Seite 4 - Netzschkau

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Nummer 3
Samstag, 21. März 2015
Öffentliche Bekanntmachung
einer Berichtigung über einen Fehldruck
im Stadtanzeiger vom 21.02. 2015
Im Stadtanzeiger der Ausgabe Nummer 2, Jahrgang 2015 vom
21. Februar 2015 hat sich der Druckteufel als Fehler in „Ortsübliche Bekanntmachungen“ zum Vorhaben- und Erschließungsplan
„Neubau eines Altenpflegeheimes“ eingeschlichen. Im Speziellen
handelt es sich darum, dass die Quellenangabe zum Baugesetzbuch (BauGB) bezüglich des Erscheinungsdatums fehlerhaft abgedruckt wurde. Zur Richtigstellung drucken wir diese Ortsüblichen
Bekanntmachungen in korrekter Form nochmals ab. Die Richtigstellung wird in Fett- und Kursivschrift hervorgehoben.
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Er trägt zur Klarstellung und Präzisierung des Beschlusses Nr.
SR 04/2012 vom 28.02.2012, bei.
Das Plangebiet selbst, beschlossen mit Aufstellungsbeschluss Nr.
SR 04/2012 vom 28. Februar 2012, bekannt gemacht im Stadtanzeiger Netzschkau, Nummer 3 vom 14. März 2012, wird nicht geändert.
Ortsübliche Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschloss die Aufhebung
des Satzungsbeschlusses SR 21/2012 vom 17. Juli 2012 zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ in Netzschkau, OT Dungersgrün
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2015 die Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Nr. SR 21/2012 vom 17. Juli 2012 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ in Netzschkau
OT Dungersgrün, mehrheitlich gefasst und beschlossen.
Gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. vom 23.09.2003 geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014, i.V.m. § 4 SächsGemO
(Sächsische Gemeinde-Ordnung) 03.03.2014, rechtsbereinigt vom
01.05.2014, wird dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Er trägt zur Klarstellung und Präzisierung des Beschlusses Nr.
SR 04/2012 vom 28.02.2012, bei.
Das Plangebiet selbst, beschlossen mit Aufstellungsbeschluss Nr.
SR 04/2012 vom 28. Februar 2012, bekannt gemacht im Stadtanzeiger Netzschkau, Nummer 3 vom 14. März 2012, wird nicht geändert.
Netzschkau, 18.02.2015
M. Purfürst
Bürgermeister Stadt Netzschkau
Anmietung des ehem. Jugendclubs
Aufgrund der andauernden Bauarbeiten in der Kita„Märchenland“
kann weiterhin bis einschließlich Juli 2015 keine Vermietung der
Räumlichkeiten erfolgen.
Netzschkau, 18.02.2015
Weitere wissenswerte Informationen
M. Purfürst
Bürgermeister Stadt Netzschkau
Ortsübliche Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschloss den Änderungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ Neubau
eines Altenpflegeheimes“ Stand Februar 2015, in Netzschkau
OT Dungersgrün, 2. Entwurf, Planungsstand Februar 2015
nach § 12 Baugesetzbuch, Verfahren nach § 13 und 13a Baugesetzbuch zur Innenentwicklung
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2015 den Änderungsbeschluss zum Vorhaben- und
Erschließungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ Stand Februar 2015, in Netzschkau, OT Dungersgrün, 2. Entwurf, Planungsstand Februar 2015, nach § 12 Baugesetzbuch, Verfahren nach §13
und 13a Baugesetzbuch zur Innenentwicklung, mehrheitlich gefasst und beschlossen.
Gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. vom 23.09.2003 geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 i.V.m. § 4 SächsGemO
(Sächsische Gemeinde-Ordnung) 03.03.2014, rechtsbereinigt vom
01.05.2014, wird dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Rodeln geht auch ohne Schnee!
Das 3. Netzschkauer Blaulichtrodeln der Feuerwehr Netzschkau
fand am 14. Februar 2015 im oberen Schlosspark bei schönstem
Sonnenschein statt. Petrus bescherte den Kameradinnen und Kameraden keinen schneebedeckten Rodelhang, doch dafür eine
große Schar an Schaulustigen und Gästen.
Viele Mamas und Papas, Kinder, Omas und Opas kamen zum Familiennachmittag in den Schlosspark und erprobten die vielfälti-