Ruedi Vögele
Co-Präsidium Bio Zürich & Schaffhausen
Rietwiesstrasse 2
8213 Neunkirch SH
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Biosuisse
Christian Vögeli
Verbandskoordination
Neunkirch, den 08.04.2015
Traktandum 3.1. Pflanzenzüchtung und –vermehrung
Geschätzte Delegierte
Wir beantragen folgende Ergänzung in 2.2 Pflanzenzüchtung und -vermehrung letzter
Satz:
Auf Knospebetrieben sind nur Sorten zugelassen, die allen Knospeproduzenten in der
Schweiz zugänglich sind.
Ergänzung
Über Ausnahmen entscheidet das Qualitätsgremium (Markenkommission Anbau)
Begründung
1. Es kann sein das Sorten neu auf auf den Markt kommen und aus produktionstechnischen Gründen
vorerst gar nicht allen zur Verfügung stehen können. Sollen sie deshalb im Bioanbau
ausgeschlossen werden?
2. Wenn jemand selbst eine Sorte entwickelt und dabei über mehrere Jahre alle Entwicklungs- oder
Züchtungskosten trägt, kann er doch nicht verpflichtet werden, die Sorte sofort allen zur Verfügung
stellen zu müssen.
3. Ein Beispiel ist das Sonnenblumenprojekt der Getreidezüchtung Peter Kunz. 10 Firmen aus
Deutschland und der Schweiz finanzieren über 5 Jahre die Züchtung dieses Projektes. Danach gibt
es eine Standortbestimmung über die weitere Finanzierung. Die Sorte wird hinterher nicht
patentiert und steht grundsätzlich allen zur Verfügung. Die Firmen haben aber gewünscht, dass sie
5 Jahre lang exklusiv die Sorte anbauen lassen dürfen, damit sie mit ihrem Marketing darauf
aufmerksam machen können. Sie erhoffen sich so zusätzlichen Umsatz und Imagegewinn und das
ist sicher legitim.
Für uns ist klar, dass der Fall „Vitabella“, der diesen Zusatz in den Richtlinien verursacht
hat, nicht unter eine solche Ausnahme fällt.
Ruedi Vögele
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