Steueramt des Kantons Solothurn Sondersteuern, Quellensteuer Werkhofstrasse 29 c 4509 Solothurn Telefon 032 627 87 62 Telefax 032 627 87 60 [email protected] www.steueramt.so.ch An die quellensteuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz im Kanton Solothurn Wichtige Hinweise zum Antrag auf zusätzliche Abzüge und Einkommen 2014 In der Beilage erhalten Sie das bestellte Antragsformular zur Geltendmachung zusätzlicher Abzüge und zur Deklaration des übrigen nicht an der Quelle besteuerten Einkommens und Vermögens (Form. QST-182). Dieses Formular ist keine Steuererklärung! Das Formular ist nur dann einzureichen, wenn tatsächlich zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden können oder weiteres Einkommen und Vermögen zu deklarieren ist (vgl. Ziffer 1 – 14 des Formulars). Abgabefrist Das Formular ist bis spätestens 31. März 2015 einzureichen (Poststempel massgebend). Nach Ablauf der Frist entfällt ein Rückforderungsanspruch (Verwirkungsfrist). Eingangsbestätigung / Bearbeitungszeit Es werden keine Eingangsbestätigungen ausgestellt. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt in der Regel innert 12 Monaten. Es wird keine Auskunft über den Eingang und Bearbeitungsstand gegeben! Lohnausweis / Beweismittel / Quittungen Dem Antrag sind zwingend die Lohnausweise beider Ehegatten sowie die in den jeweiligen Erläuterungen zu den einzelnen Abzügen erwähnten Belege geordnet einzureichen. Ohne Belege wird kein Abzug gewährt! Rückerstattung Rückerstattungen können nur vorgenommen werden, wenn eine schweizerische Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nr.) angegeben wurde. Beträgt der zurückzuzahlende Betrag nach der Verrechnung der Verrechnungssteuer mit der Steuerforderung weniger als Fr. 20.--, so erfolgt keine Rückerstattung. Freundliche Grüsse Steueramt des Kantons Solothurn Quellensteuer Form. QST-181
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