Heft 4/2015 - Richard Boorberg Verlag

ISSN 0720-2407
1. April 2015
36. Jahrgang
E 5760
Seiten 137– 180
VBlBW 4/2015
Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg
Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung
Herausgeber
Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Stuttgart
Volker Ellenberger, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg
Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz
Christine Jacobi, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes
Baden-Württemberg
Dr. Markus Kenntner, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Prof. Dr. Ute Mager, Universität Heidelberg
Prof. Dr. Barbara Remmert, Universität Tübingen
Prof. Dr. Friedrich Schoch, Universität Freiburg
Dr. Herbert O. Zinell, Ministerialdirektor, Innenministerium
Baden-Württemberg
Redaktion
Klaus Lernhart, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim
Dr. Andreas Roth, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim
Christoph Sennekamp, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Freiburg
Aus dem Inhalt
137 Krappel Landesverfassungsbeschwerde
145 Seith Kostenerstattungsfragen im Verwaltungsverfahren
und im Verwaltungsprozess
150 StGH BW Landesverfassungsbeschwerde, Familienzuschlag,
effektiver Rechtsschutz, Präklusion
154 StGH BW Landesverfassungsbeschwerde, einstweilige
Anordnung, Überlassung Stadthalle für Bundesparteitag
157 VGH BW Doktorand, Doktorandenverhältnis, Betreuung,
Beendigung
Å BOORBERG
1. April 2015
VBlBW
4/2015
Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg
Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung
Inhalt
Abhandlungen
Krappel, Landesverfassungsbeschwerde — 137
Seith, Kostenerstattungsfragen im Verwaltungsverfahren und im
Verwaltungsprozess — 145
Ausbildung und Prüfung
„Künstlerischer Kommerz?“ – Examensübungsklausur im
Öffentlichen Recht – Lösungsvorschlag zu VBlBW 2015, 134
— 172
Literatur
Ehlers/Fehling/Pünder, Besonderes Verwaltungsrecht, Band 2
(Graßhof) — 178
Ennuschat/Ibler/Remmert, Öffentliches Recht in Baden-Württemberg (Albers) — 180
Notizen
Neues aus dem Landtag — II
Abhandlungen in den Verwaltungsblättern — III
Aktuelle Beiträge in PUBLICUS — III
Impressum — IV
Rechtsprechung
StGH BW
VGH BW
U. v. 03.11.2014
1 VB 8/14
Landesverfassungsbeschwerde, Familienzuschlag, Berufungsurteil LAG, effektiver
Rechtsschutz, rechtliches Gehör, Präklusion — 150
B. v. 30.10.2014
1 VB 56/14
Landesverfassungsbeschwerde, einstweilige Anordnung, Überlassung Stadthalle für
Bundesparteitag, effektiver Rechtsschutz, Amtsaufklärung — 154
B. v. 12.05.2014
1 VB 11/14
Landesverfassungsbeschwerde gegen Gerichtsentscheidung, offensichtliche Unbegründetheit, Willkürverbot, Justizgewährleistung — 156
B. v. 15.10.2014
9 S 1485/14
Doktorand, Doktorandenverhältnis, Betreuung, Beendigung — 157
U. v. 03.12.2013
4 S 221/13
Versorgungsausgleich, Versorgungsbezüge, Kürzung, Wegfall, Tod der Ausgleichsberechtigten, Rückausgleich, Härtefall, Übergangsvorschrift, Stichtag, Wiedereinsetzung,
Ausschlussfrist, Nachsichtgewährung, Behördliches Fehlverhalten, Herstellungsanspruch, Rückwirkung, Vertrauensschutz — 162
U. v. 15.05.2014
1 S 815/13
Längerfristige Observation, verdeckte Datenerhebung, vorbeugende Bekämpfung von
Straftaten, Verhütung von Straftaten, Strafverfolgungsvorsorge, tatsächliche Anhaltspunkte, Bestimmtheit, Behördenleitervorbehalt, Richtervorbehalt — 167
I VBlBW 4/2015
NOTIZEN
NOTIZEN
NEUES AUS DEM LANDTAG
Aktuelle Gesetzgebung
Mit der Rubrik „Neues aus dem Landtag“ informieren wir
regelmäßig über neue Gesetze (A) und Große Anfragen (B).
