Amtsblatt der Stadt Nürnberg - Ausgabe 07/2015 (08.04.2015)

Karte zur Verordnung der Stadt Nürnberg zum Schutz der Naturdenkmäler
(Naturdenkmalverordnung)
Anlage 2.15
0
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Legende
# Naturdenkmal
Stadtgrenze
Die Verordnung wurde vom Stadtrat am
25. März 2015 beschlossen.
Nürnberg, den 31. März 2015
Stadt Nürnberg
gez.
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 10.02.2015
Stadt Nürnberg
Umweltamt
gez.
Dr. Klaus Köppel
Amtsleiter
Digitale Stadtkarte 1:5.000 (c) Stadt Nürnberg Geobasisdaten
(c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2012
23
25
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100
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Meter
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Karte zur Verordnung der Stadt Nürnberg zum Schutz der Naturdenkmäler
(Naturdenkmalverordnung)
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Anlage 2.16
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# Naturdenkmal
Stadtgrenze
Die Verordnung wurde vom Stadtrat am
25. März 2015 beschlossen.
Nürnberg, den 31. März 2015
Stadt Nürnberg
gez.
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 10.02.2015
Stadt Nürnberg
Umweltamt
gez.
Dr. Klaus Köppel
Amtsleiter
Digitale Stadtkarte 1:5.000 (c) Stadt Nürnberg Geobasisdaten
(c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2012
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Karte zur Verordnung der Stadt Nürnberg zum Schutz der Naturdenkmäler
(Naturdenkmalverordnung)
Anlage 2.17
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Legende
# Naturdenkmal
Stadtgrenze
Die Verordnung wurde vom Stadtrat am
25. März 2015 beschlossen.
Nürnberg, den 31. März 2015
Stadt Nürnberg
gez.
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 10.02.2015
Stadt Nürnberg
Umweltamt
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Dr. Klaus Köppel
Amtsleiter
Digitale Stadtkarte 1:5.000 (c) Stadt Nürnberg Geobasisdaten
(c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2012
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Karte zur Verordnung der Stadt Nürnberg zum Schutz der Naturdenkmäler
(Naturdenkmalverordnung)
Anlage 2.18
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Legende
# Naturdenkmal
Stadtgrenze
Die Verordnung wurde vom Stadtrat am
25. März 2015 beschlossen.
Nürnberg, den 31. März 2015
Stadt Nürnberg
gez.
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 10.02.2015
Stadt Nürnberg
Umweltamt
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Dr. Klaus Köppel
Amtsleiter
Digitale Stadtkarte 1:5.000 (c) Stadt Nürnberg Geobasisdaten
(c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2012
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Karte zur Verordnung der Stadt Nürnberg zum Schutz der Naturdenkmäler
(Naturdenkmalverordnung)
Anlage 2.19
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Stadtgrenze
Die Verordnung wurde vom Stadtrat am
25. März 2015 beschlossen.
Nürnberg, den 31. März 2015
Stadt Nürnberg
gez.
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 10.02.2015
Stadt Nürnberg
Umweltamt
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Dr. Klaus Köppel
Amtsleiter
Digitale Stadtkarte 1:5.000 (c) Stadt Nürnberg Geobasisdaten
(c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2012
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Karte zur Verordnung der Stadt Nürnberg zum Schutz der Naturdenkmäler
(Naturdenkmalverordnung)
Anlage 2.20
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Legende
# Naturdenkmal
Stadtgrenze
Die Verordnung wurde vom Stadtrat am
25. März 2015 beschlossen.
Nürnberg, den 31. März 2015
Stadt Nürnberg
gez.
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 10.02.2015
Stadt Nürnberg
Umweltamt
gez.
Dr. Klaus Köppel
Amtsleiter
Digitale Stadtkarte 1:5.000 (c) Stadt Nürnberg Geobasisdaten
(c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2012
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Karte zur Verordnung der Stadt Nürnberg zum Schutz der Naturdenkmäler
(Naturdenkmalverordnung)
Anlage 2.21
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Legende
# Naturdenkmal
Stadtgrenze
Die Verordnung wurde vom Stadtrat am
25. März 2015 beschlossen.
Nürnberg, den 31. März 2015
Stadt Nürnberg
gez.
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 10.02.2015
Stadt Nürnberg
Umweltamt
gez.
Dr. Klaus Köppel
Amtsleiter
Digitale Stadtkarte 1:5.000 (c) Stadt Nürnberg Geobasisdaten
(c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2012
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Karte zur Verordnung der Stadt Nürnberg zum Schutz der Naturdenkmäler
(Naturdenkmalverordnung)
Anlage 2.22
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Legende
# Naturdenkmal
Stadtgrenze
Die Verordnung wurde vom Stadtrat am
25. März 2015 beschlossen.
Nürnberg, den 31. März 2015
Stadt Nürnberg
gez.
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 10.02.2015
Stadt Nürnberg
Umweltamt
gez.
Dr. Klaus Köppel
Amtsleiter
Digitale Stadtkarte 1:5.000 (c) Stadt Nürnberg Geobasisdaten
(c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2012
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Karte zur Verordnung der Stadt Nürnberg zum Schutz der Naturdenkmäler
(Naturdenkmalverordnung)
Anlage 2.23
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Legende
# Naturdenkmal
Stadtgrenze
Die Verordnung wurde vom Stadtrat am
25. März 2015 beschlossen.
Nürnberg, den 31. März 2015
Stadt Nürnberg
gez.
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 10.02.2015
Stadt Nürnberg
Umweltamt
gez.
Dr. Klaus Köppel
Amtsleiter
Digitale Stadtkarte 1:5.000 (c) Stadt Nürnberg Geobasisdaten
(c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2012
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Satzung zur Änderung der Satzung
über die Benutzung der Bäder der
Stadt Nürnberg (BäderS – BädS)
vom 16. Juli 1980 (Amtsblatt S. 175),
zuletzt geändert durch Satzung vom
18. Mai 2001 (Amtsblatt S. 233)
Vom 31. März 2015
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23
und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt
geändert durch § 1 Nr. 37 der Verordnung vom
22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), folgende Satzung:
Art. 1
§ 1 erhält folgende Fassung:
㤠1
Öffentliche Einrichtungen
Die Stadt betreibt und unterhält folgende Bäder als
öffentliche Einrichtungen:
Art. 2
Art. 1
Diese Satzung tritt am 01.07.2015 in Kraft.
1. § 3 wird wie folgt geändert:
Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am
25. März 2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht.
a) In Abs. 3 werden die Wörter „Nordostbad und
Südstadtbad“ durch die Wörter „Nordostbad,
Südstadtbad und Neues Langwasserbad“ ersetzt.
Nürnberg, 31. März 2015
Stadt Nürnberg
b)Abs. 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 2 wird der Strichpunkt durch einen
Punkt ersetzt.
bb) Nr. 3 wird aufgehoben.
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
2. § 4 wird wie folgt geändert:

