Pamhagen, am 18. Juli 2016 Sehr geehrter Damen und Herren! Die Bundesregierung hat im letzten Jahr eine neue VRV (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung) beschlossen. Die Verordnung enthält in vielen Bereichen neue Anforderungen an die Gemeinden und Ländern. Die neue VRV ist für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner ab dem Finanzjahr 2020 verpflichtend anzuwenden. Da die bisherige Software der Gemeindeverwaltung diesen Anforderungen nicht entsprach, wurde in diesem Jahr eine neue Software angekauft. Mit dieser Umstellung mussten auch Arbeitsabläufe in der Gemeinde neu gestaltet werden. Änderungen in der Verwaltung Hier die wichtigsten Beispiele von Änderungen in der Verwaltung: Jeder Abgabepflichtige hat eine neue Steuernummer erhalten. Schriftstücke, wie Bescheide und Vorschreibungen, wurden neu gestaltet und werden digital signiert. Die Zustellung erfolgt zum größten Teil über eine sogenannte „Druckerstraße“ der Post. Deswegen hat das Kuvert ein neues Aussehen und einen anderen Aufdruck. Die Vorschreibungsabläufe der Abgabengebühren werden teilweise geändert. Die Grundsteuer wurde bisher halbjährlich eingehoben. Aus verwaltungstechnischen Gründen wird das Vorschreibungsintervall auf Quartals-Vorschreibungen geändert und gleichzeitig mit der Kanalbenützungsgebühr vorgeschrieben. Hierdurch ergibt sich ein geringerer Zahlungsbetrag pro Vorschreibung. Die Abgaben Grundsteuer- und Kanalbenützungsgebühr sind einheitlich zu je einem Viertel fällig: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Abweichend davon wird die Grundsteuer am 15.05. mit ihrem Jahresbetrag fällig, wenn dieser 75,00 Euro nicht übersteigt. Die Vorschreibung beider Abgaben erfolgt auf einem Zahlschein. Die Vorschreibungen werden bisher anstatt vier Wochen drei Wochen vor der Fälligkeit von der Gemeinde versendet. Aufgrund der Änderung der Abgabenfrist im Bereich Grundsteuer, werden in den nächsten Tagen an die Grundsteuerabgabenpflichtige neue Grundsteuerbescheid versendet. Ebenso werden aufgrund der Softwareumstellung neue Kanalbenützungsgebührenbescheide verschickt. Die Verordnung zur Kanalbenützungsgebühr hat sich nicht verändert – dieser Schritt ist aus verwaltungstechnischen Gründen notwendig. Bitte verwenden Sie bei der Zahlung der Gebühren entweder den Originalzahlschein der Gemeinde oder schreiben Sie den Verwendungstext (Zahlungsreferenz) wie es am Zahlschein vorgegeben ist. Um den Zahlungsablauf zu vereinfachen können Sie der Gemeinde einen Abbuchungsauftrag erteilen. Die Vorschreibung erhalten Sie unverändert vorab mit allen Zahlungsdetails. Am Tag der Fälligkeit bucht die Gemeinde die offene Gebühr von Ihrem Konto automatisch ab. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Gemeindeamtes. Mit freundlichen Grüßen Der Bürgermeister: Josef Tschida Unterzeichner Gemeinde Pamhagen Datum/Zeit-UTC 2016-07-18T15:14:48+02:00 Aussteller-Zertifikat a-sign-corporate-light-02 Serien-Nr. 1046318761 Prüfinformation Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
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