Unsere Verwaltungsgemeinschaft Hofheim

Stadt Hofheim i. UFr.
Markt Burgpreppach
Gemeinde Aidhausen
Gemeinde Bundorf
Gemeinde Ermershausen
Gemeinde Riedbach
Nr. 04/2015 – 01.04.2015
Unsere
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung
Die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
(6 Mitgliedsgemeinden, www.vghofheim.de) sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Verwaltungsfachangestellte/n
oder
Beamten/in der 2. Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn
Verwaltung und Finanzen
für den Bereich des Einwohnermeldeamtes. Zu den
Aufgaben zählen alle in diesem Bereich anfallenden
Tätigkeiten, wie z. B. die Pflege der Einwohnermeldedaten einschl. der Ausstellung von Bescheinigungen, der umfassende Vollzug des Passwesens,
die Pflege des Gewerbezentralregisters sowie die
Bearbeitung der Veranstaltungsanzeigen.
Wir bieten einen interessanten und vielseitigen Aufgabenbereich mit einer unbefristeten Anstellung in
Vollzeit. Ggf. ist die Stelle teilbar. Die Vergütung
erfolgt nach dem TVöD. Die Arbeitszeit kann im
Rahmen der gleitenden Arbeitszeit eingebracht
werden.
Die Tätigkeiten erfordern vor allem fundierte und
sichere EDV-Kenntnisse, Belastbarkeit sowie
freundliches und bürgernahes Auftreten.
Wir erwarten Bewerbungen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r
oder Beamter/in der 2. Qualifikationsebene in der
Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen und nach
Möglichkeit Berufserfahrung im Bereich der Verwaltung.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen und
eine Aussage über den möglichen Beschäftigungsbeginn sind schriftlich bis
spätestens 15. April 2015
an die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim, Obere
Sennigstraße 4, 97461 Hofheim i.UFr., zu richten.
Die Stadt Hofheim i.UFr. (www.stadthofheim.de) sucht für den Bereich der
Wasserversorgung per­sonelle Unterstützung. Deshalb ist beabsichtigt, zum nächstmöglichen
Zeitpunkt entweder einen
Wasserwart (m/w) oder einen
Wassermeister (m/w)
für die Betreuung sämtlicher Anlagen im Bereich der
Stadt Hofheim i.UFr. einzustellen.
Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufs­
ausbildung als Schlosser, Elektriker, Installateur oder
einem artverwandten Beruf, Bereitschaft für Wochenend- und Notfalldienst außerhalb der regelmäßigen
Arbeitszeit, fundierte EDV-Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit technischen Anlagen, Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B. Von Vorteil wäre
ein LKW-Führerschein.
Wir bieten einen interessanten und vielseitigen Aufgabenbereich mit einer unbefristeten Anstellung in
Vollzeit. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen und eine
Aussage über den möglichen Beschäftigungsbeginn
sind schriftlich bis
spätestens 21. April 2015
an die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim, Obere
Sennigstraße 4, 97461 Hofheim i.UFr., zu richten.
Verwaltungsgemeinschaft
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Vormittags:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Nachmittags:
Montag und Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag nachmittags geschlossen
Telefon:
09523 9229-0
Telefax (neu)
09523 9229-99
E-Mail:[email protected]
Internet:www.vghofheim.de
Öffnungszeiten der Kfz.-Zulassungsstelle
Die Kfz.-Zulassungsstelle Hofheim i.UFr.
(Dienst­stelle des Landratsamtes Haßberge) ist
von Montag – Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr
bis 12:00 Uhr geöffnet. Während dieser Öffnungszeiten ist die Kfz.-Zulassungsstelle unter
der Rufnummer 09523 7829 erreichbar.
Sprechstunden der Deutschen
Rentenversicherung Nordbayern
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
hält am Dienstag, 21.04.2015 von 08:00 bis 12:00
Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. (1. Stock,
Zimmer 13) Sprechstunden ab.
Beim Sprechtag können Versicherte über eine
Datenleitung direkten Einblick in ihr Versicherungskonto im Zentralrechner nehmen.
Um unzumutbar lange Wartezeiten zu vermeiden und den Bürgern eine umfassende Beratung zu ermöglichen, ist es notwendig, einen
Termin zu vereinbaren (Tel. 09523 9229-24).
