Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. über die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „050 - Habersmühle I“ sowie die Änderung von Teilflächen des Bebauungsplanes „084 - Industriegebiet Haberslehla“. (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes (§ 3 Abs. 1 BauGB) Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 29.01.2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan für das Gebiet „050 – Habersmühle I“ aufzustellen. Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat in gleicher Sitzung beschlossen den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Industriegebiet Habersmühle I“ vom 19.10.1989 sowie den Billigungs- und Auslegungsbeschlusses des Bebauungsplans „Habersmühle I“ vom 07.12.1989 aufzuheben. Mit dem Bebauungsplan soll ein Industriegebiet und seine verkehrliche Erschließung festgelegt werden. Des Weiteren sollen gestalterische Festsetzungen getroffen sowie der naturschutzfachliche Ausgleich geregelt werden. Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt: im Norden: im Osten: im Süden: im Westen: durch die Flur-Nrn. 277/2 und Teilfl. 265, Gmkg. Mühlen durch die Erschließungsstraße, Flur-Nrn. Teilfl. 240 und Teilfl. 316 Gmkg. Mühlen durch die Bundesstraße 299, Flur-Nr. 322/2 Gmkg. Mühlen durch Teile des Flurstücks Nr. 265 Gmkg. Mühlen Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 6,1 ha und beinhaltet folgende Grundstücke: Flur-Nrn. Teilfl. 240, Teilfl. 265, Teilfl. 277/2, Teilfl. 316 der Gemarkung Mühlen. Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, wird die Stadt Neumarkt i.d.OPf. die Planung am Dienstag, 24.03.2015 um 17.00 Uhr im Rathaus I, 4.OG, Raum „Mistelbach“ öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Neumarkt i.d.OPf., 13.03.2015 Stadt Neumarkt i.d.OPf. Thomas Thumann Oberbürgermeister
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