Die ausführlichen Drucksachen und Plenarprotokolle sowie
weitere Informationen sind unter www.landtag-bw.de/Doku
mente abrufbar. Die folgende Aufstellung berücksichtigt den
Zeitraum zwischen Dezember 2014 bis einschließlich Februar
2015. Große Anfragen wurden im genannten Zeitraum nicht im
Plenum besprochen.
Neue Gesetze
1) Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von
Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2015/16 (Staatshaushaltsgesetz 2015/16 – StHG 2015/16):
Haushaltsvolumen für das Haushaltsjahr 2015 und für das
Haushaltsjahr 2016 in Einnahme und Ausgabe; Bestimmungen
für die Kreditaufnahme; Ermächtigungsbetrag für Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen des Landes; Fortführung,
Erweiterung und Neugliederung der Bestimmung aus dem
Staatshaushaltsgesetz 2013/14 in der Fassung des zweiten Nachtrags 2014.
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drs. 15/5959
1. Lesung Plenum (Etatrede): 05.11.14
Fortsetzung 1. Lesung Plenum (Aussprache): 12.11.14
Beratungen im zuständigen Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am
19.11.14, 20.11.14, 21.11.14, 26.11.14, 27.11.14 und 28.11.14 (Drs.
15/6000, 15/6001, 15/6002, 15/6003, 15/6004, 15/6005, 15/6006, 15/
6007, 15/6008, 15/6009, 15/6010, 15/6011, 15/6012, 15/6013, 15/
6014, 15/6015 und 15/6016)
2. Lesung Plenum: 10.12.14, 11.12.14 und 12.12.14 (Drs. 15/6068 und
15/6069)
3. Lesung Plenum (Verabschiedung): 17.12.14
2) Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes BadenWürttemberg und anderer dienstrechtlicher Vorschriften:
Anhebung der Grundgehälter der Besoldungsgruppen W 2 und
W 3 mit Wirkung zum 1. Januar 2013; Erhöhung des Grundgehalts der Besoldungsgruppe W 1 mit Wirkung zum 1. Januar
2014; Erhöhung der Besoldungsdurchschnitte; Übergangsvorschriften für Ämter der Besoldungsgruppen W 2 und
W 3 sowie für Versorgungsempfänger.
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drs. 15/5933
1. Lesung Plenum: 12.11.14
Beratung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst am
13.11.14 und federführend im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
am 27.11.14 (Drs. 15/6021)
2. Lesung Plenum (Verabschiedung): 11.12.14
3) Haushaltsbegleitgesetz 2015/16:
Zusammenfassung gesetzlicher Änderungen in einem Artikelgesetz zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen im Entwurf
des Staatshaushaltsplans 2015/16; Änderung folgender Rechtsvorschriften: Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg
(LBesGBW), Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG), Gesetz über die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, Finanzausgleichsgesetz (FAG), Landeshaushaltsordnung
für Baden-Württemberg (LHO).
II VBlBW 4/2015
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drs. 15/5960
1. Lesung Plenum: 12.11.14
Beratung im zuständigen Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am
28.11.14 (Drs. 15/6017)
2. Lesung Plenum: 12.12.14
4) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz –
L-BGG):
Umsetzung von Zielen und Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Einbeziehung von Kommunen
in den Anwendungsbereich des Gesetzes, Stärkung der Interessenvertretung von Behinderten, Schaffung von Behindertenbeauftragten in den Kommunen, Verpflichtung zur Bestellung
von Behindertenbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen,
Erweiterung der Verbandsklagemöglichkeit und Regelung zur
Beweislastumkehr.