Satzung zur Änderung der Satzung
über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg
(BäderGebS – BädGebS) vom
22. April 2013 (Amtsblatt S. 142),
geändert durch Satzung vom
20. November 2014
(Amtsblatt S. 445)
Vom 31. März 2015
1.Hallenbäder:
a) Südstadtbad,
b) Katzwangbad,
c) Nordostbad,
d) Langwasserbad,
e) Neues Langwasserbad,
f) Hallenbad Altenfurt;
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1
und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993
(GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom
11. März 2014 (GVBl. S. 70), folgende Satzung:
2.Freibäder:
a)Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
„2. Geldwertkarten“
b)In Abs. 2 werden die Wörter „im Hallenbad Südstadtbad“ durch die Wörter „in den
Hallenbädern Südstadtbad und Neues Langwasserbad“ ersetzt.
3. § 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Für die Belegung von Flächen außerhalb der
angemieteten Wasserflächen für Trockenübungen, Gymnastik und Ähnliches sowie für die
Belegung von Räumen und die Benutzung von
Ausstattungsgegenständen werden Gebühren
nach Anlage 3 erhoben oder durch gesonderte
Nutzungsvereinbarungen festgelegt.“
4. § 8 Abs. 4 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
„2. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson;“.
a) Stadionbad,
b) Naturgartenbad,
c) Westbad.“
[email protected]
www.fima-gmbh.de
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Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
141
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
5. Anlage 1 erhält folgende Fassung:
„Anlage 1 – Gebühren für den öffentlichen Badebetrieb (§ 3)
Gebühren in EUR
Tarif I
Tarif II
Tarif III
Tarif IV
Hallenbäder Katzwangbad und Langwasserbad
Feierabendtarif
Nachgebühr
20-er
Karte
Erwachsene
4,30
74,00
Ermäßigte Gebühr
2,90
50,00
Kinder und Jugendliche
2,10
31,00
Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass
1,60
24,00
Gruppe 1
6,10
101,00
Gruppe 2
9,50
155,00
Familie 1
6,10
101,00
Familie 2
9,50
155,00
Freibäder Westbad, Stadionbad
und Naturgartenbad
Erwachsene
4,30
2,80
74,00
Ermäßigte Gebühr
2,90
2,00
50,00
Kinder und Jugendliche
2,10
1,40
31,00
Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass
1,60
1,20
24,00
Gruppe 1
6,10
4,00
101,00
Gruppe 2
9,50
7,30
155,00
Familie 1
6,10
4,00
101,00
Familie 2
9,50
7,30
155,00
Hallenbäder Nordostbad, Südstadtbad
und Neues Langwasserbad
Erwachsene
4,30
6,40
8,40
1,00
74,00
Ermäßigte Gebühr
2,90
4,20
5,70
1,00
50,00
Kinder und Jugendliche
2,10
2,90
3,80
0,50
31,00
Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass
1,60
2,10
2,80
0,50
24,00
Gruppe 1
6,10
8,90
11,40
1,30
101,00
Gruppe 2
9,50
13,70
18,10
1,70
155,00
Familie 1
6,10
8,90
11,40
1,30
101,00
Familie 2
9,50
13,70
18,10
1,70
155,00
Halbjahreskarte für alle Bäder (§ 3 Abs. 4 Nr. 2)
für den Eintritt in den Tarifen I und II
Hauptkarte
Nebenkarte
Familie
Erwachsene
180,00
150,00
Ermäßigte Gebühr
117,00
101,00
Kinder und Jugendliche
106,00
93,00
“
6. Anlage 2 erhält folgende Fassung:
„Anlage 2 – Gebühren für den öffentlichen Saunabetrieb (§ 4)
Sauna in den Hallenbädern Katzwangbad und
Langwasserbad
Erwachsene
Gebühren in EUR
Tageskarte
Zwei Stunden
Nachgebühr
12,00
Ermäßigte Gebühr
9,80
Kinder und Jugendliche
7,80
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
Vier Stunden
142
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Sauna in den Hallenbädern Südstadtbad und
Neues Langwasserbad
Gebühren in EUR
Tageskarte
Vier Stunden
Zwei Stunden
Nachgebühr
Erwachsene
17,60
14,00
12,00
1,00
Ermäßigte Gebühr
16,60
12,40
10,50
1,00
Kinder und Jugendliche
10,60
7,80
6,50
0,50
Geldwertkarte für alle
Saunen
Betrag
Ermäßigung
100,00
5 v. H.
200,00
10 v. H.
500,00
15 v. H.
Pfandgebühr für Geldwertkarte (wird bei Rückgabe
erstattet)
6,00
“
7. Anlage 3 erhält folgende Fassung:
„Anlage 3 – Gebühren für Kurse, Kindergeburtstage; sonstige Gebühren (§ 5, § 6 Abs. 3)
Kurse
Gebühren in EUR
Schwimmkurs mit zwölf Unterrichtseinheiten (ab acht Kinder)
89,00
Schwimmkurs mit zwölf Unterrichtseinheiten in Kleingruppen
(maximal sieben Kinder)
114,00
Aquafitnesskurs mit zehn Unterrichtseinheiten
79,00
Aquacyclingkurs mit acht Unterrichtseinheiten
99,00
Aqua-Power-Einheit (ohne Kursverpflichtung)
Einzelstunde zur Technikverbesserung (im öffentlichen Badebetrieb)
8,00
26,00
Kindergeburtstag
bis zu sechs Kinder
59,80
für jedes weitere Kind
8,30
Die Gebühr beinhaltet die Gebühr für zwei erwachsene Begleitpersonen.
Sonstige Gebühren
Erhöhte Eintrittsgebühr bei nicht satzungsgemäß entrichteter Gebühr
50,00
Wertersatz für nicht zurückgegebene Garderobenschrankschlüssel
40,00
Bearbeitungsgebühr bei Stornierung bzw. Teilstornierung eines Kurses
22,50
Bearbeitungsgebühr bei Stornierung eines Kindergeburtstages
40,00
Verlust des elektronischen Datenträgers für 20er-Karte und Halbjahreskarte
6,00
Gebühren für Räume, Flächen und die Benutzung von
Ausstattungsgegenständen
Mehrzweckraum im Neuen Langwasserbad
pro Stunde, ohne Ausstattung
15,00
Fitnessraum im Neuen Langwasserbad
pro Stunde, schwimmsportspezifische Geräte
25,00
Lagervolumen, pro Monat, je m³
80,00
Bestuhlung, je Stuhl und halben Tag
3,00
Tische, je Tisch und halben Tag
6,00
Beamer und Leinwand, je halben Tag
20,00
Lautsprecheranlage, mobil, je halben Tag
15,00“
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
143
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
8. Anlage 4 erhält folgende Fassung:
„Anlage 4 – Gebühren für die Nutzung durch Schulen, Vereine und Gruppen (§ 6)
Gebühren pro Nutzungseinheit (§ 6 Abs. 1)
Hallenbäder – in EUR
Schulen
25 m-Becken,
6 Bahnen
Südstadtbad
Nordostbad
89,00
89,00
Langwasserbad
89,00
Neues
Langwasserbad
73,00
50 m-Becken
292,00
15,00
15,00
15,00
1 Bahn – 50 m
Katzwangbad
89,00
25 m-Becken,
5 Bahnen
1 Bahn – 25 m
Freibäder –
in EUR
15,00
Altenfurt,
4 Bahnen
59,00
73,00
91,00
15,00
15,00
30,00
Nichtschwimmer- oder
Lehrschwimmbecken
48,00
Sprunggrube
13,50
48,00
48,00
Springerbecken
48,00
18,50
30,00
54,00
60,00
Saunabecken
48,00
Sprungturm
43,00
Hallenbäder – in EUR
Förderfähige
Sportvereine,
Verbände
25 m-Becken,
6 Bahnen
Südstadtbad
Nordostbad
106,00
106,00
Langwasserbad
106,00
Neues
Langwasserbad
88,00
50 m-Becken
352,00
18,00
18,00
18,00
1 Bahn – 50 m
Katzwangbad
18,00
61,00
Sprunggrube
20,40
Springerbecken
61,00
61,00
61,00
Altenfurt,
4 Bahnen
Stadionbad,
Westbad,
Naturgartenbad
71,00
88,00
125,00
18,00
36,00
Nichtschwimmer- oder
Lehrschwimmbecken
18,00
25,00
37,50
74,00
76,00
Saunabecken
63,00
Sprungturm
50,00
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
Freibäder –
in EUR
106,00
25 m-Becken,
5 Bahnen
1 Bahn – 25 m
Stadionbad,
Westbad,
Naturgartenbad
144
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Hallenbäder – in EUR
Gemeinnützige
Einrichtungen
25 m-Becken,
6 Bahnen
Südstadtbad
Nordostbad
95,00
95,00
Langwasserbad
95,00
Neues
Langwasserbad
80,00
50 m-Becken
320,00
16,00
16,00
16,00
1 Bahn – 50 m
Katzwangbad
Altenfurt,
4 Bahnen
95,00
25 m-Becken,
5 Bahnen
1 Bahn – 25 m
Freibäder –
in EUR
16,00
64,00
80,00
110,00
16,00
16,00
32,00
Nichtschwimmer- oder
Lehrschwimmbecken
51,00
Sprunggrube
16,50
51,00
51,00
Springerbecken
51,00
23,00
33,00
66,00
65,00
Saunabecken
51,00
Sprungturm
46,00
Hallenbäder – in EUR
Sonstige
Nutzer
25 m-Becken,
6 Bahnen
Südstadtbad
Nordostbad
125,00
125,00
Langwasserbad
125,00
Neues
Langwasserbad
125,00
50 m-Becken
500,00
21,00
21,00
21,00
1 Bahn – 50 m
Freibäder –
in EUR
Katzwangbad
Altenfurt,
4 Bahnen
125,00
25 m-Becken,
5 Bahnen
1 Bahn – 25 m
Stadionbad,
Westbad,
Naturgartenbad
21,00
84,00
125,00
129,00
21,00
42,00
Nichtschwimmer- oder
Lehrschwimmbecken
66,00
Sprunggrube
21,00
66,00
66,00
Springerbecken
66,00
Stadionbad,
Westbad,
Naturgartenbad
21,00
26,00
40,00
77,00
73,00
Saunabecken
68,00
Sprungturm
60,00
“
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.07.2015 in Kraft.
Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 25. März 2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht.
Nürnberg, 31. März 2015
Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister

Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
145
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) über die Erfüllung
der Stellplatz- bzw. Abstellplatzverpflichtung und zur Satzung über
die Herstellung und Bereithaltung
von Kraftfahrzeugstellplätzen und
Fahrradabstellplätzen
(StellplatzS – StS)
Vom 11. März 2015
Zum Vollzug des Art. 47 BayBO und der Satzung
über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen
(StellplatzS – StS) erlässt der Stadtrat der Stadt
Nürnberg folgende Anweisung:
1. Für die Beurteilung der Frage nach Art. 47 Abs. 3
Nr. 2 BayBO, ob ein Grundstück in der Nähe des
Baugrundstückes liegt, ist die Zumutbarkeit der
tatsächlichen Entfernung maßgebend; sie darf in
der Regel nicht mehr als 350 m Fußweg betragen.
Die Benutzung dieses Grundstücks für Stellplätze
ist durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Nürnberg rechtlich
zu sichern. Dies gilt auch dann, wenn der Bauherr
Eigentümer dieses Grundstücks ist. Da jedoch die
Stellplätze für das Bauvorhaben auf Dauer vorhanden und benutzbar sein müssen, wird dringend empfohlen, zusätzlich zur Bestellung der
o. g. beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
auch für eine ausreichende privatrechtliche Sicherung zur tatsächlichen Benutzung der Stellplätze zu sorgen (z. B. durch Eintragung einer
Grunddienstbarkeit am Stellplatzgrundstück zu
Gunsten des Baugrundstücks). Die Dienstbarkeiten sind so einzutragen, dass ihnen keine
anderen Rechte entgegenwirken oder Rechte
im Rang vorgehen, die ihren dauernden Bestand
gefährden.
2. Die Stadt Nürnberg kann die Erfüllung der Stellplatz- bzw. Abstellplatzpflicht nach Art. 47 BayBO auch dann anerkennen, wenn Stellplätze
benachbarter baulicher oder sonstiger Anlagen
nach deren Zweckbestimmung zu verschiedenen
Tageszeiten, d. h. ohne Überschneidung benutzt
werden können (Beispiel: Theater - Warenhaus).
Diese Doppelnutzung ist jedoch auf Dauer rechtlich zu sichern (siehe Nr. 1 Satz 2).
bzw. vor Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens zu zahlen. Der gesamte Ablösungsbetrag kann spätestens bei Baubeginn
entrichtet werden. Hierzu ist vor Erteilung der
Baugenehmigung bzw. vor Durchführung des
Genehmigungsfreistellungsverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe des Ablösungsbetrags
vorzulegen.
Bei vorbehaltloser Rückgabe der Baugenehmigung bzw. unwiderruflichem Verzicht auf die
Baudurchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren vor Baubeginn wird die Sicherheitsleistung bzw. der Ablösungsbetrag auf Antrag zinslos wieder zurück gegeben.
4. Im Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein
setzt der Bebauungsplan eigene Stellplatzschlüssel fest. Die StS ist nicht anzuwenden.
5. Marktähnliche Verkaufsstände, also Stände, die
keine Gebäude im Sinne der BayBO sind, werden
dann nicht im Sinne der StS veranschlagt, wenn
ihre Nutzungszeit den Zeitraum von max. 6 Monaten pro Jahr nicht übersteigt.
6. Bei Einfamilienhäusern mit mehr als 130 m² WF
können die dann notwendigen zwei Stellplätze
in Reihe hintereinander angeordnet werden.
Dies gilt nur bei Nutzung im Familienverband,
im Einfamilienhaus und bei der Erweiterung
eines bestehenden Einfamilienhauses. Für den
Geschosswohnungsbau ist diese Lösung nicht
geeignet. Ebenso kann sie nicht für Einliegerwohnungen herangezogen werden.
7. Zur Grüngestaltung in § 4 StS „Gestaltung der
Stellplätze und Abstellplätze“ (siehe dazu auch
Art. 7 Abs. 1 BayBO) gehören die nachfolgenden
Ausführungsbestimmungen:
Um die Wasserdurchlässigkeit zu gewährleisten,
sollen versickerungsfähige Aufbauten und Tragschichten verwendet werden. In Abhängigkeit
von Nutzungsbelastung und Nutzungsintensität
sollen aus gestalterischen Gründen begrünbare
Flächenbefestigungen, also versickerungsfähige Beläge (Schotterrasen, Rasengittersteine,
Pflasterrasen, Fugenpflaster mit mindestens
10 mm Fugenbreite) gewählt werden. Dränasphalt, Dränbeton sowie fugenlose Pflaster- bzw.
Plattenbeläge erfüllen diese Anforderungen regelmäßig nicht.
3. Im Fall der Ablösung der Stellplatz- bzw. Abstellplatzpflicht ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und der Stadt Nürnberg (Liegenschaftsamt)
vor Erteilung der Baugenehmigung bzw. vor
Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens abzuschließen.
Der Ablösungsbetrag ist vom Bauherrn grundsätzlich in einem einmaligen Betrag an die Stadt
Nürnberg vor Erteilung der Baugenehmigung
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
Abs. 1 Wasserdurchlässige Befestigung:
Abs. 2 Durchgrünung:
Stellplatzanlagen sind mit standortgerechten
Sträuchern oder Hecken in der Mindestqualität
Höhe 100/150 cm, 2-3 x verpflanzt, einzugrünen.
Die standortgerechten Bäume sind als Hochstamm zu pflanzen mit einem Stammumfang
von mindestens 18/20 cm, 3-4 x verpflanzt. Die
Pflanzgrube muss mindestens 12 m³ groß sein.
Soweit wirtschaftlich und technisch zumutbar, ist der durchwurzelbare Bodenraum zu er-
weitern. Die Stellplatzanlagen mit mehr als 20
Einheiten sind zusätzlich durch raumgliedernde
durchgehende Pflanzstreifen zwischen den einzelnen Stellplatzgruppen/-reihen zu durchgrünen.
Pflanzstreifen müssen eine Mindestbreite von
1,00-1,50 m, mit Baumpflanzungen von 2,00 m,
aufweisen. Alle Pflanzflächen sind mit einem
geeigneten dauerhaften Anfahr- und Überfahrschutz zu versehen (z. B. Hochbord, mindestens
10 cm).
Abs. 3 Flachdachbegrünungen:
Verwendet werden sollen mindestens Extensivbegrünungen mit einem Aufbau ab 5 cm.
Abs. 4 Fassadenbegrünungen mehrgeschossiger
Garagenanlagen:
Hierfür sind standortgerechte Kletterpflanzen
zu verwenden. Bei Gerüstkletterpflanzen sind
geeignete Kletterhilfen (z. B. Stabgittermatten,
Stahlseilsysteme) an den Stützen oder Tragpfeilern, Treppenhäusern und an mindestens einem
Drittel der Fassadenflächen anzubringen. Durchgehende bodengebundene Pflanzstreifen sind zu
bevorzugen. Der durchwurzelbare Bodenraum
pro Pflanze soll mindestens 1 m³ betragen.
8.
Diese Vollzugsanweisung (VA) tritt am
01.04.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47
der Bayerischen Bauordnung (BayBO) über die
Erfüllung der Stellplatz- bzw. Abstellplatzverpflichtung und zur Satzung über die Herstellung
und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen
und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS – StS) vom
31. Juli 2014 (Amtsblatt S. 300) außer Kraft.

Bebauungsplan Nr. 4577 tritt in Kraft
Der Stadtplanungsausschuss hat am 29.01.2015 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) den
Bebauungsplan Nr. 4577 für ein Gebiet zwischen
Wilhelmshavener Straße, Emdener Straße, Baltrumer
Straße und Erlanger Straße als Satzung beschlossen.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es,
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
geordnete, qualitativ hochwertige städtebauliche
Entwicklung an einer der wichtigsten Haupteinfallstraßen Nürnbergs zu schaffen. Es sollen 15 Wohngebäude mit 135 Eigentumswohnungen entstehen,
die im Erdgeschoss des 8-geschossigen Eckgebäudes durch Nutzungen des Gemeinbedarf oder des
nicht störenden Gewerbes ergänzt werden. Der
Entwurf zeichnet sich durch die gewünschte, hohe
städtebauliche Dichte und einen angemessen hohen
Anteil an qualitätsvollen Grünflächen aus. Weitere
Ziele des Bebauungsplan-Verfahrens sind die Revitalisierung der momentan brachliegenden Flächen
durch die Entwicklung eines neuen Wohngebiets
und eine straßenbegleitende geschlossene Lärmschutzbebauung.
146
of
osh
Alm
Büsumer Weg
kg.
Gm
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
528
507
523
522
527
Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage)
während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag,
Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von
jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird
über den Inhalt Auskunft gegeben.
526
234
15
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496/4
LSM 3 M
230/84
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9I
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225/2
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228/5
84 II
82 II
80 II
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70 II
68 II
66 II
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54 II
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225/3
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225/10
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226/14
40 II
38 II
Bebauungsplan Nr. 4577 für ein Gebiet zwischen Wilhelmshavener Straße,
Emdener Straße, Baltrumer Straße und Erlanger Straße
226/9
50 II
225/5
36 II
ZEICHENERKLÄRUNG FÜR FESTSETZUNGEN
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Allgemeines Wohngebiet
(§ 4 BauNVO)
Bekanntmachung über die Einleitung
vorbereitender Untersuchungen für die
Erweiterung des Sanierungsgebietes
„Weststadt“
Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft,
ausgehend vom Lederersteg, entlang der südlichen
Uferlinie der Pegnitz in Richtung Südosten bis zur
Straße „Hallertor“, von dort entlang der Straßen
„Westtorgraben“ und „Spittlertorgraben“ in Richtung Süden bis zur Kreuzung mit der Straße „Am
Plärrer“, von hier aus in Richtung Südosten / Osten
entlang „Am Plärrer“ bis zum Schnittpunkt mit ei-
38 II
II 40
226
21 II
227/3
23 II
227
230/34
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19 II
227/5
17 II
250/12
I3
229/3
230/72
16 I
230/70
225/18
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225/1
225
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/7
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8
/15
230/3
15 II
50
M
230/33
230/128
7
9I
229/2
228/6
WA
230/102
6I
230/25
Emdener Straße
10
II 5
230/31
230/8
230/131
231/2
I 10
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
230/27
3 St
I 12

