Feststellung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs KURVERWALTUNG der Gemeinde Badenweiler für das Wirtschaftsjahr 2 0 1 7 Der Gemeinderat hat am 19.12.2016 aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V. mit den §§ 12 Abs. 1 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes i.d.F. vom 08.01.1992 (GBl.S.22) und den §§ 1 - 4 EigBVO vom 7.12.1992 (GBl.S.776) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt festgestellt: §1 Der Wirtschaftsplan wird im Erfolgsplan in Erträgen auf 1.594.000 EURO in Aufwendungen auf 1.891.204 EURO im Ergebnis auf einen Verlust von im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf je 297.204 EURO 496.204 EURO festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 0 EURO festgesetzt. §3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt. Badenweiler, den 19.12.2016 gez. Engler, Bürgermeister 400.000 EURO
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