Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde

BREITBANDVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM
- Gemeinde Bomlitz Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde Bomlitz
Vorhabengebiet Gewerbegebiet Bayershofer Weg
1 Kommunale Gebietskörperschaft
1.1Name, Adresse, Kontaktstelle
Gemeinde Bomlitz
Schulstraße 4
29699 Bomlitz
Ansprechpartner:
Niels Joachim
Telefon: 05161 489 13
Telefax: 05161 489 19
Email: [email protected]
1.2 Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses
Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden
Breitbandinfrastruktur für das mit Breitband unterversorgte Gewerbegebiet Bayershofer Weg
der Gemeinde Bomlitz.
2 Gegenstand der Dienstleistung
2.1 Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber
Die Gemeinde Bomlitz bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung
bestehender Versorgungslücken mit NGA-Breitbandanschlüssen im Gewerbegebiet
Bayershofer Weg.
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7
Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige
Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung;
nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts.
Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und
Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische
Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens
unterrichtet.
Die Gemeinde Bomlitz behält sich eine Vergabe vor.
Ergänzende Unterlagen zur Lage des Gewerbegebietes und der zu versorgenden
Gewerbetreibenden sind als Anlage beigefügt.
Erschließung des Vorhabengebietes mit leistungsfähiger Breitbandversorgung,
Erdarbeiten durch die Gemeinde Bomlitz und Verlegung von Leerrohren durch einen
Telekommunikationsanbieter.
Die bisherige Versorgung im Vorhabengebiet und die Angebote am Markt decken sich nicht
mit den Bedürfnissen der Unternehmen. Eine Befragung der im betreffenden Vorhabengebiet
ansässigen, als auch am Standort interessierten Unternehmen hat die Notwendigkeit von
flächendeckend mindestens 50 Mbit/s (symmetrisch) ergeben.
2.2 Beschreibung der Art, Menge und des Wertes der Dienstleistung
Die Gemeinde Bomlitz beabsichtigt Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der
Breitbandinfrastruktur in Gebieten, in denen noch keine Internetgeschwindigkeiten von NGANetzen erreicht werden, aber auch der bereits mit einer Grundversorgung versehenen
Gebiete zu schaffen, wo das vorhandene Netz und die Technik aber nicht mindestens 30
MBit/s zulassen. In den unterversorgten Gebieten ist bisher keine Lösung durch den Markt
ersichtlich.
Grundlage ist die Anlehnung an die Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung
von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden
Breitbandversorgung (NGA), in der angepassten Fassung vom 13.05.2014
„Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren
(Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden
Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre)“
http://www.breitband-niedersachsen.de/index.php?id=383.
Die Bundesrahmenregelung Leerrohre sieht folgende Erschließungsvarianten vor:
a) durch die Bereitstellung von Leerrohren, die für NGA-fähige Breitbandinfrastruktur
genutzt werden sollen, mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard, z.B.
„drei-oder mehrfach D 50“. Die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen) ist in
diesen Fällen Bauherr oder allein verfügungsberechtigt über die Nutzung der
Leerrohre;
b) durch die Bereitstellung von Leerrohren im Sinne von a) mit einem oder mehreren
unbeschalteten NGA-fähigen Kabeln;
c) durch das Angebot der Verlegung von Leerrohren im Sinne von a) und b) durch
private Betreiber selbst (nur Erdarbeiten durch öffentliche Hand).
Telekommunikationsunternehmen werden daher gebeten um
a) die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet gebeten, die sie bereits mit
mindestens 50 MBit/s im Downstream versorgen oder
b) die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet, die innerhalb der
kommenden drei Jahre verbindlich mit mindestens 50 MBit/s im Downstream
versorgt werden oder
c) im Falle einer nicht gegebenen oder bereits eingeplanten Erschließung gemäß a)
und b) um die Einreichung von Interessenbekundungen, die auf einen
breitbandigen Aufbau abzielen.
Es ist vorgesehen, die eingereichten Interessenbekundungen auszuwerten und als
Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die
Interessenten werden über das Ergebnis des Verfahrens informiert.
2.3 Anforderungen an die Interessenbekundung
Die Angebote der Betreiber müssen mindestens die folgenden Angaben umfassen:
a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, UpgradeFähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) der
technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit);
b) die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene
und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung
(technische Herstellung der Anbieter und Nutzerneutralität einschließlich
indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise);
Die Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung schriftlich sowie digital vorzulegen. Ein
Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden.
Die Gemeinde Bomlitz behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende
Durchführung eines Vergabeverfahrens vor.
Die Maßnahme soll im August 2015 umgesetzt werden. Die Anbieter haben zu versichern, in
diesem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt zu haben.
3 Sonstige Informationen
Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen
des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit
anzugeben. Hierzu gehören u.a. die Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine
Beschreibung der technischen Lösung. Eine Karte der Ist-Situation kann der Anlage
entnommen werden.
Die Gemeinde Bomlitz behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende
Durchführung eines Vergabeverfahrens vor.
4. Weiteres Verfahren
4.1 Auswahlverfahren
Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der genannten Anforderungen
weitere qualitative Merkmale der Angebote wie etwa
- Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzschreiben),
- Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit,
- Angaben zu Mindestbandbreiten am Netzknoten,
- Angaben zu voraussichtlichem Endkundentarif und Billing.
4.2 Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen
Das Fristende für die Einreichung von Interessenbekundungen ist der 05.06.2015, 12.00
Uhr.
Bomlitz, den 23. April 2015.