M
227/4
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die- Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seiner Sitzung am 04.03.2015 die Einleitung vorbereitender
ser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch
(BauGB) für die Erweiterung des Sanierungsgebietes
30, 90402 Nürnberg) unter Darlegung des die
„Weststadt“
um den Bereich östlich der Sielstraße /
Verletzung begründenden Sachverhalts geltend
Paumgartnerstraße
bis zum Plärrer beschlossen.
gemacht worden sind. (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Gemäß §141 Absatz 3 BauGB wird dieser
Nürnberg, 23. März 2015
Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Stadt Nürnberg
1. Grenzen des Untersuchungsgebietes:
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
LSM 2
IO 10
FW
4 St
229/4
4 II
250/11
230/30
III
229/1
229
230/28
I 7a
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M
Tg
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249/11
249/13
230/91
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230/132
IO 12
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227/6
249/9
M 1:1000
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LSM 2
230/7
12 St
eg /
IO 8
230/6
5I
w
Geh
M
230/103
3I
i
traße
ge r S
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche
Mängel des Abwägungsvorgangs
2 II
- nach § 214 Abs. 2a beachtliche Fehler und
WA
GFZ 1,5
GRZ 0,5
FD/PD
III
14 III
8 II
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und
des Flächennutzungsplans,
0
249/10
IV
KiS
p
I7
16 III
12 II
10 II
249/17
IO 11
M
2,5
249/8
I
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften,
IO 9
III
LSM 1
III
III
III
M
GMKG.
ALMOSHOF
GMKG.
THON
GMKG.
ALMOSHOF
M 1:1000
230/24
M
Baltrumer Straße
249
249/7
IV
230
LSM 2
IO 7
248/27
249/3
505/11
12
IV
249/4
I
505/12
3,5
IO 6
232
248/25
230/104
II 11
fre
hrer
B
Erlan
20 III
6
249/1
248/24
505/9
FW
249/14
2. Etwaige Entschädigungen können verlangt werden, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.
Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit
des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie
die Leistung der Entschädigung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und
2 BauGB) beantragen. Auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und
2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem
die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).
505/3
LSM 2
HKW
18
II
LSM 2
LSM 2
231
1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß
§ 4 Abs. 3 Baugesetzbuch
III
III
III
226/15
Radfa
FW
/
weg
Auf Folgendes wird hingewiesen:
III
226/5
Geh
II 1
III
IO 3
VIII
IO 2
II 14 II 16
IO 5
III
III
III
Auricher Straße
IV
IV
249/6
3. Unbeachtlich werden
II 12 II12a
M LSM 3
IO 1
I 11
LSM 3
/10
M
IO 4
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich
gemacht.
522/1
Tg
13 St
226/16
telle
Bushaltes
506/4
226/17
244/2
524
Wilhelmshavener Straße
II 13
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan
in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
506
ner gedachten Verlängerung der Zufuhrstraße, und
dann auf der südlichen Seite „Am Plärrer“ zurück
in Richtung Westen bis zur Gostenhofer Hauptstraße, von hier aus dann bis zur Einmündung der
Barbiergasse in Richtung Südwesten, dann auf der
gegenüberliegenden Straßenseite wieder zurück in
Richtung Nordosten zur Straße „Am Plärrer“, nun in
Richtung Westen bis zur Rothenburger Straße, diese
dann, dem Straßenverlauf folgend, Richtung Südwesten / Westen / Südwesten bis zum Schnittpunkt
mit der Bahnlinie, von hier aus entlang der Bahnlinie
in Richtung Nordwesten bis zum Schnittpunkt mit einer gedachten Verlängerung der Müllnerstraße, hier
Richtung Norden bis zur Austraße, dann entlang der
Austraße Richtung Nordwesten bis zur Paumgartnerstraße, von dort in Richtung Nordosten entlang der
Paumgartnerstraße bis zur Fürther Straße, von dort
weiter in Richtung Nordosten Entlang der Sielstraße bis zur Einmündung in die Reutersbrunnenstraße,
von dort weiter in Richung Nordosten entlang des
Fußweges hinab zum Lederersteg.
Soweit Straßen als Gebietsgrenzen genannt werden,
gilt die vom Gebietsinneren aus betrachtet jeweils
147
225/12
225/36
225/37
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
äußere Begrenzung des Straßenraumes als Grenzlinie.
Das Gebiet, in dem die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden, ist aus dem beigefügten
Lageplan zu ersehen.
Als Untersuchungsgebietgrenze gilt die Außenkante
der Begrenzungslinie.
2. Ziel und Zweck der Erweiterung:
Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist es, Beurteilungsgrundlagen für Sanierungsmaßnahmen im
Umfeld des Plärrers, insbesondere auch in Zusammenhang mit einer Renovierung des Volksbads, zu
gewinnen.
3. Auskunftspflicht (§ 138 BauGB)
(1) Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum
Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihren
Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung
oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen
Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen
Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und
Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über
die örtlichen Bindungen, erhoben werden.
(2) Die nach Absatz 1 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zu Zwecken der Sanierung
verwendet werden.
Wurden die Daten von einem Beauftragten der Gemeinde erhoben, dürfen sie nur an die Gemeinde
weitergegeben werden; die Gemeinde darf die Daten an andere Beauftragte im Sinne des § 157 sowie
an die höhere Verwaltungsbehörde weitergeben, soweit dies zu Zwecken der Sanierung erforderlich ist.
Nach Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die Daten zu löschen. Soweit
die erhobenen Daten für die Besteuerung erforderlich sind, dürfen sie an die Finanzbehörden weitergegeben werden.
sind bei Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Maßgabe des
Absatzes 2 zu verpflichten.
Ihre Pflichten bestehen nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
(4) Verweigert ein nach Absatz 1 Auskunftspflichtiger die Auskunft, ist § 208 Satz 2 bis 4 über die
Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds entsprechend anzuwenden.
Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn
selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der
Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der
Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
aussetzen würde.
4. Hinweis:
Der Beschluss über den Beginn der vorbereitenden
Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der
förmlichen satzungsmäßigen Festlegung des Sanierungsgebiets.
(3) Die mit der Erhebung der Daten Beauftragten
Gärtnerweg 1a

/ 90530 Wendelstein
Tel. (0 91 29) 40 68 0 - Fax (0 91 29 ) 40 68 19
www.karl-wendelstein.de
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr
9:00 – 13:00 Uhr
Sa.:
Annahme von Abfällen
* Grünabfälle, Wurzelstöcke
* Altholz A I – A IV
* Bauschutt, Erdaushub
* Asphalt, teerfrei / teerhaltig
* Gemischte Gewerbeabfälle
* Rigips, Straßenkehricht
* Dachpappen
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Transportunternehmen
•Kompost, Oscorna-Dünger
•Pflanzhumus, Pflanz-Substrate
•Rasensamen
•Rindenmulch, Rindenhumus
•Hackschnitzel
•Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter
•Recycling-Sand und -schotter
•Abbrucharbeiten
•Erdbau- u. Baggerarbeiten
•Abfalltransporte
•Schuttabfuhr
•LKW mit Ladekran und
Greifer
•Lieferung von Humus, etc.
Baumaschinenverleih
•Bagger, Minibagger
•Kleinlader
•Rüttelplatten
•Containerverleih
148
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
149
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Agrarstrukturelles Gutachten
Knoblauchsland Nürnberg
Aufforderung zur Interessebekundung
Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Auftragsvergabe für ein agrarstrukturelles Gutachten für das Nürnberger Knoblauchsland, das Gemüseanbaugebiet im
Norden der Stadt mit ca. 150 landwirtschaftlichen
Betrieben.
Ziel des Gutachtens ist die Erhebung von Grundlagendaten und Informationen zur Formulierung der
künftigen Entwicklungsperspektiven und daraus
abgeleitet der heutigen und künftigen Flächenansprüche der Landwirtschaft im Knoblauchsland. Die
Daten sollen v.a. durch eine Befragung aller landwirtschaftlichen Betriebe im Knoblauchsland gewonnen werden. Aus diesen Daten sollen konzeptionelle
planerische Vorschläge für künftige Standorte landwirtschaftlicher Bauten abgeleitet werden.
Das geforderte Leistungsbild umfasst folgende Bestandteile:
1. Betriebsbefragung und Auswertung
2. Aussagen über Entwicklungstendenzen der Landwirtschaft sowie des ökologischen Landbaus
3. Standortvorschläge zu Vorrangflächen für landwirtschaftliche Bauten
4. Vorschläge zu Umsetzungsstrategien der Vorschläge unter 3)
Vom Auftragnehmer werden folgende fachlichen
Qualifikationen erwartet:
• Fachliche Erfahrung mit landwirtschaftlichen Befragungen und Auswertungen
• Fachliche Kompetenz hinsichtlich planerischer
Konzepte für landwirtschaftliche Nutzungen
• Personelle und technische Ausstattung für die o.g.
Befragungen und Auswertungen
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist zulässig.
Interessenten für die Übernahme dieses Gutachtenauftrags werden gebeten, zur Anforderung einer
detaillierten Leistungsbeschreibung bis 24.04.2015
eine Mitteilung an die
Stadt Nürnberg
Vergabemanagement
Bauhof 9 - Nebeneingang
90402 Nürnberg
zu senden. Die Mitteilung muss Nachweise der geforderten Qualifikationen, Referenzen der fachlichen
Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen sowie
Namen, Qualifikation und Kontaktdaten derjenigen
Personen enthalten, die die Leistung tatsächlich erbringen werden.
Nach Angebotsabgabe ist eine persönliche Präsentation der Bieter zur Erläuterung der Angebote vorgesehen.
Für weitere Auskünfte steht im Stadtplanungsamt Herr
Michael Kirschbaum, Tel. 0911/231-4600,
[email protected] zur Verfügung.
Stadt Nürnberg
Stadtplanungsamt

Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
Anwesen Welserstr. 43,
Gemarkung/Flurnr.: Schoppershof 26/7
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung in Wohnheim für Asylbewerber
unter (0911) 231 - 75 87 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 30.03.2015 Aktenzeichen B1-2014-334
wurde die Baugenehmigung für das oben genannte
Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von
Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches
(BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Anwesen Spitalhof 3a, 3b,
Gemarkung/Flurnr.: Erlenstegen 281
Baugenehmigung für den Ausbau und
Umnutzung des ehem. Wohnstallhauses
zu einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe EG, Kindergarten 1. DG) mit Anbau
eines Mehrzwecktraktes u. Ausbau stiftungseigener Verwaltungsräume (2. DG)
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 07.04.2015 Aktenzeichen B1-2014-219
wurde die Baugenehmigung für das oben genannte
Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur
Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume
und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31
des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63
der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch
(BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf
Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3
Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur
Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
dieses Gerichts, gestellt werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch
E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung
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150
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231 - 4353 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 7, einsehen. Sie können auch einen Abdruck
der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
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W. Mödl
seit 1948
Bauunternehmung
Stuckgeschäft
Altbausanierung
Gerüstbau
Dagmarstraße 6
90482 Nürnberg
Tel. 54 61 94 · Fax 54 61 99
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
Anwesen Herbartstr. 29 - 51,
Gemarkung/Flurnr.: Gleißhammer 139/6
Baugenehmigung für den Anbau von
Balkonen und Außenaufzügen an die
bestehenden Mehrfamilienhäuser, Errichtung von Müll- und Fahrradhäuschen, Errichtung von Carports und Ersatz einer bestehenden Garage
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 24.03.2015 Aktenzeichen B2-2014-1016
wurde die Baugenehmigung für das oben genannte
Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von
Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches
(BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchs-
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verfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteilitgte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231 - 4373 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
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Anwesen Lindenaststr., Gemarkung/
Flurnr.: Gärten b. Wöhrd 127/2
Baugenehmigung für die Errichtung
eines Mehrfamilienhauses mit 25 WE
und Tiefgarage
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 24.03.2015 Aktenzeichen B2-2014-920
wurde die Baugenehmigung für das oben genannte
Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur
Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume
und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31
des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63
der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens be-
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151
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
zeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteilitgte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-7587 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach
616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade
24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den
Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage
und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in
Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit
01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu
entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Steinbühler Str. 5,
Gemarkung/Flurnr.: Steinbühl 6
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Spielraum zu Gaststätte im Keller
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 31.03.2015, Aktenzeichen B2-2014-471
wurde die Baugenehmigung für das oben genannte
Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren
mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von
benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die
notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der
Bekanntmachung als bewirkt.
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231 - 4357 im Amtsgebäude Bauhof
5, Zimmer 16, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Melanchthonstr. 17 und 19 und
Okenstr. 31 und 33 Gemarkung/Flurnr.:
Steinbühl 103/43, 103/44, 103/45 und
103/46 Baugenehmigung für den Abbruch und Errichtung von 7 Balkonanlagen mit Überdachungen
wurde die Baugenehmigung für das oben genannte
Vorhaben unter Zulassung von Abweichungen nach
Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch
(BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf
Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3
Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur
Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
dieses Gerichts, gestellt werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-5658 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 200, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg vom 25.03.2015 Aktenzeichen B2-2015-29
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
152
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Öffentliche Bekanntmachung
Kraftloserklärung einer Sparurkunde
Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom
1. April 2015 die Friedhofsgebührenordnung für den
St. Petersfriedhof geändert wird.
Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens (Artikel 35-38
AGBGB) wird hiermit nach Artikel 39 AGBGB die verlorene, nachfolgend genannte Sparurkunde für kraftlos
erklärt.
Die Neufassung wurde mit Schreiben der Evang.-Luth.
Landeskirchenstelle in Ansbach vom 11. März 2015,
Az. 68/52 kirchenaufsichtlich genehmigt.
Sie liegt ab sofort für die Dauer von vier Wochen im
Pfarramt, Regensburger Str. 30 auf.
Nr. der Sparurkunde
Sparkassenbuch: 3.010.955.635

