ISSN 0720-2407 1. April 2015 36. Jahrgang E 5760 Seiten 137– 180 VBlBW 4/2015 Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Herausgeber Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart Volker Ellenberger, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz Christine Jacobi, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Baden-Württemberg Dr. Markus Kenntner, Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Ute Mager, Universität Heidelberg Prof. Dr. Barbara Remmert, Universität Tübingen Prof. Dr. Friedrich Schoch, Universität Freiburg Dr. Herbert O. Zinell, Ministerialdirektor, Innenministerium Baden-Württemberg Redaktion Klaus Lernhart, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim Dr. Andreas Roth, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim Christoph Sennekamp, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Freiburg Aus dem Inhalt 137 Krappel Landesverfassungsbeschwerde 145 Seith Kostenerstattungsfragen im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess 150 StGH BW Landesverfassungsbeschwerde, Familienzuschlag, effektiver Rechtsschutz, Präklusion 154 StGH BW Landesverfassungsbeschwerde, einstweilige Anordnung, Überlassung Stadthalle für Bundesparteitag 157 VGH BW Doktorand, Doktorandenverhältnis, Betreuung, Beendigung Å BOORBERG 1. April 2015 VBlBW 4/2015 Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Inhalt Abhandlungen Krappel, Landesverfassungsbeschwerde — 137 Seith, Kostenerstattungsfragen im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess — 145 Ausbildung und Prüfung „Künstlerischer Kommerz?“ – Examensübungsklausur im Öffentlichen Recht – Lösungsvorschlag zu VBlBW 2015, 134 — 172 Literatur Ehlers/Fehling/Pünder, Besonderes Verwaltungsrecht, Band 2 (Graßhof) — 178 Ennuschat/Ibler/Remmert, Öffentliches Recht in Baden-Württemberg (Albers) — 180 Notizen Neues aus dem Landtag — II Abhandlungen in den Verwaltungsblättern — III Aktuelle Beiträge in PUBLICUS — III Impressum — IV Rechtsprechung StGH BW VGH BW U. v. 03.11.2014 1 VB 8/14 Landesverfassungsbeschwerde, Familienzuschlag, Berufungsurteil LAG, effektiver Rechtsschutz, rechtliches Gehör, Präklusion — 150 B. v. 30.10.2014 1 VB 56/14 Landesverfassungsbeschwerde, einstweilige Anordnung, Überlassung Stadthalle für Bundesparteitag, effektiver Rechtsschutz, Amtsaufklärung — 154 B. v. 12.05.2014 1 VB 11/14 Landesverfassungsbeschwerde gegen Gerichtsentscheidung, offensichtliche Unbegründetheit, Willkürverbot, Justizgewährleistung — 156 B. v. 15.10.2014 9 S 1485/14 Doktorand, Doktorandenverhältnis, Betreuung, Beendigung — 157 U. v. 03.12.2013 4 S 221/13 Versorgungsausgleich, Versorgungsbezüge, Kürzung, Wegfall, Tod der Ausgleichsberechtigten, Rückausgleich, Härtefall, Übergangsvorschrift, Stichtag, Wiedereinsetzung, Ausschlussfrist, Nachsichtgewährung, Behördliches Fehlverhalten, Herstellungsanspruch, Rückwirkung, Vertrauensschutz — 162 U. v. 15.05.2014 1 S 815/13 Längerfristige Observation, verdeckte Datenerhebung, vorbeugende Bekämpfung von Straftaten, Verhütung von Straftaten, Strafverfolgungsvorsorge, tatsächliche Anhaltspunkte, Bestimmtheit, Behördenleitervorbehalt, Richtervorbehalt — 167 I VBlBW 4/2015 NOTIZEN NOTIZEN NEUES AUS DEM LANDTAG Aktuelle Gesetzgebung Mit der Rubrik „Neues aus dem Landtag“ informieren wir regelmäßig über neue Gesetze (A) und Große Anfragen (B). Die ausführlichen Drucksachen und Plenarprotokolle sowie weitere Informationen sind unter www.landtag-bw.de/Doku mente abrufbar. Die folgende Aufstellung berücksichtigt den Zeitraum zwischen Dezember 2014 bis einschließlich Februar 2015. Große Anfragen wurden im genannten Zeitraum nicht im Plenum besprochen. Neue Gesetze 1) Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2015/16 (Staatshaushaltsgesetz 2015/16 – StHG 2015/16): Haushaltsvolumen für das Haushaltsjahr 2015 und für das Haushaltsjahr 2016 in Einnahme und Ausgabe; Bestimmungen für die Kreditaufnahme; Ermächtigungsbetrag für Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen des Landes; Fortführung, Erweiterung und Neugliederung der Bestimmung aus dem Staatshaushaltsgesetz 2013/14 in der Fassung des zweiten Nachtrags 2014. Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/5959 1. Lesung Plenum (Etatrede): 05.11.14 Fortsetzung 1. Lesung Plenum (Aussprache): 12.11.14 Beratungen im zuständigen Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am 19.11.14, 20.11.14, 21.11.14, 26.11.14, 27.11.14 und 28.11.14 (Drs. 15/6000, 15/6001, 15/6002, 15/6003, 15/6004, 15/6005, 15/6006, 15/ 6007, 15/6008, 15/6009, 15/6010, 15/6011, 15/6012, 15/6013, 15/ 6014, 15/6015 und 15/6016) 2. Lesung Plenum: 10.12.14, 11.12.14 und 12.12.14 (Drs. 15/6068 und 15/6069) 3. Lesung Plenum (Verabschiedung): 17.12.14 2) Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes BadenWürttemberg und anderer dienstrechtlicher Vorschriften: Anhebung der Grundgehälter der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 mit Wirkung zum 1. Januar 2013; Erhöhung des Grundgehalts der Besoldungsgruppe W 1 mit Wirkung zum 1. Januar 2014; Erhöhung der Besoldungsdurchschnitte; Übergangsvorschriften für Ämter der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 sowie für Versorgungsempfänger. Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/5933 1. Lesung Plenum: 12.11.14 Beratung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst am 13.11.14 und federführend im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am 27.11.14 (Drs. 15/6021) 2. Lesung Plenum (Verabschiedung): 11.12.14 3) Haushaltsbegleitgesetz 2015/16: Zusammenfassung gesetzlicher Änderungen in einem Artikelgesetz zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen im Entwurf des Staatshaushaltsplans 2015/16; Änderung folgender Rechtsvorschriften: Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW), Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG), Gesetz über die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, Finanzausgleichsgesetz (FAG), Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO). II VBlBW 4/2015 Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/5960 1. Lesung Plenum: 12.11.14 Beratung im zuständigen Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am 28.11.14 (Drs. 15/6017) 2. Lesung Plenum: 12.12.14 4) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG): Umsetzung von Zielen und Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Einbeziehung von Kommunen in den Anwendungsbereich des Gesetzes, Stärkung der Interessenvertretung von Behinderten, Schaffung von Behindertenbeauftragten in den Kommunen, Verpflichtung zur Bestellung von Behindertenbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen, Erweiterung der Verbandsklagemöglichkeit und Regelung zur Beweislastumkehr. Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/5936 1. Lesung Plenum: 05.11.14 Beratung im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren am 26.11.14 (Drs. 15/6171) 2. Lesung Plenum (Verabschiedung): 17.12.14 5) Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg: Zustimmung zum Staatsvertrag mit den beteiligten Ländern über die Einrichtung einer gemeinsamen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/5937 1. Lesung Plenum: 05.11.14 Beratung im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren am 26.11.14 (Drs. 15/6172) 2. Lesung Plenum (Verabschiedung): 17.12.14 6) Gesetz zur Umsetzung der Notariatsreform und zur Anpassung grundbuchrechtlicher Vorschriften: Schaffung landesrechtlicher Grundlagen zur Vorbereitung der am 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Notariatsreform, insbesondere Fortführung der Sonderlaufbahn des Bezirksnotars, Neufassung des Notarversorgungsgesetzes, Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit und des Landesjustizkostengesetzes; Aktualisierung der Subdelegationsverordnung Justiz im Hinblick auf Ermächtigungen in der Grundbuchordnung, der Grundbuchverfügung, der Schiffsregisterordnung und der Bundesnotarordnung; Anpassung der Vorschriften des Grundbuchrechts an das Bundesrecht. Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/6235 1. Lesung Plenum: 28.01.15 Beratung im zuständigen Ständigen Ausschuss am 29.01.15 (Drs. 15/ 6415) 2. Lesung Plenum (Verabschiedung): 04.02.15 7) Gesetz zur Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg: Aufhebung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiloG) des Bundes zur Vermeidung von doppelten Melde- und Dokumentationspflichten. Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Drs. 15/6098 1. Lesung Plenum: 28.01.15 Fortsetzung Seite III 8) Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWärmeG): Redaktionelle Anpassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes durch Bereinigung von Vorgaben für den Neubaubereich aufgrund der Regelungen durch das Bundesgesetz; Weiterentwicklung der Regelungen für den Alt- und Bestandsbaubereich, insbesondere Erhöhung des Pflichtanteils an erneuerbarer Energie von 10 auf 15 Prozent, Technologieoffenheit und größere Wahl- und Kombinationsmöglichkeit in den genutzten Technologien, Öffnungsklausel für neue Technologien, Einbeziehung von privaten und öffentlichen Nichtwohngebäuden, gebäudeindividuelles Sanierungskonzept. Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/6236 1. Lesung Plenum: 28.01.15 9) Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW): Rechtsanspruch für Beschäftigte in Baden-Württemberg gegenüber ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn auf Freistellung von der Arbeit an bis zu fünf Tagen pro Jahr zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/6403 1. Lesung Plenum: 05.02.15 10) Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes: Umsetzung des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 17. Juni 2014 zur Änderung von § 51 Absatz 4 Satz 3 LGlüG durch Vorverlegung des Fristendes für die Einreichung des Erlaubnisantrags nach § 41 LGlüG um ein Jahr auf den 29. Februar 2016, insbesondere zur Einräumung einer ausreichenden Zeit zur Prüfung von Anträgen von Spielhallenbetreibern durch die Vollzugsbehörden und rechtzeitige Klarheit für die Betreiber über die Entscheidung zur Fortsetzung der Betriebserlaubnis. Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/6404 1. Lesung Plenum: 05.02.15 11) Gesetz über die Landesanstalt Schienenfahrzeuge BadenWürttemberg (SFBWG): Errichtung der rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg als Fahrzeugeigentümerin und -verpächterin; Angebot von optionalen Finanzierungshilfen des Landes bei der Beschaffung von Neufahrzeugen für Eisenbahnverkehrsunternehmen; Finanzierung aus kostendeckenden Pachtentgelten in Verbindung mit vom Land gesicherten, aus diesen Pachtentgelten zu tilgenden Krediten. Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/6405 1. Lesung Plenum: 05.02.15 HINWEISE Abhandlungen in den Verwaltungsblättern Heft 4/2015 Würfel/Werner, Einführung eines Mindestabstands für Windkraftanlagen – die „10 H-Regelung“ im Freistaat Bayern – 109 Széchényi, Die Kostenfolgen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung – 115 Niedersächsische Verwaltungsblätter (NdsVBl.) Heft 3/2015 Stüer, Die Papenburger Ozeanriesen und das europäische Umweltrecht – 65 Fricke, Zum barrierefreien Bauen in Niedersachsen – Ein Überblick über aktuelle Rechtsauslegungsfragen in Bezug auf § 49 NBauO – 72 Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) Heft 3/2015 Beckmann, Zur Auskunftspflicht des Bürgermeisters gem. § 55 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über Angelegenheiten kommunaler Unternehmen – 85 Heusch/Schönenbroicher, Aktuelle Entwicklungen im Ordnungsbehördenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen – 92 Sächsische Verwaltungsblätter (SächsVBl.) Heft 3/2015 Füßer/Wolfrum, Der Zugang zur weiterführenden Schule zwischen Wunschdenken und Wirklichkeit: Verfassungsrechtliche Determinanten der Gewährleistung und Umsetzung staatlich legitimierter Beschulung – 53 Thüringer Verwaltungsblätter (ThürVBl.) Heft 3/2015 Langer, Die Ausübung des Wahlrechts nach einem Wohnsitzwechsel – 49 Stüer, Erleichterte Unterbringung von Flüchtlingen: Die BauGB-Novelle 2014 II – 56 Aktuelle Beiträge in PUBLICUS – Der OnlineSpiegel für das Öffentliche Recht In unserem Online-Magazin können Sie unter www.publicusboorberg.de u. a. folgende Beiträge lesen: Ausgabe 2/2015 van der Hout/Köhler, Staatliche Beihilfen im Hafensektor – Läutet die Europäische Kommission die nächste Prüfrunde ein? – 4 Beisheim, Die gesetzliche Frauenquote kommt – Handlungsbedarf bei mitbestimmten Unternehmen der öffentlichen Hand –7 Albrecht, Possenspiel um kirchliche Deutungshoheit – Das BVerfG verwirrt mit Beschluss zum Arbeitsrecht in Tendenzbetrieben – 10 Festner, Finale einer fast endlosen Geschichte – Personalrechtliche Zuweisungen nach § 44 g SGB