Zur Beratung müssen Ausweispapiere und die
Versicherungsnummer vorgelegt werden. Bei
Auskunft für einen Dritten, wird eine Vollmacht
benötigt.
Sprechstunden im April 2015
in der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
- Besprechungsraum: 1. Stock, Zimmer 13
Dienstag, 14. April 2015 von 13:30 - 15:30 Uhr
Herr Kraus, Versichertenberater der Deutschen
Rentenversicherung Bund
Sprechstunden des Patientenfürsprechers der Haßberg-Kliniken,
Haus Hofheim
Der Patientenfürsprecher der Haßberg-Kliniken,
Herr Herbert Roth, hält am 27.04.2015 von 15:30
- 16:30 Uhr im Zimmer 27 im 1. Obergeschoss
des Hauses Hofheim Sprechstunden ab. Termine
können mit Herrn Roth (Tel. 09521 950932 oder
[email protected])
vereinbart werden.
Information für alle Bauherren über die
Entstehung einer nachträglichen Beitragspflicht für Wasser und Abwasser
Bei Beendigung von Bauvorhaben (Neubauten,
Anbauten, Dachgeschossausbauten) sowie bei
Vergrößerung von Grundstücken ändert sich in
der Regel die Beitragsbemessungsgrundlage für
Wasser und Abwasser. Insbesondere besteht,
nach den derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzungen für Wasser und Abwasser - vor
allem beim Beitragsmaßstab „tatsächliche Geschossfläche“ - eine Beitragspflicht
• im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für
die zusätzlichen Flächen, soweit für diese bisher
noch keine Beiträge geleistet wurden,
• im Falle der Geschossflächenvergrößerung für
die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen,
• im Falle der Nutzungsänderung eines bisher
beitragsfreien Gebäudes oder Gebäudeteils, soweit infolge der Nutzungsänderung die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit entfallen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beitragsschuldner (Grundstückseigentümer) satzungsgemäß verpflichtet sind, den Umfang beitragsrelevanter Veränderungen unverzüglich den
zuständigen Kommunen zu melden. Die Abrechnung der Herstellungsbeiträge für Wasser und
Abwasser erfolgt regelmäßig nach Bezugsfertigkeit der neu geschaffenen Geschossflächen oder
bei Bekanntwerden der zusätzlichen Geschossflächen- oder Grundstücksnutzung. Die Beiträge
sind satzungsgemäß einen Monat nach Bescheidzustellung zur Zahlung fällig.
Nähere Auskünfte erteilt hierzu die Beitragsabteilung der Verwaltungsgemeinschaft, Herr Wagenhäuser, Tel. 09523 9229-43, oder Herr Schuller,
Tel. 09523 9229-42.
Vernachlässigung der
Straßenreinigungspflicht
Obwohl häufig darauf hingewiesen wird, kommen noch immer manche Grundstückseigentümer, u. a. in der Gemeinde Ermershausen, der
Straßenreinigungspflicht nicht im erforderlichen
Umfang nach. Die Verwaltungsgemeinschaft
weist deshalb ausdrücklich auf die Verpflichtung
zur Reinhaltung der öffentlichen Straßen und
Gehwege hin.
Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihm obliegende Reinigungspflicht nicht erfüllt. Falls die Stadt/Gemeinde gezwungen wird, die Straßenreinigung
im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen,
ist dies natürlich mit erheblichen Kosten für den
Grundstückseigentümer verbunden.
Mikrozensus 2015
Seit dem 5. Januar 2015 wird im gesamten Bundesgebiet eine amtliche Haushaltsbefragung, der
Mikrozensus, durchgeführt. Rechtsgrundlage der
Erhebung ist das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung
und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation
der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 – MZG
2005) vom 24. Juni 2004 (BGBl I S. 1350). Für
den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet.
Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den
Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden
ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es,
statistische Ergebnisse über die Bevölkerungs-
struktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der
Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den
Arbeitsmarkt bereitzustellen. Um die Ergebnisse
möglichst rasch und kostensparend gewinnen zu
können, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, nämlich rund 1 %, in die Erhebung einbezogen. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte
erfolgt nach einem bundeseinheitlichen mathematischen Zufallsverfahren, auf der Grundlage
von Flächen (Auswahlbezirke), wobei benachbarte Haushalte einen Bezirk bilden.