Alle Ansprüche gegen die Sparkasse aus der verlorenen Sparurkunde sind damit erloschen.
Nürnberg, den 23.03.2015
SPARKASSE NÜRNBERG
BAYERISCHES
ZIMMERERHANDWERK
LEISTUNGSFÄHIG
LORENZ
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Holzbau · Zimmerei · Treppenbau
90441 Gustav-Adolf-Straße 46
66 24 10, Fax (09 11) 66 84 86
@ [email protected]
Der Vorstand

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg
a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4166, Fax: 0911/231-5628
E-Mail: [email protected]
Hinweis: LV Anforderung siehe k)
b)Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Ausschreibungsnummer: H1071715
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
Mittelschule Thusneldastr. 5 in Nürnberg
f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme:
Dachsanierung
Gewerk: Dachdeckerarbeiten
Art der Leistung: Dachdeckerarbeiten
Umfang der Leistung:
Dachlatten 60/40 cm ca. 1.800 m2;
Traufbohle ca. 140 m;
Kehlschalung ca. 25 m2;
Biberschwanzdeckung ca. 1800 m2;
Eingebundene Kehleneindeckung ca. 50 m;
Sturmverklammerung ca. 1800 m2;
Mörtelfirste- u. Grate ca. 100 m;
Firstgebinde mit Rillenlüfter ca. 95 m;
Traufgebinde mit Traufplatten ca. 148 m;
Entlüfterziegel ca. 95 Stck.,
Sicherheitsdachhaken ca. 160 Stck;
Schneefangstützen mit Schneefanggitter ca. 148 m;
g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein
h) Aufteilung in Lose: Nein
i) Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist: 01.06.2015
Ende der Ausführungsfrist: 04.09.2015
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Stadt Nürnberg Hochbauamt
z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11,
90402 Nürnberg, Fax 0911/231-7642,
E-Mail: [email protected]
Anforderung bis: 24.04.2015
Auskünfte zum Verfahren und zum technischen
Inhalt erteilt: Siehe a)
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen:
Höhe des Entgelts: 15,00 Euro,
zu überweisen an: Stadt Nürnberg,
Konto-Nr. 1010941, BLZ 76050101
Geldinstitut Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE50760501010001010941,
BIC/Swift: SSKNDE77XXX
Verwendungszweck: Kostenart 54150500,
Kosten-St. 9640000050, LV H1071715
Dachdecker Thusnelda
Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen.
Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen.
Ab dem 14.04.2015 ist zwischen 8:30 und 12:00
Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich.
n) Frist für den Eingang der Angebote:
Datum: 29.04.2015, Uhrzeit: 10.15
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß VOB/B §16
t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach
der Auftragsvergabe haben muss:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des
Bieters:
Gemäß VOB/A § 8 Nr.3 (1)
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 29.05.2015
w) Sonstige Angaben:
Nachprüfung behaupteter Verstöße:
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739
Vergabekammer (§ 104 GWB):
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung
von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606,
91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg
Telefon: 0911/231-4291, Telefax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein
SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
90489 Nürnberg, Welserstr. 24
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen: H1280215
Titel: Neubau eines dreigruppigen Zentralhorts Welserstr.: Holzbauarbeiten
Holzrahmenbauelemente, vorgefertigt, für selbsttragende Fassade vor Stahlbetondecken 660 m²,
Holzschalung für Fassadenbekleidung mit
Unterkonstruktion 340 m²,
Brüstungsbekleidung 40 m²
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben
h) Aufteilung in Lose:
Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen
i) Ausführungsfrist:
153
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Vom: 01.06.2015 bis: 22.07.2015
j) Nebenangebote:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.
k) Anforderung der Vergabeunterlagen:
Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/po7v7bd
Anforderung per Post:
Stadt Nürnberg Hochbauamt, Hr. Merklein,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg
Telefon: 0911/231-4244, Telefax: 0911/231-7642,
E-Mail: [email protected]
spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: 30.04.2015
l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten
Systemzugang:
Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 12,00 EUR.
Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch
aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie
bitte den Vergabeunterlagen.
Zahlungshinweis für die konventionelle Anforderung:
Überweisung an Stadt Nürnberg,
Konto 1010941, BLZ 76050101,
Sparkasse Nürnberg ,
IBAN: DE50760501010001010941,
BiC/Swift: SSKNDE77XXX,
Verwendungszweck: Kostenart 54150500,
KSt 9640 0000 50, LV H1280215
Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden
nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht
erstattet. Bei schriftlicher Abholung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei
mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Das Leistungsverzeichnis wird ab dem
17.04.2015 versendet. Ab dem 17.04.2015 ist
zwischen 08:30 und 12:00 auch eine persönliche
Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges
möglich. Alternativ können Sie den Projekt- Safe
in der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe
für dieses Verfahren freischalten. Hier stehen ihnen außer den Vergabeunterlagen noch weitere
Funktionen zur Verfügung.
Zahlungsbetrag: 17,00 EUR
o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind:
Stadt Nürnberg Vergabemanagement , Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst
sein müssen: Deutsch
q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe
welche Personen anwesend sein dürfen:
Personen, die anwesend sein dürfen:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
Angebotsöffnung am:
08.05.2015 um 10:00:00 Uhr.
Ort der Angebotsöffnung:
Stadt Nürnberg Vergabemanagement Bauhof 9,
90402 Nürnberg, Nebeneingang (Erdgeschoß)
v) Zuschlagsfrist: 29.05.2015.
w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung
von Mitteifranken, Postfach 606
(Prommenade 27), 91511 Ansbach,
Tel.: +49 981-531277, Fax: +49 981-531837,
[email protected],
http://www.regierung.mitteifranken.bayern.de

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Bereich Technik
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg
Telefon: 0911/231-4306, Telefax: 0911/231-4280
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach
VOB/A
Ausschreibungsnummer: 158150274
c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
Planung u. Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
Welserstrasse, 90489 Nürnberg
f) Art und Umfang der Leistung:
Maßnahme: Neubau Kinderhort
Gewerk: Lüftungsbauarbeiten
Art der Leistung:
Umfang der Leistung:
1 St. Be- und Entlüftungsanlage ca. 3000 m³/h
ca.14 St. Einzelraumentlüfter
ca. 420 m² Blechkanal
ca. 100 lfdm Wickelfalzrohr
g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein
h) Aufteilung in Lose: Nein
i) Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2015
Ende der Ausführungsfrist: 09.10.2015
j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem
Hauptangebot zugelassen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Anschrift siehe a)
Anforderung bis: 30.04.2015
Auskünfte zum Verfahren und zum technischen
Inhalt erteilt: Anschrift siehe a)
l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen:
Höhe des Entgelts: 18,00 Euro, zu überweisen an:
Stadt Nürnberg,
IBAN DE50760501010001010941,
BIC-SWIFT SSKNDE77xxx,
Geldinstitut Sparkasse Nürnberg,
Verwendungszweck:
Kto 54150500, KSt V111700002,
LV Welserstrasse Lüftung
Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt,
wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das
eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
n) Frist für den Eingang der Angebote:
Datum:07.05.2015, Uhrzeit: 09:15
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten:
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B §16
t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach
der Auftragsvergabe haben muss:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des
Bieters:
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 15.06.2015
w) Sonstige Angaben:
Nachprüfung behaupteter Verstöße:
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739
Vergabekammer (§ 104 GWB):
[email protected]
www.gsschenk.de
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
154
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung
von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606,
91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
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a) Vergabestelle:
Stadt Nürnberg Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4313, Telefax: 0911/231-8370,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein
SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung]
d) Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
Museum Industriekultur,
Äußere Sulzbacher Str. 62, 90491 Nürnberg
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen H3570115
Kurzbeschreibung: Austausch von HalogenStrahler gegen LED-Strahler zur Energieeinsparung:
ausf. Beschreibung:
70 St. LED-Profilscheinwerfer
h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in
mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der
einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen:
Losweise Vergabe ist nicht vorgesehen
i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet
werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen:
Von: 15.06.2015, Bis: 10.07.2015
j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Zulässigkeit:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.
k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer,
E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden
können:
Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns
entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich
digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Sie finden das Verfahren unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/qxf39u3
l) gegebenenfalls die Höhe und Bedingungen für
die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen
zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren
elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen
zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür
stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur
Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen
Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 12,00
EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren
sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der
Deutschen eVergabe.
Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Frist für den Eingang der Angebote:
Angebotsfrist Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten
Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind,
ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch
zu übermitteln sind:
Stadt Nürnberg Hochbauamt, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang Erdgeschoss,
90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins
sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Personen, die anwesend sein dürfen siehe Vergabeunterlagen.
Termin der Angebotsöffnung Ort der Angebotsöffnung: 30.04.2015 um 09:50:00 Uhr
Stadt Nürnberg Hochbauamt,
Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang,
Erdgeschoss, 90402 Nürnberg
www.frankenrecycling.de
Neu:
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
v) Zuschlagsfrist:
Die Zuschlagsfrist endet am 29.05.2015.
w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber
oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße
gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung
von Mittelfranken, Postfach 606 (Promenade 27),
91511 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277,
[email protected]

