ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT H o f h e i m e r S p o r t v e r e i n 1 9 1 9 e. V. Johannisstraße 34 - 97461 Hofheim - Telefon: (0 95 23) 12 31 - E-Mail: [email protected] Ich beantrage hiermit meine Mitgliedschaft beim Hofheimer Sportverein 1919 e.V. Name Vorname Datum / Unterschrift des Mitgliedes Bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten Straße Jahresbeitrag Erwachsene PLZ / Ort Männer (z. Zt. 48,00 €) männlich weiblich Frauen (z. Zt. 36,00 €) Geburtsdatum Jahresbeitrag für Kinder und Jugendliche Eintrittsdatum Telefon bis 13 Jahre (z. Zt. 24,00 €) Mobil / Handy 14 bis 17 Jahre (z. Zt. 36,00 €) E-Mail Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung gemäß Bundesdatenschutzgesetz der auf dem Datenerfassungsbogen enthaltenen Daten für Zweck den Vereins bin ich einverstanden. Familienmitgliedschaft ist möglich, wenn ein Elternteil und Kinder Mitglied beim ja, ich wünsche die Familienmitgliedschaft SV Hofheim 1919 e.V. sind. Wird die Familienmitgliedschaft erwünscht, bitte Familienangehörige, die bereits Vereinsmitglied sind angeben. Für jedes Familienmitglied ist ein Mitgliedsantrag auszufüllen. Jahresbeitrag für Familien 1 Erwachsener mit 1 Kind (z. Zt. 60,00 €) Name Vorname 1 Erwachsener mit 2 Kinder (z. Zt. 80,00 €) Name Vorname Name Vorname Name Vorname 2 Erwachsene mit 2 und mehr Kindern (z. Zt. 100,00 €) SEPA - Lastschriftmandat Hiermit ermächtige ich den SV Hofheim wiederkehrend, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom SV Hofheim auf mein Konto gezogenen Lastschrift einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarte Bedingungen. DE65ZZZ00000372637 Gläubiger Indentifikationsnummer Name Mandatsreferens (Mitgliedsnummer) Vorname Straße PLZ / Ort Datum / Unterschrift des Kontoinhabers DE IBAN BIC Allgemeine Infos Auszug aus der Satzung des Bayerischen Fußballverbands zum Thema Spielrecht - Spielerpass - Versicherungsschutz - Vereinsmitgliedschaft: § 22 Spielerpass, Abschnitt 3: Die Beantragung eines Spielerpasses setzt die Mitgliedschaft im antragstellenden Verein voraus (Sportversicherung) Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform! SEPA 1. Ich bin damit einverstanden, dass die grundsätzliche 14-tägige Frist zur Informierung über Fälligkeit bis auf einen Tag vor Belastung verkürzt werden kann. Die Vorabinformation (Pre-Notification), mit Info über den Fälligkeitstermin, erfolgt per Aushang im Sportheim. 2. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, dem Verein ein SEPA-Mandat für den Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge zu erteilen. Die Erklärung des Mitglieds dazu erfolgt mit dem Mitgliedsantrag. 3. Von Mitgliedern, die dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Beitrag zum Fälligkeitstermin eingezogen. 4. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein laufend Änderungen der Kontoangaben (IBAN und BIC), den Wechsel des Bankinstitutes, sowie die Änderungen der persönlichen Anschrift und der Email-Adresse mitzuteilen. Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand des Vereins im Rahmen einer Bearbeitungsgebühr. 5. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu tragen. Wenn die Beiträge zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen sind, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Bildern Ich/wir sind damit einverstanden, dass der SV Hofheim den Namen und vereinsbezogene Fotos von mir/uns/unseres Kindes/unserer Kinder zum Beispiel bei Sportveranstaltungen, bebilderten Zeitungsartikeln, Berichten, etc. und auf der Internetseite/facebook-Seite veröffentlichen darf und außerdem zur Speicherung und vereinsbezogenen Verwendung der Bilder berechtigt ist. Der SV Hofheim versichert, dass die Aufnahmen nicht an Dritte abgegeben werden. Wir sind darüber informiert, dass der SV Hofheim ausschließlich für den Inhalt seiner eigenen Internetseite/facebook-Seite verantwortlich ist. Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem SV Hofheim für Art und Form der Nutzung seiner Internetseite/facebook-Seite, z. B. für das Herunterladen von Bildern und deren anschließender Nutzung durch Dritte. Anschrift/Sitz/Kontakt: Hofheimer SV 1919 e. V. Bankverbindung 300939 Konto: Vorstandschaft: 1. Vorstand: Alexander Bergmann; §26 BGB Johannisstr. 34 (Am Gries) BLZ: 793 517 30 2. Vorstand: Erwin Walter 97461 Hofheim IBAN: DE36 7935 1730 0000 3009 39 Kassier: Thorsten Bockelt Tel.: 09523/1231 BIC: BYLADEM1HAS Schriftführer: Philipp Schubart E-Mail: [email protected] Bank: Sparkasse Ostunterfranken Amtsgericht Haßfurt: VR 20052 St.-Nr.: 249/109/104 Stammverein der BLSV-Nummer: V60389 7213 SEPA-Gläubiger-ID: DE65ZZZ0000372673 JFG Hofheimer Land e.V. BFV-Nummer:
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