Die Erhebung wird von Interviewern durchgeführt, die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ausgewählt und
geschult wurden. Die Interviewer informieren die
ausgewählten Haushalte vorab schriftlich über
den Mikrozensus und weisen sich mit einem amtlichen Ausweis aus.
Die Befragungen sind auf das gesamte Jahr verteilt. Es finden demnach ganzjährig Interviews
statt, wobei allerdings ein ausgewählter Haushalt
nur einmal im Jahr befragt wird.
Fundsachen
Im Februar und März 2015 wurden folgende
Fundgegenstände beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. abgegeben:
ArtikelFundort
1 Geldbeutel
Humprechtshausen
1 Fahrrad
Hofheim
1 Geldbetrag
Hofheim
3 Bälle
Hofheim
1 Schloss
Hofheim
1 Ring
Hofheim
1 Fahrrad
Hofheim/Eichelsdorf
1 Brille
Ermershausen
2 Bettdecken
Rügheim
2 Messer-Sets
Rügheim
1 Pfanne
Rügheim
Für unsere Umwelt
Energie-Sprechtage für Bürger
Der nächste Beratungstermin für Bürger findet in
der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.,
Bauverwaltung (Nebengebäude, Zimmer 03)
am Donnerstag, 9. April 2015, statt.
Am Beratungstermin steht der Energieberater des
Landkreises für alle Fragen zur Heizungserneuerung, Solarenergie, Wärmedämmung und Förderprogrammen etc. zur Verfügung. Die Bürger
erhalten dabei auch Informationen für weitergehende Schritte. Es werden drei Termine vergeben, jeweils um 16:00 Uhr, 16:40 Uhr und
17:20 Uhr. Anmeldungen sind erforderlich unter Tel. 09529 9222-0 oder [email protected].
Abfuhrtermine für Altpapier, Biomüll und Restmüll im April 2015
Restmülltonne Restmülltonne Biomülltonne
4-wöchentlich
Altpapier
Stadt Hofheim i.UFr.
Stadtteil Hofheim i.UFr.
04.04.2015
17.04.2015
17.04.2015
11.04.2015
24.04.2015
Keine
Sammlung
Stadt Hofheim i.UFr.
Übrige Stadtteile
02.04.2015
16.04.2015
30.04.2015
16.04.2015
10.04.2015
23.04.2015
Keine
Sammlung
Markt Burgpreppach
13.04.2015
27.04.2015
13.04.2015
07.04.2015
20.04.2015
02.04.2015
30.04.2015
Gemeinde Aidhausen
02.04.2015
16.04.2015
30.04.2015
16.04.2015
09.04.2015
23.04.2015
28.04.2015
Gemeinde Bundorf
01.04.2015
15.04.2015
29.04.2015
15.04.2015
09.04.2015
22.04.2015
02.04.2015
30.04.2015
Gemeinde Ermershausen
04.04.2015
17.04.2015
17.04.2015
11.04.2015
24.04.2015
08.04.2015
Gemeinde Riedbach
04.04.2015
17.04.2015
17.04.2015
11.04.2015
24.04.2015
28.04.2015
Die Müllgefäße sind am jeweiligen Abfuhrtag bereits ab 06:00 Uhr zur Abfuhr bereit zu stellen.
Das Altpapier hat ab 07:00 Uhr bereitzustehen.
Für die Beratung fällt eine Gebühr in Höhe von
12,00 € an. Die Gebühr wird am Beratungstag bar
erhoben. Für Kunden der örtlichen Stromversorger Stadtwerk Haßfurt, Stadtwerke Zeil und ÜZ
Lülsfeld ist die Beratung kostenlos. Zur Prüfung
muss die letzte Stromrechnung vorgelegt werden.