a) Vergabestelle:
Stadt Nürnberg Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4315, Telefax: 0911/231-8370,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein
SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: 90489 Nürnberg
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen H1770115
Kurzbeschreibung Neubau Kinderhort,
Welserstraße, 90489 Nürnberg
ausf. Beschreibung:
1 St. NSHV 100 A;
4 St. Unterverteilungen
5000 m Kabel und Leitungen
100 m Kabelträger
300 St. Installationsgeräte
120 St. Beleuchtungskörper
1 St. Baustromversorgung
1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage
1 St. Türsprechanlage
1 St. EDV-Netzwerk mit Datenschrank
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben
h) Losweise Vergabe ist nicht vorgesehen
i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet
werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen:
Von: 15.05.2015, Bis: 25.09.2015
j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist
erlaubt
gesonderte Vorgaben siehe Vergabeunterlagen.
k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer,
E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden
können:
Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns
entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich
digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Sie finden das Verfahren unter folgendem Link:
155
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
http://tinyurl.com/oer4bgm
l) gegebenenfalls die Höhe und Bedingungen für
die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen
zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung.
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren
elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen
zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür
stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur
Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 12,00
EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren
sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der
Deutschen eVergabe.
Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Frist für den Eingang der Angebote:
Angebotsfrist Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten
Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind,
ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch
zu übermitteln sind:
Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins
sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
siehe Vergabeunterlagen
Termin der Angebotsöffnung Ort der Angebotsöffnung 24.04.2015 um 09:50:00 Uhr.
Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
keine allgemeinen Angaben
v) Zuschlagsfrist:
Die Zuschlagsfrist endet am 26.05.2015.
w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden
kann:
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung
von Mittelfranken, Postfach 606, Promenade 27,
91511 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax.: 0981/53-1837

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4291, Telefax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verAmtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
wendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein
SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
90489 Nürnberg, Welserstraße 24
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen: H1280315
Titel: Neubau eines dreigruppigen Zentralhorts Welserstr.: Tischlerarbeiten Fenster
Eingangstüren Passivhaus und Fenstertüren 65 m²,
Fenster mit Dreh-Kipp 40 m²,
Festverglasung 185 m²,
Nachtlüftungsöffnungen 30 m²
Holz-Alu mit Dreischeibenverglasung, teilw. Schallschutzanforderungen 210 m²
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben
h) Aufteilung in Lose:
Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen
i)Ausführungsfrist:
Vom: 08.06.2015 bis: 05.08.2015
j) Nebenangebote:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.
k) Anforderung der Vergabeunterlagen:
S ie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/qzeg8zz
Anforderung per Post:
Stadt Nürnberg Hochbauamt,
Hr. Merklein, Marientorgraben 11,
90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4244, Telefax: 0911/231-7642,
E-Mail: [email protected]
spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: 06.05.2015
l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten
Systemzugang:
Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 12,00 EUR.
Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell
in Papierform.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Zahlungshinweis für die konventionelle Anforderung:
Überweisung an Stadt Nürnberg,
Konto 1010941, BLZ 76050101,
Sparkasse Nürnberg,
IBAN: DE50760501010001010941,
BiC/Swift: SSKNDE77XXX,
Verwendungszweck: Kostenart 54150500,
KSt 9640 0000 50, LV H1280315
Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden
nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht
erstattet. Bei schriftlicher Abholung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei
mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Das Leistungsverzeichnis wird ab dem
22.04.2015 versendet. Ab dem 22.04.2015 ist
zwischen 08:30 und 12:00 auch eine persönliche
Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges
möglich. Alternativ können Sie den Projekt- Safe
in der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe
für dieses Verfahren freischalten. Hier stehen ihnen außer den Vergabeunterlagen noch weitere
Funktionen zur Verfügung.
Zahlungsbetrag: 17,00 EUR
o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind:
Stadt Nürnberg Vergabemanagement , Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst
sein müssen: Deutsch
q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe
welche Personen anwesend sein dürfen:
Personen, die anwesend sein dürfen:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
Angebotsöffnung am: 13.05.2015 um 10:15 Uhr.
Ort der Angebotsöffnung:
Stadt Nürnberg Vergabemanagement Bauhof 9,
Nebeneingang (Erdgeschoß), 90402 Nürnberg
v) Zuschlagsfrist: 03.06.2015.
w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung
von Mitteifranken, Postfach 606 (Promenade 27),
91511 Ansbach,
Tel: +49 981/53-1277, Fax: +49 981/53-1837,
[email protected],
http://www.regierung.mitteifranken.bayern.de

I.1) Vergabestelle:
Stadt Nürnberg, Amt für Organisation,
Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste,
Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-5154, Fax: 0911/231-5118,
E-Mail: [email protected],
Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben
Angebote sind zu richten an:
Stadt Nürnberg, OrgA/V-Submission,
Fünferplatz 2 (Zi. 002), 90403 Nürnberg
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Lokalbehörde
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: Nein
II.1.1, II.1.5)
Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags:
Beschaffung einer DV-gestützten Fachanwendung zur Pflegedokumentation
und Heim- und Patientenverwaltung
einschließlich der Abrechnung für das
NürnbergStift
II.1.2) Art des Auftrags: Kauf
Hauptlieferort: Nürnberg
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:
ENTFÄLLT
II.1.8) Aufteilung in Lose: NEIN
II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: Nein
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
siehe II.1.1, II.1.5)
II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu
dem sie wahrgenommen werden können:
Kontingent von 20 Dienstleistungstagen ab156
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
rufbar über 2 Jahre.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung: nach Beauftragung
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
ENTFÄLLT
III.1.2)Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
vgl. Vergabeunterlagen
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: ENTFÄLLT
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise:
Angaben zur Firma:
Name, Anschrift, Rechts- und Vertriebsform,
Sitz der Hauptverwaltung und der nächsten
Niederlassung, Gründungsjahr, Erklärung,
dass Anbieter und eingesetzte Personen nicht
die Technologie von L. R. Hubbard anwenden
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/
Nachweise:
Zahl der Gesamtmitarbeiter, Zahl der Mitarbeiter in der Softwareentwicklung (Art der Pflegequalifikation) und im Support für die angebotene Software in den letzten 3 Jahren. Nachweis
einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
bzw. eine Erklärung eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende
Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen
werden kann. Erklärung des Bieters, dass über
das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist und dass sich der Betrieb nicht in
Liquidation befindet. Angabe über Umsatz des
Anbieters aus den letzten drei Jahren.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise:
Zahl der Mitarbeiter in der Softwareentwicklung (Art der Pflegequalifikation) und
im Support für die angebotene Software in
den letzten 3 Jahren. Der Anbieter muss über
Erfahrungen im praktischen Einsatz der Software verfügen: Es werden mindestens drei
Referenzen verlangt, bei der die Software mit
folgenden Modulen:
• Verwaltung
• stationäre Pflegedokumentation
produktiv mindestens 2 Jahre in einer
deutschsprachigen Pflegeeinrichtung mit
mehr als 150 aktiven Klienten pro Standort
im Einsatz ist. Diese Erfahrungen sind nachzuweisen. Anzugeben sind der Name der
Einrichtung, Klientenanzahl, Datum der Produktivsetzung, Anzahl der Stammdatensätze
pro Jahr, dortiger Ansprechpartner. Mandantenfähigkeit für mehrere Einrichtungen,
wobei alle Mandanten in einer Datenbank
zu führen sind. Der Stammdatentransfer von
Mandant zu Mandant muss gewährleistet
sein. Das Programm ist modular aufgebaut.
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
Der Funktionsumfang der einzelnen Module
soll in Umfang und Aufgabenbearbeitung
klar definiert sein. Übergreifend genutzte Daten der Programmteile von Verwaltung und
Pflegedokumentation sind integrativ zu führen. Die Benutzerführung erfolgt in Deutsch
Erklärung, dass ein durchgängiger deutschsprachiger Support garantiert wird.
IV.1.1)Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A
IV.2.1)Zuschlagskriterien:
siehe Ausschreibungsunterlagen
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
OrgA/5-IT/NüSt-elektron. Pflegedokumentation
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
05.05.2015, Uhrzeit: bis 15.30 Uhr
Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote
IV.3.7)Bindefrist des Angebots bis: 16.11.2015
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB):
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606,
91511 Ansbach, (Promenade 27),
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen:
(Auskünfte dazu siehe VI.4.1)
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der
Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der
Information des Auftraggebers beim Bieter/
Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB)
Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15
Tage nach Absendung der Mitteilung durch
die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle
per Fax oder E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 20.03.2015

a) zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle:
Stadt Nürnberg, Amt für Organisation,
Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste,
Beschaffungsmanagement,
Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-5154, Telefax: 0911/231-5118,
E-Mail: [email protected]
Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen sind:
Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, - Submission -, Fünferplatz 2, (Erdgeschoss/Zi. 002),
90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe:
beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach VOL/A
Ausschreibungsnummer:
OrgA/5-IT/B 12-pädagogische Software
d) Art und Umfang der Leistung:
Erwerb und Einführung einer kombinierten Lösung zur Administration des pädagogischen
Schulnetzes und einer pädagogischen Software
bei der beruflichen Schule 12 auf Terminalserverbasis (Serverhousing im Rechenzentrum der
Stadt Nürnberg und Softwarebereitstellung).
Zur Zeit sind ca. 230 PCs (PCs, Notebooks, Tablets, Smartboards) an das pädagogische Schulnetz der B12 angeschlossen.
Ort der Leistungserbringung: Nürnberg
e) Aufteilung in Lose: Nein
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist:
nach Beauftragung (geplant Anfang Juli 2015)
Ende der Ausführungsfrist: geplanter Produktivstart:
Beginn des neuen Schuljahrs
h) Auskünfte zum Inhalt erteilt: Anschrift siehe a)
i) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge:
29.04.2015, bis 15.30 Uhr
j) geforderte Sicherheiten:
wird in Angebotsaufforderung ausgeführt
k) wesentliche Zahlungsbedingungen:
gemäß VOL/B §17
l) mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise für die Beurteilung der Eignung:
• Angaben zum Bewerber: Name und Rechtsform des Unternehmens, Angabe des Hauptsitzes sowie der nächsten Niederlassung
• Referenzanforderung: Die Software muss zu
Beginn des Teilnahmewettbewerbs folgende
Referenzanforderung erfüllen: Wir erwarten
zwingend eine in vergleichbarer Umgebung
erfolgreich funktionierende Terminalserverlösung, die bereits an mindestens 2 anderen Schulen entsprechender Größe (ca. 700 Schüler mit
60 Lehrkräften) problemlos umgesetzt wurde.
Gefordert werden folgende Angaben:
- Name und Ort der Schule
- Zeitpunkt der Produktivsetzung
- Ansprechpartner mit Kontaktdaten
- Angabe Schüler und Lehrerzahl
• Angaben zum Service: Servicezeiten und Servicelevel im Standard, Anzahl der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Service
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende
Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.
• Erklärung, dass Bewerber und eingesetzte Personen nicht die Technologie von L.R.Hubbard
anwenden.
• Erklärung, dass den Verpflichtungen zur Zahlung
der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen
wird.
• Erklärung des Bieters, dass über das Vermögen
des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich
der Betrieb nicht in Liquidation befindet.
• Angabe über Umsatz des Bewerbers aus den letzten drei Jahren.
• Angabe über Umsatz des Bewerbers im ausschreibungsrelevanten Bereich aus den letzten drei Jahren.

157
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
a) Auftraggebers (Vergabestelle):
Stadt Nürnberg / U-Bahnbauamt,
Karl-Bröger-Straße 9, 90459 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4484, Telefax: 0911/231-4978,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren nach VOB/A
c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem
Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe
von 128 Bit. [https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: 90419 Nürnberg
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen 1459/2 Metallbauarbeiten
Kurzbeschreibung:
Metallbauarbeiten - Edelstahl
ausf. Beschreibung:
4 Bahnsteigabschlußtüren
ca. 250 m² Trennwandbekleidungen mit
Stahlunterkonstruktion
ca. 100 m Treppenhandläufe
83 Blechpaneele an den Außenwänden
12 Infokästen mit Unterkonstruktionen
Bahnsteigmobiliar
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen
gefordert werden: keine Angaben
h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in
mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der
einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen:
losweise Vergabe ist nicht vorgesehen
i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet
werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen:
Von: 17.08.2015, Bis: 15.07.2016
j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Zulässigkeit:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer,
E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden
können:
Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns
entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich
digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Sie finden das Verfahren unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/mtjlfjp
l) gegebenenfalls die Höhe und Bedingungen für
die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen
zu entrichten ist:
Aktivierung der Ausschreibung:
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum
Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür
stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur
Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 12,00
EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren
sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der
Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der
Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Frist für den Eingang der Angebote: Angebotsfrist:
Angebote können bis zum Submissionstermin
abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin
und -ort in dieser Bekanntmachung.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind,
ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch
zu übermitteln sind:
Stadt Nürnberg Vergabemanagement,
Bauhof 9, 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmean-
träge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins
sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Personen, die anwesend sein dürfen
Termin der Angebotsöffnung:
Ort der Angebotsöffnung:
20.05.2015 um 09:45:00 Uhr,
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement,
Bauhof 9, 90402 Nürnberg
r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:
keine allgemeinen Angaben
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen
Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
keine Angaben
t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss:
keine Angaben
u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
keine allgemeinen Angaben
v) Zuschlagsfrist:
Die Zuschlagsfrist endet am 19.06.2015.
w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber
oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße
gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
Mittelfranken, 91522 Ansbach, Promenade 27
Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein.
Gemäß § 107 Abs.3 Nr.4 GWB muss der Antrag
auf Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein.
Sonstiges: keine Angaben
Zeitpunkt der Publikation:
26.03.2015 - 12:00:00 Uhr

Abschied in sicheren Händen.
Fragen zu Bestattung, Trauerfeier und Grabpflege besprechen wir nach
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Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
158
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
Vergabe
und Teilnahmewettbewerbe
von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Vergaben des Abfallwirtschaftsbetrieb
Stadt Nürnberg
I.1) Vergabestelle:
Stadt Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg,
Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg,
Telefon: +49 911/231-4054,
Fax: +49 911/231-8360,
E-Mail: [email protected]
Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben
Angebote sind zu richten an:
Stadt Nürnberg, OrgA/5 - Submission,
Fünferplatz 2, Zimmer 002, 90403 Nürnberg
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Lokalbehörde
II.1.1, II.1.5)
Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags:
Lieferung einer Planierraupe mit einem
Arbeitsgewicht von ca. 22 to,
Planierraupe, ca 150 kW,
Einhaltung der Emissionsgrenzwerte entspr.
97/68/EG, 2004/26/EG Stufe IV (Tier 4 Final/
Stufe IV)
8-Rollenlaufwerk in verstärkter Ausführung
mit geschlossenen 710 mm breiten Bodenplatten,
SU-Schild mit einer Kapazität von ca 5,5 cbm,
zusätzlicher Heckaufreisser (3-Zahn), schallgedämmte Überdruck-Komfortkabine (ROPS/
FOPS)
II.1.2) Art des Auftrags: Dienstleistung
Hauptlieferort: 90455 Nürnberg
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:
Rahmenvertrag: nein
II.1.8) Aufteilung in Lose: nein
II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge
werden berücksichtigt: nein
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
1 Stück fabrikneue Planierraupe - siehe Leistungsbeschreibung.
II.2.2)Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu
dem sie wahrgenommen werden können:
siehe Leistungsbeschreibung
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung:
Ausführungsfrist: Beginn: Ende: 01.11.2015
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
siehe Vertragsunterlagen
III.1.2)Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
siehe Vertragsunterlagen
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften und benennen ein vertretungsbefugtes Mitglied.
Weitere Details s. Vertragsunterlagen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
Darlegung der besonderen Bedingungen:
Ergänzende Vertragsbedingungen sind den
Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich
sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
-
Handelsregisterauszug oder gleichwertige
Nachweise zum Gewerbebetrieb, sofern dieser
nicht im Handelsregister eingetragen ist,
-
Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en),
Betriebsausstattung etc.
- Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
- Erklärung zu Verstößen gegen das Gesetz
zur Bekämpfung von Schwarzarbeit,
- Erklärung nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A.
III.2.2Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/
Nachweise:
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und
aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise:
Referenzliste mit vergleichbaren Arbeitsmaschinen die in den letzten 3 Jahren ausgeliefert wurden, mit Angabe der Maschinendaten, Ausstattung sowie der Auftraggeber mit
Ansprechpartner.
IV.1.1)Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A
IV.2.1)Zuschlagskriterien:
siehe Ausschreibungsunterlagen
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
02-ASN/2015
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 11.05.2015, Höhe des
Entgeltes: 18,00 EURO
Zahlungsweise: Überweisung,
Empfänger: Stadt Nürnberg
Kontonummer: 4414317,
IBAN: DE05 7605 0101 0004 4143 17,
BLZ: 760 501 01, SWIFT-BIC: SSKNDE77XXX,
Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg,
Verwendungszweck: Kto 02-ASN/2015 Deponie-Planierraupe
Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch zum Upload zur Verfügung gestellt.
Sie finden das Verfahren/ die Unterlagen bei
der Deutschen eVergabe unter folgendem
kostenfreien Link: http://tinyurl.com/pj7rcq2
Das/die eingestellten Dokument/e sind verschlüsselt. Gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges für die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr
erfolgt die Zusendung der benötigten dokumentenbezogenen Entschlüsselungsdaten.
(per Mail an: [email protected]
oder vorab per Fax: +49 911/231-8360)
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
12.05.2015 Uhrzeit: 23:59
Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote
IV.3.7)Bindefrist des Angebots bis: 29.08.2015
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB):
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606,
91511 Ansbach, (Promenade 27),
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen:
(Auskünfte dazu siehe VI.4.1)
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens
(VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber
(§107 Abs.3 Nr.4 GWB)
Auftragserteilung:
gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle
oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung
durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 30.03.2015