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drs. 15/5936
1. Lesung Plenum: 05.11.14
Beratung im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren am 26.11.14 (Drs. 15/6171)
2. Lesung Plenum (Verabschiedung): 17.12.14
5) Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik
bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg:
Zustimmung zum Staatsvertrag mit den beteiligten Ländern
über die Einrichtung einer gemeinsamen Ethikkommission für
Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drs. 15/5937
1. Lesung Plenum: 05.11.14
Beratung im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren am 26.11.14 (Drs. 15/6172)
2. Lesung Plenum (Verabschiedung): 17.12.14
6) Gesetz zur Umsetzung der Notariatsreform und zur Anpassung grundbuchrechtlicher Vorschriften:
Schaffung landesrechtlicher Grundlagen zur Vorbereitung der
am 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Notariatsreform, insbesondere Fortführung der Sonderlaufbahn des Bezirksnotars,
Neufassung des Notarversorgungsgesetzes, Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit und des Landesjustizkostengesetzes; Aktualisierung der Subdelegationsverordnung Justiz im Hinblick auf Ermächtigungen in der
Grundbuchordnung, der Grundbuchverfügung, der Schiffsregisterordnung und der Bundesnotarordnung; Anpassung der
Vorschriften des Grundbuchrechts an das Bundesrecht.
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drs. 15/6235
1. Lesung Plenum: 28.01.15
Beratung im zuständigen Ständigen Ausschuss am 29.01.15 (Drs. 15/
6415)
2. Lesung Plenum (Verabschiedung): 04.02.15
7) Gesetz zur Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg:
Aufhebung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes für
öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg mit Inkrafttreten
des Mindestlohngesetzes (MiloG) des Bundes zur Vermeidung
von doppelten Melde- und Dokumentationspflichten.
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP
Drs. 15/6098
1. Lesung Plenum: 28.01.15
Fortsetzung Seite III
8) Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWärmeG):
Redaktionelle Anpassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes
durch Bereinigung von Vorgaben für den Neubaubereich aufgrund der Regelungen durch das Bundesgesetz; Weiterentwicklung der Regelungen für den Alt- und Bestandsbaubereich,
insbesondere Erhöhung des Pflichtanteils an erneuerbarer
Energie von 10 auf 15 Prozent, Technologieoffenheit und größere Wahl- und Kombinationsmöglichkeit in den genutzten
Technologien, Öffnungsklausel für neue Technologien, Einbeziehung von privaten und öffentlichen Nichtwohngebäuden,
gebäudeindividuelles Sanierungskonzept.
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drs. 15/6236
1. Lesung Plenum: 28.01.15
9) Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW):
Rechtsanspruch für Beschäftigte in Baden-Württemberg gegenüber ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn auf Freistellung von
der Arbeit an bis zu fünf Tagen pro Jahr zur Teilnahme an
Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit unter Fortzahlung ihrer Bezüge.
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drs. 15/6403
1. Lesung Plenum: 05.02.15
10) Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes:
Umsetzung des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 17. Juni 2014
zur Änderung von § 51 Absatz 4 Satz 3 LGlüG durch Vorverlegung des Fristendes für die Einreichung des Erlaubnisantrags
nach § 41 LGlüG um ein Jahr auf den 29. Februar 2016, insbesondere zur Einräumung einer ausreichenden Zeit zur Prüfung von Anträgen von Spielhallenbetreibern durch die Vollzugsbehörden und rechtzeitige Klarheit für die Betreiber über
die Entscheidung zur Fortsetzung der Betriebserlaubnis.
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drs. 15/6404
1. Lesung Plenum: 05.02.15
11) Gesetz über die Landesanstalt Schienenfahrzeuge BadenWürttemberg (SFBWG):
Errichtung der rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg als Fahrzeugeigentümerin und -verpächterin; Angebot von optionalen Finanzierungshilfen des Landes bei der Beschaffung von
Neufahrzeugen für Eisenbahnverkehrsunternehmen; Finanzierung aus kostendeckenden Pachtentgelten in Verbindung mit
vom Land gesicherten, aus diesen Pachtentgelten zu tilgenden
Krediten.
