Seminar Die neue Mess- und Eichverordnung Auswirkungen auf Abfallsammlung und -entsorgung Termin 23. Juni 2015 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr Veranstaltungsort BDE e.V. Behrenstraße 29 10117 Berlin Teilnahmegebühr 185 € für Mitglieder des BDE/VBS 235 € für Nichtmitglieder Referenten Jürgen Pollner, Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg RA Thomas Lammers Köhler & Klett Rechtsanwälte Dipl.-Ing. Gerolf Wölfert c-trace GmbH Enthalten sind die Tagungsgetränke und das Mittagessen. WAS T ÄNDER SICH? Programm 23. Juni 2015 10:00 Begrüßung 11:30 Kaffeepause 10:05 Einführung 11:45 Fragestellungen zur Anwendung in der Praxis Jürgen Pollner, Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg 10:30 Das neue Mess- und Eichgesetz und die neue Mess- und Eichverordnung • Anzeigepflichten für neue und erneuerte Waagen • Pflichten bei der Verwendung von Messgeräten und Messwerten • Antragsfrist für die Eichung •Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände • mögliche Vollzugsmaßnahmen durch Behörden • korrekte Gestaltung von Rechnungen und Messprotokollen • Messbereiche und Mindestlasten • Auswirkungen auf den Umgang mit Fahrzeugwaagen, Taragewichten und Fremdwaagen • Alternative Meldungen: •Pauschalen • Volumenabhängige Abrechnungen • Gewichtsabhängige Abrechnungen Dipl.-Ing. Gerolf Wölfert c-trace GmbH 13:15 Gemeinsamer Imbiss und Gedankenaustausch 14:00 Ende der Veranstaltung RA Thomas Lammers Köhler & Klett Rechtsanwälte BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. Wirtschafts- und Arbeitgeberverband BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. Behrenstraße 29, 10117 Berlin Tel.: +49 30 5900335-90 Fax: +49 30 5900335-99 www.bde.de Inhalt Durch das am 01.01.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die neue Mess- und Eichverordnung (MessEV) wurde das gesetzliche Messwesen in Deutschland novelliert. Für Verwender von Messgeräten und Messwerten im geschäftlichen Verkehr – also auch die Entsorgungsbranche – bringt die Neuregelung einige rechtliche Vorgaben mit sich, die im bisherigen Eichrecht nicht vorgesehen waren. Zudem geben wir Ihnen Hinweise für die Lösung besonders wichtiger Fragestellungen, wie etwa den Umgang mit Fahrzeugwaagen oder die Verwendung von Pauschalen bei der Abrechnung. Darüber hinaus können die in Ihrer eigenen betrieblichen Praxis auftretenden Probleme und Fragen mit den Referenten diskutieren werden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung! Neu sind etwa die Pflicht zur Anzeige neuer oder erneuerter Waagen sowie die Regelungen über die Verwendung von gespeicherten Taragewichten. Bei Nichtbeachtung der neuen gesetzlichen Vorschriften drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Dieses Seminar soll Unsicherheiten im betrieblichen Umgang mit dem neuen Mess- und Eichrecht von vorherein entgegen wirken und Ihnen dabei helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden. Hierzu werden zunächst die für Entsorgungsunternehmen relevanten Neuregelungen besprochen. Anmeldung Per Fax +49 30 590 03 35–96 Per E-Mail [email protected] Hiermit melde ich verbindlich untenstehende Person(en) zum BDE-Seminar Die neue Mess- und Eichverordnung am 23. Juni 2015 in Berlin an. Die Teilnahmegebühr beträgt regulär für Mitglieder des BDE/VBS 185 € pro Teilnehmer und für Nichtmitglieder 235 € pro Teilnehmer. Teilnehmer 1 (Vorname, Name) Teilnehmer 2 (Vorname, Name) Unternehmen Rechnungsanschrift: Straße Postleitzahl und Ort TelefonTelefax E-Mail BDE-Mitglied, Mitgliedsnummer: VBS-Mitglied Nicht-Mitglied Steuer-ID, nur wenn Rechnungsanschrift außerhalb Deutschlands Optional für Ihren internen Rechnungslauf: Bestellnummer: Bestelldatum: Eine Stornierung ist nach erfolgter Anmeldung nicht möglich. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer, Datum UnterschriftAusgefüllte Anmeldung jetzt per Email senden: Die Anmeldung per Email ist auch ohne Unterschrift rechtsgültig.
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