Öffentliche Bekanntmachung Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Wiesloch für das Wirtschaftsjahr 2015 (01.01.2015 – 31.12.2015) Der Gemeinderat hat am 25.02.2015 aufgrund der §§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und 13 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz in der derzeit gültigen Fassung, der §§ 7-9 der Durchführungsverordnung zum Eigenbetriebsgesetz in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 4, 79, 87 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung den Wirtschaftsplan 2015 wie folgt festgestellt: §1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird 4.855.800 € 7.493.500 € 12.349.300 € im Erfolgsplan auf im Vermögensplan auf zusammen auf festgesetzt. §2 Kreditaufnahme Der Gesamtbetrag der für den Eigenbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf festgesetzt. 5.879.500 € §3 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt. 1.500.000 € Wiesloch, den 26.02.2015 Für den Gemeinderat gez. Franz Schaidhammer Oberbürgermeister Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass vom 16. März 2015 – AZ 14-2241.1 – die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 25. Februar 2015 gefassten Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Wiesloch für das Wirtschaftsjahr 2015 aufsichtsbehördlich genehmigt. Der Wirtschaftsplan 2015 liegt gemäß § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ab Montag, dem 30. März 2015 bis einschließlich Donnerstag, dem 9. April 2015 zur Einsicht durch die Einwohnerinnen/Einwohner und Abgabenpflichtige bei der Stadtverwaltung Wiesloch, Marktstraße 13, Zimmer 107, zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus. Wiesloch, den 28. März 2015 gez. Franz Schaidhammer - Oberbürgermeister -
© Copyright 2024 ExpyDoc