Präsentation Mario Marti

bauenschweiz
Frühjahrs-Plenarversammlung
Dienstag, 12. Mai 2015, Lostorf
Dr. Mario Marti, Rechtsanwalt, Geschäftsführer usic
Eine Präsentation der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen | www.usic.ch
Harmonisierung öffentliches Beschaffungswesen
Übersicht
Bedeutung des öffentlichen Beschaffungswesens
Ablauf der Revision
Zielsetzungen der aktuellen Revision
Vernehmlassung IVöB
Vernehmlassung BöB/VöB
Erwartungen der Baubranche
1 | usic
Bedeutung des öffentlichen Beschaffungswesens
Auftragsvolumen der öffentlichen Hand 2004:
34 Mrd. Franken
(knapp 7,5% des BIP)
Beschaffungsvolumen nach politischer Ebene in Prozent (2004)
50
40
80 Prozent bei Kantonen
30
und Gemeinden
20
10
0
Hohe wirtschaftliche Bedeutung
Quelle: Seco 2014
2 | usic
19%
38%
43%
Bund
Kantone
Gemeinden
Ablauf der Revision
Revidiertes WTO-Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen vom 30. März 2012 (i.K. 6. April 2014)
Vernehmlassung Revision IVöB 18. September 2014
Vernehmlassung Revision BöB 1. April 2015 (Frist bis 1. Juli 2015)
3 | usic
Zielsetzungen der aktuellen Revision
Übernahme neuer WTO-Bestimmungen
Harmonisierung innerhalb der Kantone
Harmonisierung zwischen Bund und Kantonen
4 | usic
Vernehmlassung IVöB
1) Wesentliche Neuerungen des IVöB-Entwurfs
verbindliche Übernahme von VRöB-Bestimmungen
+
transparente Regelung der Verfahrensabläufe
+
Ausschluss offensichtlich tiefer Angebote
+
Begriff der „Erfahrung“ bei den Eignungskriterien
+
Einführung von Verhandlungen und Dialog
5 | usic
+/-
gleichbleibende Schwellenwerte
-
reduzierter Rechtsschutz
-
keine besondere Stellung von Dienstleistungen
-
Vernehmlassung IVöB
2) Hauptforderungen von bauenschweiz
Ergänzung der Begriffsdefinitionen durch „intellektuelle Dienstleistungen“
(Art. 2 ff. E-IVöB)
eindeutige Vorgabe von Verfahrensarten ohne Wahlfreiheit für
höherrangiges Verfahren (Art. 17 E-IVöB)
Begrenzung der Anzahl Angebote im Einladungsverfahren (3) resp. beim
freihändigen Verfahren (1) (Art. 20 und 21 E-IVöB)
Berücksichtigung des Studienauftrags und stärkere Verbindlichkeit von
Bestimmungen der Fachverbände (Art. 22 E-IVöB)
elektronische Auktionen nur bei standardisierten Gütern (Art. 23 E-IVöB)
6 | usic
Vernehmlassung IVöB
2) Hauptforderungen von bauenschweiz
Verhandlungen nur zur technischen Bereinigung, nicht über die
Vergütung (Art. 24 E-IVöB)
Preisgewichtung in Abhängigkeit zur Komplexität des
Beschaffungsgegenstandes, möglicher Verzicht auf Preis als
Zuschlagskriterium bei der Beschaffung innovativer und intellektueller
Leistungen (Art. 31 E-IVöB)
Frist zur Offertöffnung (10 Tage nach Eingabefrist) und Bekanntgabe
des Offertöffnungsprotokolls (Art. 40 E-IVöB)
Einsatz der 2-Kuvert-Methode bei intellektuellen Dienstleistungen
möglich machen (Art. 40 E-IVöB)
7 | usic
Vernehmlassung IVöB
2) Hauptforderungen von bauenschweiz
Zuschlag (Art. 41 ff. E-IVöB):
Das wirtschaftlich günstigste vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.
keine rechtsschutzfreien Vergabeverfahren, keine
Behördenbeschwerde für WEKO (Art. 52 ff. E-IVöB)
ausserstaatsvertragliche Schwellenwerte (Anhang 2):
Anhebung für Dienstleistungen um je CHF 100‘000
Abschaffung Baunebengewerbe mit Schwellenwerten aus Bauhauptgewerbe
Download VNL-Antwort bauenschweiz:
http://www.bauenschweiz.ch/uploads/media/VL_rev.IvoeB.pdf
8 | usic
Vernehmlassung BöB
Erste Einschätzung „Arbeitsgruppe öffentliches Beschaffungswesen“
Forderungen bauenschweiz
kein automatisches Einsichtsrecht in Kalkulation der Anbieter bei
Vergaben ohne Wettbewerb, inkl. Rückforderungsrecht (Art. 18 E-BöB)
Einsichtsrecht in Offertöffnungsprotokoll auch auf Stufe Bund (Art. 41 EBöB)
neues, einfaches und rasches Beschwerdeverfahren auf Gesetzesstufe
regeln (Art. 54 E-BöB)
9 | usic
Erwartungen der Baubranche
Prioritär: Harmonisierung zwischen Bund und Kantonen
Wünsche der Baubranche:
Maximales Ausschöpfen der Schwellenwerte (inkl. Verbindlichkeit)
Verhandlungen ja, aber keine Preisverhandlungen!
Stärkere Gewichtung der Qualität bei den Zuschlagskriterien!
(Förderung von QBS, 2-Kuvert etc. statt Preis)
10 | usic
Vielen Dank
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Kontakt:
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