Neubau eines "Waldkindergartens"

Gemeinde Budenheim,
Neubau eines "Waldkindergartens" mit 2 Gruppen in Budenheim;
Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
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Gemeinde Budenheim,
Berliner Straße 3, 55257 Budenheim
Tel. 06139/ 299-0, Fax 06139/299-301 E-Mail: [email protected]
Öffentliche Ausschreibung
nein
Ausführung von Bauleistungen
Gonsenheimerstraße 109, 55257 Budenheim
- LV 02 - Rohbauarbeiten
- LV 03 - Gerüstbauarbeiten
- LV 04 - Holzbauarbeiten
- LV 05 - Dachdeckerarbeiten/Flachdacharbeiten
Es ist beabsichtigt ein Neubau eines Kindergartens mit 2 Gruppen in Budenheim zu errichten.
Es soll ein 1-geschossiger Neubau entstehen, der an ein Bestandgebäude angeschlossen werden wird.
Das Bestandsgebäude soll umfangreich saniert und erweitert werden.
Der Neubau gliedert sich in 2 Gruppenräume, einen Schlafraum, eine Kleinküche, den entsprechenden
Sanitärräumen und Nebenräume.
Nein
Baubeginn: Mai/Juni 2015, je nach Gewerke 4-10 Wochen
ja
Anforderung der Ausschreibungsunterlagen bei:
KLEIN architekten
Römerstrasse 10
55257 Budenheim
Tel. 06139 – 9623 24, Fax 06139 – 962319
E-Mail: [email protected]
Entgelt: LV -2 30,- €
LV -3 20,- €
LV -4 30,- €
LV -5 25,- €
Zahlungsweise: Verrechnungsscheck, keine Erstattung; alternativ Überweisung der
Schutzgebühr auf das Girokonto der Gemeindekasse Budenheim Nr. 51535 bei der Budenheimer
Volksbank eG, BLZ 550 613 03, IBAN ist DE04 5506 1303 0000 051535 BIC GENODE51BUD
unter Angabe des Betreffs „ÖA Neubau Waldkindergarten"
Gemeindeverwaltung Budenheim, Fachbereich 2.3, Berliner Straße 3, 55257 Budenheim
Deutsch
15.04.2015 - LV 2 -14.00 , LV 3 -14.20Uhr, LV 4 –14.40, LV 5 –15.00, Anschrift wie a) bzw.
Sitzungszimmer 2, Rathaus (1. OG)
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
10.05.2015
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Kommunalaufsicht, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein
Budenheim, den 18.03.2015
Gemeindeverwaltung Budenheim
(R. Becker)
Bürgermeister