Ausschreibungsunterlagen für den gehobenen Vollzugs

Stellenausschreibung
Im Thüringer Justizvollzug ist die Einstellung von vier Anwärter/innen in der Laufbahn
des gehobenen Justizdienstes für den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst
bei Justizvollzugsanstalten beabsichtigt.
Die Ausbildung beginnt voraussichtlich am 03.08.2015.
Die Ausbildung erfolgt in einem drei Jahre dauernden Vorbereitungsdienst.
In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des gehobenen Justizdienstes für den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei Justizvollzugsanstalten kann als Anwärter/in nur eingestellt werden, wer:
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die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
erfüllt,
am Einstellungstag noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat; die Einstellung Schwerbehinderter ist bis zu einem Höchstalter von 40 Jahren zulässig;
der Höchstaltersgrenze ist bei Bewerbern, die wegen Betreuung mindestens
eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren
von einer Bewerbung um Einstellung vor Vollendung des 27. Lebensjahres
abgesehen haben, je Kind ein Zeitraum von drei Jahren bis zu einem Höchstalter von 40 Jahren hinzuzurechnen; unter den gleichen Voraussetzungen ist
auch die tatsächliche Pflege eines nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu berücksichtigen,
den Abschluss einer zu einem Hochschulstudium berechtigenden Schulbildung oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen kann,
körperlich, geistig und charakterlich für den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst geeignet erscheint.
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge sowie – auf Antrag –
vermögenswirksame Leistungen gezahlt.
Zu den Aufgaben der Bediensteten im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst
gehört – insbesondere als Vollzugsabteilungsleiter/in- die Mitwirkung bei der Behandlung der Gefangenen sowie die Führung der Verwaltungsgeschäfte der Justizvollzugsanstalten (Personal/Organisation, Wirtschaftsverwaltung/Haushalt, Arbeitsverwaltung, Bau/Liegenschaften, Sicherheit/Ordnung).
Grundvoraussetzungen für den Beruf der Beamtin/des Beamten im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst in einer Justizvollzugsanstalt sind Leitungsfähigkeit,
Organisationstalent, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick, Kooperationsund Motivationsfähigkeit sowie soziale Kompetenz und Teamfähigkeit.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen:
- ein selbstverfasster und eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
- ein Lichtbild aus neuester Zeit,
- beglaubigtes Zeugnis über den Abschluss einer zu einem Hochschulstudium
berechtigenden Schulbildung oder eines gleichwertigen Bildungsstandes,
- Zeugnisse über die Beschäftigung nach der Schulentlassung (soweit
zutreffend)
und
- falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch minderjährig sind, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
bis zum 30. April 2015 (Poststempel) einzureichen bei dem
Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Referat 41
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.