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drs. 15/6405
1. Lesung Plenum: 05.02.15
HINWEISE
Abhandlungen in den Verwaltungsblättern
Heft 4/2015
Würfel/Werner, Einführung eines Mindestabstands für Windkraftanlagen – die „10 H-Regelung“ im Freistaat Bayern – 109
Széchényi, Die Kostenfolgen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung – 115
Niedersächsische Verwaltungsblätter (NdsVBl.)
Heft 3/2015
Stüer, Die Papenburger Ozeanriesen und das europäische Umweltrecht – 65
Fricke, Zum barrierefreien Bauen in Niedersachsen – Ein Überblick über aktuelle Rechtsauslegungsfragen in Bezug auf § 49
NBauO – 72
Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.)
Heft 3/2015
Beckmann, Zur Auskunftspflicht des Bürgermeisters gem. § 55
Abs. 1 Satz 2 GO NRW über Angelegenheiten kommunaler
Unternehmen – 85
Heusch/Schönenbroicher, Aktuelle Entwicklungen im Ordnungsbehördenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen – 92
Sächsische Verwaltungsblätter (SächsVBl.)
Heft 3/2015
Füßer/Wolfrum, Der Zugang zur weiterführenden Schule zwischen Wunschdenken und Wirklichkeit: Verfassungsrechtliche
Determinanten der Gewährleistung und Umsetzung staatlich
legitimierter Beschulung – 53
Thüringer Verwaltungsblätter (ThürVBl.)
Heft 3/2015
Langer, Die Ausübung des Wahlrechts nach einem Wohnsitzwechsel – 49
Stüer, Erleichterte Unterbringung von Flüchtlingen: Die
BauGB-Novelle 2014 II – 56
Aktuelle Beiträge in PUBLICUS – Der OnlineSpiegel für das Öffentliche Recht
In unserem Online-Magazin können Sie unter www.publicusboorberg.de u. a. folgende Beiträge lesen:
Ausgabe 2/2015
van der Hout/Köhler, Staatliche Beihilfen im Hafensektor –
Läutet die Europäische Kommission die nächste Prüfrunde
ein? – 4
Beisheim, Die gesetzliche Frauenquote kommt – Handlungsbedarf bei mitbestimmten Unternehmen der öffentlichen Hand
–7
Albrecht, Possenspiel um kirchliche Deutungshoheit – Das
BVerfG verwirrt mit Beschluss zum Arbeitsrecht in Tendenzbetrieben – 10
Festner, Finale einer fast endlosen Geschichte – Personalrechtliche Zuweisungen nach § 44 g SGB II – 13
Grau, Archivierung elektronischer Unterlagen – Die Staatlichen
Archive Bayerns eröffnen ihr „Digitales Archiv“ – 16
Joost, Nicht ohne meine Bürger… – Die Kraft der Vielen schafft
Zukunft – Fachwerkstadt erfindet sich neu – 18
In den im Richard Boorberg Verlag erscheinenden weiteren
Verwaltungsblättern sind folgende Abhandlungen veröffentlicht:
Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.)
Heft 3/2015
Rennert, Wo steht die Verwaltungsgerichtsbarkeit? – 73
Gottschaller, Grundlagen für die Erhebung und Bemessung
eines Fremdenverkehrsbeitrags – 77
Jahresregister 2014
Diesem Heft liegt das Jahresregister für den Jahrgang 2014 bei.
Es ist Bestandteil des Jahresbandes. Die Einbanddecken werden ab März 2015 ausgeliefert. Bestellungen sind ab sofort
möglich.