Problemmüllsammlung
im Frühjahr 2015
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Haßberge führt auch im Frühjahr 2015 wieder
eine mobile Sammlung von Problemmüll aus
Haushaltungen durch. Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. sind folgende
Sammeltermine vorgesehen:
Burgpreppach, Wertstoffhof
Montag, 20.04.2015
16:15 - 17:00 Uhr
Aidhausen, Wertstoffhof
Dienstag, 28.04.2015
15:00 - 15:45 Uhr
Kleinsteinach, Wertstoffhof
Dienstag, 28.04.2015
16:15 - 17:00 Uhr
Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, Problemmüll auch am Wertstoffhof in Hofheim i.UFr. (April bis Oktober am 1. Dienstag
im Monat von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu
entsorgen.
Die Abgabe ist grundsätzlich kostenfrei, lediglich
für die Abgabe von Altöl und Kfz-Batterien wird
eine geringe Gebühr erhoben.
Sammelaktion für Folien aus
der Landwirtschaft
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Haßberge führt am 18.04.2015 eine Sammelaktion für Folien aus der Landwirtschaft durch.
Die Sammlung findet an nachstehenden Terminen statt:
Hofheim i.UFr., Städt. Bauhof
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Burgpreppach, Wertstoffhof
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Aidhausen, Gemeindebauhof
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bundorf, Wertstoffhof
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Ermershausen, Wertstoffhof
09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Kleinsteinach, Wertstoffhof
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Abgabe von Silofolien, Teichfolien, Abdeckplanen, Wachstumsfolien, RundballenNetzfolien, Stretchfolien und Kunststoffvliesen
ist kostenlos. Die Folien dürfen nicht verschnürt
oder in Säcken verpackt sein. Es ist darauf zu
achten, dass das Folienmaterial besenrein und
frei von Störstoffen (z. B. Kunststoffschnüre,
Steine, Holz, Metall usw.) ist. Nur so kann das
gesammelte Material sinnvoll und wirtschaftlich
verwertet werden.
Düngemittel-, Saatgut- und Torfsäcke, sogenannte Verkaufsverpackungen, sind wie in den Jahren
zuvor auch, in die vorhandenen Foliencontainer
der Wertstoffhöfe zu geben.
Gemeinden
Stadt Hofheim i.UFr.
Erreichbarkeit
Der 1. Bürgermeister hat seine Räume im
Interkommunalen Bürgerzentrum, Marktplatz 1
(1. Stock). Das Büro ist Montag bis Donnerstag
von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr
sowie am Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Telefonisch ist der 1. Bürgermeister unter
09523 50337-0 erreichbar. Der Bauhof der Stadt
Hofheim i.UFr. ist von Montag bis Donnerstag
von 07:15 - 16:30 Uhr und Freitag von 07:15 12:30 Uhr unter Tel. 09523 6851 zu erreichen.
Außerhalb der Dienstzeiten sind die jeweiligen
Rufnummern des Notdienstes über den automatischen Anrufbeantworter zu erfahren.
Auflösung des Girokontos der Stadt
Hofheim i.UFr. bei der HypoVereinsbankMember of UniCredit zum 31.05.2015
Die Stadt Hofheim i.UFr. wird zum 31.05.2015
ihr Girokonto mit der IBAN DE 83 7932 0075
2580 1302 00 bei der HypoVereinsbank-Member
of UniCredit kündigen und auflösen. Alle Zahlungspflichtigen, welche bisher auf dieses Konto
überwiesen haben, werden gebeten, Überweisungen bzw. Daueraufträge baldmöglichst, spätestens
ab 31.05.2015, auf ein anderes Konto der Stadt
Hofheim i.UFr. zu veranlassen. Die weiteren Kontoverbindungen der Stadt Hofheim i.UFr. lauten:
DE 93 7935 1730 0000 3003 01 bei der Sparkasse
Ostunterfranken
DE 04 7936 3151 0007 1160 20 bei der Raiffeisenbank Haßberge eG
Unter www.vghofheim.de/Kontakt, www.stadthofheim.de oder auf dem Bescheid sind weitere
Bankverbindungen zu finden.
Termine für Senioren
Es wird darauf hingewiesen, dass die folgenden
Veranstaltungen für alle Interessierte zugänglich
und an keine Konfessions- oder Vereinszugehörigkeit gebunden sind. Jeder Teilnehmer ist herzlich
willkommen und ein gern gesehener Gast!
