöht wird.
Pflegeinstitutionen als integrale Leistungs­
erbringer der stationären Langzeitpflege
In den Pflegeinstitutionen werden nebst den Kern­
aufgaben Pflege, Betreuung und Hotellerie auch
sogenannte medizinische Nebenleistungen erbracht: ärztliche und therapeutische Leistungen,
die medikamentöse Versorgung sowie die Abgabe
von Mitteln und Gegenständen. Die ärztlichen und
therapeutischen Leistungen (z. B. Physiotherapie)
werden durch auf eigene Rechnung tätige Personen, z. B. selbständige Physiotherapeutinnen und
-therapeuten, Hausärztinnen und -ärzte, aber auch
durch in Pflegeheimen angestellte und somit unselbständig tätige Ärztinnen/Ärzte und Therapeutinnen/Therapeuten erbracht.
Die tarifsuisse ag macht im Rahmen eines hängigen Beschwerdeverfahrens geltend, dass Pflegeheime nicht befugt seien, von einer Heimärztin
oder einem Heimarzt erbrachte oder angeordnete
Leistungen (wie Verschreibung von Medikamenten
und Therapien) zu erbringen und zu verrechnen.
Pflegeheime sind aber gemäss Krankenversicherungsgesetz verpflichtet, eine ausreichende ärztliche Betreuung zu gewährleisten, über das erforderliche Fachpersonal und über zweckentsprechende
medizinische Einrichtungen zu verfügen sowie eine
zweckentsprechende pharmazeutische Versorgung
zu gewährleisten. Diese Versorgung kann die
Pflege­institution durch entsprechende Aufträge an
frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte bzw. Therapeutinnen und Therapeuten sicherstellen, aber
nach Ansicht der VAKA und CURAVIVA Schweiz
auch durch Anstellung dieser Fachpersonen. Dies
macht auch aus einer übergeordneten versorgungspolitischen Optik Sinn: Bei zukünftig noch steigender Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und
Bewohner in Pflegeinstitutionen – in Verbindung
mit einem zunehmenden Mangel an Hausärztinnen
und -ärzten – ist die Rolle der Pflegeinstitutionen
als integrale Leistungserbringer der stationären
Langzeitpflege zu stärken.
Um den administrativen Aufwand sowohl für die
Pflegeinstitutionen als auch für die Krankenversicherer möglichst tief zu halten, setzt sich die VAKA
dafür ein, dass die medizinischen Nebenleistungen
nicht nur via Einzelleistungsverrechnung, sondern
auch mittels Pauschaltarifen abgerechnet werden
können. Dies führt zu einem deutlich tieferen Leistungserfassungs- und Leistungsabrechnungsaufwand und ist damit effizient und auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll.
Die Problematik der Mittel und Gegenstände
(MiGeL)
Die Krankenversicherer vergüten seit Langem die
sogenannten Mittel und Gegenstände (MiGeL)
im Rahmen von tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die tarifsuisse ag stellt sich nun
auf den Standpunkt, dass die MiGeL (Pflegematerial), welche bei Pflegeleistungen
durch Fachpersonal zur Anwendung kommen,
im Rahmen der Krankenversicherungs-Beiträge
für die Pflegeleistungen und der Rest­finanzierung
durch die Kantone abgegolten sind. Eine separate
zusätzliche Verrechnung auf Basis der geltenden
gesetzlichen Grundlage sei nicht zulässig.
Die VAKA stellt sich grundsätzlich nicht dagegen,
dass Kosten für MiGeL und Pflegematerial als
Sachkosten in die Pflegekosten eingerechnet werden und die Krankenversicherer diese Kosten somit
nicht mehr zusätzlich zu den Pflegeleistungen vergüten. Die VAKA besteht jedoch darauf, dass in diesem Fall entweder die heute gültigen Beiträge der
Krankenversicherer entsprechend erhöht werden
müssen oder dass die öffentliche Hand die bisher
von den Krankenversicherern getragenen Kosten
für die MiGeL im Umfang von rund vier Millionen
Franken übernehmen muss.
Erfahren Sie mehr zur Pflegefinanzierung.
http://www.vaka.ch/aktuell/index.htm
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aktuell
Pflegefinanzierung:
Handlungsbedarf aus politischer Sicht
Ruth Humbel, Nationalrätin CVP, Mitglied Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung sollte
die finanzielle Belastung der Patientinnen und Patienten begrenzt werden, damit Pflegebedürftigkeit
im Alter nicht in die Sozialhilfebedürftigkeit führt.
Dazu wurden folgende Massnahmen beschlossen:
❙Die Versicherer zahlen Beiträge an die Pflegeleistungen einzig nach dem Pflegebedarf und unabhängig vom Ort der Behandlung (Pflegeheim,
Tageseinrichtung oder Spitex).
