Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 26.05.2015

Kirchgemeindeversammlung
EINLADUNG
zur 1. ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Dienstag, 26. Mai 2015
65Ort:
Zeit:
Kirchgemeindehaus Rüfenacht
20.00 Uhr
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TRAKTANDEN
1. Wahl der Stimmenzähler
2. Wahl einer Tagessekretärin
3. Genehmigung der Traktandenliste der ordentlichen
Kirchgemeindeversammlung vom 26. Mai 2015
4. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen
Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2014
5. Ersatzwahl in den Kirchgemeinderat: Vorschlag des Kirchgemeinderates:
Trudy Flükiger, Asterweg 7, Rüfenacht
6. Genehmigung des Jahresberichtes 2014
des Kirchgemeinderates
7. Genehmigung der Kirchengutsrechnung 2014
8. Kenntnisnahme der Sammel-Ergebnisse 2014
9. Information zum Kirchgemeindehaus Rüfenacht
10. Mitteilungen des Kirchgemeinderates
11. Mitteilung aus der Synode
12. Fragen und Anregungen von Gemeindegliedern
13. Verschiedenes
Aktenauflage:
Der Jahresbericht und die Kirchengutsrechnung können 10 Tage vor der Versammlung in den
Kirchgemeindehäusern von Worb und Rüfenacht eingesehen werden.
Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2014 kann 30 Tage vor der
Versammlung in den Kirchgemeindehäusern von Worb und Rüfenacht eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland,
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet mit
Beschwerde angefochten werden. Beschwerden in Wahlsachen sind binnen zehn Tagen beim
Regierungsstatthalter zu erheben.
Die Frist beginnt für Beschlüsse und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach der
Kirchgemeindeversammlung zu laufen (Art. 63 ff + 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a
Gemeindegesetzt GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen
Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
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Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt
haben, der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit 3 Monaten in der
Einwohnergemeinde Worb wohnen zu dieser Kirchgemeindeversammlung herzlich ein.
Für die Kirchgemeinde:
Der Präsident: Urs Tännler
3076 Worb, im April 2015
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