14.04.2015
Kath. Kirchengemeinde Hofheim
Seniorennachmittag im Pfarrheim Hofheim
(14:00 Uhr)
23.04.2015
Kirchengem. Rügheim
„Faszinierendes Bali“ – Bilder einer Reise
von Marion Cremer, Sonneberg/Thüringen im
Martin-Luther-Haus (14:00 Uhr)
29.04.2015
BRH und BRK, Hofheim
Osterbrunnenfahrt in die Fränkische Schweiz
(Abfahrt 12:00 Uhr), Anmeldung bei Fr. Rath,
Hofheim, unter Tel. 09523 323
Jeden Sonntag Altenservicezentrum Hofheim
Café von 13:30 - 16:30 Uhr
Veranstaltungen im April
02.04.2015
Haßberg-Hauptverein – Monatswanderung
04.04.2015
14:00 Uhr
FC Bayern Fanclub „Märzgrund“ – Ostereier­
suche an der ehem. Schule in Ostheim
05.04.2015
Geflügelzuchtverein Ibind – Tauben- und
Kleintiermarkt in der Vereinshalle in Hofheim
06.04.2015
15:00 Uhr
Musikverein Goßmannsdorf – Ostereiersuche
18.04.2015
19:30 Uhr
SV Ostheim – Wirtshaussingen im Sportheim
25.04.2015
19:00 Uhr
Musikverein Goßmannsdorf – Ehrenabend
im Sportheim
26.04.2015
10:00 Uhr
Dorfgemeinschaft Rügheim – Rügheimer
Pflanzen- und Gartenbörse
26.04.2015
13:30 Uhr
Kindergarten Hofheim – Kindergartenfest am
neuen Kindergarten
30.04.2015
Maibaumaufstellung in allen Stadtteilen
Programm der Volkshochschule Hofheim
im April 2015
Führungen durch den Landschaftsgarten
Bettenburg (gerne auch ganze Gruppen)
Referentin Silke Kapp, Terminvereinbarung:
Tel. 09535 1211
Stadtführung durch Hofheim (auf Anfrage)
Referent Hans Reuscher, Terminvereinbarung:
Tel. 09523 1560
Stadtgeschichte Hofheim
(montags, Termine in der Zeitung)
Kurse für Geburtsvorbereitung und Rückbildung
Informationen und Anmeldung bei Hebamme
Carola Lutsch unter Tel. 0171 8140484
Biblische Erzählfiguren
Referentin Marion Klarmann, Hofheim
Bei Interesse bitte melden!
Deutsch als Fremdsprache, Spanisch,
Italienisch, Englisch und Mathematik
Bei Interesse bitte melden!
Ausgebrannt? Burnout-Prävention
Freitag, 17.04.2015, 19:00 Uhr,
Referentin Nicole Graf, Hofheim/VHS
Information, Beratung, Anmeldung bei
Liane Kaiser, Haßbergring 29,
97461 Hofheim i. UFr., Tel. 09523 315458
Markt Burgpreppach
Bürgermeistersprechstunden
Der 1. Bürgermeister des Marktes Burgpreppach
hält im April 2015 folgende Sprechstunden ab:
Mittwoch, 01.04.2015
18:00 - 18:20 Uhr BurgpreppachRathaus
18:25 - 18:45 Uhr Leuzendorf ehem. Schule
18:50 - 19:10 Uhr Gemeinfeld ehem. Schule
19:15 - 19:35 Uhr Ueschersdorf ehem. Schule
Mittwoch, 15.04.2015
18:00 - 18:20 Uhr Hohnhausen ehem. Schule
18:25 - 18:45 Uhr FitzendorfFeuerwehrgerätehaus
18:50 - 19:10 Uhr Ibind
ehem. Rathaus
19:15 - 19:35 Uhr BurgpreppachRathaus
Veranstaltungen im April
03.04.2015
Angelverein Haßberge – Räucherforellen am
Heimbachsee in Ibind
07.04.2015
20:00 Uhr
„Offener Iwinner Wirtshausgsang“ im
Gasthaus Rädlein in Ibind
09.04.2015
14:30 Uhr
Ökumenischer Seniorenclub – Treffen im
evang. Gemeindehaus Burgpreppach
19.04.2015
11:00 Uhr
Unternehmergemeinschaft Burgpreppach –
Gewerbeschau in der TSV-Halle
21.04.2015
20:00 Uhr
„Offener Iwinner Wirtshausgsang“ im
Gasthaus Rädlein in Ibind
26.04.2015
