Änderungen in der Verwaltung

Pamhagen, am 18. Juli 2016
Sehr geehrter Damen und Herren!
Die Bundesregierung hat im letzten Jahr eine neue VRV (Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung) beschlossen. Die Verordnung enthält in vielen Bereichen
neue Anforderungen an die Gemeinden und Ländern.
Die neue VRV ist für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner ab dem Finanzjahr 2020
verpflichtend anzuwenden. Da die bisherige Software der Gemeindeverwaltung diesen
Anforderungen nicht entsprach, wurde in diesem Jahr eine neue Software angekauft. Mit
dieser Umstellung mussten auch Arbeitsabläufe in der Gemeinde neu gestaltet werden.
Änderungen in der Verwaltung
Hier die wichtigsten Beispiele von Änderungen in der Verwaltung:
 Jeder Abgabepflichtige hat eine neue Steuernummer erhalten.
 Schriftstücke, wie Bescheide und Vorschreibungen, wurden neu gestaltet und werden
digital signiert. Die Zustellung erfolgt zum größten Teil über eine sogenannte
„Druckerstraße“ der Post. Deswegen hat das Kuvert ein neues Aussehen und einen
anderen Aufdruck.
 Die Vorschreibungsabläufe der Abgabengebühren werden teilweise geändert.
 Die Grundsteuer wurde bisher halbjährlich eingehoben. Aus verwaltungstechnischen
Gründen wird das Vorschreibungsintervall auf Quartals-Vorschreibungen geändert und
gleichzeitig mit der Kanalbenützungsgebühr vorgeschrieben. Hierdurch ergibt sich ein
geringerer Zahlungsbetrag pro Vorschreibung.
 Die Abgaben Grundsteuer- und Kanalbenützungsgebühr sind einheitlich zu je einem
Viertel fällig: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Abweichend davon wird die Grundsteuer am 15.05. mit ihrem Jahresbetrag fällig, wenn
dieser 75,00 Euro nicht übersteigt.
Die Vorschreibung beider Abgaben erfolgt auf einem Zahlschein.
 Die Vorschreibungen werden bisher anstatt vier Wochen drei Wochen vor der Fälligkeit
von der Gemeinde versendet.
 Aufgrund der Änderung der Abgabenfrist im Bereich Grundsteuer, werden in den nächsten
Tagen an die Grundsteuerabgabenpflichtige neue Grundsteuerbescheid versendet.
 Ebenso werden aufgrund der Softwareumstellung neue Kanalbenützungsgebührenbescheide verschickt. Die Verordnung zur Kanalbenützungsgebühr hat sich nicht
verändert – dieser Schritt ist aus verwaltungstechnischen Gründen notwendig.
Bitte verwenden Sie bei der Zahlung der Gebühren entweder den Originalzahlschein der
Gemeinde oder schreiben Sie den Verwendungstext (Zahlungsreferenz) wie es am Zahlschein
vorgegeben ist. Um den Zahlungsablauf zu vereinfachen können Sie der Gemeinde einen
Abbuchungsauftrag erteilen. Die Vorschreibung erhalten Sie unverändert vorab mit allen
Zahlungsdetails. Am Tag der Fälligkeit bucht die Gemeinde die offene Gebühr von Ihrem
Konto automatisch ab.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Gemeindeamtes.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister:
Josef Tschida
Unterzeichner
Gemeinde Pamhagen
Datum/Zeit-UTC
2016-07-18T15:14:48+02:00
Aussteller-Zertifikat
a-sign-corporate-light-02
Serien-Nr.
1046318761
Prüfinformation Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:
https://www.signaturpruefung.gv.at
Hinweis
Dieses Dokument wurde amtssigniert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß
§ 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.