Wirtschaftsplan Kurverwaltung 2017 7,65 kB

Feststellung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs KURVERWALTUNG
der Gemeinde Badenweiler
für das Wirtschaftsjahr 2 0 1 7
Der Gemeinderat hat am 19.12.2016 aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg i.V. mit den §§ 12 Abs. 1 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes i.d.F.
vom 08.01.1992 (GBl.S.22) und den §§ 1 - 4 EigBVO vom 7.12.1992 (GBl.S.776) den
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt festgestellt:
§1
Der Wirtschaftsplan wird
im Erfolgsplan in Erträgen auf
1.594.000 EURO
in Aufwendungen auf
1.891.204 EURO
im Ergebnis auf einen Verlust von
im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf je
297.204 EURO
496.204 EURO
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf
0 EURO
festgesetzt.
§3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
festgesetzt.
Badenweiler, den 19.12.2016
gez. Engler, Bürgermeister
400.000 EURO