FFw Gemeinfeld – Fahrzeugweihe
30.04.2015
FFw, OGV, JU Gemeinfeld – Frühlingsfest
im Haus der Vereine
30.04.2015
Maibaumaufstellung in Fitzendorf u. Ueschersdorf
Programm der Volkshoch­schule Burgpreppach
im April 2015
Bundeswehr im Auslandseinsatz – Afghanistan,
ein prägendes Erlebnis in Zusammenarbeit mit
dem Seniorenclub Burgpreppach
Donnerstag, 09.04.2015,14:30 Uhr, Referent Reinhold Klein, Burgpreppach/evang. Gemeindehaus
Argula von Grumbach
in Zusammenarbeit mit der evang.-luth. Kirchengemeinde Burgpreppach
Dienstag, 28.04.2015,19:30 Uhr, Referent Pfarrer
Peter Bauer, Burgpreppach/evang. Gemeindehaus
Information, Beratung, Anmeldung bei
Sonja Pohley, Hohnhausen 52a,
97496 Burgpreppach, Tel. 09534 17274
(ab 13:00 Uhr)
Gemeinde Aidhausen
Bürgermeistersprechstunden
Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Aidhausen
hält im April 2015 folgende Sprechstunden ab:
Montag, 13.04.2015
Gemeindehaus
17:00 - 17:30 Uhr Nassach
17:40 - 18:10 Uhr Friesenhausen evang. Pfarrhaus
18:20 - 18:50 Uhr Happertshausen alte Schule
19:00 - 19:30 Uhr Kerbfeld Gemeindehaus
19:40 - 20:10 Uhr Aidhausen Rathaus
Außerhalb der Dienststunden ist der 1. Bürgermeister telefonisch unter 09523 501379 erreichbar.
Öffnungszeiten des Gemeindearchivs
Das Gemeindearchiv im Rathaus Aidhausen ist
nur nach Vereinbarung für Interessierte geöffnet.
Terminvereinbarung mit 1. Bgm. Möhring, Tel.
09523 501379.
Öffnungszeiten des Sammelplatzes
für Gehölzschnitt
Der Sammelplatz der Gemeinde Aidhausen für
Gehölzschnitt ist an jedem 1. Samstag im Monat
geöffnet. Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten
sind vorher mit Herrn Derra (Tel. 09526 1029)
abzusprechen.
An der Gehölzschnittdeponie kann gehäckseltes
Material käuflich erworben werden.
Veranstaltungen im April
06.04.2015
Haßbergverein Friesenhausen – Osterwanderung
07.04.2015
14:00 Uhr
Seniorennachmittag in Aidhausen im Kolpingheim
17.04.2015
19:30 Uhr
CSU-Ortsverband Aidhausen / Kerbfeld / Nassach
– Feuerwehrseminar im Sportheim Aidhausen
26.04.2015
Caritas Kindergarten Hepp´sche Stiftung
Happertshausen – Kindergartenfest
30.04.2015
Maibaumaufstellung in allen Gemeindeteilen
Programm der Volkshochschule Aidhausen
im April 2015
Von den Küchenkräutern und ihren
wilden Verwandten
Montag, 13.04.2015, 18:00 - 20:00 Uhr,
Referentin Reinhilde Hefter, Aidhausen/
Mehrgenerationenwerkstatt
Jeder ist ein Künstler – Malen mit heißem
Wachs
Freitag, 17.04.2015, 15:00 - 16:00 Uhr,
Referentin Isolde Klimach, Aidhausen/
Mehrgenerationenwerkstatt
Information, Beratung, Anmeldung bei
Heike Piechaczek, Frankenstraße 22,
97491 Aidhausen, Tel. 09526 981236
Gemeinde Bundorf
Bürgermeistersprechstunden
Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Bundorf hält
im April 2015 folgende Sprechstunden ab:
Montag, 13.04.2015
18:30 - 18:55 Uhr Walchenfeld ehem. Schule
19:00 - 19:25 Uhr Neuses
Gemeindehaus
(früheres Pfarrhaus)
19:30 - 20:15 Uhr Bundorf
Rathaus
Außerhalb der Dienststunden ist der 1. Bürgermeister telefonisch unter 09763 9200 erreichbar.