II – 13 Grau, Archivierung elektronischer Unterlagen – Die Staatlichen Archive Bayerns eröffnen ihr „Digitales Archiv“ – 16 Joost, Nicht ohne meine Bürger… – Die Kraft der Vielen schafft Zukunft – Fachwerkstadt erfindet sich neu – 18 In den im Richard Boorberg Verlag erscheinenden weiteren Verwaltungsblättern sind folgende Abhandlungen veröffentlicht: Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) Heft 3/2015 Rennert, Wo steht die Verwaltungsgerichtsbarkeit? – 73 Gottschaller, Grundlagen für die Erhebung und Bemessung eines Fremdenverkehrsbeitrags – 77 Jahresregister 2014 Diesem Heft liegt das Jahresregister für den Jahrgang 2014 bei. Es ist Bestandteil des Jahresbandes. Die Einbanddecken werden ab März 2015 ausgeliefert. Bestellungen sind ab sofort möglich. III VBlBW 4/2015 NOTIZEN Fortsetzung von Seite II NOTIZEN Impressum Verantwortliche Redakteure Klaus Lernhart, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Dr. Andreas Roth, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Christoph Sennekamp, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Freiburg (verantw. i. S. d. LPrG BW), Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg Sämtliche mit Verfasserangabe versehenen Beiträge stellen die Meinung des Verfassers, nicht unbedingt die der Redaktion oder der Herausgeber dar. Die veröffentlichten Lösungsskizzen zu den Prüfungsaufgaben der juristischen Staatsprüfungen stellen die von den Verfassern dieser Aufgaben verfertigten Musterlösungen dar; die Redaktion und der Verlag übernehmen für ihre inhaltliche Richtigkeit keine Gewähr. Für Autoren steht ein Merkblatt für die Erfassung von Abhandlungen mit dem PC zur Verfügung; es kann beim Verlag angefordert werden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Beiträge werden nur angenommen, wenn sie ausschließlich den „Verwaltungsblättern für Baden-Württemberg“ zum Abdruck angeboten sind. Rezensionsangebote von Neuerscheinungen werden an die Redaktion erbeten. Unverlangt zugegangene Rezensionsexemplare können nicht zurückgegeben werden. Urheber- und Verlagsrechte Alle Urheber- und Verlagsrechte bleiben vorbehalten. Die Auswertung für Datenträger, die Vervielfältigung jeder Art und der Nachdruck von Beiträgen und Gerichtsentscheidungen sind nur mit vorheriger Genehmigung des Verlags gestattet. Die Genehmigung ist in jedem Fall einzuholen. Mit der Annahme des Beitrags zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag alle ausschließlichen Verlagsrechte für die Zeit des Bestehens des Urheberrechts. Diese umfassen insbesondere auch das Recht zur Herstellung elektronischer Versionen und die Befugnis zur Einspeicherung des Beitrags in eine Datenbank, verbunden mit dem Recht zu deren Vervielfältigung und Verbreitung (online oder offline) zu gewerblichen Zwecken ohne zusätzliche Vergütung. Das ausschließliche Recht an einer elektronischen Version des Beitrags erwirbt der Verlag ohne zeitliche Begrenzung. IV VBlBW 4/2015 Verwaltungsgerichtliche Entscheidungssammlung (VENSA) Die Abonnenten der VBlBW haben kostenfreien Zugang zu der Online-Datensammlung VENSA. Diese enthält die Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg ab 1980 bis 31. 12. 2000 in Leitsätzen und ab 1. 1. 2001 die Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg sowie der VG Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und Sigmaringen im Langtext. Der Internetzugang erfolgt über www.vd-bw.de. Bitte fordern Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten per E-Mail unter [email protected] bzw. [email protected] an. Verlag Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG Scharrstraße 2, 70563 Stuttgart Telefon (07 11) 73 85-0 Telefax (07 11) 73 85-100; Zentrale Zeitschriftenredaktion 73 85-3 30 www.boorberg.de, [email protected] Konten Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01) Nr. 2 173753; Postbank Stuttgart (BLZ 600 100 70) Nr. 24 323-7 08 Verantwortlich für den Anzeigenteil Roland Schulz Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG Scharrstraße 2, D-70563 Stuttgart Telefon (07 11) 73 85-0 Telefax (07 11) 73 85-1 00 www.boorberg.de [email protected] Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom 1. 1. 2009 ist zurzeit gültig. 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