bsi-Workshop Die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) im Bereich offener und geschlossener Investmentvermögen Donnerstag, 09. Juli 2015, 10.00 – 16.00 Uhr Seminarraum der bsi Geschäftsstelle | Georgenstraße 25 | 10117 Berlin Offene und geschlossene Investmentvermögen können sowohl direkt als auch indirekt von der Rechnungslegung nach IFRS betroffen sein. Entweder weil sie aufgrund ihrer Unternehmensstruktur konsolidierungspflichtig oder abschlusserstellungspflichtig sind bzw. weil sie durch externe Umstände dazu verpflichtet werden. Hierdurch kann neben dem HGB bzw. dem KAGB (inkl. der KARBV) auch die doppelte Rechnungslegung nach IFRS erforderlich werden. Wie die jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) hiermit umgehen und sich auf zukünftige Bilanzierungsvorschriften vorbereiten können, wird im bsi-Workshop „Die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) im Bereich offener und geschlossener Investmentvermögen“ näher erläutert. Hierbei wird zum einen auf die allgemein nach IFRS geforderte Rechnungslegung bei der Konzernabschlusserstellung und bei Börsennotierung eingegangen. Zum anderen wird auch das individuell angeforderte IFRS-Reporting, das durch einzelne, professionelle Investoren ausgelöst werden kann, näher beleuchtet. Abgerundet wird der praxisorientierte Workshop durch Fallbeispiele, speziell für Publikums- und Spezial-AIF. Der Workshop gliedert sich in folgende Unterthemen: 1. Theoretische Einführung in die Welt der IFRS Die Entstehung eines IFRS Standards – Der Due Process des IASB Die Rolle der Bilanzierung nach IFRS für Investmentgesellschaften Erläuterung der IFRS-Bilanzierung nach § 315a HGB Ausnahmefall: Darstellung der Pflicht zur IFRS-Bilanzierung bei börsennotierten Investmentgesellschaften (REITs, Publikums- und Spezial-AIF) 2. IFRS durch die Hintertür Regelfall: - Darstellung der indirekten Pflicht zur Bilanzierung nach IFRS, wenn der (professionelle) Investor die Konsolidierungspflicht auslöst - Abgrenzung des Reportingumfangs am Beispiel Publikums- und Spezial-AIF Prozessuale Anforderungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft an die Zusammenarbeit mit dem Investor Darstellung der typischen Unterschiede zwischen einem IFRS-Reporting und einem IFRS-Abschluss nach IAS 1 3. Aus der Praxis: Einführung in die Regelungen des IFRS 10 Darstellung der Konsolidierungsvorschriften am Bespiel einer Investmentgesellschaft mit oder ohne Zwischenschaltung einer Objektgesellschaft Die Erstellung des Konzernabschlusses: Überblick über die Konsolidierungsmethoden inkl. Anwendung des IFRS 3 bei Akquisition von Sachwerten 4. Überblick: Ausgewählte Einzelfragen und mögliche Problemfälle der IFRS-Bilanzierung Überblick über die bei der Bilanzierung geschlossener Investmentgesellschaften einschlägigen Standards und deren Zusammenhänge (u.a. IAS 40 Investment Property, IAS 16 Sachanlagen, IAS 2 Vorratsvermögen, IFRS 5 Veräußerung von Vermögenswerten, IAS 17 Leasing, IFRS 15 Umsatzerlöse) Diskussion und Fragen Der Workshop richtet sich insbesondere an Mitarbeiter/innen, die bereits die IFRS-Rechnungslegung anwenden oder dies antizipieren. Darüber hinaus aber auch abteilungsübergreifend an alle Schnittstellen, die an der jährlichen Bilanzierung mitwirken. Veranstalter bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen Betriebs GmbH Im Auftrag des bsi-Workshop / Referentinnen Die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) im Bereich offener und geschlossener Investmentvermögen Anita Dietrich WP/StB ist als Director bei PwC im Bereich Financial Services in Frankfurt am Main tätig. Sie verfügt über 22 Jahre Berufserfahrung in der Prüfung und Beratung von Banken, Immobiliengesellschaften, geschlossenen Immobilienfonds, Wertpapier-Sondervermögen und Kapitalverwaltungsgesellschaften nach IFRS und KAGB und war mehrere Jahre auch im Global Accounting Consultation Services-Netzwerk des internationalen PwC-Verbunds tätig. Sie vertritt PwC Deutschland in nationalen wie internationalen Fachgremien, darunter u.a. die Global Real Estate Industry Accounting Group und die Global Asset Management Industry Accounting Group, deren Koordinator sie auch ist. Anita Dietrich hat an zahlreichen PwC-Kommentierungen zum Investmentrecht mitgearbeitet, ist Autor des Fachbuchs „IFRS für Investmentfonds“ sowie zahlreicher Fachartikel zur Bilanzierung von Investmentfonds und Immobilien nach IFRS und KAGB. Carolin Stoek WP/StB ist als Manager bei PwC im National Office (Financial Services) im Bereich Business Combinations in Frankfurt am Main tätig. In dieser Funktion beschäftigt sie sich mit komplexen Fragestellungen der Konzernbilanzierung – insb. zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach IFRS 10 und Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3. Sie verfügt über mehr als 9 Jahre Berufserfahrung in der Prüfung und Beratung von Banken nach IFRS und HGB. Carolin Stoek ist Mitglied des Global Accounting Consultation Services-Netzwerk des internationalen PwC-Verbunds und ist der Koordinator der globalen Real Estate IFRS Industry Accounting Group von PwC. Sie hat an zahlreichen PwC-Kommentierungen zu IFRS mitgearbeitet, ist Mit-Autor des Fachbuchs „IFRS für Investmentfonds“ sowie Autor zahlreicher Fachartikel zur Konzernbilanzierung und Bilanzierung von Immobilien nach IFRS. Zeitlicher Ablauf: 09.30 Uhr: 10.00 Uhr: 12.30 Uhr: 16.00 Uhr: Begrüßungskaffee und Registrierung Beginn der Veranstaltung Mittagspause Ende der Veranstaltung Hinweis: Sollten Sie aus gesundheitlichen, religiösen oder ethischen Gründen auf bestimmte Nahrungsmittel verzichten, geben Sie uns einfach Bescheid, wir können uns darauf einstellen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Veranstalter bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen Betriebs GmbH Im Auftrag des bsi-Workshop / Anmeldung Die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) im Bereich offener und geschlossener Investmentvermögen Preise: Teilnahmegebühr Mitglieder von bsi, AfW, VOTUM, AIFM Federation Austria und BIIS: 340,- €* Teilnahmegebühr Nicht-Mitglieder: 540,- €* *zzgl. MwSt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet einen Begrüßungskaffee, Pausenerfrischungen, ein gemeinsames Mittagessen sowie die Vortragsunterlagen. Allgemeine Stornierungsbedingungen: Eine Stornierung ist gegen eine jeweilige Bearbeitungsgebühr bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. ANMELDUNG ÜBER DAS FORMULAR AUF SACHWERTEVERBAND.DE Veranstalter bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen Betriebs GmbH Im Auftrag des
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