Direktvergabe - Kompetenz

ABl./S S89
08/05/2015
159379-2015-DE
Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Direktvergabe
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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:159379-2015:TEXT:DE:HTML
Deutschland-Wetzlar: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2015/S 089-159379
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007, die
innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens oder der direkten
Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen.
Verordnung 2007/1370
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Magistrat der Stadt Wetzlar
Ernst-Leitz-Straße 30
Kontaktstelle(n): Lokale Nahverkehrsorganisation
Zu Händen von: Herrn Manfred Schieche
35578 Wetzlar
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 6441991058
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 6441991054
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.wetzlar.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)
Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)
Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder Busdienste
I.4)
Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)
Beschreibung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im
Stadtverkehr Wetzlar.
II.1.2)
Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadtgebiet Wetzlar mit abgehenden
Linienabschnitten in die Gebiete der benachbarten Kommunen Gießen, Lahnau und Aßlar.
NUTS-Code DE722
II.1.3)
Kurze Beschreibung des Auftrags
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Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
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Die Stadt Wetzlar, -Lokale Nahverkehrsorganisation-, beabsichtigt als zuständige Behörde die Direktvergabe
eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im
Stadtverkehr Wetzlar nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Die beabsichtigte
Direktvergabe wird sämtliche Verkehrsleistungen des Stadtbusverkehrs Wetzlar einschließlich aller abgehenden
Linienabschnitte umfassen. Der Stadtverkehr Wetzlar umfasst derzeit die Buslinien 007, 10, 11, 12, 12a, 13, 14,
16, 17 und 18. Der Auftrag soll alle Linien als Gesamtnetz umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird
Regelungen zu Anpassungen des Verkehrsangebotes (Änderung, Wegfall und Neuinbetriebnahme von Linien)
enthalten, wenn diese durch sich ändernde Verkehrsbedürfnisse (z. B. im Rahmen der Schülerbeförderung)
oder Vorgaben des Nahverkehrsplanes erforderlich werden. Die Stadt Wetzlar kommt mit dieser Vorinformation
der Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2
Personenbeförderungsgesetz nach.
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der
Vorabbekanntmachung (Vorinformation) zu stellen. Diese Frist beginnt mit der vorliegenden Vorinformation für
den von der beabsichtigten Direktvergabe umfassten Stadtverkehr Wetzlar mit seinen Buslinien zu laufen.
Der Nahverkehrsplan der Stadt Wetzlar ist auf der Homepage der Stadt Wetzlar (www.wetzlar.de) unter dem
Menü „Bus und Bahn“ einsehbar. Die konkretisierende Leistungsbeschreibung der Anforderungen (Fahrplan,
Beförderungsentgelt, Leistungsstandards), die von Seiten der Stadt Wetzlar an den Umfang und die Qualität
der Nahverkehrsleistungen auf den Buslinien des Stadtbusverkehrs Wetzlar gestellt werden und die ein
Verkehrsunternehmen, das von der Stadt Wetzlar mit der Durchführung des Stadtbusverkehrs beauftragt
wird, erbringen muss („Leistungsbeschreibung zum Stadtbusverkehr Wetzlar“), kann von interessierten
Bewerbern, die einen eigenwirtschaftlichen Antrag innerhalb der gegebenen Frist einreichen wollen, auf
der Homepage der Stadt Wetzlar (www.wetzlar.de, Menü: „Bus und Bahn“, Stichwort: „Vorinformation
Direktvergabe Stadtbusverkehr Wetzlar“) eingesehen oder bei dem Magistrat der Stadt Wetzlar, Lokale Nahverkehrsorganisation-, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. +49 6441991058, E-Mail:
[email protected], angefordert werden. Es wird auf die ergänzenden Informationen unter Abschnitt VI
(„Weitere Angaben“) dieser Vorinformation hingewiesen.
II.1.4)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: nein
II.2)
Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 1400000
II.3)
Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.8.2017
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)
Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)
Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)
Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
III.1.3)
Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
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III.1.4)
Soziale Standards:
III.1.5)
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)
Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)
Teilnahmebedingungen
III.2.1)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)
Technische Anforderungen
III.3)
Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
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Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Verfahrensart
an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
IV.2)
Zuschlagskriterien
IV.2.1)
Zuschlagskriterien
IV.2.2)
Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)
Verwaltungsangaben
IV.3.1)
Aktenzeichen:
IV.3.2)
Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
IV.3.3)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
IV.3.5)
Bindefrist des Angebots
IV.3.6)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Zusätzliche Angaben:
A. Hinweise für eigenwirtschaftliche Anträge (vgl. Abschnitt II.1.3)).
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der
Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist beginnt mit der vorliegenden Vorinformation für den von der
beabsichtigten Direktvergabe umfassten Stadtverkehr Wetzlar mit seinen Buslinien zu laufen. Die Vergabe
des Stadtbusverkehrs Wetzlar mit allen Linien ist als Gesamtauftrag vorgesehen. Eigenwirtschaftlichen
Anträgen, die sich nur auf Teilleistungen des Gesamtnetzes beziehen, ist gemäß § 13 Abs. 2a Satz
2 Personenbeförderungsgesetz die Genehmigung zu versagen. Für die Leistungserbringung ist die
„Leistungsbeschreibung zum Stadtbusverkehr Wetzlar“ maßgeblich. Verkehrsunternehmen, die den Auftrag
zur Erbringung der Verkehrsleistungen erhalten, müssen die dort beschriebenen Anforderungen erfüllen.
Eigenwirtschaftlichen Anträgen, die von diesen Anforderungen abweichen, ist ebenfalls gemäß § 13 Abs. 2a
Satz 2 Personenbeförderungsgesetz die Genehmigung zu versagen.
B. Nichtanwendung des allgemeinen Vergaberechts.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sowie der vierte
Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die
Verdingungsordnungen keine Anwendung finden.
C. Tarifgeltung.
Für die Verkehre gelten die Tarifregelungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Verkehrsunternehmen,
die den Auftrag zur Erbringung der Verkehrsleistungen erhalten, müssen sich der Anwendung der
Tarifregelungen und der Einnahmeaufteilungsregularien im RMV unterwerfen.
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D. Tariftreuepflicht.
Für den vorgesehenen Auftrag gelten die Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom
19.12.2014 (§§ 4-9) zur Tariftreuepflicht, insbesondere die Regelung des § 7 Abs. 1, wonach Bieter sowie deren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5
(Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 abzugeben haben.
VI.2)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.2.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.2.3)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.3)
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VI.4)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
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