❙Der Bundesrat bezeichnet die Pflegeleistungen
und setzt die Beiträge der Krankenkassen nach
dem Pflegebedarf fest. Pflegeleistungen werden
einer Qualitätskontrolle unterzogen.
❙Die Belastung der Patientinnen und Patienten
durch nicht gedeckte Pflegekosten wird begrenzt.
Für die Restkosten haben die Kantone aufzukommen.
❙Für die Krankenkassen sollte die Einführung der
Pflegefinanzierung keine Mehrkosten verursachen. Die Kantone berechneten ihre Mehrkosten
per Einführung auf 300 bis 340 Millionen Franken.
❙Hotellerie- und Betreuungskosten in Pflegeheimen gehen voll zulasten der Patienten.
❙ Einrichtungen mit ambulanten Tages- und Nachtstrukturen werden ins KVG aufgenommen.
❙Die Kosten der ärztlich angeordneten Akut- und
Übergangspflege müssen vom Kanton und den
Versicherern nach den Regeln der Spitalfinanzierung übernommen werden.
❙KVG-Leistungen werden mit der Hilflosenentschädigung (HLE) und den Ergänzungsleistungen
(EL) koordiniert. Zudem wird der Zugang zur EL für
Eigenheimbesitzer erleichtert.
Die neue Pflegefinanzierung ist seit 2011 in Kraft.
Nicht alle Massnahmen sind umgesetzt. Umsetzungsschwierigkeiten ergeben sich aus
den vielfältigen und unterschiedlichen
Interessen von Pflegeeinrichtungen und
Tarifpartnern sowie vor allem auch aus der
­föderalen Struktur unseres Gesundheitswesens.
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Nachbesserung bei der Kostenrückerstattung
Finanzierungsschwierigkeiten zeigen sich insbesondere bei Patientinnen und Patienten, welche mit
einem Heimeintritt den Kanton wechseln. Würde
ein Heimeintritt einen neuen Wohnsitz begründen,
würden die Standortgemeinden massiv belastet,
was vermieden werden muss. Sinnvoll wäre eine
Lösung wie bei der EL, nämlich dass der Kanton des
letzten Wohnsitzes vor dem Heimeintritt zuständig
bleibt. Damit Finanzierungslücken ausgeschlossen
und Heime nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden, muss sichergestellt werden, dass die
Kantone sowohl die Pflegetaxen als auch die anrechenbaren Heimkosten des Standortkantons des
Heimes gegenseitig anerkennen. Es braucht dazu
eine klare gesamtschweizerische Regelung. Zur
grundsätzlichen Frage der Finanzierung bin ich der
Meinung, dass sich alle Kostenträger, d. h. Kantone,
Krankenkassen und Private, gleichermassen an den
steigenden Kosten beteiligen müssen.
VAKA aktuell ❙ Nr. 59 März 2015
und die Zeitdauer von zwei Wochen überprüft wird.
In der Praxis werden heute nur die Pflegekosten
nach den Regeln der Spitalfinanzierung aufgeteilt.
Die Hotelleriekosten hingegen gehen ganz zulasten der Patienten. Auf diese Weise funktioniert
die Übergangspflege nicht. Bei den Leistungen der
Akut- und der Übergangspflege handelt es sich um
Pflegeleistungen, die im Anschluss an einen Spitalaufenthalt notwendig sind, vor allem bei älteren Patientinnen und Patienten, welche aus dem
Akutspital entlassen werden, aber auch noch nicht
in der Lage sind, wieder ein selbständiges Leben
zu führen. Der Gesetzgeber wollte, dass diese Leistungen während einer befristeten Zeit vollständig
von der Krankenversicherung und den Kantonen
übernommen werden, und zwar nach dem gleichen
Schlüssel wie die Spitalleistungen.
Praxistaugliche Zulassung der Pflegeheime
als Leistungserbringer
Mit dieser Motion vom letzten Dezember verlange
ich, dass Pflegeheime ihre kassenpflichtigen Leistungen selbständig vollumfänglich zulasten der
Krankenversicherer abrechnen können und Pauschalierungen der Leistungen möglich sind. Gemäss Art. 39 Abs. 3 KVG haben die Pflegeheime ein
umfassendes Leistungsangebot anzubieten, d. h.
nebst den eigentlichen Pflegeleistungen durch
Fachpersonal auch eine ärztliche Betreuung und
alle medizinischen Nebenleistungen. Es sollte
deshalb auch klar sein, dass diese Leistungen pauschaliert verrechenbar sind und
Pflegeheime nicht in einen Systemwechsel gezwungen werden, der ohne Nutzen für
Patienten nur zu mehr Bürokratie und höheren
Kosten führt.
