Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt

BREITBANDVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM
- STADT BARSINGHAUSEN -
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Barsinghausen
Vorhabengebiet Gewerbegebiet Eckerde / Schacht IV
1 Kommunale Gebietskörperschaft
1.1Name, Adresse, Kontaktstelle
Stadt Barsinghausen
Wirtschaftsförderung
Bergamtstraße 5
30890 Barsinghausen
Ansprechpartner:
Peter Dörries
Telefon: 05105 7742240
Telefax: 05105 7787871
Email: [email protected]
1.2 Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses
Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden
Breitbandinfrastruktur für das mit Breitband unterversorgte Gewerbegebiet Eckerde /
Schacht IV der Stadt Barsinghausen.
2 Gegenstand der Dienstleistung
2.1 Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber
Die Stadt Barsinghausen bittet um die Einreichung von nach Losen getrennten Interessenbekundungen zur Schließung bestehender Versorgungslücken mit NGA-Breitbandanschlüssen im Gewerbegebiet Eckerde / Schacht IV.
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7
Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung; nicht
um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts.
Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet.
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Die Stadt Barsinghausen behält sich eine Vergabe vor.
Ergänzende Unterlagen zur Lage des Gewerbegebietes und der zu versorgenden Gewerbetreibenden sind als Anlage beigefügt.
Los 1: Erschließung des Vorhabengebietes mit leistungsfähiger Breitbandversorgung, inkl.
aller Tiefbaumaßnahmen durch Netzbetreiber und/oder Dienstanbieter von Breitbandzugängen.
Los 2: Erschließung des Vorhabengebietes mit leistungsfähiger Breitbandversorgung, Tiefbaumaßnahmen und Bereitstellung von Leerrohren durch die Stadt Barsinghausen,
anschließende Überlassung bzw. Verpachtung der Leerrohre an Netzbetreiber
und/oder Dienstanbieter von Breitbandzugängen.
Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen entlang der Schacht-IV-Straße (Standort des KVZ
mit ID 51051A69) soll ein Leerrohr seitens der Stadt Barsinghausen - unabhängig der oben
skizzierten Lose - mitverlegt werden, das im Rahmen des Breitbandausbaus mitgenutzt werden kann (Siehe Anlage). Das Leerrohrsystem wird in Abstimmung mit dem Telekommunikationsunternehmen gewählt.
Die bisherige Versorgung im Vorhabengebiet und die Angebote am Markt decken sich nicht
mit den Bedürfnissen der Unternehmen. Eine Befragung der im betreffenden Vorhabengebiet
ansässigen, als auch am Standort interessierten Unternehmen hat die Notwendigkeit von
flächendeckend mindestens 30 Mbit/s (symmetrisch) ergeben.
2.2 Beschreibung der Art, Menge und des Wertes der Dienstleistung
Die Stadt Barsinghausen beabsichtigt Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der
Breitbandinfrastruktur in Gebieten, in denen noch keine Internetgeschwindigkeiten von NGANetzen erreicht werden, aber auch der bereits mit einer Grundversorgung versehenen Gebiete zu schaffen, wo das vorhandene Netz und die Technik aber nicht mindestens 30 MBit/s
zulassen. In den unterversorgten Gebieten ist bisher keine Lösung durch den Markt ersichtlich.
Grundlage ist die Anlehnung an die Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung
von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (NGA), in der angepassten Fassung vom 13.05.2014 „Rahmenregelung der
Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche
Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung
Leerrohre)“ http://www.breitband-niedersachsen.de/index.php?id=383.
Die Bundesrahmenregelung Leerrohre sieht folgende Erschließungsvarianten vor:
a) durch die Bereitstellung von Leerrohren, die für NGA-fähige Breitbandinfrastruktur
genutzt werden sollen, mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard, z.B. „dreioder mehrfach D 50“. Die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen) ist in diesen
Fällen Bauherr oder allein verfügungsberechtigt über die Nutzung der Leerrohre;
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b) durch die Bereitstellung von Leerrohren im Sinne von a) mit einem oder mehreren
unbeschalteten NGA-fähigen Kabeln;
c) durch das Angebot der Verlegung von Leerrohren im Sinne von a) und b) durch private Betreiber selbst (nur Erdarbeiten durch öffentliche Hand).
Telekommunikationsunternehmen werden daher gebeten um
a) die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet gebeten, die sie bereits mit
mindestens 30 MBit/s im Downstream versorgen oder
b) die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet, die innerhalb der kommenden
drei Jahre verbindlich mit mindestens 30 MBit/s im Downstream versorgt werden oder
c) im Falle einer nicht gegebenen oder bereits eingeplanten Erschließung gemäß a) und
b) um die Einreichung von Interessenbekundungen, die auf einen breitbandigen Aufbau abzielen.
Es ist vorgesehen, die eingereichten Interessenbekundungen auszuwerten und als
Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über das Ergebnis des Verfahrens informiert.
2.3 Anforderungen an die Interessenbekundung
Die Angebote der Betreiber müssen mindestens die folgenden Angaben umfassen:
a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade- Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) der technischen
Lösung (NGA-Netzfähigkeit);
b) Gegebenenfalls Angaben zur Höhe der Zahlung für die Nutzung von Leerrohren mit
oder ohne unbeschaltetem Kabel;
c) die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene und
Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (technische
Herstellung der Anbieter und Nutzerneutralität einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise);
d) Angaben zum Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leitungen (Erdarbeiten, Verlegung von Leerrohren mit/ohne Kabel) einschließlich einer Quantifizierung der hierfür
voraussichtlich anzusetzenden Kosten.
Die Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung schriftlich sowie digital vorzulegen. Ein
Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden.
Die Stadt Barsinghausen behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende
Durchführung eines Vergabeverfahrens vor.
Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in
welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann.
3 Sonstige Informationen
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Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen
des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören u.a. die Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der
technischen Lösung. Eine Karte der Ist-Situation kann der Anlage entnommen werden.
Die Stadt Barsinghausen behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende
Durchführung eines Vergabeverfahrens vor.
4. Weiteres Verfahren
4.1 Auswahlverfahren
Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der genannten Anforderungen
weitere qualitative Merkmale der Angebote wie etwa
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Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzschreiben),
Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit,
Angaben zu Mindestbandbreiten am Netzknoten,
Angaben zu voraussichtlichem Endkundentarif und Billing.
4.2 Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen
Das Fristende für die Einreichung von Interessenbekundungen ist der 29.04.2015, 12.00
Uhr.
Barsinghausen, den 18.März 2015.
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