Kirchgemeindeversammlung EINLADUNG zur 1. ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Dienstag, 26. Mai 2015 65Ort: Zeit: Kirchgemeindehaus Rüfenacht 20.00 Uhr --------------------- TRAKTANDEN 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Wahl einer Tagessekretärin 3. Genehmigung der Traktandenliste der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 26. Mai 2015 4. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2014 5. Ersatzwahl in den Kirchgemeinderat: Vorschlag des Kirchgemeinderates: Trudy Flükiger, Asterweg 7, Rüfenacht 6. Genehmigung des Jahresberichtes 2014 des Kirchgemeinderates 7. Genehmigung der Kirchengutsrechnung 2014 8. Kenntnisnahme der Sammel-Ergebnisse 2014 9. Information zum Kirchgemeindehaus Rüfenacht 10. Mitteilungen des Kirchgemeinderates 11. Mitteilung aus der Synode 12. Fragen und Anregungen von Gemeindegliedern 13. Verschiedenes Aktenauflage: Der Jahresbericht und die Kirchengutsrechnung können 10 Tage vor der Versammlung in den Kirchgemeindehäusern von Worb und Rüfenacht eingesehen werden. Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2014 kann 30 Tage vor der Versammlung in den Kirchgemeindehäusern von Worb und Rüfenacht eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet mit Beschwerde angefochten werden. Beschwerden in Wahlsachen sind binnen zehn Tagen beim Regierungsstatthalter zu erheben. Die Frist beginnt für Beschlüsse und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach der Kirchgemeindeversammlung zu laufen (Art. 63 ff + 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetzt GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Seite 1 Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Worb wohnen zu dieser Kirchgemeindeversammlung herzlich ein. Für die Kirchgemeinde: Der Präsident: Urs Tännler 3076 Worb, im April 2015 2
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