ABl./S S89 08/05/2015 159379-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Direktvergabe 1/4 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:159379-2015:TEXT:DE:HTML Deutschland-Wetzlar: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2015/S 089-159379 Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen. Verordnung 2007/1370 Abschnitt I: Zuständige Behörde I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Magistrat der Stadt Wetzlar Ernst-Leitz-Straße 30 Kontaktstelle(n): Lokale Nahverkehrsorganisation Zu Händen von: Herrn Manfred Schieche 35578 Wetzlar DEUTSCHLAND Telefon: +49 6441991058 E-Mail: [email protected] Fax: +49 6441991054 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.wetzlar.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen I.2) Art der zuständigen Behörde Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder Busdienste I.4) Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtverkehr Wetzlar. II.1.2) Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e) Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional) Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadtgebiet Wetzlar mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der benachbarten Kommunen Gießen, Lahnau und Aßlar. NUTS-Code DE722 II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags 08/05/2015 S89 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Direktvergabe Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 1/4 ABl./S S89 08/05/2015 159379-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Direktvergabe 2/4 Die Stadt Wetzlar, -Lokale Nahverkehrsorganisation-, beabsichtigt als zuständige Behörde die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtverkehr Wetzlar nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Die beabsichtigte Direktvergabe wird sämtliche Verkehrsleistungen des Stadtbusverkehrs Wetzlar einschließlich aller abgehenden Linienabschnitte umfassen. Der Stadtverkehr Wetzlar umfasst derzeit die Buslinien 007, 10, 11, 12, 12a, 13, 14, 16, 17 und 18. Der Auftrag soll alle Linien als Gesamtnetz umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen zu Anpassungen des Verkehrsangebotes (Änderung, Wegfall und Neuinbetriebnahme von Linien) enthalten, wenn diese durch sich ändernde Verkehrsbedürfnisse (z. B. im Rahmen der Schülerbeförderung) oder Vorgaben des Nahverkehrsplanes erforderlich werden. Die Stadt Wetzlar kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung (Vorinformation) zu stellen. Diese Frist beginnt mit der vorliegenden Vorinformation für den von der beabsichtigten Direktvergabe umfassten Stadtverkehr Wetzlar mit seinen Buslinien zu laufen. Der Nahverkehrsplan der Stadt Wetzlar ist auf der Homepage der Stadt Wetzlar (www.wetzlar.de) unter dem Menü „Bus und Bahn“ einsehbar. Die konkretisierende Leistungsbeschreibung der Anforderungen (Fahrplan, Beförderungsentgelt, Leistungsstandards), die von Seiten der Stadt Wetzlar an den Umfang und die Qualität der Nahverkehrsleistungen auf den Buslinien des Stadtbusverkehrs Wetzlar gestellt werden und die ein Verkehrsunternehmen, das von der Stadt Wetzlar mit der Durchführung des Stadtbusverkehrs beauftragt wird, erbringen muss („Leistungsbeschreibung zum Stadtbusverkehr Wetzlar“), kann von interessierten Bewerbern, die einen eigenwirtschaftlichen Antrag innerhalb der gegebenen Frist einreichen wollen, auf der Homepage der Stadt Wetzlar (www.wetzlar.de, Menü: „Bus und Bahn“, Stichwort: „Vorinformation Direktvergabe Stadtbusverkehr Wetzlar“) eingesehen oder bei dem Magistrat der Stadt Wetzlar, Lokale Nahverkehrsorganisation-, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. +49 6441991058, E-Mail: [email protected], angefordert werden. Es wird auf die ergänzenden Informationen unter Abschnitt VI („Weitere Angaben“) dieser Vorinformation hingewiesen. II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 60112000 II.1.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: nein II.2) Menge und/oder Wert der Dienstleistungen: km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 1400000 II.3) Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin Beginn: 1.8.2017 Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe) II.4) Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Kostenparameter für Ausgleichszahlungen: III.1.2) Informationen über ausschließliche Rechte: Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein III.1.3) Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen: 08/05/2015 S89 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Direktvergabe Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 2/4 ABl./S S89 08/05/2015 159379-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Direktvergabe III.1.4) Soziale Standards: III.1.5) Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: III.1.6) Sonstige besondere Bedingungen: III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit III.2.2) Technische Anforderungen III.3) Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge 3/4 Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007) IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen: IV.3.2) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen IV.3.3) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.3.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können IV.3.5) Bindefrist des Angebots IV.3.6) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Zusätzliche Angaben: A. Hinweise für eigenwirtschaftliche Anträge (vgl. Abschnitt II.1.3)). Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist beginnt mit der vorliegenden Vorinformation für den von der beabsichtigten Direktvergabe umfassten Stadtverkehr Wetzlar mit seinen Buslinien zu laufen. Die Vergabe des Stadtbusverkehrs Wetzlar mit allen Linien ist als Gesamtauftrag vorgesehen. Eigenwirtschaftlichen Anträgen, die sich nur auf Teilleistungen des Gesamtnetzes beziehen, ist gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz die Genehmigung zu versagen. Für die Leistungserbringung ist die „Leistungsbeschreibung zum Stadtbusverkehr Wetzlar“ maßgeblich. Verkehrsunternehmen, die den Auftrag zur Erbringung der Verkehrsleistungen erhalten, müssen die dort beschriebenen Anforderungen erfüllen. Eigenwirtschaftlichen Anträgen, die von diesen Anforderungen abweichen, ist ebenfalls gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz die Genehmigung zu versagen. B. Nichtanwendung des allgemeinen Vergaberechts. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sowie der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Verdingungsordnungen keine Anwendung finden. C. Tarifgeltung. Für die Verkehre gelten die Tarifregelungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Verkehrsunternehmen, die den Auftrag zur Erbringung der Verkehrsleistungen erhalten, müssen sich der Anwendung der Tarifregelungen und der Einnahmeaufteilungsregularien im RMV unterwerfen. 08/05/2015 S89 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Direktvergabe Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 3/4 ABl./S S89 08/05/2015 159379-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Direktvergabe 4/4 D. Tariftreuepflicht. Für den vorgesehenen Auftrag gelten die Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19.12.2014 (§§ 4-9) zur Tariftreuepflicht, insbesondere die Regelung des § 7 Abs. 1, wonach Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 abzugeben haben. VI.2) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.2.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.2.2) Einlegung von Rechtsbehelfen VI.2.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.3) Bekanntmachung der Auftragsvergabe: VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 5.5.2015 08/05/2015 S89 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Direktvergabe Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 4/4
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