Tennisclub Handorf e.V.

Tennisclub Handorf e.V.
Postfach 460268, 48073 Münster [email protected] www.tc-handorf.de
Einladung zur Mitgliederversammlung
Zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 des TC Handorf e.V. laden wir
alle stimmberechtigten Mitglieder herzlich ein. Die Versammlung findet statt am
Sonntag, dem 29.03.2015,
um 19.30 Uhr im Clubhaus
Tagesordnung:
TOP 01: Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Eröffnung der Versammlung
TOP 02: Bekanntgabe der Tagesordnung
TOP 03: Anträge zur Tagesordnung
TOP 04: Berichte des Vorstandes
TOP 05: Anträge an die Mitgliederversammlung
Antrag von Dietmar Lehr: Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder *
TOP 06: Bericht der Kassenprüfer (Carsten Bußmann, Günter Hansen) und Entlastung des
Vorstands
TOP 07: Wahlen zum Vorstand
7.1: 2. Vorsitzende/r
7.2: Kassierer/in
7.3: Sportwart/in
7.4: Jugendwart/in
7.5: Vors. des Bewirtschaftungsvereins
TOP 08: Wahl von Kassenprüfern (Carsten Bußmann muss ausscheiden)
TOP 09: Wahl des Ältestenrats **
TOP 10: Verschiedenes
Bei Beschlussunfähigkeit der Versammlung (weniger als 10% der stimmberechtigten Mitglieder) laden wir zu
einer weiteren Versammlung mit gleicher Tagesordnung ein, die am gleichen Tag um 20.00 Uhr beginnt und
die unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist (gem. § 9.5 unserer Satzung).
Aus § 9 unserer Satzung:
"Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder..., die das 18. Lebensjahr vollendet haben."
"Anträge einzelner Mitglieder, die auf der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen mindestens acht Tage vor der
Mitgliederversammlung dem Vorstand in Schriftform vorliegen."
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Börger
(1. Vorsitzender)
Dr. Kurt Röckener
(Geschäftsführer)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------* Antrag Dietmar Lehr: Die MV möge beschließen, den Vorstand zu beauftragen, eine Satzungsänderung
durchzuführen, die es zukünftig erlaubt, Vorstandsmitgliedern eine noch festzulegende Aufwandsentschädigung zu zahlen.
** Die Mitglieder des Ältestenrats werden gem. § 13 unserer Satzung für drei Jahre gewählt. Aktuelle Mitglieder: Dr. Horst Wedel (als Ehrenvorsitzender), Elisabeth Kühn, Petra Hansen, Rolf Endreß,
Paul-Jochen Lördemann, Hans Küpperfahrenberg.