An die quellensteuerpflichtigen Personen mit

Steueramt des Kantons Solothurn
Sondersteuern, Quellensteuer
Werkhofstrasse 29 c
4509 Solothurn
Telefon 032 627 87 62
Telefax 032 627 87 60
[email protected]
www.steueramt.so.ch
An die quellensteuerpflichtigen
Personen mit Wohnsitz im Kanton
Solothurn
Wichtige Hinweise zum Antrag auf zusätzliche Abzüge und Einkommen 2014
In der Beilage erhalten Sie das bestellte Antragsformular zur Geltendmachung zusätzlicher
Abzüge und zur Deklaration des übrigen nicht an der Quelle besteuerten Einkommens und
Vermögens (Form. QST-182).
Dieses Formular ist keine Steuererklärung!
Das Formular ist nur dann einzureichen, wenn tatsächlich zusätzliche Abzüge geltend gemacht
werden können oder weiteres Einkommen und Vermögen zu deklarieren ist (vgl. Ziffer 1 – 14
des Formulars).
Abgabefrist
Das Formular ist bis spätestens 31. März 2015 einzureichen (Poststempel massgebend).
Nach Ablauf der Frist entfällt ein Rückforderungsanspruch (Verwirkungsfrist).
Eingangsbestätigung / Bearbeitungszeit
Es werden keine Eingangsbestätigungen ausgestellt. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt in
der Regel innert 12 Monaten. Es wird keine Auskunft über den Eingang und Bearbeitungsstand gegeben!
Lohnausweis / Beweismittel / Quittungen
Dem Antrag sind zwingend die Lohnausweise beider Ehegatten sowie die in den jeweiligen
Erläuterungen zu den einzelnen Abzügen erwähnten Belege geordnet einzureichen. Ohne
Belege wird kein Abzug gewährt!
Rückerstattung
Rückerstattungen können nur vorgenommen werden, wenn eine schweizerische Bank- oder
Postverbindung (IBAN-Nr.) angegeben wurde.
Beträgt der zurückzuzahlende Betrag nach der Verrechnung der Verrechnungssteuer mit der
Steuerforderung weniger als Fr. 20.--, so erfolgt keine Rückerstattung.
Freundliche Grüsse
Steueramt des Kantons Solothurn
Quellensteuer
Form. QST-181