Der Nationalrat hat die Vorstösse noch nicht behandelt. Während der Bundesrat in der Pflegefinanzierung kaum Handlungsbedarf sieht, arbeitet
die ständerätliche Kommission derzeit an der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative «Nach­
besserung der Pflegefinanzierung» von Ständerätin
Christine Egerszegi. Es ist davon auszugehen, dass
noch in diesem Jahr eine Vorlage zur Behebung der
Schwachstellen der Pflegefinanzierung in die Vernehmlassung geht.
Ich sehe noch in folgenden Bereichen Handlungsbedarf und habe entsprechende Vorstösse eingereicht:
Einheitliches Leistungserfassungssystem
für Pflegeheime und Spitex
Im Dezember 2013 habe ich mit dieser Motion ein
gesamtschweizerisch einheitliches Pflegebedarfs­
erfassungsinstrument verlangt, wie es im übrigen
Bereich der Tarife gilt. Gemäss KVG müssen Einzelleistungstarife wie auch Pauschaltarife in Spitälern
auf einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur beruhen. Bei der Pflegefinanzierung hingegen gibt es kein einheitliches Erfassungssystem,
was sich als Mangel erweist, weil keine Transparenz
bezüglich Kosten und Leistungen möglich ist. Eine
Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten
kann nicht sichergestellt werden, wenn der Leistungsbedarf mit drei unterschiedlichen Systemen
(Besa, RAI-RUG, Plaisir) erfasst wird. Verschiedene
Pflegebedarfsinstrumente führen beim gleichen
Patienten zu unterschiedlichen Pflegestufen und
damit zu unterschiedlichen Rückerstattungen, was
nicht haltbar ist.
Praxisorientierte Gestaltung
der Übergangspflege
Im letzten September habe ich mit einem Vorstoss
verlangt, dass die Leistungen der Akut- und der
Übergangspflege vollumfänglich (Pflege, Betreuung, Behandlung/Therapie sowie Hotellerie) nach
den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet werden
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infos
Beiträge aus Mitglieder-Institutionen
Personelles
Reha Rheinfelden
Unternehmensgruppe RehaClinic
Als Ärztlicher Direktor Neurologie der Unternehmensgruppe folgt Prof. Dr. med. Peter Sandor per Januar 2015
dem in «Teilpension» gehenden Stelleninhaber Dr. med. Walter Jenni. Mit Professor Sandor, der seit vier Jahren
die Akutnahe Neurorehabilitation (ANNR) von RehaClinic am Kantonsspital Baden leitet, kann die strategische
und operative Position des Ärztlichen Direktors Neurologie mit einem internen Kandidaten optimal wieder­
besetzt werden. Weiter verstärkt RehaClinic per Januar 2015 ihre Kompetenz in der Neurologie und Neurorehabilitation unter neuem Chefarzt PD Dr. med. Andreas R. Gantenbein.
Reha Rheinfelden mit zusätzlichen Leistungsangeboten
Ab 2015 erweitert sich das Leistungsspektrum für stationäre Rehabilitation mit neuen Leistungsaufträgen.
Neu nimmt die Reha Rheinfelden neben den bestehenden stationären Indikationen (neurologische, muskuloskelettale und orthopädische Rehabilitation sowie Sklerodermie) Patientinnen und Patienten für
­geriatrische, internistisch-onkologische und psychosomatische Rehabilitationen auf. Weiter wurde der
­Leistungsauftrag Frührehabilitation (Rehabilitative Intensivabteilung) auf alle Fachgebiete erweitert.
Die Nachfolge des Gründers und Ärztlichen Direktors der Klinik für Schlafmedizin KSM, PD Dr. med. Jürg Schwander, tritt am Standort Bad Zurzach per Januar 2015 Dr. med. Jens G. Acker als Chefarzt an.
Kurszentrum erfolgreich rezertifiziert
Kantonsspital Baden AG
Prof. Heesen ist seit dem 1. Februar neuer Chefarzt und Direktor Departement Anästhesie und Intensivmedizin.
1991 promovierte er an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt a. M. zum Doktor der Medizin. Von
1995 bis 1997 forschte er in den USA und legte damit die Grundlage zu seiner Habilitation. 2004 wurde er zum
Chefarzt der Anästhesie und operativen Intensivstation am Klinikum Bamberg in Süddeutschland ernannt, wo
er bis zu seinem Eintritt ins Kantonsspital Baden tätig war. Seine klinischen Schwerpunkte sind die Regional­
anästhesien und die geburtshilfliche Anästhesie.
Das Kurszentrum der Reha Rheinfelden ist ein Beispiel für hochklassige berufliche und allgemeine Weiterbildung im Gesundheitsbereich. Dieses ist seit 2011 nach dem schweizerischen Qualitätslabel für Weiterbildungsinstitutionen eduQua:2004 zertifiziert.