III VBlBW 4/2015
NOTIZEN
Fortsetzung von Seite II
NOTIZEN
Impressum
Verantwortliche Redakteure
Klaus Lernhart, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof,
Dr. Andreas Roth, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof,
Christoph Sennekamp, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Freiburg
(verantw. i. S. d. LPrG BW), Verwaltungsgericht Freiburg,
Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg
Sämtliche mit Verfasserangabe versehenen Beiträge stellen die Meinung
des Verfassers, nicht unbedingt die der Redaktion oder der Herausgeber
dar. Die veröffentlichten Lösungsskizzen zu den Prüfungsaufgaben der
juristischen Staatsprüfungen stellen die von den Verfassern dieser Aufgaben verfertigten Musterlösungen dar; die Redaktion und der Verlag
übernehmen für ihre inhaltliche Richtigkeit keine Gewähr.
Für Autoren steht ein Merkblatt für die Erfassung von Abhandlungen
mit dem PC zur Verfügung; es kann beim Verlag angefordert werden.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Beiträge werden nur angenommen, wenn sie ausschließlich den „Verwaltungsblättern für Baden-Württemberg“ zum Abdruck angeboten sind.
Rezensionsangebote von Neuerscheinungen werden an die Redaktion
erbeten. Unverlangt zugegangene Rezensionsexemplare können nicht zurückgegeben werden.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle Urheber- und Verlagsrechte bleiben vorbehalten. Die Auswertung für
Datenträger, die Vervielfältigung jeder Art und der Nachdruck von Beiträgen und Gerichtsentscheidungen sind nur mit vorheriger Genehmigung
des Verlags gestattet. Die Genehmigung ist in jedem Fall einzuholen.
Mit der Annahme des Beitrags zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag
alle ausschließlichen Verlagsrechte für die Zeit des Bestehens des Urheberrechts. Diese umfassen insbesondere auch das Recht zur Herstellung
elektronischer Versionen und die Befugnis zur Einspeicherung des Beitrags
in eine Datenbank, verbunden mit dem Recht zu deren Vervielfältigung
und Verbreitung (online oder offline) zu gewerblichen Zwecken ohne
zusätzliche Vergütung. Das ausschließliche Recht an einer elektronischen
Version des Beitrags erwirbt der Verlag ohne zeitliche Begrenzung.
IV VBlBW 4/2015
Verwaltungsgerichtliche Entscheidungssammlung (VENSA)
Die Abonnenten der VBlBW haben kostenfreien Zugang zu der Online-Datensammlung VENSA. Diese enthält die Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg ab 1980 bis 31. 12. 2000 in Leitsätzen und ab 1. 1. 2001 die Entscheidungen des
VGH Baden-Württemberg sowie der VG Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und
Sigmaringen im Langtext. Der Internetzugang erfolgt über www.vd-bw.de. Bitte
fordern Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten per E-Mail unter [email protected]
bzw. [email protected] an.
Verlag
Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG
Scharrstraße 2, 70563 Stuttgart
Telefon (07 11) 73 85-0
Telefax (07 11) 73 85-100; Zentrale Zeitschriftenredaktion 73 85-3 30
www.boorberg.de, [email protected]
Konten
Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01) Nr. 2 173753;
Postbank Stuttgart (BLZ 600 100 70) Nr. 24 323-7 08
Verantwortlich für den Anzeigenteil
Roland Schulz
Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG
Scharrstraße 2, D-70563 Stuttgart
Telefon (07 11) 73 85-0
Telefax (07 11) 73 85-1 00
www.boorberg.de [email protected]
Anzeigenpreisliste
Nr. 8 vom 1. 1. 2009 ist zurzeit gültig.
Erscheinungsweise
am 1. jeden Monats.
Der Bezugspreis beträgt jährlich im Abonnement € 262,20.
Vorzugspreis für Studenten und Referendare (gegen Nachweis) jährlich im Abonnement € 195,60 (jeweils inkl. Zustellgebühr). Die Berechnung des Abonnements
erfolgt jährlich im Voraus. Einzelheft € 25,50 zuzüglich Versandkosten. Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlungen entgegen. Abbestellungen
können frühestens zum nächsten Quartalsende gültig werden, wenn sie sechs
Wochen vorher dem Verlag vorliegen.
Herstellung
C. Maurer Druck, Schubartstr. 21, 73312 Geislingen/Steige