Aktion „Gemeindebus für alle Bürger“
der Gemeinde Bundorf
Der Gemeindebus fährt in diesem Monat am
07.04.2015.
Die Reservierungen erfolgen unter Kindergarten Bundorf, Tel. 09763 1771; in den Ferien bei
1. Bgm. Hubert Endres, Tel. 09763 9200.
Die gewohnten Abfahrtszeiten bleiben bestehen.
Start ist um 09:00 Uhr in Bundorf über die Ortsteile nach Hofheim, Haßfurt und Schweinfurt.
Rückfahrt ist um 16:00 Uhr.
Veranstaltungen im April
30.04.2015
Maibaumaufstellung in Bundorf
Programm der Volkshochschule Bundorf
im April 2015
Kurse für Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage und Ernährungsberatung
Informationen und Anmeldung bei Hebamme
Carola Lutsch unter Tel. 0171 8140484
Gemeinde Ermershausen
Bürgermeistersprechstunden
Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Ermershausen hält im Rathaus Ermershausen folgende
Sprechstunden ab:
Jeden Montag von 19:00 - 19:30 Uhr
Veranstaltungen im April
03.04.2015
Sportangler – Räucherforellen an der Anglerhütte
05.04.2015
Evang. Landjugend – Plattenparty in der
Adolf-Höhn-Halle
25.04.2015
FFw Ermershausen – Familiennachmittag am
Feuerwehrgerätehaus
Programm der Volkshoch­schule Ermershausen
im April 2015
Musikalischer Nachmittag in Zusammenarbeit
mit dem Seniorenkreis Ermershausen
Dienstag, 14.04.2015, 15:00 Uhr, Ermershausen/
Betsaal
Auf den Spuren der Hutten – Wanderung auf
dem „Huttenweg“
Samstag, 18.04.2015, 10:00 Uhr, Referent
Walter Herold, Treffpunkt: Rathaus Ermershausen
Erste Hilfe am Kind in Zusammenarbeit
mit dem Kindergarten Ermershausen und der
Johanniter-Unfall-Hilfe
Donnerstags, ab 23.04.2015, 19:00 - 22:00 Uhr,
Ermershausen/Kindergarten
Information, Beratung, Anmeldung bei
Sandra Fassl, Fresengasse 10,
96126 Ermershausen, Tel. 09532 1705
Gemeinde Riedbach
Bürgermeistersprechstunden
Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Riedbach
hält im April 2015 folgende Sprechstunden in
den jeweiligen Gemeindezimmern ab:
Mittwoch, 22.04.2015
17:00 - 17:30 Uhr Mechenried
17:45 - 18:15 Uhr Kleinmünster
18:30 - 19:00 Uhr Kleinsteinach
19:15 - 19:45 Uhr Kreuzthal
20:00 - 20:30 Uhr Humprechtshausen
Außerhalb der Dienststunden ist der 1. Bürgermeister telefonisch unter 0178 1878957 erreichbar.
Zu guter Letzt
Der Zweckverband für Rettungsdienst und
Feuerwehralarmierung Schweinfurt weist aufgrund des Wegfalls der Vorwahl- und Gebührenfreiheit für die Servicenummer 19222 zum
1. April 2015 auf Folgendes hin:
112 ist die richtige Notrufnummer
bei Hilfe von Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt
Der europaweit einheitliche Notruf 112 ist bei
lebensbedrohlichen Situationen gebührenfrei und
ohne Vorwahl auch aus dem Handynetz zu erreichen.
Bei Erkrankungen, mit denen man normalerweise einen niedergelassenen Arzt aufsucht, wie beispielsweise grippale Infekte, steht außerhalb der
Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst
unter der deutschlandweiten einheitlichen Rufnummer 116 117 zur Verfügung.
Wichtige Nummern im Überblick:
Feuerwehr112
Rettungsdienst und Notarzt
112
Polizei110
Ärztlicher Bereitschaftsdient
116 117
Berufsfachschulen am Staatlichen
Beruflichen Schulzentrum Haßfurt,
Hofheimer Str. 14 - 18, 97437 Haßfurt
Berufsfachschulen für
• Kinderpflege • Sozialpflege
• Ernährung und Versorgung
ermöglichen eine vielseitige, zukunftsorientierte
Ausbildung und gleichzeitig den mittleren Schulabschluss.