Ende 2014 führte die Zertifizierungsstelle Swiss TS die Rezertifizierung sowie das Upgrade auf die neue,
anspruchsvollere Version eduQua:2012 durch. Paul Eberhard, der Auditor, beurteilte das vom Kurszentrum
erreichte Qualitätsniveau als ausserordentlich hoch.
aarReha Schinznach
Cristoffel Schwarz übernimmt per 1. April 2015 das Departement Betriebswirtschaft und Infrastruktur (BWI)
und wird Mitglied der Geschäftsleitung. Das BWI umfasst unter anderem die Bereiche Bau, Technischer Dienst,
Hotellerie, Wäscherei und Informatik. Bereits vor neun Jahren arbeitete Schwarz als Leiter Hotellerie im KSB. Bis
zu seiner Rückkehr führt Schwarz am Universitäts-Kinderspital Zürich den Bereich Infrastruktur. Als diplomierter
Hotelier hat er 2002 die Ausbildung zum Betriebsökonomen abgeschlossen und bildete sich in der Folge zum
Spitalfachmann und zum diplomierten Spitalexperten weiter.
50 Jahre aarReha Schinznach
Die aarReha Schinznach darf im Jahr 2015 ihr 50-Jahr-Jubiläum feiern. Stiftungsrat und Klinikleitung freuen
sich darauf, sich im Rahmen verschiedener Festaktivitäten im September 2015 bei Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Behörden und der Bevölkerung für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken und gemeinsam auf das nächste halbe Jahrhundert anzustossen.
Asana Gruppe AG
Dr. iur. Andreas Edelmann ist per sofort der neue Präsident im Verwaltungsrat der Asana Gruppe AG. Er folgt
auf Martin Heiz, der aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten war. Thomas Staub wurde neu in den Verwaltungsrat gewählt und übernimmt das Vizepräsidium. Auf operativer Ebene gibt es durch die Pensionierung des
langjährigen CEO Alfred Zimmermann ebenfalls einen Führungswechsel. Ab 1. Januar 2015 haben die beiden
Standort­direktoren Daniel Schibler (Menziken) und René Huber (Leuggern) die gemeinsame operative Führung
der Asana Gruppe AG übernommen.
Asana Gruppe AG
Qualitätszertifikat für Asana Spitäler Leuggern und Menziken
Die Asana Gruppe AG hat bei einer externen Überprüfung Bestnoten erhalten und kann nun das Zertifikat «sanaCERT» vorweisen. Als erste
Spitalgruppe in der Schweiz hat die Asana Gruppe AG ein gemeinsames Qualitätsmanagementsystem für zwei Akutspitäler und zwei Pflegeheime entwickelt, umgesetzt und überprüfen lassen. Auf das Glanzresultat (27 von 32 Punkten) dürfen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und alle Belegärztinnen und -ärzte stolz sein.
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VAKA aktuell ❙ Nr. 59 März 2015
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agenda
& impressum
25. April 2015, ab 8.30 Uhr
Dritter kantonaler Alterskongress
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29. April 2015, 13.30 Uhr
Frühjahrskonferenz Pflegeinstitutionen
Alterszentrum Bruggbach, Frick
10. Juni 2015
13.30 Uhr Generalversammlung FAK-VAKA
14.30 Uhr Generalversammlung VAKA
Regionales Pflegezentrum Baden
28. Oktober 2015, 13.30 Uhr
Herbstkonferenz Pflegeinstitutionen
pflegimuri, Muri
26. Mai 2015, ab 13.30 Uhr
Gesundheitspolitischer Anlass VAKA
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Herausgeber:
VAKA-Geschäftsstelle, Aarau
Tel. 062 836 40 90
Fax 062 836 40 91
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vaka.ch
Redaktion: VAKA, Redaktionskommission, Postfach, 5001 Aarau
Redaktionskommission: Barbara Bumbacher, Hans Dössegger, Luzia Fischer, Sonja Häusermann,
Beat Huwiler, Philipp Lenz, Andrea Rüegg, Blandina Werren, Stefan Wey
Auflage: rund 1500 Exemplare
Erscheinungsweise: 5 jährlich
Druck: Effingerhof AG, Storchengasse 15, 5201 Brugg
Kooperation wirkt.
Gesellschaft und Politik fordern zunehmend
mehr Effizienz im Gesundheitswesen.
Damit Wirtschaftlichkeit, Qualität, Sicherheit
und Patientennähe rund um die Uhr keine
leeren Worthülsen bleiben, lancieren regional
Bezirk Baden
verankerte Institutionen auf der Basis
freiwilliger Kooperationen das «GesundheitsNetz Aargau Ost».
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