4 Nummer 3 Samstag, 21. März 2015 Öffentliche Bekanntmachung einer Berichtigung über einen Fehldruck im Stadtanzeiger vom 21.02. 2015 Im Stadtanzeiger der Ausgabe Nummer 2, Jahrgang 2015 vom 21. Februar 2015 hat sich der Druckteufel als Fehler in „Ortsübliche Bekanntmachungen“ zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ eingeschlichen. Im Speziellen handelt es sich darum, dass die Quellenangabe zum Baugesetzbuch (BauGB) bezüglich des Erscheinungsdatums fehlerhaft abgedruckt wurde. Zur Richtigstellung drucken wir diese Ortsüblichen Bekanntmachungen in korrekter Form nochmals ab. Die Richtigstellung wird in Fett- und Kursivschrift hervorgehoben. 1HW]VFKNDXHU6WDGWDQ]HLJHU Er trägt zur Klarstellung und Präzisierung des Beschlusses Nr. SR 04/2012 vom 28.02.2012, bei. Das Plangebiet selbst, beschlossen mit Aufstellungsbeschluss Nr. SR 04/2012 vom 28. Februar 2012, bekannt gemacht im Stadtanzeiger Netzschkau, Nummer 3 vom 14. März 2012, wird nicht geändert. Ortsübliche Bekanntmachung Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschloss die Aufhebung des Satzungsbeschlusses SR 21/2012 vom 17. Juli 2012 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ in Netzschkau, OT Dungersgrün Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2015 die Aufhebung des Satzungsbeschlusses Nr. SR 21/2012 vom 17. Juli 2012 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ in Netzschkau OT Dungersgrün, mehrheitlich gefasst und beschlossen. Gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. vom 23.09.2003 geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014, i.V.m. § 4 SächsGemO (Sächsische Gemeinde-Ordnung) 03.03.2014, rechtsbereinigt vom 01.05.2014, wird dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht. Er trägt zur Klarstellung und Präzisierung des Beschlusses Nr. SR 04/2012 vom 28.02.2012, bei. Das Plangebiet selbst, beschlossen mit Aufstellungsbeschluss Nr. SR 04/2012 vom 28. Februar 2012, bekannt gemacht im Stadtanzeiger Netzschkau, Nummer 3 vom 14. März 2012, wird nicht geändert. Netzschkau, 18.02.2015 M. Purfürst Bürgermeister Stadt Netzschkau Anmietung des ehem. Jugendclubs Aufgrund der andauernden Bauarbeiten in der Kita„Märchenland“ kann weiterhin bis einschließlich Juli 2015 keine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgen. Netzschkau, 18.02.2015 Weitere wissenswerte Informationen M. Purfürst Bürgermeister Stadt Netzschkau Ortsübliche Bekanntmachung Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschloss den Änderungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ Neubau eines Altenpflegeheimes“ Stand Februar 2015, in Netzschkau OT Dungersgrün, 2. Entwurf, Planungsstand Februar 2015 nach § 12 Baugesetzbuch, Verfahren nach § 13 und 13a Baugesetzbuch zur Innenentwicklung Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2015 den Änderungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ Stand Februar 2015, in Netzschkau, OT Dungersgrün, 2. Entwurf, Planungsstand Februar 2015, nach § 12 Baugesetzbuch, Verfahren nach §13 und 13a Baugesetzbuch zur Innenentwicklung, mehrheitlich gefasst und beschlossen. Gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. vom 23.09.2003 geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 i.V.m. § 4 SächsGemO (Sächsische Gemeinde-Ordnung) 03.03.2014, rechtsbereinigt vom 01.05.2014, wird dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht. Rodeln geht auch ohne Schnee! Das 3. Netzschkauer Blaulichtrodeln der Feuerwehr Netzschkau fand am 14. Februar 2015 im oberen Schlosspark bei schönstem Sonnenschein statt. Petrus bescherte den Kameradinnen und Kameraden keinen schneebedeckten Rodelhang, doch dafür eine große Schar an Schaulustigen und Gästen. Viele Mamas und Papas, Kinder, Omas und Opas kamen zum Familiennachmittag in den Schlosspark und erprobten die vielfälti-
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