Mit dem mittleren Schulabschluss und der Begei­
sterung für den IT-Bereich ist die Ausbildung zum
• Technischen Assistent für Informatik
möglich. Nähere Informationen unter
www.bs-hassfurt.de oder 09521 9225-0.
Veranstaltungen im April
04.04.2015
Siedler- und Eigenheimer-Vereinigung
Humprechtshausen – Osternestsuche
18.04.2015
SV Kleinmünster – Generalversammlung
30.04.2015
Maibaumaufstellung in allen Gemeindeteilen
Programm der Volkshoch­schule Riedbach
im April 2015
Kabarett mit Annette von Bamberg
Samstag, 18.04.2015, 19:30 Uhr, in Zusammenarbeit mit Café Leo, Haßfurter Straße 1, Mechenried
(Kartenvorverkauf: Tel. 09526-950293 oder
[email protected]
Information, Beratung, Anmeldung bei Birgit
Zwirlein, Mechenried, Wiesenweg 1, 97519
Riedbach, Tel. 09526 981698 (16:00 - 18:00 Uhr)
Tagungs- und Kulturzentrum
Rügheim
Freitag, 03.04.2015, 17:00 Uhr
Karfreitagskonzert – Pfarrkirche, Rügheim
Werke von Johann Sebastian Bach mit
Dr. Barbara Goschenhofer, Sopran, und
Prof. Heribert Breuer, Orgel
Samstag, 11.04.2015, 19:00 Uhr
Poneros Latinos
Latin-Jazz-Classics in mitreißenden
Arrangements
Sonntag, 26.04.2015, 19:00 Uhr
ALMA
Das fünfköpfige Ensemble spielt österreichische Volksmusik neu interpretiert
Impressum
Verantwortlich für den Inhalt: Verwaltungsgemeinschaft vertreten durch Andreas Dellert
Hofheim i.UFr., Obere Sennigstr. 4
Informationen zur Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
(32. BImSchV)
Bereits am 06.09.2002 ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) in
Kraft getreten. Mit ihr wird eine entsprechende europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Neben Vorschriften für das Inverkehrbringen von unterschiedlichen Geräte- und Maschinentypen
enthält die Verordnung auch Regelungen über die Betriebszeiten in empfindlichen Bereichen (insbesondere Wohngebieten).
Grundsätzlich gilt demnach in reinen und allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten
und Sondergebieten, die der Erholung dienen:
Geräte und Maschinen:
Betriebsbeschränkungen:
- Rasenmäher (mit Elektro- oder
Verbrennungsmotor)
- Heckenscheren
- Motorkettensägen (tragbare)
- Rasentrimmer/Rasenkantenschneider mit Elektromotor)
- Verikutierer
- Schredder/Zerkleinerer (sog. Häcksler mit
Elektro- oder Verbrennungsmotor
- Beton- und Mörtelmischer
- Hochdruckwasserstrahlmaschine
- Motorhacke
Betrieb verboten:
- an Sonn- und Feiertagen
- an Werktagen in der Zeit
von 20:00 bis 07:00 Uhr
Mit EU-Umweltzeichen:
- Freischneider
- Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)
- Laubbläser
- Laubsammler
Betrieb verboten:
- an Sonn- und Feiertagen
- an Werktagen in der Zeit
von 20:00 bis 07:00 Uhr
Ohne EU-Umweltzeichen:
- Freischneider
- Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)
- Laubbläser
- Laubsammler
Betrieb verboten:
- an Sonn- und Feiertagen
- an Werktagen in der Zeit
von 07:00 bis 09:00 Uhr
von 13:00 bis 15:00 Uhr
von 17:00 bis 07:00 Uhr
Soweit im Einzelfall Geräte und Maschinen länger betrieben werden sollen, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Diese erteilt
- für Rasenmäher  die Verwaltungsgemeinschaft (Art. 2 Abs. 3 BayImSchG)
- für alle übrigen Geräte und Maschinen  das Landratsamt (Art. 2 Abs. 1 BayImSchG)