Gemeinde Budenheim, Neubau eines "Waldkindergartens" mit 2 Gruppen in Budenheim; Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) o) p) q) r) s) t) u) v) w) Gemeinde Budenheim, Berliner Straße 3, 55257 Budenheim Tel. 06139/ 299-0, Fax 06139/299-301 E-Mail: [email protected] Öffentliche Ausschreibung nein Ausführung von Bauleistungen Gonsenheimerstraße 109, 55257 Budenheim - LV 02 - Rohbauarbeiten - LV 03 - Gerüstbauarbeiten - LV 04 - Holzbauarbeiten - LV 05 - Dachdeckerarbeiten/Flachdacharbeiten Es ist beabsichtigt ein Neubau eines Kindergartens mit 2 Gruppen in Budenheim zu errichten. Es soll ein 1-geschossiger Neubau entstehen, der an ein Bestandgebäude angeschlossen werden wird. Das Bestandsgebäude soll umfangreich saniert und erweitert werden. Der Neubau gliedert sich in 2 Gruppenräume, einen Schlafraum, eine Kleinküche, den entsprechenden Sanitärräumen und Nebenräume. Nein Baubeginn: Mai/Juni 2015, je nach Gewerke 4-10 Wochen ja Anforderung der Ausschreibungsunterlagen bei: KLEIN architekten Römerstrasse 10 55257 Budenheim Tel. 06139 – 9623 24, Fax 06139 – 962319 E-Mail: [email protected] Entgelt: LV -2 30,- € LV -3 20,- € LV -4 30,- € LV -5 25,- € Zahlungsweise: Verrechnungsscheck, keine Erstattung; alternativ Überweisung der Schutzgebühr auf das Girokonto der Gemeindekasse Budenheim Nr. 51535 bei der Budenheimer Volksbank eG, BLZ 550 613 03, IBAN ist DE04 5506 1303 0000 051535 BIC GENODE51BUD unter Angabe des Betreffs „ÖA Neubau Waldkindergarten" Gemeindeverwaltung Budenheim, Fachbereich 2.3, Berliner Straße 3, 55257 Budenheim Deutsch 15.04.2015 - LV 2 -14.00 , LV 3 -14.20Uhr, LV 4 –14.40, LV 5 –15.00, Anschrift wie a) bzw. Sitzungszimmer 2, Rathaus (1. OG) siehe Vergabeunterlagen Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. 10.05.2015 Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Kommunalaufsicht, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein Budenheim, den 18.03.2015 Gemeindeverwaltung Budenheim (R. Becker) Bürgermeister
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