I.1) Vergabestelle:
Stadt Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg,
Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg,
Telefon: +49 911/231-4054,
Fax: +49 911/231-8360,
E-Mail: [email protected]
Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben
Angebote sind zu richten an:
Stadt Nürnberg, OrgA/5, Submission,
Fünferplatz 2, Zimmer 002, 90403 Nürnberg
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Lokalbehörde
II.1.1, II.1.5)
Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags:
Lieferung eines Radladers mit hydrostatischer Knick-Pendellenkung für
die Rohschlackenverladung in der MVA
Dieselmotor, Abgasgrenzwerte EU-Norm
STAGE IV/TIER IV final, Allradantrieb, stufenloser
hydrostatischer Fahrantrieb für Geschwindigkeiten bis 40 km/h, Steuerung des Fahrantriebs
durch Fahrpedal (Inch-Pedal) schallgedämmte
Überdruck-Komfortkabine ROPS/FOPS, automatische Zentralschmieranlage, Wiegeeinrichtung, Überschüttbare Höhe 3,3 m, Kipplast
geknickt 40 Grad 9.000 kg
II.1.2) Art des Auftrags: Dienstleistung
Hauptlieferort: 90441 Nürnberg
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:
Rahmenvertrag: nein
II.1.8) Aufteilung in Lose: nein
II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
1 Stück fabrikneuer Radlader - siehe Leis159
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
Vergabe
und Teilnahmewettbewerbe
von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
tungsbeschreibung.
II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu
dem sie wahrgenommen werden können:
siehe Leistungsbeschreibung
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung:
Ausführungsfrist: Beginn: Ende: 01.11.2015
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften und benennen ein vertretungsbefugtes Mitglied.
Weitere Details s. Vertragsunterlagen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen:
Ergänzende Vertragsbedingungen sind den
Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind,
um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
-
Handelsregisterauszug oder gleichwertige
Nachweise zum Gewerbebetrieb, sofern
dieser nicht im Handelsregister eingetragen
ist,
-
Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en),
Betriebsausstattung etc.
- Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
- Erklärung zu Verstößen gegen das Gesetz
zur Bekämpfung von Schwarzarbeit,
- Erklärung nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A.
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/
Nachweise:
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und
aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
III.2.3Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise:
Referenzliste mit vergleichbaren Arbeitsmaschinen die in den letzten 3 Jahren ausgeliefert wurden, mit Angabe der Maschinendaten, Ausstattung sowie der Auftraggeber mit
Ansprechpartner.
IV.1.1)Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A
IV.2.1)Zuschlagskriterien:
siehe Ausschreibungsunterlagen
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
01-ASN/2015
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 10.05.2015, Höhe des
Entgeltes: 15,00 EURO
Zahlungsweise: Überweisung,
Empfänger: Stadt Nürnberg
Kontonummer: 4414317,
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
IBAN: DE05 7605 0101 0004 4143 17,
BLZ: 760 501 01,
SWIFT-BIC: SSKNDE77XXX,
Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg,
Verwendungszweck:
Kto. 01-ASN/2015
MVA-Schaufelradlader
Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch zum Upload zur Verfügung gestellt.
Sie finden das Verfahren/ die Unterlagen bei
der Deutschen eVergabe unter folgendem
kostenfreien
Link: http://tinyurl.com/k9n89nq
Das/die eingestellten Dokument/e sind verschlüsselt. Gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges für die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr
erfolgt die Zusendung der benötigten dokumentenbezogenen Entschlüsselungsdaten.
(per Mail an: [email protected]
oder vorab per Fax +49 911231-8360.)
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
11.05.2015 Uhrzeit: 23:59
Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote
IV.3.7)Bindefrist des Angebots bis: 29.08.2015
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB):
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606,
91511 Ansbach, (Promenade 27),
Te.l: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen:
(Auskünfte dazu siehe VI.4.1)
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens
(VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber
(§107 Abs.3 Nr.4 GWB)
Auftragserteilung:
gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle
oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung
durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 27.03.2015

Vergaben Service Öffentlicher Raum
Nürnberg
a) Öffentlicher Auftraggeber:
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg,
Planung und Bau Straße, SÖR/1-S,
Bauhof 2, 90402 Nürnberg,
Telefon: +49 911/231-10865,
Telefax: +49 911/231-4101,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsin-
halte während der Übertragung zum Server ein
SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen, Straßenbau (45233120)
e) Ort der Ausführung:
90441 Nürnberg, Vogelweiherstraße
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen: sj20150319
Titel: Vogelweiherstraße
Vogelweiherstraße zwischen Löffelholz- und Erlenstraße; Umfang der Leistung:
bitum. Fahrbahnbefestigung beseitigen: 2000 m²;
Boden lösen u. lagern: 1800 m³;
Frostschutzschicht herstellen:
600 m³;
Schottertragschicht herstellen: 2300 m²;
bit. Schichten herstellen: 1900 m²;
Betonplattenbelag herstellen: 800 m²;
Betonpflaster herstellen: 300 m²;
Granitrandstein herstellen: 200 m;
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben
h) Aufteilung in Lose:
Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen
i)Ausführungsfrist:
Vom: 29.06.2015 bis: 30.10.2015
j) Nebenangebote:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
k) Anforderung der Vergabeunterlagen:
Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/ob7wbyw
l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten
Systemzugang:
Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 12,00 EUR.
Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch
aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Ref. VI, Vergabemanagement
(VMN), Bauhof 9, Nebeneingang Erdgeschoss,
90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst
sein müssen: Deutsch
q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe
welche Personen anwesend sein dürfen:
Personen, die anwesend sein dürfen:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
Angebotsöffnung am:
05.05.2015 um 10:00:00 Uhr.
Ort der Angebotsöffnung:
Stadt Nürnberg, Ref. VI, Vergabemanagement
(VMN) Bauhof 9, Nebeneingang Erdgeschoss,
90402 Nürnberg, Bauhof 9,
Nebeneingang Erdgeschoss.
r) geforderte Sicherheiten:
keine allgemeinen Angaben
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: keine Angaben
t) Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach
der Auftragsvergabe haben muss:
160
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
Vergabe
und Teilnahmewettbewerbe
von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
u) verlangte Nachweise:
keine allgemeinen Angaben
v) Zuschlagsfrist: 12.06.2015.
w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer:
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739
Vergabekammer (§ 104 GWB):
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung
von Mittelfranken, Promenade 27,
Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837

A) Vergabestelle:
Stadt Nürnberg,
Servicebetrieb Öffentlicher Raum,
Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Deutschland
B) Gewähltes Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (EU) [VOB]
C) Gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Vergabesystem der Deutschen eVergabe
D) Art des Auftrags:
45112710−5 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen (CPV 2008)
E) Ort der Ausführung:
90480 Nürnberg, Viatisstraße
F) Art und Umfang der Leistung:
Viatissstraße Schule, Landschaftsbauarbeiten
1.BA ca. 250 m2 Erdarbeiten;
ca. 320 m2 Platten-/Pflasterbeläge;
ca. 200 m Stabgitterzaun;
ca. 1125 m2 Pflanz-/Rasenfläche.
G) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:
H) Falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in
mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der
einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen:
Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
Schöne neue
I) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet
werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen:
Von: 01.07.2015 Bis: 13.10.2015
J) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.
K) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer,
E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert
und eingesehen werden können:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement,
Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-4827, Fax: 0911/231-4209
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Weitere Informationen und diese
Bekanntmachung finden Sie unter:
Vergabeunterlagen elektronisch unter
www.auftraege.bayern.de
L) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die
Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu
entrichten ist:
Die Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform www.auftraege.
bayern.de betragen 12,00 Euro.
M) Bei Teilnahmeantrag:
Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme,
Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind,
Tag an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden:
N) Frist für den Eingang der Angebote:
12.05.2015 09:15:00
O) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind,
gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote
elektronisch zu übermitteln sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement,
Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-4827, Fax:0911/231-4209
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe
P) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch
Q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins
sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen:
12.05.2015 09:15:00
Bieter und ihre Bevollmächtigten
R) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:
S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen
Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
gemäß VOB/B §16
T) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
V) Zuschlagsfrist: 17.06.2015
W)Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabeprüfstelle Regierung von Mittelfranken
(VOB-Stelle) VOB-Stelle,
Promenade 27, 91522 Ansbach
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
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Fensterwelt
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Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
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Tel. 09162 9898-0 · Fax 09162 9898-40
S E R V I C E
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B E R A T U N G
161
Amtliche Bekanntmachungen
Amtsblatt der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
InhaltSeite
Naturdenkmalverordnung115
Änderungssatzung zur Bäderbenutzung
141
Änderungssatzung Bädergebühren
141
Vollzugsanweisungssatzung Stadt Nürnberg
über Stell- bzw. Abstellplatzverpflichtung
146
Bebauungsplan Nr. 4577- Inkrafttreten
146
Einleitung vorbereitender Untersuchungen
Erweiterung Sanierungsgebiet „Weststadt“
147
Interessebekundung Agrarstrukturgutachten
Knoblauchsland Nürnberg
150
Welserstr. 43
Gem./Flurnr.: Schoppershof 26 / 7
150
Spitalhof 3a, 3b
Gem./ Flurnr.: Erlenstegen 281
150
Herbartstr. 29 - 51,
Gem./Flurnr.: Gleißhammer 139 / 6
151
www.torprofi.de · E-mail: [email protected]
www.zoells.de
Anzeigenschluss
Lindenaststr.
Gem./Flurnr.: Gärten b. Wöhrd 127 / 2
151
Steinbühler Str. 5
Gem./Flurnr.: Steinbühl 6
152
Melanchtonstr. 17/19; Okenstr.
Gem./Flurnr.: 103 / 43 /44 /45 /46
152
Friedhofsgebührenordnungsänderung
St. Petersfriedhof 153
Kraftloserklärung einer Sparurkunde
153
Vergaben der Stadt Nürnberg 153
Vergaben des Abfallwirtschaftsbetriebs
Stadt Nürnberg 159
Vergaben Service Öffentlicher Raum 160
Amtsblatt Nürnberg 7 / 8. April 2015
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Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201,
90403 Nürnberg, Telefon 09 11/2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Telefon 09 11/
2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen können per
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