Amtliche Bekanntmachung Wirtschaftsplan Stadtwerke

Öffentliche Bekanntmachung
Wirtschaftsplan
für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Wiesloch
für das Wirtschaftsjahr 2015 (01.01.2015 – 31.12.2015)
Der Gemeinderat hat am 25.02.2015 aufgrund der §§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und 13 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz in der derzeit
gültigen Fassung, der §§ 7-9 der Durchführungsverordnung zum Eigenbetriebsgesetz in der derzeit gültigen Fassung in
Verbindung mit §§ 4, 79, 87 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung den
Wirtschaftsplan 2015 wie folgt festgestellt:
§1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird
4.855.800 €
7.493.500 €
12.349.300 €
im Erfolgsplan auf
im Vermögensplan auf
zusammen auf
festgesetzt.
§2
Kreditaufnahme
Der Gesamtbetrag der für den Eigenbetrieb im Vermögensplan
vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf
festgesetzt.
5.879.500 €
§3
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
festgesetzt.
1.500.000 €
Wiesloch, den 26.02.2015
Für den Gemeinderat
gez. Franz Schaidhammer
Oberbürgermeister
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass vom 16. März 2015 – AZ 14-2241.1 – die Gesetzmäßigkeit
des vom Gemeinderat am 25. Februar 2015 gefassten Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans der
Stadtwerke Wiesloch für das Wirtschaftsjahr 2015 aufsichtsbehördlich genehmigt.
Der Wirtschaftsplan 2015 liegt gemäß § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ab
Montag, dem 30. März 2015 bis einschließlich Donnerstag, dem 9. April 2015
zur Einsicht durch die Einwohnerinnen/Einwohner und Abgabenpflichtige bei der Stadtverwaltung Wiesloch, Marktstraße
13, Zimmer 107, zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Wiesloch, den 28. März 2015
gez. Franz Schaidhammer
- Oberbürgermeister -